Primastrom Erfahrungen: viele Probleme
Die Primastrom Erfahrungen sind negativ. Kunden beschweren sichüber unerwünschte Werbeanrufe (in denen sie zu teuren Verträgen überredet wurden), Probleme bei Kündigung, Widerruf sowie starken Abschlag- & Preiserhöhungen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen Primastrom wehren!
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Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Primastrom Erfahrungen: Verbraucherbeschwerden
Betroffene Kunden beschweren sich über Primastrom. Häufig beginnt die Beschwerde, dass unerwünschte Verträge zustande kommen.
Nachdem der Kunde diesen unerwünschten Vertrag nicht abgewehrt bekommt, werden häufig Preise und Abschläge erhöht.
Während und nach dem Vertragsende drohen weitere Probleme.
Verbraucher beschweren sich auf de.reclabox.com über den Stromanbieter Primastrom insb. hinsichtlich unerwünschter Verträge, Erhöhung der Preise & Abschläge sowie Probleme mit der Kündigung/Widerruf. Die Tarife sind meines Wissens nach deutlich teurer als andere Tarife auf den bekannten Vergleichsportalen. Zudem beinhalten die Tarife keine oder nur eine kurze Preisgarantie, weshalb Verbraucher Preiserhöhungen bereits nach wenigen Monaten erhalten haben.
Um sich einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Kunden mit primastrom konkret haben, sollten Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Häufig möchten sich Verbraucher gegen Werbeanrufe von Primastrom wehren. Nutzen Sie hierzu meine praxiserprobten und kostenlosen Widerrufsvorlagen.
Zu diesen und weiteren Problemen finden Sie hier praxiserprobte Anleitungen und Musterschreiben. So sparen Sie Zeit und wissen genau, wie Sie vorgehen sollten:
Werbeanrufe | unerwünschte Verträge |
Widerruf / Kündigung | verweigert oder ignoriert |
Mahnungen | wenn drastische Abschläge nicht gezahlt werden |
Preiserhöhung | starke Erhöhung, nicht mitgeteilt |
Abschlag-Erhöhung | starke Erhöhung, nicht mitgeteilt |
Hilfe bei Problemen
Primastrom-Kunden berichten mir, dass sie große Schwierigkeiten haben, sich zu wehren: Entweder werden ihre Beschwerden mit nicht hilfreichen Standardtexten beantwortet oder sogar ignoriert. Viele betroffene Kunden wissen daher nicht, wie sie sich erfolgreich wehren können.
Am einfachsten wehren Sie sich mit Hilfe meiner kostenlosen Musterschreiben und der Schritt-für-Schritt-Anleitung. So werden Sie Ihr Problem auf den gleichen Weg lösen, wie die zahlreichen anderen Besucher meiner Internetseite. Häufig erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass alle Ihre Forderungen akzeptiert werden.
1. Vertrag anfechten
Primastrom-Kunden beschweren sich, dass ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde.
Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss: Selbstverständlich muss der Verbraucher aktiv einem Vertrag zustimmen und es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, damit dieser gültig ist. Seit Juli 2021 müssen Sie den Vertrag schriftlich zustimmen.
So kommen Sie wieder aus dem Vertrag mit Primastrom raus: Nach dem Fernabsatzrecht erlangt jedoch der Vertrag nur Gültigkeit, wenn dieser Ihnen vollständig und mit einer Widerspruchsbelehrung übersandt wurde. Es muss auch ein Widerrufsformular übermittelt werden. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht. Gegen untergeschobene Verträge können Sie sich mit diesen Hinweisen und meinen Mustervorlagen wehren.
Auf der zuvor verlinkten Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie sich dagegen wehren können.
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen an der Haustür oder per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Wenn der angebliche Vertragsabschluss mehr als 14-Tage her ist, müssen Sie sich anders wehren. Hierzu können Sie mein umfangreiches Antwortschreiben verwenden, mit dem Sie gleich 7 Gründe für Ihre Beschwerde anführen können. Gerne stelle ich auch Empfehlungen bereit, wie Sie auf ablehnende Primastrom-Antworten reagieren können.
Im 1. Schritt sollten Sie widerrufen. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann mahnen Sie. Wird der Widerruf abgelehnt, dann sollten Sie den Vertrag anfechten. Nutzen Sie hierzu meine kostenlosen Musterschreiben.
Bitte versenden Sie den Widerruf per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin)
2. Preiserhöhung anfechten
Die mir bekannten Preiserhöhungen stufe ich als unzulässig ein.
Verbraucher beschweren sich über Primastrom, dass die Preise stark und versteckt erhöht werden. Dagegen können Sie sich wehren. Die mir bekannten Preiserhöhungen fallen alle sehr hoch aus und sind intransparent. Daher stufe ich diese als unzulässig ein. Diese Preiserhöhungen können Sie mit meinen Musterschreiben abwehren.
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Primastrom.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Primastrom setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Primastrom jedoch derartige Beschwerde zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Primastrom zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Primastrom , Sie erhalten 667 €.
3. Abschlagshöhung anfechten
In den allermeisten Fällen liegt eine Preiserhöhung vor. Diese müssen Sie anfechten, damit die Abschlagserhöhung zurückgenommen wird (siehe vorheriger Abschnitt). Nur wenn keine Preiserhöhung vorliegen sollte, folgen Sie bitte diesen Hinweisen.
Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben die Abschlagserhöhung widersprechen. Wenn Primastrom nicht auf Ihren Wunsch eingeht, dann sollten Sie mahnen und anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Weiterführende Hinweise zum Überprüfen und Anfechten der Abschlagserhöhung habe ich Ihnen auf der verlinkten Seite bereitgestellt.
Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin).
Zum Öffnen: bitte klicken
Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben die Abschlagserhöhung widersprechen. Wenn Primastrom nicht auf Ihren Wunsch eingeht, dann sollten Sie mahnen und anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin).
MUSTERSCHREIBEN:
Betreff: Verbraucherbeschwerde – unzulässige Abschlagserhöhung
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihre Abschlagserhöhung anfechten:
Sie dürfen den Abschlag nur bei einer Preiserhöhung oder einer Verbrauchserhöhung proportional anheben. Beides liegt aus meiner Sicht nicht vor.
Sollten Sie mir eine Preiserhöhung zugesendet haben, so bitte ich Sie, mir diese erneut zwecks Prüfung zuzusenden.
Ich fordere Sie auf, die Abschlagserhöhung zurück zu nehmen. Hierzu setze ich Ihnen eine 14-tätige Frist zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Ihr Name
SCHRITT 2: MAHNUNG
Vertrags-/Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich der Abschlagserhöhung widersprochen. Bitte gehen Sie auf meine Gründe in dem Schreiben ein. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Ihr Name
SCHRITT 3: SCHLICHTUNGSSTELLE
Wenn Sie zu keiner Lösung kommen, dann können Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese ist für Sie kostenlos. Für Ihren Anbieter ist diese kostenpflichtig. Da die Kosten für Ihren Anbieter steigen, je länger die Schlichtungsstelle vermittelt, rechne ich mit einem schnellen Nachgeben von Ihrem Anbieter. Textvorlagen finden Sie bei der zuvor verlinkten Seite.
4. Jahresabrechnung fehlt / falsch
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen von Primastrom können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
5. Guthaben nicht ausgezahlt
Das Guthaben muss zeitnah, spätestens 2 Wochen nach erhalt der Abrechnung an Sie ausgezahlt werden.
Wenn Primastrom die Frist nicht eingehalten hat, dann sollten Sie mahnen. Nutzen Sie dieses Musterschreiben.
6. Grundgebühr soll nach Kündigung weiter gezahlt werden
Wehren Sie sich, wenn Ihr Anbieter nach der Kündigung verlangt, dass Sie weiterhin die Grundgebühr bezahlen sollen. M.E. ist dies nicht zulässig! Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben. Kunden haben derartige Zusatzkosten bereits abwehren können.
7. Mahnungen
Sollten Sie gemahnt werden,
weil Sie z.B. nur den alten Abschlag zahlen, dann widersprechen Sie stets per E-Mail.
Mir berichtete ein betroffener Kunde, dass er den zu hohen Abschlag widersprochen hat. Daraufhin erhielt er eine SMS mit Androhung rechtlicher Schritte, wenn er nicht zahlen würde. Dieses Ausmaß hat mich sehr überrascht. Der Kunde berichtet mir, dass auf seine Argumente nicht eingegangen war und er sich nicht in Zahlungsverzug befinde. Zudem erhielt er nie einen Hinweis darauf, wie viel er nachzuzahlen habe.
In so einem Fall empfehle ich folgende E-Mail mit 14-tägiger Frist aufzusetzen:
Kunden-/Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x, in der ich der Abschlagserhöhung widersprochen habe. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen und Sie haben in keiner Weise Bezug zu meinen Argumenten genommen.
Ich habe eine SMS erhalten, in der ich zur Zahlung offener Posten aufgefordert wurde. Da in dieser Nachricht weder der Betrag noch meine Kunden-Nummer erwähnt wird, kann ich nicht mit Sicherheit wissen, dass diese Nachricht tatsächlich von Ihnen stammt. Sollte diese Nachricht von Ihnen stammen, so bitte ich Sie mir eine E-Mail zu schreiben
– unter Angabe meiner Kunden- und Zähler-Nr.
– in der Sie den fälligen Betrag beziffern und begründen sowie
– auf meinen vorheriges Schreiben eingehen.
Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,
Wechseln Sie zukünftig sicher zu einem seriösen Anbieter
Sie sollten zukünftig nicht mehr auf derartige telefonische Anrufe reagieren. Schließen Sie Verträge online und schriftlich an.
Sie können erst den Anbieter wechseln, nachdem Sie erfolgreich nowenergy gekündigt haben. Achten Sie darauf, dass Sie eine Kündigungs-/ Widerrufsbestätigung erhalten. Andernfalls werden alle Ihre Wechselversuche scheitern.
Empfehlung:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
Empfehlung:
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Primastrom
Bitte kontaktieren Sie Primastrom nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Setzen Sie in Ihren Schreiben stets eine 14-tägige Frist. Ich bevorzuge per E-Mail und Einschreiben zu kommunizieren.
Adresse: primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin
Fax: 30 206 143 881
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Viele Kunden beschweren sich über Primastrom, insb. über unzulässige Werbeanrufe und weil Preise und Abschläge erhöht werden. Häufig wird dies den Kunden nicht vorab mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund ist Primastrom als nicht empfehlenswert einzustufen.
Kunden von Primastrom beschweren sich, dass ihre Kündigungen und widerrufe nicht akzeptiert werden. Ich empfehle Ihnen daher per E-Mail und Einschreiben zu kündigen / widerrufen.
E-Mail: [email protected]
Adresse: primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin
Primastrom widerrufen: Bis 14 Tage nach Erhalt der Vertragsunterlagen möglich. Nutzen Sie meine kostenlose Widerrufsvorlage und befolgen Sie meine Hinweise.
Primastrom kündigen:
Ihren Anbieter können Sie regulär zum Vertragsende kündigen. Beachten Sie hierbei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten müssen. D.h. Sie müssen vor Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung an Ihren Anbieter übermittelt haben.
Ferner können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
- wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein)
- bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).
Nutzen Sie meine kostenlose Kündigungsvorlagen und befolgen Sie meine Hinweise.
Gegenwärtig beschweren sich viele Kunden über Primastrom. Betroffene Kunden berichten mir, dass Primastrom kaum oder nur sehr unspezifisch auf Beschwerden reagiert. Häufig werden die Probleme erst gelöst, wenn ein Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt wurde.
Kunden berichten mir, dass Primastrom mit recht günstigen Tarifen werben. Jedoch werden die Preise schnell angehoben, teilweise auf über 80 Cent/kWh für Strom. Daher ist Primastrom langfristig gesehen kein günstiger Anbieter.
Primastrom Kontakt
Ich empfehle Ihnen nicht telefonisch mit Primastrom zu kommunizieren. Verbraucher berichten, dass auf mündliche Zusagen nicht vertraut werden kann. Insofern empfehle ich Ihnen, ausschließlich schriftlich, d.h. per E-Mail, zu kommunizieren.
Primastrom Telefonnummer: 030-290279999 (nicht empfehlenswert)
E-Mail: [email protected]
Wenn Sie ein Problem mit Primastrom haben, dann lösen Sie dieses entweder selber mit meinen kostenlosen Musterschreiben oder mit Hilfe eines Anwalts.
Für folgende Probleme habe ich Musterschreiben: Preiserhöhungen, Abschlagserhöhungen, unzulässige Verträge, Guthaben/Rechnung fehlt, Schadensersatz nach Vertragsbeendigung.
Primastrom ist nicht insolvent, auch wenn das Unternehmen nur sehr träge auf die Beschwerden der Kunden eingeht. Sobald Primastrom pleite geht, werde ich auf dieser Seite hierüber berichten.
Ihren Anbieter können Sie regulär zum Vertragsende kündigen. Beachten Sie hierbei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten müssen. D.h. Sie müssen vor Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung an Ihren Anbieter übermittelt haben.
Ferner können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
- wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein)
- bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).
In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
- wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein; es ist kein Gasanschluss für Ihre neue Adresse verfügbar.)
- bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).
- Erben im Falle eines Todes.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich drehe durch. Prima Strom hat mir einen Vertrag mit 105 Euro Abschlag gegeben. Den ich überwiesen habe. Nach ein paar Tagen kam eine Mahnung von 102 Euro. Das Telefonat hat dann ergeben,das der Abschlag 205 Euro sei. Habe ich natürlich nicht bezahlt. Jetzt bekomme ich eine weitere Mahnung. Hat jemand einen Tipp wie ich mich dagegen wären kann?
@Martina Simon
Sie sollten der Mahnung widersprechen.
Zudem können Sie den LÖSUNGSWEG gehen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo liebes Team,
es ist wirklich zum heulen 🙁 Vertrag im Mai gekündigt und soll nun bis Mai 2024 monatliche Grundgebühr über knapp 73 Euro zahlen. Ich habe eine Brief dorthin geschrieben, dass ich die Rechtsgrundlage dazu wissen möchte. Die einzige Antwort darauf war, dass die Grundgebühr bis zum regulären Vertragsende (Mai 2024) berechnet wird. Ist das zulässig?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Franziska
@Franziska
Haben Sie eine Sonderkündigung ausgesprochen oder eine „normale“ Kündigung?
Wenn Sie eine Sonderkündigung ausgesprochen haben z.B wegen Preiserhöhung, endet der Vertrag einen Tag bevor diese wirksam wurde. Damit ist der Vertrag beendet und weitere Zahlungen sind NICHT geschuldet.
Viele der von mir unterstützen Personen waren ebenfalls von solchen Forderungen betroffen und haben NICHT gezahlt. Schlussendlich hat ein Teil der Versorger die Forderung dann irgendwann nicht mehr weiterverfolgt und der andere Teil hat spätestens bei der Schlichtungsstelle aufgegeben.
Sie können daher den LÖSUNGSWEG gehen, der Sie im dritten Schritt zur SCHLICHTUNGSSTELLE führt.
Das ist meine persönliche Meinung.
Ich habe ein Musterschreiben, um sich gegen die Grundgebühr zu wehren. Dieses können Sie über den Reiter „Hilfe“ anfordern.
Hallo Zusammen
Gibt es vielleicht bereits eine Anwaltskanzlei, welche sich mit Primastrom Betrugsfällen beschäftigt?
Danke
RM
Guten Abend.
Ich habe auch Probleme mit Prima Strom.
Letztes Jahr habe ich über Telefon eine Vertrag für Strom mit der Anbieter gemacht,war Abschlag 57 €,meine Vertrag ist Anfangen 16.1.22 mit Prima Strom und im Februar habe ich gemerkt auf meine Konto das der Anbieter hat 198.15 € von meine Konto abgebucht,habe ich gleich Kundenservice anrufen,kündigen probiert meine Vertrag und hat noch geklappt, März,April,Mai hat schon wider 198,15 € abgebucht,dann habe ich zurück gezogen Geld für 2 Monate,weil online gehets nicht mehr und habe ich selber an bezahlt 100€,auf das Konto von Prima Strom,Dann noch Juni und Juli habe ich an bezahlt 100.
Dann 12.7.22 habe ich schreiben bekommen das die Firma kündigen mich und schicken mich zum Grund Versorger ab 26.7.22. Zeit dem bekomme ich Mahnungen das ich habe offene Rechnung von 1190 €,da muss ich Grund Gebühren zählen für zwei Jahren von 25.7.22 bis 24.7.24. sonst die schicken mir zu Schufa und wis ich nicht was noch mehr. Bitte um Hilfe ich alleine kann nicht mehr was machen soll.
Ich habe schon in die 6 Monate an bezahlt 800 Euro,ich wohne alleine in eine 2 Zimmer Wohnung. Und bin ich mindestens 10 Std pro Tag aus meine Wohnung bei arbeit.
Meine Name
Antun Matosevic
Guten Abend.
Ich habe auch Probleme mit Prima Strom.
Letztes Jahr habe ich über Telefon eine Vertrag für Strom mit der Anbieter gemacht,war Abschlag 57 €,meine Vertrag ist Anfangen 16.1.22 mit Prima Strom und im Februar habe ich gemerkt auf meine Konto das der Anbieter hat 198.15 € von meine Konto abgebucht,habe ich gleich Kundenservice anrufen,kündigen probiert meine Vertrag und hat noch geklappt, März,April,Mai hat schon wider 198,15 € abgebucht,dann habe ich zurück gezogen Geld für 2 Monate,weil online gehets nicht mehr und habe ich selber an bezahlt 100€,auf das Konto von Prima Strom,Dann noch Juni und Juli habe ich an bezahlt 100.
Dann 12.7.22 habe ich schreiben bekommen das die Firma kündigen mich und schicken mich zum Grund Versorger ab 26.7.22. Zeit dem bekomme ich Mahnungen das ich habe offene Rechnung von 1190 €,da muss ich Grund Gebühren zählen für zwei Jahren von 25.7.22 bis 24.7.24. sonst die schicken mir zu Schufa und wis ich nicht was noch mehr. Bitte um Hilfe ich alleine kann nicht mehr was machen soll.
Antworten
Anonymous sagt:
24. Oktober 2022 um 03:16 Uhr
Ich habe schon in die 6 Monate an bezahlt 800 Euro,ich wohne alleine in eine 2 Zimmer Wohnung. Und bin ich mindestens 10 Std pro Tag aus meine Wohnung bei arbeit.
@Antun Matosevic
Sie können den LÖSUNGSWEG gehen. Musterschreiben hierfür finden Sie hier im Forum.
Grundgebühren vom 25.07.2022 – 24.07.2024 sind unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung NICHT geschuldet.
Vielleicht haben Sie Familienangehörige und / oder gut deutsch sprechende Freunde, die Sie unterstützen können.
Falls das nicht der Fall ist und Sie sich NICHT helfen können, nehmen Sie BITTE anwaltliche Hilfe oder die der Verbraucherzentrale in Anspruch. Beides ist zwar kostenpflichtig aber allemal besser, als sich in Unkenntnis seiner Rechte dem genannten Versorger auszuliefern.
Verlieren Sie bitte keine Zeit!!!
Das ist meine persönliche Meinung.
Nach Hilfe von Herrn Moeschler durch verschiedene Vorlagen, mehrfacher Fristsetzung, Androhung mich an die Schiedsstelle Energie zu wenden und der Mitteilung, dass ich mich an der Sammelklage der Verbraucherzentrale durch Weitergabe meines gut dokumentierten Streites mit Primastrom beteiligen werde, kam jetzt am 4.10.2022 die Mitteilung von Primastrom, dass die Arbeits- und Grundpreise vom 31.12.2022 wieder hergestellt wurden.
Mal schauen, denn die letzte Preiserhöhung war genau zu diesem Termin. Es geht also weiter. Ich habe nur die Preise bezahlt, die im Vertrag festgeschrieben waren( nach Vorlage von dieser Seite), wurde danach mit Mahnungen bombardiert, wo ich immer wieder mit Widerspruch und Fristsetzung reagiert habe.
In meinen Widersprüchen habe ich mir ausdrücklich eine Schadensersatzforderung vorbehalten. Ganz wichtig, da zum jetzigen Anbieter ein riesiger Preisunterschied nach oben besteht.
Durch die Kündigung des Belieferungsvertrages bin ich erst in die Ersatzversorgung und dann in die Grundversorgung gerutscht, was aber um Welten preiswerter ist, als jeder Gasbelieferungsvertrag zur Zeit, also keine Angst!
Vielen Dank an Herrn Moeschler, ohne seine fundierte Hilfe hätte ich aufgegeben. Schön das es Helfer wie Sie gibt.
Hallo Verbraucherhilfe Team.
Bin endlich aus beiden Verträgen raus. Habe die beiden Abrechnungen für gas und Strom bezahlt. Haben mich dabei wieder über den Tisch gezogen, aber das war vertretbar.
Endlich weg von dieser mafiafirma .
Schön Dank für Ihre Hilfe.
Mfg Günter Schnelle
@Günter Schnelle
GRATULATION und DANKE für die Info.
Sie sind KONSEQUENT vorgegangen und haben sich nicht einschüchtern lassen. Beides hat letztendlich zu dem von Ihnen geschilderten Ergebnis geführt.
Guten Tag,
Ich bin leider auch Opfer von primastrom.
Ab heute den 21.10.2022 beginnt mein Vertrag bei den.
Ich habe davor versucht den Vertrag zu kündigen, leider haben die mir eine Kündigungsbestätigung für Juni 2024 geschickt.
Das Problem ist, ich soll jetzt einen Abschlag von ca 300€ Monatlich zahlen.
Hilft mir bitte, wie kann ich wieder da raus kommen??? Ich kann doch nicht 2 Jahre über 300€ für Strom zahlen.
@Mony
Wie Sie schreiben haben Sie versucht zu kündigen, in der Folge hätte Primastrom die Kündigung zum Juni 2024 (vermutlich Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit) bestätigt. Das wäre unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen nicht verwerflich, da Sie ja wohl eine normale Kündigung ausgesprochen haben und die wirkt üblicherweise zum Ende der Vertragslaufzeit, bei Ihnen also zum Juni 2024.
Wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist WIDERRUFEN hätten, wäre das für Sie vorteilhafter gewesen.
Ungeachtet dessen können Sie prüfen, ob Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) Preisgarantie haben. Sollte dies der Fall sein, würde ich für die Dauer der Laufzeit des Vertrages – also bis Juni 2024 – nur die ursprünglich vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreise bezahlen. Gleiches gilt für die monatlichen Abschlagszahlungen.
Sie können auch dem LÖSUNGSWEG folgen. Diesen finden Sie hier im Forum.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
ich habe mich leider auch von primastrom locken lassen. Nun hat primastrom meine Abschlag von 302,89 für Gas auf 819€ (!!!) erhöht. Eine Infoschreiben über irgendwelche Preisanpassung und -erhöhungen habe ich nicht bekommen. Auf Nachfrage beim Anbieter per Telefon sagte man mir nur, dass ich darüber informiert wurde per Schreiben Anfang September und ich bis zum 1.10. hätte widerrufen können, ob es die Gasumlage sei, die ja abgelehnt wurde, konnte man mir am Telefon nicht mitteilen. Besagtes Schreiben nicht erhalten und erst auf dem Konto ein böses Erwachen gehabt. Absolut nicht zu empfehlen, werde schnellstmöglich versuchen von diesem Anbieter wegzukommen. Dazu kommen natürlich auch noch 301€ für Strom, das ist doch reine Abzocke!
@Wencke V.
Sie können dem LÖSUNGSWEG folgen. Diesen finden Sie hier im Forum.
@Oliver Albrecht
Da bei Ihnen der LIEFERBEGINN wohl erst zum 01.01.2023 erfolgen soll, würde ich den Vertrag zunächst rein vorsorglich widerrufen und die SONDERKÜNDIGUNG nur hilfsweise aussprechen.
Es empfiehlt sich, die SONDERKÜNDIGUNG per E-Mail / oder Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF auszusprechen.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in zwei oder drei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.
Wenn der Versorger in Ihrem Fall innerhalb VIER Wochen ab ZUGANG Ihres Schreibens NICHT reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Die Formulierung Ihrer SONDERKÜNDIGUNG könnte wie folgt aussehen:
(Wenn Sie die Formulierung nutzen, bitte mit IHREN DATEN anpassen)
Absender:
Oliver Albrecht
Musterweg 1
99999 Musterstadt
Vorab am 15.10.2022 per E-Mail an: (hier bitte E-Mail von Primastrom eintragen)
Einschreiben / Einwurf
An
Primastrom
Postfach 110172
10831 Berlin
Musterstadt, den 15.10.2022
Widerruf und Kündigung des Stromliefervertrages
Kundennummer: ………………………
Zählernummer: ………………………….
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorliegenden Fall wurde die Belieferung noch nicht aufgenommen. Aus dem vorgenannten Grund widerrufe ich hiermit den Vertrag rein vorsorglich.
Ungeachtet dessen haben Sie angekündigt, dass Sie die Strompreise zum 06.11.2022 erhöhen werden. Ich mache daher hilfsweise von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Stromliefervertrag zum 05.11.2022.
Bitte senden Sie mir umgehend eine schriftliche Bestätigung bis längstens 29.10.2022 bei mir eingehend.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Albrecht
Ihre Frage dürfte damit beantwortet sein ?.
Verlieren SIE bitte keine Zeit.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo
Ich habe mich leider von Primastrom überrumpeln lassen.
Nun habe ich eine ab 1.1.23 zweijährigen Vertrag.
Am 6.10.22 kam dann ein Schreiben das ab dem 06.11.22 eine Preiserhöhung von 36,227 Cent auf 90,958 Cent
bzw Grundpreis von 103,66 Euro auf 206, 52 Euro ist.
Kann ich mit dem Sonderkündigungsrecht den Vertrag der erst ab dem 1.1.23 beginnt trotzdem kündigen oder muss ich noch andere Schritte einleiten?
Vielen Dank
Hallo
Die sind doch nicht Banane erst zahlen 105;€ dann wurde erhöht auf 210;€
Dann kam noch eine Erhöhung jetzt zahlen wir 320;€ was soll der Scheiß
Das ist doch nicht mehr normal alles wir auf den Russen geschoben was kann man machen nichts
Das war noch nicht die letzte Erhöhung
@Detlef Lambert
Das machen sie nur mit Verbrauchern, die das mit sich machen lassen ? …
Ihre Ausführungen, dass man da nichts machen könnte sind unzutreffend, denn Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode zu erhöhen, ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich ?.
Sie können daher den ABSCHLAGSERHÖHUNGEN widersprechen. Wenn Sie das tun wollen, finden Sie hier im Forum ein Musterschreiben.
Das ist meine persönliche Meinung.
Ihr Lieben, ich hab es geschafft, von der Primastrom aus dem Strom-Knebelvertrag entlassen zu werden. Ich habe mit allem gearbeitet was geht: Einschreiben + Rückschein, 2 Abschläge von der Bank zurückholen lassen, mit Anwalt gedroht… dauernd angerufen uvm. Hintergrund: Die Pstrom haben seit Sept 2021 innerhalb von 5 Monatn meinen mon. Abschlag von 80.- auf 220.- EUR erhöht. Ich bekam NIE eine Info dazu, es lief alles über Lastschrift und dauerte eine Weile, bis ich dahinter kam. Als es soweit war und ich eine Korrektur forderte, wurde das dreist abgelehnt, frühestens wieder in 2023! Unglaublich! Ich denke die Gangster sind eingeknickt, als ich sie darauf hinwies, ich würde einen Anwalt nehmen, da mir zu keinem Zeitpunkt zu den Erhöhungen eine briefliche Nachricht darüber zugegangen wäre und dass ich einen Anwalt nehme und sie verklage. Jedesmal, wenn ich was schickte als Einschreiben und mit sofortiger Vertrags-Kündigung, eMails mit (unbekannter) Kanzlei in CC.. Plötzlich kam die Schlussaufstellung, ich erwarte noch eine Rückzahlung in Höhe von 540.-, mal sehen ob die kommt… ist mir fast egal, Hauptsache ich hab die Horrorfirma los! Hätte nicht gedacht, dass sowas an „Geschäftsgebaren“ in Deutschland überhaupt möglich ist!
@Edelguard
Gratulation ;-).
Ihr Schilderung zeigt, dass eine KONSEQUENTE Vorgehensweise Erfolg hat.
Hallo zusammen,
meine Mutter wurde leider auch
Opfer von Primastrom, mit Strom und Festnetz Veträgen.
Dürfte ich Ihnen eine Frage stellen, bezüglich dem Festnetz-Anschluss? Wir haben die Verbraucherbeschwerden/
Kündigungen bereits verschickt. Die Portierung soll nächsten Mittwoch stattfinden. Sie hat das Paket mit dem Router zuhause. Sollen wir abwarten und nichts von Primastrom „in Betrieb“ nehmen oder können wir diesen trotzdem anschließen? Oder sollen wir besser noch das Paket zurücksenden? Sie wird dann ja vom alten Anbieter Telekom kein Festnetz und Internet mehr haben. Wir sind etwas ratlos.
@I. Marek
Ihre Mutter ist leider in einer misslichen Lage, für die es keine so einfache Lösung gibt.
Ich kann Ihnen daher nur sagen, was ich machen würde.
Ich hätte widerrufen, falls notwendig angefochten, hilfsweise gekündigt, eine Verbraucherbeschwerde nach § 111 a EnWG gefertigt und mich – falls erforderlich – an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE (für Strom) und SCHLICHTUNGSSTELLE TELEKOMMUNIKATION (für Telefon) gewendet.
Wie Sie mitteilen, haben Sie ja auch schon das „eine oder andere“ getan.
Da mir der genaue Sachverhalt Ihrer Angelegenheit NICHT bekannt ist, kann ich zu diesem verständlicherweise keine weiteren und insbesondere keine belastbaren Aussagen treffen.
Der Portierung würde ICH widersprechen und von Primastrom so lange NICHTS in Betrieb nehmen, bis die Angelegenheit ABGESCHLOSSEN ist ( z.B. durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle Telekommunikation). Sollten Sie diese Möglichkeit auch in Betracht ziehen, mögen Sie bitte beachten, dass dadurch möglicherweise Kosten entstehen, weil Ihnen Primastrom zumindest die vertraglich vereinbarten Kosten (z.B. die monatlichen Grundgebühren, usw.) berechnet. Ob das korrekt ist oder nicht, wird sicherlich durch besagte Schlichtungsstelle entschieden, wenn Sie sich an diese wenden.
Das ist meine persönliche Meinung.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wir werden dann erstmal abwarten und nichts in Betrieb nehmen.
Guten Abend, ich benötige dringend Hilfe bzw. Rat bzgl. Primastrom.
Gegen Mitte August wurden meine Eltern telefonisch überrumpelt und in einen Telekommunikations- und Stromvertrag gedrängt. Bereits am Folgetag beschlich sie ein komisches Gefühl. Internetrecherchen etc. haben dies leider bestätigt. Wir haben daraufhin direkt am nächsten Tag beide Verträge für Telekommunikation (Internet, Festnetz und Mobil) sowie Strom (insgesamt vier Zähler) fristgerecht widerrufen (per Email sowie Einschreiben mit Rückschein). Beide Rückscheine kamen unterzeichnet per Post zurück.
Wiederum wenige Tage später erhielten wir ein Bestätigungsschreiben für den Widerruf eines Zählers (also einer Kundennummer bei Primastrom), jedoch nicht für Telekommunikation und auch nicht für die weiteren drei Zähler.
Seit diesem Zeitpunkt haben wir etliche Male telefoniert (Eingang der beiden Widerrufe wurde uns bestätigt, Telekommunikationsverträge seien aufgelöst (die Verträge bei der Telekom sind auch nach wie vor aktiv und nicht durch Primastrom gekündigt) und man würde sich darum kümmern bzw. es an die Fachabteilung weiterleiten, dass man sich den Widerruf nochmals vornimmt und die anderen drei Zähler/Verträge auflöst; der Fehler läge klar bei Primastrom sagte man mir). Da nichts passierte, haben wir zusätzlich diverse Male per Email Kontakt aufgenommen und um Bestätigung und Ausführung unseres Widerrufs „gebeten“. Wir haben diese Mails auch klar als Verbraucherbeschwerde deklariert. Es ist nie etwas passiert, unsere Emails werden ignoriert, obwohl es unstrittig ist, dass wir im Recht sind (der Widerruf liegt nachweislich vor).
Zwischenzeitlich wurden unsere drei Stromverträge bei der EnBW gekündigt und wir haben bereits die erste Preiserhöhung von bisher „vereinbarten“ 46,64 Cent auf nun 104,47 Cent!!!!! erhalten (gültig ab Ende Oktober). Erste Abschläge wurden per heute eingezogen (obwohl die Einzugsermächtigung im Widerruf ebenfalls entzogen wurde).
Wir sind ratlos, was wir tun sollen und uns stellen sich aktuell vor allem zwei Fragen:
– Wie gehen wir mit den belasteten Beträgen um? Zurückgehen lassen? Offizielle Verträge mit vereinbarten Abschlagszahlungen haben wir nie erhalten.
– Sollen wir auf die Preiserhöhung mit einer Kündigung reagieren? (Die Verträge sind ja eigentlich fristgerecht widerrufen worden).
Wir haben zwischenzeitlich auch Beschwerde bei der Bundesnetzagentur sowie bei der Verbraucherzentrale eingelegt und überlegen zum Anwalt zu gehen. Man hat es hier mit Kriminellen zu tun, die uns wohl nicht aus unseren Verträgen lassen wollen.
Haben Sie einen Rat für uns? Im Voraus vielen Dank!!!
@V. Becker
1.
Wie Sie mitteilen, haben Sie beide Verträge, nämlich den für TELEKOMMUNIKATION (Internet, Festnetz und Mobil) sowie den für STROM (insgesamt vier Zähler) fristgerecht widerrufen (per E-Mail sowie Einschreiben mit Rückschein).
Nachdem BEIDE RÜCKSCHEINE unterzeichnet per Post zurückkamen, können Sie glücklicherweise den Nachweis führen, dass beide WIDERRUFE beim Versorger angekommen sind.
2.
Obwohl Sie die neuen Verträge rechtzeitig widerrufen haben, wurden in der Zwischenzeit Ihre Verträge mit dem bisherigen Lieferanten gekündigt.
Das liegt daran, dass der von Ihnen beauftragte Neue Lieferant Primastrom bereits den Lieferanten-Wechselprozess gestartet hatte.
Dieser Prozess beinhaltet als ersten Schritt, dass der Neulieferant dem Altlieferanten in Ihrem Namen kündigt. Der neue Lieferant beginnt diesen Prozess oft schon vor dem Ablauf der Widerrufsfrist, damit er die gesetzlich vorgeschriebene dreiwöchige Wechselfrist einhalten kann.
Durch Ihren Widerruf der neuen Verträge erlöschen dieses Verträge. Eine Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und dem neuen Lieferanten kam also nicht zustande.
Das bedeutet aber eben nicht, dass die bereits gekündigten Verträge mit Ihrem BISHERIGEN Lieferanten (wohl EnBW) wieder aufleben. Diese Verträge bleiben GEKÜNDIGT, denn der Widerruf einer Kündigung ist rechtlich nicht vorgesehen und daher nicht möglich.
Die Folge ist, dass
• die neuen Verträge nicht zustande gekommen sind,
• die alten Verträge gekündigt wurden und
• Sie im Rahmen der ERSATZVERSORGUNG durch den Grundversorger beliefert werden.
Dadurch ist zwar eine nahtlose Energieversorgung sichergestellt, aber Sie befinden sich in einem teuren Tarif.
Es ist daher ratsam, dass Sie sich möglichst schnell einen neuen Lieferanten suchen oder Ihren bisherigen Lieferanten (EnBW) wegen der Altverträge ansprechen.
3.
Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung kann geschlossen werden, dass seit Ihrer Widerrufe schon mehr als VIER Wochen vergangen sind.
Sie können sich daher hinsichtlich des Vertrags für Internet, Festnetz und Mobil an die SCHLICHTUNGSSTELLE TELEKOMMUNIKATION und hinsichtlich der Verträge für STROM an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden, weil Primastrom seit Zugang Ihrer beiden WIDERRUFE innerhalb von VIER Wochen NICHT reagiert und / oder dem Problem (z.B. Reaktion auf Ihre WIDERUFE und Ihre Verbraucherbeschwerde) nicht abgeholfen hat.
In Ihrem Fall hat Primastrom zwar reagiert, aber dem Problem nicht abgeholfen.
Zudem hat man auf Ihre zahlreichen schriftlichen Kontaktversuche per E-Mail, die sogar als Verbraucherbeschwerde benannt waren, NICHT reagiert.
Der Gang zu den beiden genannten Schlichtungsstellen scheint daher mehr als berechtigt.
4.
Nachdem Sie fristgerecht WIDERRUFEN haben, scheint die von Primastrom vorgenommene Kündigung Ihrer drei Stromverträge bei der EnBW nicht nur anrüchig, sondern widerrechtlich.
Gleich ob Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) Preisgarantie haben, oder nicht, sollten Sie der von Ihnen erwähnten Preiserhöhung von bisher „vereinbarten“ 46,64 Cent auf nun 104,47 Cent rein vorsorglich widersprechen.
Für die drei Verträge für STROM würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis und die ebenfalls ANFANGS VEREINBARTEN ABSCHLAGSZAHLUNGEN bezahlen.
Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
Da Sie dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen haben, würde ich dies dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen.
Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.
Widersprechen Sie auf jeden Fall jeder MAHNUNG des Versorgers und begründen Sie Ihren Widerspruch.
5.
Ihre Beschwerden bei der Bundesnetzagentur sowie bei der Verbraucherzentrale mögen unterstützend wirken, Ihr Gang zu den beiden erwähnten Schlichtungsstellen Energie und Telekommunikation scheint aussichtsreicher.
6.
Wenn Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, können Sie diese bitten, dass sie über den hier zuständigen Verteilnetzbetreiber (vermutlich EnBW bzw. Netze BW) versucht, eine rückwirkende Wiederaufnahme der Belieferung anzustreben.
Der Prozess der Wiederaufnahme der Belieferung kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ungeachtet dessen kann man weder die Dauer dieses Prozesses einschätzen, noch die erfolgreiche Weiterbelieferung garantieren.
7.
Aufgrund der vom Versorger ausgesprochenen Preiserhöhung können Sie – wenn Sie das wollen – auch Ihr SONDERKÜNDIGUNGSRECHT ausüben.
8.
Natürlich können Sie sich auch anwaltlich vertreten lassen.
Ich drücke Ihnen beide Daumen!
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo. Ich habe eine Frage. Ich bin in so ein Vertrag.mit prima strom reingefallen. Bei mir soll erst in März nächster jahr anfangen aber wollte schon vorher wieder raus und die sagen mir das geht nicht weil ich 2 jahre vertraglaufzeit habe und so erst März 2025 erst raus kann . Kündigung ist scheinbar schon vermerkt für 2025 . Abschlag habe ich noch nicht aber wie kann ich dann vorher raus kommen .die werden mir bestimmt noch höhere Abschlag abbuchen ab nächster jahr .
@Luminita Dulman
Ich wünsche Ihnen, dass Sie in Ihrem Familien- oder Freundeskreis eine Person haben, die Sie unterstützen kann. Dies erscheint mir in Ihrem Fall SEHR WICHTIG.
Ob ohne oder mit Unterstützung, SIE können wie folgt vorgehen:
1.
Zunächst würde ich rein vorsorglich WIDERRUFEN.
2.
Wenn die WIDERRUFSFRIST bereits abgelaufen ist, würde ich ANFECHTEN.
Wenn Sie sich für eine ANFECHTUNG entscheiden, setzen Sie dem Anbieter eine Frist von 14 Tagen.
Für beide Fälle (Ziffer 1 und Ziffer 2) finden sich hier im Forum MUSTERSCHREIBEN, die Sie auf Ihren Fall anpassen können.
Rein vorsorglich können Sie auch schon hilfsweise KÜNDIGEN, wenn Sie das wollen. Inwieweit eine KÜNDIGUNG SINN macht, kann ich leider nicht beurteilen, da mir der Inhalt der Vertragsunterlagen NICHT bekannt ist.
3.
Wenn der Anbieter (Primastrom) innerhalb von VIER Wochen ab ZUGANG Ihres ERSTEN Schreibens (z.B. Widerruf, Anfechtung, usw.) NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.
4.
Schicken Sie ALLE Schreiben an den Versorger per E-Mail oder im Anhang zu einer E-Mail UND ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN.
5.
Wenn Sie sich für WIDERRUF, ANFECHTUNG und / oder KÜNDIGUNG entscheiden, gehen Sie bitte KONSEQUENT vor.
6.
ACHTUNG:
Die nachstehenden Ausführungen gelangen NUR zur Anwendung, WENN es AB MÄRZ 2023 zu einer Belieferung kommt.
WENN die unter Ziffer 1 – Ziffer 4 aufgeführte Vorgehensweise WIDER ERWARTEN NICHT zum gewünschten Erfolg führt, und es AB MÄRZ 2023 zu einer Belieferung kommt, können Sie wie folgt verfahren:
Wenn Sie einen Vertrag haben, der eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält, würde ich nach Beginn der Belieferung (wenn es überhaupt soweit kommt im März 2023) nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis bezahlen.
Wenn Primastrom trotz (eingeschränkter) Energiepreisgarantie eine ERHÖHUNG der Grund- und oder Arbeitspreise vornimmt, haben Sie ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT. Sollten Sie dieses in Anspruch nehmen und der Versorger reagiert NICHT, oder hilft dem Problem ( z.B. Rücknahme der Preiserhöhung) nicht ab, folgen Sie dem LÖSUNGSWEG und wenden sich schlussendlich im 3. Schritt erneut an die SCHLICHTUNGSSTELLE. Informationen hierzu finden sich im Forum.
Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen.
Der VEREINBARTE ABSCHLAG ist aber auf JEDEN FALL zu leisten.
Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – dem Versorger gegenüber schon jetzt die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG AB MÄRZ 2023 per Überweisungsträger PÜNKTLICH überweisen.
Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.
Widersprechen Sie auf jeden Fall jeder MAHNUNG des Versorgers und begründen Sie Ihren Widerspruch.
Schicken Sie ALLE Schreiben an den Versorger per E-Mail oder im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN.
Ich drücke Ihnen die Daumen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Wie kommt man da raus wegen Preiserhöhung gekündigt kommt nichts keine Antwort
@Anonymous
Folgen Sie dem LÖSUNGSWEG. Dieser findet sich hier im Forum.
Welche lösungsweg . ?
Diesen Hier: Lösungsweg
Ich habe wegen Preisehöhung an primastrom Sonderkundigung geschickt per Email, per Brief und über aboalarm aber trotzdem keine Antwort von prima strom.
Was kann ich und muss weiter tun?
@Dimitrios Tzavelas
Folgen Sie dem LÖSUNGSWEG. Dieser findet sich hier im Forum.
Mir geht es auch so weiss auch nicht weiter
@Anonymous
Folgen Sie dem LÖSUNGSWEG. Dieser findest sich hier im Forum.
Prima Strom lügt die Leute,die Preise sind sehr hoch,unverschämt. Beim Telefonieren kommt keine drin, keine Email. Die sind einfach nicht erreichbar.Kundigung habe schon geschickt ,bis jetzt keine Antwort erhalten.
@Fatime Ramadani
Warum haben Sie nicht WIDERRUFEN?
Hallo zusammen,
ich suche für meine Eltern Rat bei Ihnen.
Undzwar hat diese sehr seriöse Firma meine Eltern angerufen und meinen Vater von deren Angebot erzählt.
Sie sagten ihn, dass er alle Angebote, etc. per Post erhalten wird. Dies ist erfolgt jedoch hat er nie, sondern diverse Werbunge.
Sie riefen ihn dann erneut an und er sagte dem Vertrag indirekt zu, verlangte jedoch vorher ein Vertrag zu sehen und alles was dazu gehört, wenn man Gas und Stromverträge vereinbart.
Dies geschah nie, jedoch erhilt er Informationen mit dem Titel „Neuigkeiten zu Ihrem Gasvertrag und Stromvertrag“ und diverse hohe Rechnungen, daraufhin ist er mündlich als auch schriftlich aus dem indirekten zugesagten mündlich abgeschlossenen Vertrag ausgetretten. Er hat nie eine Bestätigung erhalten, wie er dies erbeten hatte. -> Schriftlich erbeten.
Dann ist er mit allen Papieren zum Anwalt gegangen und er sagte, dass solange er keine Widerspruchsbelehrung erhalten hat, kann er jederzeit den Vertrag widerufen. Genau das tat er auch, jedoch lehnt die Firma dies ab. Es flattert eine Mahnung nach der anderen rein.
Hatte dies schonmal jemand und kann da weiterhelfen?
Ebenfalls wurde ihm bei der Firma ein Handyvertrag angedreht.
Hier stimmt die Kundennummer auf dem Info Brief zu den Rechnungen soo null überein und das Kuriose ist, dass dieser Vertrag erst ab 2024 bis 2026 laufen soll, jedoch erhält er bereits Rechnungen und die werden ihm abgebucht. Bei beiden Fällen werden hohe Summen abgebucht, ohne das er seine Iban angegeben hat, ist dies bei Jemanden schonmal passiert?
Ich hoffe ich habe es Verständlich rübergebracht und einer kann uns ein Rat geben, was wir nun am besten machen soll.
Wir sind langsam am verzweifeln.
@Angelika
Bei strukturierter Vorgehensweise sowie einer klaren und insbesondere substantiierten Sachverhaltsdarstellung hat man durchaus Chancen hat, seine Ansprüche gegen den Versorger durchzusetzen.
Der WIDERRUF IHRES Vaters ist ja offensichtlich beim Versorger angekommen.
Ihr Vater kann sich daher VIER Wochen ab Zugang seines Widerrufs beim Versorger was den ENERGIELIEFERVERTRAG angeht an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE und hinsichtlich dem HANDYVERTRAG an die SCHLICHTUNGSSTELLE TELEKOMMUNIKATION wenden, wenn der Versorger innerhalb der genannten Frist nicht reagiert oder dem Problem nicht abgeholfen hat. Schreiben hierzu finden sich hier im Forum.
Darüber hinaus kann Ihr Vater nicht genehmigte Abschlags- und Rechnungsabbuchungen zurückbuchen lassen. Dies gilt für beide Verträge(Energieliefervertrag und Handyvertrag). Geschuldet sind nur VERTRAGLICH VEREINBARTE Zahlungen und dies auch nur, wenn tatsächlich ein Vertrag rechtswirksam zustande kam.
Widersprechen Sie auf jeden Fall JEDER Mahnung des Versorgers und BNEGRÜNDEN Sie Ihren Widerspruch.
Wenn weder Sie noch Ihr Vater sich auskennen, würden ich Hilfe von Familienangehörigen und / oder der Verbraucherzentrale (kostenpflichtig!!!) bzw. eines Anwalts (ebenfalls kostenpflichtig!!!) in Anspruch nehmen.
Ich drücke Ihnen und Ihrem Vater die Daumen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
Ich habe heute den Brief von PrimaStrom aus den Briefkasten geholt. Es hieß mein Abschlag würde bei 43€ monatlich liegen das war vor einigen Monaten da habe ich schon gesagt das wäre mir zu wenig ich erhöhe auf 56€. Ab 21.10 läuft der Vertrag in dem jetzigen Schreiben steht man bucht einen Abschlag in Höhe von 141€ ab. Sind die besoffen?????
Alleinstehend mit Kind, Vollzeit arbeitend kann ich mir das absolut nicht leisten.
Kann man dagegen noch etwas machen?
Ich steh gerade voll neben mir und zeitgleich bin ich stink sauer.
LG Anne
@Anne
Prüfen Sie anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis sowie die ebenfalls ANFANGS VEREINBARTEN Abschlagszahlungen bezahlen.
Darüber hinaus können Sie alle von Primastrom ausgesprochenen Grund- und / oder Arbeitspreise anfechten und ausgesprochenen Abschlagserhöhungen WIDERSPRECHEN.
Gehen Sie hier im Forum auf
„Widerspruch Abschlagerhöhung: Voxenergie, Primastrom“
Dort findet sich ein empfohlenes Schreiben zur Abwehr der Abschlagserhöhung.
Wenn Primastrom HÖHERE Abschlagszahlungen als vertraglich vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen und dies Primastrom mitteilen. Der vertraglich vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten. Darüber hinaus würde ich Primastrom mitteilen, dass Sie die Einzugsermächtigung entzogen haben, weshalb widerrechtlich abgebucht wird.
Wenn Primastrom ab Zugang Ihrer ersten E-Mail bzw. Ihres ersten Schreibens Ihrer Beschwerde NICHT innerhalb von vier Wochen abgeholfen oder innerhalb dieser Frist NICHT auf die Beschwerde geantwortet hat, können Sie an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Wenn Sie sich für einen SCHLICHTUNGSANTRAG entscheiden, können Sie das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte Musterschreiben als Anhaltspunkt verwenden.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
danke für die ausführliche Hilfe. Ich habe die ein Widerruf geschickt per Einschreiben mit Rückantwortkarte.
So eben habe ich deren Antwort aus dem Briefkasten geholt. Mit den Worten:“ mit großem Bedauern haben wir Ihren Widerruf zur Kenntnis genommen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass dieser erst 554 Tage nach gesetzlicher Widerrufsfrist erfolgt ist. Ihr Auftrag wurde bearbeitet und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher müssen wir Ihren Widerruf an nicht fristgerecht zurückweisen.
Ich werde jetzt nochmal einen Widerruf mit der Vorlage schreiben denn ich werden keine 141,00€ Strom zahlen.
Desweiteren werde ich nochmals meinen alten Stromversorger kontaktieren. Die waren super nett und haben versucht zu helfen.
@Anne
Sie hätten der ABSCHLAGSERHÖHUNG W I D E R S P R E C H E N müssen.
Sie haben aber „WIDERRUFEN“. Das ist ein großer Unterschied.
Bitte lesen Sie meinen Beitrag vom „24. September 2022 um 16:35 Uhr“ nochmals G E N A U durch.
Da Sie sich offensichtlich nicht auskennen, empfehle ich Ihnen, sich z.B. von der Verbraucherzentrale beraten und / oder unterstützen zu lassen. Das ist allerdings kostenpflichtig.
Das ist meine persönliche Meinung.
Primastrom ist ne Betrüger Sache ick hab für 24 Monate vetrag gemacht das egal wie teuer werde die Strom bleibt das was ick ab geschlossen na 2 Monate später kommt anderes raus
Hallo zusammen, bin leider auch auf einen solchen Anruf herein gefallen! Kann mir bitte jemand die E-Mail-Adresse von Primastrom geben !?
[email protected]
Heute Abend sind wir von Primastrom angerufen worden und sind denen voll auf den Leim gegangen. Weiß jetzt nicht was wir machen sollen . Habe heute Abend dann gleich per Email wiederrufen und morgen nochmal schriftlich und per Einschreiben. Werde auch noch unseren Stromanbieter anrufen und ihnen mitteilen das wir nicht wechseln wollen . Das Problem ist auch für unsere Schwiegermutter haben wir die Daten rausgegeben . Bin so blöde gewesen .
@Johanna Schmid
Sie müssen rein vorsorglich ZWEIMAL widerrufen. Einmal für SIE und einmal für Ihre SCHWIEGERMUTTER.
Die beiden WIDERRUFE senden Sie dem Versorger / den Versorgern bitte per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.
Teilen Sie bitte noch HEUTE Ihrem derzeitigen Versorger und dem Ihrer Schwiegermutter schriftlich per EINSCHREIBEN / EINWURF mit, dass Sie NICHT zu einem anderen Anbieter wechseln wollen. Teilen Sie dies dem / den Versorger/n auch vorab telefonisch mit!
Anrufe bei Primastrom führen erfahrungsgemäß zu NICHTS außer Zeitverlust.
Verlieren Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte KEINE Zeit und folgen den Hinweisen KONSEQUENT!
Ich drücke Ihnen die Daumen!
Das ist meine persönliche Meinung.
Habe ich heute alles erledigt. Bei unserem Stromanbieter ist schon ein Vermerk bei beiden Verträge. Habe beide Verträge per Mail und per Einschreiben widerrufen . Hoffe das das gut ausgeht. Hoffe ich habe alles richtig gemacht
@Johanna Schmid
Das klingt schon mal gut ;-).
Wenn Sie der Empfehlung gefolgt sind und die Widerrufe per EINSCHREIBEN / EINWURF versendet haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.
Für Ihre SCHWIEGERMUTTER gilt das Gleiche ;-).
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo, warum haben Sie wiederrufen?
Dank dieses Forums,bin ich Primastrom losgeworden!
War ein kurzer aber nerviger Kampf!
Habe das Kündigungsvormular genutzt! Habe dieses als Fax versendet,als Email und Einschreiben verschickt!
Nach einer Woche endlich die Erlösung,wurde der Vertrag zurück genommen
Absolut unseriöse Anrufe, man wird als Frau angemacht und soll den Vertrag direkt unterschreiben.
Überlege bei der Polizei eine Anzeige zu schalten.
Hier noch eine Information an alle :
Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 01.09.2022
Die Bundesnetzagentur hat die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen. Bei Missachtung hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht.
„“Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen können und informierte Entscheidungen treffen können““, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Preisänderungen ohne Beachtung der Ankündigungsfrist
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat zu beachten. Auch in angespannten Marktsituationen sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen.
Im Mai 2022 hatte die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren gegenüber der Voxenergie GmbH und der primastrom GmbH eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Derartiges rechtswidriges Verhalten kann die Bundesnetzagentur dann untersagen.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20220901_BK6_Primastrom_Voxenergie.html
Bin auch auf einen Anruf rein gefallen mir wurde ein niedriger Abschlag versprochen der dann 30 Euro höher war bei der ersten Zahlung den nächsten Monat wurden mir 253 Euro abgebucht laut der Preiserhöhung lebe in einen 2 Personen Haushalt wie kann das sein nun habe ich gekündigt aber sie lassen mich nicht vorher aus dem vertrag überlege einen Anwalt einzuschalten
Nachtrag:
Wie kann es sein, dass angesichts all der Beschwerden, Verfahren und einer geplanten Musterfeststellungsklage durch die Verbraucherzentrale die Bundesnetzagentur noch nicht gegen Primastrom vorgegangen ist? Oder habe ich da was verpaßt??