Voxenergie Erfahrungen: viele Probleme
Erfahrungen mit Voxenergie sind negativ.
Kunden beschweren sich über Voxenergie insb. über ungewünschte Verträge, abgelehnte Widerrufe sowie
Preis- und Abschlagserhöhungen. Kunden beschweren sich,
dass Voxenergie nicht auf ihre Beschwerden eingeht.
Jetzt gegen Voxenergie wehren!
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Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Voxenergie Erfahrungen
Betroffene Kunden beschweren sich über Voxenergie. Häufig beginnt die Beschwerde, dass unerwünschte Verträge zustande kommen.
Nachdem der Kunde diesen unerwünschten Vertrag nicht abgewehrt bekommt, werden häufig Preise und Abschläge erhöht.
Während und nach dem Vertragsende drohen weitere Probleme.
Bewertungen zu Voexenergie
Bewertungen auf Trustpilot bestätigen, dass viele Verbraucher unzufrieden sind mit Voxenergie. 95% der Verbraucher geben Voxenergie die schlechteste Note „Ungenügend“ (Stand: 07.03.2022).
Viele der Beschwerden auf de.reclabox.com und Trustpilot hängen mit ignorierten Vertragskündigungen und Widerrufe zusammen (Abruf: 07.03.2022):
Zu diesen und weiteren Problemen finden Sie hier praxiserprobte Anleitungen und Musterschreiben. So sparen Sie Zeit und wissen genau, wie Sie vorgehen sollten:
Werbeanrufe | unerwünschte Verträge |
Widerruf / Kündigung | verweigert oder ignoriert |
Mahnungen | wenn drastische Abschläge nicht gezahlt werden |
Preiserhöhung | starke Erhöhung, nicht mitgeteilt |
Abschlag-Erhöhung | starke Erhöhung, nicht mitgeteilt |
1. unerwünschte Anrufe & Verträge
Betroffene Verbraucher beschweren sich, dass sie gegen ihren Willen angerufen, sogar getäuscht und zu einem Vertrag überredet wurden.
Daraufhin erhalten die Betroffenen eine Vertragsbestätigung sowie ein Verlängerungsangebot. Kunden, die dies unterschreiben, binden sich weitere 2 Jahre an das Unternehmen.
Betroffene Kunden berichten mir, dass sie kein Widerrufsformular erhielten. In den Auftragsbestätigungen, die mir zugesendet wurde, finde ich auch keine solches Formular.
Ein solches Formular muss auf Papier oder in einer E-Mail bereitgestellt werden (siehe §312g II, S. 2 BGB i.V.m. Art 246a §1 II Nr. 1, §4 III EGBGB; Landgericht Köln, Az. 84 O 96/19). Die Einhaltung der in §312h BGB vorgeschriebenen Textform erfordert gemäß 3126b BGB das Vorliegen einer lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und diese per E-Mail oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurde.
2. drastische Preiserhöhungen
Betroffene Verbraucher beschweren sich, dass in der Auftragsbestätigung und wenige Monate später die Preise drastisch erhöht wurden. Hiergegen können Sie sich wehren.
Wenn Ihnen die Preise in der Auftragsbestätigung erhöht wurden, dann fechten Sie bitte den Vertrag als Ganzes an (siehe oben).
Wenn Ihnen die Preise in einem Schreiben wie dem unten stehenden erhöht wurde, dann sollten Sie der Preiserhöhung widersprechen. Die Preiserhöhung ist versteckt und sehr hoch. Teilweise wurden die Preise auf über 100 Cent/kWh erhöht.
3. drastische Abschlagserhöhungen
Häufig bemerken betroffen Kunden als erstes die Abschlagserhöhungen. Diese gehen einher mit einer Preiserhöhung. Um die Abschlagserhöhung anzufechten, müssen Sie daher die Preiserhöhung anfechten.
Abschlagserhöhungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn
- Eine Preiserhöhung vorgenommen wurde oder
- Ihr Verbrauch sich erhöht hat.
In manchen Fällen berichteten Kunden mir, dass Abschlagserhöhungen ohne eine Preiserhöhung einherging. Dies ist unzulässig. Auf keinen Fall dürfen Sie einfach so den Abschlag nicht zahlen oder die Abbuchung zurückbuchen lassen. Es ist wichtig, dass Sie der Abschlagserhöhung widersprechen, indem Sie z.B. die Preiserhöhung anfechten.
4. Jahresabrechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Voxenergie nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
5. Guthaben nicht ausgezahlt
Das Guthaben muss zeitnah, spätestens 2 Wochen nach erhalt der Abrechnung an Sie ausgezahlt werden.
Wenn Voxenergie die Frist nicht eingehalten hat, dann sollten Sie mahnen. Nutzen Sie dieses Musterschreiben.
6. Grundgebühr soll nach Kündigung weiter gezahlt werden
Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird (z.B. durch Umzug oder Vertragsauflösung), soll verlangt Voxenergie in einigen Fällen, dass die Grundgebühr bis Vertragsende weiter gezahlt werden soll. M.E. ist dies nicht zulässig! Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben. Kunden haben derartige Zusatzkosten bereits abwehren können.
Ob Sie betroffen sind, sehen Sie in Ihrer Abrechnung. Dort wird der Posten „Grundpreis Gesamt“ aufgeführt.
7. Mahnungen
Teilweise setzt Voxenergie die Kunden mit Mahnungsschreiben wie diesem unter Druck. Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Wenn Sie von Voxenergie gemahnt werden, dann sollten Sie diesen Hinweisen folgen. Wichtig ist, dass Sie Zahlungen nur nach einer Mitteilung an das Unternehmen (inklusive Begründung) verweigern oder zurück buchen lassen.
Mahnungen abzuwehren ist besonders schwierig. Hier sollten Sie sich Rat holen, wenn Sie unsicher sind.
8. Haushaltsschutzbrief – Preiserhöhung abwehren
Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben im Reiter „Hilfe“ unter der Überschrift „Preiserhöhungen“. Dieses müssen Sie nur noch geringfügig an Ihre spezifische Situation anpassen.
Seit 2020 beschweren sich Verbraucher über Zusatzkosten für einen Haushaltsschutzbrief, der zusammen mit einem Strom- oder Gastarif abgeschlossen wurde. Solche Haushaltsschutzbriefe kenne ich von Extraenergie. Die Stiftung Warentest (Quelle) und ich sehen den Mehrwert solcher Haushaltsschutzbriefe als sehr gering an, da da viele Leistungen z.B. durch die Hausratsversicherung etc. abgedeckt sind. Auch über den Haushaltsschutzbrief der Extraenergie haben sich Verbraucher beschwert. Die Verbraucher bemängelten, dass die Vertragsdetails versteckt waren und die Kündigung erschwert wurde, weil die Kündigungsfrist länger als die der Strom- und Gasverträge waren. Aus diesem Grund haben viele Verbraucher zu spät den Haushaltsschutzbrief gekündigt.
Verbraucher berichten, dass deren Beschwerden aufgrund versteckter oder überzogener Preiserhöhungen zunächst ignoriert oder mit Standard-E-Mails abweisen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen auch gerne eine praxiserprobte Vorgehensweise zukommen lassen, wie Sie Ihre Beschwerde mit weniger Zeitaufwand und besseren Ergebnissen durchsetzen können. Die folgenden Bewertungen – die Sie auch auf Google Maps einsehen können – belegen die Wirksamkeit der Muster-Antwortschreiben und meiner praxiserprobten Vorgehensweise, die anbieter-übergreifend verwendbar ist.
Der Fall: Haushaltsschutzbrief als kostenloser Zusatz beim Vertragsangebot
Die zuvor erwähnte Verbraucherin erhielt bei der Vertragsbestätigung einen kostenlosen Haushaltsschutzbrief zum Strom- oder Gasvertrag dazu. Da viele Leistungen versprochen werden und der Kunde viel Geld sparen kann, nahm sie das Angebot stillschweigend an. Voxenergie zeigt in seinem Schreiben auch keine Möglichkeit auf, wie die Verbraucherin den Haushaltsschutzbrief hätte ablehnen können. Stattdessen wird mehrfach dargelegt, dass der Haushaltsschutzbrief kostenlos ist – 0,00 € anstatt 9,99 € / Monat. Im Schreiben wird ferner suggeriert, dass der Verbraucher in 5 Jahren somit einen Bonus i.H.v. 599,40 € erhält.
Versteckte Preiserhöhung
In der Vertragsbestätigung wurde noch angegeben, dass der Verbraucher 0,00 € anstatt 9,99 € pro Monat zu zahlen habe. 1,5 Monate nach Vertragsbeginn erhielt die Verbraucherin ein Schreiben, in dem eine Preiserhöhung auf 13,95€ pro Monat versteckt mitgeteilt wird.
Das Schreiben hat den Betreff „Preis und Vertragsinformationen“. Somit wird kein Hinweis auf eine Preiserhöhung gegeben. In dem ganzen Schreiben werden die Strom-Preisbestandteile detailliert dargelegt. Da die Verbraucherin einen Vertrag mit Preisgarantie abgeschlossen hat und der Arbeits- und Grundpreis des Stromtarifs sich somit gar nicht verändern kann, enthielt das Schreiben auf den ersten Blick keine relevante Informationen für die Verbraucherin. Sie konnte gar nicht mit einer Preiserhöhung rechnen. Dieser Eindruck wird dadurch bestärkt, dass weder im Betreff noch im Text ist von einer Preiserhöhung die Rede ist. Lediglich in der Tabelle, zwischen den Preisbestandteilen vom Stromtarif wird die Preiserhöhung indirekt in einer Tabelle aufgelistet. Unterhalb der Tabelle – ohne Hervorhebung – wird in einem Nebensatz die Preiserhöhung indirekt erwähnt: „Um unseren hohen Ansprüchen gerecht zu werden, haben wir die Kosten für die Ihren Haushaltsschutzbrief angepasst.“
Lag bei Ihnen eine ähnliche Form der Preiserhöhung vor? Wenn ja, dann wehren Sie sich! Denn aus mehrfacher Hinsicht halte ich diese Preiserhöhung des Schutzbriefes für unzulässig. Weiterführende Details, weshalb ich diese Preiserhöhung für unzulässig erachte, können Sie meinem Muster-Antwortschreiben sowie dieser Seite entnehmen.
Hilfe bei Problemen
1. Vertrag anfechten
Im 1. Schritt sollten Sie widerrufen. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann mahnen Sie. Wird der Widerruf abgelehnt, dann sollten Sie den Vertrag anfechten. Nutzen Sie hierzu meine kostenlosen Musterschreiben.
Bitte versenden Sie den Widerruf per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin)
2. Preiserhöhung anfechten
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Voxenergie.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Voxenergie setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Voxenergie jedoch derartige Beschwerde zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (Voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Voxenergie zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Voxenergie, Sie erhalten 667 €.
3. Abschlagshöhung anfechten
In den allermeisten Fällen liegt eine Preiserhöhung vor. Diese müssen Sie anfechten, damit die Abschlagserhöhung zurückgenommen wird (siehe vorheriger Abschnitt). Nur wenn keine Preiserhöhung vorliegen sollte, folgen Sie bitte diesen Hinweisen.
Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben die Abschlagserhöhung widersprechen. Wenn Voxenergie nicht auf Ihren Wunsch eingeht, dann sollten Sie mahnen und anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Weiterführende Hinweise zum Überprüfen und Anfechten der Abschlagserhöhung habe ich Ihnen auf der verlinkten Seite bereitgestellt.
Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin).
Zum Öffnen: bitte klicken
Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben die Abschlagserhöhung widersprechen. Wenn Voxenergie nicht auf Ihren Wunsch eingeht, dann sollten Sie mahnen und anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (voxenergie – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin).
MUSTERSCHREIBEN:
Betreff: Verbraucherbeschwerde – unzulässige Abschlagserhöhung
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihre Abschlagserhöhung anfechten:
Sie dürfen den Abschlag nur bei einer Preiserhöhung oder einer Verbrauchserhöhung proportional anheben. Beides liegt aus meiner Sicht nicht vor.
Sollten Sie mir eine Preiserhöhung zugesendet haben, so bitte ich Sie, mir diese erneut zwecks Prüfung zuzusenden.
Ich fordere Sie auf, die Abschlagserhöhung zurück zu nehmen. Hierzu setze ich Ihnen eine 14-tätige Frist zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Ihr Name
SCHRITT 2: MAHNUNG
Vertrags-/Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich der Abschlagserhöhung widersprochen. Bitte gehen Sie auf meine Gründe in dem Schreiben ein. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Ihr Name
SCHRITT 3: SCHLICHTUNGSSTELLE
Wenn Sie zu keiner Lösung kommen, dann können Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese ist für Sie kostenlos. Für Ihren Anbieter ist diese kostenpflichtig. Da die Kosten für Ihren Anbieter steigen, je länger die Schlichtungsstelle vermittelt, rechne ich mit einem schnellen Nachgeben von Ihrem Anbieter. Textvorlagen finden Sie bei der zuvor verlinkten Seite.
4. Jahresabrechnung fehlt / falsch
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen von Voxenergie können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
5. Guthaben nicht ausgezahlt
Das Guthaben muss zeitnah, spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Abrechnung an Sie ausgezahlt werden.
Wenn Voxenergie die Frist nicht eingehalten hat, dann sollten Sie mahnen. Nutzen Sie dieses Musterschreiben.
6. Grundgebühr soll nach Kündigung weiter gezahlt werden
Wehren Sie sich, wenn Ihr Anbieter nach der Kündigung verlangt, dass Sie weiterhin die Grundgebühr bezahlen sollen. M.E. ist dies nicht zulässig! Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben. Kunden haben derartige Zusatzkosten bereits abwehren können.
7. Mahnungen
Wenn Sie von Voxenergie gemahnt werden, dann sollten Sie diesen Hinweisen folgen. Wichtig ist, dass Sie Zahlungen nur nach einer Mitteilung an das Unternehmen (inklusive Begründung) verweigern oder zurück buchen lassen.
Mahnungen abzuwehren ist besonders schwierig. Hier sollten Sie sich Rat holen, wenn Sie unsicher sind.
Wechseln Sie zukünftig sicher zu einem seriösen Anbieter
Sie sollten zukünftig nicht mehr auf derartige telefonische Anrufe reagieren. Schließen Sie Verträge online und schriftlich an.
Sie können erst den Anbieter wechseln, nachdem Sie erfolgreich nowenergy gekündigt haben. Achten Sie darauf, dass Sie eine Kündigungs-/ Widerrufsbestätigung erhalten. Andernfalls werden alle Ihre Wechselversuche scheitern.
Empfehlung:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
Empfehlung:
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Voxenergie
Bitte kontaktieren Sie voxenergie nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: Voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 –12107 Berlin
Tel.: 030 / 209953200
Fax: 030 / 209953201
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Voxenergie gibt es viele Beschwerden. Gegen Voxenergie klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Voxenergie als nicht empfehlenswert ein.
Widerrufen Sie.
Wenn Voxenergie den Widerruf ablehnt, dann müssen Sie den Vertrag anfechten. Die kostenlosen Musterschreiben finden Sie oben unter „1. unerwünschte Anrufe und Verträge“.
Sie haben eine 14-tägige Widerrufsfrist nach Erhalt der Vertragsunterlagen. Da vermutlich auch bei Ihnen keine Widerrufsbelehrung vorliegt, verlängert sich die Widerrufsfrist um bis zu 1 Jahr.
Kunden berichten, dass sie Angebote mit einem Arbeitspreis i.H.v. ca. 40 Cent/kWh erhalten haben. Danach erhielten sie aber Verlängerungsangebote i.H.v. 60 Cent/kWh und mehr erhalten.
Voxenergie hat die Preise teilweise auf über 100 Cent/kWh angehoben.
Voxenergie bietet Strom-, Gas-, Telefon- und DSL-Verträge an. Es gibt zahlreiche Beschwerden. Voxenergie gehört zur Primaholding.
Solange Voxenergie Sie als Kunden behandelt, wird der Wechsel zu einen neuen Anbieter scheitern. Daher ist es wichtig, dass Sie eine Widerrufs- / Kündigungsbestätigung erwirken!
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich bezahle schon 2 Jahre für einen Handyvertrag den ich nie abgeschlossen habe und das dreiste daran ist das meine Kündigung zum 31.12.2022 nicht akzeptiert wird, ich soll noch bis 31.01.2023 bezahlen. Wann legt man diesen Verbrechern das Handwerk ?
Hubert
habe gestern schon mehrfach geschrieben!!!
ich gehe jetzt zur kripo wenn ich wieder zu hause bin.
eine sammelklage gegen diesen verbrecherverein wäre angebracht!!!
die muss man doch vom markt bringen mit ihren mehr als unseriösen machenschaften!!!!!
desweiteren werde ich kabel eins: Achtung Abzocke mit peter giesel einschalten!!!!!
finger weg von diesem betrügersystem.
seit einem halben jahr warten wir auf unsere rückerstattung!!!!
17 schreiben bzw. emails wurden nie beantwortet!!!!!
vielmehr alle abgetaucht incl. rechtsanwaltskanzlei von voxenergie!!!!!!!!!!!!
die adresse wo jetzt diese rechtsanwälte sitzen=zimmerstrasse in berlin,
war früher die firmenadresse der voxenergie!!!!!!
aber wie gesagt sofort auflegen, wenn der name voxenergie fällt!!!!!!
AUF ALLE FÄLLE WEG VON VOXENERGIE!!!!!
WENN JEMAND VON DENEN ANRUFT SOFORT AUFLEGEN!!!!! egal ob strom oder handy!!!!!!!!!
wir sind seit nunmehr fast zwei jahren von den mehr als genervt!!!!!
gehe jetzt zur kripo, verbraucherschutz und ans fernsehen!!!
im zdf kamen schon berichte über diese machenschaften von voxenergie!!!!!!!
anders kann man sich von denen nicht befreien!!!!!!!!
frieda grommer
wir kämpfen zur zeit gegen einen handyvertrag der nie zustande gekommen ist!
weil keine mündliche zusage bzw. zustimmung am telefon erfolgte!!!
es wurde lediglich angebotsunterlagen angefordert, die kamen auch, haben diese
aber aufgrund der infos hier im netz nicht unterschrieben!!!
aber die dreistigkeit schlechthin war, das die grundgebühr abgebucht wurde,
obwohl wir keine abbuchungsermächtigung erteilt haben!!!
(=die haben die kontonummer aus unserem stromvertrag einfach unerlaubterweise verwendet,
praktisch ein klasischer datenmissbrauch)!!!!!
jetzt wurde uns ein mahnbescheid für die forderungen aus dem handyvertrag
über das amtsgericht berlin-wedding berlin-brandenburg zugesandt!!!
dazu muss man wissen das man hier einen widerspruch machen muss, um der forderung
zu entkommen!!!
auserdem hatten wir die sim-karte gar nicht zugesandt bekommen-also mangel am vertrag!!!!!
wir haben keine sekunde mit dieser karte telefonieren können!!!!
also hände weg, bzw. auflegen wenn jemand von voxenergie anruft!!!!!!
eine äusserst mehr als unseriöses unternehmen. eigentlich müsste man dieses unternehme
ganz anders bezeichnen, aber diesen ausdruck schreibe ich hier nicht!!!!!
lg frieda grommer
So ging es mir auch…2 Jahre für nichts bezahlt und jetzt wird noch nicht einmal meine Kündigung akzeptiert.
Sonderkündigungsrecht nicht anerkannt
Zuvor gemachte Kündigungen wurden auch nicht akzeptiert. Nach Terminbestätigung Strompreis verdreifacht.
Ich hatte am 06.12.2021 mir telefonisch einen Stromvertrag von Voxenergie aufschwatzen lassen. Diesen hatte ich dann widerrufen, jedoch ohne Erfolg. Der Vertrag beinhaltete einen Arbeitspreis von 29,27 Cent/kWh und einen Grundpreis von 12,50/Monat.
Da mein Vertrag bei E.ON noch bis zum 30.11.2022 läuft, erhielt ich dann am 06.11.2022 eine Terminbestätigung von Voxenergie zum 01.12.2022 und gleichzeitig einen neuen Arbeitspreis von 102,80 Cent/kWh und einen Grundpreis von 25,57/Monat.
Hiermit war ich natürlich nicht einverstanden und machte am 11.11.2022 von meinem Sonderkündigungsrecht per Einschreiben gebrauch. Die Kündigung wurde dann mit Schreiben von Voxenergie vom 15.11.2022 nicht anerkannt. Anfang Dezember will Voxenergie dann einen Abschlag von 156 EUR/Monat von meinem Konto abbuchen. Ich bin verzweifelt und werde die Abschlags-Abbuchung auf jeden Fall stornieren.
Hallo, genauso haben sie es bei mir auch gemacht. Gaspreis um das 10fache erhöht aus 58€ wurden 589€ Abschlag bei einem jahreverbrauch von 6500kwh . Lehnen auch sonderkündigung ohne Begründung ab.
Bekommen jeden Tag Email. Bleib dabei, kündigen. Einzugsermächtigung zurückziehen. Mfg Michael
einfach hart bleiben und die abbuchungsermächtigung entziehen
und den abgebuchten betrag bei der bank retourbuchen lassen.
aber es wird ein harter weg mit dieser „g……….ter-firma!!!!
wir habens am eigenen leib verspüren müssen. siehe kommentar ganz oben!!!!!!!
17 schreiben in papierform und emails nie beantwortet!!!!
frieda
Hallo,ich wollte mich hiermit einmal an Sie wenden.Nachdem ich auf ihre Internet Seite gestoßen bin und wir auch,wie viele,bei einen Stromwechsel ziemlich getäuscht wurden.(VOXenergie.wir hatten schon einen Abschlag in doppelter Höhe als bei meinen alten Versorger.Bei nachfragen gibt es keinerlei Reaktion.Dem nicht genug,wurde uns am 1.10.2022 plötzlich194.00Euro vom Konto abgebucht (zuvor 133.00Euro.Ich habe auch per Mail versucht Auskunft zu bekommen aber man kommt bei denen garnicht rein um auch mal eine Rechnung zu sehen, es gab nämlich bisher keine Rechnung.Jetzt hatte ich versucht per Post mit einen Einschreibebrief was zu erreichen. Ich habe da auch auf mein Sonderkündigungsrecht hingewießen.Kurz und ohne einen weiteren Kommentar bekam ich zurück dass dafür die Frist bereits abgelaufen ist.Ich konnte ja nicht früher reagieren,da ich ja von VOXenergie weder per Post noch per Imail über diese utobische erhöhung von 194,00Euro.Jetzt wollte ich mich mal bei Ihnen melden und hoffen dass ich viellecht mit Ihrer Hilfe etwas erreichen kann. Im voraus schon mal vielen Dank.Mit freundlichen Grüssen A. Fernandez
Hallo Herr Anton,
wir benötigen dringend Hilfe. Mein Sohn ist leider auch auf Voxenergie reingefallen, soll jetzt 128,- Euro Abschlag zahlen, statt der Preisgarantie von unter monatlich 34,- Euro. Nach der letzten Erhöhung, haben wir innerhalb der Frist von 14 Tagen eine Sonderkündigung per Mail geschickt. Wird nicht anerkannt, da in der Antwort auf einmal ein Schreiben von vor 2 Monaten präsentiert wird. Alle Schreiben hat er generell per Post erhalten, nur das eine nicht und Voxenergie behauptet jetzt, dass er das Schreiben per Post erhalten haben muss.
Sie gehen nicht auf eine Sonderkündigung ein und bleiben dabei. Mein Sohn lebt in Berlin, könnte uns Ihr Anwalt auch helfen?
Freundliche Grüße
Hallo
Mit eurer Erhöhung der Abschlagzahlung bin ich nicht einverstanden
ich bitte um Eure IBan Nummer damit ich Euch das Geld überweisen kann.
Hans Sodekamp
@Anonymous (Hans Sodekamp)
Das müssen SIE Ihrem VERSORGER schreiben, nicht hier ins Forum.
Ich bin kundin von Voxenergie seit 3 monaten. Obwohl ich meine letzte Jahrliche Rechnung von meine letzte Anbieter gesickt an Vox, die firma sickt an mir eine Rechnung cirka 300 euro. An meine letzte Anbieter habe ich 76 euro jeden monat. Vielmal habe ich gebeten per email die voxenergie meine Abschlag anpassen. Ich habe fotos von meine Zehlerstand gesickt und eine taglische Zeitung zusamen fotografieren aber der Rechnungen komen noch 300 euros. Vas sollte ich tun?
@ Christina Sfaellou
Folgen Sie dem LÖSUNGSWEG. Diesen finden Sie hier im Forum.
BITTE lassen Sie sich von Familienangehörigen und / oder Freunden, die gut Deutsch sprechen, unterstützen. Das ist in Ihrem Fall SEHR, SEHR wichtig.
Das ist meine persönliche Meinung.
Ich bin nach etlichen Sonderkündigungen auf die ich keine Antworten erhalten habe zu einem Anwalt gegangen habe einmalig 200 Euro bezahlt!
Der Anwalt hatte sich drum gekümmert und so kam ich aus diesem Abzockerladen raus gekommen!
Habe noch einige Anrufe bekommen aber immer sofort aufgelegt!
Bin jetzt bei einem seriösen Stromlieferant!
@Adam
Verlieren Sie bitte KEINE Zeit und folgen KONSEQUENT dem LÖSUNGSWEG. Dieser findet sich hier im Forum.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Das ist meine persönliche Meinung
Hilfe.
Kann meinen Vertrag mit Foxenergie nicht kündigen, ist ein Alptraum. Den Vertrag habe ich vor einem Jahr telefonisch unterschrieben. Sie haben uns Dokumente geschickt, aber wir haben sie nicht unterschrieben, also dachten wir, das Problem sei gelöst. Und hier vor einem Monat, vor 2 Monaten, bekommen wir von Foxenergie einen Brief über die Vertragsauflösung beim alten Gas- und Stromversorger und eine Prognose für die nächsten 2 Jahre. Wir fanden es ok und haben einen Vertrag unterschrieben. Und dann gab es Prognosen von 488 Euro für Strom und 280 für Gas. Wir haben das Kündigungsschreiben nach etwa einer Woche ab Vertragsunterzeichnung verschickt und können diesen Wahnsinn nicht stoppen.
Ich habe Vertragmit mit voxenergie in November verlängert ,jetzt in Sommer kommt Nachzahlung genau ab neues Vertrag ( welche ich nicht gekriegt habe wie frühere Abrechnung auch). Nachzahlung für Halbe Jahr ( bezale monatlich 250€) Summe ist 11.600€. Bin geschokt.Voxenergie hat versucht gleich 3800€ aus meinem Konto zu buchen.Das ich als aleinerziende Mutter bin ,habesolche Geld nicht auf
meinem Konto ,war Buchung nicht möglich. Und weiß auch nicht was soll ich jetzt machen.
@Ljubica Turic
Sie können der Abrechnung (Nachzahlung) WIDERSPRECHEN.
Hilfsweise würde ich den Vertrag WIDERRUFEN. Dies scheint nicht unmöglich, da Sie Ihren Ausführungen nach den Vertrag noch nicht zugesendet bekommen haben. Falls Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, beträgt dieses 1 Jahr und 14 Tage.
Zudem würde ich den Vertrag rein vorsorglich ANFECHTEN.
Für alle drei Fälle (Widersprechen, Widerrufen und Anfechten) stellt Herr Moeschler hier im Forum Schreiben zur Verfügung.
Die 3.800,00 EUR würde ich zurückbuchen lassen.
Dann würde ich sofort die Abrechnung überprüfen und eine Gegenrechnung erstellen. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang insbesondere, ob Voxenergie die Ihnen zugesagten Grund- und Arbeitspreise auch tatsächlich berechnet hat.
Schicken Sie alle Ihre Schreiben an Voxenergie per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF.
Verzichten Sie auf Telefonate mit dem Versorger.
Das ist meine persönliche Meinung.
@Christina Heinz
VORAB:
Sollte sich Ihr Vater für eine VERBRAUCHERBESCHWERDE und einem SCHLICHTUNGSANTRAG entscheiden, müssen diese IM NAMEN IHRES VATERS gestellt werden.
Da Sie jedoch ihren Vater bei der Bearbeitung der Angelegenheit bearbeiten, spreche ich SIE an.
1.
Ordnen Sie die Ihnen vorliegenden Unterlagen schnellsens CHRONOLOGISCH. Dies erleichtert Ihnen die weitere Vorgehensweise ;-).
Wenn Sie dass getan haben, geht es weiter mit Ziffer 2.
2.
Sie können eine VERBRAUCHERBESCHWERDE nach § 111 a EnWG fertigen an Voxenergie, die Ihnen dann innerhalb von VIER WOCHEN nach Eingang eine Stellungnahme zukommen lassen muss. Wenn Voxenergie das nicht macht, können Sie einen SCHLICHTUNGSANTRAG bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. stellen.
In der VERBRAUCHERBESCHWERDE selbst widersprechen Sie u.a. unter Hinweis auf Ihre zum 30.09.2022 ausgesprochene Kündigung der Fortführung des Vertrages bis Ende 2024 (hier bitte GENAUES DATUM einsetzen).
Zur BEGRÜNDUNG führen Sie bitte u.a. an, das der Vertrag gemäß Ziffer ….. der AGB monatlich kündbar ist.
Wenn Sie sich für eine VERBRAUCHERBESCHWERDE entscheiden, senden Sie diese SCHNELLSTMÖGLICH als Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich mindestens als EINSCHREIBEN / EINWURF an Voxenergie.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.
Wenn Voxenergie NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich – wie bereits erwähnt – an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.
Das Muster einer VERBRAUCHERBESCHWERDE und eines SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie hier im Forum.
Wenn Sie sich für eine VERBRAUCHERBESCHWERDE entscheiden, verlieren Sie bitte KEINE Zeit!
Ich persönlich würde die VERBRAUCHERBESCHWERDE spätestens am Dienstag kommender Woche an Voxenergie absenden. Dies deshalb, weil Voxenergie innerhalb von VIER Wochen AB ZUGANG der Verbraucherbeschwerde reagieren und / oder dem Problem abhelfen muss.
Wenn Sie die VERBRAUCHERBESCHWERDE am 23.08.2022 als Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF auf den Postweg bringen an voxenergie GmbH, Postfach 110713, 10837 Berlin, dürfte Sie 2-3 Tage später, also etwa am 25.08.2022 bzw. 26.08.2022 über das Postfach ausgeliefert werden. Das genaue Zugangsdatum können Sie – wie bereits erwähnt – über die „Sendungsverfolgung Einschreiben“ nachvollziehen.
Unter Berücksichtigung des FIKTIV dargestellten Zeitablaufs MUSS Voxenergie noch im SEPTEMBER 2022 und damit innerhalb der bis zum 30.09.2022 laufenden Kündigungsfrist reagieren und / oder dem Problem abhelfen ;-).
Das ist meine persönliche Meinung.
Guten Tag,
mein Vater hat Probleme mit VoxEnergie. Ich versuche ihn bei seiner Kündigung zu unterstützen. Er bezieht seit mehreren Jahren (mindestens seit 2018) Strom von VoxEnergie. Der stillschweigend verlängerte Vertrag wurde jetzt von mir gekündigt, so wie es die AGB’s vorgeben: „.Der automatisch (stillschweigend) verlängerte Vertrag ist monatlich kündbar. Die Kündigung hat zumindest in Textform zu erfolgen.“ Anfang August habe ich in Bezug auf diese Passage den Vertrag für Ende September gekündigt. Jetzt kommt eine Kündigungsbestätigung mit dem Hinweis, dass der Vertrag Ende 2024 zu Ende geht und wir nicht vergessen sollen, die Abschläge regelmäßig zu bezahlen.
Wie sollen wir in diesem Fall jetzt vorgehen? Es ist alles sehr undurchsichtig, da kaum Unterlagen vorliegen und es immer nur einzelne Schreiben gibt.
Ich wäre dankbar um Unterstützung.
auch ich habe Probleme mit Voxenergie deswegen bin ich heute Morgen bei der Verbraucherzentrale in Köln.
diese hat mir gesagt das ich aufgrund der Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen kann.
Sowohl per Email und Einschreiben mit Rückschein die Kündigung versenden.
Vielleicht ist das bei euch auch möglich.
ja, wenn die Preiserhöhung noch nicht wirksam ist, dann akzeptiert meiner Erfahrung nach Voxenergie die Sonderkündigugn. Aber wenn die Preiserhöhung z.B. zum 1.9. ausgesprochen wurde und Sie danach die Sonderkündigung denen zusenden, dann lehnen die die Kündigung ab. Sie müssen dann (gerne mit meiner kostenlosen Hilfe) die Preiserhöhung anfechten. Nutzen Sie mein Musterschreiben.
VG
MM
Ich bin Kunde bei voxenergie, und habe mal wieder eine drastische Preiserhöhung an Strom bekommen. Ich habe auf Grund der Preiserhöhung die Sonderkündigung wirksam gemacht und per einschreiben geschickt .
Es sind schon zwei Wochen her und voxenergie reagiert nicht auf meine Kündigung was soll ich tun?
@Dieter Rheindt
WENN Sie Ihre SONDERKÜNDIGUNG per EINSCHREIBEN / EINWURF oder EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN auf den Postweg gebracht haben, können Sie den ZUGANG Ihres Schreibens beim Versorger wie folgt nachweisen:
Geben Sie im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist. Bei EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN erhalten Sie zusätzlich den roten Rückschein auf dem Postweg zurück.
Wenn seit ZUGANG Ihres Schreibens beim Versorger mindestens 14 Tage vergangen sind, OHNE dass der Versorger reagiert hat, können Sie dem LÖSUNGSWEG folgen. Diesen finden Sie hier im Forum. Falls noch KEINE 14 Tage vergangen sind, wäre in Ihrem Fall der nächste Schritt den Versorger MAHNEN unter Fristsetzung von weiteren 14 Tagen.
Wenn seit ZUGANG Ihres ersten Schreibens (das mit der Sonderkündigung) beim Versorger mindestens VIER WOCHEN vergangen sind, ohne dass der Versorger reagiert oder dem Problem abgeholfen hat, können Sie sich direkt an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Ein MUSTERSCHREIBEN hierfür findet sich hier im Forum.
Wenn Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden, folgen Sie BITTE Ihrem Weg KONSEQUENT. Andernfalls verlieren SIE wertvolle Zeit.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind KEINE verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
hier dasselbe. Vertrag mit denen geschlossen, schriftlich gibt es nichts.
Die Preise haben sie seit einiger Zeit erhöht, im April haben wir per Einschreiben gekündigt. Bestätigung haben wir keine erhalten, am Telefon wird man nicht ernst genommen und es wurde sogar einfach aufgelegt.
Wir hatten nach Kündigung versucht, einen neuen Anbieter zu wählen – ein neuer Vertrag kommt aber nicht zustande, weil Voxenergie denen mitteilt, man wäre bis 2025 bei denen gebunden.
Ist es nicht aber so, dass Stromverträge mittlerweile monatlich kündbar sein müssen ?
Wie können die denn einfach einen Vertrag bis 2025 laufen lassen?
Ich kündige nun erneut per Einschreiben mit Frist zur schriftlichen Kündigungsbestätigung. Habe da aber wenig Hoffnung.
Ich wüsste auch gern, wie man am Besten vorgehen kann. Dankeschön
@Anja Heykes
Vorab der Hinweis, dass es angesichts Ihrer ungenauen Angaben sehr schwer ist, Ihnen Unterstützung zu gewähren.
Dennoch werde ich es versuchen ;-).
Wie Sie schreiben, haben Sie einen Vertrag mit „denen“ (Voxenergie) geschlossen, schriftlich gäbe es nichts.
Wenn Sie von „denen“ nichts schriftlich haben, sind Ihnen offensichtlich auch noch kein VERTRAGSUNTERLAGEN zugegangen.
Ob Sie über Ihr WIDERRUFSRECHT ordnungsgemäß belehrt wurden, haben Sie nicht mitgeteilt. Wenn Sie über dieses NICHT ORDNUNGSGEMÄSS belehrt wurden, erlischt es spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Ob Sie noch innerhalb dieser Frist liegen, teilen Sie ebenfalls nicht mit, sollte aber von Ihnen geprüft werden. Sollten Sie noch innerhalb der genannten Frist liegen, können Sie noch hilfsweise WIDERSPRECHEN.
Ungeachtet dessen haben sich Ihrer Aussage nach die Preise seit einiger Zeit erhöht und im April (vermutlich 2022) haben Sie per Einschreiben gekündigt. Welche Art von Einschreiben (z.B. Einschreiben / Rückschein, Einschreiben / Einwurf, usw. ) Sie gewählt haben, teilen Sie nicht mit, weshalb hierzu keine weiteren Einlassungen möglich sind. Daher hierzu nur so viel: E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail UND ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF hat sich bewährt.
Auf Grund des Sachverhalts (Energiepreiserhöhung) hätten Sie eine SONDERKÜNDIGUNG aussprechen können. Ob Sie das getan haben, teilen Sie leider nicht mit, (Sie teilen lediglich mit, dass Sie gekündigt haben) weshalb auch hierzu keine weiteren Einlassungen möglich sind, denn KÜNDIGUNG und SONDERKÜNDIGUNG sind „zwei Paar Stiefel“.
Ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT, auch außerordentliches Kündigungsrecht, ist das einseitige Gestaltungsrecht, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn im Übrigen die Möglichkeit zur KÜNDIGUNG nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht.
Insofern bleibt zu hoffen, dass Sie aufgrund der Energiepreiserhöhung eine SONDERKÜNDIGUNG ausgesprochen haben.
Dass Sie von Voxenergie keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Kündigung erhalten haben ist leider „normal“. Trotzdem sollten Sie es aber nicht so einfach hinnehmen.
Dass Voxenergie dem neuen Anbieter mitteilt, Sie wären noch bis 2025 an die gebunden, mag sein, ist aber schlichtweg unzutreffend. Auch hier können Sie sich wehren.
Die Laufzeit von Energielieferverträgen darf nämlich maximal ZWEI JAHRE betragen. Damit IHR Energieliefervertrag nicht mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet, wird in den AGB meistens eine sogenannte „stillschweigende Verlängerung“ geregelt. Der Vertrag verlängert sich also automatisch, wenn SIE nicht vorher kündigen.
Wie Sie schreiben, wollen Sie nun erneut per Einschreiben „kündigen“. Da Sie nicht mitteilen, welche Art von Kündigung Sie aussprechen wollen, sind auch hierzu leider keine weiteren Einlassungen möglich. Ungeachtet dessen sei die Frage erlaubt, was für eine Kündigung Sie aussprechen wollen? Kündigung ( zum Ende der Vertragslaufzeit 2025 ???) oder eine SONDERKÜNDIGUNG (wegen was) ? Vielleicht wollen Sie das ja noch PRÄZISIEREN.
Ich kann nur empfehlen, Ihre Unterlagen chronologisch zu ordnen, Ihren Sachvortrag zu PRÄZISIEREN und dann KONSEQUENT den von Herrn Moeschler aufgezeigten LÖSUNGSWEG zu gehen, den Sie hier im Portal ( Forum) finden.
Das heißt: Zwei Mal mahnen, dann SCHLICHTUNGSSTELLE einschalten. Alles andere bedeutet Zeitverlust.
Wenn Sie weitere Beiträge verfassen, würde ich mich freuen, wenn Sie diese PRÄZISIEREN, damit eine bessere Unterstützung – die meinerseits gerne gegeben wird – auch gegeben werden kann ;-).
Schalten Sie die Schlichtungsstelle ein.
Auch ich habe nach einem Telefonat im November bei voxenergie einen Vertrag abgeschlossen. Wie auch bei den anderen hier geschilderten Vorfällen kam die Verdreifachung des zugesicherten Preises noch bevor die erste Stromlieferung zum 01.06.2022 überhaupt begann. In dem schreiben von voxenergie am 12.04.2022 das aber erst am 20.04.2022 bei mir eingetroffen ist stand das bereits am 01.01.2022 eine Preiserhöhung stattgefunden hatte. davon wusste ich nichts. Ich habe dann gekündigt und mir wurde bestätigt dass der Vertrag zum 31.05.2024 endet…. Es kamen die üblichen überhöhten Abbuchungen die immer zurück gehen lies. Darauf kamen die üblichen Drohungen und Mahnungen. Ich habe dann den ursprünglich vereinbarten Preis in etwa bezahlt, da ich nie eine Rechnung oder dergleichen zum Anfang erhalten habe. Jetzt hat mich voxenergie zum 12.08.2022 zum Grundversorger abgeschoben mit dem Hinweis das sie mir bis zu Vertragsende 2024 die Grundgebühr berechnen wollen. Auf diese Rechnung warte ich jetzt. Ist das überhaupt rechtlich? Der Grundversorger stellt ja auch die Grundgebühr in Rechnung.
Ergo soll diese doppelt bezahlt werden? Desweiteren habe ich nie einen Vertrag unterschrieben noch etwas von denen dazu erhalten. Ich habe auch nie eine Vollmacht zur Kündigung meines vorherigen Anbieters ausgestellt und unterschrieben. Eine vorherige Einwilligung zu einem Verkaufsgespräch habe ich auch nie erteilt. Es gab im Jahre 2018 ein Urteil der Verbraucherzentrale gegen voxenergie in dem steht das ein Vertrag bei denen nur schriftlich und unterschrieben bestand hat. Kann man hier im Netz unter „urteile Verbraucherzentrale voxenergie“ nachlesen. Nun meine Frage: Ist dieses Urteil rechtskräftig? Ich wäre um Aufklärung darüber dankbar.
Fordern Sie bitte mein Musterschreiben über den Reiter Hilfe an. Von Rechtswegen alleine sind zwei Verträge an der gleichen Abnahmestelle nicht zulässig.
@Martin Alt
GRUNDGEBÜHREN bis Vertragsende 2024 sind meines Erachtens nach nicht geschuldet. Sollte dies von Voxenergie anders gesehen werden, möge Ihnen Voxenergie bitte die Rechtsgrundlage mitteilen, aufgrund derer Sie angeblich verpflichtet sein sollen, Grundgebühren bis Vertragsende 2024 zu leisten.
hallo
ich habe genau das gleiche problem wie bei ihnen.
mich würde intressieren ob ihr strom abgeklemmt wurde.
ich würde dann auch so vorgehen.
kündigung schreiben. und die abschläge zurückziehen lassen.
ich hatte laut vertrag einen abschlag von 89 Euro.
dann wurde mir einfach ohne ankündigung 217 euro abgezogen.
bitte um hilfe
Heute eine Ergänzung zu meinem Fall. Am 15.09.2022 ist die Abschlussrechnung mit voller Höhe der Grundgebühr bis zum vermeintlichen Vertragsende gekommen. Diese wurde mit Frist von 14 Tagen widerrufen. Am letzten Tag der Fristsetzung kam dann ein schreiben das einen total falschen Sachverhalt beinhaltet nach dem Motto Hauptsache wir schreiben etwas. Diesem schreiben habe ich sogleich geantwortet mit Fristsetzung von 14 Tagen. Heute am 13.10.2022 kommt auf einmal eine zweite Mahnung mit den üblichen Drohungen über einen Betrag von 108€ mit Bezug auf den 04.09.2022. Auch dieser Mahnung habe ich widersprochen, denn ich habe weder eine Rechnung noch eine erste Mahnung bekommen. Auch in der Abschlussabrechnung ist von dem Betrag keine Rede. Ich bin gespannt was da noch alles kommt. Bis hierher kann ich jedem nur raten mit Hilfe der hier angebotenen Musterbriefe mit etwas Anpassung an den jeweiligen Fall und alles schriftlich mit Einschreiben zu machen. Ich werde weiter dazu berichten in der Hoffnung das ich anderen damit etwas Hilfe geben kann.
@Martin Alt
Danke für die Info.
Ich gehe davon aus, dass Sie der Abschlussrechnung WIDERSPROCHEN haben ?. Widerrufen würde nämlich nichts bringen.
Widersprechen Sie weiterhin jeder MAHNUNG.
Ihre Schreiben an den Versorger bringen Sie bitte ebenfalls weiterhin per E-Mail oder im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH mindestens per EINSCHREIBEN / EINWURF auf den Weg.
Wenn Sie KONSEQUENT den hier im Forum beschriebenen LÖSUNGSWEG gehen, der mit der SCHLICHTUNGSTELLE endet, dürfte es nicht schlecht für Sie aussehen.
Bleiben Sie standhaft!
Weiterhin viel Erfolg!
Das ist meine persönliche Meinung.
Bei einem Werbeanruf von Primastrom, ohne Zustimmung zu einem Vertrag, aber der Nennung unserer Zählernummern für Strom und Gas, erhielt meine Frau eine SMS, bei der Sie mit Ja und ihrem Namen den Vertrag bestätigen sollte. Das hat sie nicht gemacht. Heute wurde nochmal angerufen und von meiner Frau eine Absage erteilt. Nun sollen wir in den nächsten 10 Tagen Post von Primastrom erhalten. Meine Frau kann leider keine Einzelheiten zu den Gesprächen nennen, da sie damit überfordert war.
Was kann nun auf uns zukommen und was sollten wir unbedingt tun?
@Udo Naumann
Ihre Frau hat keine Zustimmung zu einem Vertrag gegeben.
Auf die SMS, bei der Ihre Frau mit Ja und Ihrem Namen den Vertrag bestätigen sollte, wurde seitens Ihrer Frau nicht reagiert.
Allerdings hat Ihre Frau die Zählernummer weitergegeben.
Aus dem vorgenannten Grund würde ich rein vorsorglich morgen einen WIDERRUF fertigen (im dortigen BETREFF geben Sie Ihre Zählernummer ein). Musterschreiben hierzu werden von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie sich ein lästiges Nachsuchen ersparen wollen, können Sie auch den nachstehenden Widerruf (der sich mit dem von Herrn Moeschler deckt) verwenden, falls Sie dies wollen.
06.08.2022
Betreff: Ihr Anruf vom 05.08.2022
Zählernummer: 12345678
Widerruf
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich rein vorsorglich einen womöglich geschlossenen Vertrag mit Ihnen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung per E-Mail innerhalb von 14 Tagen zu.
Ich weise darauf hin, dass Sie seit dem 01.10.2016 eine Kündigung per E-Mail oder Fax
akzeptieren müssen (§309 Nr. 13 BGB).
Ich bitte um die umgehende Bestätigung meines Widerrufs.
Die Frist wurde eingehalten, weil ich noch keine Vertragsunterlagen erhalten habe und die
14-tätige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ich widerspreche vorsorglich der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner
Person gem. Art 7 Abs. 3 S. 1 DSGVO. Ich fordere Sie auf, meine bei Ihnen gespeicherten
personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen (Art. 17 Abs.1 b) DSGVO). Ferner
stelle ich klar, dass ich keine Werbeanrufe und -E-Mails von Ihnen für Strom-, Gas-,
Internet- und Telefonie-Tarife wünsche. Hierunter subsumiere ich jegliche Art von
Hinweisen auf Tarifangebote.
Falls es eine Zustimmung zu Werbeanrufe und WerbeEmails von mir gab, ziehe ich mein Einverständnis hiermit zurück.
Sollten Sie meinem Löschungsersuchen nicht nachkommen, fordere ich Sie auf, Ihre
Entscheidung mir gegenüber unter Angabe der gesetzlichen Grundlage unverzüglich zu
begründen. Hierzu setze ich Ihnen ebenfalls eine 14-tägige Frist.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)
Senden Sie Ihren WIDERRUF als Anhang zu Ihrer E-Mail und ZUSÄTZLICH zumindest per Einschreiben / Einwurf an den Versorger.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.
Darüber hinaus würde ich bei meinem JETZIGEN VERSORGER anrufen und diesem mitteilen, dass Sie KEINEN Wechsel wünschen. Teilen Sie das Ihrem JETZIGEN VERSORGER bitte auch SCHRIFTLICH mit.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo
Ich muss die Voxenergie Vollbeschwerden, weil sie meine Daten vom Yellow Strom geklaut haben, dass darf nie sein ohne mich meine Daten aufzunehmen und warum sie das geklaut haben ?????????
Und jetzt möchten sie von mir 116,00 Euro monatlich für was den, ich bezahle beim Yellow Strom 35 Euro Monatlich und die sind Voll gut Anbieter.
Ich will überhaupt nie zum Scheiße Anbieter gehen, ich bleibe für immer beim meine beste Anbieter
@Misganu
Das sollten Sie alles Voxenergie mitteilen. Je schneller, desto besser!
Musterschreiben werden von Herrn Moeschler u.a. auch zur Verfügung gestellt für Widerruf, Anfechtung, Kündigung, usw. .
Schauen Sie einfach, welche Musterschreiben auf Ihren Fall am Besten passen.
Das ist meine persönliche Meinung
Schöne Abend…ich bin leider auch bei voxenergie. Meine Vertrag ist ab 1.8.2022. Ich habe probiert da anrufen aber komm ich nicht mehr weiter hin. Meine monatliche Betrag ist 178€pro Monat und es ist zu viel. Ich will mich Kündigunge oder Wiederanruf oder was soll ich zu tun ? Es ist eine Betrug.
@Anonymous
Wenn Sie über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden und die Widerrufsfrist abgelaufen ist, dürfte ein Widerruf verfristet (d.h., nicht mehr möglich) sein. Ein Kündigungsgrund ist Ihren derzeitigen Informationen auch nicht zu entnehmen.
Zudem kann unter Berücksichtigung Ihrer zur Verfügung gestellten Informationen nicht verlässlich beurteilt werden, wie man Ihnen am Besten helfen kann.
Daher zunächst folgende Fragen:
Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
Wann ist Lieferbeginn? (Vermutlich ab 01.08.2022 ???)
Wie lange ist die Laufzeit des Vertrages?
Welcher monatliche Abschlagsbetrag wurde im Vertrag vereinbart?
Gewährt Voxenergie in dem Vertrag eine Eingeschränkte Energiepreisgarantie?
Hat Voxenergie den monatlichen Abschlagsbetrag schon mal erhöht? Wenn ja, wann und um wie viel?
Vielleicht können Ihnen Freunde bei der Beantwortung der Fragen helfen.
Hallo ,leider bin ich auch Opfer vom voxenergy und habe eine Frage bin neu und auf dem Brief steht es ich muss monatlich 182 Euro zahlen (strom) und ich finde e viel und jetzt habe ich auf mein Konto gesehn die heben 310 euro ab was kann ich tun . Ich hatte eine Idee und zwar bin ich Mietwohnung, und konnte mein Mieter Stromzähler übernehmen .Und währe ich aus dem Vertrag raus?.
Ich entschuldige mich für mein Deutsch
@ Anonymos
Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, würde ich maximal die in diesem ursprünglich vereinbarten Abschlagszahlungen an Voxenergie leisten.
Wenn Voxenergie höhere Abschlagszahlungen als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
Es hilft Ihnen nicht, wenn der Vermieter den Stromzähler „übernimmt“.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin auch Opfer von „voxenergie“.
Das was die mit mir abziehen, ist absolut verbrecherisch.
Trotz bestehender Begründung die eine außergewöhnliche fristlose Kündigung erlauben würden, lassen die uns nicht raus.
Stattdessen bekommen wir, übrigen RENTNER, immer und immer wieder Mahnungen, die jeweils immer einen ANDEREN Betrag ausweisen.
Völlig durcheinander. Mal etwas über 200 Euro, dann 600 Euro das zu 400 Euro und nun sind wir schon über 1.000 Euro Mahnung.
Einen Anwalt schalteten wir nun zwar auch ein, doch da wird gesagt, dass es keinen größeren Sinn macht, das alles nun komplett gerichtlich weiter laufen zu lassen.
Denn zum Einen würde das Verfahren evtl. sogar JAHRE dauern, und am Ende kommt es leider tatsächlich darauf an, WAS für einen Richter man dabei hat. – Tatsächlich. Das sagte der Anwalt, dass es bei solchen Urteilen meist auf „den Richter ankommt“.
Nun frage ich mich aber gehörig weiter, warum denn jede Bundesdeutsche Verbraucherzentrale gerichtlich lieber „ihr-eigenes-Süppchen-kocht“.
Jede Verbraucherzentrale macht eine ganz eigene Klage.
Das ist bei den Verbrechern voxenergie doch ziemlich witzlos.
Da gehört eine Bundesweit zusammengeschaltete Klage her, – , alle vereint könnte wohl mehr ausrichten.
Und warum lässt unsere „liebe“ Politik es zu, dass solche Verbrecher wie voxenergie weiter Leute in den Ruin stürzen dürfen?
Unser Anwalt ist nun eher erst mal dafür, dass wir es mit einem Vergleich weiter versuchen sollten.
500 Euro machten wir aus.
Da bleiben dann nach Bezahlung grad mal mit allen ordentliche laufenden Abbuchungen und Lebenskosten wenn’s gut geht, grad noch 135 Euro übrig.
Die REGIERUNG muss nun auch endlich mal was machen, oder eben ALLE Verbraucherverbände ZUSAMMEN!
Mit freundlichen Grüßen
Sabina Küchler
@Sabina Küchler
Es soll Ihrem Anwalt nicht zu Nahe getreten werden. Dennoch sei der Hinweis erlaubt, dass man bei geordneten Unterlagen des Mandanten und strukturierter Vorgehensweise sowie einer klaren und insbesondere substantiierten Sachverhaltsdarstellung durchaus Chancen hat, seine Ansprüche gegen den Versorger (in Ihrem Fall Voxenergie) durchzusetzen.
Bei Gericht geht es um Rechtsprechung. Trotzdem ist Ihrem Anwalt zuzustimmen. Es kommt wirklich darauf an, an welchen Richter man gerät. Gerade deshalb ist es im Vorfeld wichtig, den Sachverhalt schriftlich substantiiert darzustellen, um dem Richter die Arbeit zu erleichtern. Der Richter muss verstehen um was es geht und was der Versorger (Voxenergie) „falsch“ gemacht hat.
Das Problem bei Anwälten ist, dass solche Verfahren i.d.R. einen geringen Streitwert haben, gleichzeitig aber zeitaufwändig sind, weshalb sie schlichtweg nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Wenn dann noch der Mandant / die Mandantin keine geordneten Unterlagen vorlegt, sondern ein heilloses Durcheinander, ist eine kostendeckende Tätigkeit nahezu ausgeschlossen.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Hallo an alle,
ich bin bei voxenergie seit einem Jahr Kunde und muss sagen ich bin zufrieden. Ich habe momentan folgende Einheitspreise 41.22ct/kwh Ap und 13,56 euro Gp mit einer Energiepreisgarantie für die ganze Mindestlaufzeit.
Ich hoffe dass es so bleibt nachdem ich die Kommentare gelesen habe.
Es gibt deutlich günstigere Tarife. Es freut mich aber, dass Sie keine Probleme haben.
Bei der letzten Strom Anbieter habe ich 138 Euro bezahlt bei der voxenergii bezahle ich 312 Euro.
Ich hatte auch so gehabt. Mein Kündigung war auch nicht so akzeptiert. Preiserhöhung darf der Anbieter nur wegen Umlage Änderung und nicht wegen höhere Beschaffungskosten. Sie können in Ihrer Kündigungsbrief drohen nach aufschichtungsstelle zu wenden. Hat für mich funktioniert und bin icg Sondergekündigt nach eine Monta Stromlieferung
Können Sie mir weiter helfen wie Sie den Kündigung geschrieben haben
Hallo können Sie mir genau sagen was Sie geschrieben haben
Finger weg von voxenergi – haben mich überredet und jetzt komme nicht raus von Vertrag.Mein Abschlag ist 3 mal so hoch wie bis jetzt!!!
Ich habe meinen Stromvertrag inkl. Einzugsermächtigung, gekündigt und auch eine Bestätigung darüber erhalten.
Trotzdem hat man danach eine Abbuchung über 410€, ohne irgendeine Aufstellung des Betrages, getätigt.
Vorher hatte man bereits über 200€ als Abschlag eingezogen.
Eine Abrechnung des Verbrauchs habe ich auch nicht erhalten.
Es handelt sich hierbei, um max. 8.Wochen Versorgung.
Ich habe das Geld 2x zurück geholt. Jetzt habe ich eine „letzte Mahnung“ mit einer Frist bekommen, ansonsten wird der Vorgang „ein gerichtliches Vorgehen“ nach sich ziehen..
Ich möchte am liebsten den ganzen Laden wg. Betruges anzeigen..
Die gehen nicht vor Gericht!Sie scheuen die Öffentlichkeit. Bin mit Anwalt auch schon gegen die vorgegangen!
Mir ist auch noch nicht zugetragen worden, dass Voxenergie Kunden verklagt.
Ich würde den Vertrag anfechten. Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben.
Es ist wichtig, dass Sie
– die unstrittigen Beträge stets bezahlen
– unzulässige Abschlags- und Preiserhöhung schriftlich widersprechen (mit Begründung) und Wenn zu viel abgebucht wird, würde ich den unstrittigen Betrag selber zahlen, das SEPA-Mandat ggü. dem Anbieter kündigen (Musterschreiben: OHNE vorheriger Preiserhöhung/ MIT vorheriger Preiserhöhung)
– und den zu hohen Abschlag zurückbuchen lassen. Die Folge werden Mahnungen sein und dass Ihnen die Rückbuchungskosten in Rechnung gestellt werden. Die Alternative wäre, zu viel zu bezahlen.
– auf alle Mahnungen schriftlich antworten, indem Sie widersprechen und auf Ihre vorherige Widersprüche verweisen.
Beispiel: Ihr Abschlag betrug zu Beginn 100 €. Zu einen späteren Zeitpunkt wurde Ihnen 200 € abgebucht.
– Widersprechen Sie dem höheren Abschlag. Wenn eine Preiserhöhung vorlag, dann widersprechen Sie zusätzlich dieser (Argumente: die Preiserhöhung war versteckt und überzogen, es fehlt an einer Berechnungsgrundlage, die Preisgarantie wurde nicht eingehalten).
– Überweisen Sie den unstrittigen Betrag (100€)
Wie haben Sie das Geld zurück geholt
Hallo Bea
Ist bei uns fast genauso.
Den vertraglich ausgemachten Betrag zahlten wir nur einmal, doch dann buchten die VERBRECHER einfach so 70 Euro mehr ab. Einmal. Bei der darauf folgenden Abbuchung war es dann noch mehr.
Ab und an kam ein Schreiben von denen, absolut undurchsichtig formuliert, wo ich heute erst von meinem Anwalt erfahren haben, dass ICH MIR SELBER hätte da den Abschlag errechnen können, WENN ICH GEWUSST HÄTTE WIE DAS GEHT! Denn ohne Wissen des Rechenwegs, wirst nie ein Ergebnis bekommen.
Zur Krönung des ganzen voxenergie-Schlamassels betrügen die uns schon VOR Corona-Epedemie und somit auch weit vor Ukraine-Krieg.
Heißt weiter: Die sind von Grund auf VERBRECHER!