immergrün Erfahrungen: viele Probleme
Kunden machen negative immergrün Erfahrungen, weil Abschläge & Preise um bis zu 219% erhöht werden.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen immergrün wehren!
immergrün Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
immergrün Erfahrungen (Strom & Gas)
immergrün Strom & Gas: Bewertungen
Im Folgenden erfahren Sie, welche Probleme die Kunden von immergrün bereits hatten und warum Sie bei der Wahl Ihres Anbieters aufpassen sollten.
- Preiserhöhung: >20%, nicht mitgeteilt
- Kündigung: Verträge werden vorzeitig aufgelöst
- Guthaben: nicht ausgezahlt
- Abschlag: zu hoch; werden bei Guthaben nicht reduziert
- Zusatzkosten: Nichterfüllungsschäden / Grundgebühr nach Umzug
immergrün Erfahrungen
Verbraucher berichten über negative Erfahrungen mit immergrün. Kritisiert werden u.A. Preiserhöhungen >20%, fehlende Auszahlung des Guthabens und unerwartete Zusatzkosten (z.B. Nichterfüllungsschäden). Zudem beschweren sich Kunden, dass Verträge vorzeitig gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale mahnte immergrün am 18.10.2021 ab und die Bundesnetzagentur startete ein Aufsichtsverfahren. Auf Trustpilot bewerten Verbraucher immergrün mit ungenügend.
Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit immergrün haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Ausgewählte negative Kommentare auf Verivox: Probleme mit Preisen
Zum Stand 4.6.2021 haben sich Verbraucher in letzter Zeit insb. über Preiserhöhungen auf Verivox beschwert:
- „Nach 3 Monaten eine Preiserhöhung von 39,9%. Nie wieder immer grün!!“ (4.6.2021)
- „preis stimmt nicht mit dem vorab angezeigten preis überein“ (2.6.2021)
- „Immergrün lockt mit sehr attraktiven Einstiegspreisen Kunden an und erhöht nach drei Monaten den Preis auf ein Niveau, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.“ (30.5.2021)
- „Bereits nach wenigen Wochen wurde mir via Mail mitgeteilt, dass sich mein kWh Preis um fast 30%, wegen operativer Preisanpassungen, erhöhen müsse.“ (23.5.2021)
Am besten Sie lesen hierzu meinen Erfahrungsbericht. Kurz zusammengefasst: Ich habe mich gegen eine versteckte 50%-Preiserhöhung wehren wollen, woraufhin der Stromanbieter mich verklagt hat! Nur aufgrund meiner Unerfahrenheit habe ich kein Recht bekommen. Dadurch sind bei mir, neben der Preiserhöhung, noch ca. 250€ an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten angefallen. Schlimmer als der finanzielle Schaden war jedoch der hohe Arbeitsaufwand und meine schlaflosen Nächte, weil ich die Dreistigkeit des Unternehmens nicht glauben konnte und zum ersten Mal vor Gericht geladen war.
Diese Kundenbewertungen sind mit Vorsicht zu genießen. Bei Hotels sind solche Empfehlungsraten leicht überdurchschnittlich. Bei Stromanbietern hingegen nicht.
Ich persönlich lege wenig Wert auf Kundenbewertungen, weil Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten. Dadurch spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider. Die Probleme, die mit dem Stromanbieter jedoch auftreten können, ereignen sich häufig deutlich später, weil der Wechselprozess standarisiert ist. Die gemessene Zufriedenheit der Verbraucher hängt somit davon ab, wer und wann den Verbraucher nach seiner Zufriedenheit fragt. Dies wird in der folgenden Abbildung deutlich. Die Aussagekraft von Kundenbewertungen ist beschränkt. Die Kundenbewertungen auf Trustpilot zeigen, dass Verbraucher unzufrieden mit immergrün Energie! sind. Dies zeigt sich auch anhand der negativen Kommentare unten auf dieser Seite.
Warnungen von Stiftung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest warnt in der Ausgabe test 2/2014 vor drastischen Preiserhöhungen, falschen Abrechnungen, falschen Bonusversprechen und zu hohen Abschlagszahlungen. Insgesamt wird das Unternehmen 365 AG mit der Vertriebsmarken immergrün Energie! GmbH, idealenergie und Meisterstrom als „nicht empfehlenswert“ eingestuft:
„Die Marken der 365 AG bieten auf ihren Websites keine fairen Tarife an. Der Bonus ist zum Teil an seltsame Klauseln geknüpft.“
Der Bund der Energieverbraucher verlieh dem Unternehmen im März 2016 die „trübe Funzel“ für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten.
Gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Nachfolgegesellschaft der 365 AG) liefen im Jahre 2013 insgesamt 447 Verfahren der Schlichtungsstelle Energie (9% aller behandelten Fälle). Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und dass die Verbraucherzentralen mehrmals gegen 365 AG klagten.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete im Jahr 2017 immergrün Energie in der Kategorie Service mit 54%. Damit schneidet das Unternehmen hinsichtlich Service-Qualität unterdurchschnittlich schlecht ab.
Kundenunfreundliche AGBs
Die AGBs des Unternehmens beinhalten Nachteile für Verbraucher (siehe aktuelle AGB-Studie; da AGBs sich laufend ändern können, können einige AGBs entfallen und neue hinzugekommen sein). Es drohen Bonusverweigerungen und Zusatzkosten (z.B. im Falle eines Umzugs droht eine 60€-Pauschale).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert. Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt und einen Vertrag abschließt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen. Bei den Energieversorgern immergrün Energie (Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert. Dass diese Einschränkungen als unzulässig anzusehen sind und dass es sich lohnt als Verbraucher zu wehren, belegt dieser Erfahrungsbericht eines Verbrauchers mit dem Anbieter Fuxx Sparenergie. Das Gericht hat dem Verbraucher Recht gegeben.
Überraschend für Verbraucher und damit unzulässig war die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat genutzt wird die Abnahmestelle, wenn sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.2) Wenn Verbraucher z.B. einen ebay-Handel nebengewerblich führen, dann gewährt das Unternehmen keinen Bonus. Diese Klausel lag in den AGBs (Abruf 28.01.2021) nicht mehr vor. Stattdessen werden Verbraucher i.S.d. § 13 BGB definiert („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. §13 BGB). Insofern dürfen laut aktuellen AGBs von immergrün Kunden ein Nebengewerbe haben und dennoch den Privatkundentarif wählen – vorausgesetzt, der Energieverbrauch für private Zwecke überwiegt.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit immergrün Energie einer anderen Vertriebsmarke von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) widersprochen haben (AGB 9.1; Abruf 28.01.2021).
Überraschend dürfte ferner sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss in den AGBs beschränkt wurde. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden. Diese AGB-Einschränkung lag am 28.01.2021 nicht mehr vor.
Überraschungen drohen Kunden von immergrün Energie bzw. anderen Marken der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) auch dann, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, wird der Bonus voraussichtlich verweigert werden, denn die AGBs schreiben vor, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.“ (AGB 9.4; Abruf: 28.01.2021) Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist branchenuntypisch und wird lediglich von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Idealenergie), immergrün Energie, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon verwendet. Eine weitere Überraschung droht den Kunden von immergrün Energie und der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG), weil im Falle eines Umzugs eine Pauschale i.H.v. 60€ vorgesehen wird. Früher stand dieser Hinweis in der AGB 13.4. In den AGBs vom Stand 28.01.2021 wird lediglich in Ziffer 11.6 auf die Kosten-und Entgeltliste verwiesen. Dort wird „Änderung der Abnahmestelle“ mit 60€ bepreist (Abruf: 28,01.2021). Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese für Verbraucher überraschend sind und deutlich zu hoch bemessen sein dürften.
In früheren AGBs drohten Verbraucher von immergrün Energie im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Der Energieversorger ist berechtigt, einen beim Kunden durch einen Wasserschaden oder ein vergleichbares außerplanmäßiges Ereignis entstehenden Verbrauch mit 45 Cent/kWh brutto abzurechnen“ (AGB 7.4) Zusätzlich besteht die Gefahr, dass eine Zwischenabrechnung in Rechnung gestellt wird. Diese Klausel lag zum Abrufzeitpunkt 28.01.2021 nicht mehr vor. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch aus älteren AGB-Versionen von Enstroga bekannt.
Zuletzt sehen die AGBs der immergrün Energie vor, dass unter gewissen Umständen das Unternehmen im Falle eines Pakettarifs das gesamte Paket bei vorzeitiger Kündigung abrechnen darf (7.3; Abruf: 28.01.2021).
Kunden der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) / immergrün Energie, denen der Bonus verweigert oder Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sich mit Hilfe dieser Internetseite dagegen wehren.
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Als Kunde von immergrün / Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) empfehle ich Ihnen, alle Dokumente vom Versorger genau zu lesen. Ich habe z.B. eine versteckte Preiserhöhung im Kleingedruckten übersehen. Andere Verbraucher haben Preiserhöhungsschreiben ignoriert, weil die Schreiben als Werbeflyer getarnt waren. Zudem kritisieren Verbraucher, dass die Preiserhöhungen überzogen sind, was ebenfalls nicht zulässig ist.
Wenn Ihre Strom- und Gaspreise vor September (und damit vor den Preisexplosionen an den Großhandelspreisen) um mehr als 15% gestiegen sind, dann biete ich Ihnen kostenlose Antwortvorlagen an, mit denen Sie die Preiserhöhung abzuwehren können (folgen Sie bitte diesen Hinweisen). Anbieterübergreifend bestätigen mir Verbraucher, dass sie mit meiner Vorlage ihr Geld zurückholen konnten. Rezensionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 1, 2, 3) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen.
Bei Preiserhöhungen von >15% – vor September 2021, d.h. vor den Preisexplosionen an den Großhandelsmärkten (!) – liegt die Vermutung nahe, dass immergrün Energie gegen geltendes Recht (BGH (VIII ZR 247/17)) und auch gegen seine eigenen AGBs, weil das Unternehmen sich selbst in seinen AGBs verpflichtet, lediglich Kostensteigerungen weiterzugeben. Es darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Da die Beschaffungs- und Betriebskosten des Anbieters nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen, müssten die Betriebskosten geradezu explodiert sein, um die die Erhöhung der Strom- und Gaspreise zu rechtfertigen! Daher schlussfolgere ich, dass das Unternehmen gegen Recht und seine eigenen AGBs verstößt. Ausnahmen können natürlich bestehen, wenn die Strom- und Gaspreise an den Spot-Märken sehr stark steigen, wie z.B. ab September 2021.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von immergrün.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. immergrün setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist immergrün jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (immergrün-Energie GmbH – Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen immergrün zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von immergrün, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass immergün nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
Verbraucher beschweren sich, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde oder gar ignoriert wurde. Entscheidend für Ihren Erfolg ist, ob die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und ob Sie die Kündigung nachweisen können.
Kündigungsfrist ist abgelaufen: Entscheidend ist nun, ob Sie die fristgerechte Kündigung notfalls vor Gericht nachweisen können. Rechtssicher ist letztendlich nur eine postalische Kündigung per Einschreiben. Gerichte haben aber auch schon Kündigungen per E-Mail akzeptiert. In diesen Fällen lohnt es sich, zunächst per E-Mail sein Recht einzufordern. (Wenn Sie die Kündigung nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail versendet haben, könnten Sie eine Online-Beschwerde auf Reclabox in Erwägung ziehen (s.u.).)
Erkennt das Unternehmen Ihre Kündigung noch immer nicht an, haben Sie die Möglichkeit, eine Online-Beschwerde auf Reclabox einzustellen. In 99% der Fälle konnten die Beschwerden so gelöst werden (Stand: 11/2020). Tragen Sie u.A. diese Angaben ein:
- Firma: Immergrün Energie (Deutschland)
- Ort: Köln
- Überschrift: Kündigung nicht anerkannt
- Beschwerdetext: s.o.
- Ihre Forderung: Anerkennung meiner Kündigung
Probleme mit Vertragsende:
immergrün behauptete gegenüber Verbrauchern, dass sie hätten früher kündigen müssen, weil die 12-monatige Vertragslaufzeit bereits mit Vertragsabschluss und nicht erst mit Versorgungsbeginn startet. Diesem Problem habe ich eine extra Seite gewidmet. Details, wie Sie sich wehren können, entnehmen Sie dieser Seite. Ich möchte Ihnen aber schon an dieser Stelle Mut machen. immergrün gibt nach, wie diese Reclabox-Beschwerde bestätigt.
Probleme nach der Kündigung
Nach der Kündigung eines laufenden Vertrags können weitere Probleme auf Sie zukommen. Verbraucher berichteten, dass immergrün nach der Kündigung das SEPA-Lastschriftmandat kündigt. Die Verbraucher müssen dann die Abschläge manuell überweisen. Nicht alle Verbraucher bekommen dies mit, wodurch sie in Zahlungsrückstand geraten. Dies hat die immergrün anscheinend zum Anlass genommen, um Boni zu verweigern oder Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Dies ist natürlich nicht zulässig, wie ich in diesem Beitrag begründet habe.
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 7-tägige Frist.
Betreff: Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x habe ich fristgerecht per E-Mail / Einschreiben gekündigt. Ich kann somit meine Kündigung nachweisen. Leider haben Sie meine Kündigung nicht bestätigt. Ich fordere Sie daher auf, meine Kündigung zu bearbeiten und mir die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich zuzusenden. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Zu hohe Abschlagszahlungen
Verbraucher beschwerten sich, weil immergrün zu hohe Abschläge fordert. Mir sind Fälle bekannt, in denen die voraussichtlichen Jahreskosten durch 11 und nicht durch 12 geteilt wurden. Müssen die Kunden jedoch 12 Abschläge zahlen (siehe Beispiel), dann ist dies meiner Meinung nach nicht zulässig:
Verbraucher müssen nicht in Vorleistung gehen und die Abschläge haben sich lediglich am Vorjahresverbrauch oder anhand der Prognose zu richten. Aufschläge wie diese sind nicht im Gesetz vorgesehen (§13 StromGVV; §41 II EnWG).
Wenn Ihre letzte Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann können Sie in vielen Fällen Ihre Abschlagszahlungen reduzieren. Verwenden Sie hierzu einfach das zuvor erwähnte Tool. Mit meiner Hilfe berechnen Sie in wenigen Minuten die zulässige Abschlagshöhe. Wenn Sie Ihre Abschläge reduzieren wollen, dann folgen Sie diesen praxiserprobten Hinweisen.
Verzug bei Guthabenauszahlung / Schlussrechnung
Wenn eine Abrechnung oder die Guthabenauszahlung sich verspäten sollte, empfehle ich Ihnen zügig zu mahnen. Für die Erstellung der Stromrechnung hat immergrün Energie 6 Wochen Zeit. Danach muss der Stromanbieter Ihr Guthaben umgehend rückerstatten – spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen.
So signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 10-tägige Frist.
Folgen Sie diesen Hinweisen. Dort finden Sie auch eine Antwortvorlage, die Sie ganz bequem per E-Mail an [email protected] versenden können.
Am besten wäre es jedoch, wenn Sie eine verspätete Guthabenauszahlung bereits im Voraus ausschließen, indem Sie per E-Mail bei der Mitteilung des Zählerstandes bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Betreff: Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Zusatzkosten (z.B. bei Umzug / Nichterfüllungsschaden)
Zukünftig rechne ich mit weiteren Beschwerden, die in Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Bereits heute wehren sich Verbraucher erfolgreich gegen unzulässige Nichterfüllungsschäden. Aber auch die Umzugspauschale i.H.v. 60 €, die seit Mitte 2017 in den AGBs aufgenommen wurden, können Gegenstand von zukünftigen Beschwerden sein. Meiner Einschätzung nach ist so eine Pauschale unzulässig.
Folgen Sie den obigen Links und verwenden Sie die dort hinterlegten Textvorlagen. Senden Sie dann Ihre Beschwerde an [email protected]. Wenn immergrün nicht auf Ihre Beschwerde reagiert, dann sollten Sie im nächsten Schritt eine Online-Beschwerde auf Reclabox einstellen. In den meisten Fällen wird die Beschwerde dann gelöst.
Bonus verweigert
Bereits in den AGBs schränkt immergrün die Gewährung des Neukundenbonus ein (siehe Abschnitt Ic). Am häufigsten wird der Neukundenbonus verweigert, wenn der Kunde eine Photovoltaikanlagen / Wäremepumpe unterhält, wenn Strom oder Gas nicht ausschließlich privat genutzt wird, Sie einen Mehrtarifzähler/ Doppelzähler haben oder wenn Sie weniger als 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Weiterführende Hinweise und kostenlose Antwortschreiben, mit denen Sie sich schnell und effizient wehren können, finden Sie hier.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu immergrün
Bitte kontaktieren Sie immergrün nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: immergrün-Energie GmbH
Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Ich halte immergrün für nicht empfehlenswert, da viele Kunden sich über das Unternehmen beschweren, insb. aufgrund von Preiserhöhungen.
Hinter der immergrün-Energie GmbH steckt die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) mit Sitz in Köln. Neben immergrün gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy zum Konzern. Haupteigentümer ist Antoine Beinhoff.
Nein. Es ist nicht bekannt, dass immergrün insolvent ist. Gleichwohl hat immergrün Probleme. Weil das Unternehmen Preis- und Abschlagserhöhungen vorgenommen hat und Kunden vorzeitig gekündigt hat, wurde immergrün stark kritisiert.
Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen wegen den Preiserhöhungen abgemahnt und die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren aufgrund der Abschlagserhöhungen eingeleitet.
- immergrün gehört zu Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
- zum Unternehmen gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy
- Davor gehörte immergrün zu 365 AG (ehemals almado AG)
- Der Kundenservice und weitere Prozesse werden von GfM betreut
- Mahnungen werden von EWD-Inkasso bearbeitet
- Rechtliche Auseinandersetzungen führen die SMB Rechtsanwälte
Der Tarif Spar Klassik Premium 12 sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag um weitere bei 12 Monate. Beim Tarif Urlaubsenergie (Strom) liegt eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vor. Danach verlängert sich der Vertrag um 24 Monate (Stand Februar 2018). Schauen Sie vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lang Ihre Kündigungsrist beträgt.
Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH setzt ihre Mahnungen mit dem Unternehmen EWD-Inkasso durch. Überprüfen Sie, ob die Mahnbescheide nicht überteuert sind. Diesem Thema habe ich einen separaten Beitrag gewidmet. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten schaltet meines Wissen nach immergrün das Unternehmen SMB Rechtsanwälte ein.
Immergrün Energie unterhält ein Online-Portal. Leider beschwerten sich Verbraucher gegenüber immergrün wegen falschen Zählerständen in den Abrechnungen. Ich empfehle daher, dass Sie Ihren Zählerstand per E-Mail über [email protected] übermitteln und zusätzlich Ihrem Stadtwerk. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie den richtigen Zählerstand übermittelt haben.
Laut immergrün AGB (Stand: 18.02.2018) steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu. „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.“
Beim Umzug können für Kunden von immergrün Energie Zusatzkosten anfallen.
- Der Stromanbieter sieht in seinen AGB vor, dass der Kunden dem Unternehmen vier Wochen vor dem Abzugstermin die neue Abnahmestelle sowie das Einzugsdatum und die dazugehörige Zählernummer mitteilt.
- Das Unternehmen sieht in den AGBs ferner eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ vor, die unzulässig sein dürften (siehe hier) . In diesem Fall sollten Sie einen Nachweis über die Kosten des Umzugs verlangen. Dies steht dem Verbraucher laut AGB der Immergrün zu.
- Wenn der Vertrag wegen dem Umzug nicht fortgeführt werden kann, steht dem Unternehmen laut AGB ferner zu, einen Nichterfüllungsschaden einzufordern. Auch dieser dürfte in den meisten Fällen nicht zulässig sein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Guten Tag,
ich habe leider auch schlechte Erfahrung gemacht. Auf meine E-Mails reagiert man gar nicht und ich habe bis heute knapp 8 Monate nach Ende des Gasvertrages noch keine Schlussabrechnung und auch noch immer nicht meinen Neukundenbonus. Ich werde nun schauen wie ich dort weiter vorgehe. Vielleicht gibt es ja hier Empfehlungen für ein Vorgehen.
hallo,
Ich habe letztes Jahr (von 01.11.2018) zum Immer Grün gewechselt.
Gestern habe ich eine Email bekommen wegen geänderte Monatliches Abschlag.
Wenn ich weiter gefragt habe, bekomme ich eine Antwort mit Preiserhöhung information in email.
Der Dokument in email hat das Datum 08.08.2019 – aber Ich habe keine Email erhalten.
Die Monatliche Grundpreis ist erhöht von 10,15 Euro zu 31,00 Euro – und Ich kann den Vertrag bis 11/2021 nicht kündigen!!!
Das ist ja eine Betrug. Die habe wirklich kein email geschickt (und keine Brief).
Ich habe die Preiserhöhung information nie bekommen.
Was kann ich machen?
Mfg,
Guten Tag!
Ich helfe Ihnen die Preiserhöhung mit einer Antwort-Vorlage abzuwehren. Folgen Sie dieser ANleitung: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhohung-vorlage/
VG
Moeschler
Hallo,
ich kann das auf dieser Seite beschriebene Vorgehen nur bestätigen. Der Wechel zu Immergruen! klappt super und reibungslos … der Rest ist aber aus meiner Sicht der pure Versuch von Dummfang am Kunden! Ich würde einen Wechsel nicht empfehlen! Auch wenn die Servicemitarbeiter freundlich sind, den Ärger und die verlorene Zeit ist es nicht wert
Hier mal ein kurzer Verlauf meiner Erfahrung:
– Vertrag von 10/2018 bis 10/2019
– Im August 2019 kam (wie üblich bei jedem Anbieter) eine Preiserehöhung im Kleingedrucken
– Darauf Wechsel zu anderem Anbieter –> das hat aber nicht geklappt, weil Immergruen die Kündigung durch den anderen Anbieter nicht aktzepiert hat. In den letzten Jahren hat dies aber bei anderen Anbietern immer ganz problemlos funktioniert.
– Anruf bei Hotline und Nachfrage was das soll: Aussage lt AGB müsse man persönlich kündigen, da es sich um eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung handelt. Die automatische Kündigung ginge wohl nur bei einer ordentlichen Kündigung (also erst für 2020, bei 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit) … selten so einen Schwachsinn gehört
– Kündigung per Mail (inkl Entzug des Lastschriftmandats zum 1.11.19), nach 1 Woche kam die Bestätigung und der Wechsel zum neuen Stromanbieter hat funktioniert
– die nächste „Überraschung“, am Tag des Vertragsendes kam eine „Verbrauchabrechnung“, mit dem Hinweis am 14.11 würden 160 € als Nachzahlung von meinem Konto abgebucht. Als Stromverbrauch wurde eine irrsinnig hoher Wert angegeben, der >1000 kWh über dem Wert lag, den ich bei Vertragsschluss angeben hatte. Nach Ablesung des Stromzählers hatte ich ein Guthaben von 130 € ausgerechnet. Nachfrage bei der Hotline, was das soll: Aussage, lt. AGB sei der Kunde verpflichtet einmal im Jahr ohne Aufforderung eine Zwischenablesung durchzuführen, ansonsten erfolgt eine Schätzung … aus meiner Sicht ist das eine rechtswiedrige AGB, da für den Kunden völlig überraschend. Ich habe den Servicemitarbeiter daruf hingeweisen, dass ich das Lastschriftmandant entzogen und jede Abbuchung von meinem Konto zurückgebucht wird, dann meinte er dass ich die 160 € trotzdem per Überweisung zu zahlen hätte, das würde dann mit den 130 € Guthaben verrechnet (hatte er dann bereist selbst ausgerechnet), ich bekäme dann 290 € zurück, angeblich bekäme das die Buchhaltung sonst nicht hin. Diese Zahlungsaufforderung habe ich verneint, darauf hin meinte er, dass eine Mahnung kommen würde … ich habe mit Rechtsschutzversicherung, Anwalt und Bundesnetzagentur gedroht, das Gespräch wurde freundlich beendet. 10 Minuten später hat er mich zurückgerufen und mir gesagt, dass die Buchhaltung die Rechnung storniert hat und ich in den nächsten Tagen das Guthaben erhalte … na dann bin ich mal gespannt
– ich bin jetzt wieder zurück gewechselt zu meinen lokalen Stadtwerken, die sind aktuell billger und machen keine Probleme … ist zwar kein Ökostrom mehr, das ist mir aber nun auch egal
Die 365 AG immergrün hat mich an so ziemlich allem zweifeln lassen, was ich bisher von unserem Rechtsstaat gehalten habe. Der unfähigste, chaotischste Haufen eines Unternehmens, das dreist all seine Versäumnisse (Buchungsfehler, Fristversäumnisse etc.) dem kleinen Kunden in die Schuhe schiebt und nicht mit Inkasso-Schreiben etc. spart. Dass ich einmal in diese Situation kommen würde, hätte ich mir nicht erträumen lassen! Ich kann nur jedem raten: Haltet euch von der 365 AG fern! Niemals einen Vertrag mit ihnen abschließen!!!
Danke für diese hilfreiche Seite. Hatte auch das Vergnügen mit immergrün aka 365 AG. Bei einer routinemäßigen Kontrolle meiner Unterlagen ist mir dann aufgefallen, dass seit 2018 keine Gutschriften mehr erstatten werden (überzahlte Abschlagszahlungen und Boni), die aber immerhin in der Rechnung auftauchten. Bei mir im höherem 3-stelligen Bereich. Naja, werde dann wohl eine Zahlungsaufforderung schreiben (welche ja bei solchen Firmen üblicherweise direkt den Weg in „Ablage rund“ finden) und dann einen Mahnbescheid beantragen; geht ja heutzutage bequem online. Aufrechnung geht bei mir leider nicht, da ich schon Mitte des Jahres den Anbieter gewechselt habe.
Falls sich jemand auskennt: Sind die eigentlich nach 6 Wochen automatisch in Verzug? Dann könnte ich mir nämlich den nervigen unnützen Schriftverkehr sparen und gleich den Mahnbescheid beantragen.
Es ist merkwürdig, dass Verivox so einen unseriösen Anbieter wie immergrün überhaupt listet und nicht vor ihm warnt. Es ist offensichtlich schon lange bekannt, dass immergrün versucht, seine Kunden zu linken. Die Masche bei uns: Als Vertragsbeginn wird der Tag der Antragstellung bzw. der Antragsbestätigung genommen. Somit ist eine Laufzeit über 12 Monate faktisch gar nicht möglich. Und natürlich kommt man als Kunde beim Kündigungstermin durcheinander. Üble Masche. Ich habe es ohne Anwalt gelöst bekommen, nach nervigen Telefonaten mit klar formulierten E-Mails. Also Finger weg von immergrün. P. S. Jetzt bin ich beim neuen Anbieter und warte auf die Schlussabrechnung. Habe festgestellt, dass der Sonderbonus gar nicht ausgezahlt wurde. Habe ich gerade per Mail angemahnt.
Puuhh, dem ganzen kann ich mich nur anschließen. habe auch um Ostern rum diese Preiserhöhung bekommen. Habe direkt am 26.4.19 eine Mail hingeschickt, habe immergrün in dieser Mail meine seit Januar gültige neue Mail Adresse mitgeteilt. Und das ich die Preiserhöhungen nicht akzeptiere. habe daraufhin nichts mehr gehört ? Hatte schon einen neuen Stromanbieter ausgesucht, der mir im Mai mitteilte, das Immergrün die Kündigung nicht akzeptiert ?? Hä ?? Habe daraufhin an Immergrün wieder eine Mail geschickt und von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Wieder nichts gehört?? Dann habe ich dort angerufen. Die Mitarbeiterin war sehr freundlich, hat gesagt, sie hätten mir was gemailt (AN MEINE ALTE MAILADRESSE!). Daraufhin habe ich abermals klar gestellt, dass ich seit Januar eine NEUE MAILADRESSE habe. Die Dame hat alles „geändert“ und mir ein Angebot über einen neuen geringeren Abschlag unterbreitet, welches ich tel. auch annahm. Im August bekomme ich per Post eine Mahnung über den Abschlag Juli und August 2019 ??? Hä was ist denn hier los dachte ich. Die haben doch die letzten 12 Monate abgebucht, was soll das jetzt? Wieder dort angerufen, den Sachverhalt versucht zu klären. Der Mitarbeiter meinte, die Kollegin hätte wohl in meiner Emailadresse das „t“ für t-online.de vergessen…(obwohl 2 Mails von mir vorlagen, mit richtiger Mailadresse)…er würde mir nun die „neuen“Vertragsunterlagen und den neuen Lastschrifteneinzug an meine richtige Adresse mailen. Was soll ich sagen: es kam der Lastschrifteneinzug, keine Abrechung, kein Vertrag. Okay dachte ich, füllte den Lastschrifteneinzug am gleichen Tag! aus und dachte die ziehen die fälligen Abschläge dann auch ein. Ich schickte ihn per Post hin, so verlangt es immergrün. Und ihr werdet es nicht glauben: 1 Woche später bekomme ich per Post die Kündigung, mit dem Hinweis, es wäre ja auch an meine ….. Mailadresse (die alte) gegangen, ohne Reaktion meinerseits. Ach? Ich wieder dort angerufen, natürlich sehr ungehalten, warum es kein Mitarbeiter auf die Reihe bekommt meine SEIT JANUAR GÜLTIGE Mailadresse zu ändern. man würde es ändern etc. So, dann habe ich am gleichen Tag die 2 Abschläge überwiesen. Bekomme 1 Tag später Post von EWD. Dort angerufen, die gleiche Thematik wieder aufgesagt. Ich habe so was von keine Lust mehr. Neuen Stromanbieter gesucht, „Sauber Energie“. Hat auch alles geklappt, hoffentlich sind das nicht so Pappnasen wie bei immergrün. Immergrün reagiert auf gar nichts. Habe nun die Schlussrechnung für Juli + August bekommen. Dort haben die doch tatsächlich die Inkassogebühren in Höhe von 70,64 und einen Betrag in Höhe von EUR 149,25 für „Nichterfüllungsschaden“ in Rechnung gestellt. Haben die sie noch alle. Jetzt wird ein Anwalt eingeschaltet. Außerdem habe ich 1 x vom Büro aus was gemailt, woraufhin ich abends die Mitteilung bekomme, das immergrün meine Mailadresse (die vom Büro) geändert hat. Das widerspricht ganz klar den Datenschutzbestimmungen. Ich habe immergrün niemals die Erlaubnis dazu gegeben. Ich bin mit den Nerven am Ende. Jetzt reicht es. Die bekommen von mir keinen Cent!!!! Wer kann mir jetzt helfen?
Ich werde mich wohl den Leidensgenossen hier anschließen müssen, weil ich Depp die Kündigungsfrist verstreichen lassen habe. Den ganzen Tag muss ich mich schon darüber ärgern und das wohl noch 12 Monate lang.
Vertragsdaten… Idealenergie:
Arbeitspreis: 20,90 Cent/kWh
heim Grundpreis: 7,98 €/Monat
Eingeschränkte Preisgarantie: bis 31.08.2019
Vertragslaufzeit: 12 Monate..
Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12 Monate
Vertragsbeginn war der 02.10.2018
So wie es aussieht habe ich wohl schlechte Karten. Ein Anschreiben zu Ostern dieses Jahr habe ich irgendwie übersehen, oder als Werbung deklariert. in diesem stand das ich ab dem 01.09.2019 anstatt eines Arbeitspreises von 20,90 ct/kWh nun 31,50 ct/kWh bezahlen soll, super das macht schon mal 360 € bei 3600 kWh im Jahr mehr. In dem Schreiben steht aber nicht, ob sich auch etwas an der Grundgebühr verändern wird. Bei Vertragsabschluss betrug die Grundgebühr wie oben zu sehen 7,98 €. Heute habe ich schriftlich per E-Mail angefragt was ich denn für die nächsten 12 Monate zu bezahlen habe und bin dann mal gespannt was ich dazu für eine Antwort bekommen werde.
Angenommen die senden mir in den nächsten Tagen das ich 20 € Grundgebühr zu zahlen hätte, wäre das dann eine versteckte Preiserhöhung gegen die ich zwecks Sonderkündigungsrecht angehen könnte, weil im Anschreiben von Osten nichts zur Grundgebühr stand? Das Schreiben besitze ich übrigens noch.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Sollte ich die 12 Monate durchstehen müssen, wovon ich zur Zeit ausgehe, worauf sollte ich besonders achten damit ich hoffentlich nur mit einem blauen Auge davon komme?
Ich musste heute feststellen, dass über dieses Unternehmen Idealenergie nur schlechtes geschrieben wird, leider zu spät für mich. Traurig finde ich nur wieso solche Unternehmen in Deutschland immer so weiter machen können. Wirklich schade…
Sehr geehrter Herr Berg,
ich teile Ihr Unverständnis, dass solche Unternehmen derartige Geschäftspraktiken betreiben können und kaum ein Verbraucher sich erfolgreich wehren kann. Deshalb habe ich diese Seite erstellt und deshalb biete ich Ihnen gerne auch an ein Antwortschreiben Ihnen bereitzustellen. Senden Sie mir einfach das Preiserhöhungsschreiben sowie wie den alten und neuen Arbeits- und Grundpreis an [email protected] zu. Ich bin sehr optimistisch, dass Sie die Preiserhöhung abwehren können.
Beste Grüße
Matthias Moeschler
Ich habe am 08.08.19 die Schlussrechnung per 30.06.19 erhalten. Guthaben ca. € 350,00. Bis heute 08.09.19 nicht erhalten.
Die Abrechnung enthielt aber den Neukundenbonus on 15% nicht, daher habe ich der Abrechnung widersprochen und zur Korrektur bis 19.08.19 aufgefordert. Keine Reaktion.
Auf telefonische Nachfrage am 22.08.19 erhielt ich die Info, dass die Angelegenheit in der Fachabteilung bearbeitet würde. Keine Reaktion.
Auf meine weitere telefonische Nachfrage am 28.08.19 erhielt ich die Antwort, dass mein Netzbetreiber meinen Anschluß als Gewerbe und mit Photovoltaik-Anlage gemeldet hätte. Meine Rücksprache mit Stromnetz Hamburg ergab, dass ein Privatanschluss an immergrün gemeldet wurde. Also eine glatte Lüge von immergrün. Habe am gleichen Tag dieses immergrün per Mail mitgeteilt und aufgefordert, Abrechnung bis 30.08.19 zu korrigieren und bis 02.09.19 zu überweisen, sonst Anwalt.
Am 06.09.19 habe ich Mail von Beschwerdemanagement immergrün erhalten, mit der Mitteilung, dass mir der Bonus nicht zusteht, da unter meiner Adresse ein Gewerbe angemeldet seit, mit einem Link zu Branchenbuch.meinestadt. Gewerbe ist seit Ende 2014 abgemeldet.
Ich werde die Sache jetzt meinem Anwalt übergeben.
Habe habe den Eindruck gewonnen, dass hier vielleicht eine neue Insolvenz wie bei Teldafax im anrollen ist.
b
Nachdem ich 2
Ich bekomme/bekam sowohl Strom als auch Gas von diesem Lieferanten. Die Sofortboni bekam ich in beiden Fällen nur nach Anruf, insgesamt bis zu 3 Monate später.
Beide Verträge hatte ich schon Monate vor Deadline gekündigt, dies lief problemlos.
Die Schlussrechnung bekam ich im Bereich Strom Mitte August ( Vertragsende Ende Juli),. In der Schlussrechnung fehlte der Neukundenbonus. Nach mehrmaligen Anschreiben bekam ich die Mitteilung, das der Bonus verweigert wird, da ich Gewerblich sein sollte. Als vermeintlichen Beweis schickten sie mir ein Link zu http://www.northdata.de.
Tatsächlich hatte ich einmal ein Gewerbe. Auf der Seite stand aber auch fett drinne, Löschung Juli 2014, eigentliche Löschung war Juli 2013.
Also habe ich die Ablehnung beantwortet, in dem ich das amtliche Löschdokument als Scan zugesandt habe, mit der Aufforderung, die Schlussrechnung entsprechend zu korrigieren binnen 6 Wochen ab Vertragsende. Bis jetzt ist da nichts passiert, allerdings haben sie j a auch noch 2 Wochen Zeit.
Ärgernis ist, dass sie mir insgesamt 12 Abschläge abgebucht haben, obwohl 11 Abschläge vertraglich vereinbart sind. Mit 11 Abschlägen waren sowohl beim Gas als auch beim Strom der Gesamtbruttobetrag ohne Boni bezahlt.
Telefonisch als auch schriftlich stößt man auf taube Ohren. Sie ignorieren alles, was du sagst und meinen dann, dass du laut AGB dazu verpflichtet bist. Blick in die AGBs lässt keine Anzahl der Monatsabschläge/Jahr erkennen. Auch das ignorieren sie, wenn du es nennst. Sie drohen dir sofort mit Inkasso.
Diese Seite hier hilft wahnsinnig und ich bin guter Dinge, wenn ich den Zeitfaktor aussen vor lasse, dass ich mit einem blauen Auge davon komme.
Vom Mai 2018 bis April 2018 war ich Kunde bei der immergrün – Energie GmbH. Die Kündigung verlief ordnungsgemäss, lediglich die Rückzahlung des Rechnungsguthaben zog sich über Wochen hin. Erst nach zwei Emails und einem ausführlichen Schreiben , auf der Grundlage ihres Musterbriefes wurde das Rechnungsguthaben überwiesen, nach 3 Monaten !
Die Lehren daraus , vor weiteren Verträgen mit diversen Anbietern ob nun Strom oder Gas erst einmal im Internet ausführlich zu recherchieren, bzw. auch bei Verivox die Angebote mit kritischem Auge betrachten.
Meine erfahrungen mit immergrün-Gas. Vertrag über check24 (18.04.2018) abgeschlossen. Vertragsbestätigung am 20.04.2018 bekommen zu folgenden Konditionen: Arbeitspreis: 4,05 Cent/kWh_Grundpreis: 9,22 €/Monat_Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate_Vertragslaufzeit: 12 Monate_Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende_Vertragsverlängerung: 12 Monate
Soweit so gut. Gestern habe ich die Verbrauchsabrechnung Rechnungs-Nr.: RES01573503 bekommen und ich bekomme 95,26 € zurück. Aber mein Abschlag wurde von 84 € auf 97 € erhöht ohne einen ersichtlichen grund. Mein Anruf wurde dreimal weitergeleitet und dann habe ich erfahren das sich mein Grundpreis von 9,22 €/Monat auf 38 €/ Monat erhöht hat. Meine Frage wann ich von der Preiserhöhung erfahren haben soll? Antwort: mir wurde zu Ostern eine Brief gesendet (der Umschlag war ein osterlich Bunt) in dem die Preiserhöhung mitgeteilt wurde. Entweder habe ich diesen Brief nicht bekommen oder er ist in den Papiermüll gelandet weil ich dachte das ist Osterwerbung. Heute kann ich nicht mehr kündigen weil mein Sonderkündigungsrecht vorbei ist. Mir wurde dann heute ein anderer Tarif vorgeschlagen. 24 Monate ein Grundpreis 15,69 €/Monat und Arbeitspreis 5,51 cent/kWh.
Für mich ein Klarer Fall von Verarsche, Betrug. Ziel von immergrün erreicht. Schön die Preiserhöhung per Post als Werbung getrant senden. Somit verpasst der Kunde sein Sonderkündigungsrecht und macht einen teueren 24 Monatsvertrag per Telefon.
Ich habe die Schlichtungsstelle darüber informiert und warte auf Antwort.
Der Anbieter ist nicht zu empfehlen. Schade ist das solche unseriösen Anbieter über Check24 vermittelt werden. Ich werde wohl check 24 auch noch mal anschreiben!!!
Hallo Herr Rhode oder auch gerne an andere Betroffene,
wie ist denn das Thema mit der getranten Erhöhung im OsterFlyer von immergrün ausgegangen?
Letzte Woche wurde ich erst über die Festzsetzung eines höheren Abschlags in der Jahresendrechnung auf die dort erwähnte Erhöhgung über Rückwärtsrescherche aufmerksam. Und nun stehe vor der gleichen Herausforderung mir zu überlegen, wie ich am besten weiter verfahre.
Nach Auslauf der Lockangebots-Frist kam — wie immer Freitag abend, wenn man für so etwas am wenigsten Nerv hat — ein verschwurbeltes Schreiben mit einer im Endeffekt unfassbar hohen Tariferhöhung. Mit Bezug auf das so entstandene Sonderkündigungsrecht haben wir den Vertrag gekündigt — und zwar selbst, weil bei Sonderkündigungen die Kündigung durch den Nachfolgelieferanten bzw. ein Vergleichsportal („Wir übernehmen das für Sie“) grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Vertragsauslauf zum 31.03. Weil der monatliche Abschlag üb er dem aufgrund des Verbrauchs errechneten lag, war eine dreistellige Rückzahlung fällig. Diese wurde uns „schon am 28.06., also knapp 3 Mon. nach Vertragsende angekündigt – noch nicht gezahlt. Neben der Teaser-Masche bedient man sich auch noch bei den Kunden als zinslose Kreditlieferanten. Dieses Spiel wird von den gängigen „Vergleichsportalen“ nicht durchkreuzt, etwa durch entsprechende Warnhinweise. Auch hier das Gesetz des wilden, freien Marktes: Bereicherung stinkt nicht, wer dumm ist, darf beschissen werden.
Brief für die Preiserhöhung zum 30.06 nie bekommen. Nach Anrufen wäre der Brief angeblich im April rausgegangen. Habe lediglich eine email bekommen am 08.08 mit der Info das der neue Betrag am 30.08 abgebucht wird. Sodass ich sofort gekündigt habe. Aber die Kündigung abgelehnt wurde. Was kann man machen?
immergrün mahnt und spielt „toter Mann“ – das Leben „nach dem Vertrag“…
Als Gaskunde bei immergrün bekam ich auch im April 2019 die Mail mit der „Grundpreisanpassung“ (von 5,98 auf 27.- pro Monat) und habe daher von der in der Mail explizit erwähnten Kündigungsmöglichkeit zum 31.05.2019 Gebrauch gemacht.
Natürlich per E-Mail – schließlich weist immergrün in seinen Schreiben selber auf die große Bedeutung der Online-Kommunikation hin: ein „wesentlicher Bestandteil der Belieferungsbedingungen“.
Dass diese Kündigung offenbar schlichtweg nicht bearbeitet wurde, erfuhr ich allerdings erst dadurch, dass mein neu gewählter Anbieter die Belieferung ablehnte, da der bisherige Lieferant (immergrün) das Ende des Vertrags nicht bestätigt hatte.
Immerhin – ein Anruf bei immergrün führte dann dazu, dass mein Vertrag zum 11.06.2019 beendet wurde und ich dies sogar per Mail bestätigt bekam. Durch das Begrüßungsschreiben des örtlichen Grundversorgers war zu ersehen, dass der Abmeldetermin von immergrün wie versprochen eingehalten wurde – und mittlerweile habe ich auch einen (hoffentlich seriösen) Nachfolger für die Gasbelieferung. Der wird hier im Moeschler-Portal (das ich leider erst heute kennengelernt habe) wenigstens nicht auf der Negativ-Liste geführt…
ABER…seit dem Ende des immergrün-Vertrages bekomme ich nun regelmäßig von denen etwa alle 10 Tage eine Mail mit Zahlungserinnerung bzw. jetzt schon erster Mahnung über die nicht eingegangene Abschlagszahlung für Juni 2019 (bis einschl. Mai hatte ich noch überwiesen). Meine erste Antwort per Mail, dass dies ja wohl nur ein Irrtum sein kann und ich doch auf die Schlussrechnung warte, blieb – wer hätte es gedacht – unbeantwortet.
Seit ich heute die verbraucherhilfe-stromanbieter.de – Seiten kennengelernt und vieles gelesen habe, fürchte ich, dass es bei immergrün nicht einfach um Schludrigkeit geht – die würden es vermutlich bis zum Inkassoverfahren kommen lassen? Ich bin etwas unsicher, wie ich mich dagegen schützen kann, nachteilige Folgen durch eine unberechtigte Forderung in Kauf nehmen zu müssen – ignorieren soll man Mahnungen (auch unberechtigte) ja besser nicht…aber was hilft bei einem Anbieter, der den Kommunikationsweg „E-Mail“ wohl immer nur dann ernst nimmt, wenn er der Absender ist?
Trotzdem nochmal einen Mahnstopp per Mail einfordern – und gleichzeitig das Schreiben per Einschreiben/Einwurf zustellen?
Update 25.06.2019: Reaktion von immergrün
Der Fairness halber will ich hier noch schildern, wie es weiterging: ich habe am 23.06. ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich auf die von immergrün verzögerte Kündigung hingewiesen und die Einstellung von Zahlungserinnerungen/Mahnungen (Mahnstopp) gefordert habe, da es keinen Belieferungsvertrag mehr gäbe. Stattdessen habe ich die Erstellung der Schlussrechnung (basierend auf dem Beispieltext hier im Portal) angefordert.
Das Schreiben war dazu gedacht, es als Einschreiben/Einwurf zuzustellen – da E-Mail aber die vertragsrelevante bevorzugte Kommunikationsmethode ist, habe ich es zunächst als PDF-Anhang per Mail geschickt (aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht wirklich erwartend, dass es darauf eine Reaktion geben würde).
Da ich bislang eher positive Erfahrungen mit Anrufen beim immergrün-Service gemacht hatte, rief ich gestern (24.06.19) vormittag auch noch mal dort an und habe die Situation angesprochen. Es hat leider eine Zeit gedauert, bis der immergrün-Mitarbeiter sich überhaupt auf meine Sicht der Lage eingelassen hat – vermutlich aufgrund der Daten in seinem System ging er davon aus, dass ich gewollt zum 11.06.2019 gekündigt hätte und daher der Juni-Abschlag korrekt wäre.
Am Ende bin ich freundlich, aber beharrlich geblieben, so dass ich die mündliche Zusage bekommen habe, dass er meinen Fall an die zuständige Fachabteilung weiterleiten würde.
Etwa zwei Stunden später kam eine Mail von immergrün, mit der Information, dass die Abschlagsforderung und die Mahngebühr storniert wurden und mein Kundenkonto nun ausgeglichen sei.
Die Kosten für den Brief kann ich mir also vorerst sparen ;-).
Das hinterlässt alles ein sehr undurchsichtiges Bild, das auf mich weniger betrügerisch denn chaotisch wirkt. Aber auf jeden Fall nicht empfehlenswert, denn den Zeiteinsatz und den Ärger brauche ich wirklich nicht…
Immergrün scheint ein Unternehmen zu sein das nur auf Betrug aufgebaut ist. Gas und Strom habe ich bei diesen Verbrechern gehabt. Gas habe ich schon gewechselt. Eine unseriösere Firma ist mir in meinem Leben noch nicht untergekommen. Man hat einfach mal versucht 170 Euro einzuziehen ohne einen Zeitraum oder eine Leistung dafür zu nennen! Ebenfalls werden von Immergrün! (oder 365 GMBH) weitere Betrügerfirmen zum Geldeintreiben benutzt die einfach mal fast den selben Betrag als Bearbeitungsgebühr verlangen. In den nächsten Tagen wird das Anliegen meinem Anwalt vorgelegt. Solche Betrügerfirmen werden auch noch in Deutschland erlaubt. Völlig unverständlich.
Also an jeden: NIEMALS zu Immergrün!
Eine komplette Firma mit Verbrechern!
Ich war bei immergrün vom 01.05.18 bis 30.04.19, seinerzeit über verivox vermittelt. Nach dem von mir angegebenen voraussichtlichen Verbrauch sollte ich 11 Abschläge a 80 € zahlen. Der monatliche Abschlag wurde dann auch von immergrün so in der Höhe bestätigt und der erste Abschlag im Mai 2018 abgebucht. Im April 2019 erfolgte dann die Abbuchung eines 12. Abschlages. Auf meine Mail an immergrün, warum mir ein 12. Abschlag abgebucht wurde, bekam ich lediglich sinngemäß zur Antwort, dass es jetzt halt so wäre und ich doch am 30.04.19 denen vorab den Zählerstand, am besten mit Foto, mitteilen solle, damit man die Endabrechnung schneller erstellen kann und ich somit eher an mein Guthaben komme. Habe ich dann auch gemacht, natürlich zeitgleich auch an den Netzbetreiber, der Eingang wurde auch von immergrün bestätigt. Seitdem tut sich nichts mehr.
Ich finde es schon ziemlich dreist von immergrün, dass die Auftragsbestätigung keine Angaben zu der Anzahl der monatlichen Abschläge enthält und ich davon ausging, da der von verivox ermittelte monatliche Abschlag für 11 Abschläge mit der Bestätigung von immergrün übereinstimmte, dass mir auch nur 11 Abschläge berechnet werden.
Ich darf gespannt sein, wann ich meine Endabrechnung bekomme. Ich kann nur sagen, dass ich von allen Marken der 365 AG zukünftig die Finger lassen werde.
Hallo,
ich habe am Wochenende meine Jahres Abschlussrechnung von Immergrün erhalten.
Knapp 1.700,- Der verbrauchte Arbeitsstrom passt soweit mit meinen Daten überein. Jedoch wurde der mir in Rechnung gestellte Grundpreis offensichtlich von 2,56/Monat auf 37,-/Monat angehoben… Daraufhin habe ich mir alle Schreiben von Immergrün nochmals durchgesehen und siehe da, bei der letztjährigen Jahresrechnung steht irgendwo mitten drin in einem kleinen Feld ganz beiläufig erwähnt das der neue Grundpreis 37,- im Monat beträgt. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen von 30,72 im Jahr auf 444,-
Leider habe ich keine Ahnung was ich da jetzt noch machen kann. Die Abrechnung mit der Erhöhung war ja von Mai 2018 und ich habe nun die Kündigungsfrist für dieses Jahr verpasst.
Wie kann ich mich gegen diese Erhöhung nachträglich wehren, oder aus meinem Vertrag raus?
Schönen Gruß
Hallo,
mir ist ähnliches passiert, allerdings liegt mir die Abrechnung immer noch nicht vor. Lt. Hotline wurde auch bei mir der Grundpreis ohne mein Wissen angehoben. Der Abschlag wurde jedenfalls nicht angepasst, was jetzt vermutlich in einer hohen Nachzahlung endet. Und die Kündigungsfrist ist jetzt auch verstrichen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag keine weiteren 12 Monate erdulden zu müssen? Der Rechnung, wenn sie denn kommt, werde ich auf jeden Fall widersprechen.
Hallo Dirk,
das „…, bei der letztjährigen Jahresrechnung steht irgendwo mitten drin in einem kleinen Feld ganz beiläufig erwähnt, dass der neue Grundpreis 37,- im Monat beträgt.“ sollte Ihre Rettung sein.
Verlangen Sie von der Immergrün-Energie die Rücknahme der Grundpreiserhöhung für den gesamten Zeitraum. Die Preiserhöhung dürfte nach §41 (3) EnWG unwirksam sein (verspätet und intransparent). Vermutlich wird die IG aus reiner „Kulanz“ einlenken. Wenn nicht, sollten Sie vier Wochen später, bei der Schlichtungsstelle Energie e.V., ein für Sie kostenloses Verfahren nach § 111 EnWG anstrengen.
Viele Grüße
René
Habe leider auch schlechte Erfahrungen mit Immergrün-Energie gemacht. Schlecht auffindbare Preiserhöhung, dann habe ich zum 31.03.2019 gekündigt. Soweit alles klar, Endabrechnung erhalten mit einem Grundpreis von 24 Euro statt 5,79 Euro. Habe es reklamiert und dann würde behauptet ich hätte am 13.12.2018 ein Preisinformationsschreiben bekommen. Nur haben wir nie etwas erhalten und unsere Kündigung wurde auch akzeptiert. Dann kamen alle möglichen Behauptungen wie die Kündigung wurde aus Kulanz akzeptiert usw.
Habe mittlerweile eine Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG) bei Immergrün eingereicht und siehe da, die Rechnung wurde nun aus Kulanz geändert.
Echt nie wieder Immergrün
Hallo, ich habe Rechtzeitig im Februar über VERIVOX einen Gasanbieterwechsel gemacht. Mein Vertrag bei 365 AG läuft bis zum 30.4. 2019. Trotz aller Angaben beim neuen Anbieter, bekomme ich die Nachricht, das ich bei 365 AG nicht Identifiziert werde. Was kann man machen. Werde einen Anwalt einschalten
Hallo,
ich brauche Ihre Hilfe. Ich habe aufgrund einer Preiserhöhung zum 01.03.2019 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und meinen Stromvertrag bei immergrün! zum 28.02.2019 gekündigt. Ich habe sogar eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten. Da ich mit der Kündigung recht spät dran war, beliefert mich immergün! noch bis Mitte März mit Strom (hoffentlich zu den alten Preisen). Nun erhielt ich eine „Mahnung“ (= Betreff in der E-Mail) bzw. „freundliche Zahlungserinnerung“ (= Betreff im Schreiben) von der 365 AG, dass der Abschlag für März 2019 noch zur Zahlung offen steht, Fälligkeit: 01.03.2019, also eigentlich NACH Vertragsende. Muss ich den Abschlag zahlen, weil mich immergrün! noch ein paar Tage beliefert, oder ist der Abschlag nicht rechtens, da der über den 28.02.2019 hinaus gehende Verbrauch Teil der Abschlussrechnung sein wird? Wie gehe ich jetzt am besten vor? Danke.
Ich kann das nur alles bestätigen,denn ich habe nun auch Ärger mit immergrün, meine Kündigung wurde nicht anerkannt obwohl ich die 6 Wochenfrist eingehalten habe.
Dann bekam ich die Entabrechung wodurch ich plötzlich 400 Euro nachzahlen soll. Ich habe Widerspruch eingelegt und dies per Einschreiben versendet. Bis heute warte ich auf eine Antwort! Per Mail kam dann das ich keine Sonderkündigungsrecht habe weil keine Preiserhöhung . Dabei haben sie den Arbeitspreis von 23 auf 30 cent erhöht ohne mich zu informieren. Dann habe ich festgestellt das sie mit 2 verschiedenen Zählerständen rechnen. Auch dies habe ich schriftlich moniert ,keine Reaktion! Ich habe sofort eine Rückbuchung vorgenommen und dies mitgeteilt. Ich wollte dann den neuen höheren Monatsbetrag überweisen, leider ist aber die Konto Nr. nicht zu ersehen ,darauf eine Mail mit der bitte um Zusendung der Konto Nr. keine Reaktion!
Die reagieren einfach nicht! Was ist das wieder für eine Masche?
War schon bei der Verbraucherzentrale die das alles auch nicht wirklich checkten.
Jetzt bleit mir wohl nur der Gang zum Anwalt.
Das kostet alles nur Nerven,aber lieber zahle ich den Anwalt als an dies Unternehmen.
Ich bin nunmehr seit fast 2 Jahren Kunde bei immergrün. Alles funktionierte reibungslos, bis im Januar dieses Jahrs die vereinbarten Lastschriften der Abschlagzahlungen ohne vorherige Information nicht mehr getätigt wurden. Darauf aufmerksam wurde ich erst nach einer Mahnung in meinem Postfach. Gleichtags bat ich immergrün um Klärung des Sachverhalts verbunden mit dem Hinweis, dass das meine Bank keine Abbuchung abgewiesen hat. Statt einer Rückmeldung bekam ich aber 15 Tage später eine Abmahnung von EWD Inkasso über einen nunmehr doppelt so hohen Betrag. Auch hier blieb eine sofortige schriftliche Rückmeldung als auch ein Anruf beim Kundenservice mit der Bitte um unverzügliche Klärung unbeantwortet.
Nach Lesen der Forenbeiträge ist mir auch klar warum.
Nur eine gezielte Absicht des in Verzug setzen des Kunden kann das Schweigen und die sofortige Einschaltung des Inkasso Unternehmens erklären. Dies vereinbart sich in keinem Fall mit einem seriösen Geschäft und zielt nur auf Umsatzgenerierung bei der eigenen Inkasso Tochter ab.
Aus meinem Verständnis heraus verletzt das Vorgehen von immergün vertragliche Vereinbarungen. Die Lastschriftvereinbarung ist Teil der gemeinsamen Vertragsvereinbarung, sie muss erfüllt werden und kann nicht einseitig, grundlos und ohne Information gekündigt werden.
Nun meine Frage, gibt es Präzedenzfälle an denen ich mich orientieren kann, um die ungerechtfertigten Forderungen abzuwehren?
So, jetzt hat es mich auch erwischt… Ich erhielt Ende Januar eine Endabrechnung von besagtem Unternehmen, bei der mir der Vebrauch von 4000 kwh als Singlehaushalt sehr hoch vorkam. Also habe ich Anfang Februar den Zählerstand überprüft und festgestellt, dass der in der Rechnung ausgewiesene Zählerstand 1.300 kwh mehr beträgt als der tatsächliche Zählerstand… Inkl Foto habe ich das Unternehmen vor 2 Tagen per Email darauf hingewiesen und eine korrigierte Rechnungstellung erbeten, anstatt einen geringen dreistelligen Betrag als Nachzahlung Mitte Februar einzuziehen (blöderweise Latschriftverfahren). Sollte es nicht handeln und den Betrag einziehen, habe ich rechtliche Schritte und a.o. Kündigung angedroht und außerdem eine Eingangsbestätigung erbeten. Bislang habe ich diese nicht erhalten (und ich rechne auch nicht mehr dabei). Deshalb habe ich meine Nachfrage heute per Email erneuert und bis zum 15.02. eine Rückmeldung mit Lösungsvorschlag erbeten. Auch hier rechne ich nicht mit einer Rückmeldung.
Des weiteren habe ich versucht, mich ins Kundenportal einzuloggen. Das funktiniert auch, aber ich sehe nur einen weißen Screen und keine hinterlegten Daten bzw. Dokumente. Ich vermutete ein Schreiben, dass ich einen Zählerstand übermitteln soll bzw. die letzte Jahresabrechnung oder ein Schreiben einer möglichen Preiserhöhung. Nichts dazu liegt mir vor. Per Email habe ich im letzten halben Jahr auch nur die besagte Jahresabrechnung von Ende Januar 2019 erhalten. Jetzt überlege ich, wie ich weiter vorgehen soll. Sollte eine Geldabbuchung erfolgen, werde ich diese mittels Bank unterbinden. Aber weiß sonst noch jemand Rat, sich dagegen zu wehren ?
Ich empfehle Ihnen alles schriftlich festzuhalten. Kommunizieren Sie schriftlich und machen Sie auch ein Foto vom leeren Kundenportal. Als nächstes würde ich eine Beschwerde auf de.reclabox.com einstellen. Ich bin mir sicher, dass dann Bewegung in die Sache kommt.
Haben Sie den Zählerstand an immergrün und den Netzbetreiber geschickt? Das ist wichtig, sodass Sie den Fehler bei immergrün besser nachweisen können. Notfalls müssten Sie die Schlichtungsstelle einschalten.
Viel Erfolg!
Vielen Dank für die Infos auf dieser Seite, das hat mir sehr geholfen.
Einschreiben mit Rückschein am 08.01.19 ageschickt, am 14.01. habe ich per E-Mail die
Abrechnung erhalten, mit dem Hinweis, dass das Guthaben „zeitnah“ ausgezahlt wird.
Auf zweimalige E-Mail-Nachfrage, wo das Geld bleibt, erfolgte der Zahlungseingang dann
am 31.01.19.
Also am besten Schreiben mit Nachweis, bei mir hat das geklappt.
Aber immerhin bin ich von den anderen, hier geschilderten Machenschaften verschont geblieben
In Zukunft werde ich wohl keine privaten Anbieter mehr aussuchen und lieber etwas mehr bezahlen.