24 Antworten

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  1. ah, ok ,nicht Verbraucher, „Haushaltskunde“ war der alte Wortlaut und neu: „Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden ….

    nun ja, richtig, Privatkunden = Verbraucher, daher gilt ja wieder der §13 BGB

    die Urteile darunter sind leider schwierig zu finden bzw. deren Sachverhalt

  2. Zitat
    „Ob diese Abgrenzung zwischen privat und beruflich nun geglückt ist, können nur Gerichte beurteilen.“
    Ende
    Meine Postanschrift meines Online Gewerbes ist die gleiche wie meine private Hausanschrift.
    Da wird keine Energie gezogen. Dennoch müssen die das „ergooglelt“ haben und wollen den Bonus streichen – in meinem Fall aber Geld von mir zurück, da etwas mehr verbraucht wurde als geplant.

    Inkasso Briefchen kam auch schon. Ich würde es gerne drauf ankommen lassen.
    Daher wäre jedes Argument oder besser Aktenzeichen oder Gesetz hilfreich.

    Wer gilt denn als Privater Endkunde? Da muss es eine Definition geben über die sich deren AGB nicht zu stellen hat und diese somit im Voraus ungültig ist.
    Oder: Z. B. auch frühere problemlose Bonuszahlungen?

    1. Grundsätzich gilt die Definition gemäß 13 BGB: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“

      1. ja schon, aber Sie schreiben ja selber weiter oben, dass die das Wort „Verbraucher“ entfernt haben.
        Und in der AGB steht ja nun, dass da kein Gewerbe vorhanden sein darf, daher auch nichts mit „überwiegend“ usw.

        Mir ist bewusst, dass diese AGB keiner rechtlichen Prüfung standhalten würde, da mit dieser Formulierung der 13 BGB: „Verbraucher.. umgangen werden soll. und das nachträglich. Somit wäre der AGB teil meiner Meinung und Erfahrung nach unwirksam. Auch ohne Urteil. Es ist ja nur Ziel zur Willkür.

        Weiterhin wurde 2 oder 3 Jahre zuvor der Bonus ohne Probleme bezahlt. Die suchen aus aktuellem Anlass nur einen Grund. Und dann noch: Belege für das Gewerbe haben die auch keine vorgelegt.

  3. Wegen einer eklatanten Preiserhöhung habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrau machen müssen. Daraufhin hat Immergrün die Strobelieferung zum 10.11.2021 eigestellt. Auf die Endabrechnun g meines Vertrages warte ich nun vergebens. Meine Mails werden nicht beantwortet und Anrufe sind vergebens. Scheinbar muss ich einen Anwalt einschalten oder meine Forderungen abschreiben. Das ist vollendeter Betrug.

  4. Hallo zusammen bin bei BEV Stromanbieter der ja Insolvenz ist.
    War vom 01.03.2018 – bis zur Insolvenz Kunde also 11 Monate.
    Mir wird jetzt der Neukundenbonus von 15% verweigert der in der Endabrechnung mit verrechnet werden sollte und ich soll nachzahlen.
    Mit dem Neukundenbonus ergibt sich ein Guthaben für mich .
    Muss ich zahlen?
    Bärbel

  5. Vielen Dank für diese Webseite und die hilfreichen Kommentare. Ich selbst habe Anfang 2018 über Verivox einen Stromliefervertrag bei Immergrün abgeschlossen: 80 Euro Sofortbonus und 15% Neukundenbonus. Den Sofortbonus musste ich nach 3 Monaten einfordern, wurde dann auch prompt bezahlt. Bei der Jahresendabrechnung wurde der Neukundenbonus nicht berücksichtigt. Nachfrage per Email ergab, dass unter meiner Privatadresse angeblich ein Gewerbe betrieben wird und deshalb der Bonus nicht gezahlt wird. Als „Beweis“ wurde das Impressum meines privaten Blogs angegeben. Habe per Email bei Immergrün einen Widerspruch eingelegt und eine Frist von einer Woche gesetzt eine korrekte Abrechnung inkl. des Bonus zu erhalten. Nachdem ich nach einer Woche nichts gehört habe, sprach ich per Email Verivox, den Vermittler, an, mit der Bitte mich zu unterstützen. Heute 4 Tage später erhielt ich eine korrigierte Abrechnung von Immergrün, welche den Bonus berücksichtigt. Wenn das Geld, wie angegeben, auch noch überwiesen wird bin ich glücklich.

  6. Nach meiner E-mail Kündigung am 02.03.2019 Kündigung zum 30.04.2019 wurde mir mit folgender E-mail geantwortet.
    Hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der Kündigung Ihres Stromvertrags.
    Damit die Kündigung Ihres Vertrags wirksam ist, muss diese fristgerecht eingereicht werden. Bei Ihrer ausgesprochenen Kündigung ist dies aufgrund Ihrer Kündigungsfrist von (6 Wochen) leider nicht der Fall, da sie uns spätestens bis zum 21.02.2019 zugehen hätte müssen. Aus diesem Grund hat sich Ihr Vertrag um ein Jahr verlängert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr immergrün!-Energie Team

  7. Nach meiner E-mail Kündigung am 02.03.2019 Kündigung zum 40.04.2019 wurde mir mit folgender E-mail geantwortet.
    Hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der Kündigung Ihres Stromvertrags.
    Damit die Kündigung Ihres Vertrags wirksam ist, muss diese fristgerecht eingereicht werden. Bei Ihrer ausgesprochenen Kündigung ist dies aufgrund Ihrer Kündigungsfrist von (6 Wochen) leider nicht der Fall, da sie uns spätestens bis zum 21.02.2019 zugehen hätte müssen. Aus diesem Grund hat sich Ihr Vertrag um ein Jahr verlängert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr immergrün!-Energie Team

  8. Habe auch hier eine Frage und bitte um Hilfe, Im Jahr 2016 waren wir Kunden beim Stromanbieter eprimo. Waren dort 1 Monat März – April und habe über das online Kundenportal unseren Umzug gemeldet. Dann waren wir von April 2016 – April 2017 dort Kunde. Jetzt haben wir eine schreiben bekommen das wir den Sofortbonus für den angeblich 1 Monat zurückzahlen sollen. Eprimo hat einfach ab dem Umzug einen neuen Vertrag mit einer neuen Kundennummer angelegt. Wir haben nichts schriftliches bekommen daarüber das ein neuer Vertrag zu gleichen Konditionen aufgesetzt worden war. In diesem neuen Vertrag ist kein Sofortbonus enthalten gewesen. Meine Fragen ist das rechtens das eprimo von 2016 dieses Sofortbonus zurückverlangen kann? Vielen dank für ihre Hilfe

  9. Hallo leider bin ich Kunde bei immergruen. Derzeit plage ich mich mit der Ueberprufung saemtlicher Rechnungen. Vertraglich wurden mir 200 Euro Sofortbonus zugesichert. Nun ist mir aufgefallen das in der Rechnung nur 170 gewaehrt wurden und auf diese Umsatzsteuer erhoben wurde , sodass am Ende nur 140 Euro uebrig bleiben. Im Netz konnte ich dazu nichts finden ich frage mich jedoch ob das rechtens ist.In der selben Rechnung ist die Auszahlung von 200 Euro aufgefuehrt obwohl ich nie etwas erhalten habe. Tzdem wurde auch der Neukundenbonus von 15 Prozent nie beruecksichtigt.
    Abgesehen davon musste ich bereits zum zweiten mal in Folge bis zu zehn Wochen auf die Auszahlung meines Guthabens warten. Nur nach mehrmaligen wuetenden anrufen wurde das Guthaben gezahlt. Begruendung war hoher Arbeitsaufwand zum Jahresende.
    Derzeit warte ich noch auf die Reduzierung meiner Abschlaege da ich viel zu viel bezahle. Ich hoffe das mein Einschreiben Wirkung zeigt. Wenn nicht hoffe ich per Sonderkuendigung endlich aus diesem Vertrag zu kommen.
    Gruss Katja

  10. Hallo, bei mir hat Fuxx Gas den Neukundenbonus von 15% verweigert, begründung war das ich eine PV -Anlage betreibe!
    Meine Frage lautet, was hat die PV- Anlage mit der Gasversorgung zu tun, ist dies Rechtens?

  11. Fuxx hält uns seit Wochen mit dem Neukundenbonus hin, der angeblich überwiesen ist, aber nicht ankommt.Man fordert Kontoauszüge, auf denen sichtbar ist,dass das Geld nicht angekommen ist, vertröstet von Tag zu Tag.Ich werde jetzt meine letzen beiden Lastschriften zurück buchen, um wenigstens einen Teil meines Geldes zu sichern.Solche Anbieter dürften nicht von seriösen Vergleichsportalen beworben werden.

    1. Weil Stromanbieter wie Fuxx Sparenergie aber dennoch gelistet werden, habe ich eine Übersicht erstellt, wie Verbraucher diese Stromanbieter schnell und einfach herausfiltern können. Besser wäre natürlich, wenn diese Stromanbieter erst gar nicht angezeigt werden würden.
      Lastschriften würde ich nur im äußersten Notfall zurück buchen lassen, weil ein teures und nervenaufreibendes Mahnverfahren in Gang gesetzt werden könnte. Ich würde diesen Stromanbietern keine Angriffsfläche bieten. Wenn Sie Druck machen wollen, dann am besten mit Hilfe der Schlichtungsstelle.

  12. Hallo Herr Dr. Moeschler,

    zunächst mal mein Respekt für Ihr Engagement!

    Nun zu meinem „Fall“. – Zunächst:
    Wer ein bisschen Erfahrung im Leben hat, muss einräumen, dass Firmen, dessen Aufgaben auf Geschäftsmodellen basieren, die ausschließlich auf Gewinnmaximierung basieren, zwar rechtlich angreifbar sind, – aber diese Angreifbarkeit (letztendlich durch gerichtliche Auseinandersetzungen) eine Energie, Zeit und Unannehmlichkeit vom Kunden fordert, dass das Lohnen, ´unter´m Strich´, in Frage stellt. Allerdings wäre es natürlich gesellschaftspolitisch sinnvoll, wenn die meisten sich nichts gefallen ließen! Dann würde so ein Geschäftsmodell aussterben. Träum…

    Alle Beschreibungen ihrerseits, über das Verhalten von 365 AG oder deren Ableger, ist auf Geldeinnahme gerichtet und nicht auf Einhaltung von Regeln, Verträgen oder Kundenpflege.
    Deshalb frage ich mich, wie MEINE aktuelle Situation mit ´immergrün!´ zu bewältigen sein könnte:
    Meine e-mails von immergrün!, nach Wechsel zu immergrün!, sind versehentlich gelöscht, weshalb ich den Vertragsbeginn gar nicht nicht genau kenne. Stelle aber fest, dass bei Kündigung, die verbleibende Vertragslaufzeit über unseren Umzugstermin (Ende Juli 2018) hinaus geht. Am neuen Wohnort (nach Hausbau), besteht bereits ein Stromanbietervertrag, weil ich zu naiv war, und annahm, dass ein rechtzeitiger Wechsel bei Umzug wohl kaum ein Problem sein sollte. Kurz und gut: Selbst wenn ich aus dem Vertrag erst zu spät raus kann und den Grundpreis pro Monat zahlen muss, wird immergrün! wohl alle Register der Geldeinnahme ziehen. Jetzt wird es kompliziert: Wenn ich umziehe, habe ich überlappende Verträge. Immergrün! könnte mich nicht nur zwingen meinen Vertrag weiter zu führen, sondern ich auch noch die Umzugsgebühr von 60 EUR zu zahlen habe!? Außerdem wird der Stromanbieter kein Interesse haben, mir meine Daten nach zu reichen (e-mail-Verlust meinerseits), weil in Auseinandersetzung mit diesem Stromanbieter, mein mangelnder Durchblick nur gut für ihn ist. Das wird wohl ganz schön viel Lehrgeld werden. Eigentlich habe ich jetzt „nur“ drei Fragen:
    1. Wie lange nach Jahresabrechnung (bei mir liegt wohl auch Falschabrechnung mit Boniverweigerung vor) kann man die Abrechnung noch an mahnen? 2. WIE kann ich ein Sonderkündigungsrecht über Falschabrechnung erwirken? Und 3., – wie kann ich den immergrün!-Vertrag am kostengünstigsten, neben meinem bereits laufenden Stromanbietervertrag im neuen Haus, parken, – wenn ich es nicht schaffe, ein Sonderkündigungsrecht zu erwirken? Also, vor Gericht, das ist nichts für meine Nerven! Ich will da nur noch kostengünstig weg, von diesen unseriösen „Depressionserzeugern“.

    Schon jetzt herzlichen Dank, wenn Sie mir antworten und hoffe auf Ihr Verständnis, wenn ich mich lieber an anderer Stelle engagiere, anstatt für 300 EUR vor Gericht zu ziehen, – obwohl es grundsätzlich die Gerechtigkeit fördern würde.

    herzlichen Gruß, Thomas M.

    1. Sehr geehrter Herr Thomas M.,
      ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn Sie einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen wollen!

      Zu Ihren Fragen:
      1): Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre nach Rechnungsstellung zum Jahresende.
      2): Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen zu, wenn der Stromanbieter trotz Mahnung seiner Verpflichtung nicht nachkommt (z.B. die Rechnung nicht angepasst hat): http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/wann-habe-ich-ein-sonderkuendigungsrecht/ Um dies durchzusetzen, müssen Sie bestimmt vor Gericht ziehen.
      3) Sehr schwere Frage: Wahrscheinlich ist es am besten, wenn Sie beim neuen Stromanbieter nachfragen, ob der Vertrag einige Monate später beginnen darf – aus Kulanz. Welchen Stromanbieter haben Sie sich denn ausgesucht? Wenn Sie Ihr Leid über immergrün klagen, dann haben die hoffentlich Mitleid.

      Weitere Anmerkungen:
      Die Umzugspauschale halte ich für unzulässig. Dagegen würde ich mich wehren. Den Vertragsbeginn/-ende und Kündigungsfrist können Sie vielleicht auch über das Vermittlerportal (Check24/Verivox) erfahren, sofern Sie den Vertrag dort abgeschlossen haben. Ansonsten könnten Sie Rückschlüsse aus dem vorherhigen Vertrag ziehen oder immergrün anrufen und nachfragen. Sie könnten argumentieren, dass auf der Stromrechnung diese Angaben fehlen, obwohl nach EnWG dies vorgeschrieben ist. Falls eine versteckte Preiserhöhung bei Ihnen vorlag, könnten Sie dieser widersprechen. Ein wahrscheinliches Ergebnis wäre, dass immergrün den Vertrag aufheben möchte. Dann kämen Sie auch früher aus den Vertrag.

      Viel Erfolg!

  13. 15% Wechselbonus werden verweigert, da ich einen „Mehrtarifzähler“ hätte.

    1. steht nichts davon in den AGBs, dass das als Ausschlusskriterium gilt.
    2. habe ich nur einen einzigen Tarif.

    Hier wird arglistig getäuscht (falsche Bonusversprechen) und mit dem Geld anderer gearbeitet.
    Meines Erachtens kein seriöses Unternehmen!!

    1. In den AGBs werden Mehrtarifzähler in der Regel ausgeschlossen. Im Falle von immergrün heißt es z.B.: „Das Betreiben von Reservestromanlagen Notstromaggregaten, Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Münzzählern, Chipkartenzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern an der vertraglich vereinbarten Abnahmestelle (…) sind nur mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Energieversorgers gestattet.“
      Nichtsdestotrotz dürfen Boni nicht verweigert werden, selbst wenn Sie einen Mehrtarifzähler unterhalten würden (siehe hier).

      Ich empfehle Ihnen, sich vehement gegen die Bonusverweigerung zu wehren!

  14. Hallo und guten Abend, ein 200 Euro Bonus wurde nicht wie versprochen nach 6 Wochen ausgezahlt, sondern nach telefonischer Mahnung nach 4 Monaten auf 100 Euro reduziert. Auf Nachfrage sagte mir der freundliche Herr von Immergrün , dass mein Verbrauch nicht bei 7500 kwh liegt, sondern vom Netzbetreiber auf 3100 kwh festgelegt wäre. Meine Abschläge schlagen allerdings mit 179 Euro im Monat zu Buche. Eingeloggt auf mein Kundenportal erfährt man garnichts . Keine Vertragseinsicht, keine Rechnungseinsicht.

  15. Immergruen verweigert den Neukundenbonus, weil eine Abschlagszahlung angemahnt wurde. Diese war jedoch die 12. Abschlagszahlung und nach einem Telefonat hieß es, mit 11 Abschlagszahlungen seien die Kosten abgegolten. Zudem haben sie nach Kündigung den Lastschrifteinzug von sich aus gekündigt.

    1. Beides ist nicht rechtens (siehe hier) und daher empfehle ich Ihnen den Neukundenbonus einzufordern, indem Sie zunächst eine Beschwerde auf de.reclabox.com erstellen und, falls dies nicht erfolgreich sein sollte, sich ggf. an die Schlichtungsstelle zu wenden.
      Viel Erfolg!