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  1. Hallo,
    ich warte nun seit bereits 2 Monaten auf meine Jahresabrechnung und habe bereits telefonisch 2-fach darauf hingewiesen, die Kollegin vom Service teilte mir mit, dass diese auf jeden Fall im Laufe der Woche geliefert werden. – das ist nun 2-Wochen her.
    Ich werde nun eine Mahnung per Email einreichen.
    Mit freundlichen Grüßen
    SM

  2. Ich habe hier bereits im März über meine schlechten Erfahrung bzgl. der Bonusauszahlung
    berichtet.
    Meine Kündigung war zum 30.10.18, bis heute habe ich noch keine Abrechnung erhalten,
    muss allerdings gestehen, dass ich aufgrund von privaten Angelegenheiten nicht mehr daran
    gedacht habe.
    Ich werde ein Schreiben mit dem obigen Mustertext verschicken und berichten, was sich weiter
    tut. Hat Verivox diesen Anbieter noch im Programm? _- Ich habe gerade kein Angebot gesehen-oder sind die inzwischen zu teuer`:-)

  3. Ich frage mich wie es möglich ist, dass dieses Unternehmen noch immer Kunden abzocken kann, ohne dass denen endlich das Handwerk gelegt wird. Ich hatte vor zwei oder drei Jahren mit Immergrün zu tun und musste einen Anwalt einschalten, um mein Recht durchzusetzen. Eine Strafanzeige gegen das Unternehmen wurde nicht weiter verfolgt. Ich kann nur dringend davon abraten, Kunde bei diesem Unternehmen zu werden.

  4. Auch ich bekam im November 2018 eine Erhöhung des Arbeitspreises zum 1.1.2019 angekündigt. Das Schreiben enthielt immerhin in der Überschrift bereits die Ankündigung „Information zu Arbeitspreiserhöhung“, allerdings las sich der Rest des Schreibens dann auch eher wie eine Werbebroschüre der Energiewirstschaft allgemein. Nach der Bezifferung des neuen Arbeitspreises fehlte der Hinweis auf die höhe des Preisanstieges und vor allem der Hinweis auf der Sonderkündigungsrecht aufgrund dieser Erhöhung.
    Nach 3 vergeblichen schriftlichen Versuchen bis 31.12. aus diesem Vertrag rauszukommen, muss ich nun wohl auch einen Anwalt bemühen. Die Krönung war die freundliche Bestätigung meiner Kündigung zum Vertragslaufzeitende. Das Bestehen auf der Sonderkündigung wird einfach ignoriert.
    Unglaublich, dass sich solche Geschäftspraktiken tatsächlich noch am Markt halten können. Ich bin fassungslos.

  5. Danke für den Beitrag.

    Habe über check24 einen Auftrag für die Stromversorgung bei idealenergie vereinbart.
    Von Idealenergie kam eine „Auftragseingangsbestätigung“ mit sämtlichen wesentlichen Vertragsinhalten, Preis, Name, zensierte Kontodaten, Lieferbeginn usw. Paar Tage später kam dann die wirklich extrem dreist geschriebene Ablehnung. OHNE GRÜNDE. Gründe werden mir als Kunden nicht genannt wegen Datenschutz. Also werden meine Daten vor mir selbst geschützt? Oder wird die Information, ob und wann dem derzeitigen Versorger gekündigt wurde, vor mir geschützt? In der Mail stand, ich solle mich nach anderen Anbietern umschauen und ja nicht im Kundenservice anrufen.
    Ich rief trotzdem dort an und erlebte einen wahnsinnig dreisten und respektlosen Kundenservice, der mir erklärte, die wollen mich als Kunde haben aber ich sei zu blöd deren Ablehnung zu respektieren.
    Bitte sorgen Sie dafür, dass solchen Unternehmen der Stecker gezogen wird.
    Vielen Dank!

  6. Ich war ein Jahr Kunde bei immergrün. Im Juni 2018 habe ich von immergrün meine Verbrauchsabrechnung mit einem Guthaben von 216,55€ erhalten und dieses auch überwiesen bekommen. Kurz danach konnte ich zum 31.07.2018 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen , was auch alles reibungslos funktioniert hat. Seit dem 01.08.2018 habe ich nun also einen neuen Stromanbieter. Heute am 01.10.2018 erblicke ich eine Abbuchung in Höhe von 216,55€ von 365AG (immergrün) von meinem Konto. Ich habe keine schriftlichen Informationen zu der Abbuchung. Es scheint so, als ob man sich mein Guthaben wieder zurückgebucht hätte.

  7. Ich habe bei diesem Unternehmen gearbeitet. Im „Beschwerdemanagment“ auf der höchsten Eskalationsstufe. Beschwerdemanagment in „, weil es nichts weiter als eine Klageabwehr war.
    ALLE Vorwürfe sind wahr. Guthaben werden gezielt einbehalten, beinahe monatlich neue „Bonusversagungsgründe“. Verstecke Preiserhöhungen hat man hier gemeistert.

    Intern ist das „Individuell1“ Legende. Eine mehrseitige Werbebroschüre bei der es um ein I-Phone Gewinnspiel ging. In der ein Grundpreis von mehr als 20,00 € pro Monat ( von 0,00€ auf 20,00. Da ursprünglich ohne Grundpreis war der Arbeitspreis von vornherein hoch)

    Es war bekannt, dass diese Preiserhöhung, allein wegen der Höhe vor keinem Gericht standhalten würde.
    Aber wer nicht allermindestens mit Klage gedroht hat zahlt diesen Preis bis heute.

    Besonders beliebt ist auch der „Nichterfüllungsschaden“ aufgrund Nichterfüllung des Vertrages , beispielsweise wegen Umzug oder Zahlungsverzug (der gezielt provoziert wird).
    Sollte sich jemand darüber beschweren wird er zu alleerst einige Gerichtsurteile erhalten, die bestätigen, dass dieser NES erhoben werden darf. Was auch stimmt. Und dann würden wir kulanter weise anbieten statt 300€ nur 150€ zu verlangen. Tja und sobald sie dem zugestimmt haben, haben wir einen Vergleich geschlossen. Nun kann auch hier Anwalt hier gegen nichts mehr tun.

    Die Betrugsmasche daran? Mit mehr als 50€ NES würde man nur in den absoluten Härtefällen vor einem deutschen Gericht durchkommen.

    Oh und klagewütig ist man auch selbst. Aber kann man ja machen. Anwaltskanzlei und Inkasso“Dienstleister“ …ist ja alles Hausintern.

    Und das ist nur die Spitze des Eisberges.

    Im übrigen waren die Portalkunden ( Abschluss über zb Verivox) noch die, die am besten behandelt worden sind. Weil ein Portal hinter ihnen steht.

    Und von diesen Kunden stammen schon diese ganzen Beschwerden.

    Ich könnte wahrscheinlich spontan 10 Seiten über die Maschen dieser Verbrecher berichten.

    Finger Weg von allen Firmen die zu diesem „Kartell“ gehören.

    1. Sie schreiben: „Ich könnte wahrscheinlich spontan 10 Seiten über die Maschen dieser Verbrecher berichten.“
      Sehr gerne biete ich Ihnen diese Plattform! Schreiben SIe mich einfach an via mrmoeschler(at)gmail.com.

  8. Hallo!
    Vorab herzlichen Dank für Ihre Arbeit, Sie sind mir und vielen anderen auch sicherlich eine sehr große Hilfe!
    Nun zu meinem Anliegen: Ich habe umzugsbedingt zum 01.07.2017 zu immergrün gewechselt. Vor ca 2 Wochen haben wir dann die erste Abrechnung bekommen mit einem recht großen Guthaben. Also überprüfte ich, in wieweit sich der Abschlag geändert hat und musste feststellen, dass dieser um 10 € pro Monat angestiegen ist. Also habe ich beim Service angerufen und mich erkundigt. Dort wurde mir erklärt, dass dies einer Erhörung des Grundpreises geschuldet ist. Das habe man mir in einer E-Mail am 16.06.2018 mitgeteilt. Das habe ich überprüft und festgestellt, dass an dem Tag eine Mail mit folgendem Betreff eingegangen ist: „Anpassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für Gewerbekunden und Verbraucher) und Ihrer Preise“. Da ich einen kleinen Bildschirm nutze, habe ich dies als eine der vielen Mails zur Änderung des Datenschutzes gewertet, wie sie die Tage zahlreich eingegangen sind (aufgrund der künstlich in die Länge gezogene Betreffzeile war dies nricht wirklich ersichtlich). Nun würde ich natürlich gern mein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Faktisch habe ich von der Preiserhöhung ja erst diesen Dienstag erfahren. Die Mail ging jedoch im Juni ein. Ich bin jedoch unsicher, ob ich dieses Procedere als Verstoß gegen § 41 werten kann. Was meinen Sie dazu? Herzlichen Dank!!!

    1. Hallo Kamila,

      ich bin die Exmitarbeiterin aus dem Kommentar über dir.

      Einige Fragen dazu:

      Wann hast du den Vertrag abgeschlossen?
      Wann war Belieferungsbeginn? (Klingt nach Preiserhöhung vor Belieferungsbeginn?)

      Für das Sonderkündigungsrecht ist entscheidend wann die Firma Ihnen die Preiserhöhung geschickt hat, nicht wann sie diese auch gelesen haben. Und das die Mail geschickt wurde, kann das Unternehmen problemlos nachweisen. Wird es aber frühstens bei einer Gerichtsverhandlung nachweisen.

      Dies ist nicht der richtige Ansatz!

      Aber, und auch ohne diese Preiserhöhung konkret gesehen zu haben (zum Glück bin ich dort schon einige Zeit nicht mehr), kann ich Ihnen garantieren, dass die Transparenz und Eindeutigkeit anzuzweifeln ist. Man ist immerhin klüger geworden „…und Ihrer Preise“ im Betreff ist transparenter als alles was vormals kam.

      Sie als Privatperson werden dabei jedoch verlacht wenn sie versuchen etwas zu erreichen.
      Ein Anwalt ist meist auch nicht empfehlenswert, weil diese Fälle sich für Anwälte nicht lohnen und sie normalerweise den ersten auch noch so schlechten Vergleich annehmen. Viele Anwälte haben weniger erreicht als Kunden die normal in der Hotline anriefen.

      So bekommen sie Recht:

      Sie beschweren sich hierüber. Schriftlich per Mail. Sie stellen die Transparenz der Preiserhöhung infrage. Werden sie ruhig konkret. Bezeichnen sie die Preiserhöhung als „verstecke Preiserhöhung“
      Formulieren sie eine konkrete Forderung wie Ihrer Beschwerde abgeholfen werden kann. ( Verlangen sie ein Sonderkündigungsrecht, bis zum Kündigungszeitpunkt wird zum alten Preis abgerechnet).

      Setzen sie lieber keine Frist. Die Frist ist 4 Wochen, aber wenn wir dieses erwähnen, wittern die erfahrenen Mitarbeiter den Braten und ahnen was wir nun vorhaben.

      In den nächsten Tagen/Wochen wird Ihnen nun ein anderer Preis angeboten. Das lehnen sie alles ab. Sie verweisen allerhöchstens auf die Ursprungsforderung.
      (sollte es irgendwann heißen „Kein weiteres Entgegenkommen“ , hat die 365 AG grade auf Ihre restliche Zeit verzichtet 😉

      Und nachdem 4 Wochen verstrichen sind kommt Ihre Zeit.

      Denn nun haben wir die Vorraussetzungen erfüllt uns an die Schlichtungsstelle zu wenden!

      Wir haben uns Beschwert, nach 4 Wochen wurde das Problem noch nicht gelöst. Das ist die Grundvorraussetzung.
      Die EINZIGEN vor dennen diese Leute Respekt haben. Denn ab nun wird es teuer für die 365 AG.

      WICHTIG: Drohen sie während dieser 4 wochen auf KEINEN FALL mit der Schlichtungsstelle.
      Man wird Klage gegen sie einreichen um eine Schlichtung zu verhindern. Egal wie lächerlich wenn sie einen Grund finden, wird geklagt. Klage ist billiger als Schlichtung für diese Firma. Darum nicht drohen, TUN!

      Für gewöhnlich wird allem zugestimmt was die Schlichtungsstelle dann verlangt. Denn wird es nicht sofort geklärt wird es erst richtig teuer für die 365 AG.

      Sehr aufwendig und es wird sie nerven kosten. Ob es Ihnen das Wert ist müssen sie für sich selbst entscheiden.

      Ich wünsche Ihnen jedenfalls alles gute!

  9. Hallo,
    auch wir sind auf immergrün reiingefallen. Der Wechsel von unserem alten Anbieter zu immergrün verlief reibungslos. Leider haben wir den Fehler gemacht umzuziehen, und nun begann eine Odyssee.
    Wir teilten unsere neue Adresse mit und die „Service“-Mitarbeiterin eröffnete einen neuen Vertrag, was wir als gierig nach einem Abschlußbonus empfanden. Um nun kündigen zu können, müssen wir diese Firma weitere 2 Monate ertragen. Wir verzogen nur innerhalb der gleichen Stadt und immergrün behauptet jedoch, dass dort ein anderer Arbeitspreis vorliegen würde.
    Wir sind per Internet zu immergrün gewechselt und hatten dabei eine Einzugsermächtigung erteilt und unseren Umzug besprachen wir per Telefon, so dass die zuvor erteilte Einzugsermächtigung nicht mit in den neuen Vertrag übernommen wurde und wir annahmen, dass dies automatisch weiterlief und wir uns um die Zahlung nicht kümmern müssen. Nach wenigen Tagen erhielten wir eine kurze Mahnung und nach versuchter telefonischer Klärung folgte sofort ein Schreiben des bewussten Inkassobüros mit 70 € Bearbeitungsgebühr. Eine Einzugsermächtigung wird nicht automatisch mit übernommen, denn es war ja ein neuer Vertrag. Wir schickten per e-Mail unsere Einzugsermäßigung (inzwischen 3x) und nach ewigen Telefonaten auch postalisch (inzwischen 2x) und wie zu erwarten, erfolgte gerade wieder eine Mahnung mit Androhung. Man war wieder nicht in der Lage, die Einzugsermächtigung umzusetzen. Wir sind zwar erst seit April 18, mit dem neuen Vertrag Juni 18 Kunden, wollen aber schnellstmöglich aus diesem Irrenhaus raus. Besteht eine Möflichkeit, vorzeitig auszusteigen?

    1. Aus dem Vertrag zu kommen ist erfahrungsgemäß schwierig. Aber Sie können und sollten sich gegen das Inkasso wehren. Aus meiner Sicht ist es die Schuld des Stromanbieters gewesen (ohne nähere Details zu kennen). Wie Sie sich wehren sollten, finden Sie ebenfalls in einem meiner Beiträge.

  10. Ich war ein Jahr lang Kunde von Immergrün Energie. Hier meine Erfahrungen:

    Erste Abzockmasche: Es gab einen Neukundenbonus, der nach 90 Tage ausbezahlt werden sollte. Die Auszahlung musste schriftlich angemahnt werden. Daraufhin habe ich beschlossen, den Anbieter nach Ablauf von einem Jahr zu verlassen (ich betreibe bis jetzt kein Stromanbieterhopping!)

    Die Kündigung erfolgte ca. drei Monate vor Vertragsende.

    Zweite Abzockmasche: Mir wurde des Vertragsende auf einen zu frühen Zeitpunkt bestätigt. Dadurch hätte der Anbieter das Recht gehabt, den zweiten Teil des Neukundenbonus, der erst nach einem Jahr Vertragsdauer fällig wird, einzubehalten. Auch hier musste ich widersprechen.

    Dritte Abzockmasche: Die Schlussrechnung wies aufgrund des Neukundenbonus ein Guthaben von 370 € aus. Auch dieses Guthaben wurde über drei Monate lang nicht ausbezahlt, sondern musste (wie fast schon erwartet) angemahnt werden.

    Wer an Zufälle glaubt, kann gerne zu Immergrün wechseln. Ich bin froh, dass ich aus dem Vertrag raus bin.

    1. Vielen Dank für Ihren Kleinen Erfahrungsbericht!
      Auch von anderen Verbrauchern erfahre ich, dass sie Opfer von gleich mehreren Methoden werden. Nach meiner Einschätzung ist dies somit kein Einzelfall.

  11. Hallo Herr Moeschler,
    ich habe nach meinem Urlaub die Gas- und Stromabrechung von Immergrün im eMail-Postfach gesucht und erst nach einem Anruf bei der Service-Nummer den Hinweis auf die absendene eMailadresse „[email protected]“ erhalten. Mit dem Anruf habe ich dann auch erfahren , dass die Vertragsdokumente wegen der DSGVO aus dem Online-Portal entfernt wurden. Mit den gefundenen Unterlagen hatte ich dann auch in der Verbrauchsabrechung des vergangenen Abrechungszeitraumes die Preiserhöhung im Grundpreis von 5,72€ auf 39,00€ pro Monat entdeckt. Die Sonderkündigungsklausel stand dann klein gedruckt darunter. Allerdings ist die Frist bereits abgelaufen, da ich auf vermeintlich unbekannte Mailadressen nicht reagiere.
    Meine Frage an Sie:
    Wie sehen Sie die Möglichkeit aus diesem Vertrag trotzdem herauszukommen?
    1. Argument: Aus der eMailadresse „[email protected]“ läßt sich kein direkter Zusammenhang mit Vertragsunterlagen bzw. Abrechnungsdokumenten von Immergrün ableiten. Diese Adresse wurde explizit nur bei der erstmaligen Zusendung der Auftragsbestätigung – auf die man ja wartet – von mir in Zusammenhang mit Immergrün gebracht
    2. Argument: Die Information der Preiserhöhung wurde nicht separat, sondern m. E. nicht transparent gemeinsam mit der Abrechnung mitgeteilt. In der Mail wurde im Anschreiben folgender Text „Ferner liegen der Rechnung – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben – weitere wichtige Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag bei.“ verwendet. Im Deckblatt der Abrechnung selbst wird mit der Formulierung “ Weitere Rechnungsdetails sowie wichtige Preisanpassungen zu ihrem Stromvertrag finden Sie auf den folgenden Seiten.“ Das Wort „Erhöhung“ findet sich in der gesamten Dokumentation nicht wieder – geschweige eine Gegenüberstellung von alten zu neuen Kosten.
    3. Argument: Sie schrieben, dass eine Information über eine Preiserhöhung vor dem Ende des Abrechnungszeitraumes stattfinden muss. Der Abrechnungszeitraum war am 23.04.2018 abgelaufen und das Schreiben stammt vom 15.5.2018. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage?

    Fatal ist vor allem der Umstand, dass wir Gas und Strom bei Immergün haben und beide Verträge die gleiche Erhöhung im Grundpreis haben!

    Für eine Einschätzung der Lage wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    …und schön das es solch ein Portal gibt!

    Besten Dank

    1. Guten Tag,

      Eine Rechtsgrundlage zu 3. kenne ich nicht. Das beste Argument ist aus meiner Sicht, dass der Stromanbieter seinen Gewinnanteil nicht nachträglich steigern darf. Dies ist auch hier beschrieben: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/

      Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können. Dazu bräuchte ich allerdings das Dokument mit der Preiserhöhung.
      VG
      Moeschler

  12. Achtung, habe gestern von Immergrün-Energie im Rahmen des Hinweises auf Änderungen der AGB (Gott sei Dank, dass ich mal gründlicher gelesen hatte!!!), die Mitteilung erhalten, dass mein Grundpreis (Gaslieferungsvertrag) von monatlich 6,92 Euro ab 01.08.2018 auf 38,00 Euro monatlich angepasst wird. Das entspricht einer unglaublichen Erhöhung von 449,1 % = 372,96 Euro jährlich. Ich habe Immergrün daraufhin darum gebeten, zu prüfen, ob hier ein Irrtum vorliegt. Sollte ich von Immergrün diese Erhöhung als richtig bestätigt bekommen, werde ich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Da war es dann. Mit denen nicht wieder.

    1. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt.
      Preiserhöhungen sind unzulässig, wenn nicht nur kostensteigerungen weitergegeben werden dürfen – seinen Gewinn darf der Anbieter aber nicht steigern.

  13. Hallo, im Rahmen der Onlinerecherche bin ich auf diese Seite gestoßen. Vielen Dank, dass Sie diese Infos veröffentlichen. Uns wurde heute eine negative Feststellungsklage mit einem Streitwert von 500 EUR von immergrün bzw. 365 AG durch S M B zugestellt. Wir hätten keinen Anspruch aufgrund eines Mehrtarifzählers. Der Klage sind einige Gerichtsurteile beigefügt, die zugunsten des Anbieters entschieden wurden. Wir haben den internen Verbraucherbeauftragten angerufen, doch die Klage wurde schon vor der Anrufung eingereicht.

    1. Es tut mir sehr leid, dass Ihnen das gleiche Schicksal ergeht wie mir.
      Aktuell unterstütze ich einen anderen Verbraucher, der auch wegen Mehrtarifzähler vor Gericht gezerrt wurde – allerdings von der Fuxx Sparenergie.

      Ich erwäge den Sachverhalt des anderen Verbrauchers als ERfahrungsbericht online zu stellen.

      VG
      Moeschler

    2. Hallo,
      ich habe diese Woche ebenfalls eine Klage von SMB mit einem Streitwert von 500€ wg. eines Mehrtarifzählers zugestellt bekommen. Die Info über den Mehrtarifzähler wurde der 365 AG weit vor Vertragsbeginn vom örtlichen Stromversorger zugestellt. Die Klage wurde umgehend nach Einschaltung der Schlichtungsstelle erhoben.
      Was ist der sinnvollste Weg, ich gegen diese Praktiken zu wehren?

      1. Es ist leider auch mir passiert, dass nach Einschaltung der Schlichtungsstelle das Unternehmen sich entscheidet zu klagen. Damit versucht das Unternehmen die Kosten für die Schlichtungsstelle zu umgehen.
        Letztendlich hilft aus meiner Sicht nur eins: sich wehren. Sie könnten zwar nachgeben, dann tragen Sie aber die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Dies halte ich für nicht sinnvoll.

        Ich bin daran einen Erfahrungsbericht mit Hilfe eines Verbrauchers zu verfassen, bei dem es auch um den verweigerten Bonus wegen Mehrtarifzähler ging. Geklagt hat in dem Fall Fuxx Sparenergie.

        Ich habe hier meine Erfahrungen mit der Feststellungsklage zusammengetragen. Ich denke damit haben Sie schon mal einen ersten Einblick was folgen kann. Ich werde mich bei dem Erfahrungsbericht beeilen, um Ihnen rechtzeitig auch inhaltlich Hilfe anbieten zu können.

        VG
        Moeschler

  14. Kann mich dem allem nur anschließen Finger weg von diesem Stromanbieter.
    Weil ich im Wohnhaus ein Büro betreibe wird der Bonus von 15% nicht berücksichtigt.
    Mein Jahresstromverbrauch sind 3.732 kWh also der Verbrauch eines ganz normalen Haushaltes.
    Der Grundpreis wurde um 320% erhöht!!
    Wo bleibt da der Gesetzgeber ??
    „Nepper, Schlepper, Bauernfängerei“
    ********************************************

    1. Der Gesetzgeber handelt zumindest ein wenig. Es wird die Musterfeststellungsklage eingeführt. Dadurch können Verbraucher leichter ihr Recht einfordern. Ansonsten ist mehr von der Schlichtungsstelle zu erwarten. Auch ich sehe hier mehr Handlungsbedarf!

  15. Habe gerade die gleichen Erfahrungen gemacht. Weder der Boni wurde ausgezahlt noch der Rabatt gewährt. Werde jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen.

    1. Die Rechnung ist o.k. Für das abgelaufene Jahr wurde mit dem angebotenen Arbeits- und Grundpreisen gerechnet. Der angegebene Zählerstand ist ebenfalls stimmig. Die monatlichen Abschläge entsprachen denen meines alten Anbieters. Durch den günstigen Tarif entstand das Guthaben i.H.v. 286,13€, welches zeitnah überwiesen werden soll.
      Der Liefervertrag bestand vom 01.05.2017 bis 30.04.2018. Die Rechnung wurde mir mit Datum 15.05.2018 per email übergeben. Da die Abschläge gleich bleiben sollen, war ich nach dummerweise, oberflächlicher Betrachtung der Meinung, das alles i.O. sei. Erst bei näherem hinsehen, entdeckte ich auf der 2.Seite (recht klein gedruckt) die enorme Erhöhung des Grundpreises um rund 600%. War aber auf dem ersten Blick nicht zu erkennen, da darüber der neue Arbeitspreis steht, der sich nicht verändert hat.
      Arbeitspreis 26,68 Cent/kwh
      Grundpreis 29,00 Euro/mtl.
      das ganze nur kleiner gedruckt.
      Darunter, natürlich noch kleiner, der Hinweis, das ich aufgrund der Preiserhöhung das Recht habe, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 30.06.2018 zu kündigen. Auch die Kontaktmöglichkeiten per email oder per Post werden hier genannt.
      Die gestern verschickte email (mit Lesebestätigung) hat wohl noch keiner gelesen. Werde jetzt die postalische Möglichkeit per Einwurfeinschreiben nutzen.
      P.S. vielen Dank für die schnelle Antwort meiner gestrigen mail.
      Ich lasse von mir hören.

  16. Habe aufgrund der zahlreichen negativen Kommentare meine Abrechnung vom 15.05.2018 genauer unter die Lupe genommen. Der Grundpreis soll sich ab 01.07.2018 von 4,83€ auf 29,00€ !!! monatlich erhöhen. Auf das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 30.06.2018 wurde ich hingewiesen. Die enorme Erhöhung des Grundpreises hätte man leicht übersehen können, da mir zeitnah ein Guthaben i.H. von 286,13€ auf mein Konto gutgeschrieben werden soll und sich der monatliche Abschlag nicht verändert hat.
    Ich werde jetzt den Vertrag kündigen. Mal sehen was passiert.

    1. Kann ich bestätigen. In der Mail vom 15.06.2018 wurde mir mitgeteilt dass eine „Erhöhung des für Sie geltenden monatlichen Grundpreises von 24 Euro“ zum 1.8. stattdinden wird.

      Ich habe direkt angerufen und gefragt ob das ernstgemeint ist. Das wurde bejaht. Allerdings sagte man mir, dass mein zukünftiger Grundpreis 24 Euro betragen wird.
      Das widerpsircht der Aussage in der Mail. Dort steht, dass die Erhöhunh 24 Euro beträgt. Bisher zahle ich 4,67 Euro. Es müssten dann am Ende also sogar 28,67 sein…600% Erhöhung.

      Als ich das Wort Sonderkündigungsrecht aussprach, habt man mir sofort angeboten, ein günsitgeres Angebot zu schicken, das noch günstiger sei, als mein bisheriger Vertrag.

      Die Kündigung werde ich jetzt dennoch schreiben, denn die Erhöhung an sich ist schon die reinste Frechheit.

  17. Hallo,

    schön die Bewertungen hier zu lesen.

    Ich habe genau die gleichen Probleme mit immergrün.

    Mein Vertrag läuft bis zum 31.05.18, ich habe Ende März gekündigt und jetzt wollen die die Kündigung nicht anerkennen da ich am 07.04.17 ein Bestätigungsschreiben erhalten habe.

    Dort steht aber nirgends drin, dass die Vertragslaufzeit am 07.04.17 beginnt, es taucht nur der 01.06.17 als Versorgungsbeginn auf.

    Was nun?

    Kann mir jemand helfen was ich nun tun kann?

    1. Dieser Sachverhalt wird auf dieser Seite thematisiert (2. Der Vertrag begann zum Zeitpunkt der Vertragsannahme – nicht zum Zeitpunkt der Belieferung). Ich habe von anderen Verbrauchern aus ähnlichen Situationen erfahren, dass nach einer Beschwerde auf Reclabox und bei Androhung, die Schlichtungsstelle einzuschalten, immergrün nachgibt. Eine Garantie gibt es natürlich nicht.

      1. Hallo,

        vielen Dank für die Antwort.

        In der Tat hat immergrün, nachdem ich nochmals ausdrücklich auf die Vertragsdetails hingewiesen habe und mit meinem Anwalt gedroht habe mir die Kündigung bestätigt.
        Also hartnäckig bleiben…

  18. Finger weg von Immergrün Energie.
    Wir haben einen Vertrag mit einem Paket von kWh 3700 abgeschlossen.
    Verbraucht haben wir aber nur kWh 3300.
    Sollte man doch wohl annehmen, dass man auch nur 3300 bezahlen muss. Nein weit gefehlt…
    volle kWh 3700 muss man bezahlen.
    Also bezahlt man für etwas, was gar nicht bekommen hat. Kann ich mein Geld gleich zum Fenster rausschmeissen. Reine Abzocke und dann der Ärger per Mail oder per Telefon. Das ist nicht zu beschreiben. Ich kann nur jeden warnen…. Keinen Abschluß mit diesen …..

  19. GRAUSIGES VORGEHEN!!!! KOMMEN SOFORT MIT INKASSO UM DIE ECKE WEIL WEGEN FEIERTAGEN DIE BANK NICHT GEBUCHT HAT. KANN MUR RATEN FINGER WEG VON IMMERGRÜN!!!!

    1. Das bedauerliche daran ist, dass bei Dauerschuldverhältnissen Unternehmen dies tun dürfen. „Normale“ Unternehmen würden erst einmal freundlich an die Zahlung erinnern und nur wenige würden Mahnkosten in Rechnung stellen (die aber unter 5€ betragen müssen). Nur wenige Stromanbieter setzten sofort ein Inkasso-Unternehmen ein und bürden den Kunden hohe Kosten auf. Ich befürchte, dass das Inkasso-Unternehmen wirtschaftlich eng mit dem Stromanbieter verbunden ist und somit der Stromanbieter daran mitverdient (dies ist aber nur eine Vermutung von mir). Weiterführende Informationen (auch zur rechtmäßigen Höhe von Inkasso-Kosten) finden Sie hier. Meine Empfehlung ist einfach: Meiden Sie Stromanbieter wie diese. Ich zeige Ihnen auf meiner Seite, wie einfach dies geht.

  20. Finger weg von der 365 AG
    Kann mich der Schilderung von Hr. Bauer nur anschließen.
    Habe das alles genau so erlebt. Man wird mit freundlichen Mitarbeitern am Telefon hingehalten, es werden Aussagen von diesen getroffen, die nicht oder nur sehr zeitversetzt eintreten
    (Bonusauszahlung/Rechnungslegung nach Vertragsende/ Kündigungsvollzug/Guthabenauszahlung).
    Erst wenn man schon bösartig am Telefon wird, wird von der anderen Seite verstanden, das man so nicht mit Kunden umgehen kann, die nur ihr Recht einfordern. Diese Firma ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

    1. Ich habe umgehend nach meiner schriftlichen Kündigung die Bestätigung per E-Mail erhalten.
      Allerdings habe ich auch mit Rechtsanwalt und Rechtsschutz gedroht.
      Auf meine Bonus-Forderung ist immergrün allerdings überhaupt nicht eingegangen.
      Die Schlussrechnung soll bis zu 6 Wochen dauern, meinen Zählerstand soll ich meinem Netz-
      betreiber melden. Von dort holt sich immergrün die Daten. Ich werde den Stand aber an
      beide melden.
      Kann sich immergrün tatsächlich so lange Zeit für die Schlussrechnung lassen?
      Bei Yello kam die Rechnung kurz nach der Zählerstandsmeldung- die hatten für mich
      den besten Service, sind aber im Moment leider zu teuer.

      1. Sie sollten bei der Bonus-Forderung hartnäckig bleiben und nach einer Begründung für die Ablehnung fragen.
        Ich stimme Ihnen zu, dass Sie die Zählerstände an beide melden sollten.
        Die Stromrechnung wird vollautomatisch erstellt. Insofern verstehe ich nicht, warum einige Stromanbieter so lange brauchen.

  21. Belieferung ab 01.11.17 von immergrün – ob das der Vertragsbeginn ist, hab ich noch nicht herausgefunden, aber ich werde rechtzeitig kündigen.
    Gestern habe ich den zugesagten Sofortbonuns i.H. von 180 angefordert und tatsächlich ist heute Geld eingegangen. Allerdings nur 140 Eur, aufgrund der Prognose meines Netzbetreibers.
    Machen das Netzbetreiber von sich aus – oder nur auf Anfrage von immergrün- oder überhaupt nicht?
    Ich werde morgen nachfragen. Im Vertrag steht jedoch „abhänging der von Ihnen angegebenen
    Prognose“. Falls der Netzbetreiber nichts weitergegeben hat, werde ich nochmals nachfragen.
    Ich wechsle seit langem jährlich den Anbieter, so etwas hatte ich noch nicht – noch nicht mal bei BEV.
    Bei meiner tel. Nachfrage wurde mir erklärt, dass ich den Rest noch bekomme, falls mein prognostizierter Verbrauch tatsächlich anfällt.
    Mir wurde auch erklärt, dass ich nicht alles glauben soll, was im Internet an negativen Bewertungen steht. Ich habe der Dame freundlich erklärt, dass immergrün soeben diese Negativserie bestätigt hat.

    Wenn ich hier so lese, was nach der Kündigung und Endabrechnung (wenn sie denn erfolgt) noch auf mich zukommen kann……
    Warum wird immergrün od. auch BEV noch auf allen Vergleichsportalen angeboten?

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Ich finde es sehr gut, dass Sie den Mitarbeiter von immergrün zitiert haben, „man soll nicht immer glauben, was im Internet an negativen Bewertungen steht“. Aber was wir auf jeden Fall dürfen ist doch, was in den AGBs von immergrün steht, oder nicht? Dort steht (9(6)): „Alle Boni werden höchstens gewährt auf Grundlage der bei Vertragsschluss geltenden Preise und der bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Verbrauchsprognose.“ (Stand: 13.03.2018)
      Aus diesem Grund rate ich Ihnen dringend nachzuhaken und die Erklärung schriftlich einzufordern, dass Sie bei einem höheren Verbrauch auch einen höheren Verbrauch Bonus noch erhalten. Mündliche Aussagen bringen nichts (siehe AGB 16 (3): „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.“) Gehen Sie am besten so vor: Schreiben Sie den Inhalt des Telefonats auf und bitten um Bestätigung innerhalb von 14 Tagen. Wenn nicht widersprochen wird, haben Sie bessere Chancen den höheren Bonus zu erhalten.
      Ich finde es richtig, dass Verbraucher vorsichtig sind, was im Internet über Stromanbieter geschrieben wird. Manchmal werden Stromanbieter zu gut und manchmal zu schlecht dargestellt. Aus diesem Grund ist es mir ein wichtiges Anliegen, Fakten zu liefern: Ich berichte über Gesichtsurteile und in diesem Kommentar habe ich auch die AGBs von immergrün zitiert.

  22. Ich kann mich den Schilderungen von Herrn W. Bauer nur anschließen.
    Finger weg von 365 AG.
    Ich war vom 15.01.2017 bis 14.01.2018 Kunde bei 365 AG.
    Der Sofortbonus und der Gratis Strom wurden erst auf schriftliche Aufforderung ausbezahlt.
    Die Schlussrechnung wurde erst nach Aufforderung Mitte Februar zugesandt. Unser Guthaben, das zeitnah ausbezahlt werden sollte, ist bis heute noch nicht überwiesen worden.
    Der Schlussbonus wurde bisher mit der Begründung „Einspeisung einer Photovoltaik und Kein Haushalt-Lastprofil“ nicht ausbezahlt. Habe eine Erklärung zur Begründung angefordert, allerdings seit 2 Wochen noch keine Antwort bekommen.
    Fazit: Finger weg von 365 AG.

  23. Finger weg von 365 AG und deren Tochterfirmen.
    Hallo zusammen, war von 01.01.17 bis 31.12.17 Kunde von Immergrün. Nach Vertragsentwurf ging der Ärger los
    1. Schussabrechnung wurde nur nach Mahnung durch mich erstellt
    2. In der Schussabrechnung wurde der Sofortbonus und Gratis Strom als ausbezahlt (Februar 2017) angegeben. Diese Auszahlung hat nachweislich nicht stattgefunden. Nach Reklamation durch mich wurde beides kommentarlos innerhalb 2 Tagen (Feb 18) ausbezahlt.
    3. Dafür wird das Restguthaben grundlos einbehalten
    4 der Endbonus (15 % auf den Verbrauch) wird mit falschem und nicht haltbaren Grund verweigert.

    Für mich sind das Betrüger (vortäuschen einer Auszahlung vor einem Jahr)
    Überlege mir deshalb ob ich nich Anzeige erstatte. Auch wegen der Unterschlagung meines Restguthabens.
    Habe Fall der Bundesnetzagentur gemeldet, diese teilte mit, wäre nicht zuständig.
    Ebenso Verbraucherzentrale und Verivox als Vermittler. Deshalb können diese Firmen ja auch unbehelligt ihr Unwesen treiben.
    Also nochmals

    FINGER WEG VON 365 AG !!!!!!

    1. Im Fall der Bundesnetzagentur muss ich dir recht geben. Man braucht sich nicht zu wundern,daß solchen Firmen Tür und Tor geöffnet ist, den Leuten eins überzuziehen.

  24. Ich beziehe seit dem 01.05.2017 Gas und Strom von Immergrün. Beide Veträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten mit eineer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Jetzt möchte ich den Anbieter wechseln und wie ich denke, habe ich fristgerecht gekündigt. Immergrün sieht das aber anders und ist der Meinung, Vertragsbegin ist das Datum Ihres ersten Schreibens Anfang März 2017. Und die Kündigungsfrist ist somit nicht eingehalten. Jetzt muss ich wohl aufpassen, das ich im Falle einer Erhöhung sofort vom Sondrkündigungsrecht Gebrauch mache. Aber irgendwie glaube ich das nicht, das Vetragsbeginn nicht gleich Versorgungsbeginn ist…

    1. Dieses Problem kenne ich. Ich habe dazu einen eigenen Beitrag geschrieben: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/vertragsverlaengerung-trotz-kuendigung/

      Spannend für mich ist, was genau in der AGB zu Vertragsbeginn steht. Wird dort genau definiert, ob z.B. Vertragsbeginn = Lieferbeginn? In den neueren AGBs sagt der Stromanbieter, dass der Beginn des Vertrags auch in E-Mails noch mitgeteilt werden kann. Insofern empfehle ich Ihnen ihre Dokumente durchzuschauen, was Ihnen als Vertragsbeginn mitgeteilt wurde. Wenn kein Vertragsbeginn mitgeteilt wurde, dann wären Sie aus meiner Sicht nicht richtig informiert worden und die frühere Kündigungsfrist wäre damit überraschend und damit auch nicht zulässig.

      1. Zum Vertragsbeginn steht da nichts drin. Nur zur Laufzeit steht folgender Satz:
        „Der Tarif Spar Klassik hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende aus zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.“ Verwirrend, steht wirklich so da.

        1. Das AG Bad Kreuznach stimmte im der 365 AG zu, dass „die Laufzeit eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich mit dem Abschluss des Vertrages beginnt, hier also mit der Annahmeerklärung der Klägerin, und nicht mit dem Beginn der Belieferung, vgl. BGH, Urt. v. 12.12.2012, Vlll ZR 14/12.“
          Aus meiner Sicht ist der Stromanbieter verpflichtet, den Vertragsbeginn mitzuteilen. Der Stromanbieter muss auch in der Stromrechnung den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist mitteilen. Tut er dies nicht, so dürfte ein Vertragsbeginn bei Vertragsabschluss überraschend und damit unzulässig sein.
          Wann der Vertrag genau beginnt, sind in den AGBs nicht geregelt. Es wird jedoch in den AGBs aus dem Jahr 2016 erwähnt, dass Kunden über den Vertragsbeginn in z.B. per E-Mail noch informiert werden kann. Dieser Passus ist nicht mehr in den aktuellen AGBs zu finden (Stand Februar 2018).
          Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns Verbrauchern auf dem Laufenden halten würden!

          1. Ich habe für beide Verträge eine Kündigung zum Ende der 12 Monate Lieferung gschrieben. Ich habe darauf hingewiesen, das nicht explizit ein anderer Vertragsbeginn genannt wird. Ich somit davon ausgehe das der Vertragsbeginn gleich Liegerungsbeginn ist und die Kündigung somit fristgerecht ist. Ich habe auch darauf hingewiesen, das in den mir vorliegenden AGB nichts von einem abweichenden Vertragsbeginn steht. Jetzt hab ich für beide Verträge einen Kündigungsbestätigung zum 30.04.2018 per Mail bekommen. Geht doch….

  25. Nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe, wurde das Lastschriftmandat aufgekündigt, ohne mich darüber zu informieren. Da ich nicht täglich ins Konto schaue, habe ich die fehlende Abbuchung nicht mitbekommen. Ich wurde sofort gemahnt. Anstatt das Lastschriftmandat neu einzurichten, bekam ich Post vom Inkasso-Unternehmen.
    Nicht empfehlenswert.

    1. Immer wenn Ihnen etwas vom Unternehmen seltsam vorkommt, sollten Sie prüfen, ob dies zulässig ist. Ich unterstütze Sie gerne dabei und helfe Ihnen, sich zu wehren!

      Zu Ihrem Fall: Das Unternehmen darf natürlich nicht einfach so ihr Lastschriftmandat wegen einer Kündigung beenden.
      Ich hoffe, Sie haben dem Inkasso-Unternehmen widersprochen und sind der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen! Unberechtigte Forderungen müssen Sie schließlich nicht bezahlen.