Musterschreiben für Strom & Gas
Für die allermeisten Probleme stelle ich Ihnen kostenlose Musterschreiben bereit.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Praxiserprobte Musterschreiben: Für die allermeisten Probleme stelle ich Ihnen kostenlose Musterschreiben bereit, mit denen Sie viel Zeit und Geld sparen: Preis- und Abschlagserhöhungen, Guthaben fehlt, Rechnung fehlerhaft / falsch, Schadensersatz etc.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Ihr Problem lösen Sie entweder selber oder mit Hilfe eines Anwalts. Wenn Sie sich selber wehren wollen, dann nutzen Sie meine praxiserprobte Schritt-für Schritt-Anleitung.
FAQs: Hier beantworte ich Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen.
Hinweise zu Ihrem Anbieter: Bitte lesen Sie auch die spezifischen Hinweise zu Ihrem Anbieter durch:
Die gefragtesten Musterschreiben
Die gefragtesten Musterschreiben
- Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung: E-Mail| Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung fehlt?: E-Mail| PDF | Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung falsch?: E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung Rechnungsprüfung | Excel-Tool
- nach 6 Wochen: Bonus verweigert wegen vorzeitiger Kündigung E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | PDF | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
- nach 8 Wochen: Guthaben nicht ausgezahlt: E-Mail| PDF | Ratgeber
- Unzulässige Verträge anfechten: Ratgeber & Musterschreiben
Empfohlene Schreiben zur Abwehr von Preiserhöhungen und unterjährigen Abschlagserhöhungen:
Ich empfehle tendenziell außerordentlich zu kündigen (⇒ II. mit Sonderkündigung), auch wenn der Bonus verweigert werden könnte.
- NACH Preiserhöhung: Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung: E-Mail
OHNE Preiserhöhung: Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung:
> Abschlagserhöhung wurde angekündigt: E-Mail| PDF | Ratgeber
> Abschlagserhöhung wurde NICHT angekündigt: E-Mail | PDF - Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung & Sonderkündigung: E-Mail| PDF
- Sonderkündigung widersprechen: E-Mail| PDF
- Preiserhöhung anfechten: Preiserhöhung noch nicht wirksam | Hinweise
> Sonderkündigung: E-Mail| PDF
> KEINE Sonderkündigung: E-Mail | PDF - Preiserhöhung anfechten: Preiserhöhung schon wirksam: bitte hierüber anfordern| PDF & Hinweise
Unzulässige Kündigung: Empfohlene Schreiben vor Vertragsbeendigung:
- Anfechtung Vertragsauflösung: E-Mail|PDF (Einschreiben) | Ratgeber
- Überweisung zurück buchen: E-Mail| PDF | Ratgeber
- SEPA-Mandat / Einzugsberechtigung aufkündigen: PDF| Ratgeber
- integriertes Schreiben (b. zurückbuchen + c. SEPA-Mandat): PDF
Unzulässige Kündigung: Empfohlene Schreiben ab dem Tag der Vertragsauflösung
- Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung: E-Mail| Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung fehlt?: E-Mail| PDF | Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung falsch?: E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung Rechnungsprüfung | Excel-Tool
- nach 6 Wochen: Bonus verweigert wegen vorzeitiger Kündigung E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | PDF | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
- nach 8 Wochen: Guthaben nicht ausgezahlt: E-Mail| PDF | Ratgeber
Empfohlene Schreiben bei der Insolvenz Ihres Anbieters / wenn dem Anbieter der Bilanzkreis gekündigt wurde.
- vorsorgliche Sonderkündigung: E-Mail| PDF | Ratgeber
- SEPA-Mandat / Einzugsberechtigung aufkündigen: E-Mail| PDF | Ratgeber
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Anleitung – Ihr kostenloser Lösungsweg
Schritt 1
Wählen Sie im Reiter „Musterschreiben“ Ihr passendes Musterschreiben. Grundsätzlich empfehle ich Ihrem Anbieter sowohl als E-Mail als auch ein Einschreiben/Einwurf zukommen zu lassen. Setzen Sie eine 14-tägige Frist (Vergessen Sie bitte nicht, die Briefe per Hand zu unterschreiben.) So können Sie Schreiben notfalls vor Gericht nachweisen. Nicht geeignet sind telefonische Einsprüche, da Sie den Einspruch nicht nachweisen können.
Gewöhnlich werden Kunden mit Standardschreiben abgespeist. Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Schritt 3
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
Den Sachverhalt können Sie z.B. so formulieren:
Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von 25 Cent/kWh auf 50 Cent/kWh angehoben. Die Preiserhöhung wurde mir lediglich ins Kundenportal eingestellt. Diese wurde mir somit nicht transparent mitgeteilt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Der Anbieter hat meinen Abschlag erhöht, obwohl hierfür kein Grund vorliegt. Mir wurde keine Preiserhöhung vorab mitgeteilt und es liegt keine neue Verbrauchsmeldung vor, die eine Abschlagserhöhung rechtfertigen könnten. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Der Anbieter hat meinen Vertrag außerordentlich aufgekündigt, obwohl ihm kein Sonderkündigung vorlag. Ich habe lediglich der Preiserhöhung / Abschlagserhöhung widersprochen, ohne eine Sonderkündigung auszusprechen. Dem habe ich widersprochen. Da ich beim neuen Anbieter einen teureren Preis zahle, habe ich dem Anbieter meine Schadensersatzforderung vorgelegt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Das Beschwerdeziel können Sie z.B. so formulieren:
Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags.
Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags.
Bezahlung meiner Schadensersatzforderung.
Bezahlung aller meiner Boni.
Auszahlung meines Guthabens.
Schritt 2
Nachdem die Frist ereignislos abgelaufen ist, sollten Sie eine erneute Mahnung versenden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Ihre Forderung als berechtigt ansehen. Hierzu reicht es, wenn Sie einen kurzen Text schreiben und sich dabei auf Ihr erstes Schreiben beziehen. Passen Sie die orangenen Felder bitte an und setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.2021 habe ich mich bei Ihnen hinsichtlich Ihrer Preiserhöhung beschwert. Hierzu habe ich Ihnen eine Frist gesetzt, die nun ereignislos abgelaufen ist, weil Sie meine Beschwerde nicht wie gewünscht bearbeitet haben und auf meine Argumente nicht eingegangen sind.
Ich fordere Sie erneut auf, meine Beschwerde zu bearbeiten. Hierzu setze ich Ihnen zum letzten Mal eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Schritt 3
Gewöhnlich rate ich von Kompromissvorschlägen ab. Entscheiden Sie aber selber. Wenn auch die 2. Mahnung ohne zufriedenstellendes Ergebnis verstrichen ist, empfehle ich grundsätzlich die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten.
Für das Einschalten der Schlichtungsstelle sollten Sie die relevanten Dokumente heraussuchen. Liegen Ihnen diese vor, dann dauert es nur noch ca. 10 Minuten, um den Antrag einzureichen.
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Beschwerdeschreiben (d.h. das verwendete Musterschreiben),
- den Strom/Gas-Auftrag,
- die Auftragsbestätigung,
- den Vertrag,
- die AGBs,
- sofern vorhanden: die Kündigung,
- weiteren Schriftverkehr (also den gesamten Schriftverkehr, der relevant ist. Wenn Sie sich über eine Preiserhöhung beschweren, dann starten Sie mit der Ihnen zugesendeten Preiserhöhung).
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
Den Sachverhalt können Sie z.B. so formulieren:
- Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von 25 Cent/kWh auf 50 Cent/kWh angehoben. Die Preiserhöhung wurde mir lediglich ins Kundenportal eingestellt. Diese wurde mir somit nicht transparent mitgeteilt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Abschlag erhöht, obwohl hierfür kein Grund vorliegt. Mir wurde keine Preiserhöhung vorab mitgeteilt und es liegt keine neue Verbrauchsmeldung vor, die eine Abschlagserhöhung rechtfertigen könnten. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Vertrag außerordentlich aufgekündigt, obwohl ihm kein Sonderkündigung vorlag. Ich habe lediglich der Preiserhöhung / Abschlagserhöhung widersprochen, ohne eine Sonderkündigung auszusprechen. Dem habe ich widersprochen. Da ich beim neuen Anbieter einen teureren Preis zahle, habe ich dem Anbieter meine Schadensersatzforderung vorgelegt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Das Beschwerdeziel können Sie z.B. so formulieren:
- Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Bezahlung meiner Schadensersatzforderung.
- Bezahlung aller meiner Boni.
- Auszahlung meines Guthabens.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich erhielt einen Anruf, bei dem der Anrufer behauptete, von Check 24 zu sein und mir einen günstigeren Preis für Strom und Gas bei Primastrom anzubieten. Ich habe mit meinem Namen „ja“ getextet, bevor mir klar wurde, dass ich nicht weitermachen würde, nachdem sie mich an ihren Chef weitergereicht hatte, als ich nicht bereit war, meine IBAN-Nummer am Telefon zu nennen. Jetzt habe ich Angst, dass sie meinen Vertrag mit Yello Strom kündigen werden. Ich habe bei Yello Strom angerufen und gesagt, dass ich meinen Vertrag nicht kündigen möchte, aber der Vertreter konnte mir nicht garantieren, dass mein Vertrag nicht gekündigt wird. Was muss ich tun, um sicherzustellen, dass mein Vertrag mit Yello Strom nicht betroffen ist? Ich habe bereits eine Kündigung per E-Mail, Fax und Brief per Einschreiben an Primastrom geschickt
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
@J.W.B.
Bei Primastrom stimmt man erfahrungsgemäß mit dem JA einem Vertrag zu und dass Primastrom den Vertrag bei Ihrem DERZEITIGEN Versorger (Yello Strom) KÜNDIGT.
Sie hätten den Vertrag bei Primastrom WIDERRUFEN müssen. Sie haben ihn jedoch GEKÜNDIGT, was ein großer Unterschied ist.
Der Widerruf (auch Rücktritt genannt) bietet Ihnen die Möglichkeit, dass Sie einen einmal abgeschlossenen Vertrag rückwirkend auflösen. Nach einem Widerruf (Rücktritt) ist es also so, als hätten Sie den ursprünglichen Vertrag niemals abgeschlossen. Bei einer Kündigung beenden Sie einen laufenden Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Wenn die WIDERRUFSFRIST noch NICHT abgelaufen ist, würde ich SCHNELLSTMÖGLICH (auch noch) widerrufen. Das bitte per E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
ich suche nach einer Sammelklage gegen die GASUMLAGE. Können Sie mir eine empfehlen?
Bester Gruß
Daniel Schedlbauer
mir ist derzeit keine bekannt. Sofern die Gasumlage beibehalten wird, sehe ich wenig Erfolgsaussichten.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Unterstützung über diese Website.
Nun mein Anliegen, Ende Juli habe ich eine. Preiserhöhung (von 8,9 Cent die kWH auf 24,9 Cent die kWh) von unserem Gaslieferanten extraEnergie bekommen, trotz noch laufender Preisgarantie bis Oktober 2023.
Ich habe mittlerweile die Mahnung an extraEnergie versendet, nachdem meine erste Aufforderung abgelehnt wurde. Auf die Mahnung wurde auch nach Fristablauf nicht reagiert.
Nun meine Frage zwischenzeitlich wurde extraEnergie durch das LG Düsseldorf zur Eeinhaltung der Preisgarantie verurteilt. Ich habe aber noch nichts von extraEnergie diesbezüglich gehört. Sollte ich die Schlichtungsstelle trotzdem einschalten oder ist dies durch das Urteil hinfällig?
Vielen Dank vorab.
Ich wollte den Stromanbeter wechseln u. bin durch Zufall auf diese Seite gestossen.
Ein Vorschlag zur Prüfung der Abrechnung wurde mir noch nie angeboten. Jetzt war der Tag gekommen, wo es mich auch betroffen hat – Abschlagserhöhungen-. Bin gespannt, habe erstmalig einen Widerspruch einlegen müssen u. finde die Vorlagen sehr unterstützend.
Primastrom ist eine schande
Guten Tag sehr geehrter Herr Moeschler,
Am 30.06.22 habe ich online Rechnung bekommen. Endlich habe ich noch der Link zum Online Account bekommen. Nach ich habe die Rechnung gecheckt, habe ich gefunden, dass StromAnbieter 839,52€ überweisen fragt.
In die Zeitraum von 11.2021 bis 01.2022 hat die Jura-Strom die Abbuchungen von meinen Konto gemacht. Dann ware kein Abbuchungen von 01.2022 bis 04.2022.
Die Jahresgebuhr ist schon von mein Konto Abgebucht(am 01.11.2021), aber es steht in Rechnung noch Mal für zu zahlen.
Wichtig ist das, dass ich am 01.12.2021 umgezogen in neue Wihnung bin. Neue Zählerstand habe ich übergegeben, also Umzugsantrag war beim Jura Strom per E-mail bestätigt.
Jetzt die Firma ist nicht erreichbar telefonisch oder per E-mail. Ich kein keine Erklarung von Rechnung bekommen.
Ich versuche hier finden die richtig Musterformular. Kann ich kriegen die Hilfe mit richtiges Wahl von Formular? Ich habe schon „Schritt für Schritt“ Musterformuläre gecheckt, aber kann nicht ein richtig adaptieren.
Danke
Mit Freundliche Grüßen
Mikhail Larin
Das Musterschreiben zur ABwehr der ABschlagserhöhung ist am passendsten für Sie. Schalten SIe möglichst schnell die Schlichtungsstelle ein. VG
MM
Ich habe erst dürch Rechtsanwalt eine Wiedersruch geschrieben und geschickt. Bis heute habe ich keine Überwesung gemach, aber ich kriege schon zweite E-mail mit der Erinnerung über die Rechnung.
Schlichtungsstelle ist Quatsch.
Der völlig unfaehige Berliner Staatsanwalt J.R.
müsste ENDLICH aufwachen und die ekelhafte Primabande hinter Gitter bringen!!!
Primastrom ist ein Gangsterverein von Kovac und Gellert
Lieber Herr Möschler,
Es ist wunderbar, dass es Menschen wie sie gibt, die sich für Andere einsetzen.
Leider bin ich auch auf Voxenergie reingefallen. Obwohl ich bei Vattenfall nur 54 Euro jeden Monat gezahlt habe und am Jahresende noch über 150 Euro zurückbekommen habe, wollte ich noch mehr sparen, das war die dümmste Idee meines Lebens.
Ich bin 71 Jahre alt und Rentnerin.
Mein Vertrag bei Voxenergie läuft seit 19.3.2022.
Grundpreis: 10,50 Euro pro Monat
Arbeitspreis:29,20 Cent kWh
Am 27.5. bekam ich folgendes Schreiben:
Erfreuliche Nachrichten
Preisreduzierung ab 1.7.2022
Arbeitspreis: 66,34 Cent/ kWh
Grundpreis: 29,61 Euro/ Monat
Abschlag: 131,57 Euro
Auf mehrere Mails bekam ich ohne Erklärung ein Kundenpasswort mitgeteilt, das ich bei Anrufen angeben soll.
Bei Anrufen kommt jedesmal die Mitteilung, dass temporär niemand zu erreichen ist oder die Ansage, dass die Nummer nicht vergeben ist.
Ich hoffe, sehr, dass mir Ihr Musterschreiben weiterhilft.
Da meine Computerkenntnisse nur rudimentär sind, hoffe ich, das ich für die Zusendung alles richtig angeklickt habe.
Vielen Dank
mfg
Ich sende Ihnen das Musterschreiben gleich mal zu. Viel Erfolg!
Ab 02.03.2022 Habe ich Terminbestätigung von VOXENERGIE GmbH bekommen
Hatte auch nich vor, den Stromanbieter zu wechseln. Leider auf den Schreiben nicht reagiert, da ich selbst 100% Schwerbehinderung habe und meine Ehefrau mit Krebsleiden zu kämpfen hat.
Nach Preiserhöhung VOXENERGIE GmbH ab 01.06.2022 Arbeitspreis 87,66 Cent/kWh
Abschlag 339,93 € /Monat
Mein Kündigungschreiben von 15.05.2022 wurde ignoriert
Mein Versuch Stronanbieter Wechsel schon mehrfach abgelehnt, mit der Begründung ich bin mit VOXENERGIE 6 (sechs) Jahre gebunden
Bin Rentner und Schwerbehindert, Rollstuhlfahrer
Meine Ehefrau ist wegen Krebsleiden auch Schwerbehindert , kann nur Teilzeit arbeiten
Wir können uns die o.g. Abschläge nicht leisten
Haben sonst kaum Mittel zum Täglichen Leben
Bitte um Hilfe !!!!!!
ich helfe Ihnen. ich schicke Ihnen gleich das Musterschreiben zur Abwehr der Preiserhöhung zu.
VG
Bitte um Hilfe. Ich habe mich im Dezember von den angeblich günstigen Tarif überreden lassen. Ich habe im Nachhinein die Unterlagen erhalten und diese unterschrieben gesendet. Vertragsbeginn war frühestens zum 01.07.2022 möglich. Jetzt bin ich über Bekannte darauf aufmerksam gemacht worden. Gleiche Problem. Unseriös.
Im März wurde ich angerufen. Durch steigende Preise habe ich nochmal die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung. Habe mit ja antgewortet. Jetzt telefoniert ich mit der vox.
Jetzt habe ich Angst wegen den Abschäge. Was mach ich jetzt
Fechten Sie den Vertrag an. Ich sende Ihnen hierzu das Musterschreiben zu, das Sie auch hier anfordern können.
Hallo,
ich habe bei der Endabrechnung von Stromio festgestellt, dass sowohl Arbeitspreis als auch Grundpreis erhöht wurde, ohne dass ich dazu informiert wurde. Ich habe um Korrektur gebeten, denn ich soll eine Nachzahlung leisten. Antwort bisher nicht erhalten. Ich denke, dass ich eine Gegenrechnung aufmache und den Schadensersatz dazu rechne; die Nachzahlung reicht aus, um meine Forderungen zu verrechnen. Stromio will abbuchen, so dass ich mir das Geld zurückholen werde und dann die restliche Differenz überweise.
Was halten Sie davon ?
Ich wäre erfreut, eine Antwort zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
R. Winkler
Hallo H. Möschler, ich habe mit Hilfe ihrer Musterschreiben Einspruch gegen meine Schlussrechnung bei immergrün eingelegt. Der Neukundenbonus war aufgrund vorzeitiger Sonderkündigung durch mich, nicht beinhaltet.
Auf das erste Einschreiben reagierte immergrün nicht. Habe dann aber eine Mahnung bzgl. Bezahlung Schlussrechnung erhalten. Daraufhin habe ich ein 2. Einschreiben mit erneuter Aufforderung zur Berücksichtigung des Neukundenbonus geschickt. Kurz danach habe ich eine korrigierte Schlussrechnung erhalten.
Statt Nachzahlung von 104,-€, habe ich nun 120,-€ Guthaben. Nach tel. Nachfrage eine Woche später, ist am nächsten Tag die Gutschrift auf meinem Konto gewesen.
Vielen Dank!!!!!
Mit freundlichen Grüßen
J. Mohr
Das ist eine sehr hilfreiche Seite.
Ich war wie so viele ein Kunde von gas.de und habe zwar meine Abrechnung bekommen und sie war auch korekt (17.01.2022)aber bis heute wurde mir mein Guthaben noch nicht ausgezahlt.
Bekante sagten ich soll gas.de anmahnen,
könnten sie bitte dafür auch ein Muster zur verfügung stellen ?
Grüße G.Halweg
Guten Tag
Tolle Seite!
Ich suche das Musterschreiben zum Widerspruch der Schluss-Abrechnung.
Ich habe per Mail Immergrün aufgefordert, die Rechnung wegen Fehlern zu überarbeiten und nun die erste Mahnung bekommen.
(Dass ich mich über die unrechtmäßige Kündigung beschwert habe, hat sie nicht gestört, jetzt bin ich froh, dass ich da raus bin, soll aber noch 54€ zahlen, obwohl ich 1,50€ bekommen müsste. )
Mit freundlichen Grüßen
Martin K.
Die stehlen den letzten Cent. Ins Zuchthaus mit Kovac & Gellert
der Primastrom Saubande!!!
hallo,
ein Brief von Voxenergie für eine Preiserhöhung ist datiert
vom 28.12.2021.
kam bei mir an am 05.01.2022.
kann ich jetzt noch kündigen
mfg
burkhard palm
Hallo.
Ich habe Probleme mit Primastrom. Am 20.10.21 habe ich eine Strom Rechnung von primastrom gekriegt das mein monatlicher Abschlag ab 1 November 2021 138 Euro ist. Die haben mir statt 138 Euro wie monatlich vereinbart von meinem Konto 193 Euro abgebucht. Ich habe primastrom angerufen und die haben mir gesagt das eine Preiserhöhung war. Ich habe nie ein Schreiben über Preiserhöhung gekriegt. Ich habe an primastrom Sonderkündigung versendet und die haben es abgelehnt.
Die Verbraucherzentrale hat mir geraten das Geld zurückzubuchen und nur die 138 Euro zu überweisen. Jetzt bekomme ich nur Mahnungen und das die mir das Geld am 20.12.21 in Höhe von 201 Euro von meinem Konto abbuchen werden. Am 29.11.21 habe ich die Sonderkündigung an primastrom geschickt so wie auch ein Wiederspruch wegen fehlerhafte Abbuchung und auch Kündigung einer Einzugsermächtigung. Wiederspruch gegen die Erhöhung der Abschlagszahlungen habe ich auch am primastrom versendet. Auf den Schreiben von 20.12.2021 steht das die preisanpasungen mindestens 6 Wochen vor eine Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt werden. Leider es war nicht so.ich habe schon neuen Stromanbiter gefunden aber der vertrag ist erst ab 13.12.22 weil primastrom mich aus dem vertrag nicht raus lässt.
Wie kann ich jetzt schnell aus dem Vertrag raus? Was kann nicht noch tun?
Die 193 Euro monatlich ist für mich definitiv zu viel. Mein Strom verbrauch hat sich nicht deutlich erhöht und ist vergleichbar mit dem Vorjahren.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
vorweg möchte ich Ihnen ein ganz ganz großes Lob aussprechen für Ihr wertvolles Engagement. Sie helfen damit vielen Menschen, dafür möchte ich mich sehr bedanken.
Ich habe aber noch eine Frage: Ich habe einen Vertrag bei Wunderwerk mit Preisgarantie bis März 2022.
Bisher habe ich noch keinen Widerspruch eingelegt bei Wunderwerk. Kann ich den Widerspruch bzgl. der erhöhten Abschlagszahlung sowie den Widerspruch bzgl. der Erhöhung des Arbeitspreises zusammenpacken und als ein Schreiben absenden?
Wunderwerk hatte in Ihrem Schreiben angekündigt, dass sich der Arbeitspreis ab dem 27.11.21 ändert.
Ist die Preiserhöhung nun schon wirksam (trotz Preisgarantie) und sollte ich daher auf Ihr per E-Mail zugesendetes Schreiben zurückgreifen („Musterschreiben Preiserhöhung“) oder eher auf das Musterschreiben vom „Sonderfall seit dem 26.10.: Preiserhöhung während der Preisgarantie“? Mein Gefühl sagt mir eher zweiteres, da Wunderwek einseitig ja nicht die Konditionen aus dem Vertrag einfach ignorieren kann inkl. der Preisgarantie.
Ich werde die erteilte Einzugsermächtigung kündigen und die letzten beiden (bereits erhöhten) Abschlagszahlungen zurückbuchen lassen von der Bank und die
Abschlagszahlungen nach den Vertragskonditionen (Abschlag vor der Erhöhung) manuell überweisen.
Wäre dies soweit korrekt? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Machen Sie weiter so, ich wünsche Ihnen nur das Beste.
Mit freundlichen Grüßen
Maria
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Seite, die passenden Templates, ihr Engagement für die Verbraucherrechte! Ich bin extrem dankbar dafür, mich aufgrund Ihrer Informationen dem unverschämten Gebaren des Gaslieferanten nicht ganz so wehrlos gegenüber zu fühlen.
Viele Grüße
ein dankbarer Leser
Sehr gerne. Es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte!
Guten Tag Herr Dr. Moeschler, ich bin froh das ich auf Ihre Seite geleitet wurde, ich möchte um Rat bitten. Ich hab schon länger Ärger mit Voxenergie. Ich komm nicht aus meinem Vertrag, trotz pünktliche Kündigung, auf einer Korrekturrechnung wurden meine tatsächlichen Einzahlungen nicht berücksichtigt. Telefonate bringen nichts, entweder werd ich aus der Warteschleife geschmissen und einige Mitarbeiter des Servicecenter versprechen….. Halten aber nichts, z. B. Schreiben die ich anfordere…. Ich hab den Mut verloren….. Mit freundlichen Grüßen. Coy
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
mir wurde vom Netzbetreiber MITNETZ mitgeteilt, dass ich ab dem 03.12.21 von gas.de nicht mehr versorgt werden kann. Den Vertrag mit Grünwelt hatte ich ohnehin bereits zum 31.12.21 gekündigt und einen Anschlussvertrag bei einem anderen Versorger abgeschlossen. Es geht also um einen kleinen Zeitraum, für den ich die Grundversorgung akzeptieren würde.
Habe mit Ihrem Musterschreiben reagiert und die Einzugsermächtigung entzogen. Für Dezember 2021 wurde auch noch kein Abschlag abgebucht. Es kam sogar sehr schnell die Bestätigung, dass meine Bankverbindung für die SEPA-Lastschrift deaktiviert wurde, per E-Mail. Allerdings mit dieser merkwürdigen zusätzlichen Formulierung: „Bitte stellen Sie durch einen Dauerauftrag oder rechtzeitige Überweisung sicher, dass die Fälligkeiten rechtzeitig auf unserem Konto eingehen.“
Bin ich den in Pflicht, den Monatsabschlag für Dezember gar doch noch zu überweisen? Oder kann ich abwarten? Zumindest für zwei Tage im Dezember habe ich ja noch Gas von Grünwelt bezogen…
Welche Empfehlung können Sie mir geben?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Hillebrand
Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Moeschler,
vielen, vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe bzw. Musterschreiben bei dem Drama mit „immergrün“. Auch ich habe nach der Einsendung des Musterschreibens „Widerspruch Abschlagserhöhung“ eine Sonderkündigung zum 08.11.2021 bekommen. Nach der ersten Panikattacke, in der kürze keinen neuen Anbieter zubekommen
(ich wollte auch nicht mehr bei „immergrün“ bleiben), konnten Sie mich wieder beruhigt, da ich ja erst einmal in die Grundversorgung zurückkehre. Nun habe ich ein Angebot von meinem Grundversorger bekommen gleich mit dem Hinweis einer 14 tägigen Kündigungsfrist, sodass ich mich in Ruhe um einen neuen Anbieter kümmern kann. Ich bin erstaunt, bei wie vielen Kunden „immergrün“ die gleiche Masche abgezogen hat um so erfreulicher ist es, dass Sie für uns Lösungsvorschläge parat haben die auch fruchten. Also noch einmal ein herzliches Dankeschön für alles und ich werde Sie auf alle Fälle weiter empfehlen.
Liebe Grüße
Grit
Klasse, dass Sie zufrieden sind. Das freut mich sehr 🙂
Guten Tag zusammen,
Dachte auch von meiner Seite für die tollen Tipps. Ich bin auch bei Immergrün mit Strom. Gekündigt wie so viele. Mein Vertrag wäre noch bis 1.2.2023 gelaufen. Meine Frage daher: Kann ich den Schadensersatz erst zum Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit geltend machen? Oder wie weiß ich die tatsächlichen Kosten?
Über eine kurze Antwort freue ich mich. Danke!
Gruß,
Philippe
Ganz genau, grundsätzlich ist Ihre Schlussfolgerung richtig. Details finden Sie hier. Dies wird auch deutlich, wenn Sie den Schadensersatz mit meinem Excel-Tool berechnen. Sie brauchen nämlich den Zählerstand!
Bis Ende 2023 würde ich jetzt nicht warten. Wahrscheinlich ist es eine gute Option, dass Sie zunächst für die Grundversorgung einen Teil einfordern (dabei weitere Schadensersatzforderungen ankündigen) und dann zum Ende der Gesamtlaufzeit.
Sehr geehrter Herr Moeschler!
Erst einmal herzlichen Dank für die vielen nützlichen Hinweise und auch die vorbereiteten Musterschreiben!
Bei uns stellt sich der Fall wie folgt dar:
Strom- und Gaslieferant: immergrün!
Am 23.10.21 Erhöhung der Abschlagszahlung für Gas von bisher € 121,00 auf € 256,00 zum 01.11.21.
Am 23.10.21 Erhöhung der Abschlagszahlung für Strom von bisher € 109,00 auf € 165,00 zum 01.11.21.
Am 25.10.21 Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein und E-Mail
Am 25.10.21 Feststellung durch mich, dass die Jahresabrechnungen mit Datum 01.06.2021 ohne die vertraglich zugesicherten Boni sind
Am 25.10.21 Umstellung der Zahlungen von Einzugsermächtigung auf Überweisung
Am 26.10.21 elektronischer Flyer im Kundenbereich mit der Information – Vertragskündigung zum 05.11.21
Am 26.10.21 Widerspruch gegen Kündigung + Androhung Entschädigungsforderung + Forderung fehlender Boni per Einschreiben mit Rückschein und E-Mail
Am 26.10.21 Erhalt von zwei E-Mail mit Bestätigung der Sonderkündigung
Am 26.10.21 Erneuter Widerspruch gegen Sonderkündigung mit dem Verweis, dass ich nicht gekündigt habe per E-Mail
Am 27.10.21 Einstellung der alten Abschläge im Kundenportal auf €121 und €109
Am 31.10.21 Mitteilung, dass ich die Abschläge für Gas und Strom nur noch Anteilig 5/30stel überweisen werde
Am 01.11.21 Anteilige Abschläge überwiesen
Am 01.11.21 Feststellung, dass im Kundenportal der Abschlag für Gas auf nun €216 durch immergrün! angepasst wurde und nun nicht mehr veränderbar ist
Am 01.11.21 Erneuter Widerspruch gegen die erneute Erhöhung auf €216 per E-Mail
Am 01.11.21 Erste E-Mail von immergrün! mit der Erklärung, dass der Vertrag beibehalten werden kann mit 30% Rabatt von ? mit Frist bis zum 02.11.21, 11:59Uhr; bedeutet Abschlag von €216
Am 02.11.21 3. Widerspruch gegen die Erhöhung mit zusätzlichem erneuten Verweisen auf Boni + Guthabenauszahlung nach gesetzlichen Vorgaben
Ich bin sehr gespannt wie es nun weitergeht. Ich warte die gesetzten Fristen ab und werde anschließend alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen.
PS: Im Zuge der ganzen Aktion habe ich noch bemerkt, das die Jahresrechnung Gas einen errechneten Zählerstand mit Stand 30.04.21 in Höhe von 55093 hatte. Diesen Zählerstand habe ich mit Stand heute tatsächlich noch nicht erreicht. Das heißt, meine Abschlagszahlungen in Höhe von €121 leiste ich die gesamte Zeit seit Mai für bereits bezahltes Gas. Mit Stand heute hat sich inklusive der fehlenden Bonuszahlung bereits ein Guthaben von über €800 aufgebaut.
All dies habe ich natürlich bereits schriftlich angemahnt und vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich immergrün! an die gesetzlichen Fristen zu halten hat.
Mit freundlichen Grüßen
RA
vielen Dank für die detaillierte Schilderung. Ich drücke Ihnen die Daumen.
Hallo Herr Moeschler,
bei mir hat Wunderwerk bei einem Gas-Liefervertrag (eingeschränkte Preisgarantie bis 30.6.22) zunächst den Abschlag von 63 € auf 161 € hochgesetzt. Ich habe widersprochen und darauf hingewiesen, dass das SEPA-Mandat nur für vertragsgemäße Abbuchungen genutzt werden darf.
Darauf hin erhielt ich am 29.10.21 die Preiserhöhung von 4,12 ct/kWh auf 17,10 ct/kWh zum 27.10.21 und ebenfalls das Angebot für den 30%-Preisnachlass bei Zustimmung bis 1.11.
Bevor ich widersprechen konnte, erhielt ich heute die „Bestätigung der Kündigung des Energieliefervertrags frühestmöglich zum 11.11.2021“, die ich natürlich nicht ausgesprochen habe.
Vermutlich, weil ich dem 30%-Rabatt nicht zugestimmt habe. Sie teilen außerdem mit, dass im November kein monatlicher Zahlbetrag vom Konto abgebucht wird und kein Zahlbetrag fällig wird.
Die Formulierung sind wohl so gewählt, dass Wunderwerk angeben kann, nicht selbst gekündigt zu haben.
In einer zweiten Mitteilung wurde mir mitgeteilt, dass wunschgemäß der Lastschrifteinzug beendet wird (habe ich nicht beendet, sondern wie oben erwähnt nur auf vertragsgemäße Abbuchungen eingeschränkt).
Ich werde natürlich der Beendigung frühestens zum 11.11. widersprechen, auch per Einschreiben.
Die korrekte Zahlung für November sollte ich wohl leisten. Meine Bank hat mir aber die Kontonummer DE32 5706 9144 0205 6249 55 genannt.
Was wird mir denn geraten?
1. Auf welches Konto soll ich überweisen?
2. Vollen vertragsgemäßen Abschlag überweisen (63 €?) oder nur anteilig bis 11.11.21?
Viele Grüße
Bernhard Steininger
Oh je… habe ich vorhin auch von einer Kundin mitbekommen. Ich schreibe hierzu gleich was und erstelle ein Musterschreiben.
Ich würde den anteiligen Abschlag 11/30stel leisten. Gefahr ist, dass Sie gemahnt werden. Weiterführende Hinweise finden Sie hier.
Leider ist es mir nicht möglich den Abschlag selbst zu ändern.
Gestern eine Mail von immergrün erhalten mit dem „neuen“ Abschlag um 30% verringert.
Akzeptiere ich natürlich nicht!
Wie soll ich auf diese Mail reagieren?
… Gar nicht??
Gruß Simone
Es ist ein Angebot, dass nach 3 Tagen ausläuft. Insofern sehe ich keinen Grund, dass Sie darauf reagieren müssen. Ihren Widerspruch haben Sie ja geschrieben. Der steht.
Hallo, Simone,
dieses Angebot hatte ich auch. Du solltest dringend in deinem Account auf dem Kundenportal von Immergrün Deine Daten checken.
vVr allem links unter dem Menüpunkt „Stammdaten“. Nach Ablauf das Angebotes 30.10. habe ich heute entdeckt, das das lieferende auf
11.11.21 geändert wurde, ohne das ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe oder Immergrün den vertrag schriftlich
gekündigt hat.
LG
Hallo
Ich habe heute erst 4.3.22eine Mahnung per E-Mail von Stromio erhalten Ich möchte doch umgehend 88€ nachzahlen.Datum der Forderung 17.2.22 die konnte nicht zugestellt werden weil meine Adresse nicht vollständig ,war was aber nicht mein Fehler war ,dafür wollen sie noch Mahngebüren.
Ohne eine detaillierte Rechnung ,was mir aber auch sehr komisch erscheint da ich mit Guthaben gerechnet habe da ich den ganzen Sommer im Garten gewohnt habe .
Auch bei uns:
Am 23.10.21 Erhöhung der Abschlagszahlung von bisher € 83,00 auf € 213,00 zum 01.11.21.
Am 26.10.21 Erhöhung des Arbeitspreises von 4,74 Cent pro Kilowattstunde auf 17,4 Cent pro Kilowattstunde zum 26.11.21.
Am 27.10.21 Widerspruch gegen die Erhöhung. KEINE Sonderkündigung ausgesprochen.
Am 28.10.21 Bestätigung der Sonderkündigung des Energieliefervertrages zum 10.11.21 .
Am 28.10.21 der Kündigung mit Ihrem Musterbrief widersprochen, mit Termin 10.11.21 für die Rücknahme der Kündigung.
Jetzt heute am 29.10.: „ …Nach erneuter Prüfung der Sachlage können wir Ihnen exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 174,00 €.“
30% von was?
Wir wollen dies natürlich nicht akzeptieren, aber wie reagieren wir jetzt???? Haben Sie nochmal so einen hilfreichen Tip, wie sie vielen davor?
Beim irrelevanten Teil, dem Rechnen, kann ich helfen: 30% von der ersten „Wild-West-Erhöhung“ (=213€-83€ = 130€) sind gemeint.
Der absolute Reduktionsrabatt ist also 30/100*130€ = 39€. Um diesen soll der „Wild-West-Abschlag“ von 213€ reduziert werden.
213€-39€ = 174€
Relevant ist aber, wie im wilden Westen i.A. zu reagieren ist: Colt einstecken, hinreiten und die Dinge regeln wahrscheinlich.
Trotzdem was gelernt! Darauf bin ich gar nicht gekommen, danke! Nur nach Colt weg stecken ist mir momentan gar nicht ?
ja! Chris hat Recht. Colt einstecken und die Dinge regeln. Oder den Berliner Staatsanwalt wecken!!!!
Aber das scheint AUSSICHTSLOS.
J.R. pennt und pennt und pennt.
Wer hat den nur auf diesen Posten gebracht? Der heilige Penner!!!
Immergrün Kunde
Vertragslaufzeit: Mai 2021 mit Preisgarantie von 12 Monaten
Produkt: Gas
Am 23.10.21 Erhöhung der Abschlagszahlung von bisher € 82,00 auf € 210,00
Am 25.10.21 Widerspruch gegen die Erhöhung. KEINE Sonderkündigung ausgesprochen.
Am 26.10.21 Bestätigung der Sonderkündigung des Energieliefervertrages zum 05.11.21 .
Am 27.10.21 der Kündigung mit Musterbrief widersprochen, mit Termin 04.11.21 für die Rücknahme der Kündigung.
Liebe Betroffene,
ich bekomme gar keine Antwort auf mein letztes Schreiben.
Im Kundenkonto steht mein Vertrag mit gekündigt zum 04.11.2021.
Sollte ich mich um einen neuen Gaslieferant kümmern? Eigentlich bestehe ich ja auf Fortführung des Vertrages.