81 Antworten

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  1. Prinzipielle hast du ja Recht aber eine Insolvenz wäre schlimmer, kein Bonus keine Rückzahlung und was bei der Insolvenz normal so übrig bleibt teilen sich Insolvenzverwalter und Gericht auf. Also wirtschaftlich für uns trotzdem die bessere Lösung!!

  2. Auch nach mehrmaligen mahnen erstellt Gas.de die Abschlussrechnung nicht! Es kommen jeweils die alten Floskeln , mir schwarmt Böses, wer hat ähnliche Erfahrungen mit diesem Anbieter? Ich möchte nicht wieder in so eine Insolvenz als Opfer fallen wie bei der BEV .

  3. Hallo, ich habe bis heute noch keine Schlussrechnung erhalten. Die 6 Wochen sind jetzt um. Da ich ein Guthaben haben müsste, ahne ich Schlimmes. Geht es noch jemanden wie mir?

    1. Schlussrechnung am 15.01.2022 erhalten. Guthabeneingang am 31.01.2022. Beides auf den letzten Drücker beziehungsweise mindestens einen Tag zu spät.

  4. Schämen Sie sich Herr Moschler !!! Was ich im Spiegel gerade lese über Sie zeugt ihr wares Gesucht , Sie versuchen aus unserem Schaden Profit zu schlagen . Widerlich !!

  5. Hallo,
    Grünwelt.de schickt mir ein Angebot zur Abgeltung eines wirtschaftlichen Nachteils, aus Kulanz wie Sie schreiben. Diese soll/kann ich binnen 7 Tage akzeptieren.
    Natürlich sollte jeder in so einem Fall an Hand seiner Berechnungen ausrechnen ob das Angebot annähernd an den tatsächlichen, wirtschaftlichen, Schaden kommt.

  6. Anscheinend soll gas.de unser Gas lieber gewinnbringend an Großhändler weiterverkauft haben, anstatt uns zu beliefern. Das wird im Moment von der Bundesnetzagentur geprüft
    https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_91483036/schwere-vorwuerfe-gegen-stromanbieter-behoerde-nimmt-energiediscounter-ins-visier.html

    https://www.deutschlandfunk.de/discounter-im-visier-der-bundesnetzagentur-100.html

    Bin gespannt was dabei rauskommt, das wäre der Hammer.

    Meine Gasendabrechnung habe ich erhalten, sogar richtig, Rückzahlung meines Guthaben ist bis jetzt noch nicht geflossen.

  7. Hallo,
    ich beziehe nur Wärmestrom von Grünwelt. Mein Vertrag mit Grünwelt läuft noch bis Mai 2023. Ich habe weder von Grünwelt noch von meinem Netzbetreiber (Stadtwerke Erlangen) eine Info über irgendwelche Änderungen des Wärmestrom – Lieferanten. Grünwelt hat letztmalig am 3. Jan. 2022 von meinen Konto eine Monatsrate abgebucht. Ich habe gestern weitere Abbuchungen seitens Grünwelt von meinem Konto stoppen lassen.
    Sind meine Schritte richtig gewesen? Soll ich die letzte Abbuchung von Grünwelt zurück belasten? Die Wärmestrom Ablesung vom 21. 12. 2021 habe ich Grünwelt zugeleitet.
    Muss ich weitere Schritte unternehmen?
    Dank für Ihre Unterstützung

    1. Ich kann leider nicht weiterhelfen, habe aber die selbe frage! Mir ging für den wärmestrom keine Kündigung zu. Ich habe dennoch einen neuen Anbieter gewählt.

  8. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Mit hat Grünwelt gekündigt. Nach meiner Anfrage bei neben Regionalanbieter wurde mur gesagt, dass im Januar die Tarife kommen. Heute kam der Tarif. 19,09 Cent. Das ist fast das 3 fache. Was kann ich nun machen? Leider ist auf dem Vergleichsliste auch ein Wert von 15,00 Cent, aber mit einer 12 monatigen Bindungsfrist. Vielen Dank fur Ihre Unterstützung.

    MfG
    Susanne Gribl
    Kruegshaberstr. 31
    86156 Augsburg

  9. Gestern kam die Abrechnung von Gas.de für eines der von mir verwalteten Miethäuser. Wie ich eigentlich schon erwartet hatte wurde der bei Abschluss ausgelobte Neukundenbonus von 15% nicht angerechnet, der eigentlich nach einem Jahr mit der 1. Jahresrechnung fällig geworden wäre. Dies im Gegensatz zum Email, das vom Vermittler Check24 nach dem Belieferungsstop kam und zusieherte, dass Boni ausbezahlt würden. Ich habe Anfang Dezember dem Belieferungsstop widersprochen, und selbstverständlich ist das Ende des Vertrages vor Ablauf eines Jahres nicht mir zuzurechnen, sondern Gas.de. Also entsprechend gleich mal einen Brief geschickt und um Berichtigung gebeten.

    Interessant ist vielleicht auch, dass bis jetzt nur eine Abrechnung für das Haus kam, wo nach Gas.de Berechnung (ohne NK-Bonus) eine Nachzahlung fällig wäre. Bei den Häusern, wo eine Rückzahlung fällig wäre (trotz fehlendem NK-Bonus) kam noch nichts. Würde mich nicht wundern, wenn Gas.de hier noch versucht, einige Nachzahlungen abzugreifen und sich dann in die Insolvenz verabschiedet. Schon der unangekündigte Lieferstop einen Tag nach Fälligkeit der Dezember-Abschlagszahlung hat ja ein gewisses Geschmäckle.

    1. Uns wurde Schlussrechnung ohne 15%-Bonus zugestellt (Ergebnis ca. 70 Euro Nachzahlung). Nachdem wir den Bonus (bisher nur per E-Mail) angerügt hatten, kam heute korrigierte Schlussrechnung mit 15%-Bonus (Ergbnis: ca. 70 Euro Guthaben) mit dem Hinweis, dass Ausgleich bis 21.01.2022 erfolge. Mal sehen….

  10. Feedback meiner Daten:
    Rückwirkend zum 3.12. Gas Kündigung bekommen, Zählerstand an Grünwelt und Stadtwerke Essen gesendet, von beiden keine Reaktion.
    Jetzt ein Wirrwarr von Preisblättern und Geschäftsbedingungen (42 Seiten) von den Stadtwerken Essen bekommen und eine Ankündigung, dass monatlich 267€ festgelegt wurden. Ich hatte vorher 55€ im Monat gezahlt…
    Kein Hinweis auf meinen abgelesenen und mitgeteilten Zählerstand oder auf den für diese 5-fache Summe angenommenen Verbrauch (der Verbrauch der letzten Jahre wurde von den Stadtwerken immer verarbeitet, somit bekannt)…
    Neben den Erhöhungen des Arbeitspreises von 9,9cent (Kunde vor 10.12) auf 17,99 Cent (nach 10.12.) erhöht sich beim Kleinverbrauchstarif(-4236kWh/a) der Jahresgrundpreis von 37,62 auf 83,30€. Beim Grossverbraucher bleibt der Grundpreis gleich. Also wird beim Energiesparer hier zusätzlich abgegriffen…
    Angebot für EssenGas S übrigens 15,91cent mit 12€ Grundpreis im Monat (hier auf einmal monatlich angegeben- sehr intransparent) . Nach maximal 3 Monaten Grundversorgung erhält man diesen Tarif, falls man nicht wechselt…
    Da folge ich Ende 2020 die Aufforderung der Regierung, dass man zum günstigeren Gasanbieter wechseln soll um Bewegung in den Markt zu bringen und hier wird dann aktuell zugelassen, dass Anbieter sich einfach und ohne Insolvenz zurückziehen können und manche Gasversorger das doppelte ggü. Altkunden verlangen (diese gehörten auch vorher schon zu den teuren).
    Der Gasversorger in Gelsenkirchen, 10km entfernt, nimmt übrigens keinen Zuschlag für die Neukunden. Er kommt mit seine Kosten klar (welche schon vorher auch deutlich günstiger ggü. Essen waren).
    Wechsel zu einem Grundversorger der Nachbarstadt war und ist aber nicht möglich…

  11. Guten Tag, wir haben leider den Volltreffer gelandet: Gas: gruenwelt: Kündigung, zurück zum Grundversorger: zus Mehrkosten, da Neukunde: 3000 Euro im Jahr!
    Strom: Stromio: Kündigung am 21.12 erhalten, den Wert habe ich noch nicht errechnet wird aber so bei 600-800 Euro liegen.

    Da ist meiner Meinung nach ein Fehler im System, es kann ja kaum sein das ein 5 Personenhaushalt innerhalb eines Jahres Mehrkosten in dieser Größenordnung stemmen muss. Und das alternativlos.

    Gruss S. Heinemann

  12. Guten Tag,
    ich habe eine Frage zu einem evtl. Schadensersatz. Ich war bis zum 02.12.2021 Kunde von gas.de.
    Seit dem 03.12.2021 bin ich bei meiner Stadtwerke in der Grundversorgung, die bis zum 11.01.2022
    läuft. Ab 11.01. habe ich einen neuen Gasanbieter, mit dem ich einen Jahresvertrag abgeschlossen
    habe. Für welchen Zeitraum kann ich denn jetzt Schadensersatz forden? Für den Zeitraum mit meinem Grundversorger vom 03.12.2021 bis 11.01.2022 oder vom 03.12.2021 bis 11.01.2023 mit meinem Grundversorger und darüber hinaus mit dem neuen Gaslieferanten. Bei beiden Versorgern zahle ich mehr als das Doppelte wie zuletzt bei gas.de.
    Mfg
    Klaus Pilster

  13. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Auch wir sind von der Kündigung betroffen und haben finanzielle Nachteile dadurch.
    Daher ist die Sammelklage eine interessante Möglichkeit.
    Welche Unterlagen benötige Sie welche Kosten kommen auf uns zu

    Freundliche Grüße
    Christine keis

    1. Ich schließe mich der Frage an!
      Meine Rahmenbedingungen sind die gleichen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Paul Hennings

  14. Hallo Herr Dr. Moeschler!

    Ich habe heute (28.12.21) von meinem Grundversorger erfahren, dass Grünwelt rückwirkend zum 21.12. die Belieferung mit Strom einstellt/eingestellt hat. Mein Vertrag wäre zum 1.1.22 angelaufen. Die monatliche Differenz liegt brutto bei plus € 130.- beim Strom beim Grundversorger, da ich den Vertrag bereits im Sommer abgeschlossen habe. Zum nächstgünstigeren Anbieter sind es immerhin noch 60 Euro/mtl. Kann ich Grünwelt für die Mehrkosten haftbar machen?

  15. Hallo Herr Moeschler,
    bin gerade dabei meine Daten (Grünwelt Gas) in Ihre Excel Tabelle einzutragen. Vielleicht mache ich was falsch: wenn ich jedoch in der Zelle „Zählerstand Vertragsende “ Sondervertrag was eintippe, ändert sich die Berechnung nicht. Der Arbeitspreis beim Sondervertrag in der Berechnung wird nicht berücksichtigt. Übersehe ich was?

    1. Ich gehe eher davon aus, dass die Redakteure „Bilanzkreiskündigung = Insolvent“ gedacht haben. Hinweise auf eine Insolvenz liegt mir nicht vor. Daher gehe ich aktuell nicht davon aus, dass Stromio & gas.de insolvent sind.

      1. Sehr geehrte Damen und Herren,

        Auch wir sind von der Kündigung betroffen und haben finanzielle Nachteile dadurch.
        Daher ist die Sammelklage eine interessante Möglichkeit.
        Welche Unterlagen benötige Sie welche Kosten kommen auf uns

  16. Hallo,
    ich habe durch einen Brief am 23.12. durch die örtlichen Stadtwerke erfahren, dass ich keinen Strom mehr über Grünwelt/ Stromio erhalte. Muss ich separat den Vertrag mit Grünwelt kündigen?
    Mir wurde bei check24 jetzt ein Jahrespreis von über 1000€ für 2800 kWh angezeigt, sonst lag ich etwa bei der Hälfte.
    Das ist hart…

  17. Hallo zusammen,

    im August wurde mir seitens gas.de mitgeteilt, dass sich die Belieferung ab 01.11.21 deutlich erhöht. Ich habe das akzeptiert und von meinem Sonderkündigungsrecht keingen gebraucht gemacht. Im Dez. 21 kündigt mir der Anbieter rückwirkend zum 03.12.21 den Vertrag und teilt mir mit, dass ich bereits seit diesem Termin nicht mehr von Gas.de beliefert werde! Sorry, dass geht garnicht. Das kann ich mir als Verbraucher auch nicht erlauben. Jetzt muss ich im Dezember eine noch teueren Gasvertrag als im August bei einem anderen Anbieter abschließen. Das ist kriminell und unsozial. Ich hoffe, dass dieser Verein für immer von der Bildfläche verschwindet.

    1. Ich auch nicht. Ich glaube, die haben sechs Wochen Zeit.
      viel mehr würde mich interessieren, mit wlechen Recht sich ersatzverorgende Statwerke in eingen Städten erlauben können, den doppelten Preis zu nehmen? Ist das Gesetz oder juristisch anfechtbar?

  18. Folgendes fehlt noch zu Grünwelt/gas.de:
    check.24 sagte, dass es um die 250.000 Kunden seien, die vom Rauswurf des Gasanbieters betroffen sind – bei angeblich 540 Prozent explodierter Preissteigerung.
    Die Notversorger, sprich Stadtwerke – haben sich vom Kartellamt NRW absegnen lassen, den doppelten Preis von den geschassten Kunden verlangen zu können – politisch gewollt also.
    In Krisenzeiten ist so etwas einfach möglich?
    Man unterscheidet dann zwischen „Neukunden und Bestandskunden“. In Bochum etwa…schreibt die WAZ…“Während der Grundpreis für alle Gaskunden bei 102,22 Euro im Jahr liegt, ist der Arbeitspreis für neue Kunden mehr als doppelt so hoch. Die etwa 60.000 Bestandskunden zahlen in der Preisgruppe II (bis 8800 Kilowattstunden; kWh) 7,79 Cent je kWh, für Neukunden liegt der Preis bei 16,02 Cent je kWh. …Vor allem die Beschaffungs- und CO2-Kosten seien massiv gestiegen. Für neue Kunden müsse Gas daher zu deutlich höheren Preisen beschafft werden. Das Landeskartellamt, so Pressesprecher Krischnak, habe in einer Stellungnahme die Einführung eines zweiten Grundversorgungstarifs vor dem Hintergrund der Marktentwicklung für zulässig erklärt.

    Aber noch schlimmer: Wer zahlt den Betroffenen die überzahlte Differenz der Stadtwerke für die Notversorgung im Verhältnis zum Grünwelt/gas.de-Vertrag? Offiziell besteht diese Notversorgung lt Stadtwerke mindestens sechs Wochen, wenn nicht sogar bis zum offiziellen Auslaufen der „alten“ gas.de-Verträge. Macht sich dann etwa der gekündigte Grünwelt-Kunde strafbar- wenn er seine letzte Lastschrift wieder zurückholt- und nach Abzug der Überzahlung an Grünwelt überweist? Fragen über Fragen…
    Superseite – Hilfreich für viele Kunden – sicher :). Aber muss es unbedingt „Shell““als Empfehlung sein?
    VG
    Barbara

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar und die Hinweise.
      Eine Minderheit der Grundversorger setzen einen anderen Preis für die Ersatzversorgung als für die Grundversorgung an. Somit ist nur ein Teil der Kunden von dieser Diskriminierung betroffen, bei der die Kunden z.B. 17 Cent/kWh zahlen müssen.
      Ob diese Diskriminierung zulässig ist, ist umstritten.
      Shell bietet zum Zeitpunkt meines Kommentars extrem gute Preise, die für viele Betroffene eine gute Lösung ist, um den Schaden zu begrenzen. Zudem ist auf dem Markt momentan keine große Auswahl möglich. Daher war es mir wichtig, auf diese mögliche Lösung hinzuweisen. Selbstverständlich gibt es auch andere Anbieter. Diese sind jedoch teurer.

      1. Guten Morgen,

        Was heisst umstritten? Von wem? Kann man da mit Änderugen rechnen? Ist das nachzulesen?

        Letztlich werden die geschassten Kunden zahlen müssen – egal ob mit oder ohne Schadenersatzanspruch bei gas.de/Grünwelt. Ob da noch was zu holen ist?
        Was wäre beipielsweise, wenn jemand die letzte Summe des Lastschrifteinzugs etwas wieder zurückholen würde – und dem Unternehmen mailte:
        „Ich bin nicht einverstanden mit Ihr einseitigen Kündigung – und widerspreche. Bis dahin ziehe ich Ihre letzte Rechnung wieder ein. Damit mir durch Ihren Schaden der doppelte Preis durch Ersatzversorger ersetzt wird. Nach Abzug bekommen Sie die übrig gebliebene Summe überwiesen.“
        Verbraucherberateungen sagen, sowas sei rechtlich nicht zulässig.
        Aber doppelte Preise der Ersatzversorger und einseitige Kündigungen von Gaslieferanten sind es? Nur das letzte Glied in der Kette guckt wieder dumm aus der Wäsche?
        Die Stadtwerke Bochum etwa begründen ihre 16 Cent für „Neukunden“ in der Ersatzversorgung genau so in der lokalen WAZ : „…Während der Grundpreis für alle Gaskunden bei 102,22 Euro im Jahr liegt, ist der Arbeitspreis für neue Kunden mehr als doppelt so hoch. Die etwa 60.000 Bestandskunden zahlen in der Preisgruppe II (bis 8800 Kilowattstunden; kWh) 7,79 Cent je kWh, für Neukunden liegt der Preis bei 16,02 Cent je kWh.
        …Vor allem die Beschaffungs- und CO2-Kosten seien massiv gestiegen. Für neue Kunden müsse Gas daher zu deutlich höheren Preisen beschafft werden. Das Landeskartellamt, so Stadtwerke-Pressesprecher Krischnak, habe in einer Stellungnahme die Einführung eines zweiten Grundversorgungstarifs vor dem Hintergrund der Marktentwicklung für zulässig erklärt.

        1. Es gibt rechtliche Stellungnahmen, die so eine Diskriminierung als unzulässig ansehen und solche, die eine Diskriminierung als zulässig einstufen. Dass das Landesministerium für Energiewirtschaft diese Diskriminierung als zulässig ansieht, ist im energate zu lesen.

          Ob Sie zahlen müssen, wird sich noch herausstellen. Wie beschrieben, rechne ich mit guten Chancen, Schadensersatz gegen gas.de stellen zu können. Hierüber informiere ich auf dieser Seite.

          1. Neues zum Gaskrimi im Ruhrgebiet:
            Laut WAZ Gelsenkirchen (28.) ist die Stadttochter ELE in Gelsenkirchen, rd. 12 KM von Bochum entfernt durchaus in der Lage, geschasste Gaskunden zu gleichen Konditionen Ersatz zu versorgen im Gegensatz zu den Stadtwerken Bochum. Das führt deren Argumentation, sie müssen jetzt mehr Gas teuer zukaufen, ad adsurdum und lässt an der Rechtmäßigung der so doppelt Geschädigten zweifeln. Gas kauft Gelsenkirchen doch sicher an denselben Börsen ein?

            WAZ GE: „Mit den Vorwürfen konfrontiert, sagte ELE-Sprecherin Stefanie Genthe, dass weder die ELE selbst noch die Konzern-Mutter E.ON „aktuell erhöhte Grundversorgungstarife für Haushaltskunden von insolventen Versorgern planen“. Die Sprecherin bestätigte jedoch, dass Neukunden außerhalb des firmeneigenen Netzgebietes abgewiesen würden. Genthe begründete diese Vorgehensweise damit, „wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuhalten durch die extrem hohen Beschaffungspreise für Strom und Gas“.

            Bezahlartikel:
            https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/stromdiscounter-aus-das-passiert-gelsenkirchener-kunden-id234182881.html

            Obwohl aber in Bochum der „Neukundengaspreis“ im Ersatzversorgunstarif doppelt so teuer ist, ist auch hier gerad Schluss für Interessierte außerhalb von Bochum:
            „Wir haben uns entschieden, die sehr dynamische Situation neu zu bewerten, bevor wir mit neuen Tarifangeboten an den Markt gehen.“
            https://www.stadtwerke-bochum.de/privatkunden/produkte/strom-erdgas/gas-fuer-zuhause/gaspreis
            Hinzu kommt, dass in Bochum auch Bochumer dann doppelt abkassiert werden, wenn die neu deklarierten „Neukunden“ für Gas gleichzeitig weiter ihren Strom über die Stadtwerke beziehen. Empfehlen Sie dazu den Verbrauchern einen Widerspruch?

            Danke

  19. Nachdem nachträglich Grünwelt/gas.de über die am 03.12.2021 erfolgte Belieferungseinstellung informiert hatte, überlege ich juristisch gegen die Firma vorzugehen, weil sie damit meinen noch bis zum 30.04.2022 laufenden Gas-Belieferungs-Vertrag gebrochen hat.
    Es entsteht mir durch die Ersatzversorgung sicher ein Schaden, den ich so nicht hinnehmen möchte.
    Welche Chancen räumen Sie einer solchen Klage ein?
    Mit freundlichen Grüssen

  20. Sehr geehrter Herr Moeschler,
    vielen Dank Dank für Ihre tollen Tipps. Ich habe jetzt einen Sonderfall.
    Gas.de hatte mir schon im November eine hohe Preiserhöhung angekündigt. Per Sonderkündigung habe ich dort zum 11.01.2022 gekündigt.
    Natürlich habe ich einen anderen Gasanbieter gefunden und vertraglich ab dem 12.01.2022 fixiert.
    Am 07.12.2021 habe ich von gas.de eine sofortige Kündigung erhalten.
    Ich befinde mich derzeit in der Grundersorgung von der Stawag in Aachen, die ich mit 2-wöchiger Frist kündigen muss.
    Mein Grundversorger wird im Januar allerdings deutlich günstiger sein, als mein neuer Anbieter.
    Was kann ich tun?
    Eigentlich wäre es für mich besser beim Grundversorger zu bleiben….
    PS: Mein 14-tägiges Kündigungsrecht beim neuen Versorger ist bereit abgelaufen….

  21. Sehr geehrte Herr Dr. Moeschler,

    Vielen Dank für diesen ausführlichen uns sehr interessanten Bericht.
    Hierzu hätte ich noch 4 Fragen mit folgendem Hintergrund :
    Mein Vertrag würde mit fixem Preis eigentlich bis 31.12.2022 laufen.

    Nun wurde mir am 07.12.2021 rückwirkend zum 03.12.2021 der Vertrag gekündigt.

    1. Ist GRÜNWELT insolvent oder …?
    2. Kann man einen laufenden Vertrag einfach so kündigen ?
    3. Ist es statthaft einen Vertrag rückwirkend kündigen ?
    4. Würden Sie mir raten einen Anwalt zu kontaktieren oder würde dieses hier nichts bringen ?

    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich bei Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dietmar Sybertz

    1. Lieber Hr. Sybertz,
      gerne teile ich meine Einschätzung:
      1. Grünwelt ist nicht insolvent. Hierzu gibt es keine Erkenntnisse. Eine Einschätzung zur Solvenz möchte ich hier nicht vornehmen.
      2. Ein Sonderkündigungsrecht könnte sich aus §314 BGB ergeben (aus wichtigen Grund). Das Handelsblatt hat z.B. Zweifel daran geäußert. Letztendlich müssten Gerichte dies klären.
      3. ich hätte mir gewünscht, dass Sie zumindest diese E-Mail am 2.12. bekommen hätten. Denn zu dem Tag wusste ich bereits, dass der Bilanzkreis gekündigt wird.
      4. Sie können einen Anwalt nehmen. Alternativ biete ich Musterschreiben und ein Berechnungstool an, um z.B. einen möglichen Schadensersatz zu berechnen. Wenn die Hintergründe klarer werden, kann ich mir auch vorstellen, ein Musterschreiben für diese Bilanzkreiskündigung anzufertigen. Die Musterschreiben sind natürlich alle kostenlos.
      VG
      Matthias Moeschler