Gas.de stellt Belieferung ein
Um den Schaden zu begrenzen, sollten betroffene Kunden nun Schadensersatz einfordern.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Gas.de stellt Belieferung ein => Ihre Hilfe
Stromio & Gas.de bieten auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“ Strom und Gas an. Gas.de hat zum 3.12.2021 und Stromio zum 21.12. die Versorgung eingestellt. Um den Schaden zu begrenzen, sollten betroffene Kunden nun Schadensersatz einfordern.
Gas.de stellt Belieferung ein. Das müssen Sie wissen & tun
Zum Ausmaß des Problems
Gas.de und Stromio wurden die Bilanzkreise zum 3.12. bzw. 21.12.2021 gekündigt. Die Belieferung mit Gas und Strom ist jedoch gesichert. Laut Medienberichte sind alle Gas-Kunden von gas.de betroffen. Die Kunden werden von ihrem Netzbetreiber informiert (siehe Foto), dass sie in die (teure) Ersatzversorgung fallen. Teilweise erhielten die Kunden auch eine Nachricht von gas.de.
Strom-Kunden von Stromio und auch unter deren Marke Grünwelt Energie sind ab dem 22.12.2021 betroffen. Zusammen haben die Unternehmen Stromio und gas.de zwischen 1 und 2 Mio. Kunden. Ich rechne mit 100.000 bis 400.000 betroffenen Kunden (⇒ Zur Abschätzung).
Probleme haben sich vorab angekündigt
So wurden z.B. die Preise bei Grünwelt Energie drastisch erhöht. Im vorliegenden Beispiel um +129 % auf den Arbeitspreis und um +30 % auf den Grundpreis.
Bilanzkreisverträgen werden gekündigt
Bilanzkreisverträgen werden nur dann gekündigt, wenn der Energieversorger nicht genügend Sicherheiten hinterlegen kann oder keine Zahlung mehr leistet. Diese Situation ist für die betroffenen Kunden problematisch, weil sie in der Ersatzversorgung deutlich teurer beliefert werden. Zudem dürfte im Falle einer Insolvenz das Guthaben weg sein.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das sollten Sie sofort tun:
1) Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung bzw. kündigen Sie den Dauerauftrag bei Ihrer Bank
2) Lesen Sie den Zählerstand ab
Und teilen Sie diesen dem Netzbetreiber sowie Ihrem Energieanbeiter mit.
3) Fordern Sie Schadensersatz ein
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Kunden von Stromio Schadensersatz einfordern können.
Es ist somit zeitaufwendig und herausfordernd, den Schadensersatz gegenüber Stromio geltend zu machen. Aus diesem Grund bietet die Legal Tech-Firma VENEKO und ich Ihnen eine Dienstleistung, mit der Sie Ihren Schadensersatz erhalten. Die Vorteile sind:
- Hohe Fachexpertise
- Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
- Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
- Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
- Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selber Schadensersatz einzufordern. Leider sind die bisherigen Erfahrungen betroffener Kunden recht negativ. In meinem Ratgeber zum Schadensersatz gegen gas.de mache ich es Ihnen sehr einfach, Schadensersatz von gas.de einzufordern. Ich unterstütze Sie (egal ob Privat- oder Gewerbekunde) mit
- Einer Schritt-für-Schritt-Anleitung,
- Musterschreiben,
- einem Berechnungstool, mit dem Sie Ihren Schadensersatz bequem berechnen können sowie
- Hinweise über aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen anderer Betroffener, zukünftiger Gerichtsurteile etc.
Den maximalen Schadensersatz können Sie erst zum vertraglich vereinbarten Vertragsende einfordern.
4) Buchen Sie Überweisungen NICHT voreilig zurück!
Sollten Sie Ihre Dezember-Überweisungen gas.de zurückbuchen lassen?
Zahlreiche Verbraucher möchten Ihre Verluste reduzieren und spielen mit dem Gedanken, Abbuchungen von Ihrem Konto zurückbuchen zu lassen. Aufgrund meiner Erfahrungen aus früheren Insolvenzen bin ich hier sehr vorsichtig, da Mahnungen die Folge sein können. Unrechtmäßige Abbuchungen würde ich auf jeden Fall zurückbuchen lassen. Bei der Dezember-Abbuchung wäre ich vorsichtig. Es ist gut möglich, dass Sie diesen Abschlag später nachzahlen müssen.
Möchten Sie dennoch die Überweisung zurück buchen?
Dann würde ich Ihnen Folgendes empfehlen:
- Kündigen Sie Ihrem Anbieter die Rückbuchung per E-Mail vorab an. Nutzen Sie hierzu dieses Musterschreiben.
- Begründen Sie die Rückbuchung (z.B. Guthabenaufrechnung (wenn Sie vorab bereits gemahnt haben) oder dass Sie den anteiligen Dezember-Abschlag leisten werden).
- Leisten Sie in jedem Fall den anteiligen Abschlag für Dezember (2/31stel).
- Eine Aufrechnung mit dem erwarteten Guthaben bzw. mit dem Neukundenbonus sehe ich als riskant an. Dies könnte nur zulässig sein, wenn Sie bereits im Vorfeld die Guthabenauszahlung angemahnt haben und die gesetzte Frist ereignislos verstrichen ist.
Risiken: Erfahrungen mit BEV (2019)
Bereits bei der Insolvenz von BEV wurde diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Der Insolvenzverwalter von BEV hat jedoch versucht, die zurück gebuchten Verträge nachträglich einzufordern. Es entstanden Mehrkosten für die betroffenen Kunden.
Wechseln Sie Ihren Anbieter: verbraucher-freundlich mit geringem Insolvenzrisik
a) Oft ist der Grund- / Ersatzversorger am günstigsten
Prüfen Sie bitte die Konditionen des Grund- und Ersatzversorgers. Diese sind oft die günstigsten, die Sie derzeit bekommen können. Ein gutes Angebot zu finden wir immer schwerer. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
b) Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren.
b) Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren.
c) Warum sind Stromdiscounter oft riskanter?
Millionen von deutschen Verbrauchern wissen aus eigener Erfahrung, wie riskant die Geschäftsmodelle einiger Stromdiscounter tatsächlich sind: In den Jahren 2011, 2013, 2017 und 2019 haben die Stromdiscounter Teldafax, Flexstrom, Care-Energy und BEV Insolvenz angemeldet.
Kurz zusammengefasst (ausführlich siehe hier):
- Strom- und Gas-Discounter sichern sich seltener ab und kaufen Strom häufiger kurzfristig ein
- Im ersten Jahr werden aufgrund von Kampfpreisen und Provisionen Verluste eingefahren. Diese müssen kompensiert werden, z.B. durch Preiserhöhung. Wenn sich die Kunden jedoch in den Fällen wehren, kann es passieren, dass das Geschäftsmodell nicht aufgeht.
- Strom- und Gas-discounter wie Stromio und gas.de haben i.d.R. keinen finanziellen Puffer aus Netzeigentum.
Das sollten Sie ab Januar mit Erhalt der Abrechnung tun:
Bis zum 13.01. musste gas.de seine Abrechnungen erstellen. Ein Guthaben ist bis spätestens zum 27.01. auszuzahlen.
Fehlt die Abrechnung? Dann mahnen Sie! ⇒ zum Musterschreiben
Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung & Guthabenauszahlungen
gas.de muss Ihre Abrechnung bis zum 13.01.2022 zugesendet haben. Erfahrungsgemäß werden Sie die Abrechnung in außergewöhnlichen Fällen wie diesen jedoch später erhalten.Rechnung fehlt? Dann mahnen Sie!
Setzen Sie eine 10- bis 14-tägige Frist mit konkretem Datum. Mahnen Sie per E-Mail und ggf. zusätzlich per Einschreiben (zur PDF-Vorlage).
Betreff:
Mahnung: Rechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt
E-Mail-Text
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Frist war der 13.01.2022.
Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor.
Viele Grüße [Ihr Name]
Wenn gas.de nicht reagiert, sollten Sie weitere Schritte unternehmen. Folgen Sie den Hinweisen meines Ratgebers.
Eine berechtigte Nachzahlung ist zu leisten. Ein Guthaben wird im Falle einer Insolvenz nicht an Sie ausgezahlt, Sie können es jedoch in die Insolvenzmasse eintragen.
Insbesondere wenn Sie zu einer Nachzahlung aufgefordert werden, ist es wichtig zu prüfen, ob die Abrechnungen der letzten 3 Jahre korrekt waren und ob alle Guthaben- und Bonus-Auszahlungen getätigt wurden. Wenn Sie einen Fehler feststellen, können Sie die Nachzahlung reduzieren.
c) Warum sind Stromdiscounter oft riskanter?
Bei der Abrechnung werden öfters Fehler gemacht. Schauen Sie daher genau nach. Am häufigsten liegen falsche Zählerstande vor, der Bonus wurde nicht berücksichtigt oder nicht alle geleisteten Abschläge erfasst. Die Abrechnung ist relativ leicht zu kontrollieren. Das habe ich im folgenden Bild veranschaulicht.
Zudem finden Sie hier Musterschreiben, wenn ein Fehler vorliegt. Weiterführende Details, Musterschreiben und ein Berechnungs-Tool (Excel), mit der Sie die Rechnung kontrollieren können, finden Sie hier und hier.
Bei Nachzahlungen: Prüfen Sie, ob Sie die Nachzahlung reduzieren können
Eine genaue Anleitung zur Kontrolle Ihrer Abrechnung finden Sie hier. Dort habe ich auch ein kostenloses EXCEL-Tool zum Download eingestellt, mit dem Sie Ihre Abrechnungen sehr bequem nachrechnen können. Im Falle eines Fehlers finden Sie dort auch eine Mustervorlage für Ihre Beschwerde.
Kunden, die mit einer Nachzahlung rechnen, sollten unbedingt mit Hilfe meiner Musterschreiben anfechten:
- Preiserhöhungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- Abschlagserhöhungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- ausstehende Guthabenauszahlungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- verweigerte Neukundenboni (Musterschreiben | Ratgeber)
- fehlerhafte Rechnungen (Musterschreiben | Ratgeber)
Preiserhöhung
Prüfen Sie, ob bei Ihnen eine versteckte oder überzogene Preiserhöhung (<15%) vorliegen könnte. Lesen Sie hierzu Briefe und E-Mails von Grünwelt Energie genau durch. Wenn Ihnen eine versteckte Preiserhöhung aufgefallen ist, dann empfehle ich Ihnen, sich zu wehren. Folgen Sie diesen Hinweisen und fordern Sie eine kostenlose Antwortvorlage hierüber an.Guthaben fehlt – Jahresrechnung fehlt
Jedes Jahr muss Grünwelt Energie Ihnen eine Jahresrechnung erstellen und Ihnen 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum zugesendet haben. Das Guthaben muss Ihnen zeitnah überwiesen werden. Wenn Grünwelt Energie seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, dann sollten Sie mahnen. Auf dieser Seite finden Sie eine Mustervorlage und erfahren, wie Sie möglichst schnell, ohne viel Aufwand zu Ihrem Recht kommen.Jahresrechnung fehlerhaft
Überprüfen Sie die Strom- und Gasabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler und prüfen Sie, ob Guthaben rechtzeitig und vollständig ausgezahlt wurde. Jahresrechnungen sind für den durchschnittlichen Verbraucher häufig nicht leicht zu durchblicken aufgrund von Boni, Steuern, unterjährigen Preiserhöhungen etc. Die offizielle Rechnungserklärung von Grünwelt Energie / Stromio finden Sie hier.Meine empfohlenen Gasanbieter
Oft ist der Grund- / Ersatzversorger am günstigsten
Prüfen Sie bitte die Konditionen des Grund- und Ersatzversorgers. Diese sind oft die günstigsten, die Sie derzeit bekommen können.
Auf vielen Vergleichsportalen werden aktuell Gastarife ab ca. 14 Cent angeboten. Ein gutes Angebot zu finden wir immer schwerer. Gerne unterstütze ich Sie auch über die Feiertage. Schreiben Sie mir hierzu einfach eine kurze Nachricht an [email protected] mit Ihrer Anschrift und Ihrem Verbrauch. Dann nenne Ihnen den genauen Preis und wie Sie an den günstigen Vertrag kommen.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko, verbraucherfreundliche AGBs & einen guten Kundenservice (Nachweis).
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Grünwelt Energie – häufig gestellte Fragen & weiterführende Hinweise
Nein. Es ist nicht bekannt, dass gas.de insolvent ist. Gleichwohl musste das Unternehmen finanzielle Probleme haben. Der Bilanzkreis wird nur dann gekündigt, wenn gas.de seine Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten oder Sicherheiten nicht stellen kann. Andererseits könnte das Unternehmen die frei gewordenen Gasmengen nun teuer an der Börse verkaufen und hohe Gewinne realisieren.
Da in den Medien teilweise schon berichtet wird, Stromio und gas.de seien insolvent, habe ich zur Aufklärung diesen Beitrag geschrieben.
Gas.de wurden die Bilanzkreisverträge gekündigt. Daher kann gas.de und Grünwelt Energie Sie nicht mehr mit Gas versorgen. Bilanzkreise werden sehr selten gekündigt: Wenn der Energieversorger nicht genügend Sicherheiten hinterlegen kann oder keine Zahlung mehr leistet.
Im Falle einer Insolvenz verschlechtert sich Ihre Situation dann, wenn Sie mit einem Guthaben rechnen. Dieses dürfte dann weg sein. Zum Vergleich: Bei der Insolvenz von BEV (2019) erhielten die betroffenen Kunden nur 3% Ihres Guthabens zurück. Das Guthaben müssen Sie in die Insolvenztabelle eintragen.
Gas.de hat zugesagt, dass der Bonus (zeit-)anteilig berücksichtigt wird. Da der Grund für die vorzeitige Vertragsbeendigung beim Lieferanten liegt, können Sie sich wehren, falls doch Ihr Bonus nicht berücksichtigt wird. Nutzen Sie hierzu mein Musterschreiben.
gas.de und Grünwelt Energie sind verpflichtet, Ihnen die Abrechnung spätestens nach 6 Wochen zuzusenden. Ihre Abrechnung muss Ihnen also spätestens bis zum 13.01.2022 zugesendet werden.
Sollte der Anbieter diese Frist nicht einhalten, dann mahnen Sie mit Hilfe meiner Musterschreiben.
gas.de und Grünwelt Energie sind verpflichtet, Ihnen Ihr Guthaben umgehend nach Erstellung der Abrechnung, spätestens jedoch 2 Wochen danach, zu überweisen. Ihr Guthaben muss also spätestens bis zum 27.01.2022 überwiesen sein.
Sollte der Anbieter diese Frist nicht einhalten, dann mahnen Sie mit Hilfe meiner Musterschreiben.
Im Juli gab es teilweise noch Gastarife für 4 bis 5 Cent/kWh. Im Oktober sind die Gaspreise auf den Börsen um >400% gegenüber dem Vorjahr gestiegen, sodass gegenwärtig auf den Vergleichsportalen oft nur Tarife ab 11 Cent / kWh angeboten werden. In Zukunft ist mit einer Entspannung zu rechnen. Jedoch sind die Preise auf den Terminmärkte für die Jahre 2022 bis 2024 deutlich höher gegenüber 2020. Insofern rechne ich in Zukunft mit deutlich höheren Gaspreisen für deutsche Haushalte.
Ich gehe davon aus, dass Sie gemahnt werden, wenn Sie die Nahzahlung nicht vollständig leisten. Sie können nur die Nachzahlung mindern, wenn die Rechnung fehlerhaft ist (Bonus fehlt, falscher Verbrauch, Sie widersprechen der Preiserhöhung etc.).
Um sich zukünftigen Ärger zu ersparen, empfehle ich den Nichterfüllungsschaden separat einfordern.
Dies hängt davon ab, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §313 i.V.m 314 BGB vorliegt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist noch nicht bekannt, da die Hintergründe für die Kündigung der Bilanzkreise noch nicht bekannt sind. Wenn kein wichtiger Grund vorliegen sollte (was ich nicht glaube), dann können Sie Schadensersatzforderungen stellen und ich sehe dabei gute Erfolgsaussichten. Nutzen Sie hierzu mein Musterschreiben und mein Berechnungstool, um Zeit zu sparen.
Ich schätze, dass bundesweit zwischen 100.000 bis 400.000 Kunden betroffen sind. Ich habe auch Gerüchte mit bis zu 700.000 Kunden gehört.
- Mir ist bekannt, dass Stromio und gas.de zusammen zwischen 1 und 2 Mio. Kunden haben. Vermutlich eher 2 Mio. statt 1 Mio. Kunden.
- Die Stadtwerke Reutlingen versorgen 214.292 Einwohner (Stand: 2020). 500 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschlang sind ca. 194.000 Menschen betroffen.
- Die Stadtwerke Kiel versorgen ca. 330.000 Einwohner. 1.400 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschlang sind ca. 353.000 Menschen betroffen.
- Die Stadtwerke Tübingen unterhalten 9.581 Gas-Anschlüsse (stand: 2020). 200 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschland sind ca. 320.000 Kunden betroffen (in Deutschland gibt es ca. 15,4 Mio. Gasanschlüsse für Haushaltskunden).
Die Hochrechnungen für die einzelnen Regionen Deutschlands zeigen, dass die Anzahl der betroffenen Kunden regional stark schwanken und eine genaue Abschätzung nicht möglich ist.
Grünwelt Energie ist ein Vertriebsname der Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie schließen einen Vertrag mit Grünwelt Energie, wenn Sie Wärmemestrom beziehen. Bei einem normalen Strom-Vertrag sind Sie hingegen Kunde von Stromio (bei Gas: gas.de).
Seit dem 1. November 2009 beliefert die Stromio GmbH Kunden mit Strom. Der mittelständische Stromanbieter ist konzernunabhängig und verfügt über kein eigenes Stromnetz. Neben Strom beliefert das Unternehmen seit September 2010 auch Gas über die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH an seine Kunden. Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH haben zusammen die Vertriebsmarke Grünwelt Energie gegründet.
Stromio trat im Oktober 2013 der Schlichtungsstelle Energie e.V. als ordentliches Mitglied bei.
- Adresse: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH – Girmes-Kreuz-Str. 55 – 41564 Kaarst
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: 0800 – 5858224 / 0211 – 77795710*
- Fax: 0800 – 222 01 07
- Kontaktformular*
* = nicht empfehlenswert, da Sie keinen Nachweis über den Inhalt haben.
Achten Sie darauf, dass Ihnen keine Zusatzkosten anfallen! Gemäß der AGB von Stromio (diese gelten gewöhnlich auch für Grünwelt Energie-Kunden für Strom und Gas; 17 (2), Stand: 26.01.2021) haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen. Grünwelt Energie wird Sie an der neuen Adresse mit Energie versorgen, außer Sie ziehen ins Ausland, zu jemand anderes ein oder aus anderen Gründen kann Stromio Sie nicht mehr beliefern. Ich empfehle Ihnen, den Umzugsservice von Stromio zu nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Anbieter einen Monat vor Umzug Ihre neue Anschrift mitteilen. Siehe AGB von Stromio / Grünwelt Energie zu Strom-Verträgen:
„Im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands wird der Stromliefervertrag zu dem vom Kunden angegebenen Einzugsdatum auf die neue Verbrauchsstelle übertragen und unter Berücksichtigung der verbleibenden Laufzeit zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt.“
Wärmestrom (bzw. Heizstrom) wird ausschließlich dafür eingesetzt, um Wärme für das Heizen Ihrer Wohnräume zu erzeugen. Wärmestrom benötigen Sie somit dann, wenn Sie über Elektroheizsysteme wie moderne Fußbodenheizungen, Nachtspeicherheizungen und Teilspeicherheizungen verfügen. Sie benötigen auch dann Wärmestrom, wenn Sie für die Wärmegewinnung auf eine Wärmepumpe einsetzen.
- grünstrom easy: 6 Wochen
- grünstrom classic: 6 Wochen
- grünstrom pur: 4 Wochen
Prüfen Sie vorsichtshalber die Kündigungsfristen nach. Maßgeblich sind die genannten Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag.
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich habe mich an die Schlichtungsstelle gewandt , die auf der Endabrechnung von Stromio stand. Mit dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur kommt man nicht weiter. Die Schlichtungsstelle hat zügig reagiert. Hätte ich gar nicht gedacht, weil sie schrieben, sie hätten viel zu tun. Prompt habe ich Post von Stromio mit einem meines Erachtens angemessenen finanziellen Schlichtungsangebot bekommen. (Mein Vertrag: Abschluß zum Festpreis über 2 Jahre, aber nur 10 Monate geliefert!)
Leute macht das auch. Die sind nicht insolvent und verdienen sich sonst eine goldene Nase.
Liebe Grüße
Wir haben von Gas.de unsere Abrechnung fristgerecht erhalten.Da haben die uns eine Rückzahlung geleistet. Außerdem haben wir nach einem Monat noch eine Abrechnung erhalten, wo wir dann mit Berücksichtigung der Rückzahlung eine Nachzahlung jetz bis zum 23.2 machen müssen. Wir sind echt brzwiefelt, ob wir jetzt diese Überweisung dürchführen sollen.
Wenn die einseitige Kündigung bestehender Verträge bei Grünwelt-Energie rechtswidrig ist, würde mich Ihre Einschätzung zur Rechtsmäßigkeit der erzwungenen Belieferung, durch die sogenannten Grundversorger interessieren.
In meinem Beispiel verlangt der „Grundversorger im Gegensatz zu seinen Bestandskunden doppelt so viel.
Ich habe diesen Vertrag nicht verlangt und nicht unterschrieben, allerdings auch nicht widersprochen. Wie und warum auch mitten im Winter.
Es war auch nicht Einfach oder gar problemlos einen alternativen Anbieter so schnell zu finden.
Für den Zeitraum von 42 Tagen genau die Hälfte meinen Rente.
kann man diesen Wucher in irgend einer Weise widersprechen?
Mit freundlichen Grüßen
D.Bachmann