immergrün Erfahrungen: viele Probleme
Kunden machen negative immergrün Erfahrungen, weil Abschläge & Preise um bis zu 219% erhöht werden.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen immergrün wehren!
immergrün Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
immergrün Erfahrungen (Strom & Gas)
immergrün Strom & Gas: Bewertungen
Im Folgenden erfahren Sie, welche Probleme die Kunden von immergrün bereits hatten und warum Sie bei der Wahl Ihres Anbieters aufpassen sollten.
- Preiserhöhung: >20%, nicht mitgeteilt
- Kündigung: Verträge werden vorzeitig aufgelöst
- Guthaben: nicht ausgezahlt
- Abschlag: zu hoch; werden bei Guthaben nicht reduziert
- Zusatzkosten: Nichterfüllungsschäden / Grundgebühr nach Umzug
immergrün Erfahrungen
Verbraucher berichten über negative Erfahrungen mit immergrün. Kritisiert werden u.A. Preiserhöhungen >20%, fehlende Auszahlung des Guthabens und unerwartete Zusatzkosten (z.B. Nichterfüllungsschäden). Zudem beschweren sich Kunden, dass Verträge vorzeitig gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale mahnte immergrün am 18.10.2021 ab und die Bundesnetzagentur startete ein Aufsichtsverfahren. Auf Trustpilot bewerten Verbraucher immergrün mit ungenügend.
Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit immergrün haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Ausgewählte negative Kommentare auf Verivox: Probleme mit Preisen
Zum Stand 4.6.2021 haben sich Verbraucher in letzter Zeit insb. über Preiserhöhungen auf Verivox beschwert:
- „Nach 3 Monaten eine Preiserhöhung von 39,9%. Nie wieder immer grün!!“ (4.6.2021)
- „preis stimmt nicht mit dem vorab angezeigten preis überein“ (2.6.2021)
- „Immergrün lockt mit sehr attraktiven Einstiegspreisen Kunden an und erhöht nach drei Monaten den Preis auf ein Niveau, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.“ (30.5.2021)
- „Bereits nach wenigen Wochen wurde mir via Mail mitgeteilt, dass sich mein kWh Preis um fast 30%, wegen operativer Preisanpassungen, erhöhen müsse.“ (23.5.2021)
Am besten Sie lesen hierzu meinen Erfahrungsbericht. Kurz zusammengefasst: Ich habe mich gegen eine versteckte 50%-Preiserhöhung wehren wollen, woraufhin der Stromanbieter mich verklagt hat! Nur aufgrund meiner Unerfahrenheit habe ich kein Recht bekommen. Dadurch sind bei mir, neben der Preiserhöhung, noch ca. 250€ an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten angefallen. Schlimmer als der finanzielle Schaden war jedoch der hohe Arbeitsaufwand und meine schlaflosen Nächte, weil ich die Dreistigkeit des Unternehmens nicht glauben konnte und zum ersten Mal vor Gericht geladen war.
Diese Kundenbewertungen sind mit Vorsicht zu genießen. Bei Hotels sind solche Empfehlungsraten leicht überdurchschnittlich. Bei Stromanbietern hingegen nicht.
Ich persönlich lege wenig Wert auf Kundenbewertungen, weil Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten. Dadurch spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider. Die Probleme, die mit dem Stromanbieter jedoch auftreten können, ereignen sich häufig deutlich später, weil der Wechselprozess standarisiert ist. Die gemessene Zufriedenheit der Verbraucher hängt somit davon ab, wer und wann den Verbraucher nach seiner Zufriedenheit fragt. Dies wird in der folgenden Abbildung deutlich. Die Aussagekraft von Kundenbewertungen ist beschränkt. Die Kundenbewertungen auf Trustpilot zeigen, dass Verbraucher unzufrieden mit immergrün Energie! sind. Dies zeigt sich auch anhand der negativen Kommentare unten auf dieser Seite.
Warnungen von Stiftung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest warnt in der Ausgabe test 2/2014 vor drastischen Preiserhöhungen, falschen Abrechnungen, falschen Bonusversprechen und zu hohen Abschlagszahlungen. Insgesamt wird das Unternehmen 365 AG mit der Vertriebsmarken immergrün Energie! GmbH, idealenergie und Meisterstrom als „nicht empfehlenswert“ eingestuft:
„Die Marken der 365 AG bieten auf ihren Websites keine fairen Tarife an. Der Bonus ist zum Teil an seltsame Klauseln geknüpft.“
Der Bund der Energieverbraucher verlieh dem Unternehmen im März 2016 die „trübe Funzel“ für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten.
Gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Nachfolgegesellschaft der 365 AG) liefen im Jahre 2013 insgesamt 447 Verfahren der Schlichtungsstelle Energie (9% aller behandelten Fälle). Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und dass die Verbraucherzentralen mehrmals gegen 365 AG klagten.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete im Jahr 2017 immergrün Energie in der Kategorie Service mit 54%. Damit schneidet das Unternehmen hinsichtlich Service-Qualität unterdurchschnittlich schlecht ab.
Kundenunfreundliche AGBs
Die AGBs des Unternehmens beinhalten Nachteile für Verbraucher (siehe aktuelle AGB-Studie; da AGBs sich laufend ändern können, können einige AGBs entfallen und neue hinzugekommen sein). Es drohen Bonusverweigerungen und Zusatzkosten (z.B. im Falle eines Umzugs droht eine 60€-Pauschale).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert. Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt und einen Vertrag abschließt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen. Bei den Energieversorgern immergrün Energie (Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert. Dass diese Einschränkungen als unzulässig anzusehen sind und dass es sich lohnt als Verbraucher zu wehren, belegt dieser Erfahrungsbericht eines Verbrauchers mit dem Anbieter Fuxx Sparenergie. Das Gericht hat dem Verbraucher Recht gegeben.
Überraschend für Verbraucher und damit unzulässig war die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat genutzt wird die Abnahmestelle, wenn sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.2) Wenn Verbraucher z.B. einen ebay-Handel nebengewerblich führen, dann gewährt das Unternehmen keinen Bonus. Diese Klausel lag in den AGBs (Abruf 28.01.2021) nicht mehr vor. Stattdessen werden Verbraucher i.S.d. § 13 BGB definiert („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. §13 BGB). Insofern dürfen laut aktuellen AGBs von immergrün Kunden ein Nebengewerbe haben und dennoch den Privatkundentarif wählen – vorausgesetzt, der Energieverbrauch für private Zwecke überwiegt.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit immergrün Energie einer anderen Vertriebsmarke von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) widersprochen haben (AGB 9.1; Abruf 28.01.2021).
Überraschend dürfte ferner sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss in den AGBs beschränkt wurde. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden. Diese AGB-Einschränkung lag am 28.01.2021 nicht mehr vor.
Überraschungen drohen Kunden von immergrün Energie bzw. anderen Marken der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) auch dann, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, wird der Bonus voraussichtlich verweigert werden, denn die AGBs schreiben vor, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.“ (AGB 9.4; Abruf: 28.01.2021) Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist branchenuntypisch und wird lediglich von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Idealenergie), immergrün Energie, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon verwendet. Eine weitere Überraschung droht den Kunden von immergrün Energie und der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG), weil im Falle eines Umzugs eine Pauschale i.H.v. 60€ vorgesehen wird. Früher stand dieser Hinweis in der AGB 13.4. In den AGBs vom Stand 28.01.2021 wird lediglich in Ziffer 11.6 auf die Kosten-und Entgeltliste verwiesen. Dort wird „Änderung der Abnahmestelle“ mit 60€ bepreist (Abruf: 28,01.2021). Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese für Verbraucher überraschend sind und deutlich zu hoch bemessen sein dürften.
In früheren AGBs drohten Verbraucher von immergrün Energie im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Der Energieversorger ist berechtigt, einen beim Kunden durch einen Wasserschaden oder ein vergleichbares außerplanmäßiges Ereignis entstehenden Verbrauch mit 45 Cent/kWh brutto abzurechnen“ (AGB 7.4) Zusätzlich besteht die Gefahr, dass eine Zwischenabrechnung in Rechnung gestellt wird. Diese Klausel lag zum Abrufzeitpunkt 28.01.2021 nicht mehr vor. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch aus älteren AGB-Versionen von Enstroga bekannt.
Zuletzt sehen die AGBs der immergrün Energie vor, dass unter gewissen Umständen das Unternehmen im Falle eines Pakettarifs das gesamte Paket bei vorzeitiger Kündigung abrechnen darf (7.3; Abruf: 28.01.2021).
Kunden der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) / immergrün Energie, denen der Bonus verweigert oder Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sich mit Hilfe dieser Internetseite dagegen wehren.
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Als Kunde von immergrün / Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) empfehle ich Ihnen, alle Dokumente vom Versorger genau zu lesen. Ich habe z.B. eine versteckte Preiserhöhung im Kleingedruckten übersehen. Andere Verbraucher haben Preiserhöhungsschreiben ignoriert, weil die Schreiben als Werbeflyer getarnt waren. Zudem kritisieren Verbraucher, dass die Preiserhöhungen überzogen sind, was ebenfalls nicht zulässig ist.
Wenn Ihre Strom- und Gaspreise vor September (und damit vor den Preisexplosionen an den Großhandelspreisen) um mehr als 15% gestiegen sind, dann biete ich Ihnen kostenlose Antwortvorlagen an, mit denen Sie die Preiserhöhung abzuwehren können (folgen Sie bitte diesen Hinweisen). Anbieterübergreifend bestätigen mir Verbraucher, dass sie mit meiner Vorlage ihr Geld zurückholen konnten. Rezensionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 1, 2, 3) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen.
Bei Preiserhöhungen von >15% – vor September 2021, d.h. vor den Preisexplosionen an den Großhandelsmärkten (!) – liegt die Vermutung nahe, dass immergrün Energie gegen geltendes Recht (BGH (VIII ZR 247/17)) und auch gegen seine eigenen AGBs, weil das Unternehmen sich selbst in seinen AGBs verpflichtet, lediglich Kostensteigerungen weiterzugeben. Es darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Da die Beschaffungs- und Betriebskosten des Anbieters nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen, müssten die Betriebskosten geradezu explodiert sein, um die die Erhöhung der Strom- und Gaspreise zu rechtfertigen! Daher schlussfolgere ich, dass das Unternehmen gegen Recht und seine eigenen AGBs verstößt. Ausnahmen können natürlich bestehen, wenn die Strom- und Gaspreise an den Spot-Märken sehr stark steigen, wie z.B. ab September 2021.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von immergrün.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. immergrün setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist immergrün jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (immergrün-Energie GmbH – Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen immergrün zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von immergrün, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass immergün nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
Verbraucher beschweren sich, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde oder gar ignoriert wurde. Entscheidend für Ihren Erfolg ist, ob die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und ob Sie die Kündigung nachweisen können.
Kündigungsfrist ist abgelaufen: Entscheidend ist nun, ob Sie die fristgerechte Kündigung notfalls vor Gericht nachweisen können. Rechtssicher ist letztendlich nur eine postalische Kündigung per Einschreiben. Gerichte haben aber auch schon Kündigungen per E-Mail akzeptiert. In diesen Fällen lohnt es sich, zunächst per E-Mail sein Recht einzufordern. (Wenn Sie die Kündigung nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail versendet haben, könnten Sie eine Online-Beschwerde auf Reclabox in Erwägung ziehen (s.u.).)
Erkennt das Unternehmen Ihre Kündigung noch immer nicht an, haben Sie die Möglichkeit, eine Online-Beschwerde auf Reclabox einzustellen. In 99% der Fälle konnten die Beschwerden so gelöst werden (Stand: 11/2020). Tragen Sie u.A. diese Angaben ein:
- Firma: Immergrün Energie (Deutschland)
- Ort: Köln
- Überschrift: Kündigung nicht anerkannt
- Beschwerdetext: s.o.
- Ihre Forderung: Anerkennung meiner Kündigung
Probleme mit Vertragsende:
immergrün behauptete gegenüber Verbrauchern, dass sie hätten früher kündigen müssen, weil die 12-monatige Vertragslaufzeit bereits mit Vertragsabschluss und nicht erst mit Versorgungsbeginn startet. Diesem Problem habe ich eine extra Seite gewidmet. Details, wie Sie sich wehren können, entnehmen Sie dieser Seite. Ich möchte Ihnen aber schon an dieser Stelle Mut machen. immergrün gibt nach, wie diese Reclabox-Beschwerde bestätigt.
Probleme nach der Kündigung
Nach der Kündigung eines laufenden Vertrags können weitere Probleme auf Sie zukommen. Verbraucher berichteten, dass immergrün nach der Kündigung das SEPA-Lastschriftmandat kündigt. Die Verbraucher müssen dann die Abschläge manuell überweisen. Nicht alle Verbraucher bekommen dies mit, wodurch sie in Zahlungsrückstand geraten. Dies hat die immergrün anscheinend zum Anlass genommen, um Boni zu verweigern oder Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Dies ist natürlich nicht zulässig, wie ich in diesem Beitrag begründet habe.
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 7-tägige Frist.
Betreff: Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x habe ich fristgerecht per E-Mail / Einschreiben gekündigt. Ich kann somit meine Kündigung nachweisen. Leider haben Sie meine Kündigung nicht bestätigt. Ich fordere Sie daher auf, meine Kündigung zu bearbeiten und mir die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich zuzusenden. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Zu hohe Abschlagszahlungen
Verbraucher beschwerten sich, weil immergrün zu hohe Abschläge fordert. Mir sind Fälle bekannt, in denen die voraussichtlichen Jahreskosten durch 11 und nicht durch 12 geteilt wurden. Müssen die Kunden jedoch 12 Abschläge zahlen (siehe Beispiel), dann ist dies meiner Meinung nach nicht zulässig:
Verbraucher müssen nicht in Vorleistung gehen und die Abschläge haben sich lediglich am Vorjahresverbrauch oder anhand der Prognose zu richten. Aufschläge wie diese sind nicht im Gesetz vorgesehen (§13 StromGVV; §41 II EnWG).
Wenn Ihre letzte Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann können Sie in vielen Fällen Ihre Abschlagszahlungen reduzieren. Verwenden Sie hierzu einfach das zuvor erwähnte Tool. Mit meiner Hilfe berechnen Sie in wenigen Minuten die zulässige Abschlagshöhe. Wenn Sie Ihre Abschläge reduzieren wollen, dann folgen Sie diesen praxiserprobten Hinweisen.
Verzug bei Guthabenauszahlung / Schlussrechnung
Wenn eine Abrechnung oder die Guthabenauszahlung sich verspäten sollte, empfehle ich Ihnen zügig zu mahnen. Für die Erstellung der Stromrechnung hat immergrün Energie 6 Wochen Zeit. Danach muss der Stromanbieter Ihr Guthaben umgehend rückerstatten – spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen.
So signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 10-tägige Frist.
Folgen Sie diesen Hinweisen. Dort finden Sie auch eine Antwortvorlage, die Sie ganz bequem per E-Mail an [email protected] versenden können.
Am besten wäre es jedoch, wenn Sie eine verspätete Guthabenauszahlung bereits im Voraus ausschließen, indem Sie per E-Mail bei der Mitteilung des Zählerstandes bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Betreff: Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Zusatzkosten (z.B. bei Umzug / Nichterfüllungsschaden)
Zukünftig rechne ich mit weiteren Beschwerden, die in Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Bereits heute wehren sich Verbraucher erfolgreich gegen unzulässige Nichterfüllungsschäden. Aber auch die Umzugspauschale i.H.v. 60 €, die seit Mitte 2017 in den AGBs aufgenommen wurden, können Gegenstand von zukünftigen Beschwerden sein. Meiner Einschätzung nach ist so eine Pauschale unzulässig.
Folgen Sie den obigen Links und verwenden Sie die dort hinterlegten Textvorlagen. Senden Sie dann Ihre Beschwerde an [email protected]. Wenn immergrün nicht auf Ihre Beschwerde reagiert, dann sollten Sie im nächsten Schritt eine Online-Beschwerde auf Reclabox einstellen. In den meisten Fällen wird die Beschwerde dann gelöst.
Bonus verweigert
Bereits in den AGBs schränkt immergrün die Gewährung des Neukundenbonus ein (siehe Abschnitt Ic). Am häufigsten wird der Neukundenbonus verweigert, wenn der Kunde eine Photovoltaikanlagen / Wäremepumpe unterhält, wenn Strom oder Gas nicht ausschließlich privat genutzt wird, Sie einen Mehrtarifzähler/ Doppelzähler haben oder wenn Sie weniger als 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Weiterführende Hinweise und kostenlose Antwortschreiben, mit denen Sie sich schnell und effizient wehren können, finden Sie hier.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu immergrün
Bitte kontaktieren Sie immergrün nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: immergrün-Energie GmbH
Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Ich halte immergrün für nicht empfehlenswert, da viele Kunden sich über das Unternehmen beschweren, insb. aufgrund von Preiserhöhungen.
Hinter der immergrün-Energie GmbH steckt die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) mit Sitz in Köln. Neben immergrün gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy zum Konzern. Haupteigentümer ist Antoine Beinhoff.
Nein. Es ist nicht bekannt, dass immergrün insolvent ist. Gleichwohl hat immergrün Probleme. Weil das Unternehmen Preis- und Abschlagserhöhungen vorgenommen hat und Kunden vorzeitig gekündigt hat, wurde immergrün stark kritisiert.
Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen wegen den Preiserhöhungen abgemahnt und die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren aufgrund der Abschlagserhöhungen eingeleitet.
- immergrün gehört zu Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
- zum Unternehmen gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy
- Davor gehörte immergrün zu 365 AG (ehemals almado AG)
- Der Kundenservice und weitere Prozesse werden von GfM betreut
- Mahnungen werden von EWD-Inkasso bearbeitet
- Rechtliche Auseinandersetzungen führen die SMB Rechtsanwälte
Der Tarif Spar Klassik Premium 12 sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag um weitere bei 12 Monate. Beim Tarif Urlaubsenergie (Strom) liegt eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vor. Danach verlängert sich der Vertrag um 24 Monate (Stand Februar 2018). Schauen Sie vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lang Ihre Kündigungsrist beträgt.
Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH setzt ihre Mahnungen mit dem Unternehmen EWD-Inkasso durch. Überprüfen Sie, ob die Mahnbescheide nicht überteuert sind. Diesem Thema habe ich einen separaten Beitrag gewidmet. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten schaltet meines Wissen nach immergrün das Unternehmen SMB Rechtsanwälte ein.
Immergrün Energie unterhält ein Online-Portal. Leider beschwerten sich Verbraucher gegenüber immergrün wegen falschen Zählerständen in den Abrechnungen. Ich empfehle daher, dass Sie Ihren Zählerstand per E-Mail über [email protected] übermitteln und zusätzlich Ihrem Stadtwerk. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie den richtigen Zählerstand übermittelt haben.
Laut immergrün AGB (Stand: 18.02.2018) steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu. „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.“
Beim Umzug können für Kunden von immergrün Energie Zusatzkosten anfallen.
- Der Stromanbieter sieht in seinen AGB vor, dass der Kunden dem Unternehmen vier Wochen vor dem Abzugstermin die neue Abnahmestelle sowie das Einzugsdatum und die dazugehörige Zählernummer mitteilt.
- Das Unternehmen sieht in den AGBs ferner eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ vor, die unzulässig sein dürften (siehe hier) . In diesem Fall sollten Sie einen Nachweis über die Kosten des Umzugs verlangen. Dies steht dem Verbraucher laut AGB der Immergrün zu.
- Wenn der Vertrag wegen dem Umzug nicht fortgeführt werden kann, steht dem Unternehmen laut AGB ferner zu, einen Nichterfüllungsschaden einzufordern. Auch dieser dürfte in den meisten Fällen nicht zulässig sein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo,
ich warte nun seit bereits 2 Monaten auf meine Jahresabrechnung und habe bereits telefonisch 2-fach darauf hingewiesen, die Kollegin vom Service teilte mir mit, dass diese auf jeden Fall im Laufe der Woche geliefert werden. – das ist nun 2-Wochen her.
Ich werde nun eine Mahnung per Email einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
SM
Ich habe hier bereits im März über meine schlechten Erfahrung bzgl. der Bonusauszahlung
berichtet.
Meine Kündigung war zum 30.10.18, bis heute habe ich noch keine Abrechnung erhalten,
muss allerdings gestehen, dass ich aufgrund von privaten Angelegenheiten nicht mehr daran
gedacht habe.
Ich werde ein Schreiben mit dem obigen Mustertext verschicken und berichten, was sich weiter
tut. Hat Verivox diesen Anbieter noch im Programm? _- Ich habe gerade kein Angebot gesehen-oder sind die inzwischen zu teuer`:-)
Ich frage mich wie es möglich ist, dass dieses Unternehmen noch immer Kunden abzocken kann, ohne dass denen endlich das Handwerk gelegt wird. Ich hatte vor zwei oder drei Jahren mit Immergrün zu tun und musste einen Anwalt einschalten, um mein Recht durchzusetzen. Eine Strafanzeige gegen das Unternehmen wurde nicht weiter verfolgt. Ich kann nur dringend davon abraten, Kunde bei diesem Unternehmen zu werden.
Auch ich bekam im November 2018 eine Erhöhung des Arbeitspreises zum 1.1.2019 angekündigt. Das Schreiben enthielt immerhin in der Überschrift bereits die Ankündigung „Information zu Arbeitspreiserhöhung“, allerdings las sich der Rest des Schreibens dann auch eher wie eine Werbebroschüre der Energiewirstschaft allgemein. Nach der Bezifferung des neuen Arbeitspreises fehlte der Hinweis auf die höhe des Preisanstieges und vor allem der Hinweis auf der Sonderkündigungsrecht aufgrund dieser Erhöhung.
Nach 3 vergeblichen schriftlichen Versuchen bis 31.12. aus diesem Vertrag rauszukommen, muss ich nun wohl auch einen Anwalt bemühen. Die Krönung war die freundliche Bestätigung meiner Kündigung zum Vertragslaufzeitende. Das Bestehen auf der Sonderkündigung wird einfach ignoriert.
Unglaublich, dass sich solche Geschäftspraktiken tatsächlich noch am Markt halten können. Ich bin fassungslos.
Danke für den Beitrag.
Habe über check24 einen Auftrag für die Stromversorgung bei idealenergie vereinbart.
Von Idealenergie kam eine „Auftragseingangsbestätigung“ mit sämtlichen wesentlichen Vertragsinhalten, Preis, Name, zensierte Kontodaten, Lieferbeginn usw. Paar Tage später kam dann die wirklich extrem dreist geschriebene Ablehnung. OHNE GRÜNDE. Gründe werden mir als Kunden nicht genannt wegen Datenschutz. Also werden meine Daten vor mir selbst geschützt? Oder wird die Information, ob und wann dem derzeitigen Versorger gekündigt wurde, vor mir geschützt? In der Mail stand, ich solle mich nach anderen Anbietern umschauen und ja nicht im Kundenservice anrufen.
Ich rief trotzdem dort an und erlebte einen wahnsinnig dreisten und respektlosen Kundenservice, der mir erklärte, die wollen mich als Kunde haben aber ich sei zu blöd deren Ablehnung zu respektieren.
Bitte sorgen Sie dafür, dass solchen Unternehmen der Stecker gezogen wird.
Vielen Dank!
Ich war ein Jahr Kunde bei immergrün. Im Juni 2018 habe ich von immergrün meine Verbrauchsabrechnung mit einem Guthaben von 216,55€ erhalten und dieses auch überwiesen bekommen. Kurz danach konnte ich zum 31.07.2018 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen , was auch alles reibungslos funktioniert hat. Seit dem 01.08.2018 habe ich nun also einen neuen Stromanbieter. Heute am 01.10.2018 erblicke ich eine Abbuchung in Höhe von 216,55€ von 365AG (immergrün) von meinem Konto. Ich habe keine schriftlichen Informationen zu der Abbuchung. Es scheint so, als ob man sich mein Guthaben wieder zurückgebucht hätte.
Ich habe bei diesem Unternehmen gearbeitet. Im „Beschwerdemanagment“ auf der höchsten Eskalationsstufe. Beschwerdemanagment in „, weil es nichts weiter als eine Klageabwehr war.
ALLE Vorwürfe sind wahr. Guthaben werden gezielt einbehalten, beinahe monatlich neue „Bonusversagungsgründe“. Verstecke Preiserhöhungen hat man hier gemeistert.
Intern ist das „Individuell1“ Legende. Eine mehrseitige Werbebroschüre bei der es um ein I-Phone Gewinnspiel ging. In der ein Grundpreis von mehr als 20,00 € pro Monat ( von 0,00€ auf 20,00. Da ursprünglich ohne Grundpreis war der Arbeitspreis von vornherein hoch)
Es war bekannt, dass diese Preiserhöhung, allein wegen der Höhe vor keinem Gericht standhalten würde.
Aber wer nicht allermindestens mit Klage gedroht hat zahlt diesen Preis bis heute.
Besonders beliebt ist auch der „Nichterfüllungsschaden“ aufgrund Nichterfüllung des Vertrages , beispielsweise wegen Umzug oder Zahlungsverzug (der gezielt provoziert wird).
Sollte sich jemand darüber beschweren wird er zu alleerst einige Gerichtsurteile erhalten, die bestätigen, dass dieser NES erhoben werden darf. Was auch stimmt. Und dann würden wir kulanter weise anbieten statt 300€ nur 150€ zu verlangen. Tja und sobald sie dem zugestimmt haben, haben wir einen Vergleich geschlossen. Nun kann auch hier Anwalt hier gegen nichts mehr tun.
Die Betrugsmasche daran? Mit mehr als 50€ NES würde man nur in den absoluten Härtefällen vor einem deutschen Gericht durchkommen.
Oh und klagewütig ist man auch selbst. Aber kann man ja machen. Anwaltskanzlei und Inkasso“Dienstleister“ …ist ja alles Hausintern.
Und das ist nur die Spitze des Eisberges.
Im übrigen waren die Portalkunden ( Abschluss über zb Verivox) noch die, die am besten behandelt worden sind. Weil ein Portal hinter ihnen steht.
Und von diesen Kunden stammen schon diese ganzen Beschwerden.
Ich könnte wahrscheinlich spontan 10 Seiten über die Maschen dieser Verbrecher berichten.
Finger Weg von allen Firmen die zu diesem „Kartell“ gehören.
Sie schreiben: „Ich könnte wahrscheinlich spontan 10 Seiten über die Maschen dieser Verbrecher berichten.“
Sehr gerne biete ich Ihnen diese Plattform! Schreiben SIe mich einfach an via mrmoeschler(at)gmail.com.
Hallo!
Vorab herzlichen Dank für Ihre Arbeit, Sie sind mir und vielen anderen auch sicherlich eine sehr große Hilfe!
Nun zu meinem Anliegen: Ich habe umzugsbedingt zum 01.07.2017 zu immergrün gewechselt. Vor ca 2 Wochen haben wir dann die erste Abrechnung bekommen mit einem recht großen Guthaben. Also überprüfte ich, in wieweit sich der Abschlag geändert hat und musste feststellen, dass dieser um 10 € pro Monat angestiegen ist. Also habe ich beim Service angerufen und mich erkundigt. Dort wurde mir erklärt, dass dies einer Erhörung des Grundpreises geschuldet ist. Das habe man mir in einer E-Mail am 16.06.2018 mitgeteilt. Das habe ich überprüft und festgestellt, dass an dem Tag eine Mail mit folgendem Betreff eingegangen ist: „Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für Gewerbekunden und Verbraucher) und Ihrer Preise“. Da ich einen kleinen Bildschirm nutze, habe ich dies als eine der vielen Mails zur Änderung des Datenschutzes gewertet, wie sie die Tage zahlreich eingegangen sind (aufgrund der künstlich in die Länge gezogene Betreffzeile war dies nricht wirklich ersichtlich). Nun würde ich natürlich gern mein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Faktisch habe ich von der Preiserhöhung ja erst diesen Dienstag erfahren. Die Mail ging jedoch im Juni ein. Ich bin jedoch unsicher, ob ich dieses Procedere als Verstoß gegen § 41 werten kann. Was meinen Sie dazu? Herzlichen Dank!!!
Hallo Kamila,
ich bin die Exmitarbeiterin aus dem Kommentar über dir.
Einige Fragen dazu:
Wann hast du den Vertrag abgeschlossen?
Wann war Belieferungsbeginn? (Klingt nach Preiserhöhung vor Belieferungsbeginn?)
Für das Sonderkündigungsrecht ist entscheidend wann die Firma Ihnen die Preiserhöhung geschickt hat, nicht wann sie diese auch gelesen haben. Und das die Mail geschickt wurde, kann das Unternehmen problemlos nachweisen. Wird es aber frühstens bei einer Gerichtsverhandlung nachweisen.
Dies ist nicht der richtige Ansatz!
Aber, und auch ohne diese Preiserhöhung konkret gesehen zu haben (zum Glück bin ich dort schon einige Zeit nicht mehr), kann ich Ihnen garantieren, dass die Transparenz und Eindeutigkeit anzuzweifeln ist. Man ist immerhin klüger geworden „…und Ihrer Preise“ im Betreff ist transparenter als alles was vormals kam.
Sie als Privatperson werden dabei jedoch verlacht wenn sie versuchen etwas zu erreichen.
Ein Anwalt ist meist auch nicht empfehlenswert, weil diese Fälle sich für Anwälte nicht lohnen und sie normalerweise den ersten auch noch so schlechten Vergleich annehmen. Viele Anwälte haben weniger erreicht als Kunden die normal in der Hotline anriefen.
So bekommen sie Recht:
Sie beschweren sich hierüber. Schriftlich per Mail. Sie stellen die Transparenz der Preiserhöhung infrage. Werden sie ruhig konkret. Bezeichnen sie die Preiserhöhung als „verstecke Preiserhöhung“
Formulieren sie eine konkrete Forderung wie Ihrer Beschwerde abgeholfen werden kann. ( Verlangen sie ein Sonderkündigungsrecht, bis zum Kündigungszeitpunkt wird zum alten Preis abgerechnet).
Setzen sie lieber keine Frist. Die Frist ist 4 Wochen, aber wenn wir dieses erwähnen, wittern die erfahrenen Mitarbeiter den Braten und ahnen was wir nun vorhaben.
In den nächsten Tagen/Wochen wird Ihnen nun ein anderer Preis angeboten. Das lehnen sie alles ab. Sie verweisen allerhöchstens auf die Ursprungsforderung.
(sollte es irgendwann heißen „Kein weiteres Entgegenkommen“ , hat die 365 AG grade auf Ihre restliche Zeit verzichtet 😉
Und nachdem 4 Wochen verstrichen sind kommt Ihre Zeit.
Denn nun haben wir die Vorraussetzungen erfüllt uns an die Schlichtungsstelle zu wenden!
Wir haben uns Beschwert, nach 4 Wochen wurde das Problem noch nicht gelöst. Das ist die Grundvorraussetzung.
Die EINZIGEN vor dennen diese Leute Respekt haben. Denn ab nun wird es teuer für die 365 AG.
WICHTIG: Drohen sie während dieser 4 wochen auf KEINEN FALL mit der Schlichtungsstelle.
Man wird Klage gegen sie einreichen um eine Schlichtung zu verhindern. Egal wie lächerlich wenn sie einen Grund finden, wird geklagt. Klage ist billiger als Schlichtung für diese Firma. Darum nicht drohen, TUN!
Für gewöhnlich wird allem zugestimmt was die Schlichtungsstelle dann verlangt. Denn wird es nicht sofort geklärt wird es erst richtig teuer für die 365 AG.
Sehr aufwendig und es wird sie nerven kosten. Ob es Ihnen das Wert ist müssen sie für sich selbst entscheiden.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls alles gute!
Hallo,
auch wir sind auf immergrün reiingefallen. Der Wechsel von unserem alten Anbieter zu immergrün verlief reibungslos. Leider haben wir den Fehler gemacht umzuziehen, und nun begann eine Odyssee.
Wir teilten unsere neue Adresse mit und die „Service“-Mitarbeiterin eröffnete einen neuen Vertrag, was wir als gierig nach einem Abschlußbonus empfanden. Um nun kündigen zu können, müssen wir diese Firma weitere 2 Monate ertragen. Wir verzogen nur innerhalb der gleichen Stadt und immergrün behauptet jedoch, dass dort ein anderer Arbeitspreis vorliegen würde.
Wir sind per Internet zu immergrün gewechselt und hatten dabei eine Einzugsermächtigung erteilt und unseren Umzug besprachen wir per Telefon, so dass die zuvor erteilte Einzugsermächtigung nicht mit in den neuen Vertrag übernommen wurde und wir annahmen, dass dies automatisch weiterlief und wir uns um die Zahlung nicht kümmern müssen. Nach wenigen Tagen erhielten wir eine kurze Mahnung und nach versuchter telefonischer Klärung folgte sofort ein Schreiben des bewussten Inkassobüros mit 70 € Bearbeitungsgebühr. Eine Einzugsermächtigung wird nicht automatisch mit übernommen, denn es war ja ein neuer Vertrag. Wir schickten per e-Mail unsere Einzugsermäßigung (inzwischen 3x) und nach ewigen Telefonaten auch postalisch (inzwischen 2x) und wie zu erwarten, erfolgte gerade wieder eine Mahnung mit Androhung. Man war wieder nicht in der Lage, die Einzugsermächtigung umzusetzen. Wir sind zwar erst seit April 18, mit dem neuen Vertrag Juni 18 Kunden, wollen aber schnellstmöglich aus diesem Irrenhaus raus. Besteht eine Möflichkeit, vorzeitig auszusteigen?
Aus dem Vertrag zu kommen ist erfahrungsgemäß schwierig. Aber Sie können und sollten sich gegen das Inkasso wehren. Aus meiner Sicht ist es die Schuld des Stromanbieters gewesen (ohne nähere Details zu kennen). Wie Sie sich wehren sollten, finden Sie ebenfalls in einem meiner Beiträge.
Ich war ein Jahr lang Kunde von Immergrün Energie. Hier meine Erfahrungen:
Erste Abzockmasche: Es gab einen Neukundenbonus, der nach 90 Tage ausbezahlt werden sollte. Die Auszahlung musste schriftlich angemahnt werden. Daraufhin habe ich beschlossen, den Anbieter nach Ablauf von einem Jahr zu verlassen (ich betreibe bis jetzt kein Stromanbieterhopping!)
Die Kündigung erfolgte ca. drei Monate vor Vertragsende.
Zweite Abzockmasche: Mir wurde des Vertragsende auf einen zu frühen Zeitpunkt bestätigt. Dadurch hätte der Anbieter das Recht gehabt, den zweiten Teil des Neukundenbonus, der erst nach einem Jahr Vertragsdauer fällig wird, einzubehalten. Auch hier musste ich widersprechen.
Dritte Abzockmasche: Die Schlussrechnung wies aufgrund des Neukundenbonus ein Guthaben von 370 € aus. Auch dieses Guthaben wurde über drei Monate lang nicht ausbezahlt, sondern musste (wie fast schon erwartet) angemahnt werden.
Wer an Zufälle glaubt, kann gerne zu Immergrün wechseln. Ich bin froh, dass ich aus dem Vertrag raus bin.
Vielen Dank für Ihren Kleinen Erfahrungsbericht!
Auch von anderen Verbrauchern erfahre ich, dass sie Opfer von gleich mehreren Methoden werden. Nach meiner Einschätzung ist dies somit kein Einzelfall.
Hallo Herr Moeschler,
ich habe nach meinem Urlaub die Gas- und Stromabrechung von Immergrün im eMail-Postfach gesucht und erst nach einem Anruf bei der Service-Nummer den Hinweis auf die absendene eMailadresse „[email protected]“ erhalten. Mit dem Anruf habe ich dann auch erfahren , dass die Vertragsdokumente wegen der DSGVO aus dem Online-Portal entfernt wurden. Mit den gefundenen Unterlagen hatte ich dann auch in der Verbrauchsabrechung des vergangenen Abrechungszeitraumes die Preiserhöhung im Grundpreis von 5,72€ auf 39,00€ pro Monat entdeckt. Die Sonderkündigungsklausel stand dann klein gedruckt darunter. Allerdings ist die Frist bereits abgelaufen, da ich auf vermeintlich unbekannte Mailadressen nicht reagiere.
Meine Frage an Sie:
Wie sehen Sie die Möglichkeit aus diesem Vertrag trotzdem herauszukommen?
1. Argument: Aus der eMailadresse „[email protected]“ läßt sich kein direkter Zusammenhang mit Vertragsunterlagen bzw. Abrechnungsdokumenten von Immergrün ableiten. Diese Adresse wurde explizit nur bei der erstmaligen Zusendung der Auftragsbestätigung – auf die man ja wartet – von mir in Zusammenhang mit Immergrün gebracht
2. Argument: Die Information der Preiserhöhung wurde nicht separat, sondern m. E. nicht transparent gemeinsam mit der Abrechnung mitgeteilt. In der Mail wurde im Anschreiben folgender Text „Ferner liegen der Rechnung – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben – weitere wichtige Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag bei.“ verwendet. Im Deckblatt der Abrechnung selbst wird mit der Formulierung “ Weitere Rechnungsdetails sowie wichtige Preisanpassungen zu ihrem Stromvertrag finden Sie auf den folgenden Seiten.“ Das Wort „Erhöhung“ findet sich in der gesamten Dokumentation nicht wieder – geschweige eine Gegenüberstellung von alten zu neuen Kosten.
3. Argument: Sie schrieben, dass eine Information über eine Preiserhöhung vor dem Ende des Abrechnungszeitraumes stattfinden muss. Der Abrechnungszeitraum war am 23.04.2018 abgelaufen und das Schreiben stammt vom 15.5.2018. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage?
Fatal ist vor allem der Umstand, dass wir Gas und Strom bei Immergün haben und beide Verträge die gleiche Erhöhung im Grundpreis haben!
Für eine Einschätzung der Lage wäre ich Ihnen sehr dankbar!
…und schön das es solch ein Portal gibt!
Besten Dank
Guten Tag,
Eine Rechtsgrundlage zu 3. kenne ich nicht. Das beste Argument ist aus meiner Sicht, dass der Stromanbieter seinen Gewinnanteil nicht nachträglich steigern darf. Dies ist auch hier beschrieben: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/
Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können. Dazu bräuchte ich allerdings das Dokument mit der Preiserhöhung.
VG
Moeschler
Achtung, habe gestern von Immergrün-Energie im Rahmen des Hinweises auf Änderungen der AGB (Gott sei Dank, dass ich mal gründlicher gelesen hatte!!!), die Mitteilung erhalten, dass mein Grundpreis (Gaslieferungsvertrag) von monatlich 6,92 Euro ab 01.08.2018 auf 38,00 Euro monatlich angepasst wird. Das entspricht einer unglaublichen Erhöhung von 449,1 % = 372,96 Euro jährlich. Ich habe Immergrün daraufhin darum gebeten, zu prüfen, ob hier ein Irrtum vorliegt. Sollte ich von Immergrün diese Erhöhung als richtig bestätigt bekommen, werde ich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Da war es dann. Mit denen nicht wieder.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt.
Preiserhöhungen sind unzulässig, wenn nicht nur kostensteigerungen weitergegeben werden dürfen – seinen Gewinn darf der Anbieter aber nicht steigern.
Hallo, im Rahmen der Onlinerecherche bin ich auf diese Seite gestoßen. Vielen Dank, dass Sie diese Infos veröffentlichen. Uns wurde heute eine negative Feststellungsklage mit einem Streitwert von 500 EUR von immergrün bzw. 365 AG durch S M B zugestellt. Wir hätten keinen Anspruch aufgrund eines Mehrtarifzählers. Der Klage sind einige Gerichtsurteile beigefügt, die zugunsten des Anbieters entschieden wurden. Wir haben den internen Verbraucherbeauftragten angerufen, doch die Klage wurde schon vor der Anrufung eingereicht.
Es tut mir sehr leid, dass Ihnen das gleiche Schicksal ergeht wie mir.
Aktuell unterstütze ich einen anderen Verbraucher, der auch wegen Mehrtarifzähler vor Gericht gezerrt wurde – allerdings von der Fuxx Sparenergie.
Ich erwäge den Sachverhalt des anderen Verbrauchers als ERfahrungsbericht online zu stellen.
VG
Moeschler
Hallo,
ich habe diese Woche ebenfalls eine Klage von SMB mit einem Streitwert von 500€ wg. eines Mehrtarifzählers zugestellt bekommen. Die Info über den Mehrtarifzähler wurde der 365 AG weit vor Vertragsbeginn vom örtlichen Stromversorger zugestellt. Die Klage wurde umgehend nach Einschaltung der Schlichtungsstelle erhoben.
Was ist der sinnvollste Weg, ich gegen diese Praktiken zu wehren?
Es ist leider auch mir passiert, dass nach Einschaltung der Schlichtungsstelle das Unternehmen sich entscheidet zu klagen. Damit versucht das Unternehmen die Kosten für die Schlichtungsstelle zu umgehen.
Letztendlich hilft aus meiner Sicht nur eins: sich wehren. Sie könnten zwar nachgeben, dann tragen Sie aber die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Dies halte ich für nicht sinnvoll.
Ich bin daran einen Erfahrungsbericht mit Hilfe eines Verbrauchers zu verfassen, bei dem es auch um den verweigerten Bonus wegen Mehrtarifzähler ging. Geklagt hat in dem Fall Fuxx Sparenergie.
Ich habe hier meine Erfahrungen mit der Feststellungsklage zusammengetragen. Ich denke damit haben Sie schon mal einen ersten Einblick was folgen kann. Ich werde mich bei dem Erfahrungsbericht beeilen, um Ihnen rechtzeitig auch inhaltlich Hilfe anbieten zu können.
VG
Moeschler
Der angesprochene Erfahrungsbericht des Verbrauchers zum gleichen Sachverhalt ist ab heute veröffentlicht. Ich hoffe dieser hilft IHnen weiter!
http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/fuxx-sparenergie-mehrtarifzaehler-bonus-feststellungsklage-abgewehrt/
Kann mich dem allem nur anschließen Finger weg von diesem Stromanbieter.
Weil ich im Wohnhaus ein Büro betreibe wird der Bonus von 15% nicht berücksichtigt.
Mein Jahresstromverbrauch sind 3.732 kWh also der Verbrauch eines ganz normalen Haushaltes.
Der Grundpreis wurde um 320% erhöht!!
Wo bleibt da der Gesetzgeber ??
„Nepper, Schlepper, Bauernfängerei“
********************************************
Der Gesetzgeber handelt zumindest ein wenig. Es wird die Musterfeststellungsklage eingeführt. Dadurch können Verbraucher leichter ihr Recht einfordern. Ansonsten ist mehr von der Schlichtungsstelle zu erwarten. Auch ich sehe hier mehr Handlungsbedarf!
Habe gerade die gleichen Erfahrungen gemacht. Weder der Boni wurde ausgezahlt noch der Rabatt gewährt. Werde jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen.
Die Rechnung ist o.k. Für das abgelaufene Jahr wurde mit dem angebotenen Arbeits- und Grundpreisen gerechnet. Der angegebene Zählerstand ist ebenfalls stimmig. Die monatlichen Abschläge entsprachen denen meines alten Anbieters. Durch den günstigen Tarif entstand das Guthaben i.H.v. 286,13€, welches zeitnah überwiesen werden soll.
Der Liefervertrag bestand vom 01.05.2017 bis 30.04.2018. Die Rechnung wurde mir mit Datum 15.05.2018 per email übergeben. Da die Abschläge gleich bleiben sollen, war ich nach dummerweise, oberflächlicher Betrachtung der Meinung, das alles i.O. sei. Erst bei näherem hinsehen, entdeckte ich auf der 2.Seite (recht klein gedruckt) die enorme Erhöhung des Grundpreises um rund 600%. War aber auf dem ersten Blick nicht zu erkennen, da darüber der neue Arbeitspreis steht, der sich nicht verändert hat.
Arbeitspreis 26,68 Cent/kwh
Grundpreis 29,00 Euro/mtl.
das ganze nur kleiner gedruckt.
Darunter, natürlich noch kleiner, der Hinweis, das ich aufgrund der Preiserhöhung das Recht habe, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 30.06.2018 zu kündigen. Auch die Kontaktmöglichkeiten per email oder per Post werden hier genannt.
Die gestern verschickte email (mit Lesebestätigung) hat wohl noch keiner gelesen. Werde jetzt die postalische Möglichkeit per Einwurfeinschreiben nutzen.
P.S. vielen Dank für die schnelle Antwort meiner gestrigen mail.
Ich lasse von mir hören.
Habe aufgrund der zahlreichen negativen Kommentare meine Abrechnung vom 15.05.2018 genauer unter die Lupe genommen. Der Grundpreis soll sich ab 01.07.2018 von 4,83€ auf 29,00€ !!! monatlich erhöhen. Auf das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 30.06.2018 wurde ich hingewiesen. Die enorme Erhöhung des Grundpreises hätte man leicht übersehen können, da mir zeitnah ein Guthaben i.H. von 286,13€ auf mein Konto gutgeschrieben werden soll und sich der monatliche Abschlag nicht verändert hat.
Ich werde jetzt den Vertrag kündigen. Mal sehen was passiert.
Kann ich bestätigen. In der Mail vom 15.06.2018 wurde mir mitgeteilt dass eine „Erhöhung des für Sie geltenden monatlichen Grundpreises von 24 Euro“ zum 1.8. stattdinden wird.
Ich habe direkt angerufen und gefragt ob das ernstgemeint ist. Das wurde bejaht. Allerdings sagte man mir, dass mein zukünftiger Grundpreis 24 Euro betragen wird.
Das widerpsircht der Aussage in der Mail. Dort steht, dass die Erhöhunh 24 Euro beträgt. Bisher zahle ich 4,67 Euro. Es müssten dann am Ende also sogar 28,67 sein…600% Erhöhung.
Als ich das Wort Sonderkündigungsrecht aussprach, habt man mir sofort angeboten, ein günsitgeres Angebot zu schicken, das noch günstiger sei, als mein bisheriger Vertrag.
Die Kündigung werde ich jetzt dennoch schreiben, denn die Erhöhung an sich ist schon die reinste Frechheit.
Hallo,
schön die Bewertungen hier zu lesen.
Ich habe genau die gleichen Probleme mit immergrün.
Mein Vertrag läuft bis zum 31.05.18, ich habe Ende März gekündigt und jetzt wollen die die Kündigung nicht anerkennen da ich am 07.04.17 ein Bestätigungsschreiben erhalten habe.
Dort steht aber nirgends drin, dass die Vertragslaufzeit am 07.04.17 beginnt, es taucht nur der 01.06.17 als Versorgungsbeginn auf.
Was nun?
Kann mir jemand helfen was ich nun tun kann?
Dieser Sachverhalt wird auf dieser Seite thematisiert (2. Der Vertrag begann zum Zeitpunkt der Vertragsannahme – nicht zum Zeitpunkt der Belieferung). Ich habe von anderen Verbrauchern aus ähnlichen Situationen erfahren, dass nach einer Beschwerde auf Reclabox und bei Androhung, die Schlichtungsstelle einzuschalten, immergrün nachgibt. Eine Garantie gibt es natürlich nicht.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
In der Tat hat immergrün, nachdem ich nochmals ausdrücklich auf die Vertragsdetails hingewiesen habe und mit meinem Anwalt gedroht habe mir die Kündigung bestätigt.
Also hartnäckig bleiben…
Finger weg von Immergrün Energie.
Wir haben einen Vertrag mit einem Paket von kWh 3700 abgeschlossen.
Verbraucht haben wir aber nur kWh 3300.
Sollte man doch wohl annehmen, dass man auch nur 3300 bezahlen muss. Nein weit gefehlt…
volle kWh 3700 muss man bezahlen.
Also bezahlt man für etwas, was gar nicht bekommen hat. Kann ich mein Geld gleich zum Fenster rausschmeissen. Reine Abzocke und dann der Ärger per Mail oder per Telefon. Das ist nicht zu beschreiben. Ich kann nur jeden warnen…. Keinen Abschluß mit diesen …..
GRAUSIGES VORGEHEN!!!! KOMMEN SOFORT MIT INKASSO UM DIE ECKE WEIL WEGEN FEIERTAGEN DIE BANK NICHT GEBUCHT HAT. KANN MUR RATEN FINGER WEG VON IMMERGRÜN!!!!
Das bedauerliche daran ist, dass bei Dauerschuldverhältnissen Unternehmen dies tun dürfen. „Normale“ Unternehmen würden erst einmal freundlich an die Zahlung erinnern und nur wenige würden Mahnkosten in Rechnung stellen (die aber unter 5€ betragen müssen). Nur wenige Stromanbieter setzten sofort ein Inkasso-Unternehmen ein und bürden den Kunden hohe Kosten auf. Ich befürchte, dass das Inkasso-Unternehmen wirtschaftlich eng mit dem Stromanbieter verbunden ist und somit der Stromanbieter daran mitverdient (dies ist aber nur eine Vermutung von mir). Weiterführende Informationen (auch zur rechtmäßigen Höhe von Inkasso-Kosten) finden Sie hier. Meine Empfehlung ist einfach: Meiden Sie Stromanbieter wie diese. Ich zeige Ihnen auf meiner Seite, wie einfach dies geht.
Finger weg von der 365 AG
Kann mich der Schilderung von Hr. Bauer nur anschließen.
Habe das alles genau so erlebt. Man wird mit freundlichen Mitarbeitern am Telefon hingehalten, es werden Aussagen von diesen getroffen, die nicht oder nur sehr zeitversetzt eintreten
(Bonusauszahlung/Rechnungslegung nach Vertragsende/ Kündigungsvollzug/Guthabenauszahlung).
Erst wenn man schon bösartig am Telefon wird, wird von der anderen Seite verstanden, das man so nicht mit Kunden umgehen kann, die nur ihr Recht einfordern. Diese Firma ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Ich habe umgehend nach meiner schriftlichen Kündigung die Bestätigung per E-Mail erhalten.
Allerdings habe ich auch mit Rechtsanwalt und Rechtsschutz gedroht.
Auf meine Bonus-Forderung ist immergrün allerdings überhaupt nicht eingegangen.
Die Schlussrechnung soll bis zu 6 Wochen dauern, meinen Zählerstand soll ich meinem Netz-
betreiber melden. Von dort holt sich immergrün die Daten. Ich werde den Stand aber an
beide melden.
Kann sich immergrün tatsächlich so lange Zeit für die Schlussrechnung lassen?
Bei Yello kam die Rechnung kurz nach der Zählerstandsmeldung- die hatten für mich
den besten Service, sind aber im Moment leider zu teuer.
Sie sollten bei der Bonus-Forderung hartnäckig bleiben und nach einer Begründung für die Ablehnung fragen.
Ich stimme Ihnen zu, dass Sie die Zählerstände an beide melden sollten.
Die Stromrechnung wird vollautomatisch erstellt. Insofern verstehe ich nicht, warum einige Stromanbieter so lange brauchen.
Belieferung ab 01.11.17 von immergrün – ob das der Vertragsbeginn ist, hab ich noch nicht herausgefunden, aber ich werde rechtzeitig kündigen.
Gestern habe ich den zugesagten Sofortbonuns i.H. von 180 angefordert und tatsächlich ist heute Geld eingegangen. Allerdings nur 140 Eur, aufgrund der Prognose meines Netzbetreibers.
Machen das Netzbetreiber von sich aus – oder nur auf Anfrage von immergrün- oder überhaupt nicht?
Ich werde morgen nachfragen. Im Vertrag steht jedoch „abhänging der von Ihnen angegebenen
Prognose“. Falls der Netzbetreiber nichts weitergegeben hat, werde ich nochmals nachfragen.
Ich wechsle seit langem jährlich den Anbieter, so etwas hatte ich noch nicht – noch nicht mal bei BEV.
Bei meiner tel. Nachfrage wurde mir erklärt, dass ich den Rest noch bekomme, falls mein prognostizierter Verbrauch tatsächlich anfällt.
Mir wurde auch erklärt, dass ich nicht alles glauben soll, was im Internet an negativen Bewertungen steht. Ich habe der Dame freundlich erklärt, dass immergrün soeben diese Negativserie bestätigt hat.
Wenn ich hier so lese, was nach der Kündigung und Endabrechnung (wenn sie denn erfolgt) noch auf mich zukommen kann……
Warum wird immergrün od. auch BEV noch auf allen Vergleichsportalen angeboten?
Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Ich finde es sehr gut, dass Sie den Mitarbeiter von immergrün zitiert haben, „man soll nicht immer glauben, was im Internet an negativen Bewertungen steht“. Aber was wir auf jeden Fall dürfen ist doch, was in den AGBs von immergrün steht, oder nicht? Dort steht (9(6)): „Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Vertragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchsprognose.“ (Stand: 13.03.2018)
Aus diesem Grund rate ich Ihnen dringend nachzuhaken und die Erklärung schriftlich einzufordern, dass Sie bei einem höheren Verbrauch auch einen höheren Verbrauch Bonus noch erhalten. Mündliche Aussagen bringen nichts (siehe AGB 16 (3): „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.“) Gehen Sie am besten so vor: Schreiben Sie den Inhalt des Telefonats auf und bitten um Bestätigung innerhalb von 14 Tagen. Wenn nicht widersprochen wird, haben Sie bessere Chancen den höheren Bonus zu erhalten.
Ich finde es richtig, dass Verbraucher vorsichtig sind, was im Internet über Stromanbieter geschrieben wird. Manchmal werden Stromanbieter zu gut und manchmal zu schlecht dargestellt. Aus diesem Grund ist es mir ein wichtiges Anliegen, Fakten zu liefern: Ich berichte über Gesichtsurteile und in diesem Kommentar habe ich auch die AGBs von immergrün zitiert.
Ich kann mich den Schilderungen von Herrn W. Bauer nur anschließen.
Finger weg von 365 AG.
Ich war vom 15.01.2017 bis 14.01.2018 Kunde bei 365 AG.
Der Sofortbonus und der Gratis Strom wurden erst auf schriftliche Aufforderung ausbezahlt.
Die Schlussrechnung wurde erst nach Aufforderung Mitte Februar zugesandt. Unser Guthaben, das zeitnah ausbezahlt werden sollte, ist bis heute noch nicht überwiesen worden.
Der Schlussbonus wurde bisher mit der Begründung „Einspeisung einer Photovoltaik und Kein Haushalt-Lastprofil“ nicht ausbezahlt. Habe eine Erklärung zur Begründung angefordert, allerdings seit 2 Wochen noch keine Antwort bekommen.
Fazit: Finger weg von 365 AG.
Ich gehe davon aus, dass die 365AG bei google maps nach Ihrem Haus gesucht und dort eine Photovoltaikanlage ausgemacht hat.
Das Unternehmen wird daraufhin versuchen Ihnen zu erklären, dass dadurch der Bonus nicht gewährt werden kann. Diese Bonus-Einschränkung dürfte jedoch unzulässig sein (insb. wenn Sie den Strom nicht selbst nutzen). Siehe hier: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-photovoltaikanlage/
Finger weg von 365 AG und deren Tochterfirmen.
Hallo zusammen, war von 01.01.17 bis 31.12.17 Kunde von Immergrün. Nach Vertragsentwurf ging der Ärger los
1. Schussabrechnung wurde nur nach Mahnung durch mich erstellt
2. In der Schussabrechnung wurde der Sofortbonus und Gratis Strom als ausbezahlt (Februar 2017) angegeben. Diese Auszahlung hat nachweislich nicht stattgefunden. Nach Reklamation durch mich wurde beides kommentarlos innerhalb 2 Tagen (Feb 18) ausbezahlt.
3. Dafür wird das Restguthaben grundlos einbehalten
4 der Endbonus (15 % auf den Verbrauch) wird mit falschem und nicht haltbaren Grund verweigert.
Für mich sind das Betrüger (vortäuschen einer Auszahlung vor einem Jahr)
Überlege mir deshalb ob ich nich Anzeige erstatte. Auch wegen der Unterschlagung meines Restguthabens.
Habe Fall der Bundesnetzagentur gemeldet, diese teilte mit, wäre nicht zuständig.
Ebenso Verbraucherzentrale und Verivox als Vermittler. Deshalb können diese Firmen ja auch unbehelligt ihr Unwesen treiben.
Also nochmals
FINGER WEG VON 365 AG !!!!!!
Im Fall der Bundesnetzagentur muss ich dir recht geben. Man braucht sich nicht zu wundern,daß solchen Firmen Tür und Tor geöffnet ist, den Leuten eins überzuziehen.
Ich beziehe seit dem 01.05.2017 Gas und Strom von Immergrün. Beide Veträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten mit eineer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Jetzt möchte ich den Anbieter wechseln und wie ich denke, habe ich fristgerecht gekündigt. Immergrün sieht das aber anders und ist der Meinung, Vertragsbegin ist das Datum Ihres ersten Schreibens Anfang März 2017. Und die Kündigungsfrist ist somit nicht eingehalten. Jetzt muss ich wohl aufpassen, das ich im Falle einer Erhöhung sofort vom Sondrkündigungsrecht Gebrauch mache. Aber irgendwie glaube ich das nicht, das Vetragsbeginn nicht gleich Versorgungsbeginn ist…
Dieses Problem kenne ich. Ich habe dazu einen eigenen Beitrag geschrieben: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/vertragsverlaengerung-trotz-kuendigung/
Spannend für mich ist, was genau in der AGB zu Vertragsbeginn steht. Wird dort genau definiert, ob z.B. Vertragsbeginn = Lieferbeginn? In den neueren AGBs sagt der Stromanbieter, dass der Beginn des Vertrags auch in E-Mails noch mitgeteilt werden kann. Insofern empfehle ich Ihnen ihre Dokumente durchzuschauen, was Ihnen als Vertragsbeginn mitgeteilt wurde. Wenn kein Vertragsbeginn mitgeteilt wurde, dann wären Sie aus meiner Sicht nicht richtig informiert worden und die frühere Kündigungsfrist wäre damit überraschend und damit auch nicht zulässig.
Zum Vertragsbeginn steht da nichts drin. Nur zur Laufzeit steht folgender Satz:
„Der Tarif Spar Klassik hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende aus zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.“ Verwirrend, steht wirklich so da.
Das AG Bad Kreuznach stimmte im der 365 AG zu, dass „die Laufzeit eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich mit dem Abschluss des Vertrages beginnt, hier also mit der Annahmeerklärung der Klägerin, und nicht mit dem Beginn der Belieferung, vgl. BGH, Urt. v. 12.12.2012, Vlll ZR 14/12.“
Aus meiner Sicht ist der Stromanbieter verpflichtet, den Vertragsbeginn mitzuteilen. Der Stromanbieter muss auch in der Stromrechnung den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist mitteilen. Tut er dies nicht, so dürfte ein Vertragsbeginn bei Vertragsabschluss überraschend und damit unzulässig sein.
Wann der Vertrag genau beginnt, sind in den AGBs nicht geregelt. Es wird jedoch in den AGBs aus dem Jahr 2016 erwähnt, dass Kunden über den Vertragsbeginn in z.B. per E-Mail noch informiert werden kann. Dieser Passus ist nicht mehr in den aktuellen AGBs zu finden (Stand Februar 2018).
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns Verbrauchern auf dem Laufenden halten würden!
Ich habe für beide Verträge eine Kündigung zum Ende der 12 Monate Lieferung gschrieben. Ich habe darauf hingewiesen, das nicht explizit ein anderer Vertragsbeginn genannt wird. Ich somit davon ausgehe das der Vertragsbeginn gleich Liegerungsbeginn ist und die Kündigung somit fristgerecht ist. Ich habe auch darauf hingewiesen, das in den mir vorliegenden AGB nichts von einem abweichenden Vertragsbeginn steht. Jetzt hab ich für beide Verträge einen Kündigungsbestätigung zum 30.04.2018 per Mail bekommen. Geht doch….
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und herzlichen Glückwunsch!
Nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe, wurde das Lastschriftmandat aufgekündigt, ohne mich darüber zu informieren. Da ich nicht täglich ins Konto schaue, habe ich die fehlende Abbuchung nicht mitbekommen. Ich wurde sofort gemahnt. Anstatt das Lastschriftmandat neu einzurichten, bekam ich Post vom Inkasso-Unternehmen.
Nicht empfehlenswert.
Immer wenn Ihnen etwas vom Unternehmen seltsam vorkommt, sollten Sie prüfen, ob dies zulässig ist. Ich unterstütze Sie gerne dabei und helfe Ihnen, sich zu wehren!
Zu Ihrem Fall: Das Unternehmen darf natürlich nicht einfach so ihr Lastschriftmandat wegen einer Kündigung beenden.
Ich hoffe, Sie haben dem Inkasso-Unternehmen widersprochen und sind der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen! Unberechtigte Forderungen müssen Sie schließlich nicht bezahlen.