Gas.de stellt Belieferung ein
Um den Schaden zu begrenzen, sollten betroffene Kunden nun Schadensersatz einfordern.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Gas.de stellt Belieferung ein => Ihre Hilfe
Stromio & Gas.de bieten auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“ Strom und Gas an. Gas.de hat zum 3.12.2021 und Stromio zum 21.12. die Versorgung eingestellt. Um den Schaden zu begrenzen, sollten betroffene Kunden nun Schadensersatz einfordern.
Gas.de stellt Belieferung ein. Das müssen Sie wissen & tun
Zum Ausmaß des Problems
Gas.de und Stromio wurden die Bilanzkreise zum 3.12. bzw. 21.12.2021 gekündigt. Die Belieferung mit Gas und Strom ist jedoch gesichert. Laut Medienberichte sind alle Gas-Kunden von gas.de betroffen. Die Kunden werden von ihrem Netzbetreiber informiert (siehe Foto), dass sie in die (teure) Ersatzversorgung fallen. Teilweise erhielten die Kunden auch eine Nachricht von gas.de.
Strom-Kunden von Stromio und auch unter deren Marke Grünwelt Energie sind ab dem 22.12.2021 betroffen. Zusammen haben die Unternehmen Stromio und gas.de zwischen 1 und 2 Mio. Kunden. Ich rechne mit 100.000 bis 400.000 betroffenen Kunden (⇒ Zur Abschätzung).
Probleme haben sich vorab angekündigt
So wurden z.B. die Preise bei Grünwelt Energie drastisch erhöht. Im vorliegenden Beispiel um +129 % auf den Arbeitspreis und um +30 % auf den Grundpreis.
Bilanzkreisverträgen werden gekündigt
Bilanzkreisverträgen werden nur dann gekündigt, wenn der Energieversorger nicht genügend Sicherheiten hinterlegen kann oder keine Zahlung mehr leistet. Diese Situation ist für die betroffenen Kunden problematisch, weil sie in der Ersatzversorgung deutlich teurer beliefert werden. Zudem dürfte im Falle einer Insolvenz das Guthaben weg sein.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das sollten Sie sofort tun:
1) Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung bzw. kündigen Sie den Dauerauftrag bei Ihrer Bank
2) Lesen Sie den Zählerstand ab
Und teilen Sie diesen dem Netzbetreiber sowie Ihrem Energieanbeiter mit.
3) Fordern Sie Schadensersatz ein
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Kunden von Stromio Schadensersatz einfordern können.
Es ist somit zeitaufwendig und herausfordernd, den Schadensersatz gegenüber Stromio geltend zu machen. Aus diesem Grund bietet die Legal Tech-Firma VENEKO und ich Ihnen eine Dienstleistung, mit der Sie Ihren Schadensersatz erhalten. Die Vorteile sind:
- Hohe Fachexpertise
- Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
- Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
- Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
- Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selber Schadensersatz einzufordern. Leider sind die bisherigen Erfahrungen betroffener Kunden recht negativ. In meinem Ratgeber zum Schadensersatz gegen gas.de mache ich es Ihnen sehr einfach, Schadensersatz von gas.de einzufordern. Ich unterstütze Sie (egal ob Privat- oder Gewerbekunde) mit
- Einer Schritt-für-Schritt-Anleitung,
- Musterschreiben,
- einem Berechnungstool, mit dem Sie Ihren Schadensersatz bequem berechnen können sowie
- Hinweise über aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen anderer Betroffener, zukünftiger Gerichtsurteile etc.
Den maximalen Schadensersatz können Sie erst zum vertraglich vereinbarten Vertragsende einfordern.
4) Buchen Sie Überweisungen NICHT voreilig zurück!
Sollten Sie Ihre Dezember-Überweisungen gas.de zurückbuchen lassen?
Zahlreiche Verbraucher möchten Ihre Verluste reduzieren und spielen mit dem Gedanken, Abbuchungen von Ihrem Konto zurückbuchen zu lassen. Aufgrund meiner Erfahrungen aus früheren Insolvenzen bin ich hier sehr vorsichtig, da Mahnungen die Folge sein können. Unrechtmäßige Abbuchungen würde ich auf jeden Fall zurückbuchen lassen. Bei der Dezember-Abbuchung wäre ich vorsichtig. Es ist gut möglich, dass Sie diesen Abschlag später nachzahlen müssen.
Möchten Sie dennoch die Überweisung zurück buchen?
Dann würde ich Ihnen Folgendes empfehlen:
- Kündigen Sie Ihrem Anbieter die Rückbuchung per E-Mail vorab an. Nutzen Sie hierzu dieses Musterschreiben.
- Begründen Sie die Rückbuchung (z.B. Guthabenaufrechnung (wenn Sie vorab bereits gemahnt haben) oder dass Sie den anteiligen Dezember-Abschlag leisten werden).
- Leisten Sie in jedem Fall den anteiligen Abschlag für Dezember (2/31stel).
- Eine Aufrechnung mit dem erwarteten Guthaben bzw. mit dem Neukundenbonus sehe ich als riskant an. Dies könnte nur zulässig sein, wenn Sie bereits im Vorfeld die Guthabenauszahlung angemahnt haben und die gesetzte Frist ereignislos verstrichen ist.
Risiken: Erfahrungen mit BEV (2019)
Bereits bei der Insolvenz von BEV wurde diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Der Insolvenzverwalter von BEV hat jedoch versucht, die zurück gebuchten Verträge nachträglich einzufordern. Es entstanden Mehrkosten für die betroffenen Kunden.
Wechseln Sie Ihren Anbieter: verbraucher-freundlich mit geringem Insolvenzrisik
a) Oft ist der Grund- / Ersatzversorger am günstigsten
Prüfen Sie bitte die Konditionen des Grund- und Ersatzversorgers. Diese sind oft die günstigsten, die Sie derzeit bekommen können. Ein gutes Angebot zu finden wir immer schwerer. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
b) Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren.
b) Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren.
c) Warum sind Stromdiscounter oft riskanter?
Millionen von deutschen Verbrauchern wissen aus eigener Erfahrung, wie riskant die Geschäftsmodelle einiger Stromdiscounter tatsächlich sind: In den Jahren 2011, 2013, 2017 und 2019 haben die Stromdiscounter Teldafax, Flexstrom, Care-Energy und BEV Insolvenz angemeldet.
Kurz zusammengefasst (ausführlich siehe hier):
- Strom- und Gas-Discounter sichern sich seltener ab und kaufen Strom häufiger kurzfristig ein
- Im ersten Jahr werden aufgrund von Kampfpreisen und Provisionen Verluste eingefahren. Diese müssen kompensiert werden, z.B. durch Preiserhöhung. Wenn sich die Kunden jedoch in den Fällen wehren, kann es passieren, dass das Geschäftsmodell nicht aufgeht.
- Strom- und Gas-discounter wie Stromio und gas.de haben i.d.R. keinen finanziellen Puffer aus Netzeigentum.
Das sollten Sie ab Januar mit Erhalt der Abrechnung tun:
Bis zum 13.01. musste gas.de seine Abrechnungen erstellen. Ein Guthaben ist bis spätestens zum 27.01. auszuzahlen.
Fehlt die Abrechnung? Dann mahnen Sie! ⇒ zum Musterschreiben
Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung & Guthabenauszahlungen
gas.de muss Ihre Abrechnung bis zum 13.01.2022 zugesendet haben. Erfahrungsgemäß werden Sie die Abrechnung in außergewöhnlichen Fällen wie diesen jedoch später erhalten.Rechnung fehlt? Dann mahnen Sie!
Setzen Sie eine 10- bis 14-tägige Frist mit konkretem Datum. Mahnen Sie per E-Mail und ggf. zusätzlich per Einschreiben (zur PDF-Vorlage).
Betreff:
Mahnung: Rechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt
E-Mail-Text
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Frist war der 13.01.2022.
Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor.
Viele Grüße [Ihr Name]
Wenn gas.de nicht reagiert, sollten Sie weitere Schritte unternehmen. Folgen Sie den Hinweisen meines Ratgebers.
Eine berechtigte Nachzahlung ist zu leisten. Ein Guthaben wird im Falle einer Insolvenz nicht an Sie ausgezahlt, Sie können es jedoch in die Insolvenzmasse eintragen.
Insbesondere wenn Sie zu einer Nachzahlung aufgefordert werden, ist es wichtig zu prüfen, ob die Abrechnungen der letzten 3 Jahre korrekt waren und ob alle Guthaben- und Bonus-Auszahlungen getätigt wurden. Wenn Sie einen Fehler feststellen, können Sie die Nachzahlung reduzieren.
c) Warum sind Stromdiscounter oft riskanter?
Bei der Abrechnung werden öfters Fehler gemacht. Schauen Sie daher genau nach. Am häufigsten liegen falsche Zählerstande vor, der Bonus wurde nicht berücksichtigt oder nicht alle geleisteten Abschläge erfasst. Die Abrechnung ist relativ leicht zu kontrollieren. Das habe ich im folgenden Bild veranschaulicht.
Zudem finden Sie hier Musterschreiben, wenn ein Fehler vorliegt. Weiterführende Details, Musterschreiben und ein Berechnungs-Tool (Excel), mit der Sie die Rechnung kontrollieren können, finden Sie hier und hier.
Bei Nachzahlungen: Prüfen Sie, ob Sie die Nachzahlung reduzieren können
Eine genaue Anleitung zur Kontrolle Ihrer Abrechnung finden Sie hier. Dort habe ich auch ein kostenloses EXCEL-Tool zum Download eingestellt, mit dem Sie Ihre Abrechnungen sehr bequem nachrechnen können. Im Falle eines Fehlers finden Sie dort auch eine Mustervorlage für Ihre Beschwerde.
Kunden, die mit einer Nachzahlung rechnen, sollten unbedingt mit Hilfe meiner Musterschreiben anfechten:
- Preiserhöhungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- Abschlagserhöhungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- ausstehende Guthabenauszahlungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- verweigerte Neukundenboni (Musterschreiben | Ratgeber)
- fehlerhafte Rechnungen (Musterschreiben | Ratgeber)
Preiserhöhung
Prüfen Sie, ob bei Ihnen eine versteckte oder überzogene Preiserhöhung (<15%) vorliegen könnte. Lesen Sie hierzu Briefe und E-Mails von Grünwelt Energie genau durch. Wenn Ihnen eine versteckte Preiserhöhung aufgefallen ist, dann empfehle ich Ihnen, sich zu wehren. Folgen Sie diesen Hinweisen und fordern Sie eine kostenlose Antwortvorlage hierüber an.Guthaben fehlt – Jahresrechnung fehlt
Jedes Jahr muss Grünwelt Energie Ihnen eine Jahresrechnung erstellen und Ihnen 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum zugesendet haben. Das Guthaben muss Ihnen zeitnah überwiesen werden. Wenn Grünwelt Energie seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, dann sollten Sie mahnen. Auf dieser Seite finden Sie eine Mustervorlage und erfahren, wie Sie möglichst schnell, ohne viel Aufwand zu Ihrem Recht kommen.Jahresrechnung fehlerhaft
Überprüfen Sie die Strom- und Gasabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler und prüfen Sie, ob Guthaben rechtzeitig und vollständig ausgezahlt wurde. Jahresrechnungen sind für den durchschnittlichen Verbraucher häufig nicht leicht zu durchblicken aufgrund von Boni, Steuern, unterjährigen Preiserhöhungen etc. Die offizielle Rechnungserklärung von Grünwelt Energie / Stromio finden Sie hier.Meine empfohlenen Gasanbieter
Oft ist der Grund- / Ersatzversorger am günstigsten
Prüfen Sie bitte die Konditionen des Grund- und Ersatzversorgers. Diese sind oft die günstigsten, die Sie derzeit bekommen können.
Auf vielen Vergleichsportalen werden aktuell Gastarife ab ca. 14 Cent angeboten. Ein gutes Angebot zu finden wir immer schwerer. Gerne unterstütze ich Sie auch über die Feiertage. Schreiben Sie mir hierzu einfach eine kurze Nachricht an [email protected] mit Ihrer Anschrift und Ihrem Verbrauch. Dann nenne Ihnen den genauen Preis und wie Sie an den günstigen Vertrag kommen.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko, verbraucherfreundliche AGBs & einen guten Kundenservice (Nachweis).
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Grünwelt Energie – häufig gestellte Fragen & weiterführende Hinweise
Nein. Es ist nicht bekannt, dass gas.de insolvent ist. Gleichwohl musste das Unternehmen finanzielle Probleme haben. Der Bilanzkreis wird nur dann gekündigt, wenn gas.de seine Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten oder Sicherheiten nicht stellen kann. Andererseits könnte das Unternehmen die frei gewordenen Gasmengen nun teuer an der Börse verkaufen und hohe Gewinne realisieren.
Da in den Medien teilweise schon berichtet wird, Stromio und gas.de seien insolvent, habe ich zur Aufklärung diesen Beitrag geschrieben.
Gas.de wurden die Bilanzkreisverträge gekündigt. Daher kann gas.de und Grünwelt Energie Sie nicht mehr mit Gas versorgen. Bilanzkreise werden sehr selten gekündigt: Wenn der Energieversorger nicht genügend Sicherheiten hinterlegen kann oder keine Zahlung mehr leistet.
Im Falle einer Insolvenz verschlechtert sich Ihre Situation dann, wenn Sie mit einem Guthaben rechnen. Dieses dürfte dann weg sein. Zum Vergleich: Bei der Insolvenz von BEV (2019) erhielten die betroffenen Kunden nur 3% Ihres Guthabens zurück. Das Guthaben müssen Sie in die Insolvenztabelle eintragen.
Gas.de hat zugesagt, dass der Bonus (zeit-)anteilig berücksichtigt wird. Da der Grund für die vorzeitige Vertragsbeendigung beim Lieferanten liegt, können Sie sich wehren, falls doch Ihr Bonus nicht berücksichtigt wird. Nutzen Sie hierzu mein Musterschreiben.
gas.de und Grünwelt Energie sind verpflichtet, Ihnen die Abrechnung spätestens nach 6 Wochen zuzusenden. Ihre Abrechnung muss Ihnen also spätestens bis zum 13.01.2022 zugesendet werden.
Sollte der Anbieter diese Frist nicht einhalten, dann mahnen Sie mit Hilfe meiner Musterschreiben.
gas.de und Grünwelt Energie sind verpflichtet, Ihnen Ihr Guthaben umgehend nach Erstellung der Abrechnung, spätestens jedoch 2 Wochen danach, zu überweisen. Ihr Guthaben muss also spätestens bis zum 27.01.2022 überwiesen sein.
Sollte der Anbieter diese Frist nicht einhalten, dann mahnen Sie mit Hilfe meiner Musterschreiben.
Im Juli gab es teilweise noch Gastarife für 4 bis 5 Cent/kWh. Im Oktober sind die Gaspreise auf den Börsen um >400% gegenüber dem Vorjahr gestiegen, sodass gegenwärtig auf den Vergleichsportalen oft nur Tarife ab 11 Cent / kWh angeboten werden. In Zukunft ist mit einer Entspannung zu rechnen. Jedoch sind die Preise auf den Terminmärkte für die Jahre 2022 bis 2024 deutlich höher gegenüber 2020. Insofern rechne ich in Zukunft mit deutlich höheren Gaspreisen für deutsche Haushalte.
Ich gehe davon aus, dass Sie gemahnt werden, wenn Sie die Nahzahlung nicht vollständig leisten. Sie können nur die Nachzahlung mindern, wenn die Rechnung fehlerhaft ist (Bonus fehlt, falscher Verbrauch, Sie widersprechen der Preiserhöhung etc.).
Um sich zukünftigen Ärger zu ersparen, empfehle ich den Nichterfüllungsschaden separat einfordern.
Dies hängt davon ab, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §313 i.V.m 314 BGB vorliegt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist noch nicht bekannt, da die Hintergründe für die Kündigung der Bilanzkreise noch nicht bekannt sind. Wenn kein wichtiger Grund vorliegen sollte (was ich nicht glaube), dann können Sie Schadensersatzforderungen stellen und ich sehe dabei gute Erfolgsaussichten. Nutzen Sie hierzu mein Musterschreiben und mein Berechnungstool, um Zeit zu sparen.
Ich schätze, dass bundesweit zwischen 100.000 bis 400.000 Kunden betroffen sind. Ich habe auch Gerüchte mit bis zu 700.000 Kunden gehört.
- Mir ist bekannt, dass Stromio und gas.de zusammen zwischen 1 und 2 Mio. Kunden haben. Vermutlich eher 2 Mio. statt 1 Mio. Kunden.
- Die Stadtwerke Reutlingen versorgen 214.292 Einwohner (Stand: 2020). 500 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschlang sind ca. 194.000 Menschen betroffen.
- Die Stadtwerke Kiel versorgen ca. 330.000 Einwohner. 1.400 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschlang sind ca. 353.000 Menschen betroffen.
- Die Stadtwerke Tübingen unterhalten 9.581 Gas-Anschlüsse (stand: 2020). 200 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschland sind ca. 320.000 Kunden betroffen (in Deutschland gibt es ca. 15,4 Mio. Gasanschlüsse für Haushaltskunden).
Die Hochrechnungen für die einzelnen Regionen Deutschlands zeigen, dass die Anzahl der betroffenen Kunden regional stark schwanken und eine genaue Abschätzung nicht möglich ist.
Grünwelt Energie ist ein Vertriebsname der Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie schließen einen Vertrag mit Grünwelt Energie, wenn Sie Wärmemestrom beziehen. Bei einem normalen Strom-Vertrag sind Sie hingegen Kunde von Stromio (bei Gas: gas.de).
Seit dem 1. November 2009 beliefert die Stromio GmbH Kunden mit Strom. Der mittelständische Stromanbieter ist konzernunabhängig und verfügt über kein eigenes Stromnetz. Neben Strom beliefert das Unternehmen seit September 2010 auch Gas über die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH an seine Kunden. Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH haben zusammen die Vertriebsmarke Grünwelt Energie gegründet.
Stromio trat im Oktober 2013 der Schlichtungsstelle Energie e.V. als ordentliches Mitglied bei.
- Adresse: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH – Girmes-Kreuz-Str. 55 – 41564 Kaarst
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: 0800 – 5858224 / 0211 – 77795710*
- Fax: 0800 – 222 01 07
- Kontaktformular*
* = nicht empfehlenswert, da Sie keinen Nachweis über den Inhalt haben.
Achten Sie darauf, dass Ihnen keine Zusatzkosten anfallen! Gemäß der AGB von Stromio (diese gelten gewöhnlich auch für Grünwelt Energie-Kunden für Strom und Gas; 17 (2), Stand: 26.01.2021) haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen. Grünwelt Energie wird Sie an der neuen Adresse mit Energie versorgen, außer Sie ziehen ins Ausland, zu jemand anderes ein oder aus anderen Gründen kann Stromio Sie nicht mehr beliefern. Ich empfehle Ihnen, den Umzugsservice von Stromio zu nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Anbieter einen Monat vor Umzug Ihre neue Anschrift mitteilen. Siehe AGB von Stromio / Grünwelt Energie zu Strom-Verträgen:
„Im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands wird der Stromliefervertrag zu dem vom Kunden angegebenen Einzugsdatum auf die neue Verbrauchsstelle übertragen und unter Berücksichtigung der verbleibenden Laufzeit zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt.“
Wärmestrom (bzw. Heizstrom) wird ausschließlich dafür eingesetzt, um Wärme für das Heizen Ihrer Wohnräume zu erzeugen. Wärmestrom benötigen Sie somit dann, wenn Sie über Elektroheizsysteme wie moderne Fußbodenheizungen, Nachtspeicherheizungen und Teilspeicherheizungen verfügen. Sie benötigen auch dann Wärmestrom, wenn Sie für die Wärmegewinnung auf eine Wärmepumpe einsetzen.
- grünstrom easy: 6 Wochen
- grünstrom classic: 6 Wochen
- grünstrom pur: 4 Wochen
Prüfen Sie vorsichtshalber die Kündigungsfristen nach. Maßgeblich sind die genannten Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag.
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Prinzipielle hast du ja Recht aber eine Insolvenz wäre schlimmer, kein Bonus keine Rückzahlung und was bei der Insolvenz normal so übrig bleibt teilen sich Insolvenzverwalter und Gericht auf. Also wirtschaftlich für uns trotzdem die bessere Lösung!!
Auch nach mehrmaligen mahnen erstellt Gas.de die Abschlussrechnung nicht! Es kommen jeweils die alten Floskeln , mir schwarmt Böses, wer hat ähnliche Erfahrungen mit diesem Anbieter? Ich möchte nicht wieder in so eine Insolvenz als Opfer fallen wie bei der BEV .
Hallo, ich habe bis heute noch keine Schlussrechnung erhalten. Die 6 Wochen sind jetzt um. Da ich ein Guthaben haben müsste, ahne ich Schlimmes. Geht es noch jemanden wie mir?
Schlussrechnung am 15.01.2022 erhalten. Guthabeneingang am 31.01.2022. Beides auf den letzten Drücker beziehungsweise mindestens einen Tag zu spät.
Schämen Sie sich Herr Moschler !!! Was ich im Spiegel gerade lese über Sie zeugt ihr wares Gesucht , Sie versuchen aus unserem Schaden Profit zu schlagen . Widerlich !!
Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungen gegen Stromio und Gas.de ein
https://www.spiegel.de/wirtschaft/stromio-und-gas-de-staatsanwaltschaft-leitet-vorermittlungen-ein-a-4d064ec8-44ae-474a-bc39-cd04a8b698a8
Hallo,
Grünwelt.de schickt mir ein Angebot zur Abgeltung eines wirtschaftlichen Nachteils, aus Kulanz wie Sie schreiben. Diese soll/kann ich binnen 7 Tage akzeptieren.
Natürlich sollte jeder in so einem Fall an Hand seiner Berechnungen ausrechnen ob das Angebot annähernd an den tatsächlichen, wirtschaftlichen, Schaden kommt.
Anscheinend soll gas.de unser Gas lieber gewinnbringend an Großhändler weiterverkauft haben, anstatt uns zu beliefern. Das wird im Moment von der Bundesnetzagentur geprüft
https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_91483036/schwere-vorwuerfe-gegen-stromanbieter-behoerde-nimmt-energiediscounter-ins-visier.html
https://www.deutschlandfunk.de/discounter-im-visier-der-bundesnetzagentur-100.html
Bin gespannt was dabei rauskommt, das wäre der Hammer.
Meine Gasendabrechnung habe ich erhalten, sogar richtig, Rückzahlung meines Guthaben ist bis jetzt noch nicht geflossen.
Hallo,
ich beziehe nur Wärmestrom von Grünwelt. Mein Vertrag mit Grünwelt läuft noch bis Mai 2023. Ich habe weder von Grünwelt noch von meinem Netzbetreiber (Stadtwerke Erlangen) eine Info über irgendwelche Änderungen des Wärmestrom – Lieferanten. Grünwelt hat letztmalig am 3. Jan. 2022 von meinen Konto eine Monatsrate abgebucht. Ich habe gestern weitere Abbuchungen seitens Grünwelt von meinem Konto stoppen lassen.
Sind meine Schritte richtig gewesen? Soll ich die letzte Abbuchung von Grünwelt zurück belasten? Die Wärmestrom Ablesung vom 21. 12. 2021 habe ich Grünwelt zugeleitet.
Muss ich weitere Schritte unternehmen?
Dank für Ihre Unterstützung
Ich kann leider nicht weiterhelfen, habe aber die selbe frage! Mir ging für den wärmestrom keine Kündigung zu. Ich habe dennoch einen neuen Anbieter gewählt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit hat Grünwelt gekündigt. Nach meiner Anfrage bei neben Regionalanbieter wurde mur gesagt, dass im Januar die Tarife kommen. Heute kam der Tarif. 19,09 Cent. Das ist fast das 3 fache. Was kann ich nun machen? Leider ist auf dem Vergleichsliste auch ein Wert von 15,00 Cent, aber mit einer 12 monatigen Bindungsfrist. Vielen Dank fur Ihre Unterstützung.
MfG
Susanne Gribl
Kruegshaberstr. 31
86156 Augsburg
Gestern kam die Abrechnung von Gas.de für eines der von mir verwalteten Miethäuser. Wie ich eigentlich schon erwartet hatte wurde der bei Abschluss ausgelobte Neukundenbonus von 15% nicht angerechnet, der eigentlich nach einem Jahr mit der 1. Jahresrechnung fällig geworden wäre. Dies im Gegensatz zum Email, das vom Vermittler Check24 nach dem Belieferungsstop kam und zusieherte, dass Boni ausbezahlt würden. Ich habe Anfang Dezember dem Belieferungsstop widersprochen, und selbstverständlich ist das Ende des Vertrages vor Ablauf eines Jahres nicht mir zuzurechnen, sondern Gas.de. Also entsprechend gleich mal einen Brief geschickt und um Berichtigung gebeten.
Interessant ist vielleicht auch, dass bis jetzt nur eine Abrechnung für das Haus kam, wo nach Gas.de Berechnung (ohne NK-Bonus) eine Nachzahlung fällig wäre. Bei den Häusern, wo eine Rückzahlung fällig wäre (trotz fehlendem NK-Bonus) kam noch nichts. Würde mich nicht wundern, wenn Gas.de hier noch versucht, einige Nachzahlungen abzugreifen und sich dann in die Insolvenz verabschiedet. Schon der unangekündigte Lieferstop einen Tag nach Fälligkeit der Dezember-Abschlagszahlung hat ja ein gewisses Geschmäckle.
Uns wurde Schlussrechnung ohne 15%-Bonus zugestellt (Ergebnis ca. 70 Euro Nachzahlung). Nachdem wir den Bonus (bisher nur per E-Mail) angerügt hatten, kam heute korrigierte Schlussrechnung mit 15%-Bonus (Ergbnis: ca. 70 Euro Guthaben) mit dem Hinweis, dass Ausgleich bis 21.01.2022 erfolge. Mal sehen….
Feedback meiner Daten:
Rückwirkend zum 3.12. Gas Kündigung bekommen, Zählerstand an Grünwelt und Stadtwerke Essen gesendet, von beiden keine Reaktion.
Jetzt ein Wirrwarr von Preisblättern und Geschäftsbedingungen (42 Seiten) von den Stadtwerken Essen bekommen und eine Ankündigung, dass monatlich 267€ festgelegt wurden. Ich hatte vorher 55€ im Monat gezahlt…
Kein Hinweis auf meinen abgelesenen und mitgeteilten Zählerstand oder auf den für diese 5-fache Summe angenommenen Verbrauch (der Verbrauch der letzten Jahre wurde von den Stadtwerken immer verarbeitet, somit bekannt)…
Neben den Erhöhungen des Arbeitspreises von 9,9cent (Kunde vor 10.12) auf 17,99 Cent (nach 10.12.) erhöht sich beim Kleinverbrauchstarif(-4236kWh/a) der Jahresgrundpreis von 37,62 auf 83,30€. Beim Grossverbraucher bleibt der Grundpreis gleich. Also wird beim Energiesparer hier zusätzlich abgegriffen…
Angebot für EssenGas S übrigens 15,91cent mit 12€ Grundpreis im Monat (hier auf einmal monatlich angegeben- sehr intransparent) . Nach maximal 3 Monaten Grundversorgung erhält man diesen Tarif, falls man nicht wechselt…
Da folge ich Ende 2020 die Aufforderung der Regierung, dass man zum günstigeren Gasanbieter wechseln soll um Bewegung in den Markt zu bringen und hier wird dann aktuell zugelassen, dass Anbieter sich einfach und ohne Insolvenz zurückziehen können und manche Gasversorger das doppelte ggü. Altkunden verlangen (diese gehörten auch vorher schon zu den teuren).
Der Gasversorger in Gelsenkirchen, 10km entfernt, nimmt übrigens keinen Zuschlag für die Neukunden. Er kommt mit seine Kosten klar (welche schon vorher auch deutlich günstiger ggü. Essen waren).
Wechsel zu einem Grundversorger der Nachbarstadt war und ist aber nicht möglich…
Guten Tag, wir haben leider den Volltreffer gelandet: Gas: gruenwelt: Kündigung, zurück zum Grundversorger: zus Mehrkosten, da Neukunde: 3000 Euro im Jahr!
Strom: Stromio: Kündigung am 21.12 erhalten, den Wert habe ich noch nicht errechnet wird aber so bei 600-800 Euro liegen.
Da ist meiner Meinung nach ein Fehler im System, es kann ja kaum sein das ein 5 Personenhaushalt innerhalb eines Jahres Mehrkosten in dieser Größenordnung stemmen muss. Und das alternativlos.
Gruss S. Heinemann
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem evtl. Schadensersatz. Ich war bis zum 02.12.2021 Kunde von gas.de.
Seit dem 03.12.2021 bin ich bei meiner Stadtwerke in der Grundversorgung, die bis zum 11.01.2022
läuft. Ab 11.01. habe ich einen neuen Gasanbieter, mit dem ich einen Jahresvertrag abgeschlossen
habe. Für welchen Zeitraum kann ich denn jetzt Schadensersatz forden? Für den Zeitraum mit meinem Grundversorger vom 03.12.2021 bis 11.01.2022 oder vom 03.12.2021 bis 11.01.2023 mit meinem Grundversorger und darüber hinaus mit dem neuen Gaslieferanten. Bei beiden Versorgern zahle ich mehr als das Doppelte wie zuletzt bei gas.de.
Mfg
Klaus Pilster
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auch wir sind von der Kündigung betroffen und haben finanzielle Nachteile dadurch.
Daher ist die Sammelklage eine interessante Möglichkeit.
Welche Unterlagen benötige Sie welche Kosten kommen auf uns zu
Freundliche Grüße
Christine keis
Ich schließe mich der Frage an!
Meine Rahmenbedingungen sind die gleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Hennings
Hallo Herr Dr. Moeschler!
Ich habe heute (28.12.21) von meinem Grundversorger erfahren, dass Grünwelt rückwirkend zum 21.12. die Belieferung mit Strom einstellt/eingestellt hat. Mein Vertrag wäre zum 1.1.22 angelaufen. Die monatliche Differenz liegt brutto bei plus € 130.- beim Strom beim Grundversorger, da ich den Vertrag bereits im Sommer abgeschlossen habe. Zum nächstgünstigeren Anbieter sind es immerhin noch 60 Euro/mtl. Kann ich Grünwelt für die Mehrkosten haftbar machen?
Ein Schadensersatz wäre möglich. Bitte schauen Sie sich hierzu den Ratgeber Schadenseratz an.
Hallo Herr Moeschler,
bin gerade dabei meine Daten (Grünwelt Gas) in Ihre Excel Tabelle einzutragen. Vielleicht mache ich was falsch: wenn ich jedoch in der Zelle „Zählerstand Vertragsende “ Sondervertrag was eintippe, ändert sich die Berechnung nicht. Der Arbeitspreis beim Sondervertrag in der Berechnung wird nicht berücksichtigt. Übersehe ich was?
Bitte senden Sie mir die Excel mal zu mit Ihren Erläuterungen ([email protected]). ich schaue mir das mal an.
VG
MM
Nach Informationen der Kreiszeitung haben stromio und gas.de Insolvenz angemeldet:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/stromversorger-insolvent-kunden-landen-bei-der-ewe-oldenburg-91202743.html
Sieht also nicht gut aus für Schadenersatz.
Ich gehe eher davon aus, dass die Redakteure „Bilanzkreiskündigung = Insolvent“ gedacht haben. Hinweise auf eine Insolvenz liegt mir nicht vor. Daher gehe ich aktuell nicht davon aus, dass Stromio & gas.de insolvent sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auch wir sind von der Kündigung betroffen und haben finanzielle Nachteile dadurch.
Daher ist die Sammelklage eine interessante Möglichkeit.
Welche Unterlagen benötige Sie welche Kosten kommen auf uns
Hallo,
ich habe durch einen Brief am 23.12. durch die örtlichen Stadtwerke erfahren, dass ich keinen Strom mehr über Grünwelt/ Stromio erhalte. Muss ich separat den Vertrag mit Grünwelt kündigen?
Mir wurde bei check24 jetzt ein Jahrespreis von über 1000€ für 2800 kWh angezeigt, sonst lag ich etwa bei der Hälfte.
Das ist hart…
Hat schon irgendjemand von gas.de eine Abschlussrechnung bekommen? Ich auzf jeden Fall noch nicht…
Hallo zusammen,
im August wurde mir seitens gas.de mitgeteilt, dass sich die Belieferung ab 01.11.21 deutlich erhöht. Ich habe das akzeptiert und von meinem Sonderkündigungsrecht keingen gebraucht gemacht. Im Dez. 21 kündigt mir der Anbieter rückwirkend zum 03.12.21 den Vertrag und teilt mir mit, dass ich bereits seit diesem Termin nicht mehr von Gas.de beliefert werde! Sorry, dass geht garnicht. Das kann ich mir als Verbraucher auch nicht erlauben. Jetzt muss ich im Dezember eine noch teueren Gasvertrag als im August bei einem anderen Anbieter abschließen. Das ist kriminell und unsozial. Ich hoffe, dass dieser Verein für immer von der Bildfläche verschwindet.
Ich sehe die Chance auf Schadensersatz. Das wird sich noch in den nächsten Monaten klären. Auf dieser Seite halte ich Sie darüber informiert.
Viele Grüße, Matthias Moeschler
Ich auch nicht. Ich glaube, die haben sechs Wochen Zeit.
viel mehr würde mich interessieren, mit wlechen Recht sich ersatzverorgende Statwerke in eingen Städten erlauben können, den doppelten Preis zu nehmen? Ist das Gesetz oder juristisch anfechtbar?
Hallo,
Ich habe noch gar keine Informationen von Grünwelt erhalten. Sind alle Kunden betroffen?
Liebe Grüße
Ja, alle Kunden sind betroffen, da Grünwelt gar keine Energie mehr an den Kunden liefern kann. Die Bilanzkreise wurden gekündigt.
Deutschland verarscht seine Bürger einfach nur noch.
Folgendes fehlt noch zu Grünwelt/gas.de:
check.24 sagte, dass es um die 250.000 Kunden seien, die vom Rauswurf des Gasanbieters betroffen sind – bei angeblich 540 Prozent explodierter Preissteigerung.
Die Notversorger, sprich Stadtwerke – haben sich vom Kartellamt NRW absegnen lassen, den doppelten Preis von den geschassten Kunden verlangen zu können – politisch gewollt also.
In Krisenzeiten ist so etwas einfach möglich?
Man unterscheidet dann zwischen „Neukunden und Bestandskunden“. In Bochum etwa…schreibt die WAZ…“Während der Grundpreis für alle Gaskunden bei 102,22 Euro im Jahr liegt, ist der Arbeitspreis für neue Kunden mehr als doppelt so hoch. Die etwa 60.000 Bestandskunden zahlen in der Preisgruppe II (bis 8800 Kilowattstunden; kWh) 7,79 Cent je kWh, für Neukunden liegt der Preis bei 16,02 Cent je kWh. …Vor allem die Beschaffungs- und CO2-Kosten seien massiv gestiegen. Für neue Kunden müsse Gas daher zu deutlich höheren Preisen beschafft werden. Das Landeskartellamt, so Pressesprecher Krischnak, habe in einer Stellungnahme die Einführung eines zweiten Grundversorgungstarifs vor dem Hintergrund der Marktentwicklung für zulässig erklärt.
Aber noch schlimmer: Wer zahlt den Betroffenen die überzahlte Differenz der Stadtwerke für die Notversorgung im Verhältnis zum Grünwelt/gas.de-Vertrag? Offiziell besteht diese Notversorgung lt Stadtwerke mindestens sechs Wochen, wenn nicht sogar bis zum offiziellen Auslaufen der „alten“ gas.de-Verträge. Macht sich dann etwa der gekündigte Grünwelt-Kunde strafbar- wenn er seine letzte Lastschrift wieder zurückholt- und nach Abzug der Überzahlung an Grünwelt überweist? Fragen über Fragen…
Superseite – Hilfreich für viele Kunden – sicher :). Aber muss es unbedingt „Shell““als Empfehlung sein?
VG
Barbara
Vielen Dank für Ihren Kommentar und die Hinweise.
Eine Minderheit der Grundversorger setzen einen anderen Preis für die Ersatzversorgung als für die Grundversorgung an. Somit ist nur ein Teil der Kunden von dieser Diskriminierung betroffen, bei der die Kunden z.B. 17 Cent/kWh zahlen müssen.
Ob diese Diskriminierung zulässig ist, ist umstritten.
Shell bietet zum Zeitpunkt meines Kommentars extrem gute Preise, die für viele Betroffene eine gute Lösung ist, um den Schaden zu begrenzen. Zudem ist auf dem Markt momentan keine große Auswahl möglich. Daher war es mir wichtig, auf diese mögliche Lösung hinzuweisen. Selbstverständlich gibt es auch andere Anbieter. Diese sind jedoch teurer.
Guten Morgen,
Was heisst umstritten? Von wem? Kann man da mit Änderugen rechnen? Ist das nachzulesen?
Letztlich werden die geschassten Kunden zahlen müssen – egal ob mit oder ohne Schadenersatzanspruch bei gas.de/Grünwelt. Ob da noch was zu holen ist?
Was wäre beipielsweise, wenn jemand die letzte Summe des Lastschrifteinzugs etwas wieder zurückholen würde – und dem Unternehmen mailte:
„Ich bin nicht einverstanden mit Ihr einseitigen Kündigung – und widerspreche. Bis dahin ziehe ich Ihre letzte Rechnung wieder ein. Damit mir durch Ihren Schaden der doppelte Preis durch Ersatzversorger ersetzt wird. Nach Abzug bekommen Sie die übrig gebliebene Summe überwiesen.“
Verbraucherberateungen sagen, sowas sei rechtlich nicht zulässig.
Aber doppelte Preise der Ersatzversorger und einseitige Kündigungen von Gaslieferanten sind es? Nur das letzte Glied in der Kette guckt wieder dumm aus der Wäsche?
Die Stadtwerke Bochum etwa begründen ihre 16 Cent für „Neukunden“ in der Ersatzversorgung genau so in der lokalen WAZ : „…Während der Grundpreis für alle Gaskunden bei 102,22 Euro im Jahr liegt, ist der Arbeitspreis für neue Kunden mehr als doppelt so hoch. Die etwa 60.000 Bestandskunden zahlen in der Preisgruppe II (bis 8800 Kilowattstunden; kWh) 7,79 Cent je kWh, für Neukunden liegt der Preis bei 16,02 Cent je kWh.
…Vor allem die Beschaffungs- und CO2-Kosten seien massiv gestiegen. Für neue Kunden müsse Gas daher zu deutlich höheren Preisen beschafft werden. Das Landeskartellamt, so Stadtwerke-Pressesprecher Krischnak, habe in einer Stellungnahme die Einführung eines zweiten Grundversorgungstarifs vor dem Hintergrund der Marktentwicklung für zulässig erklärt.
Es gibt rechtliche Stellungnahmen, die so eine Diskriminierung als unzulässig ansehen und solche, die eine Diskriminierung als zulässig einstufen. Dass das Landesministerium für Energiewirtschaft diese Diskriminierung als zulässig ansieht, ist im energate zu lesen.
Ob Sie zahlen müssen, wird sich noch herausstellen. Wie beschrieben, rechne ich mit guten Chancen, Schadensersatz gegen gas.de stellen zu können. Hierüber informiere ich auf dieser Seite.
Neues zum Gaskrimi im Ruhrgebiet:
Laut WAZ Gelsenkirchen (28.) ist die Stadttochter ELE in Gelsenkirchen, rd. 12 KM von Bochum entfernt durchaus in der Lage, geschasste Gaskunden zu gleichen Konditionen Ersatz zu versorgen im Gegensatz zu den Stadtwerken Bochum. Das führt deren Argumentation, sie müssen jetzt mehr Gas teuer zukaufen, ad adsurdum und lässt an der Rechtmäßigung der so doppelt Geschädigten zweifeln. Gas kauft Gelsenkirchen doch sicher an denselben Börsen ein?
WAZ GE: „Mit den Vorwürfen konfrontiert, sagte ELE-Sprecherin Stefanie Genthe, dass weder die ELE selbst noch die Konzern-Mutter E.ON „aktuell erhöhte Grundversorgungstarife für Haushaltskunden von insolventen Versorgern planen“. Die Sprecherin bestätigte jedoch, dass Neukunden außerhalb des firmeneigenen Netzgebietes abgewiesen würden. Genthe begründete diese Vorgehensweise damit, „wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuhalten durch die extrem hohen Beschaffungspreise für Strom und Gas“.
Bezahlartikel:
https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/stromdiscounter-aus-das-passiert-gelsenkirchener-kunden-id234182881.html
Obwohl aber in Bochum der „Neukundengaspreis“ im Ersatzversorgunstarif doppelt so teuer ist, ist auch hier gerad Schluss für Interessierte außerhalb von Bochum:
„Wir haben uns entschieden, die sehr dynamische Situation neu zu bewerten, bevor wir mit neuen Tarifangeboten an den Markt gehen.“
https://www.stadtwerke-bochum.de/privatkunden/produkte/strom-erdgas/gas-fuer-zuhause/gaspreis
Hinzu kommt, dass in Bochum auch Bochumer dann doppelt abkassiert werden, wenn die neu deklarierten „Neukunden“ für Gas gleichzeitig weiter ihren Strom über die Stadtwerke beziehen. Empfehlen Sie dazu den Verbrauchern einen Widerspruch?
Danke
Nachdem nachträglich Grünwelt/gas.de über die am 03.12.2021 erfolgte Belieferungseinstellung informiert hatte, überlege ich juristisch gegen die Firma vorzugehen, weil sie damit meinen noch bis zum 30.04.2022 laufenden Gas-Belieferungs-Vertrag gebrochen hat.
Es entsteht mir durch die Ersatzversorgung sicher ein Schaden, den ich so nicht hinnehmen möchte.
Welche Chancen räumen Sie einer solchen Klage ein?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Moeschler,
vielen Dank Dank für Ihre tollen Tipps. Ich habe jetzt einen Sonderfall.
Gas.de hatte mir schon im November eine hohe Preiserhöhung angekündigt. Per Sonderkündigung habe ich dort zum 11.01.2022 gekündigt.
Natürlich habe ich einen anderen Gasanbieter gefunden und vertraglich ab dem 12.01.2022 fixiert.
Am 07.12.2021 habe ich von gas.de eine sofortige Kündigung erhalten.
Ich befinde mich derzeit in der Grundersorgung von der Stawag in Aachen, die ich mit 2-wöchiger Frist kündigen muss.
Mein Grundversorger wird im Januar allerdings deutlich günstiger sein, als mein neuer Anbieter.
Was kann ich tun?
Eigentlich wäre es für mich besser beim Grundversorger zu bleiben….
PS: Mein 14-tägiges Kündigungsrecht beim neuen Versorger ist bereit abgelaufen….
Sehr geehrte Herr Dr. Moeschler,
Vielen Dank für diesen ausführlichen uns sehr interessanten Bericht.
Hierzu hätte ich noch 4 Fragen mit folgendem Hintergrund :
Mein Vertrag würde mit fixem Preis eigentlich bis 31.12.2022 laufen.
Nun wurde mir am 07.12.2021 rückwirkend zum 03.12.2021 der Vertrag gekündigt.
1. Ist GRÜNWELT insolvent oder …?
2. Kann man einen laufenden Vertrag einfach so kündigen ?
3. Ist es statthaft einen Vertrag rückwirkend kündigen ?
4. Würden Sie mir raten einen Anwalt zu kontaktieren oder würde dieses hier nichts bringen ?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Sybertz
Lieber Hr. Sybertz,
gerne teile ich meine Einschätzung:
1. Grünwelt ist nicht insolvent. Hierzu gibt es keine Erkenntnisse. Eine Einschätzung zur Solvenz möchte ich hier nicht vornehmen.
2. Ein Sonderkündigungsrecht könnte sich aus §314 BGB ergeben (aus wichtigen Grund). Das Handelsblatt hat z.B. Zweifel daran geäußert. Letztendlich müssten Gerichte dies klären.
3. ich hätte mir gewünscht, dass Sie zumindest diese E-Mail am 2.12. bekommen hätten. Denn zu dem Tag wusste ich bereits, dass der Bilanzkreis gekündigt wird.
4. Sie können einen Anwalt nehmen. Alternativ biete ich Musterschreiben und ein Berechnungstool an, um z.B. einen möglichen Schadensersatz zu berechnen. Wenn die Hintergründe klarer werden, kann ich mir auch vorstellen, ein Musterschreiben für diese Bilanzkreiskündigung anzufertigen. Die Musterschreiben sind natürlich alle kostenlos.
VG
Matthias Moeschler