Gas.de stellt Belieferung ein
Um den Schaden zu begrenzen, sollten betroffene Kunden nun Schadensersatz einfordern.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Gas.de stellt Belieferung ein => Ihre Hilfe
Stromio & Gas.de bieten auch unter der Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“ Strom und Gas an. Gas.de hat zum 3.12.2021 und Stromio zum 21.12. die Versorgung eingestellt. Um den Schaden zu begrenzen, sollten betroffene Kunden nun Schadensersatz einfordern.
Gas.de stellt Belieferung ein. Das müssen Sie wissen & tun
Zum Ausmaß des Problems
Gas.de und Stromio wurden die Bilanzkreise zum 3.12. bzw. 21.12.2021 gekündigt. Die Belieferung mit Gas und Strom ist jedoch gesichert. Laut Medienberichte sind alle Gas-Kunden von gas.de betroffen. Die Kunden werden von ihrem Netzbetreiber informiert (siehe Foto), dass sie in die (teure) Ersatzversorgung fallen. Teilweise erhielten die Kunden auch eine Nachricht von gas.de.
Strom-Kunden von Stromio und auch unter deren Marke Grünwelt Energie sind ab dem 22.12.2021 betroffen. Zusammen haben die Unternehmen Stromio und gas.de zwischen 1 und 2 Mio. Kunden. Ich rechne mit 100.000 bis 400.000 betroffenen Kunden (⇒ Zur Abschätzung).
Probleme haben sich vorab angekündigt
So wurden z.B. die Preise bei Grünwelt Energie drastisch erhöht. Im vorliegenden Beispiel um +129 % auf den Arbeitspreis und um +30 % auf den Grundpreis.
Bilanzkreisverträgen werden gekündigt
Bilanzkreisverträgen werden nur dann gekündigt, wenn der Energieversorger nicht genügend Sicherheiten hinterlegen kann oder keine Zahlung mehr leistet. Diese Situation ist für die betroffenen Kunden problematisch, weil sie in der Ersatzversorgung deutlich teurer beliefert werden. Zudem dürfte im Falle einer Insolvenz das Guthaben weg sein.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das sollten Sie sofort tun:
1) Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung bzw. kündigen Sie den Dauerauftrag bei Ihrer Bank
2) Lesen Sie den Zählerstand ab
Und teilen Sie diesen dem Netzbetreiber sowie Ihrem Energieanbeiter mit.
3) Fordern Sie Schadensersatz ein
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Kunden von Stromio Schadensersatz einfordern können.
Es ist somit zeitaufwendig und herausfordernd, den Schadensersatz gegenüber Stromio geltend zu machen. Aus diesem Grund bietet die Legal Tech-Firma VENEKO und ich Ihnen eine Dienstleistung, mit der Sie Ihren Schadensersatz erhalten. Die Vorteile sind:
- Hohe Fachexpertise
- Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
- Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
- Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
- Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selber Schadensersatz einzufordern. Leider sind die bisherigen Erfahrungen betroffener Kunden recht negativ. In meinem Ratgeber zum Schadensersatz gegen gas.de mache ich es Ihnen sehr einfach, Schadensersatz von gas.de einzufordern. Ich unterstütze Sie (egal ob Privat- oder Gewerbekunde) mit
- Einer Schritt-für-Schritt-Anleitung,
- Musterschreiben,
- einem Berechnungstool, mit dem Sie Ihren Schadensersatz bequem berechnen können sowie
- Hinweise über aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen anderer Betroffener, zukünftiger Gerichtsurteile etc.
Den maximalen Schadensersatz können Sie erst zum vertraglich vereinbarten Vertragsende einfordern.
4) Buchen Sie Überweisungen NICHT voreilig zurück!
Sollten Sie Ihre Dezember-Überweisungen gas.de zurückbuchen lassen?
Zahlreiche Verbraucher möchten Ihre Verluste reduzieren und spielen mit dem Gedanken, Abbuchungen von Ihrem Konto zurückbuchen zu lassen. Aufgrund meiner Erfahrungen aus früheren Insolvenzen bin ich hier sehr vorsichtig, da Mahnungen die Folge sein können. Unrechtmäßige Abbuchungen würde ich auf jeden Fall zurückbuchen lassen. Bei der Dezember-Abbuchung wäre ich vorsichtig. Es ist gut möglich, dass Sie diesen Abschlag später nachzahlen müssen.
Möchten Sie dennoch die Überweisung zurück buchen?
Dann würde ich Ihnen Folgendes empfehlen:
- Kündigen Sie Ihrem Anbieter die Rückbuchung per E-Mail vorab an. Nutzen Sie hierzu dieses Musterschreiben.
- Begründen Sie die Rückbuchung (z.B. Guthabenaufrechnung (wenn Sie vorab bereits gemahnt haben) oder dass Sie den anteiligen Dezember-Abschlag leisten werden).
- Leisten Sie in jedem Fall den anteiligen Abschlag für Dezember (2/31stel).
- Eine Aufrechnung mit dem erwarteten Guthaben bzw. mit dem Neukundenbonus sehe ich als riskant an. Dies könnte nur zulässig sein, wenn Sie bereits im Vorfeld die Guthabenauszahlung angemahnt haben und die gesetzte Frist ereignislos verstrichen ist.
Risiken: Erfahrungen mit BEV (2019)
Bereits bei der Insolvenz von BEV wurde diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Der Insolvenzverwalter von BEV hat jedoch versucht, die zurück gebuchten Verträge nachträglich einzufordern. Es entstanden Mehrkosten für die betroffenen Kunden.
Wechseln Sie Ihren Anbieter: verbraucher-freundlich mit geringem Insolvenzrisik
a) Oft ist der Grund- / Ersatzversorger am günstigsten
Prüfen Sie bitte die Konditionen des Grund- und Ersatzversorgers. Diese sind oft die günstigsten, die Sie derzeit bekommen können. Ein gutes Angebot zu finden wir immer schwerer. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
b) Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren.
b) Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren.
c) Warum sind Stromdiscounter oft riskanter?
Millionen von deutschen Verbrauchern wissen aus eigener Erfahrung, wie riskant die Geschäftsmodelle einiger Stromdiscounter tatsächlich sind: In den Jahren 2011, 2013, 2017 und 2019 haben die Stromdiscounter Teldafax, Flexstrom, Care-Energy und BEV Insolvenz angemeldet.
Kurz zusammengefasst (ausführlich siehe hier):
- Strom- und Gas-Discounter sichern sich seltener ab und kaufen Strom häufiger kurzfristig ein
- Im ersten Jahr werden aufgrund von Kampfpreisen und Provisionen Verluste eingefahren. Diese müssen kompensiert werden, z.B. durch Preiserhöhung. Wenn sich die Kunden jedoch in den Fällen wehren, kann es passieren, dass das Geschäftsmodell nicht aufgeht.
- Strom- und Gas-discounter wie Stromio und gas.de haben i.d.R. keinen finanziellen Puffer aus Netzeigentum.
Das sollten Sie ab Januar mit Erhalt der Abrechnung tun:
Bis zum 13.01. musste gas.de seine Abrechnungen erstellen. Ein Guthaben ist bis spätestens zum 27.01. auszuzahlen.
Fehlt die Abrechnung? Dann mahnen Sie! ⇒ zum Musterschreiben
Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung & Guthabenauszahlungen
gas.de muss Ihre Abrechnung bis zum 13.01.2022 zugesendet haben. Erfahrungsgemäß werden Sie die Abrechnung in außergewöhnlichen Fällen wie diesen jedoch später erhalten.Rechnung fehlt? Dann mahnen Sie!
Setzen Sie eine 10- bis 14-tägige Frist mit konkretem Datum. Mahnen Sie per E-Mail und ggf. zusätzlich per Einschreiben (zur PDF-Vorlage).
Betreff:
Mahnung: Rechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt
E-Mail-Text
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Frist war der 13.01.2022.
Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor.
Viele Grüße [Ihr Name]
Wenn gas.de nicht reagiert, sollten Sie weitere Schritte unternehmen. Folgen Sie den Hinweisen meines Ratgebers.
Eine berechtigte Nachzahlung ist zu leisten. Ein Guthaben wird im Falle einer Insolvenz nicht an Sie ausgezahlt, Sie können es jedoch in die Insolvenzmasse eintragen.
Insbesondere wenn Sie zu einer Nachzahlung aufgefordert werden, ist es wichtig zu prüfen, ob die Abrechnungen der letzten 3 Jahre korrekt waren und ob alle Guthaben- und Bonus-Auszahlungen getätigt wurden. Wenn Sie einen Fehler feststellen, können Sie die Nachzahlung reduzieren.
c) Warum sind Stromdiscounter oft riskanter?
Bei der Abrechnung werden öfters Fehler gemacht. Schauen Sie daher genau nach. Am häufigsten liegen falsche Zählerstande vor, der Bonus wurde nicht berücksichtigt oder nicht alle geleisteten Abschläge erfasst. Die Abrechnung ist relativ leicht zu kontrollieren. Das habe ich im folgenden Bild veranschaulicht.
Zudem finden Sie hier Musterschreiben, wenn ein Fehler vorliegt. Weiterführende Details, Musterschreiben und ein Berechnungs-Tool (Excel), mit der Sie die Rechnung kontrollieren können, finden Sie hier und hier.
Bei Nachzahlungen: Prüfen Sie, ob Sie die Nachzahlung reduzieren können
Eine genaue Anleitung zur Kontrolle Ihrer Abrechnung finden Sie hier. Dort habe ich auch ein kostenloses EXCEL-Tool zum Download eingestellt, mit dem Sie Ihre Abrechnungen sehr bequem nachrechnen können. Im Falle eines Fehlers finden Sie dort auch eine Mustervorlage für Ihre Beschwerde.
Kunden, die mit einer Nachzahlung rechnen, sollten unbedingt mit Hilfe meiner Musterschreiben anfechten:
- Preiserhöhungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- Abschlagserhöhungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- ausstehende Guthabenauszahlungen (Musterschreiben | Ratgeber)
- verweigerte Neukundenboni (Musterschreiben | Ratgeber)
- fehlerhafte Rechnungen (Musterschreiben | Ratgeber)
Preiserhöhung
Prüfen Sie, ob bei Ihnen eine versteckte oder überzogene Preiserhöhung (<15%) vorliegen könnte. Lesen Sie hierzu Briefe und E-Mails von Grünwelt Energie genau durch. Wenn Ihnen eine versteckte Preiserhöhung aufgefallen ist, dann empfehle ich Ihnen, sich zu wehren. Folgen Sie diesen Hinweisen und fordern Sie eine kostenlose Antwortvorlage hierüber an.Guthaben fehlt – Jahresrechnung fehlt
Jedes Jahr muss Grünwelt Energie Ihnen eine Jahresrechnung erstellen und Ihnen 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum zugesendet haben. Das Guthaben muss Ihnen zeitnah überwiesen werden. Wenn Grünwelt Energie seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, dann sollten Sie mahnen. Auf dieser Seite finden Sie eine Mustervorlage und erfahren, wie Sie möglichst schnell, ohne viel Aufwand zu Ihrem Recht kommen.Jahresrechnung fehlerhaft
Überprüfen Sie die Strom- und Gasabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler und prüfen Sie, ob Guthaben rechtzeitig und vollständig ausgezahlt wurde. Jahresrechnungen sind für den durchschnittlichen Verbraucher häufig nicht leicht zu durchblicken aufgrund von Boni, Steuern, unterjährigen Preiserhöhungen etc. Die offizielle Rechnungserklärung von Grünwelt Energie / Stromio finden Sie hier.Meine empfohlenen Gasanbieter
Oft ist der Grund- / Ersatzversorger am günstigsten
Prüfen Sie bitte die Konditionen des Grund- und Ersatzversorgers. Diese sind oft die günstigsten, die Sie derzeit bekommen können.
Auf vielen Vergleichsportalen werden aktuell Gastarife ab ca. 14 Cent angeboten. Ein gutes Angebot zu finden wir immer schwerer. Gerne unterstütze ich Sie auch über die Feiertage. Schreiben Sie mir hierzu einfach eine kurze Nachricht an [email protected] mit Ihrer Anschrift und Ihrem Verbrauch. Dann nenne Ihnen den genauen Preis und wie Sie an den günstigen Vertrag kommen.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
Meine empfohlenen Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko, verbraucherfreundliche AGBs & einen guten Kundenservice (Nachweis).
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Grünwelt Energie – häufig gestellte Fragen & weiterführende Hinweise
Nein. Es ist nicht bekannt, dass gas.de insolvent ist. Gleichwohl musste das Unternehmen finanzielle Probleme haben. Der Bilanzkreis wird nur dann gekündigt, wenn gas.de seine Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten oder Sicherheiten nicht stellen kann. Andererseits könnte das Unternehmen die frei gewordenen Gasmengen nun teuer an der Börse verkaufen und hohe Gewinne realisieren.
Da in den Medien teilweise schon berichtet wird, Stromio und gas.de seien insolvent, habe ich zur Aufklärung diesen Beitrag geschrieben.
Gas.de wurden die Bilanzkreisverträge gekündigt. Daher kann gas.de und Grünwelt Energie Sie nicht mehr mit Gas versorgen. Bilanzkreise werden sehr selten gekündigt: Wenn der Energieversorger nicht genügend Sicherheiten hinterlegen kann oder keine Zahlung mehr leistet.
Im Falle einer Insolvenz verschlechtert sich Ihre Situation dann, wenn Sie mit einem Guthaben rechnen. Dieses dürfte dann weg sein. Zum Vergleich: Bei der Insolvenz von BEV (2019) erhielten die betroffenen Kunden nur 3% Ihres Guthabens zurück. Das Guthaben müssen Sie in die Insolvenztabelle eintragen.
Gas.de hat zugesagt, dass der Bonus (zeit-)anteilig berücksichtigt wird. Da der Grund für die vorzeitige Vertragsbeendigung beim Lieferanten liegt, können Sie sich wehren, falls doch Ihr Bonus nicht berücksichtigt wird. Nutzen Sie hierzu mein Musterschreiben.
gas.de und Grünwelt Energie sind verpflichtet, Ihnen die Abrechnung spätestens nach 6 Wochen zuzusenden. Ihre Abrechnung muss Ihnen also spätestens bis zum 13.01.2022 zugesendet werden.
Sollte der Anbieter diese Frist nicht einhalten, dann mahnen Sie mit Hilfe meiner Musterschreiben.
gas.de und Grünwelt Energie sind verpflichtet, Ihnen Ihr Guthaben umgehend nach Erstellung der Abrechnung, spätestens jedoch 2 Wochen danach, zu überweisen. Ihr Guthaben muss also spätestens bis zum 27.01.2022 überwiesen sein.
Sollte der Anbieter diese Frist nicht einhalten, dann mahnen Sie mit Hilfe meiner Musterschreiben.
Im Juli gab es teilweise noch Gastarife für 4 bis 5 Cent/kWh. Im Oktober sind die Gaspreise auf den Börsen um >400% gegenüber dem Vorjahr gestiegen, sodass gegenwärtig auf den Vergleichsportalen oft nur Tarife ab 11 Cent / kWh angeboten werden. In Zukunft ist mit einer Entspannung zu rechnen. Jedoch sind die Preise auf den Terminmärkte für die Jahre 2022 bis 2024 deutlich höher gegenüber 2020. Insofern rechne ich in Zukunft mit deutlich höheren Gaspreisen für deutsche Haushalte.
Ich gehe davon aus, dass Sie gemahnt werden, wenn Sie die Nahzahlung nicht vollständig leisten. Sie können nur die Nachzahlung mindern, wenn die Rechnung fehlerhaft ist (Bonus fehlt, falscher Verbrauch, Sie widersprechen der Preiserhöhung etc.).
Um sich zukünftigen Ärger zu ersparen, empfehle ich den Nichterfüllungsschaden separat einfordern.
Dies hängt davon ab, ob eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §313 i.V.m 314 BGB vorliegt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist noch nicht bekannt, da die Hintergründe für die Kündigung der Bilanzkreise noch nicht bekannt sind. Wenn kein wichtiger Grund vorliegen sollte (was ich nicht glaube), dann können Sie Schadensersatzforderungen stellen und ich sehe dabei gute Erfolgsaussichten. Nutzen Sie hierzu mein Musterschreiben und mein Berechnungstool, um Zeit zu sparen.
Ich schätze, dass bundesweit zwischen 100.000 bis 400.000 Kunden betroffen sind. Ich habe auch Gerüchte mit bis zu 700.000 Kunden gehört.
- Mir ist bekannt, dass Stromio und gas.de zusammen zwischen 1 und 2 Mio. Kunden haben. Vermutlich eher 2 Mio. statt 1 Mio. Kunden.
- Die Stadtwerke Reutlingen versorgen 214.292 Einwohner (Stand: 2020). 500 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschlang sind ca. 194.000 Menschen betroffen.
- Die Stadtwerke Kiel versorgen ca. 330.000 Einwohner. 1.400 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschlang sind ca. 353.000 Menschen betroffen.
- Die Stadtwerke Tübingen unterhalten 9.581 Gas-Anschlüsse (stand: 2020). 200 Kunden sollen laut Medienberichte in die Ersatzversorgung gefallen sein. Hochgerechnet auf Deutschland sind ca. 320.000 Kunden betroffen (in Deutschland gibt es ca. 15,4 Mio. Gasanschlüsse für Haushaltskunden).
Die Hochrechnungen für die einzelnen Regionen Deutschlands zeigen, dass die Anzahl der betroffenen Kunden regional stark schwanken und eine genaue Abschätzung nicht möglich ist.
Grünwelt Energie ist ein Vertriebsname der Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie schließen einen Vertrag mit Grünwelt Energie, wenn Sie Wärmemestrom beziehen. Bei einem normalen Strom-Vertrag sind Sie hingegen Kunde von Stromio (bei Gas: gas.de).
Seit dem 1. November 2009 beliefert die Stromio GmbH Kunden mit Strom. Der mittelständische Stromanbieter ist konzernunabhängig und verfügt über kein eigenes Stromnetz. Neben Strom beliefert das Unternehmen seit September 2010 auch Gas über die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH an seine Kunden. Stromio GmbH und der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH haben zusammen die Vertriebsmarke Grünwelt Energie gegründet.
Stromio trat im Oktober 2013 der Schlichtungsstelle Energie e.V. als ordentliches Mitglied bei.
- Adresse: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH – Girmes-Kreuz-Str. 55 – 41564 Kaarst
- E-Mail: [email protected]
- Telefon: 0800 – 5858224 / 0211 – 77795710*
- Fax: 0800 – 222 01 07
- Kontaktformular*
* = nicht empfehlenswert, da Sie keinen Nachweis über den Inhalt haben.
Achten Sie darauf, dass Ihnen keine Zusatzkosten anfallen! Gemäß der AGB von Stromio (diese gelten gewöhnlich auch für Grünwelt Energie-Kunden für Strom und Gas; 17 (2), Stand: 26.01.2021) haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen. Grünwelt Energie wird Sie an der neuen Adresse mit Energie versorgen, außer Sie ziehen ins Ausland, zu jemand anderes ein oder aus anderen Gründen kann Stromio Sie nicht mehr beliefern. Ich empfehle Ihnen, den Umzugsservice von Stromio zu nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Anbieter einen Monat vor Umzug Ihre neue Anschrift mitteilen. Siehe AGB von Stromio / Grünwelt Energie zu Strom-Verträgen:
„Im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands wird der Stromliefervertrag zu dem vom Kunden angegebenen Einzugsdatum auf die neue Verbrauchsstelle übertragen und unter Berücksichtigung der verbleibenden Laufzeit zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt.“
Wärmestrom (bzw. Heizstrom) wird ausschließlich dafür eingesetzt, um Wärme für das Heizen Ihrer Wohnräume zu erzeugen. Wärmestrom benötigen Sie somit dann, wenn Sie über Elektroheizsysteme wie moderne Fußbodenheizungen, Nachtspeicherheizungen und Teilspeicherheizungen verfügen. Sie benötigen auch dann Wärmestrom, wenn Sie für die Wärmegewinnung auf eine Wärmepumpe einsetzen.
- grünstrom easy: 6 Wochen
- grünstrom classic: 6 Wochen
- grünstrom pur: 4 Wochen
Prüfen Sie vorsichtshalber die Kündigungsfristen nach. Maßgeblich sind die genannten Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag.
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
mir wurde vom Netzbetreiber MITNETZ mitgeteilt, dass ich ab dem 03.12.21 von gas.de nicht mehr versorgt werden kann. Den Vertrag mit Grünwelt hatte ich ohnehin bereits zum 31.12.21 gekündigt und einen Anschlussvertrag bei einem anderen Versorger abgeschlossen. Es geht also um einen kleinen Zeitraum, für den ich die Grundversorgung akzeptieren würde.
Habe mit Ihrem Musterschreiben reagiert und die Einzugsermächtigung entzogen. Für Dezember 2021 wurde auch noch kein Abschlag abgebucht. Es kam sogar sehr schnell die Bestätigung, dass meine Bankverbindung für die SEPA-Lastschrift deaktiviert wurde, per E-Mail. Allerdings mit dieser merkwürdigen zusätzlichen Formulierung: „Bitte stellen Sie durch einen Dauerauftrag oder rechtzeitige Überweisung sicher, dass die Fälligkeiten rechtzeitig auf unserem Konto eingehen.“
Bin ich den in Pflicht, den Monatsabschlag für Dezember gar doch noch zu überweisen? Oder kann ich abwarten (bis zur Endabrechnung)? Zumindest für zwei Tage im Dezember habe ich ja noch Gas von Grünwelt bezogen…
Da ich erst seit dem 01.01.21 dort Kunde bin, sehe ich auch den Neukundenbonus in Gefahr, da er ja mit der ersten Jahresabrechnung gezahlt werden soll. Aber, ob da deren Kasse noch reicht? Oder kann ich eine Verrechnung des Bezugs 01.-02.12.21 gegen den Bonus + Auszahlung verlangen?
Welche Empfehlung können Sie mir geben?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Hillebrand
Wie Sie selber schreiben: Der Bonus wird mit der ABrechnung vergütet. Ich schätze es als riskant ein, wenn Sie die letzte Abschlagzahlung mit dem Bonus verrechnen. Ich gehe davon aus, dass Sie dann gemahnt werden.
In der Antwort von Grünwelt die ich eben bekommen habe gehen sie mit keinem Wort auf meinen angedrohten Schadenersatz ein:
Sehr geehrter Herr Richter,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.12.2021.
Zunächst möchte ich mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, die Ihnen in der aktuellen Situation entstanden sind. Bitte seien Sie versichert, dass uns die Entscheidung zur Einstellung der Belieferung nicht leichtgefallen ist und wir Sie mit großem Bedauern als geschätzte Kundin verlieren.
Eine Weiterbelieferung ist leider nicht möglich, da wir unsere Tätigkeit als Gaslieferant mit Ablauf des 02.12.2021 eingestellt haben und daher keine Endkunden mehr mit Gas versorgen. Wir bitten diesen Umstand zu entschuldigen. Seit dem 03.12.2021 versorgt Sie der für Sie zuständige Ersatzversorger unterbrechungsfrei mit Erdgas.
Leider besteht hierfür keine andere Möglichkeit. Ihre Einzugsermächtigung haben wir wunschgemäß gelöscht.
Wir bedauern die Mitteilung zum Lieferende außerordentlich. Vielen Dank, dass Sie gemeinsam mit uns einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Unterstützung von gemeinnützigen Projekten geleistet haben.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Herzliche Grüße
Janin Herrmann
von Ihrem Grünwelt Energie Service-Team
Hier ist uns selbiges passiert. Der Vertrag würde noch weit ins nächste Jahr weiterlaufen und die Preisgarantie würde vertraglich gesehen über den gesamten Winter gelten. Danach ist der uns entstehende Schaden ziemlich groß.
Habe eben mit großer Anwaltskanzlei gesprochen (mit viel Erfahrung im Energiebereich). Die sagten, deren Vorgehensweise wäre eine Vertragspflichtverletzung. Die prüfen jetzt, ob sie eine eine einstweilige Verfügung unter Strafandrohung gegen gas.de erwirken können.
Entweder, gas.de nimmt die Versorgung ab 02.12.21 wieder auf hält sich über die vereinbarte Laufzeit an den Vertrag. Oder sie zahlen eine nette Geldstrafe plus Schadensersatz für alle entstehenden Mehrkosten.
Mein Vertrag wäre zwar nur noch zwei Monate gelaufen aber eventuell könnte man über diesen Anwalt doch eine Sammelklage machen wenn er in dem Bereich sehr erfahren ist.
Eigentlich bin ich auch nicht bereit die Mehrkosten dafür zu tragen zumal Gas.de uns auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag gelassen hätte mit Grund wir hätten einen günstigeren Lieferanten gefunden.
LG
Martin
Bis es zu einer Sammelkrage kommt, werden noch einige Monate vergehen. Dies kann z.B. die Verbraucherzentrale einreichen.
Bitte halten Sie die anderen Betroffenen und mich auf dem Laufenden. Gerne können Sie auch Kontakt zu mir aufnehmen ([email protected]), wenn Sie möchten.
Ich habe gerade meine Abbuchungen durch gas.de geprüft. Man (ich) prüfe nicht ständig alle Abbuchungen, weil zumindest bislang unser Wirtschaftssystem ein gesetztes Vertrauen rechtfertigte. Dabei ist mir aufgefallen, dass gas.de im November zweimal abgebucht hat: einmal den regulären Abschlag (der zum 1.11. erhöht wurde und dem ich zugestimmt hatte) zum üblichen Abbuchungsfenster und einmal ein sehr viel niedrigerer Betrag am 24.11. Nach Bauchgefühl könnte diese Abbuchung ein Teilbetrag für den Dezember darstellen, rechnerisch irgendwo 7…8 Tage. Nachdem ich ja jetzt weiß was los ist drängt sich mir die Frage auf ob eventuell schon am 24.11. bei gas.de intern klar war dass es „Sonderkündigungen“ geben wird und man hat nochmal schnell alles eingesammelt was rechtlich verträglich einsammelbar ist? Heute werde ich ein Schreiben meines Netzbetreibers bekommen, dort wird der Rückfall in die Grundversorgung zum 02.12. manifestiert sein. Das ist ja noch spannender als bei Immergrün! Dort war ich mit einem blauen Auge davongekommen.
Ich hatte bei grünwelt GS Ende November zum 31.12.21 wegen der Preiserhöhung ab 01.01.21 gekündigt (Sonderkündigungsrecht) , dieser Termin wurde mir von Grünwelt per E-Mail am 30.11.21 bestätigt.
Wie kann es jetzt sein, daß Gas.de mir am 07.12.21 Rückwirkend zum 02.12.21 nochmal kündigt?
Ist das überhaupt rechtens, oder soll ich mich auf die bestätigte Kündigung zum 31.12. berufen?
Über einen Tipp würde ich mich freuen.
Vielleicht interessiert es ja – hier meine Email an gas.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können zwar die Lieferung mit Gas an mich einstellen, aber Sie können den zwischen Ihnen und mir bestehenden Vertrag nicht ohne die Einhaltung der Fristen gemäß ihrer geltenden AGBs kündigen. Eine Kündigung ist mit Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich. Da mein Vertrag mit Ihnen am 31.12.2021 abläuft ist eine Kündigung vor diesem Termin nicht möglich.
Hiermit widerspreche ich der (nachträglichen!) Kündigung des Liefervertrages. Da Sie mich nicht mehr mit Gas beliefern können werde ich ersatzweise den mir entstandenen Schaden (Differenz zwischen den Kosten die entstanden wären wenn Sie mich weiter beliefert hätten zur Grundversorgung) für die Zeit bis zum regulären Ablauf meines Vertrages bei Ihnen (31.12.2021) geltend machen.
Ich widerspreche ebenfalls mit sofortiger Wirkung dem Ihnen erteilten SEPA-Mandat. Selbstverständlich werde ich eventuelle Verbindlichkeiten aus dem bestehenden Vertrag bei Vorlage einer korrekten Abschlussrechnung unverzüglich bedienen.
Mit freundlichem Gruß
Ich habe HEUTE (08.12.) eine Kündigung zum Ablauf des 02.12. erhalten.
Echt heftig: eine nachträgliche Kündigung. Keine Benachrichtigung vorher zum Ablesen des Zählerstandes, weder von gas.de noch vom Netzbetreiber. Da ich hier nicht mehr mitgelesen habe habe ich von der Kündigung des Bilanzkreises nichts gewusst und natürlich keinen Zählerstand zum 03.12. abgelesen. Was ich tun kann ist jetzt sofort ein Foto vom Zähler machen. Und warten was passiert. Ich habe schon vorher gekündigt gehabt (zum 31.12.) und mein neuer Vertrag läuft ab dem 01.12.22. Auf jeden Fall werde ich dem Sepa-Mandat widersprechen und der Kündigung widersprechen. Sollte gas.de mich nicht weiter bis zum 31.12. mit Gas beliefern können dann werde ich den mir entstandenen Schaden (Differenz gas.de / Grundversorgung) geltend machen.
Ich glaube nicht, dass gas.de überhaupt noch etwas kann, wenn der Bilanzkreis gekündigt wurde… Das ist doch die Grundlage einer Möglichen Belieferung. Es wird da, meiner Meinung nach, keine Belieferung mehr geben können.
Ich auch nicht. Deswegen schrieb ich ja in meinem Posting eins darüber dass ich mir Schadensersatz dafür vorbehalte.
Die sind insolvent – Bilanzkreizverträge werden nicht so schnell gekündigt. Weiß nicht, was da noch zu holen wäre und ob die Sparte Strom bei Stromio jetzt bürgen muss…
Ich werde/wurde seit 2013 mit Gas und seit 2015 auch mit Strom von Grünwelt/Gas.de versorgt.
Bisher gab es keinerlei Probleme und ich war sehr zufrieden. Die Abrechnungen stimmten immer, ich leiste(tete?) auch keine Vorauszahlungen sondern monatliche Abschläge.
Einer meiner zwei Verträge, der theoretisch noch bis Ende Februar läuft, liefert zu 4,8 CT/kWh + 56€ Jahres-Grundgebühr.
Mit einem zweiten Vertrag, der keine feste Laufzeit hat, habe ich im Juli eine Erhöhung auf 6,2 Cent/kWh bekommen. Bisher habe ich auch nur für diesen zweiten Vertrag, für mein Privathaus, eine Mitteilung meines dortigen Grundversorgers bekommen, dass Grünwelt/Gas.de der Netzzugang entzogen wurde. Die Belieferung für mein Miethaus in Hannover scheint dagegen noch zu funktionieren oder der Grundversorger ist sehr bummelig. Immerhin ist der Entzug schon 5 Tage her.
Ich werde das heute morgen mit gas.de abklären. Falls Sie Näheres für Ihre Recherge wissen wollen, können Sie sich unter wadlap at gmail.com melden mfg W.Adam
Habe heute (7.12.21 11Uhr) ne Kündigung mit Wirkung zum 02.12.21 bekommen…. cool Kündigung in die Vergangenheit ist das überhaupt möglich?
Hab um 15 Uhr folgende Antwort geschickt (zu der Zeit wusste ich noch nichts von der Bilanzkreis kündigung
hier vorab die Email von Gas.de
Sehr geehrter Herr ********,
heute kommen wir leider mit einer unerfreulichen Nachricht auf Sie zu.
Leider machen es uns die fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten unmöglich, Ihre Versorgung mit Gas fortzusetzen. Wir sehen uns daher leider gezwungen, die Lieferung mit Gas kurzfristig einzustellen.
Wir kündigen hiermit den zwischen uns bestehenden Gasliefervertrag mit Ablauf des 02.12.2021. Zu diesem Termin haben wir die Belieferung mit Gas eingestellt.
Sollten Sie von uns eine Preisänderung mit Wirksamkeit nach dem 02.12.2021 erhalten haben, betrachten Sie diese bitte als hinfällig.
Wie Sie der Berichterstattung in den Medien entnehmen konnten, sind wir seit einigen Wochen mit einer nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen konfrontiert, deren Ursachen in einem außergewöhnlichen Zusammentreffen verschiedener Faktoren zu sehen sind.
Besonders drastisch verläuft die Entwicklung auf dem europäischen Markt für Erdgas. Zuletzt hat sich der Gaspreis für Lieferungen in der kommenden Winterzeit auf den Beschaffungsmärkten in der Spitze um mehr als 400 % erhöht.
Diese Ereignisse und ihre Folgen suchen in ihrer Gesamtwirkung in den vergangenen Jahrzehnten ihresgleichen und sind in dieser Form nicht vorauszusehen gewesen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung, die uns sehr schwergefallen ist. Wir gehen auf Basis dieser Entscheidung davon aus, die mit Ihnen bestehende Kundenbeziehung sachgerecht und auch in Ihrem Interesse abwickeln zu können. So werden wir im Rahmen der Endabrechnung Ihnen zustehende Guthaben sowie auch (zeitanteilig) Neukundenboni an Sie auszahlen.
Was bedeutet das Lieferende für Sie und welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen?
Zunächst das Wichtigste: Ihre Gasversorgung wird seit dem 03.12.2021 automatisch durch den zuständigen Grund- und Ersatzversorger in Ihrer Region übernommen. Das ist durch gesetzliche Vorgaben sichergestellt. Sie brauchen also nicht zu befürchten, dass Sie kein Erdgas mehr erhalten.
Zur Kostenersparnis kann es für Sie unter Umständen Sinn machen, nicht längerfristig von Ihrem Grund- und Ersatzversorger mit Gas beliefert zu werden. Die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung kann jederzeit durch den Wechsel zu einem anderen Lieferanten beendet werden. Wir empfehlen Ihnen daher in Ihrem eigenen Interesse, sich zeitnah nach alternativen Angeboten zu erkundigen. Hierfür stehen Ihnen z.B. die bekannten Preisvergleichsportale im Internet zur Verfügung.
Wegen der Einstellung der Gasbelieferung durch uns brauchen Sie ab sofort keine weiteren Abschlagszahlungen mehr an uns zu leisten. Wir werden daher auch keine Abschläge mehr von Ihnen einziehen. Sofern Sie für Ihre Abschlagszahlungen einen Dauerauftrag eingerichtet haben, passen Sie diesen bitte entsprechend an.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, für eine Endabrechnung ausschließlich den Zählerstand zu verwenden, den uns der für Sie zuständige Messstellenbetreiber übermittelt. Zur verbrauchsgenauen Abrechnung Ihres Gasverbrauchs können Sie Ihren Zählerstand dem zuständigen Messstellenbetreiber EWE NETZ GmbH, Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg, http://www.ewe-netz.de und uns über unsere Webseite http://www.gas.de mitteilen.
Auf unserer Internetseite http://www.gas.de haben wir alle aktuellen Informationen sowie ergänzende Fragen & Antworten (FAQ) zur Beendigung des Gasliefervertrags für Sie zusammengestellt.
Sehr geehrter Herr ********,
diese Entscheidung ließ sich leider mit keinerlei Bemühungen unsererseits aufhalten.
Wie Sie sicherlich selbst in den vergangenen Wochen aus sämtlichen Medien nahezu täglich entnehmen konnten, ist unsere Branche bundesweit durch politische Querelen in diese für uns alle schlimme Lage gedrängt worden.
Ein Ende aufgrund entsprechender neuer und abschließender Verhandlungen für dringend nötige Gaslieferungen ist bis heute nicht in Sicht.
Vielen Dank, dass Sie gemeinsam mit uns einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Unterstützung von sozialen Projekten geleistet haben.
Wir bedauern diese Mitteilung außerordentlich und entschuldigen uns für alle Unannehmlichkeiten.
In großer Hoffnung auf ein Wiederhören verbleiben wir zunächst
Mit freundlichen Grüßen
gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
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gas.de Versorgungsgesellschaft mbH – Kundenservice: Postfach 14 44 – 39004 Magdeburg – [email protected]
Firmenanschrift: Girmes-Kreuz-Str. 55, 41564 Kaarst – USt.-IdNr.: DE815201135
Amtsgericht Neuss – HRB 17235 – Geschäftsführer: Ömer Varol – Sitz der Gesellschaft: Kaarst
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HIER MEINE ANTWORT:
Widerspruch Ihrer außerordentlichen Kündigung datiert vom 07.12.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre außerordentliche Kündigung ein.
In Ihrem Schreiben, datiert vom heutigen 07.12.2021, teilen Sie mir mit das Sie die Belieferung am 02.12.2021 eingestellt und die Versorgung seit dem 03.12.2021 vom Grundversorger sichergestellt wird.
Dieses Datum liegt in der Vergangenheit, Sie haben also die Belieferung vor der Kündigung eingestellt und sind somit in Vertragsverzug. Ihre ganze Kündigung ist im Übrigen auch rechtswidrig. Zum einen da Sie am 07.12.21 zum 02.12.21 in die Vergangenheit kündigen, zu anderen fehlt Ihnen schlicht die Grundlage für eine außerordentliche Kündigung. Aus Ihrem Schreiben geht kein rechtskonformer Grund hervor. Die Begründung: „es ist uns zu teuer geworden“ ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung gemäß der Rechtsprechung. Eine drohende Insolvenz im Übrigen auch nicht (vgl. Verbraucherzentrale). Von einer Insolvenz Ihrerseits und der damit verbunden Unfähigkeit unseren rechtsgültigen Vertrag weiter bedienen zu können, ist in Ihrem Schreiben keine Rede und Ihr Cash-Flow-Management ist nicht mein Problem. Des Weiteren ersehe ich in Ihren, mir vorliegenden AGB unter §16 (Laufzeit des Vertrags, Kündigung) keine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung Ihrerseits außer §314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund), welche nicht zutrifft.
Wir haben einen Vertrag, der bereits durch mich ordentlich gekündigt wurde und ich bestehe auf Erfüllung bis zum Vertragsende. Ihre Preisanpassung vom 12.11.2021 mit Wirkung ab 01.01.2022, habe ich bereits zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Ich weise darauf hin, dass ich Schadensersatzansprüche, welche mir durch Ihre eigenmächtige und rechtswidrige Übergabe an den Grundversorger entstehen, geltend machen werde.
Ich möchte Ihnen nahelegen die mir heute zugegangene außerordentliche Kündigung zu widerrufen, sich mit dem Grundversorger in Verbindung zu setzten, und den Vertrag bis zum Vertragsende 23.04.2022 (vgl. Kündigungsbestätigung vom 27.07.2021) zu erfüllen.
Teilen Sie mir bitte binnen 7 Tage Ihre Entscheidung mit. Nach Ablauf dieser Frist werde ich den Rechtsweg beschreiten da ich es ablehne die Mehrkosten zu tragen.
Mit Freundlichen Grüßen
Hallo, wir haben tatsächlich am 06.12.21 die Kündigung zum 02.12.21 per email erhalten. Somit sind wir jetzt seit dem 3.12. in der Ersatzversorgung. Grünwelt hat geschrieben, dass sie keine Abschläge mehr von uns einziehen (für Dezember wurde auch nichts eingezogen). Sollen wir trotzdem die Einzugsermächtigung widerrufen? Eine Kündigung müssen wir jetzt ja nicht mehr schicken, oder? Die Zählerstände von heute haben wir bereits durchgegeben. Bekommt man vom Ersatzversorger dann auch noch mal eine Info und wie läuft das mit der Zahlung – dieser hat ja auch keine Einzugsermächtigung etc. von uns? Leider komme ich nicht auf Ihre Liste für Ihre empfohlenen Gasanbieter. M. E. ist zum jetzigen Zeitpunkt die Ersatzversorgung noch am günstigsten, als wenn ich einen neuen Vertrag abschließe. D. h. ich würde vermutlich erst mal in der Ersatzversorgung bleiben und die Preise weiter beobachten. Oder geht dies nur bis zu einem gewissen Verbrauch (10.000 kwH)? Vattenvall und Shell für 8ct die kwH wird in Frankfurt am Main leider nicht angeboten.
ich bin schon einmal auf die schnautze gefallen mit löwenzahn (so hies damals mein lieferant)
da hat es auch geheißen ich bekomme eine abrechnung. auf warte ich heute noch.
ich werde auch die november abschlagzahlung zurück buchen lassen. den meine heizung ist ja im sommer nicht in betrieb. was ich schon vorleistung erbracht habe übersteigt weit meinen verbrauch.
Gibt es Schadensersatz bzw. Ei e Aufwandsentschädigung, ich wurde ja nicht direkt informiert sondern durch dritte und nun sitze ich vorm PC und suche nach einer Alternative.
Schadensersatz können Sie nur für Mehrkosten berechnen. Schauen Sie sich bitte hierzu mein Musterschreiben und meine Erläuterungen hierzu an.
Guten Tag, kann ich die fristlose (rückwirkenden) Kündigung widerrufen?
dürfen die sowas laut AGB´s habe darin nichts gefunden…
Grünwelt Energie wurde der Bilanzkreis gekündigt. Daher können die Sie gar nicht mehr mit Gas versorgen. Tut mir leid, dass können Sie nicht rückgängig machen. Aber Sie könnten Schadensersatz einfordern, solange das Unternehmen solvent ist.
Hallo Herr Moschler, was passiert den mit meinem Bonus und dem Schadensersatz? Ich hab bei Check24 abgeschlossen und die haben eine Garantie dafür abgegeben das Bonus und der günstige Preis erhalten bleibt solange der Anbieter nicht Pleite ist. Soll ich mich an Check24 wenden oder direkt an Stromio ? Gib’s schon ein Musterschreiben ? Vielen Dank im Voraus .
Ein Musterschreiben für Schadensersatz gibt es. Sollte der Bonus nicht berücksichtigt werden oder andere Fehler in der Abrechnung vorliegen, dann sollten Sie sich wehren.
Die Musterschreiben finden Sie hier.
Die Anleitung, wie Sie den Schadensersatz stellen sowie ein Berechnungstool finden Sie hier.
Gas-Preiserhöhung zum 5.1.2022
Von aktuell 4,64 ct brutto auf 13,54 ct brutto sowie Grundpreiserhöhung. Das 2,9 fache im Grundpreis.
Verrückte Welt.
Ansonsten bisher sehr zufrieden
Die ganze Welt ist verrückt. Aber Grünwelt Energie steht da ganz vorne.
Ich habe einen angeblich klimaneutrales Gas im Vertrag. Ab 2022 haben die den Tarif auf mehr als verdoppelt.
Vielen Dank auch dafür!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sie könnten es gelesen haben: alle Energie Preise sind seit einiger Zeit schweinisch am steigen. Die Preiserhöhung ist keine Marotte unseres Energielieferanten sondern der freien liberalen Marktwirtschaft zu verdanken. Ich könnte mir vorstellen, gas.de hat nicht genug Gas geliefert bekommen, musste teuer zukaufen und ist damit in die Insolvenz gegangen, denn die Preise waren bisher in den letzten 10 Jahren wirklich die günstigsten am Markt und die Belieferung zuverlässig.
Hier werden unter schlimmsten Bedingungen die armen Mitarbeiter in der Türkei ausgenutzt, müssen 6 Tage die Woche arbeiten, es werden arbeitsrechtliche u.a sogar türkische Gesetze ausgehebelt, unterstes Nivea, aber wenn sie ein Arschloch Kunde sind, die Mitarbeiter dürfen nicht auflegen, der ausgelacht wird, dem sein letzter Pfennig aus seiner Tasche genommen wird, dann ist das die Firma ihrer ersten Wahl. Hier gilt noch die Devis wenn der Kunde es will dann wisch ihm noch sein Hintern ab und sei sein Klopapier, sie können gerne mal probeweise anrufen, nur üdel düdel, und die dürfen nicht auflegen, fragen sie mal nach warum die gaspreise so hoch sind und ob die Nachhaltigkeit von Erdogans Windräder stammen
ABZOCKE
Ich habe bei Stromio (Grünwelt ist hier nur eine Schattenfirma) meinen Stromvertrag gekündigt, da ich in einen Haushalte ziehe welcher bereits einen Stromvertrag hat. Zuerst wurde mir die Kündigung komplett verweigert, ich muss den Vertrag mitnehmen. Nach einem Anruf wurde mir telefonisch bestätigt, dass ich ein Sonderkündigungsrecht bekomme. Allerdings soll ich nun eine Strafe in Höhe von 50% des Grundbeitrags der verbleibenden 6 Monate des Vertrags bezahlen (ca. 60 Euro). Hier wird der Bürger mit zwielichtigen Methoden bis aufs letzte ausgenommen! FINGER WEG!
Ich kann Ihren Ausführungen nicht folgen, ich war schon mehrfach Kunde bei Grünwelt, weder beim Wechsel, noch bei der Abrechnung hatte ich
Probleme, z.B. Kündigung bei Grünwelt zum 31.03.2021, nach einem Jahr
Bezugszeitraum, Zählerstand online gemeldet, am 06.04.2021 war die
Schlußrechnung da per Mall, Zahlung des Guthabens avisiert zum 16.04.21 also schneller kann es nicht gehen, Fazit immer wieder zu Grünwelt!!!
Eine sehr zufriedenen GrünweltKundin B.E.
Sterne *****
Hallo,
nach einem von Westnetz initiierten Stromzählerwechsel (intelligenter Stromzähler) hat Stromio/Grünewelt am 01.10.20 rückwirkend zum 30.09.20 meinem 94igjährigen Großvater den Vertrag gekündigt.
Begründung: „Der für Sie zuständige Netzbetreiber hat uns nun mitgeteilt, dass es sich bei dem Stromzähler aus Ihrem Auftrag bereits um einen intelligenten Stromzähler handelt. Für diese Stromzähler erfolgt die Beschaffung von elektrischer Energie nicht mehr in vereinfachter Form über ein sogenanntes „Standardlastprofil“ für Haushaltskunden, sondern in zeitgenauen viertelstündlichen Intervallen. Diese Art der zeitgenauen Beschaffung ist in den Konditionen unserer Stromtarife nicht enthalten. Unsere AGB sehen daher bereits unter Ziffer 2.2 vor, dass eine Belieferung unter diesen Voraussetzungen leider nicht möglich ist.“ Den Neukundenbonus können man auch nicht zahlen, da ja kein Jahr „eingehalten“ wurde (uns wurde gekündigt!)
Nun das Beste: Ich erhielt aus der Vertriebsabteilung zwei Anrufe mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen. Mein Hinweis, dass ja angeblich der neue Stromzähler ein Problem sei, wurde ignoriert. Es kam wirklich zum Neuabschluss mit schlechteren Konditionen, da ich sehen wollte, ob Stromio das wirklich umsetzt. Ich hab natürlich widerrufen.
Der Zählerstand wurde im Oktober durch uns mitgeteilt. Obwohl ich und auch die Verbraucherzentrale mehrfach die Abrechnung angefordert haben, liegt bis heute keine Abrechnung vor! (Anspruch rd. 1.300 EUR zzgl. Neukundenbonus).
Letzte mail von Stromio vom 04.03.: Ihre Anfrage zum Verbleib der Schlussrechnung können wir nachvollziehen. Der Versand verzögerte sich aufgrund noch nicht vollständiger abgeschlossener Klärung mit den Fachabteilungen, die für die Rechnungslegung zuständig sind. Die Schlussrechnung übersenden wir Ihnen zeitnah.
Die Definition von zeitnah ist wirklich interessant!
Ich möchte ungern einen Rechtsanwalt einschalten, aber ich sehe bald keine andere Chance.
Zur Schlussabrechnung a.m 31.02.2021 gebe ich Ihnen den aktuellen Zählerstand bekannt.
Zähler-Nr. 1000594257 Zählerstand: 19.000
Ihre Vertragskonton r. 124478248
Peter Giese Herne
Am 23.11.2020 habe ich per Einschreiben mit Rückschein den Gasversorgungsvertrag gekündigt mit beigefügter Sterbeurkunde an Grünwelt abgeschickt. Zusätzlich habe ich mit dem Verweis auf das abgeschickte Einschreiben am gleichem Tag per E-Mail den Vertrag gekündigt.
Am 25.11.2020 14:53 erhielt ich per E-Mail die Nachricht „sobald uns die Sterbeurkunde vorliegt werden wir den Vertrag wunschgemäß zum 23.11. beenden“. weiter hieß es: „Zur Auszahlung eines eventuellen Guthabens benötigen wir zusätzlich einen Nachweis zur Erbschaft (z.B. eidesstattliche Erklärung, beglaubigtes Testament oder Erbschein).“
Es waren Versicherungs, Telefon und andere Verträge zu kündigen und da reichte die Sterbeurkunde.
Das passt zu den Beschwerden über das Gebaren von Grünwelt.
Heute habe ich per Kunden-Servicetelefon mit einer Mitarbeiterin telefoniert die mir sagte das das Einschreiben am 24.11 eingegangen wäre und eine Sterbeurkunde nicht ausreichen würde.
Eine Beschwerde habe ich bei der Bundesnetzagentur eingereicht
Gottsei Dank bin kein Kunde von Grünwelt Energie und Stromio
Hi,
meine Erfahrung: bisher keinerlei Probleme gehabt mit Grünwelt Strom, immer alles super.
Vor einer Woche kam allerdings für grünstrom pur eine Preiserhöhung zum 01.09.2020, von 6,47€ auf 11,50€ monatlicher Grundpreis ( ca +75%) und ein Arbeitspreis pro kwh von 26 Cent auf 33,3 Cent.
Da mir diese Preiserhöhung viel zu hoch ist werde ich diesen Vertrag auch kündigen.
LG
Alles super bis zur Kündigung. Bei dem gaswechsel gibt es keine Probleme. Endabrechnung wurde bereits geschickt. Allerdings warte ich noch auf die Rechnung für Strom. Bei der voraussichtlich über 500€ zurück kommt. Das diese Rechnung so viel länger dauert (1-2 Wochen, aktueller stand ) trotz gleichen Zeitpunkt der Vertragskündigung macht mich stutzig.
Kann ich diese negative Einschätzung überhaupt nicht teilen. Das gesamte Vertragsjahr mit Grün Gas verlief vollkommen problemlos incl. Kündigung und pünktlicher Auszahlung aller vereinbarten Boni.