Musterschreiben für Strom & Gas
Für die allermeisten Probleme stelle ich Ihnen kostenlose Musterschreiben bereit.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Praxiserprobte Musterschreiben: Für die allermeisten Probleme stelle ich Ihnen kostenlose Musterschreiben bereit, mit denen Sie viel Zeit und Geld sparen: Preis- und Abschlagserhöhungen, Guthaben fehlt, Rechnung fehlerhaft / falsch, Schadensersatz etc.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Ihr Problem lösen Sie entweder selber oder mit Hilfe eines Anwalts. Wenn Sie sich selber wehren wollen, dann nutzen Sie meine praxiserprobte Schritt-für Schritt-Anleitung.
FAQs: Hier beantworte ich Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen.
Hinweise zu Ihrem Anbieter: Bitte lesen Sie auch die spezifischen Hinweise zu Ihrem Anbieter durch:
Die gefragtesten Musterschreiben
Die gefragtesten Musterschreiben
- Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung: E-Mail| Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung fehlt?: E-Mail| PDF | Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung falsch?: E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung Rechnungsprüfung | Excel-Tool
- nach 6 Wochen: Bonus verweigert wegen vorzeitiger Kündigung E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | PDF | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
- nach 8 Wochen: Guthaben nicht ausgezahlt: E-Mail| PDF | Ratgeber
- Unzulässige Verträge anfechten: Ratgeber & Musterschreiben
Empfohlene Schreiben zur Abwehr von Preiserhöhungen und unterjährigen Abschlagserhöhungen:
Ich empfehle tendenziell außerordentlich zu kündigen (⇒ II. mit Sonderkündigung), auch wenn der Bonus verweigert werden könnte.
- NACH Preiserhöhung: Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung: E-Mail
OHNE Preiserhöhung: Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung:
> Abschlagserhöhung wurde angekündigt: E-Mail| PDF | Ratgeber
> Abschlagserhöhung wurde NICHT angekündigt: E-Mail | PDF - Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung & Sonderkündigung: E-Mail| PDF
- Sonderkündigung widersprechen: E-Mail| PDF
- Preiserhöhung anfechten: Preiserhöhung noch nicht wirksam | Hinweise
> Sonderkündigung: E-Mail| PDF
> KEINE Sonderkündigung: E-Mail | PDF - Preiserhöhung anfechten: Preiserhöhung schon wirksam: bitte hierüber anfordern| PDF & Hinweise
Unzulässige Kündigung: Empfohlene Schreiben vor Vertragsbeendigung:
- Anfechtung Vertragsauflösung: E-Mail|PDF (Einschreiben) | Ratgeber
- Überweisung zurück buchen: E-Mail| PDF | Ratgeber
- SEPA-Mandat / Einzugsberechtigung aufkündigen: PDF| Ratgeber
- integriertes Schreiben (b. zurückbuchen + c. SEPA-Mandat): PDF
Unzulässige Kündigung: Empfohlene Schreiben ab dem Tag der Vertragsauflösung
- Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung: E-Mail| Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung fehlt?: E-Mail| PDF | Ratgeber
- nach 6 Wochen: Rechnung falsch?: E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung Rechnungsprüfung | Excel-Tool
- nach 6 Wochen: Bonus verweigert wegen vorzeitiger Kündigung E-Mail| PDF | Ratgeber & Anleitung
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | PDF | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
- nach 8 Wochen: Guthaben nicht ausgezahlt: E-Mail| PDF | Ratgeber
Empfohlene Schreiben bei der Insolvenz Ihres Anbieters / wenn dem Anbieter der Bilanzkreis gekündigt wurde.
- vorsorgliche Sonderkündigung: E-Mail| PDF | Ratgeber
- SEPA-Mandat / Einzugsberechtigung aufkündigen: E-Mail| PDF | Ratgeber
- Schadenersatz einfordern: E-Mail| Excel-Tool | Ratgeber & Erfahrungsaustausch
Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Anleitung – Ihr kostenloser Lösungsweg
Schritt 1
Wählen Sie im Reiter „Musterschreiben“ Ihr passendes Musterschreiben. Grundsätzlich empfehle ich Ihrem Anbieter sowohl als E-Mail als auch ein Einschreiben/Einwurf zukommen zu lassen. Setzen Sie eine 14-tägige Frist (Vergessen Sie bitte nicht, die Briefe per Hand zu unterschreiben.) So können Sie Schreiben notfalls vor Gericht nachweisen. Nicht geeignet sind telefonische Einsprüche, da Sie den Einspruch nicht nachweisen können.
Gewöhnlich werden Kunden mit Standardschreiben abgespeist. Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Schritt 3
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
Den Sachverhalt können Sie z.B. so formulieren:
Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von 25 Cent/kWh auf 50 Cent/kWh angehoben. Die Preiserhöhung wurde mir lediglich ins Kundenportal eingestellt. Diese wurde mir somit nicht transparent mitgeteilt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Der Anbieter hat meinen Abschlag erhöht, obwohl hierfür kein Grund vorliegt. Mir wurde keine Preiserhöhung vorab mitgeteilt und es liegt keine neue Verbrauchsmeldung vor, die eine Abschlagserhöhung rechtfertigen könnten. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Der Anbieter hat meinen Vertrag außerordentlich aufgekündigt, obwohl ihm kein Sonderkündigung vorlag. Ich habe lediglich der Preiserhöhung / Abschlagserhöhung widersprochen, ohne eine Sonderkündigung auszusprechen. Dem habe ich widersprochen. Da ich beim neuen Anbieter einen teureren Preis zahle, habe ich dem Anbieter meine Schadensersatzforderung vorgelegt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Das Beschwerdeziel können Sie z.B. so formulieren:
Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags.
Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags.
Bezahlung meiner Schadensersatzforderung.
Bezahlung aller meiner Boni.
Auszahlung meines Guthabens.
Schritt 2
Nachdem die Frist ereignislos abgelaufen ist, sollten Sie eine erneute Mahnung versenden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Ihre Forderung als berechtigt ansehen. Hierzu reicht es, wenn Sie einen kurzen Text schreiben und sich dabei auf Ihr erstes Schreiben beziehen. Passen Sie die orangenen Felder bitte an und setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.2021 habe ich mich bei Ihnen hinsichtlich Ihrer Preiserhöhung beschwert. Hierzu habe ich Ihnen eine Frist gesetzt, die nun ereignislos abgelaufen ist, weil Sie meine Beschwerde nicht wie gewünscht bearbeitet haben und auf meine Argumente nicht eingegangen sind.
Ich fordere Sie erneut auf, meine Beschwerde zu bearbeiten. Hierzu setze ich Ihnen zum letzten Mal eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Schritt 3
Gewöhnlich rate ich von Kompromissvorschlägen ab. Entscheiden Sie aber selber. Wenn auch die 2. Mahnung ohne zufriedenstellendes Ergebnis verstrichen ist, empfehle ich grundsätzlich die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten.
Für das Einschalten der Schlichtungsstelle sollten Sie die relevanten Dokumente heraussuchen. Liegen Ihnen diese vor, dann dauert es nur noch ca. 10 Minuten, um den Antrag einzureichen.
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Beschwerdeschreiben (d.h. das verwendete Musterschreiben),
- den Strom/Gas-Auftrag,
- die Auftragsbestätigung,
- den Vertrag,
- die AGBs,
- sofern vorhanden: die Kündigung,
- weiteren Schriftverkehr (also den gesamten Schriftverkehr, der relevant ist. Wenn Sie sich über eine Preiserhöhung beschweren, dann starten Sie mit der Ihnen zugesendeten Preiserhöhung).
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
Den Sachverhalt können Sie z.B. so formulieren:
- Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von 25 Cent/kWh auf 50 Cent/kWh angehoben. Die Preiserhöhung wurde mir lediglich ins Kundenportal eingestellt. Diese wurde mir somit nicht transparent mitgeteilt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Abschlag erhöht, obwohl hierfür kein Grund vorliegt. Mir wurde keine Preiserhöhung vorab mitgeteilt und es liegt keine neue Verbrauchsmeldung vor, die eine Abschlagserhöhung rechtfertigen könnten. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Vertrag außerordentlich aufgekündigt, obwohl ihm kein Sonderkündigung vorlag. Ich habe lediglich der Preiserhöhung / Abschlagserhöhung widersprochen, ohne eine Sonderkündigung auszusprechen. Dem habe ich widersprochen. Da ich beim neuen Anbieter einen teureren Preis zahle, habe ich dem Anbieter meine Schadensersatzforderung vorgelegt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Das Beschwerdeziel können Sie z.B. so formulieren:
- Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Bezahlung meiner Schadensersatzforderung.
- Bezahlung aller meiner Boni.
- Auszahlung meines Guthabens.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Habe auch am 22.10.2021 die Abschlagserhöhung erhalten.
Habe dann am 23.10.2021 geantwortet, dass ich nicht verstehen kann, weshalb sich die monatlichen Abschläge derart erhöhen, ohne jegliche Preiserhöhung…
Geantwortet hat mir Elektrizitätswerke Düsseldorf gestern mit der Preiserhöhung (ab dem 27.11.21 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 21,08 Cent pro kW/h auf 49,50 Cent)
Erst gerade eben habe ich mir das hier alles nochmal durchgelesen und gegen die erhöhten Abschläge widersprochen, die Einzugsermächtigung gekündigt und mitgeteilt, dass ich die bisherigen Abschläge fristgerecht überweise… Fristsetzung jetzt auf den 12.11.21 (wg. den 14-Tagen)…
Allerdings denke ich, dass selbst wenn die wollen würden den Lastschrift für den 01.11.21 nicht mehr stoppen können, da zu kurzfristig (jetzt auch noch Wochenende dazwischen..)
Ich gehe persönlich davon aus, dass ich eh nachzahlen muss (kann ich gerade nur nicht überprüfen)… daher wäre es eigentlich auch nicht schlimm, statt der bisherigen 60 Euro, 97 Euro einziehen zu lassen… Nur hab ich ja jetzt die Mail auch schon mit dem Widerspruch abgeschickt 😮 Was wäre jetzt das schlaueste?
Soll ich trotz allem die (wahrscheinlich dann abgebuchten 97 Euro) zurückbuchen lassen – mit Ankündigung und heute vorsichtshalber noch die 60 Euro ursprünglichen Abschlag überweisen? Oder lass ich es einfach erstmal so laufen und mache gar nichts? Habe Angst, jetzt in Verzug zu geraten, wenn die tatsächlich es noch schaffen, den Lastschrift sofort zu beenden und ich dann eben nichts selbst überweise?!
Elektrizitätswerke Düsseldorf – Kunde
22.10.21 Erhöhung der Abschlagszahlung.
25.10.21 Widerspruch gegen die Erhöhung – Sonderkündigung ausgesprochen via E-mail und Einschreiben Rückschein
25.10.21 Versuchter Login auf Wepage Kundenportal fehlgeschlagen – Kunde hat sich nicht für diese Option entschieden – habe von Anfang an Zugang gehabt
27.10.21 + 28.10.21 Versucht Elektrizitätswerke Düsseldorf telefonisch zu erreichen – Nur Musik keine Ansage und das über Stunden
Bisher noch keine Reaktion auf die E-Mail, Rückschein noch nicht bei mir eingetroffen, nicht erreichbar – dies gibt mir gerade ein überaus ungutes Gefühl – gibt es diese Firma noch oder sind hier schon alle Schoten dicht.
Deshalb die Frage in die Runde der Elektrizitätswerke Düsseldorf – habt Ihr schon eine Reaktion erhalten auf die Schreiben?
Hallo Alexandra,
selbes Spiel hier. Gerade eben kam die Mail mit einer Preiserhöhung von 22,29 ct/kWh auf unglaubliche 49,30 ct/kWh zum 27.11.2021! Und natürlich der Hinweis zum Sonderkündigungsrecht…. das ist wirklich traurig. VG! Heike
Hallo Alexandra,
genauso. Abschlagszahlung Oktober 2021 ohne Ankündigung erhöht, im Maerz 2022 würde mir gekündigt. Abschlussrechnung nicht im Kundenportal einzusehen, aber Betrag sofort abgebucht, deshalb zurückgebucht. Später Abschlussrechnung erhalten, Differenzen festgestellt, um Klärung per Mail und postalisch gebeten. Post kam zurück, Firma nicht auffindbar. Keine Reaktionen auf meine Mails. Te lefonisch nicht erreichbar.
Immergrün Kunde
Am 22.10.21 Erhöhung der Abschlagszahlung.
Am 23.10.21 Widerspruch gegen die Erhöhung. KEINE Sonderkündigung ausgesprochen.
Am 26.10.21 Bestätigung der Sonderkündigung des Energieliefervertrages zum 08.11.21 mit Auftrag der Netzabmeldung.
Am 27.10.21 der Kündigung mit Musterbrief widersprochen, mit Termin 04.11.21 für die Rücknahme der Kündigung.
Ich befürchte aber, dass ich zum 04.11.21 keine Antwort/Rücknahme erhalten werde.
Abwarten.
Das hat Immergrün mir jetzt geantwortet.
Genau dieselbe Vorgeschichte wie bei dir.
Diese Mail kam am selben Tag, an dem ich den 2. Widerspruch getätigt habe.
Ich bin fassungslos….
Sehr geehrte Frau Heer,
wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung und freuen uns, dass Sie in diesen Zeiten mit uns den Dialog gesucht haben. Wie Sie sicher festgestellt haben, sind gegenwärtig einige Entscheidungen zu treffen, die uns nicht leicht gefallen sind, da sie grundsätzliche Auswirkungen auf unsere Beziehung zu Ihnen als Energieverbraucher haben.
In den letzten Tagen haben Sie von uns ein Sonderkündigungsschreiben erhalten, da wir aufgrund Ihrer Reaktion auf unsere Preismaßnahmen bzw. Abschlagsanpassungen zunächst davon ausgehen mussten, dass wir Sie zukünftig nicht weiterhin unbeeinträchtigt versorgen können.
Wir können verstehen, dass Sie sich ebenfalls Gedanken über Ihr Versorgungsverhältnis machen. Uns ist es nun umso wichtiger, Ihnen ein Entgegenkommen im Rahmen des Möglichen anzubieten. Die Politik hat bereits signalisiert, dass sie die EEG-Umlage ab dem 1.1.2022 senken wird und so für Entlastung sorgen will. Daher möchten auch wir versuchen, die Belastungen aus den gestiegenen Beschaffungskosten für Sie kurzfristig zu verringern.
Wir hoffen, dass es uns gelingt mit Ihnen gemeinsam in der kommenden Winterperiode eine sichere, zuverlässige und wirtschaftlich akzeptable Versorgungsbasis zu erhalten. Gerne würden wir mit Ihnen den Versorgungsvertrag fortsetzen. Dies ist nun wieder möglich!
Nach erneuter Prüfung der Sachlage können wir Ihnen exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 196,00 €.
Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Versorgung zu den bekannten Bedingungen wieder aufnehmen. Das Angebot ist begrenzt gültig für 72 Stunden ab Erhalt dieser Nachricht. Um es anzunehmen, antworten Sie einfach direkt auf diese Email mit dem Kennwort: „Rabatt30″.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch zukünftig von uns überzeugen können und garantieren Ihnen eine sichere Versorgung, auch in den kommenden Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! Team
__________________________________
Könnten Sie bitte mal nachschauen, ob bei einem Abschlag von 196€ tatsächlich der 30%-Rabatt drin wäre?
Die müssten Ihnen den Abschlag auf 280€ erhöht haben (280 x 70% = 196€)
Hallo Herr Moeschler,
natürlich nicht, ich habe in meiner Aufregung gar nicht gerechnet.
Bisher (seit 10/2020 zahlte ich monatlich € 113 Abschlag.
Nun wollten sie ab 01.11. € 232.
30% Rabatt sollen 196 € sein???
Besten Dank an dieser Stelle auch nochmal für Ihre Wahnsinnsarbeit!
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Gibt es noch weitere, die dies bestätigen können?
Ich kann auch hier gerne das Rechnen übernehmen:
232€-113€ = 119€ <– Erhöhungswunsch
30/100*119€ = 35,70€ <– Rabatt
232€-35,70€ = 196,30€ <– zweiter Abschlagswunsch
Danke Chris. Besser als meine Erklärung. Top.
Hallo Herr Moeschler,
auch ich habe gestern nach meinem Widerspruch zur Vertragsauflösung (gem. Ihrem leicht von mir abgewandeltem Musterschreiben (vielen Dank dafür)) eine ähnliche Antwort wie Sonja Heer von Immergrün bekommen –> „exklusiv“ 30 % Rabatt auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags.
Die Rechnung für den neuen Zahlbetrag ist dadurch wie folgt:
Differenz ursprünglich neuer Abschlag 232,- zu altem Abschlag 113,- = 119,-, auf diese Differenz 30% = 35,70 €. –> 232,- minus 36,- = reduzierter Zahlbetrag 196,-.
Offen ist für mich die Frage, ob immergrün mit „monatlicher Zahlbetrag“ die im Vertrag genannte „monatliche Abschlagzahlung“ meint? oder handelt es sich hier um eine andere Ausdrucksweise für Preiserhöhung.
ich werde auf das neue Angebot von Immergrün folgendes antworten:
„Es wird die monatliche Abschlagszahlung auf Euro XXX,- erhöht und Sie halten an der Fortführung des gemeinsam geschlossenen Vertrages fest.“
Ich vermeide bewußt das wording Zahlbetrag von Immergrün und hoffe, dass ich auf Beides ein eindeutiges JA bekomme. Denn durch das Festhalten am Vertrag würden auch bis zum Vertragende die ursprünglichen Konditionen gelten (hoffe ich jedenfalls).
Hallo Herr Moeschler,
zwar habe ich keine E-Mail von Immergrün bekommen, jedoch steht bei mir im Onlineportal eine neue Abschlagszahlung drin und die ist tatsächlich 30% geringer (auf die Erhöhung gerechnet) als die zwischenzeitlich eingestellte (der ich widersprochen habe).
Ich glaub‘ es nicht, jetzt (21:48, 28.10.) habe auch ich eine Mail von Immergrün mit demselben Inhalt bekommen. Weiterführung des Vertrags zu einem deutlich erhöhten „Zahlbeitrag“ – dies soll wohl eine vertragswidrige Preiserhöhung umschreiben (der man mit Annahme des Angebots quasi zustimmt). Immerhin muß ich sagen daß es (trotz all dem eigentlich unzumutbaren Geschäftsgebaren) anerkennenswert ist, daß Immergrün zumindest versucht den Laden am Laufen zu halten statt sehenden Auges in die Insolvenz zu gehen und zigtausende Kunden dann im Regen stehen zu lassen. Das ist zumindest eine Alternative, ob sich das rechnet mag ein jeder selbst entscheiden.
Heute um 00:48 Uhr E-Mail von immergrün mit Preiserhöhung ab 26.11. bekommen: von 26 Cent auf 50,8 Cent.
Der Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie läuft noch bis 30.06.2023 !
IBAN zu WUNDERWERK AG (Stromvertrag) ist bei mir ebenfalls DE 92 5501 0400 0702 1502 96
wie es hier auch bereits und auch für Elektrizitätswerke Düsseldorf AG angegeben ist.
Ich habe die folgende Mail von Wunderwerk als Antwort auf das Musterschreiben mit Sonderkündigung erhalten, wobei der Abschlag immer noch von 58€ auf 98€ erhöht worden ist.
Überweisen werde ich – wie bisher-nur 58€
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wunschgemäß haben wir Ihren Lastschrifteinzug zum 26.10.2021 beendet.
Wir bitten Sie daher Ihre monatlichen Zahlbeträge in Höhe von 98,00 Euro immer zum 01. eines Monats zu überweisen.
Es steht Ihnen folgende Bankverbindung zur Verfügung:
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Wunderwerk
Institut: Aareal Bank AG
IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
BIC: AARBDE5WDOM
Für eine reibungslose Zuordnung geben Sie bitte immer im Verwendungszweck Ihre Vertragsnummer xxxx an.
Fuxx – Die Sparenergie GmbH
IBAN oder Konto:DE25 3701 0050 0977 4675 05
BIC oder BLZ:PBNKDEFFXXX
Enstroga will das Geld von mir auf dieses Konto: DE56100500000190131462
(Steht so im Kundenportal und von diesem Konto wird eingezogen.)
Ich möchte einfach nochmal auf nummer sicher gehen auch wen die antwort offensichtlich erscheint
Ich werde die
rechtmäßigen, bisherigen Abschläge fristgerecht leisten. So gerate ich nicht in
Zahlungsverzug und komme meinen Vertragspflichten nach. Sollten Sie zukünftig Abschläge
einziehen, werde ich das Geld zurück buchen lassen.
ich zahle hier nicht die abschlagserhöhung sondern was ich bisher immer gezahlt habe, richtig?
Hallo,
zu der Kontoverbindung von Immergrün habe ich einen Hinweis.
wenn man sich im Kundenportal einloggt, dann gibt es auf der Linken Seite den Menüpunkt. zahlungsweise ändern
nach ändern auf Überweisung wird eine ausgefüllte ÜW mit den Bankdaten
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH DE93550104000463752311 AARBDE5WDOM
angezeigt.
Sorry, wuede schon von anderen gepostet.
Ich konnte bei immergrün! die Zahlungsweise umstellen, dabei wurde ein Überweisungsformular mit folgender Bankverbindung eingeblendet:
immergrün! Bankverbindung:
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
DE93 5501 0400 0463 7523 11
AARBDE5WDOM
Ich habe gestern auf dem immergrün-Kundenportal die Abschlagzahlung verringert, diese neue Summe ist heute übernommen worden. (2 Euro mehr als bisher, berechnet nach dem prognostiziertem Verbrauch aus der immergrün-Mail; aber 75 Euro weniger als gefordert)
Deshalb bin ich eigentlich geneigt, erstmal gar nichts zu unternehmen. Mal sehen, was am 1.11. abgebucht wird. Reagieren kann ich dann immer noch, es sind ja von der Ankündigung bis zur Abbuchung noch nicht einmal 14 Tage vergangen. Oder ?
Hallo,
können Sie mir bitte genauer beschreiben, wie Sie diesen Vorgang gemacht haben?
Gruß Simone
Im Kundenportal von immergrün einloggen. linke menüseite Zahlung anpassen anklicken.
habe gestern die erhöhte abschlagshöhe wieder auf die Normale geändert.
Heute ist wieder alte Höhe drin.
Zur Klarstellung: Sie waren damit erfolgreich und die alten, niedrigeren Abschläge sind seit einem Tag im Kundenportal hinterlegt? Fall immergrün & Co. die Abschläge wieder hochsetzt, bitte unbedingt kommentieren. Danke!
Hallo Herr Moeschler,
zunächst einmal HERZLICHEN DANK für die Mühe, die Sie sich hier mit dieser Webseite machen, und uns damit so einige Nerven ersparen!!
Ich habe gerade versucht die gleichen Anpassungen über das immergrün Kundenportal vorzunehmen. Bei uns ist weder die Änderung der Zahlungsweise (steht weiterhin auf Bankeinzug, trotz unseres Widerspruchs und Kündigung der Einzugsermächtigung vom 24.10.2021), noch die Anpassung der Abschlagszahlung (hier ist auch noch der erhöhte Abschlagsbetrag hinterlegt) möglich. Außerdem wurde zum bisherigen Bankeinzug scheinbar eine andere Bankverbindung (lt. Kontoauszug: DE72370100500975072505 PBNKDEFFXXX) genutzt, als die im Kundenportal hinterlegte Bankverbingung (DE93550104000463752311 AARBDE5WDOM). Dies nur mal zur Info.
Ich werde daher Ihr – netterweise zur Verfügung gestelltes – Musterschreiben „Sonderkündigung widersprechen“ noch ergänzen, und nochmal ausdrücklich auf die Umstellung der Zahlungsweise und Anpassung der Abschlagszahlung eingehen.
Dies nur mal zur Info.
Außerdem ist im Kunden
Enstroga Kontoverbindung, von dem meine Abschläge eingezogen werden: IBAN: DE27 5501 0400 0497 3000 76 BIC: AARBDE5WDOM
Lösungsansatz eines anderen Kunden (Elektrizitätswerke Düsseldorf) – ungeprüft:
Die Kontonummer lautet: DE32570691440205624955 (BIG GENODED1KAI). Lösungsweg: bei Sparkasse anmelden, in Umsatz gehen, letzte monatliche Abbuchung Elektrizitätswerke anklicken, Details Umsatz Auswählen, Kontonummer erscheint u.a.
Die o.g. IBAN für Elektrizitätswerke Düsseldorf wurde mir auch gerade von der ComDirect Bank bestätigt.
War online aus der Lastschrift aber nicht ersichtlich, daher musste ich anrufen.
Ja, diese Methode hat bei meiner Postbank auch geklappt. Identische IBAN ! (Elektrizitätswerke Düsseldorf)
Allerding ist dies eine andere, zu der, die erscheint, wenn man im Account die Überweisungsart ändert und dortigen Überweisungsträger sichtet..
Hier die Vorgehensweise eines Wunderwerk-Kunden. Ich habe es nicht überprüft, klingt aber nachvollziehbar:
„Ich habe heute mit meiner Bank (ING-DiBa) telefoniert und nachgefragt ob mir denn die Bankverbindung mitgeteilt werden kann, auf welche das Geld des SEPA-Mandats (also der Abbuchung von meinem Konto) gebucht wird … es wurde mir 1 zu 1 die Bankverbindung genannt welche Sie angegeben haben:
DE32 5706 9144 0205 6249 55“
Mein Abschlag für die Stromversorgung bei Strogon geht bisher auf dieses Konto:
STROGON GmbH
IBAN:
DE41 5706 9144 0005 6217 54
BIC:
GENODED1KAI
Hallo,
wenn ich heute im Kundenportal die Zahlweise auf Überweisung ändere, dürften die Elektrizitätswerke Düsseldorf doch theoretisch eh keinen Gebrauch mehr von meinem Sepa Mandat, dem ich zwischenzeitlich zusätlich mit der hiesigen Vorlage widersprochen habe, machen oder?
Bei der Änderung taucht übrigens als Abschlag der neue geforderte Betrag von 99€ an Stelle von den ursprünglich vereinbarten 67€ auf. Sollte ich jetzt die Zahlweise ändern könnte dies theoretisch als Zustimmung meinerseits zu den neuen Abschlägen seitens des Energieversorgers ausgelegt werden?
Trotz des Ärgers einen schönen Abend an alle.
André
Wenn ich im Kundenportal der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG die Zahlungsweise auf Überweisung ändere, dann wird diese Bankverbindung angezeigt, die sich von der oben angegebenen (DE52576612530200524955 | BIC ist GENODED1KEH) unterscheidet.
Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
BIC: AARBDE5WDOM
Aareal Bank GF – BK01 – 65189 Wiesbaden
Hinweis:
Ich bin erst seit Anfang September 2021 Kunde der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG. Möglicherweise sollen ältere Bestandskunden den monatlichen Abschlag auf ein anderes Konto überweisen. Um sicher zu gehen, auf welches Konto Sie überweisen sollen, loggen Sie sich am besten im Kundenportal ein und klicken Sie links auf „Zahlungsweise ändern“.
Hallo allerseits! Ich habe auch diese Bankverbindung für immergrün gefunden. Welche ist nun die Richtige?
Name oder Firma:
Rheinische Elektrizitats- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
IBAN oder Konto:
DE05 5706 9144 1205 6190 05
BIC oder BLZ:
GENODED1KAI
Meine Abschlagszahlung and immergrün geht an dieses Konto:
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
DE72 3701 0050 0975 0725 05
PBNKDEFF (DEUTSCHE BANK AG-POSTBANK BRANCH)
immergrün!
Areal Bank AG
IBAN: DE93550104000463752311
BIC: AARBDE5WDOM
Fuxx – Die Sparenergie
Aareal Bank
DE61 550 10400 00567426196
AARBDE5WDOM
SEPA wird nicht akzeptiert
Hallo,
ich habe im Sep.21 einen Vertragswechsel zu immergrün! mit Wechseldatum 01.01.2022 abgeschlossen. Schriftlich wurde mir ein Abschlag von 73,0€Brutto angekündigt.
Nun habe ich eine Mail erhalten, nach der der monatliche Abschlag 91,0€ Brutto betragen soll, im Portal wird dies ebenso angezeigt, Änderung nicht möglich. Der Verbrauchspreis wird wie im Vertrag angezeigt.
Aufgrund der Insolvenz von Stromio und Co möchte ich den Vertrag mit immergrün nun am liebsten gar nicht erst antreten. Habe ich dazu noch eine Möglichkeit – also eine Art Sonderkündigung vor Lieferbeginn?
Falls nein würde ich mit Ihrem Musterschreiben wiedersprechen und direkt ein Sonderkündigungsrecht ankündigen, sofern immergrün nicht auf den alten Abschlag zurückgeht.
Hatte jemand die gleiche Situation?
Danke und Gruß
Brian
Ich denke diese Anleitung ist die für Sie am passendsten.
Kennt jemand die IBAN der Fuxx Sparenergie??
Ich finde keine auf deren Seite?!!
Fuxx – Die Sparenergie
Aareal Bank
DE61 550 10400 00567426196
AARBDE5WDOM
Bei meiner Bank wird dieses Konto als falsch tituliert. Dahin kann ich NICHT überweisen! Gibt es noch ein anderes Konto???
Ergänzung zu: Empfohlene Schreiben zur Abwehr der Abschlagserhöhung (PDF)
1. … ihr schreiben vom 22.10.2021 > hier bitte leeres Textfeld wie oben verwenden um beim Datum Flexibel zu sein > mein Schreiben ging am 23.10.2021 ein, nicht am 22.
2. keine Eingang auf 6 Wochen Frist
> kein Hinweis einer Wiederspruch Möglichkeit
3. IMHO der wichtigste Punkt
> es wird bei allen mir bekannten Schreiben von einem MINDER und nicht MEHR Verbrauch ausgegangen
> bei mit Vertrag mit 2300 KWH Strom für korrekt berechnete 63€ mtl. auf 96€ mtl. > E-werk DüDof geht aber im Schreiben von 2070 KWh aus > macht nach Adam Riese -230 KWh > WENIGER Verbrauch
> hier müsste in Wirklichkeit eine SENKUNG des Abschlages vorgenommen werden und keine Erhöhung XD
> IMHO handelt es sich sehr wohl um eine versteckte Preiserhöhung und berechtigt damit zu einer Sonderkündigung
> weniger Verbrauch bei höherem Preis kann nur eine Erhöhung des Grund/ Arbeitspreises sein
4. etwas Info
> die IBAN von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG ist laut Lastschrift(en) die DE52576612530200524955 BIC ist GENODED1KEH
> dies ist nicht unwichtig, da der Anbieter keine Konto Information im Impressum angegeben hat und auch sonst auf der Webseite nicht ersichtlich ist
> eine Strafanzeige bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Insolvenz Verschleppung ist zu überdenken
Ich glaube eher nicht, dass pauschal von einem höheren Verbrauch ausgegangen wird. Davon steht nirgendwo etwas. Die Begründung ist völlig anders.
Eine Preiserhöhung scheint es ja auch nicht in allen Fällen zu sein, da es nur um den Abschlag geht.
Was ist es dann? … keine Ahnung.
Warum machen die das? … keine Ahnung
Danke. Ich habe die Musterschreiben überarbeitet.
Über Verbesserungsvorschläge oder Anregungen zu die Musterschreiben freue ich mich sehr. Antworten Sie einfach auf diesen Kommentar und nennen Sie den Code für das Musterschreiben (z.B. „a“).
In Abwehr Abschlagserhöhung:
„Auch unseren AGBs finde ich keine Klausel, die Ihnen eine kurzfristige, überproportionale und unterjährige Erhöhung der Abschläge gestattet.“
Ich vermute, es soll heißen: „In Ihren AGBs finde ich …“
Danke! In den E-Mails angepasst. Anpassungen der PDFs folgt.
Besten Dank für die hilfreichen Informationen !
Strogon hat uns vorzeitig den GAS Liefervertrag zum 20.10.gekündigt ( reguläres Vertragsende wäre der 15.11. gewesen ) Zum Glück ist die Zeit in der Grundversorgung, 21.11. – 15.11. nicht allzu lange.
Aber auch interessant; ich hatte ( zum Glück ) schon vor einigen Wochen eprimo als Gas Lieferanten gewählt und eine Vertragsbestätigung mit Lieferung zum 16.11. erhalten. eprimo weigert sich aber, die Belieferung schon ab dem 21.11. zu beginnen. Der Kundendienst, mit dem ich heute telefoniert hatte, hat die Anweisung von der Geschäftsführung erhalten, Wünschen nach einem früherem Liefertermin nicht nachzukommen ! „Ich würde ja wohl wissen, was am Gas markt los sei“, so der etwas flappsige Kommentar des Kundendienstmitarbeiters. Mal sehen, ob eprimo seine vertragliche Verpflichtung erfüllt.
Eine Möglichkeit, die Zeit in der Grundversorgung „günstiger“ zu gestalten könnte sein, dem aktuellen Lieferanten, der vorzeitig den Vertrag gekündigt hat, für die Endabrechnung einen entsprechend höheren Zählerstand mitzuteilen.
Datum….Korrektur
Zum Glück ist die Zeit in der Grundversorgung, 21.10. – 15.11. nicht allzu lange.
eprimo weigert sich aber, die Belieferung schon ab dem 21.10. zu beginnen.
Frage in die Runde:
– Wer hat es geschafft, den Vertrag vorzuziehen?
– Wer hat es NICHT geschafft?
Bitte nehmen auch Sie an der Umfrage teil. Vielen Dank!