Vorzeitige Beendigung der Belieferung: Empfehlungen, Musterschreiben, Schritt-für-Schritt-Anleitungen
11 Gas- und Stromanbieter haben Verträge vorzeitig beendet. Betroffene beschweren sich insb. über immergrün, Strogon, Fuxx Sparenergie, Wunderwerk AG, Elektrizitätswerke Düsseldorf und Enstroga. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie jetzt tun sollten.
Hintergrundinformationen zu dem Thema finden Sie hier.
aktualisiert am 16.01.2022
INHALTSVERZEICHNIS
- Diesen Ärger vermeiden: verbraucherfreundliche Anbieter finden
- Mögliche Konsequenzen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung
- ToDos, Musterschreiben, Schritt-für-Schritt Anleitungen
a) Das sollten Sie VOR dem Vertragsende tun
b) Das sollten Sie NACH dem Vertragsende tun
I. Diesen Ärger vermeiden: verbraucherfreundliche Anbieter finden
Ich war Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün.
Diese Auseinandersetzung ging über 5 Monate und war sehr anstrengend (⇒ Mein Fall). Damals habe ich – ein wenig naiv – einfach den günstigsten Anbieter gewählt und nicht auf Qualität geachtet.
Seitdem helfe ich anderen betroffenen Kunden und ich beobachte den Energiemarkt sehr genau. Daher kenne die problematischen Anbieter immergrün & Co. sehr gut, über die sich Kunden häufig beschweren. Da die wenigsten unter Ihnen die Zeit haben, den Energiemarkt zu beobachten, Service-Studien auszuwerten und die AGBs auf kritische Klauseln zu untersuchen, nehme ich Ihnen all dies ab.
Ich empfehle diese verbraucherfreundlichen Anbieter:
- Service: mindestens GUT (3/5 Sternen)
- AGB: sauber, keine versteckten Zusatzkosten
(⇒ immergrün schränkt Boni ein & hat Zusatzkosten) - geringes Insolvenzrisiko: Eigentum an Netzinfrastruktur
(⇒ immergrün hat kein Eigentum an Netzinfrastruktur)
Strom & GAS: Wechsel-Empfehlung für den 3.12.
Auf der rechten Seitenleiste (Desktop-Ansicht) und auf dieser Seite sehen Sie, dass u.a. Vattenfall am günstigsten ist.
Finden Sie den für Sie günstigsten Anbieter auf Verivox:
Ich kann günstigere Tarife vermitteln, als über Verivox/Check24 angeboten werden. Bei Interesse oder wenn Sie sich bei der Wahl des Anbieters unsicher sind, dann schreiben Sie mich gerne unverbindlich an ([email protected]).
II. Mögliche Konsequenzen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung
Kunden wurden entweder direkt oder nach Widerspruch gekündigt.
Die versendeten Schreiben von immergrün & Co. finden Sie hier.
Vorab: Ihre Stromversorgung ist gesichert.
Der Grundversorger wird die Belieferung übernehmen, wenn immergrün & Co. den Vertrag vorzeitig beenden.
Zukünftig zahlen die Betroffenen höhere Strom- & Gaspreise
Nach der einseitigen Beendigung der Verträge werden die Kunden zunächst vom deutlich teureren Grundversorger mit Energie beliefert. Die attraktiven Konditionen der aufgekündigten Verträge werden aktuell nicht am Markt geboten. Insofern werden die betroffenen Kunden draufzahlen.
Sofern Ihr Anbieter den Vertrag beendet hat, empfehle ich schnell zu einen anderen Anbieter wechseln und oft auch den Vertrag nachträglich vorziehen, sodass diese Zusatzkosten gering ausfallen dürften. Bitte berücksichtigen Sie beim Wechsel Ihres Strom- und Gasanbieters meine Hinweise und wechseln Sie am besten zu Anbietern mit geringerem Insolvenzrisiko.
Es besteht die Gefahr, dass Ihnen der Neukundenbonus (anteilig) verweigert wird.
In den AGBs von immergrün (Ziffer 9 (4), Stand: 02/2021) steht folgender Passus:
„Die Gewährung des prozentualen Bonus setzt darüber hinaus voraus, dass der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.“
Die meisten Stromanbieter haben angekündigt, den Bonus bei den vorzeitigen Vertragsaufkündigungen anteilig zu berücksichtigen.
Kontrollieren Sie jedoch vorsichtshalber, ob Ihr Bonus in Ihrer Abrechnung auch tatsächlich korrekt ausgewiesen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich mit Hilfe meiner Musterschreiben wehren.
III. ToDos, Musterschreiben, Schritt-für-Schritt Anleitungen
a) Das sollten Sie VOR dem Vertragsende tun
- Widerrufen Sie der angekündigten Vertragsauflösung
- Wechseln Sie nur noch zu verbraucherfreundlichen Anbietern mit geringem Insolvenzrisiko
- Zahlen Sie auf jeden Fall den letzten Monat anteilig. Stellen Sie dann die Zahlungen ein
Alle Musterschreiben finden Sie hier.
1. Widerrufen Sie der angekündigten Vertragsauflösung
[⇒ Musterschreiben | ⇒ Das tun andere]
Auch wenn in den Schreiben nicht von Kündigung gesprochen wird, so stuft die Verbraucherzentrale die Erklärungen der Anbieter als Kündigungen ein, da „der Wille zur Vertragsbeendigung hinreichend klar und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht wird.“ (Quelle)
Ob Ihr Vertrag tatsächlich gekündigt wurde, finden Sie so heraus: Gehen Sie auf das Kundenportal. Dort steht „Der aktuelle vertrag wurde zum 19.10.2021 gekündigt.“ Oder fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach (Tipp: zur Suche Ihres Netzbetreibers inkl. Telefon-Nr.).
Auch wenn der Liefervertrag beendet wurde und Sie nichts mehr dagegen tun können, würde ich widerrufen. Denn Sie haben dann bessere Argumente, um den Neukundenbonus einzufordern und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Schließlich könnten die Energieanbieter behaupten, dass von einer Kündigung nie die Rede gewesen sei. Ob eine derartige Einstellung der Versorgung rechtens ist, um etwa eine Insolvenz abzuwenden, müssen letztendlich die Gericht entscheiden, so Schneidewind (Rechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW).
Vorsichtshalber sollten Sie dies sowohl per E-Mail als auch per Einschreiben/Einwurf tätigen.
Möchten Sie wissen, ob auch andere Kunden widerrufen?
2. Wechseln Sie nur zu verbraucherfreundlichen Anbietern mit geringem Insolvenzrisiko
Andere betroffene Verbraucher, die die Schreiben erhalten haben, berichten, dass immergrün & Co. die Verträge bereits aufgekündigt haben. Dies haben die Grundversorger bestätigt und auch im Kundenportal ist dies hinterlegt (siehe oben). Vor diesem Hintergrund rate ich, nun zu einen neuen Anbieter zu wechseln. Achten Sie jedoch darauf, auf einen verbraucherfreundlichen Anbieter zu wechseln.
Ich war selber Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün (mein Fall). Seitdem helfe ich anderen Kunden sich gegen Anbieter wie immergrün zu wehren und unterstütze sie bei der Wahl eines verbraucherfreundlichen Anbieters. Ich beobachte den Energiemarkt sehr genau und kenne mich daher mit den Anbietern, über die sich Kunden beschweren, aus.
- Ich empfehle Ihnen zu Anbietern mit geringen Insolvenzrisiko, verbraucherfreundlichen AGBs und einem guten Service zu wechseln.
- Wenn Sie unsicher sind, dann sende ich Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlung mit Bestpreisgarantie zu.
Bitte schließen Sie Ihren neuen Strom- und Gasvertrag über diesen Link zum Tarifrechner von Verivox ab. Ohne dass es Sie etwas kostet, unterstützen Sie das Projekt „Verbraucherhilfe-Stromanbieter“ und tragen dazu bei, dass die Hilfe kostenlos bleibt. Für die Vermittlung des Vertrags erhält das Projekt eine kleine Provision. Vielen Dank!
Nachdem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, können Sie Ihren neuen Anbieter bitten, eine Rückdatierung zum 19.10. bzw. 20.10.2021 zu veranlassen. Verwenden Sie hierzu das Zauberwort „ZD2“.
3. Zahlen Sie auf jeden Fall den letzten Monat anteilig. Stellen Sie dann die Zahlung ein.
[⇒ Musterschreiben | ⇒ Das tun andere]
Der erste Impuls von vielen betroffenen Kunden ist, die Abschlagszahlungen zurück zu buchen – insbesondere wenn sie eine hohes Guthaben erwarten. Nach meiner Meinung (als Betriebswirt) sind Rückbuchungen nur dann zulässig, wenn Abschläge nach der Einstellung der Belieferung eingezogen oder geleistet wurden (da grundsätzlich Abschläge im Voraus geleistet werden). Wenn Sie die Abschläge davor vollständig zurück buchen lassen, gehen Sie ein großes Risiko ein. Schließlich wurden Sie bisher mit Strom versorgt und immergrün hat zugesichert, seine Leistung bis zum 19.10.2021 zu erbringen. Folglich haben Sie als Vertragspartner die Verpflichtung, Ihren Abschlag zu leisten. Ob Ihnen ein Guthaben zusteht, entnehmen Sie der Stromrechnung (ca. 6 Wochen nach Vertragsende; Auszahlung sollte dann zeitnah erfolgen)
Die Bankverbindung finden Sie am einfachsten über das Kundenportal heraus. Wenn dies nicht klappt, dann schauen Sie bei den Kontaktdaten ausgewählter Energieversorger vorbei.
Keine weiteren Abschlagszahlungen leisten
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Abschlagszahlung für jeden Monat im Voraus zahlen. Sobald der Anbieter Sie nicht mehr mit Strom versorgt, sollten Sie ab sofort keine Abschlagszahlungen mehr leisten. Im schlimmsten Fall könnte diese verloren gehen. Vorsichtshalber würde ich Daueraufträge stornieren und das Lastschriftmandat aufkündigen.
Möchten Sie dennoch die Überweisung zurück buchen?
Dann würde ich Ihnen folgendes empfehlen:
- Kündigen Sie Ihrem Anbieter die Rückbuchung per E-Mail vorab an.
- Überweisen Sie eine Teilzahlung, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten (19/31 bei immergrün bzw. 20/31 bei den anderen; also Anzahl der geleisteten Tage des Monats).
- Eine Aufrechnung mit dem erwarteten Guthaben bzw. mit dem Neukundenbonus sehe ich als riskant an.
Risiken: Erfahrungen mit BEV (2019)
Bereits bei der Insolvenz von BEV wurde diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Der Insolvenzverwalter von BEV hat jedoch versucht, die zurück gebuchten Verträge nachträglich einzufordern. Es entstanden Mehrkosten für die betroffenen Kunden. Ich vermute, dass die betroffenen Kunden keine Zahlungen für den anteiligen Monat überwiesen haben. Sicher weiß ich das aber nicht.
Risiken in Form von Mahnungen
Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen i.d.R. nur maximal 2,5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€). Stellen Sie vor diesem Hintergrund sicher, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten und holen Sie sich vorsichtshalber rechtlichen Rat ein.
b) Das sollten Sie NACH dem Vertragsende tun
- Zählerstand melden
- nach 6 Wochen: Rechnung kontrollieren
- Nach Erhalt der Rechnung: Guthabenauszahlung kontrollieren
- optional: Schadensersatz einfordern
Alle Musterschreiben finden Sie hier.
1. Zählerstand zum Vertragsende notieren (machen Sie ein Foto)
Ich empfehle Ihnen, ein Foto vom Strom-Zählerstand zu machen. Dadurch können Sie diesen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen. Sollte die Stromanbieter tatsächlich den Vertrag beenden, dann teilen Sie möglichst schnell per E-Mail (hier geht es zum Musterschreiben) und Ihrem Netzbetreiber (zur Suche) den Zeitpunkt des Zählerstands (am besten den Tag der Vertragsbeendigung), den Zählerstand sowie Ihre Zählernummer mit. Ich empfehle Ihnen, beim melden des Zählerstandes dieses Musterschreiben zu verwenden, um die Chancen auf eine fristgerechte Erstellung der Abrechnung zu erhöhen.
2. Nach 6 Wochen: Rechnung kontrollieren
Fehlt die Abrechnung?
6 Wochen nach Beendigung der Belieferung muss Ihnen immergrün die Rechnung zugestellt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, dann mahnen Sie mit meinen Musterschreiben. Weiterführende Hinweise, weitere Musterschreiben und eine Anleitung finden Sie bereits heute hier.
Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung.
Die häufigsten Mängel sind: Bonus wurde vergessen, die Zählerstände sind falsch, es wurden falsche Preise angesetzt, geleistete Abschlagszahlungen fehlen. In der folgenden Abbildung am Beispiel der Abrechnung von immergrün erkennen Sie, dass es recht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren.
Einen anteiligen Bonus auszuzahlen hat immergrün gegenüber einigen seiner Kunden bereits zugesichert. Die Stromanbieter Fuxx Sparenergie, Wunderwerk AG, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon und Enstroga haben in den Schreiben zur Vertragsauflösung den anteiligen Bonus zugesichert.
Wenn Ihnen Ihr Bonus verweigert wird, weil Sie weniger als 12 Monate mit Energie versorgt wurden, dann sollten Sie sich wehren Ich bin fest überzeugt, dass dies nicht zulässig ist (zur Argumentation, siehe hier). Selbst bei der insolventen BEV hat der Insolvenzverwalter kein Recht bekommen. Hier liegt meiner Einschätzung nach ein sehr vergleichbarer Fall vor. Von einer Bonus-Verweigerung werden Sie in der nächsten Abrechnung erfahren. Wenn dies der Fall ist, dann können Sie hierüber ein kostenloses Musterantwortschreiben inkl. Anleitung zum weiteren Vorgehen anfordern. Bitte fordern Sie dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorab an.
Wenn andere Fehler vorliegen (insb. Zählerstand, Preise, Abschläge vergessen):
Wenn andere Fehler in der Rechnung vorliegen, dann verwenden Sie das Musterschreiben „Rechnung widersprechen“ (wird bald unter den anderen Musterschreiben eingestellt). Weiterführende Tipps, Musterschreiben und ein Excel-Tool zur Überprüfung der Rechnung finden Sie bereits heute HIER.
3. Nach Erhalt der Rechnung: Guthabenauszahlung kontrollieren
Der Anbieter muss Ihr Guthaben innerhalb von 2 Wochen auszahlen. Behalten Sie diese Frist im Auge und mahnen Sie unverzüglich, wenn die Frist abgelaufen ist.
ACHTUNG: immergrün und weitere Anbieter sollen die Guthabenauszahlung standardmäßig auf Verrechnungsscheck umgestellt haben. Kunden berichten, dass Änderungen über das Kundenportal nicht möglich waren (Stand: 25.10.). Ändern Sie im Kundenportal die Auszahlung auf Überweisung, damit Sie schneller an Ihr Geld kommen!
Wenn der Anbieter die Versorgung einstellt, so rate ich allen Kunden, mögliche Guthabenauszahlungen schnell und konsequent einzufordern. Schauen Sie hierzu meine Hinweise und Musterschreiben auf dieser Seite an. Sollten Sie zu hohe Abschlagszahlungen tätigen, dann werden Sie mit der Schlussrechnung ein hohes Guthaben erhalten.
Optional: Machen Sie Schadensersatzansprüche geltend
Durch die Vertragsaufkündigung werden für die Kunden Mehrkosten anfallen.
- Es können geringe Mehrkosten durch eine kurzfristige Belieferung in der teureren Grundversorgung entstehen.
- Am teuersten wird es jedoch, wenn Kunden einen deutlich teureren Tarif abschließen müssen.
Die Verbraucherzentrale sieht eine Vertragsverletzung in den Fällen, in denen der Anbieter ohne Sonderkündigungsrecht den Kunden vorzeitig gekündigt hat. Mit Hilfe von Musterschreiben und einem Berechnungstool können Sie Ihren Schadensersatz geltend machen. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen.
Lassen Sie sich über die Entwicklungen, Schadensersatz gegen gas.de einzufordern, informieren!
Rechtliche Voraussetzungen & erste Gerichtsurteile werden wohl erst in mehreren Monaten bekannt sein. Zudem rechne ich mit Musterfeststellungsklagen und Möglichkeiten einer Sammelklage. Hierüber werde ich Sie dann informieren! So verpassen Sie nichts.
Ich freue mich auf Ihren Kommentar:
- Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
- Welche Fragen haben Sie?
- Was möchten Sie anderen Betroffenen raten?
Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.
EVR Energie Versorger Rheinland reagiert nicht mal auf die Schlichtungsstelle. Der einzige Weg ist vor Gericht zu gehen… da werden diese Betrüger verlieren wenn sie nicht vorher Konkurs machen.
Ich war auch bei EVR, habe die Schlichtungsstelle eingeschaltet und auch hier hat EVR nicht geantwortet.
Hat EVR eine neue Internetseite? Oder ist die Firma schon insolvent? Die Internetseite sieht anders aus und ich kann mich mit meinen Daten nicht einloggen. Auch wird meine Kundennummer nicht erkannt. So kann ich jetzt nicht mehr auf meinen Vertrag etc. zurückgreifen. Weiß jemand, ob sich da etwas geändert hat?
Ich bin immergruen-Kunde, habe bisher allen Schreiben (Abschlagserhöhung, Kündigung etc.) widersprochen und brav meinen Abschlag per Überweisung weiter gezahlt sowie einen Anwalt eingeschaltet-
Nun habe ich eine Endabrechnung (bisher 6 Monate Versorgung bei abgeschlossenem Jahresvertrag) bekommen, die auch noch inhaltlich fehlerhaft ist und dem ersten Schreiben widerspricht (Abschlagserhöhung ua. aufgrund vermuteten höheren Verbrauchs, nun Endabrechnung mit vermutetem viel geringeren Verbrauch).
Mein Anwalt wird also erneut widersprechen und bringt noch diese Woche eine einstweilige Anordnung gegen die Belieferungseinstellung auf den Weg.
Wenn immergrün jetzt in die Insolvenz geht, habe ich viel Geld verloren. Wenn nicht, hoffe ich die Mehrkosten (Doppelzahlung an Grundversorger, Anwalt), zurück zu bekommen.
Wer bei Wunderwerk, Immergrün und Konsorten gelandet war hat jetzt wirklich ein Problem.
Wer der Erhöhung der Vorauszahlung nicht widersprochen hat und zahlt, sollte davon ausgehen, das die Mehrzahlung irgendwann weg ist, da man in Fachkreisen unter vorgehaltener Hand von einer zu erwartenden Insolvenz bis zum Jahresende ausgeht.
Alle anderen Kunden, die auf Vertragserfüllung beharren, haben wohl schon ein Schreiben bekommen, in dem ihnen mit geteilt wird, das ihr Stromanbieter ihre Kündigung annimmt. Ich denke, das wie ich auch, keiner selbst gekündigt hat. Mit welcher Frechheit da vorgegangen wird, welche Lüge, das offenbart das wirkliche Geschäftsgebaren dieser Unternehmen.
Bei meinem Netzbetreiber wurde ich innerhalb von 3 Tagen abgemeldet, genauso wie ich innerhalb von 3 Tagen bei einem Grundversorger angemeldet wurde.
Und Angst vor etwaigen juristischen Nachspielen brauchen die Stromanbieter auch nicht zu haben, denn bis Endkunden überhaupt klagen können, sind die Unternehmen wohl wirklich schon lange in Insolvenz.
Die Quintessenz ist, glaube im Vertragsrecht niemandem, denn die AGB,s gelten am Ende eh nur für den Endkunden/Verbraucher und die Politik, Netzagentur usw. schauen tatenlos zu.
Guten Abend,
ich habe das gerade bei der Enstroga erlebt, bin dort aber schon seit Beginn Kunde – habe also keine Bonusansprüche o.ä..
Alles nach Plan, erst eine unverschämte Erhöhung des Preises, danach die Rabattaktion und danach die Kündigung .
Jetzt frage ich mich gerade welchen Nutzen Enstroga davon hat gute langjährige Kunden zu verlieren ?
Sie schneiden sich doch ins eigene Fleisch ?!
Und mit einem Kw/h Preis von 56,10 Cent werden sie auch keine neuen Kunden gewinnen!
Was steckt also dahinter ?
sie werden mit den noch abzuschöpfenden Beträgen der Kunden die sich das gefallen lassen, über kurz oder lang vom Markt verschwunden sein, sprich Insolvenz anmelden, dann schauen alle die zuviel Abschlag gezahlt haben oder von Boni träumen in die Röhre