Musterschreiben für Strom & Gas
Für die allermeisten Probleme stelle ich Ihnen kostenlose Musterschreiben bereit.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Praxiserprobte Musterschreiben: Für die allermeisten Probleme stelle ich Ihnen kostenlose Musterschreiben bereit, mit denen Sie viel Zeit und Geld sparen: Preis- und Abschlagserhöhungen, Guthaben fehlt, Rechnung fehlerhaft / falsch, Schadensersatz etc.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Ihr Problem lösen Sie entweder selber oder mit Hilfe eines Anwalts. Wenn Sie sich selber wehren wollen, dann nutzen Sie meine praxiserprobte Schritt-für Schritt-Anleitung.
FAQs: Hier beantworte ich Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen.
Hinweise zu Ihrem Anbieter: Bitte lesen Sie auch die spezifischen Hinweise zu Ihrem Anbieter durch:
Die gefragtesten Musterschreiben
Die gefragtesten Musterschreiben
- Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung: E-Mail| Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung fehlt?: E-Mail| PDF | Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung falsch?: E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung Rechnungsprüfung | Excel-Tool
- nach 6 Wochen: Bonus verweigert wegen vorzeitiger Kündigung E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | PDF | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
- nach 8 Wochen: Guthaben nicht ausgezahlt: E-Mail| PDF | Ratgeber
- Unzulässige Verträge anfechten: Ratgeber & Musterschreiben
Empfohlene Schreiben zur Abwehr von Preiserhöhungen und unterjährigen Abschlagserhöhungen:
Ich empfehle tendenziell außerordentlich zu kündigen (⇒ II. mit Sonderkündigung), auch wenn der Bonus verweigert werden könnte.
- NACH Preiserhöhung: Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung: E-Mail
OHNE Preiserhöhung: Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung:
> Abschlagserhöhung wurde angekündigt: E-Mail| PDF | Ratgeber
> Abschlagserhöhung wurde NICHT angekündigt: E-Mail | PDF - Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung & Sonderkündigung: E-Mail| PDF
- Sonderkündigung widersprechen: E-Mail| PDF
- Preiserhöhung anfechten: Preiserhöhung noch nicht wirksam | Hinweise
> Sonderkündigung: E-Mail| PDF
> KEINE Sonderkündigung: E-Mail | PDF - Preiserhöhung anfechten: Preiserhöhung schon wirksam: bitte hierüber anfordern| PDF & Hinweise
Unzulässige Kündigung: Empfohlene Schreiben vor Vertragsbeendigung:
- Anfechtung Vertragsauflösung: E-Mail|PDF (Einschreiben) | Ratgeber
- Überweisung zurück buchen: E-Mail| PDF | Ratgeber
- SEPA-Mandat / Einzugsberechtigung aufkündigen: PDF| Ratgeber
- integriertes Schreiben (b. zurückbuchen + c. SEPA-Mandat): PDF
Unzulässige Kündigung: Empfohlene Schreiben ab dem Tag der Vertragsauflösung
- Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung: E-Mail| Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung fehlt?: E-Mail| PDF | Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung falsch?: E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung Rechnungsprüfung | Excel-Tool
- nach 6 Wochen: Bonus verweigert wegen vorzeitiger Kündigung E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | PDF | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
- nach 8 Wochen: Guthaben nicht ausgezahlt: E-Mail| PDF | Ratgeber
Empfohlene Schreiben bei der Insolvenz Ihres Anbieters / wenn dem Anbieter der Bilanzkreis gekündigt wurde.
- vorsorgliche Sonderkündigung: E-Mail| PDF | Ratgeber
- SEPA-Mandat / Einzugsberechtigung aufkündigen: E-Mail| PDF | Ratgeber
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Anleitung – Ihr kostenloser Lösungsweg
Schritt 1
Wählen Sie im Reiter „Musterschreiben“ Ihr passendes Musterschreiben. Grundsätzlich empfehle ich Ihrem Anbieter sowohl als E-Mail als auch ein Einschreiben/Einwurf zukommen zu lassen. Setzen Sie eine 14-tägige Frist (Vergessen Sie bitte nicht, die Briefe per Hand zu unterschreiben.) So können Sie Schreiben notfalls vor Gericht nachweisen. Nicht geeignet sind telefonische Einsprüche, da Sie den Einspruch nicht nachweisen können.
Gewöhnlich werden Kunden mit Standardschreiben abgespeist. Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Schritt 3
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
Den Sachverhalt können Sie z.B. so formulieren:
Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von 25 Cent/kWh auf 50 Cent/kWh angehoben. Die Preiserhöhung wurde mir lediglich ins Kundenportal eingestellt. Diese wurde mir somit nicht transparent mitgeteilt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Der Anbieter hat meinen Abschlag erhöht, obwohl hierfür kein Grund vorliegt. Mir wurde keine Preiserhöhung vorab mitgeteilt und es liegt keine neue Verbrauchsmeldung vor, die eine Abschlagserhöhung rechtfertigen könnten. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Der Anbieter hat meinen Vertrag außerordentlich aufgekündigt, obwohl ihm kein Sonderkündigung vorlag. Ich habe lediglich der Preiserhöhung / Abschlagserhöhung widersprochen, ohne eine Sonderkündigung auszusprechen. Dem habe ich widersprochen. Da ich beim neuen Anbieter einen teureren Preis zahle, habe ich dem Anbieter meine Schadensersatzforderung vorgelegt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Das Beschwerdeziel können Sie z.B. so formulieren:
Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags.
Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags.
Bezahlung meiner Schadensersatzforderung.
Bezahlung aller meiner Boni.
Auszahlung meines Guthabens.
Schritt 2
Nachdem die Frist ereignislos abgelaufen ist, sollten Sie eine erneute Mahnung versenden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Ihre Forderung als berechtigt ansehen. Hierzu reicht es, wenn Sie einen kurzen Text schreiben und sich dabei auf Ihr erstes Schreiben beziehen. Passen Sie die orangenen Felder bitte an und setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.2021 habe ich mich bei Ihnen hinsichtlich Ihrer Preiserhöhung beschwert. Hierzu habe ich Ihnen eine Frist gesetzt, die nun ereignislos abgelaufen ist, weil Sie meine Beschwerde nicht wie gewünscht bearbeitet haben und auf meine Argumente nicht eingegangen sind.
Ich fordere Sie erneut auf, meine Beschwerde zu bearbeiten. Hierzu setze ich Ihnen zum letzten Mal eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Schritt 3
Gewöhnlich rate ich von Kompromissvorschlägen ab. Entscheiden Sie aber selber. Wenn auch die 2. Mahnung ohne zufriedenstellendes Ergebnis verstrichen ist, empfehle ich grundsätzlich die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten.
Für das Einschalten der Schlichtungsstelle sollten Sie die relevanten Dokumente heraussuchen. Liegen Ihnen diese vor, dann dauert es nur noch ca. 10 Minuten, um den Antrag einzureichen.
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Beschwerdeschreiben (d.h. das verwendete Musterschreiben),
- den Strom/Gas-Auftrag,
- die Auftragsbestätigung,
- den Vertrag,
- die AGBs,
- sofern vorhanden: die Kündigung,
- weiteren Schriftverkehr (also den gesamten Schriftverkehr, der relevant ist. Wenn Sie sich über eine Preiserhöhung beschweren, dann starten Sie mit der Ihnen zugesendeten Preiserhöhung).
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
Den Sachverhalt können Sie z.B. so formulieren:
- Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von 25 Cent/kWh auf 50 Cent/kWh angehoben. Die Preiserhöhung wurde mir lediglich ins Kundenportal eingestellt. Diese wurde mir somit nicht transparent mitgeteilt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Abschlag erhöht, obwohl hierfür kein Grund vorliegt. Mir wurde keine Preiserhöhung vorab mitgeteilt und es liegt keine neue Verbrauchsmeldung vor, die eine Abschlagserhöhung rechtfertigen könnten. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Vertrag außerordentlich aufgekündigt, obwohl ihm kein Sonderkündigung vorlag. Ich habe lediglich der Preiserhöhung / Abschlagserhöhung widersprochen, ohne eine Sonderkündigung auszusprechen. Dem habe ich widersprochen. Da ich beim neuen Anbieter einen teureren Preis zahle, habe ich dem Anbieter meine Schadensersatzforderung vorgelegt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Das Beschwerdeziel können Sie z.B. so formulieren:
- Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Bezahlung meiner Schadensersatzforderung.
- Bezahlung aller meiner Boni.
- Auszahlung meines Guthabens.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Der Link für Musterschreiben funktioniert nicht!
Welchen Link genau meinen Sie? Ich habe keinen Fehler finden können.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
zufällig bin ich auf Ihre tolle Seite gestossen, da ich nach Hilfe wegen Problemen mit meinem Stromanbieter -EVD-Energieversorgung Deutschland- suche.
An dieser Stelle möchte ich nun einmal mein Problem schildern:
Mir wurde am 23.09.22 per Mail eine Preiserhöhung von 150,– € auf 248,– €, beginnend mit dem 01.10.22 mitgeteilt. Diese Preiserhöhung wurde nicht durch entsprechendes Zahlenmaterial belegt.
Mit Mail vom 28.09.22 habe ich EVD mitgeteilt, das ich mit dieser Preiserhöhung nicht einverstanden bin. Es erfolgte keine Reaktion. Mit Mail vom 11.10.22 habe ich EVD erneut per Mail darauf hingewiesen, das ich mit der am 23.09.22 mitgeteilten Preiserhöhung nicht einverstanden bin.
Auch hierauf erfolgte keine Reaktion, so das ich am 19.11.22 per Einschreiben mit Rückschein an DVD mein Nichteinverständnis zur Preiserhöhung vom 23.09.22 mitgeteilt habe und eine Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen habe. Bis heute (20.12.2022) erfolgte auf mein Einschreiben mit Rückschein keine Reaktion von EVD.
Lediglich in einer Mail vom 29.11.22 bezog sich EVD auf meine vorgenannten Mails vom 28.09.22 und 11.10.22 (nicht aber auf mein Einschreiben mit Rückschein vom 19.11.22) und erklärte:
„Ihren Widerspruch zur Preisanpassung weisen wir zurück. Wie Sie unserem Schreiben entnehmen können, bestand für Sie lediglich ein Sonderkündigungsrecht. Da uns keine Sonderkündigung vorliegt, führen wir den Vertrag zu den mitgeteilten Konditionen fort.“
Eben dieses Sonderkündigungsrecht habe ich mit Einschreiben mit Rückschein vom 19.11.22 ja wahrgenommen und hierauf geht EVD überhaupt nicht ein.
Ich weiß nun nicht mehr, was ich noch machen soll um zu meinem Recht zu kommen. Vielleicht haben Sie ja noch einen Tip für mich? Ich wäre Ihnen hierfür sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Yannick Daniel Lichtenstein
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
zunächst ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung, welches ich insbesondere auch im Namen der betroffenen Stromkundin ausspreche.
PrimaStrom schien zunächst sehr hartnäckig auf dem Vertrag bestehen bleiben zu wollen. Erst die Gründe, die Dank Ihres angepassten Musterschreibens vorgebracht werden konnten, führten schließlich zum Erfolg. In der Verbraucherbeschwerde sind fünf Forderungen enthalten, welche mit den Kleinbuchstaben a) – e) bezeichnet sind. Bemerkenswert finde ich, dass nach relativ kurzer Zeit nur auf Buchstabe d): Entzug der Einzugsermächtigung, eingegangen wurde, ohne einen Hinweis auf die weitere Bearbeitung zu geben. Erst sechs Tage später kam schließlich die erlösende Nachricht, dass „der Vorgang noch vor der Aktivierung beendet wurde und somit keine Belieferung durch primastrom erfolgt“.
Ich finde es Toll, dass Sie auf diese Art und Weise so vielen Geschädigten zur Seite stehen.
Ich habe mit primastrom einen Stromliefervertrag zum 02.07.23 mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen, welches ich aufgrund der Geschäftspraktiken des Anbieters sehr bedauere. Am 11.08.22 schickt diese Firma die Ankündigung eine Schaltung zum 02.07025 durchzuführen. Weitere Einzelheiten wurden bis dato nicht mitgeteilt. Da ich aber nicht gewillt bin , einen weiteren Vertrag mit dieser unseriösen Firma einzugehen.
Was kann ich tun um aus dieser Sache herauszukommen. Aus diesem Grund habe ich auch keine Einzelheiten zu diesem „Vertrag“ abgefordert. Eine Zustimmung zur Vertragsverlängerung habe ich nie gegeben.
Guten Tag,
ich habe eine Vetrag bei Priogas habe monatlich 196 euro abschlag gezahlt und für den Schuzbrief 3,99 monatlich. nun kam eine Rechnung am 10.10.22 mit dem Abschlag 1284 € und im November am 02.11.22 Abschlag 740€. Ich habe das erst jetzt gesehen habe aber von dem Anbieter nie ein schreiben für eine erhöhung erhalten.
Was soll ich tun?
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Suzana Andic
@Suzana Andic
Prüfen Sie zunächst anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis bezahlen.
Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
Darüber hinaus sollten Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie einer ABSCHLAGSERHÖHUNG widersprechen. Dies können Sie – WENN Ihr Vertrag eine EINGESCHRÄNKTE PREISGARANTIE enthält – mit der nachstehenden Formulierung tun wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der Abschlagserhöhung, die unterjährig einseitig nur zulässig ist, wenn sich wirksam mein Preis erhöht hätte. Eine wirksame Preiserhöhung ist aber gegenwärtig nicht möglich, da wir vertraglich eine Preisgarantie vereinbart haben und diese eine Weitergabe der erhöhten Beschaffungskosten ausschließt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vor und Zuname
Sollte der Versorger auch eine ENERGIEPREISERHÖHUNG ausgesprochen haben, ohne dass diese Ihnen bekanntgegeben wurde, können Sie diese ANFECHTEN. Ein Musterschreiben hierfür finden Sie hier im Forum.
Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen.
Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.
Schicken Sie ALLE Ihre Schreiben an den Versorger per E-Mail oder im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ZWEI oder DREI Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.
Wenn der Anbieter (Priogas) innerhalb von VIER Wochen ab ZUGANG Ihres Schreibens NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE Energie wenden. Das Muster einer SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie ebenfalls hier im Forum.
Verzichten Sie auf Telefonate mit dem Versorger. Diese kosten nur Zeit und führen erfahrungsgemäß zu NICHTS.
Gehen Sie bitte KONSEQUENT vor und verschenken in Ihrem eigenen Interesse BITTE keine Zeit.
Das ist meine persönliche Meinung.
Guten Tag Herr Dr. Möschler,
wir hatten bei Schwarzwald Energy einen Vertrag mit Preisgarantie bis 31.12.2023. Nun wurde uns vorzeitig zum 31.12.2022 gekündigt. Gleichzeitig erhalten wir ein neues Vertragsangebot mit verdoppelten Preisen.
Ein Blick in die AGB zeigt, dass die Erstlaufzeit 12 Monate sind. Also kann man eigentlich nichts gegen die Kündigung an sich machen? Nur der Weg der Forderung von Schadensersatz bleibt?
Gibt es schon mehrere Fälle mit schwarzwald energy? Wie schätzen Sie die Aussichtschanchen ein?
Danke schon jetzt.
@Sonja
Welche Laufzeit steht denn in Ihrem Vertrag?