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  1. Ich habe mich an die Schlichtungsstelle gewandt , die auf der Endabrechnung von Stromio stand. Mit dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur kommt man nicht weiter. Die Schlichtungsstelle hat zügig reagiert. Hätte ich gar nicht gedacht, weil sie schrieben, sie hätten viel zu tun. Prompt habe ich Post von Stromio mit einem meines Erachtens angemessenen finanziellen Schlichtungsangebot bekommen. (Mein Vertrag: Abschluß zum Festpreis über 2 Jahre, aber nur 10 Monate geliefert!)
    Leute macht das auch. Die sind nicht insolvent und verdienen sich sonst eine goldene Nase.
    Liebe Grüße

  2. Wir haben von Gas.de unsere Abrechnung fristgerecht erhalten.Da haben die uns eine Rückzahlung geleistet. Außerdem haben wir nach einem Monat noch eine Abrechnung erhalten, wo wir dann mit Berücksichtigung der Rückzahlung eine Nachzahlung jetz bis zum 23.2 machen müssen. Wir sind echt brzwiefelt, ob wir jetzt diese Überweisung dürchführen sollen.

  3. Wenn die einseitige Kündigung bestehender Verträge bei Grünwelt-Energie rechtswidrig ist, würde mich Ihre Einschätzung zur Rechtsmäßigkeit der erzwungenen Belieferung, durch die sogenannten Grundversorger interessieren.
    In meinem Beispiel verlangt der „Grundversorger im Gegensatz zu seinen Bestandskunden doppelt so viel.
    Ich habe diesen Vertrag nicht verlangt und nicht unterschrieben, allerdings auch nicht widersprochen. Wie und warum auch mitten im Winter.
    Es war auch nicht Einfach oder gar problemlos einen alternativen Anbieter so schnell zu finden.
    Für den Zeitraum von 42 Tagen genau die Hälfte meinen Rente.
    kann man diesen Wucher in irgend einer Weise widersprechen?
    Mit freundlichen Grüßen
    D.Bachmann