ExtraEnergie Erfahrungen: Probleme mit Preiserhöhung & Rechnung
ExtraEnergie ist nicht empfehlenswert. Im September 2022 versendeten Extraenergie, Hit Energie, EVD & prioenergie drastische Preiserhöhung trotz Preisgarantie. Die Preiserhöhungen sind m. E. unzulässig. Jene Kunden, die nicht zahlen wollen, werden gemahnt.
Mit meiner Hilfe wehren Sie sich gegen die Preiserhöhungen und Rechnungen.
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ExtraEnergie Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
priostrom | ExtraEnergie Erfahrungen
Aktuelles zu Preiserhöhungen, Rechnungen und Mahnungen
Ich bin fest davon überzeugt, dass die Preiserhöhungen in 2022 von ExtraEnergie unzulässig sind. Einerseits wurde die Preisgarantie nicht eingehalten. Das Argument von ExtraEnergie mit verweis auf die globale Energiekrise und dass sie am Vertrag nicht mehr festhalten müssen (§313 BGB) ist leicht anfechtbar. Es war eine unternehmerische Entscheidung von ExtraEnergie, die Mengen nicht vollständig und langfristig abzusichern.
Zudem verstoßen die Preiserhöhungen von ExtraEnergie gegen das Transparenzgebot gem. § 41 (5) EnWG. Details hierzu entnehmen Sie bitte dieser Seite, auf der ich die Preiserhöhungen von ExtraEnergie detailliert darstelle.
Sie sollten den Preiserhöhungen schriftlich widersprechen. Auf dieser Seite finden Sie Musterschreiben und FAQs.
Aktuell mahnt ExtraEnergie die Kunden, die die Nachzahlungen und die starken Abschlagserhöhungen nicht leisten wollen. Es wird inzwischen sogar die Anwaltskanzlei MUTH & FAUST aus Aschaffenburg eingeschaltet. Viele Kunden möchten dennoch nicht zahlen, weil die Preiserhöhung sehr hoch ausfiel und formale Fehler vorlagen. Wir helfen Ihnen, sich gegen die Preiserhöhung, die überhöhten rechnungen und gegen Mahnungen zu wehren.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von ExtraEnergie. Die Rechnungen sind anfechtbar!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
ExtraEnergie Erfahrungen anderer Verbraucher
Verbraucher beschweren sich über ExtraEnergie auf de.reclabox.com. Kunden haben sich u. A. hinsichtlich verspäteter und fehlerhafter Stromrechnungen, (versteckten) Preiserhöhungen und nicht ausgezahlten Guthaben beschwert.
Weiterempfehlungsraten auf Vergleichsportalen
Die Weiterempfehlungsraten auf Verivox (71%) und Check24 (60%; Stand 01/2020) zeigen hingegen, dass viele Kunden ExtraEnergie weiterempfehlen würden. Im Vergleich zu anderen Anbietern sind diese Weiterempfehlungsquote gering.
Bei Stromanbietern zeigt sich die Kundenfreundlichkeit häufig erst nach dem ersten oder zweiten Jahr: Wurde die Schlussrechnung korrekt und zeitnah erstellt? Wurde mein Guthaben ausgezahlt? Habe ich meinen Neukundenbonus erhalten? Gab es Probleme bei der Kündigung? Da Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten, spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider.
Warnungen von Stifung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat bereits vor Jahren das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. In dieser Ausgabe warnt die Stiftung Warentest die Verbraucher vor drastischen Preiserhöhungen, zu hohen Abschlagszahlungen, falschen Abrechnungen und falschen Bonusversprechen.
Die deutsche Presse findet klare Worte zur ExtraEnergie GmbH. Unter dem Titel „Fragwürdige Geschäftsmethoden. Je günstiger, desto schlimmer: die schwarzen Schafe unter den Stromanbietern“ warnt die Online-Ausgabe der Zeitschrift Stern vom 17. März 2017 vor ExtraEnergie. Zahlreiche Zeitschriften haben ähnliche Warnungen ausgesprochen.
Ist ExtraEnergie pleite?
ExtraEnergie ist nicht pleite. Viele Kunden haben die Befürchtung, dass ExtraEnergie pleite sein könnte, da das Unternehmen sehr lange braucht, um auf Beschwerden zu antworten und sehr schwer erreichbar ist. Dennoch: ExtraEnergie und die Tochterunternehmen Hitenergie, prioenergie und EVD sind zahlungsfähig.
Daher lohnt es sich, die Preiserhöhungen von ExtraEnergie anzufechten, Rückzahlungen begründet zu widersprechen und Guthaben einzufordern. Wir unterstützen Sie dabei.
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Viele Verbraucher erfahren erstmalig in der Jahresabrechnung von einer Preiserhöhung.
Weiterführende Hinweise finden Sie auf dieser Seite „Preiserhöhung von Extraenergie“.
Verbraucher beschweren sich, wenn sie keine Mitteilung vom Stromanbieter über die Preiserhöhung erhalten und diese erst in der Stromrechnung vorfinden. So erging es auch dem Michael H., der Kunde von ExtraEnergie war. Der Kunde sendete daraufhin ein Fax mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht an den Stromanbieter. Da die Preiserhöhung allerdings schon wirksam war, erkannte ExtraEnergie die Kündigung nicht an. Das Preisinformationsschreiben, dass er nie erhalten habe, sei ihm postalisch zugesendet worden. Im Kundenbereich „Mein Extra“ fand der Verbraucher das folgende Schreiben mit dem Betreff „Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen“ vor:
In diesem Preisinformationsschreiben ist in der Mitte des Textes dieser Hinweis auf die Preiserhöhung: „Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,54 Cent/kWh (brutto).
Aus meiner Sicht ist dieses Preisinformationsschreiben intransparent und die Preiserhöhung wird versteckt mitgeteilt:
- Es wird nicht von einer Preiserhöhung gesprochen, sondern von einer Veränderung.
- Da der alte Preis nicht genannt wird, kann der Verbraucher nicht erahnen, in welchem Umfang die Preiserhöhung ausfällt.
- Dieses Schreiben enthält keinen Betreff
- Dieses Schreiben kündigt die Preiserhöhung in einen kurzen Satz ohne Hervorhebung an. Dies steht in keinem Verhältnis zur Wichtigkeit der Information für den Kunden.
- Abgesehen von diesem einen Satz dürften die Informationen für die meisten Verbraucher uninteressant sein. Es kann vermutet werden, dass genau darauf ExtraEnergie setzt, damit Verbraucher den Text lediglich überfliegen und die Preiserhöhung übersehen.
- Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt und weil der alte Preis nicht genannt wird. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.
Insgesamt kann somit geschlussfolgert werden, dass die Preiserhöhung intransparent mitgeteilt wurde und demnach gegen den §41 (3) EnWG verstößt.
Die Preiserhöhung von ExtraEnergie dürfte aufgrund zwei weiterer Gründe nicht wirksam sein:
- ExtraEnergie kann den Versand der Preiserhöhung nicht belegen. ExtraEnergie behauptet, das Schreiben postalisch versendet zu haben. Dies muss das Unternehmen nachweisen können. Da die Unternehmen (nach meinem Wissensstand) die Preiserhöhungen nicht per Einschreiben versenden, können sie auch nicht gerichtsfest belegen, dass die Preismitteilung dem Verbraucher zugestellt wurde.
- Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil nicht erhöhen. Die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Stromanbieter darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Stromanbieter seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Aufgrund des Umfangs der Preiserhöhung ist davon auszugehen, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde.
Die Verbraucher haben sich ggü. der ExtraEnergie GmbH entweder über überzogene oder über intransparente Preiserhöhungen beschwert. Häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20 % und mehr, die dem Grundsatz der Billigkeit nicht gerecht werden dürften. Oft gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Mitteilungen, die der Gestalt von Werbeflyern ähneln, enthalten sein. Die versteckten Preiserhöhungen hatten zur Folge, dass die betroffenen Verbraucher die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Preiserhöhungen können Sie mit meinen Vorlagen abwehren. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von ExtraEnergie.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
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Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. ExtraEnergie setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist ExtraEnergie jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (ExtraEnergie GmbH – Postfach 974 – 09009 Chemnitz).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen ExtraEnergie zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von ExtraEnergie, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass ExtraEnergie nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiterkommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
ExtraEnergie widerrufen
Wenn Sie den Vertrag mit ExtraEnergie über das Internet oder per Fax abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auch bei der ExtraEnergie GmbH haben sich Verbraucher schon über Probleme mit der Vertragskündigung beschwert. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung auszuschließen, sollten Sie meine Ratschläge, wie Sie ExtraEnergie kündigen, befolgen.
Probleme mit dem Neukundenbonus
ExtraEnergie verweigert i.d.R. nicht Ihren Neukundenbonus. Bei den Stromanbietern 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) sind die AGBs deutlich restriktiver, was die Gewährung des Neukundenbonus angeht. Dies zeigt sich auch bei den Beschwerden auf Reclabox. Häufiger treten jedoch Probleme bei der Auszahlung des Sofortbonus auf.
Hier können Sie kostenlose Musterschreiben anfordern, um den Bonus einzufordern.
Verspätete Stromabrechnung und verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus
Wenn Sie den Vertrag mit ExtraEnergie über das Internet oder per Fax abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auch bei der ExtraEnergie GmbH haben sich Verbraucher schon über Probleme mit der Vertragskündigung beschwert. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung auszuschließen, sollten Sie meine Ratschläge, wie Sie ExtraEnergie kündigen, befolgen.
ExtraEnergie kündigen
Vertriebsmarken der ExtraEnergie GmbH und deren Kündigungsfristen:
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic S: monatlich kündbar
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic M: 6 Wochen
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic L: vertraglich individuell geregelt – keine öffentlichen Angaben
- Kündigungsfrist Extragas:keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitEnergie: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitStrom: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitGas: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist prioenergie: keine öffentlichen Angaben
- Kündigungsfrist priostrom: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist priogaskeine öffentlichen Angaben.
Weil die ExtraEnergie die Kündigungsfristen zu älteren Strom- und Gas-Tarifen nicht öffentlich zur Verfügung stellt, sollten Sie Ihre individuellen Kündigungsfristen anhand Ihres Vertrags herausfinden. Laut AGBs (Stand 08/2016) beträgt die Kündigungsfrist – sofern nicht anderweitig vereinbart – 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
ExtraEnergie können Sie per FAX (01805 14 14 54), per E-Mail ([email protected]) oder postalisch (ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz) kündigen. Bitte beachten Sie die Hinweise, was Sie bei der Kündigung von ExtraEnergie beachten sollten.
Dies sollten Sie beim Umzug beachten
Wenn Sie beabsichtigen umzuziehen, dann müssen Sie Ihren Stromanbieter i.d.R. vier Wochen vorab informieren. Teilen Sie ihm die neue Anschrift, die Aus- und Einzugsdaten sowie den neuen Zählerstand mit. Ihnen steht bei ExtraEnergie voraussichtlich kein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet, dass Sie auch am neuen Wohnort von ExtraEnergie mit Strom versorgt werden.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief – Zusatzservice
Verbraucherbeschwerden bezogen sich auch auf den ExtraEnergie Zusatzservice „Haushaltsschutzbrief“. Die Verbraucher wollten eigentlich nur einen günstigen Stromanbieter finden. Da die ExtraEnergie auch einen Haushaltsschutzbrief anbietet, der im ersten Jahr kostenlos ist. Dieser ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief deckt Kosten, wenn der Kunde z.B. einen Schlüssel- oder Rohrreinigungsservice benötigt.
Die Verbraucher haben beabsichtigt, den Haushaltsschutzbrief zusammen mit dem Stromvertrag zu kündigen. Den Kunden war allerdings nicht bewusst, dass die Kündigungsfrist für den Haushaltsschutzbrief mit 3 Monaten länger als vom Stromtarif ist und haben daher die Kündigungsfrist verpasst. Als Konsequenz hat der Haushaltsschutzbrief sich um ein Jahr verlängert, wodurch dem Verbraucher zusätzliche Kosten angefallen sind.
FAQs zu ExtraEnergie
Bitte kontaktieren Sie ExtraEnergie nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: ExtraEnergie GmbH – Postfach 974 – 09009 Chemnitz
Tel.: 030 / 209953200
Fax: 01805 14 14 54
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über ExtraEnergie gibt es viele Beschwerden. Gegen ExtraEnergie klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich ExtraEnergie als nicht empfehlenswert ein.
Die ExtraEnergie GmbH ist ein Energiediscounter, der seit 2008 tätig ist und seine Kunden mit Strom und Gas beliefert. Das Unternehmen hat seit 2009 über einer Million Kunden und einem jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro (Stand: 2012). Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. ExtraEnergie ist nicht mit den vier großen Energieanbietern verflochten und beseitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2014 ist der letzte eingestellte Bericht. Dies verwundert mich, weil bei BEV, Fuxx Sparenergie und anderen Stromanbietern die Geschäftsberichte 2015 bereits eingestellt hat. Im Jahr 2014 machte ExtraEnergie einen Verlust i.H.v. 22 Mio. € (Jahresfehlbetrag). Das Eigenkapital fiel von 49 Mio. € (2013) auf 27 Mio. €.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Nach einer exorbitanten Preiserhöhung habe ich fristgerecht die Sonderkündigung zum 31.8.22 ausgesprochen. Am 11.9. ! bekomme ich nacfolgendes Schreiben:
„Entschuldigen Sie bitte die verzögerte Bearbeitung Ihrer Nachricht. Die außergewöhnliche Energiemarktsituation und die damit verbundenen Herausforderungen führen zu einem erhöhten Aufkommen und zu einer geringeren Erreichbarkeit.
Wir haben Ihre Sonderkündigung zum 31.08.2022 erhalten und werden die Belieferung zum nächstmöglichen Termin einstellen.
Aufgrund der gesetzlichen Abmeldefristen wird dies voraussichtlich der 17.10.2022 sein. Bitte informieren Sie ggf. Ihren neuen Lieferanten über das Belieferungsende.“
Ist es denn rechtens, dass ich noch 1 1/2 Monate die überzogenen Preise zahlen muss? Was ist die gesetzliche Abmeldefrist auf die sich Prioenergie bezieht?
Über einen Rat wäre ich dankbar.
@Rüdiger Paul
Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten oder des Aggregators darf DREI Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, NICHT überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren.
Wenn Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) PREISGARANTIE haben, müssen Sie die überzogenen Preise gerade NICHT bezahlen.
Sie können ja der von PrioEnergie ausgebrachten ABSCHLUSSRECHNUNG widersprechen, wenn dieser nicht die VERTRAGLICH vereinbarten Grund- und Arbeitspreise zugrunde gelegt wurden. Ein Musterschreiben hierzu, dass Sie auf Ihren Fall anpassen können, findet sich hier im Forum.
PRÜFEN Sie die ABSCHLUSSRECHNUNG von PrioEnergie SEHR SORGFÄLTIG.
Das ist meine persönliche Meinung.
Wir haben heute eine Rechnung bekommen wo wir vorher Monatlich 118 Gas zahlen mussten und die neue Monatliche Rechnung beträgt 480 euro.
@Yvonne Thiemann
Aufgrund Ihrer sehr spärlichen Information ist – zumindest mir – leider keine Unterstützung möglich.
ExtraEnergie Gaspreiserhöhung zum 1.9.2022 trotz Preisgarantie (Neuer Preis ab 1.9.: 24,3 Ct/kwh, alter Preis mit Preisgarantie. 4,9Ct/kwh) Preis garantiert bis 1.4.2023.
Nachdem ich konsequent allen Schreiben von ExtraEnergie wiedersprochen habe (Erhöhungsschreiben mit Widerspruch geantwortet, Ablehnung des Widerspruchs mit Schlichtungsstelle gedroht, Bestätigung meiner (nicht erfolgten) Kündigung durch ExtraEnergie widersprochen, kommt jetzt dieser Text:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
wir nehmen Bezug auf unsere Bestätigung Ihrer Kündigung zum 01.09.2022.
Leider konnte Ihre Kündigung nicht rechtzeitig verarbeitet werden. Für die Belieferung über den 31.08.2022 hinaus werden wir Sie zu den bisherigen Preisen weiter beliefern. Die zuletzt angekündigte Preisanpassung wird in Ihrem Fall nicht umgesetzt.
Bitte informieren Sie ggf. Ihren neuen Lieferanten über das Belieferungsende.
Ihre extraenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Sollte ich jetzt immer noch die Schlichtungsstelle einschalten ? Oder ist das jetzt ein „Trick“ von ExtraEnergie um mich davon abzuhalten, da ja meiner Beschwerde abgeholfen wurde ?
Oder sieht ExtraEnergie ihre Chancenlosigkeit ein ? Aber ich sehe da in Kürze wiede neue Themen hochkommen:
Preisanpassung durch die Gasumlage, sowie mein Widerspruch gegen die neuen AGB der ExtraEnegie zum 1.1.23 , und was sich ExtraEnergie zusätzlich sonst noch einfallen lässt.
Kann jemand aus Erfahrung berichten, wie lange der Friede jetzt hält ?
@Thomas G.
Nachdem Sie der von ExtraEnergie ausgesprochenen Preiserhöhung sowie der durch Sie NICHT ausgesprochenen Kündigung KONSEQUENT widersprochen haben und ExtraEnergie Ihrem Widerspruch (Ihrer Beschwerde) letztendlich abgeholfen hat und den Vertrag über den 31.08.2022 hinaus zu den vereinbarten Konditionen weiterführt, besteht KEIN BESCHWERDEGRUND mehr.
Aus dem vorgenannten Grund besteht für die SCHLICHTUNGSTELLE KEIN GRUND , tätig zu werden.
Ungeachtet dessen besteht durch die Gasumlage sowie Ihrem Widerspruch gegen die neuen AGB der ExtraEnergie zum 01.01.2023 sehr wohl die Möglichkeit, dass der Versorger wieder auf Sie „zukommt“ und auf den genannten Wegen erneut versucht, Preiserhöhungen durchzusetzen. Aber SIE wissen ja, wie SIE sich wehren können ;-).
Aus den vorgenannten Gründen kann nicht verlässlich vorhergesagt werden wie lange der „Frieden“ jetzt hält.
Das ist meine persönliche Meinung.
Ich sehe es so, dass Extraenergie Sie gekündigt hat. Insofern haben die nicht eingelenkt.
Nun können Sie schadensersatz einfordern.
Ich habe eine email erhalten, daß mein Strom von 21,53 cents auf 60,58 cents erhöht wird, obwohl mein Vertrag bis April 2024 läuft und es auch nicht erlaubt ist, einfach den Vertrag zu ändern. Ich kann niemanden erreichen, weder telefonisch noch schriftlich. Das kann ich nicht akzeptieren und werde einen anderen Anbieter suchen. Ich vermute die Firma ist nicht mehr solvent aber wissen tue ich es nicht. Ist auch egal – diese Erhöhung ist weder angebracht noch erlaubt, da ich einen 24-Monate Vertrag habe.
@Karin Buttigieg
Sie können unter Hinweis auf den noch laufenden 24 Monate Vertrag an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen und Ihren Bonus behalten wollen.
Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine Sonderkündigung aussprechen.
Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.
Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.
Dies ist meine persönliche Meinung
Ich versuche seit dem 29.7 den Kundenservice von ExtraEnergie zu erreichen entweder wird man gleich weggedrügt oder man sitzt in der Warteschleife. Auf E-Mail bekommt man immer die AGB zugesandt aber keine Antwort auf die gestellten Fragen. Man wird gebeten keine weiteren Anfragen zu stellen und man meldet sich. Zur Zeit sitze seit 20 Minuten in der Warteschleife. Auf meine Kündigung meines Vertrag habe ich keine Bestätigung des Eingang bei ExtraEnergie erhalten.
Ich finde diese Verhalten nicht Kundenfreundlich und transparent, da die Erhöhung der Preise sehr
hoch ist. Die Preise haben verdoppelt (Arbeitspreis ), der Grundpreis ist um das vierfache angestiegen. Wie gesagt bei ExtraEnergie ist niemand zu erreichen. Ich werde jetzt meine Kündigung noch per Einschreiben versenden
Ich habe auch diese wahnsinnige Erhöhung bekommen…..Von 32,99 Cent auf 68,37 Cent Grundgebühr von 3,33Euro auf 12,73Euro!!!!!Vervierfacht…..lasse von Yello kündigen und weg von diesen Abzockern!!!!
Hallo Herr Dr. Moeschler,
leider leider habe ich ihre unglaublich aufschlussreiche Seite erst jetzt gefunden und sitze schon mitten in der Falle drin.
Der Neukauf eines alten Hauses (Betrug beim Energieausweis inklusive) und die damit verbundene Notwendigkeit einen neuen Gasvertrag ausgerechnet im Januar 22 abschließen zu müssen, haben mich zuerst in einen Nervenzusammenbruch (inklusive Psychiater) und dann ausgerechnet in die Arme von PrioEnergie (aka ExtraEnergie) getrieben.
Angesichts der jüngsten Gaspreisentwicklung, der Tatsache das PrioEnergie aktuell weder bei Verivox noch bei Check24 in den Vergleichen auftaucht und jetzt ihre Schilderungen zu denen, bescheren mir gerade schlaflose Nächte ob auch dort eine Insolvenz kurz bevor steht.
Es geht bei uns um einen geschätzten Gasverbrauch von 26.000 kWh / Jahr, also um inzwischen unvorstellbare Summen.
Nach dem was ich hier so lese befürchte ich, das ich von einer Insolvenz über PrioEnergie zuletzt erfahren. Haben Sie Tipps, was ich im Blick behalten sollte um das zumindest zeitnah mitzubekommen und ob ich schon was jetzt tun oder vorbereiten kann?
Mir ist nicht bekannt, dass Extraenergie insolvent ist (Stand: 14.3.2022)
Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu hohe Abschläge zahlen. Ansonsten fordern Sie das Unternehmen auf, die Abschläge zu senken => Zum Ratgeber. Wenn der ANbieter seinen Fristen nicht nachkommt, dann mahnen Sie schnell: Rechnungen (6 Wochen) und Guthabenauszahlungen (max. 2 Wochen) => Ratgeberseite
Ansonsten können Sie nicht viel mehr tun.
Hallo, PrioEnergie so viel ich weisse , gehört zu Extra Energie .
Ich wurde von Prio Energie ohne Grund Gekündigt ! keine Benachrichtigung !! weder per Email noch schriftlich ! hab es nur durch Not Versorgung erfahren , beim Prio Energie niemand erreichbar.
Dazu muss klar stellen, immer püntlich bezhalt b.z.w. eingezogen (Dauer Auftrag) meinem Giro ist/war mehr als gedeckt , kann Ich nicht nachvollziehen, aus welchem Grund gekündigt wurde. Bin sehr sehr verhergt
das musste ich loskriegen,
mfg. Lucia T.
ich erhielt beiliegende Klage vom 1.12.2020.
Ich hatte bei der Firma ExtraEnergie (nennt sich auch PrioEnergie) 3 Gasverträge und 1 Stromvertrag.
• Aufgrund 8 fehlerhaften unkorrekten Rechnungen und keine zeitnahe Berichtigung der Rechnungen, trotz stetigen Aufforderungen, kündigte ich meine Verträge. (A1 in Anhänge den Stromvertrag zum 31.01.2016)
Auf Grund des Mietrechtes hätte ich die Kosten innerhalb von der möglichen Abrechnungszeit gebraucht und durch die extrem lange Bearbeitungszeit konnte ich die Kosten teilweise nicht mehr auf die Mieter umlegen.
• Ich kündigte auch meine 3 Gasverträge wiederholt am 1.09.2015 da zum 31.12.2015 und wurde bis zum 30.09.2017 rechtwidrig festgehalten, in dem der Kündigung und dem Nachlieferant nicht zugestimmt wurde. A2 Kündigung in Anhänge.
• EnBW war ab dem 1.2.2016 mein Stromlieferant. A3 in Anhänge
• Des Weiteren hat mir Extraenregie einen Versicherungsvertrag untergeschoben, welchen ich bemerkt hatte und sofort gekündigt hatte, aber auch hier trotzdem dann 6 bis 7 Monate später eine Rechnung bekam und erst wieder mit Lügen versucht wurde den Betrag einzufordern und erst nach viel Aufwand meinerseits davon abliesen. A4-2 Seiten
• Mir wurde ein Energielieferungsvertrag von ExtraEnergie auf mir unbekanntem Weg aufgezwungen und haben trotz meiner Ablehnung (als ich dies am 16.2.2017 durch EnBW und mit ExtraEnergie Schreiben vom 20.2.2017 erfuhr) meinen Vertrag bei EnBW gekündigt. A5 – 2 Seiten
Ganz sicher hatte ich am 25.09.2015 keinen neuen Vertrag geschlossen und auch kein Lieferantenwechsel, ganz sicher nicht, nach dem was alles mir ungewollt untergeschoben wurde und an unkorrekten Abrechnungen gemacht wurden.
Das wurde von ExtraEnergie ohne meine Erlaubnis und Zustimmung gemacht. A6 3 Seiten (Seite 1 hatte ich an EnBW + ExtraEnergie gesendet)
• Eine Woche darauf telefonierte ich mit EnBW und erkundigte mich nach dem Stand. Mir wurde mitgeteilt, dass ExtraEnergie beharren und den erstohlenen Vertrag nicht abgeben, und EnBW mich erst im Anschluss dann beliefern kann, wie ExtrEnergie aufhört mit der Belieferung.
Da ich von ExtrEnergie keine Info zu den tatsächlich zu erwartenden Kosten hatte, riet mir EnBW ihre 2016 Rechnung aufzubewahren und auch nur in Höhe der Rechnung abzüglich meine Aufwandentschädigung an ExtraEnergie zu bezahlen. A7 = 4.034 kWh sind 1.053,89€ abzüglich den jährlichen Teuekundenbonus 110€, kosteten 4.034 kWh 943,89€.
Diese Schlussrechnung vom 26.01.2017 sendete ich per Fax an ExtraEnergie und teilte mit, dass ich höchstens den Preis von EnBW Lieferanten akzeptiere, dementsprechend Vorauszahlungen leisten werde, wie bei meinem EnBW Lieferanten war und berechnet für 2017 ist, nach dem entsprechenden Verbrauch.
Dieses Schreiben ignorierte ExtraEnergie und sendete mir das Mail vom 12.04.2017 in dem sie indirekt aber Irreführend auf mein Schreiben reagiert auf Ihre Vorauszahlungen beharrt. A8
Nach vielen Telefonaten und Schreiben, dass ich nur Kosten in Höhe von EnBW und monatliche Vorauszahlungen in Höhe von 95€ bezahlen werde, schrieb mir ExtraEnergie das sie auf 114€ monatliche Vorauszahlungen einverstanden sind. A9
• Im August 2017 hat ExtraEnergie bereit 766€ an Vorauszahlungen von meinem Konto abgebucht wie mit Schreiben A9 vom 21.06.2017 von ExtraEnergie geschrieben. Völlig überraschend (allerdings machte das ExtraEnergie ja mit allen 5 Verträgen ja so schräg) kam am 19.09.2017 die Kündigung von ExtraEnergie. Wenn auch unberechtigt freute ich mich dennoch und sandte gleich handschriftlich meine Antwocht auf dem Schreiben vom 12.09.2017 per Fax am 19.09.2017 an ExtraEnergie.
Ich teilte mit, dass keine Offenstände bestehen (siehe Schreiben A9 vom 21.06.2017 und die Abbuchungen der ExtraEnergie von meinem Konto. Des Weiteren schrieb ich ExtraEnergie, dass ich vom 27.09.2017 bis 12.10.2017 in Urlaub bin und vor Abreise den Zählerstand ablesen werde und übermitteln für die Abschlußrechnung. Ich wies auch darauf hin, dass ExtraEnergie keine Abbuchungserlaubnis mehr hat von meinem Konto und auch nicht mehr bekommen wird. A10
Die Abbuchungserlaubnis habe ich ExtraEnergie am selben Tag per Mail entzogen.
Am nächsten Abend las ich den Zahlerstand ab, errechnete den Verbrauch vom 1.01.2019 bis zum 30.09.2017 und bemerkte, dass ExtraEnergie schon mehr von meinem Konto abgebucht hatte als sie die Erlaubnis hatten und ich an EnBW weniger bezahlen müßte.
Somit holte ich die letzte Abbuchung in Höhe von 114€ der ExtraEnergie zurück am 20.09.2017.
• Am 26.09.2017 kam dann noch mal eine unberechtigte Mahnung bezüglich der zuviel abgebuchten Vorauszahlung per Mail, welcher ich per Mail und per Fax wiederprach. A11
• Am 27.09.2017 las ich den Zählerstand ab und übermittelte diesen an ExtraEnergie und dem Netzbetreiber NetzeBW, damit ExtraEnergie keine weiteren Abweichungen machen kann. Und ich beruhigter in mein Jahres Urlaub konnte.
Während meiner Abwesenheit sendete ExtraEnergie die Rechnung und buchte trotz entzogener Erlaubnis den von ExtraEnergie errechneten Betrag in Höhe von 419,18€ von meinem Konto ab.
Somit waren 1.071,18€ für 3.785 kWh von mir bezahlt. sind 0,28€ pro kWh und bei EnBW wären dies 0,20€ X 3.785 = 740,36€ siehe A12 EnBW Re. vom 1.10.2017 bis 23.03.2018 3.742 kWh kosten 731,95€.
Somit habe ich schon 330,82€ mehr an diese ExtraEnergie bezahlt als ich bei meinem Stronlieferanten zahlen hätte müssen.
Da würde ich am liebsten in Widerklage gehen.
Was sagen Sie zu dieser Abzocke durch Trixerei?
würde mich freuen, wenn diesen …….. das bezahlen müssen was sie anrichten.
Es tut mir sehr leid, was Ihnen passiert ist. Meine Internetseite habe ich aufgebaut, weil ich ähnlich schlimmes erfahren habe.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Daher empfehle ich Ihnen, sich in Ihrem Fall an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht mehr helfen darf und kann.
Sehr geehrter Herr Bönisch,
ich habe ähnliche negative Erfahrungen mit der Extra Energie erlebt. In meiner E-Mail an Muth & Faust habe ich die Zahlung der Restforderungen unter Vorbehalt der rechtswirksamen Forderung gezahlt.
Ich werde den gesamten Vorgang einem Rechtsanwalt übertragen und die Extra Energie GmbH ver-
klagen.
Mit freundlichen Grüßen
xyz
Uns ist es mit Extraenergie genauso gegangen,am anfang war es sehr günstig,doch dann kamen laufend Nachzahlungen und die waren echt heftig. Zu guter letzt waren wir bei einer Abschlagszahlung von 501Euro monatlich. Die Jahresabrechnung bekamen wir nur einmal,nach mehrmaliger Aufforderung unsererseits! Bei dieser Rechnung waren so etwa 12-15 Posten aufgeführt,für die wir zusätzlich zur Kasse gebeten wurden,das ist eine Unverschämtheit dieses Anbieters!
Auf keinen Fall weiter empfehlbar. Wir haben gekündigt und nun wollen sie unseren derzeitigen Zählerstand nicht akzeptieren!!
Jürgen B.
7.4.2020
CG
Im ersten Jahr gute Preise. Danach kam angeblich eine Email (2 Monate vor Ende des ersten Jahres) mit angekündigter Preiserhöhung, die ich nie bekommen habe. Mit der Endabrechnung des ersten Jahres habe ich dann das erste Mal den Hinweis auf die Preiserhöhung (über 31%) gesehen. Nach mehreren Anfragen, konnte mir aber nicht der Beweis erbracht werden, daß mir die Preiserhöhung rechtzeitig mitgeteilt wurde.
Ich bestand daher auf mein Sonderkündigungsrecht, was aber abgewiesen wurde, da mir angeblich die Preiserhörung rechtzeitig mitgeteilt wurde.
Ich hätte jetzt einen Rechtsanwalt einschalten können, dafür fehlt mir jedoch die Zeit und auch die Nerven. Ich kann nur jedem empfehlen weder Priostrom noch Priogas zu kaufen. Mit meinem Gasvertrag (beides gehört zu Prioenergie bzw. Extraenergie) habe ich genau das Selbe erlebt. Also, Vorsicht und Hände weg, auch wenn der Einstiegspreis günstig erscheint. Dieses Unternehmen ist unseriös. Die Preise auf dem Energiemarkt haben sich im letzten Jahr um 2-5% erhöht. Ein Preissteigerung, wie bei Prioenergie um 31% ist daher mehr als unseriös. Auf meine Anfrage hat man mir mitgeteilt, dass sie nicht verpflichtet sind ihre Kalkulation offen zu legen. Ich kann daher von dieser Firma nur abraten und hoffe, dass nicht noch mehr Menschen auf dieses Geschäftsgebaren hereinfallen.
Ja. Ich habe die Erfahrung mit dieser Firma leider auch machen dürfen. Geld habe ich nicht gespart. Das Aktenzeichen beim Amtsgericht Bautzen lautet 21C309/15.
Hier wurde ein Beschluss gefasst; welcher eher einem völlig überforderten Richter zuzuordnen ist anstatt wirklich nach Recht und Gesetz zu handeln.
Der Vertrag begann im Jahr 2010 mit einer abgeschlossenen Preisgarantie über 24 Monate und endete nun im März 2019 mit dem Pfändungsbeschluss vom Amtsgericht Bautzen. Leider zu früh gefreut. Preisgarantie gibt es bei ExtraEnergie nicht.
Vorsicht. Die Geschäftsführung dieser Firma leitet noch andere Unternehmen.
HitGas, HitEnergie, EVD Energieversorgung Deutschland GmbH…… alle weiteren Firmen der bei den Geschäftsführer Thomas Stiegler und Samuel Schmidt sind ebenfalls auf den forderten Plätzen der Negativliste der Energielieferanten zu finden.
Unterstützung finden diese Personen ebenfalls vom hauseigenen Inkassobüro EG—Factory in Chemnitz!
Ebenfalls ist die Rechtsanwaltskanzlei Muth & Faust ein treuer Partner dieser Firmeninhaber, welche von Recht und Gesetz nicht unbedingt ein hohes Fachwissen haben.
Es reicht aber leider immernoch ein Urteil zu erwirken in welchem das Recht an zweiter Stelle steht.
Trotz meiner möglichen und durchgeführter Sonderkündigung des Energieliefervertrages dank Preiserhöhung, haben es diese Anwälte geschafft, ein für ExtraEnergie positives Urteil zu erwirken.
Dazu benötigt man nur einen unfähigen Richter vom Amtsgericht und einen guten Anwaltstext.
Das Recht vom Verbraucher ist den zuständigen Bearbeitern vom Amtsgericht Bautzen dann völlig egal.
Hauptsache der Fall ist abgearbeitet.
Somit mein Fazit zu dem Fall: Recht glauben ja — bekommen nein!
Der Pfändungsbescheid ist laut Gericht trotz meiner mehrfachen Widerrufungen / Einsprüche wirksam!
Das Geld ist weg!
Danke Extraenergie/ Danke Herr Kadenbach vom Amtsgericht Bautzen!
Eigentlich gehört das an die Öffentlichkeit und in die Medien!
Alle wissen von den Machenschaften dieser Firmen und keiner tut etwas dagegen!
Selbst der Richter Kadenbach vom Amtsgericht Bautzen welcher das Urteil über diese Sache gefällt hat, verschließt die Augen und sieht über dieses Betrugsmaschen hinweg!
Das ist peinlich und nicht laut Recht und Gesetz!
Die Namen dieser Personen würde ich nicht nennen, wenn ich mich rechtlich nicht so veralbert vorkommen würde!
Zu verlieren hat man rein menschlich gesehen diesen genannten Personen gegenüber nichts! Man verliert nur die Achtung vor dem Recht und Gesetz in diesem Land, wo tatsächliche Ganoven noch tun und machen was sie wollen.
Nie wieder Extra Energie!
Nach meiner Kündigung und Übermittlung des Zählerstandes hatte ich ein Guthaben und bekam den Bonus ausgezahlt. Nach einem 3/4 Jahr plötzlich eine neue Abrechnung mit zurück Forderung des Bonus und einer Forderung von 1800 Euro. Ich sollte in einem 4 Personen Haushalt wo bis 15 Uhr kein Mensch im Haus ist 9000 kw/h verbraucht haben.
Ich hätte per E-Mail Kontakt aufgenommen und forderte zur Klärung auf , keine Reaktion und kurze Zeit später ein Gerichtsbeschluss von Muth und Faust aus den 1800 sind plötzlich 2400 geworden.
ECHT GÜNSTIGER STROMANBIETER!
Vorsicht! Niemals ExtraEnergie! Und vertraut Rechtsanwälten Muth & Faust niemals!Telefonische Absprachen werden nicht schriftlich bestätigt und später bestritten. Ich hatte einen sog. Paketpreis, musste aus objektiven Umständen die Wohnung wechseln. Am neuen Wohnort hat mir ExtraEnergie ein neues Angebot gemacht und leider nur am Telefon die Verrechnung mit dem Paketvertrag zugesagt. das blieb aber aus. Aber ExtraEnergie klagte sofort vor dem AG und bekam Recht. Ich musste an diese Truppe für ein- und dieselbe Leistung zweifach bezahlen. Soweit zum Thema „Der Kunde steht für uns im Mittelpunkt“. Übrigens: Nunmehr existieren 4 Adressen dieses Unternehmens. Wo sind die eigentlich wirklich?
Leider ist bei mir das Kind in den Brunnen gefallen. Nach einem Jahr soll ich für kaum verbrauchten Strom über 4000 EURO bezahlen. Der Witz: Die Wohnung hatte nur 43m2. Widerruf und Gerichtsverhandlung folgten. Ich muss zahlen, obwohl hier nur ein Fehler im Stromzähler oder in der Berechnung vorliegen kann. Urteil ist rechtskräftig ?
Hallo, wir sind auch auf extra Energie (prioenergie) richtig. Gekündigt haben wir per 30.9.18. Eine Abrechnung habe ich bis jetzt 23.10.18 noch nicht bekommen und wenn ich hier die Kommentare so lese, wird das dauern.
Natürlich habe ich den kostenlose Schutzbrief nicht rechtzeitig gekündigt, mir war nicht bewusst, dass es ein gesonderten Vertrag hierfür gab. Meine Frage: macht es Sinn mit Hilfe eines Anwalts gegen den Folgekosten des Vertrages vorzugehen? Hat da jemand Erfahrung?
Nach Mahnung mit 2wöchiger Frist wurde mein Guthaben von rund 1.200,00 Euro umgehend überwiesen. Danke für den Tipp!!!
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ihr Kommentar bestätigt mir auch andere Rückmeldungen die ich per E-Mail erhalte: Es lohnt sich konsequent vorzugehen und schriftlich mit zweiwöchiger Frist zu mahnen.
Nur durch den Schlichtungsantrag bei https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html habe ich jetzt endlich das Guthaben überwiesen bekommen.
Schlichtungsantrag: 28.02.2018
Geldeingang: 05.03.2018.
ExtraEnergie reagiert leider offenbar gesetzeswidrig nur auf externen Druck.
Ich teile diese Einschätzung. Ich musste viel zu häufig mit ansehen, wie Nachsicht von Verbrauchern von Firmen wie ExtraEnergie allem Anschein nach ausgenutzt wird. Solange z.B. keine schriftliche Beschwerde eingereicht und keine schriftliche Frist gesetzt wird, müssen diese Firmen nur wenig befürchten. Wenn Sie allerdings anstatt eines Telefonats den Missstand schriftlich benennen, dann steht das Unternehmen unter Handlungsdruck. Wenn es innerhalb von 4 Wochen keine für den Verbraucher akzeptable Lösung gefunden hat, hat dieser das Recht die Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese kostet dem Stromanbieter zwischen 100 und 400 €.
Fazit: Je stringenter und „professioneller“ ein Verbraucher gegenüber dem Stromanbieter auftritt, desto eher wird dieser ernstgenommen.
Hallo Herr Moeschler,
ich denke es wird Sie interessieren, dass ich heute vom Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen angeschrieben wurde und man mich bittet, meine Korrespondenz, Schlussrechnung etc.bezüglich des nicht ausgezahlten Guthabens durch die ExtraEnergie GmbH dem Projekt Marktwächter zur Verfügung zu stellen, da man rechtliche Schritte gegen die ExtraEnergie GmbH in Form eines Verbandsklageverfahren vorbereitet. Das ist doch eine gute Nachricht und ich habe alle Korrespondenz ect. heute an das Projekt Marktwächter der Verbraucherzentrale Niedersachsen weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kresse
Vielen Dank für diese erfreuliche Nachricht!
Die zahlreichen Beschwerden auf Reclabox haben also etwas bewirkt. Ich bin gespannt, wie schnell das Projekt Marktwächter erste Ergebnisse liefern kann.
Super!!!!
Ich habe die Schlichtungsstelle eingeschaltet (siehe Kommentar oben) und binnen 3 Tagen Antwort von der Rechtsabteilung der ExtraEnergie erhalten (siehe Kommentar oben).
Weitere Beschwerden siehe u. a. https://de.reclabox.com/firma/1348-ExtraEnergie-GmbHL
https://www.marktwaechter-energie.de/service/beschwerdeformular/
Hallo,
auch ich warte auf die Erstattung meines Guthabens 2017. Ich habe sowohl 2 x telefonisch wie auch schriftlich die Rückzahlung beantragt. Angeblich wurde es der Fachabteilung übergeben… Außerdem habe ich Verivox darüber informiert. Auch das wurde der Fachabteilung übergeben. Ich warte jetzt morgen noch ab und dann gibt es saures…Habe gottseidank zum 01.01.18 über Verivox gewechselt, was allerdings problemlos ging..
AE
Ich warte seit 4 Wochen auf meine Rückerstattung. Die mitgeteilte 14tägige Rückzahlungsfrist ist seit drei Wochen überfällig. Wie kann ich diesen Stromanbieter ExtraEnergie anmahnen, dass es rechtlich verbindlich ist? Ich hatte noch nie solche Probleme!
Wichtig ist, dass Sie dem Stromanbieter eine mindestens 14-tätige Frist mit konkreten Datum (z.B. 16.03.2018) schriftlich zukommen lassen. Wenn Sie bisher mit Ihrem Stromanbieter ExtraEnergie per E-Mail kommuniziert haben und das Unternehmen schon mal auf Ihre E-Mail geantwortet hat, dann reicht eine E-Mail. Ansonsten wäre es sicherer, ein Einschreiben per Einwurf zu versenden.
Ich warte auch vergeblich seit Anfang Februar 2018 auf die Auszahlung meines Guthabens.
Von ExtraEnergie kommen nur nichtssagende Textbaustein-Hinhalte-Antworten.
Daher habe ich heute die Schlichtungsstelle eingeschaltet:
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html
Danach Mahnbescheid und Rechtsanwalt.
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html
Sehr geehrter Herr Fischer,
in vorbezeichnetem Schlichtungsverfahren begehren Sie die Auszahlung des Guthabens in Höhe von 225,38 €. Das Guthaben aus der Schlussrechnung vom 05.02.2018 wurde bereits auf Ihr Konto überwiesen und dürfte diesem zwischenzeitlich gutgeschrieben sein. Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten um entsprechende Prüfung sowie Bestätigung des Zahlungseingangs bis zum 09.03.2018.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
ExtraEnergie GmbH
xxx xxxx
Rechtsabteilung
Noch ist das Geld nicht auf dem Konto.
Erst nach Einleitung des Schlichtungsverfahren und Einschaltung der Rechtsabteilung von ExtraEnergie scheint sich etwas zu bewegen.
Ich warte seit mehreren Wochen auf die zugesagte Rückzahlung meines Guthabens. Da aber trotz Mahnung nichts passiert, denke ich mal, dass extraenergie massive Finanzprobleme hat. Also Vorsicht bei diesem Anbieter!!!!!!!!!!!!!!!!!
ExtraEnergie versprach mir in meiner Stromrechnung, mein Guthaben innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Ich habe zwei Mal angerufen. Die Hotline versprach mir eine schnelle Auszahlung. Aber das Geld ist immer noch nicht bei mir. Hofft Extraenergie etwa, dass ich die Auszahlung des Guthabens vergesse?
Zudem habe ich erst in der Rechnung eine Preiserhöhung festgestellt. Auch diesbezüglich tut sich nichts.
Immer wenn Ihnen etwas von ExtraEnergie seltsam vorkommt, sollten Sie prüfen, ob dies zulässig ist.
Zu Ihrem Sachverhalt:
Sie sollten schriftlich eine Frist setzen. Telefonieren bringt leider häufig nichts.
Leider fehlen mir weiterführende Informationen zur Preiserhöhung. Wenn die Preiserhöhung jedoch versteckt war oder unzulässig hoch ausfiel, sollten Sie sich schriftlich beschweren.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen!