immergrün Erfahrungen: viele Probleme
Kunden machen negative immergrün Erfahrungen, weil Abschläge & Preise um bis zu 219% erhöht werden.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen immergrün wehren!
immergrün Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
immergrün Erfahrungen (Strom & Gas)
immergrün Strom & Gas: Bewertungen
Im Folgenden erfahren Sie, welche Probleme die Kunden von immergrün bereits hatten und warum Sie bei der Wahl Ihres Anbieters aufpassen sollten.
- Preiserhöhung: >20%, nicht mitgeteilt
- Kündigung: Verträge werden vorzeitig aufgelöst
- Guthaben: nicht ausgezahlt
- Abschlag: zu hoch; werden bei Guthaben nicht reduziert
- Zusatzkosten: Nichterfüllungsschäden / Grundgebühr nach Umzug
immergrün Erfahrungen
Verbraucher berichten über negative Erfahrungen mit immergrün. Kritisiert werden u.A. Preiserhöhungen >20%, fehlende Auszahlung des Guthabens und unerwartete Zusatzkosten (z.B. Nichterfüllungsschäden). Zudem beschweren sich Kunden, dass Verträge vorzeitig gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale mahnte immergrün am 18.10.2021 ab und die Bundesnetzagentur startete ein Aufsichtsverfahren. Auf Trustpilot bewerten Verbraucher immergrün mit ungenügend.
Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit immergrün haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Ausgewählte negative Kommentare auf Verivox: Probleme mit Preisen
Zum Stand 4.6.2021 haben sich Verbraucher in letzter Zeit insb. über Preiserhöhungen auf Verivox beschwert:
- „Nach 3 Monaten eine Preiserhöhung von 39,9%. Nie wieder immer grün!!“ (4.6.2021)
- „preis stimmt nicht mit dem vorab angezeigten preis überein“ (2.6.2021)
- „Immergrün lockt mit sehr attraktiven Einstiegspreisen Kunden an und erhöht nach drei Monaten den Preis auf ein Niveau, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.“ (30.5.2021)
- „Bereits nach wenigen Wochen wurde mir via Mail mitgeteilt, dass sich mein kWh Preis um fast 30%, wegen operativer Preisanpassungen, erhöhen müsse.“ (23.5.2021)
Am besten Sie lesen hierzu meinen Erfahrungsbericht. Kurz zusammengefasst: Ich habe mich gegen eine versteckte 50%-Preiserhöhung wehren wollen, woraufhin der Stromanbieter mich verklagt hat! Nur aufgrund meiner Unerfahrenheit habe ich kein Recht bekommen. Dadurch sind bei mir, neben der Preiserhöhung, noch ca. 250€ an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten angefallen. Schlimmer als der finanzielle Schaden war jedoch der hohe Arbeitsaufwand und meine schlaflosen Nächte, weil ich die Dreistigkeit des Unternehmens nicht glauben konnte und zum ersten Mal vor Gericht geladen war.
Diese Kundenbewertungen sind mit Vorsicht zu genießen. Bei Hotels sind solche Empfehlungsraten leicht überdurchschnittlich. Bei Stromanbietern hingegen nicht.
Ich persönlich lege wenig Wert auf Kundenbewertungen, weil Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten. Dadurch spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider. Die Probleme, die mit dem Stromanbieter jedoch auftreten können, ereignen sich häufig deutlich später, weil der Wechselprozess standarisiert ist. Die gemessene Zufriedenheit der Verbraucher hängt somit davon ab, wer und wann den Verbraucher nach seiner Zufriedenheit fragt. Dies wird in der folgenden Abbildung deutlich. Die Aussagekraft von Kundenbewertungen ist beschränkt. Die Kundenbewertungen auf Trustpilot zeigen, dass Verbraucher unzufrieden mit immergrün Energie! sind. Dies zeigt sich auch anhand der negativen Kommentare unten auf dieser Seite.
Warnungen von Stiftung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest warnt in der Ausgabe test 2/2014 vor drastischen Preiserhöhungen, falschen Abrechnungen, falschen Bonusversprechen und zu hohen Abschlagszahlungen. Insgesamt wird das Unternehmen 365 AG mit der Vertriebsmarken immergrün Energie! GmbH, idealenergie und Meisterstrom als „nicht empfehlenswert“ eingestuft:
„Die Marken der 365 AG bieten auf ihren Websites keine fairen Tarife an. Der Bonus ist zum Teil an seltsame Klauseln geknüpft.“
Der Bund der Energieverbraucher verlieh dem Unternehmen im März 2016 die „trübe Funzel“ für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten.
Gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Nachfolgegesellschaft der 365 AG) liefen im Jahre 2013 insgesamt 447 Verfahren der Schlichtungsstelle Energie (9% aller behandelten Fälle). Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und dass die Verbraucherzentralen mehrmals gegen 365 AG klagten.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete im Jahr 2017 immergrün Energie in der Kategorie Service mit 54%. Damit schneidet das Unternehmen hinsichtlich Service-Qualität unterdurchschnittlich schlecht ab.
Kundenunfreundliche AGBs
Die AGBs des Unternehmens beinhalten Nachteile für Verbraucher (siehe aktuelle AGB-Studie; da AGBs sich laufend ändern können, können einige AGBs entfallen und neue hinzugekommen sein). Es drohen Bonusverweigerungen und Zusatzkosten (z.B. im Falle eines Umzugs droht eine 60€-Pauschale).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert. Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt und einen Vertrag abschließt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen. Bei den Energieversorgern immergrün Energie (Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert. Dass diese Einschränkungen als unzulässig anzusehen sind und dass es sich lohnt als Verbraucher zu wehren, belegt dieser Erfahrungsbericht eines Verbrauchers mit dem Anbieter Fuxx Sparenergie. Das Gericht hat dem Verbraucher Recht gegeben.
Überraschend für Verbraucher und damit unzulässig war die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat genutzt wird die Abnahmestelle, wenn sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.2) Wenn Verbraucher z.B. einen ebay-Handel nebengewerblich führen, dann gewährt das Unternehmen keinen Bonus. Diese Klausel lag in den AGBs (Abruf 28.01.2021) nicht mehr vor. Stattdessen werden Verbraucher i.S.d. § 13 BGB definiert („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. §13 BGB). Insofern dürfen laut aktuellen AGBs von immergrün Kunden ein Nebengewerbe haben und dennoch den Privatkundentarif wählen – vorausgesetzt, der Energieverbrauch für private Zwecke überwiegt.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit immergrün Energie einer anderen Vertriebsmarke von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) widersprochen haben (AGB 9.1; Abruf 28.01.2021).
Überraschend dürfte ferner sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss in den AGBs beschränkt wurde. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden. Diese AGB-Einschränkung lag am 28.01.2021 nicht mehr vor.
Überraschungen drohen Kunden von immergrün Energie bzw. anderen Marken der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) auch dann, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, wird der Bonus voraussichtlich verweigert werden, denn die AGBs schreiben vor, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.“ (AGB 9.4; Abruf: 28.01.2021) Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist branchenuntypisch und wird lediglich von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Idealenergie), immergrün Energie, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon verwendet. Eine weitere Überraschung droht den Kunden von immergrün Energie und der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG), weil im Falle eines Umzugs eine Pauschale i.H.v. 60€ vorgesehen wird. Früher stand dieser Hinweis in der AGB 13.4. In den AGBs vom Stand 28.01.2021 wird lediglich in Ziffer 11.6 auf die Kosten-und Entgeltliste verwiesen. Dort wird „Änderung der Abnahmestelle“ mit 60€ bepreist (Abruf: 28,01.2021). Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese für Verbraucher überraschend sind und deutlich zu hoch bemessen sein dürften.
In früheren AGBs drohten Verbraucher von immergrün Energie im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Der Energieversorger ist berechtigt, einen beim Kunden durch einen Wasserschaden oder ein vergleichbares außerplanmäßiges Ereignis entstehenden Verbrauch mit 45 Cent/kWh brutto abzurechnen“ (AGB 7.4) Zusätzlich besteht die Gefahr, dass eine Zwischenabrechnung in Rechnung gestellt wird. Diese Klausel lag zum Abrufzeitpunkt 28.01.2021 nicht mehr vor. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch aus älteren AGB-Versionen von Enstroga bekannt.
Zuletzt sehen die AGBs der immergrün Energie vor, dass unter gewissen Umständen das Unternehmen im Falle eines Pakettarifs das gesamte Paket bei vorzeitiger Kündigung abrechnen darf (7.3; Abruf: 28.01.2021).
Kunden der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) / immergrün Energie, denen der Bonus verweigert oder Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sich mit Hilfe dieser Internetseite dagegen wehren.
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Als Kunde von immergrün / Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) empfehle ich Ihnen, alle Dokumente vom Versorger genau zu lesen. Ich habe z.B. eine versteckte Preiserhöhung im Kleingedruckten übersehen. Andere Verbraucher haben Preiserhöhungsschreiben ignoriert, weil die Schreiben als Werbeflyer getarnt waren. Zudem kritisieren Verbraucher, dass die Preiserhöhungen überzogen sind, was ebenfalls nicht zulässig ist.
Wenn Ihre Strom- und Gaspreise vor September (und damit vor den Preisexplosionen an den Großhandelspreisen) um mehr als 15% gestiegen sind, dann biete ich Ihnen kostenlose Antwortvorlagen an, mit denen Sie die Preiserhöhung abzuwehren können (folgen Sie bitte diesen Hinweisen). Anbieterübergreifend bestätigen mir Verbraucher, dass sie mit meiner Vorlage ihr Geld zurückholen konnten. Rezensionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 1, 2, 3) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen.
Bei Preiserhöhungen von >15% – vor September 2021, d.h. vor den Preisexplosionen an den Großhandelsmärkten (!) – liegt die Vermutung nahe, dass immergrün Energie gegen geltendes Recht (BGH (VIII ZR 247/17)) und auch gegen seine eigenen AGBs, weil das Unternehmen sich selbst in seinen AGBs verpflichtet, lediglich Kostensteigerungen weiterzugeben. Es darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Da die Beschaffungs- und Betriebskosten des Anbieters nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen, müssten die Betriebskosten geradezu explodiert sein, um die die Erhöhung der Strom- und Gaspreise zu rechtfertigen! Daher schlussfolgere ich, dass das Unternehmen gegen Recht und seine eigenen AGBs verstößt. Ausnahmen können natürlich bestehen, wenn die Strom- und Gaspreise an den Spot-Märken sehr stark steigen, wie z.B. ab September 2021.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von immergrün.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. immergrün setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist immergrün jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (immergrün-Energie GmbH – Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen immergrün zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von immergrün, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass immergün nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
Verbraucher beschweren sich, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde oder gar ignoriert wurde. Entscheidend für Ihren Erfolg ist, ob die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und ob Sie die Kündigung nachweisen können.
Kündigungsfrist ist abgelaufen: Entscheidend ist nun, ob Sie die fristgerechte Kündigung notfalls vor Gericht nachweisen können. Rechtssicher ist letztendlich nur eine postalische Kündigung per Einschreiben. Gerichte haben aber auch schon Kündigungen per E-Mail akzeptiert. In diesen Fällen lohnt es sich, zunächst per E-Mail sein Recht einzufordern. (Wenn Sie die Kündigung nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail versendet haben, könnten Sie eine Online-Beschwerde auf Reclabox in Erwägung ziehen (s.u.).)
Erkennt das Unternehmen Ihre Kündigung noch immer nicht an, haben Sie die Möglichkeit, eine Online-Beschwerde auf Reclabox einzustellen. In 99% der Fälle konnten die Beschwerden so gelöst werden (Stand: 11/2020). Tragen Sie u.A. diese Angaben ein:
- Firma: Immergrün Energie (Deutschland)
- Ort: Köln
- Überschrift: Kündigung nicht anerkannt
- Beschwerdetext: s.o.
- Ihre Forderung: Anerkennung meiner Kündigung
Probleme mit Vertragsende:
immergrün behauptete gegenüber Verbrauchern, dass sie hätten früher kündigen müssen, weil die 12-monatige Vertragslaufzeit bereits mit Vertragsabschluss und nicht erst mit Versorgungsbeginn startet. Diesem Problem habe ich eine extra Seite gewidmet. Details, wie Sie sich wehren können, entnehmen Sie dieser Seite. Ich möchte Ihnen aber schon an dieser Stelle Mut machen. immergrün gibt nach, wie diese Reclabox-Beschwerde bestätigt.
Probleme nach der Kündigung
Nach der Kündigung eines laufenden Vertrags können weitere Probleme auf Sie zukommen. Verbraucher berichteten, dass immergrün nach der Kündigung das SEPA-Lastschriftmandat kündigt. Die Verbraucher müssen dann die Abschläge manuell überweisen. Nicht alle Verbraucher bekommen dies mit, wodurch sie in Zahlungsrückstand geraten. Dies hat die immergrün anscheinend zum Anlass genommen, um Boni zu verweigern oder Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Dies ist natürlich nicht zulässig, wie ich in diesem Beitrag begründet habe.
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 7-tägige Frist.
Betreff: Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x habe ich fristgerecht per E-Mail / Einschreiben gekündigt. Ich kann somit meine Kündigung nachweisen. Leider haben Sie meine Kündigung nicht bestätigt. Ich fordere Sie daher auf, meine Kündigung zu bearbeiten und mir die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich zuzusenden. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Zu hohe Abschlagszahlungen
Verbraucher beschwerten sich, weil immergrün zu hohe Abschläge fordert. Mir sind Fälle bekannt, in denen die voraussichtlichen Jahreskosten durch 11 und nicht durch 12 geteilt wurden. Müssen die Kunden jedoch 12 Abschläge zahlen (siehe Beispiel), dann ist dies meiner Meinung nach nicht zulässig:
Verbraucher müssen nicht in Vorleistung gehen und die Abschläge haben sich lediglich am Vorjahresverbrauch oder anhand der Prognose zu richten. Aufschläge wie diese sind nicht im Gesetz vorgesehen (§13 StromGVV; §41 II EnWG).
Wenn Ihre letzte Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann können Sie in vielen Fällen Ihre Abschlagszahlungen reduzieren. Verwenden Sie hierzu einfach das zuvor erwähnte Tool. Mit meiner Hilfe berechnen Sie in wenigen Minuten die zulässige Abschlagshöhe. Wenn Sie Ihre Abschläge reduzieren wollen, dann folgen Sie diesen praxiserprobten Hinweisen.
Verzug bei Guthabenauszahlung / Schlussrechnung
Wenn eine Abrechnung oder die Guthabenauszahlung sich verspäten sollte, empfehle ich Ihnen zügig zu mahnen. Für die Erstellung der Stromrechnung hat immergrün Energie 6 Wochen Zeit. Danach muss der Stromanbieter Ihr Guthaben umgehend rückerstatten – spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen.
So signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 10-tägige Frist.
Folgen Sie diesen Hinweisen. Dort finden Sie auch eine Antwortvorlage, die Sie ganz bequem per E-Mail an [email protected] versenden können.
Am besten wäre es jedoch, wenn Sie eine verspätete Guthabenauszahlung bereits im Voraus ausschließen, indem Sie per E-Mail bei der Mitteilung des Zählerstandes bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Betreff: Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Zusatzkosten (z.B. bei Umzug / Nichterfüllungsschaden)
Zukünftig rechne ich mit weiteren Beschwerden, die in Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Bereits heute wehren sich Verbraucher erfolgreich gegen unzulässige Nichterfüllungsschäden. Aber auch die Umzugspauschale i.H.v. 60 €, die seit Mitte 2017 in den AGBs aufgenommen wurden, können Gegenstand von zukünftigen Beschwerden sein. Meiner Einschätzung nach ist so eine Pauschale unzulässig.
Folgen Sie den obigen Links und verwenden Sie die dort hinterlegten Textvorlagen. Senden Sie dann Ihre Beschwerde an [email protected]. Wenn immergrün nicht auf Ihre Beschwerde reagiert, dann sollten Sie im nächsten Schritt eine Online-Beschwerde auf Reclabox einstellen. In den meisten Fällen wird die Beschwerde dann gelöst.
Bonus verweigert
Bereits in den AGBs schränkt immergrün die Gewährung des Neukundenbonus ein (siehe Abschnitt Ic). Am häufigsten wird der Neukundenbonus verweigert, wenn der Kunde eine Photovoltaikanlagen / Wäremepumpe unterhält, wenn Strom oder Gas nicht ausschließlich privat genutzt wird, Sie einen Mehrtarifzähler/ Doppelzähler haben oder wenn Sie weniger als 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Weiterführende Hinweise und kostenlose Antwortschreiben, mit denen Sie sich schnell und effizient wehren können, finden Sie hier.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu immergrün
Bitte kontaktieren Sie immergrün nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: immergrün-Energie GmbH
Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Ich halte immergrün für nicht empfehlenswert, da viele Kunden sich über das Unternehmen beschweren, insb. aufgrund von Preiserhöhungen.
Hinter der immergrün-Energie GmbH steckt die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) mit Sitz in Köln. Neben immergrün gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy zum Konzern. Haupteigentümer ist Antoine Beinhoff.
Nein. Es ist nicht bekannt, dass immergrün insolvent ist. Gleichwohl hat immergrün Probleme. Weil das Unternehmen Preis- und Abschlagserhöhungen vorgenommen hat und Kunden vorzeitig gekündigt hat, wurde immergrün stark kritisiert.
Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen wegen den Preiserhöhungen abgemahnt und die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren aufgrund der Abschlagserhöhungen eingeleitet.
- immergrün gehört zu Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
- zum Unternehmen gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy
- Davor gehörte immergrün zu 365 AG (ehemals almado AG)
- Der Kundenservice und weitere Prozesse werden von GfM betreut
- Mahnungen werden von EWD-Inkasso bearbeitet
- Rechtliche Auseinandersetzungen führen die SMB Rechtsanwälte
Der Tarif Spar Klassik Premium 12 sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag um weitere bei 12 Monate. Beim Tarif Urlaubsenergie (Strom) liegt eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vor. Danach verlängert sich der Vertrag um 24 Monate (Stand Februar 2018). Schauen Sie vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lang Ihre Kündigungsrist beträgt.
Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH setzt ihre Mahnungen mit dem Unternehmen EWD-Inkasso durch. Überprüfen Sie, ob die Mahnbescheide nicht überteuert sind. Diesem Thema habe ich einen separaten Beitrag gewidmet. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten schaltet meines Wissen nach immergrün das Unternehmen SMB Rechtsanwälte ein.
Immergrün Energie unterhält ein Online-Portal. Leider beschwerten sich Verbraucher gegenüber immergrün wegen falschen Zählerständen in den Abrechnungen. Ich empfehle daher, dass Sie Ihren Zählerstand per E-Mail über [email protected] übermitteln und zusätzlich Ihrem Stadtwerk. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie den richtigen Zählerstand übermittelt haben.
Laut immergrün AGB (Stand: 18.02.2018) steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu. „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.“
Beim Umzug können für Kunden von immergrün Energie Zusatzkosten anfallen.
- Der Stromanbieter sieht in seinen AGB vor, dass der Kunden dem Unternehmen vier Wochen vor dem Abzugstermin die neue Abnahmestelle sowie das Einzugsdatum und die dazugehörige Zählernummer mitteilt.
- Das Unternehmen sieht in den AGBs ferner eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ vor, die unzulässig sein dürften (siehe hier) . In diesem Fall sollten Sie einen Nachweis über die Kosten des Umzugs verlangen. Dies steht dem Verbraucher laut AGB der Immergrün zu.
- Wenn der Vertrag wegen dem Umzug nicht fortgeführt werden kann, steht dem Unternehmen laut AGB ferner zu, einen Nichterfüllungsschaden einzufordern. Auch dieser dürfte in den meisten Fällen nicht zulässig sein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
kommt man bei immergrün aus dem Vertrag raus ?
Verlauf : 31.10.2020 mtl. Abschlag bei ca.4500-5000kwh 147 Euro mtl.
31.10.2021 mtl. +189Nachzahlung und 280Euro mtl. Abschlag
31.10.2022 mtl.380 Euro Abschlag bei 1000kwh weniger Verbrauch.
leider ist ein schreiben von immergrün von meinem Vater (Rentner) bei mir auf dem Rechner am 16.8.2022 per Email untergegangen. Somit haben wir auf die Preiserhöhung 2022.10 nicht reagieren können. Er ist seit 2016 bei immergrün. Bei der Preisgestalltung geht immergrün immer noch von 6000kwh vom Vorjahr aus obwohl der Stromverbrauch in einem Jahr um 1000kwh gesenkt wurde .
kann man ein Sonderkündigungsrecht dursetzten?Automatische Vertragszeit ist leider am 31.10.2022 neu.
Mfg
Joachim
@Joachim Fritzen
Anbieter müssen die Preisänderungen Ihren Kunden mitteilen und zwar in der Regel per Brief. Eine E-Mail genügt nur dann, wenn der Kunde dem Anbieter erlaubt hat, ihn auf diesem Weg zu kontaktieren. Ob dies der Fall ist, können Sie dem Vertrag selbst und in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB des Anbieters nachlesen.
Die Einstellung in ein KUNDENPORTAL genügt nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht. In einem solchen Fall kann der Verbraucher geltend machen, die Mitteilung nicht erhalten zu haben. Die Preisänderung muss in der Sonderversorgung einen Monat vorher mitgeteilt werden.
Der Verbraucher kann sein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT nur wahrnehmen, wenn er auch von der Preiserhöhung erfährt. Den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung muss der Energieanbieter beweisen. Wenn dem Verbraucher die Preiserhöhung nicht zugegangen ist, hat er ebenfalls nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Erhöhung erfährt.
Nachdem Sie von der Preiserhöhung erst jetzt erfahren haben, können Sie natürlich auch erst jetzt Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben. Zudem sollten Sie die PREISERHÖHUNG rein vorsorglich ANFECHTEN.
Musterschreiben für beide Fälle (Sonderkündigung und Anfechtung) finden Sie hier im Forum.
Das ist meine persönliche Meinung.
Zu hohe Abschlag.
Voxenergie
@Natalija Volkova
Einer zu HOHEN Abschlagsforderung können Sie widersprechen. Hierzu können Sie die von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben verwenden.
Sehr schlechte Erfahrung mit Immergrün. Preiserhöhungen nicht mitgeteilt, Hunderte Euro Nachforderung, wir haben widersprochen und Guthaben auf Grundlage der vereinbarten Preise vorgerechnet und abgefordert, sowie Kündigung erklärt, vorsichtshalber Einzugsermächtigung entzogen, Immergrün hat eiskalt die (unberechtigte )Nachforderung trotzdem abgebucht und Kündigung ignoriert. Angeblich hätten sie alles richtig gemacht. Was für ein mieses Geschäftsgebahren, unfassbar.
@Veron Piece
Haben Sie Ihren Widerspruch und ihre Kündigung dem Versorger per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen? Falls ja, können Sie den Zugang Ihres Widerspruchs und Ihrer Kündigung nachweisen.
Wenn der Versorger nach VIER Wochen auf Widerspruch und Kündigung nicht reagiert hat, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.
Die UNBERECHTIGTE Nachforderung können Sie per RÜCKLASTSCHRIFT zurückbuchen lassen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
habe jetzt eine Erhöhung um 200 Prozent. Im November schon um das doppelte und eine Nachzahlung im März von 1600€.
Wollte wechseln, die lassen mich
nicht weil es sich um ein Jahr verlängert hätte!! Sie haben keine Ankündigung von Preiserhöhung gemacht, sondern es einfach vom Konto abgebucht. Jetzt kommt vom Inkasso ein Schreiben zu Zahlungsaufforderung. Nach meinem Anruf heißt es entweder zahlen oder ein Schufa Eintrag .
Ganz unverschämt abgezockt.
Bei der Suche nach Anbietern wurde vom Immergrün nicht gewarnt erst jetzt habe ich diesen Beitrag entdeckt. Dies muss sofort erscheinen wenn nach Anbietern gesucht wird,damit anderen dies nicht passiert!!!
Jetzt ist noch meine einzige Hoffnung, das ein Anwalt helfen kann. Denn die könne erhöhen solange sie wollen!!!
Gerne sende ich Ihnen auch meine Musterschreiben zu, mit denen Sie sich gegen die Preiserhöhungen wehren können: Diese fordern Sie hierüber an.
Die Infos auf dieser Seite von Herrn Dr. Moeschler helfen!
Mir wurde mit Wirkung zum 19.10.2021 die Stromlieferung seitens Immergrün gekündigt.
Immer grün hat in der 1. Abrechnung den Sofort- und Neukundenbonus ignoriert. Auf meine eigene Anforderungsmailan Immergrün kam nur eine allgemeinde Standartablehnung als Antwort.
Erst nach Versand der Vorlage dieser Seite erhielt ich aktuell eine geänderte Abrechnung mit der Berücksichtigung von Sofort- und Neukundenbonus. Bei mir war der Unterschied knapp 200 EUR.
Ich habe mich gefreut. Vielen Dank an diese Seite!
Wir können die negativen Bewertungen vollumfänglich bestätigen. Am 10.10.2021 Mitteilung über Einstellen der Strombelieferung zum 19.10.2021! Wäre ausreichend Zeit einen neuen Anbieter zu suchen. Am 30.11.2021 Schlussrechnung mit Rechnungsguthaben, dessen Auszahlung „zeitnah“ erfolgen sollte. Nach Erinnerung Mitteilung wäre angewiesen. Nach weiterer Erinnerung fragt man uns nach der Bankverbindung. Seit dem verweigert immergrün die Auszahlung mit immer neuen Ausreden. Hätten unsere Bankverbindung nicht! Haben Abschläge aber über SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Unseriöses Unternehmen. Nie wieder!!! Darf man eigentlich „kriminell“ sagen?
Meinen Vertrag (Gas) hatte immergrün zu Mitte Oktober gekündigt. Ich war dann bis Ende 2021 beim Grundversorger. Immergrün hatte mir geschrieben, dass sie den Differenzbetrag übernehmen. Diesen habe ich nach Vorlage der Rechnung des Grundversorgers errechnet und bei immergrün angefordert, seit heute ist das Geld auf dem Konto. Also Ärger und Sorge, aber im Endeffekt keinen Verlust gehabt.
Meine Erfahrungen mit immergrün sind katastrophal. Ich habe ein Guthaben von 803 EURO, da meine Abschläge zu hoch waren. Seit Dezember 21 wird mir dieses Guthaben nicht ausbezahlt. Ich habe immergrün mehrfach schriftlich angemahnt und Fristen gesetzt. Auf meine Schreiben reagiert niemand. Die letzte Abschlagszahlung habe ich rückgebucht, hier hat immergrün interessanterweise sofort per E-Mail reagiert und den Betrag angemahnt. Telefonisch ist immergrün grundsätzlich gar nicht zu erreichen. Nach 31 min fliegt man aus der Warteschleife. Jetzt habe ich eine weitere Endabrechnung bekommen, aus welcher hervorgeht, ich hätte mein Guthaben am 15.12.2021 ausgezahlt bekommen, was aber gar nicht stimmt.
Ich weiß nicht, ob ich jetzt zum Anwalt gehen soll, oder wie ich sonst an mein Guthaben kommen soll.
Hallo Frau Gerst,
ich hatte auch lange auf die Rückzahlung meines Guthabens gewartet. An Ihrer Stelle würde ich noch einmal schriftlich die Rückzahlung anmahnen unter Fristsetzung und Verweis auf Verzinsung (ich glaube es waren 5% über Basiszins). Danach ging es bei mir „relativ“ schnell. Ihr Betrag ist sicher nicht unerheblich, sodass ein Gang zum Anwalt nach Verstreichen der Frist sicher ratsam ist.
Ferner können Sie auch über eine Strafanzeige wegen Betrugs nachdenken, aber auch dazu kann Sie dann ein Anwalt besser beraten.
Freundliche Grüße
Hallo Frau Gerst, das ist genau das immer gleiche Vorgehen von Immergrün. Ich habe daher ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle eröffnet, danach kam prompt die Auszahlung des Guthabens und im nächsten Schritt der Bonus. Im Rahmen der Schlichtung habe ich gerade die entsprechende Forderung auf Schadensersatz gestellt.
Vielleicht hilft ihnen meine Erfahrung weiter, so dass sie die endlose Zermürbungstaktik von Immergrün umdrehen und Schritt für Schritt ihre Rechte, über den Weg Schlichtungsstelle, einfordern können. Viel Erfolg.
Genau die selbe Vorgehensweise von Immergrün bei mir!
Hallo,
ich kann nichts von dem bestätigen was auf dieser Seite ausgeführt wird. Lange bin ich schon Kunde bei Immergrün, ohne Probleme.
Sollte ich die Ausnahme sein und alle anderen die Regel?
Oder führt hier eine Person einen Rachefeldzug gegen Immergrün und sammelt hinter sich eine kleine Schar von Gleichen?
So schade, dass Heinz Erhardt diesen Kommentar nicht mehr lesen kann. Was hätte er für eine Freude. Sicher müsste er sich vor lauter lachen den Bauch halten und würde sagen,
lieber Herr Werner Weber, zu diesem Kommentar bleibt mir nur mein Spruch
„EIN SCHELM DER BÖSES DABEI DENKT!“
Viele Grüße an immergrün
Ich habe im Oktober eine Kündigung bekommen und im November die Stromabrechnung per Email mit Guthaben zugeschickt bekommen. Das Geld wurde bis jetzt nicht auf mein Konto überwiesen.
Was ein Laden, echt unfassbar. Fordern in der Endabrechnung horrende Summen über 300 Euro. Wofür schreibt dieses Unternehmen nicht. Sondern nennt diesen Posten einfach ext. Verzugskosten. Ignorieren einfach säntliche Anfragen und verweisen auf ihr Inkassounternehmen, für welches sie das Geld scheinbar eintreiben wollen. 2 Monate vorher war das Kundenkonto noch nicht im Minus. Eigentlich sollte ich einen Betrag wieder bekommen nach der Kündigung. Das Inkassounternehmen weiß auch nichts von diesem Posten. immergrün mahnt fröhlich weiter, geht auf sämtliche Anfragen und Widersprüche nicht ein. Schlichtungsstelle ist eingeschaltet, Immergrün hat auch dies bis jetzt komplett ignoriert und diese Forderung einfach wieder an ihr Inkasso abgegeben. Diese mahnen natürlich auch fröhlich weiter und ignorieren auch sämtliche Anfragen worum es sich überhaupt handeln soll. Telefonisch erreichbar ist sowieso niemand und die Inkassoschreiben kommen nur per E-Mail, plötzlich auch nur noch im Spam Ordner, obwohl hier schon Schriftwechsel statt gefunden hat. Keine Ahnung wie lange das gehen soll, seit November geht es nun hin und her und dieses Unternehmen ist einfach nicht erreichbar, nur Mahnungen und Inkassoschreiben können sie schicken.
Schön für Sie, das es bei Ihnen keine Probleme gibt..
Die Medien + Bundesnetzagentur+ Verbraucherzentralen sagen was anderes!? Und die zigtausende Verbraucher auch!
Ich frage mich auch, wenn man mit seinem Versorger zufrieden ist , wie kommt man auf diese Seite… 😉
Hallo liebe Geschädigten, die nächste Runde ist angesagt. Mein Vertrag wird bis Vertragsende weitergeführt. Angeblich mit systembedingten neuem Vertrag und neuer Lastschrift. Gleichzeitig das nächste, wenn auch höhere, aber immer noch lächerliche Schadenersatzangebot. Sie versuchen es also immer weiter mit allen Möglichkeiten den Vertrag zu beenden. Also hartnäckig bleiben und erst für das Vertragsende einen neuen Versorger suchen.
Hier meine aktuelle Korrespondenz:
Sehr geehrte Frau nn,
Ihr Kundengebaren ist wirklich immer wieder ein interessantes Szenario um Kunden loszuwerden.
Sie hätten sich all die Bemühungen mich aus dem Vertrag zu drängen sparen können, aber Ihre zahlreichen Versuchen waren es wohl bei anderen Kunden wert und erfolgreich.
Auch Ihre nicht genau definierte Schadensersatzpauschale nunmehr in Höhe von 188,13€ ist bei den aktuellen Versorgerpreisen ein Witz.
Aber vielen Dank für die Bestätigung des Vertragsendes 31.05.2022.
Der Grundversorger hat sich bisher nicht gemeldet und ich denke, dass Sie meine Belieferung bisher nicht eingestellt haben um gegebenenfalls hohe Schadensersatzzahlungen zu vermeiden.
Insofern können Sie verwaltungstechnisch machen was Sie wollen. Ich habe weiterhin ein rechtsgültiges ungekündigtes Vertragsverhältnis mit Ihnen bis zum 31.05.2022 und werde auch keinen irgendwie gestalteten neuen Vertrag mit Ihnen abschließen.
Ich habe mein bisheriges Sepamandat-Lastschrift nach Ihren ersten Aktionen widerrufen und werde auch definitiv kein neues Mandat erteilen. Das können Sie sich sparen. Ich werde weiterhin die bisherige Abschlagszahlung überweisen, auch wenn sie aufgrund der Preisbindung und bisherigen Verbrauchskosten noch zu hoch ist. Die vertraglich gültigen Preise habe ich gerichtsfest dokumentiert und gespeichert.
Es ist wirklich interessant wie Sie seit nunmehr 5 Monaten mit immer wieder neuen Ideen versuchen Ihr unternehmerisches Risiko auf die Kunden abzuwälzen.
Unannehmlichkeiten befürchte ich nicht, Sie machen dies doch schon seit 5 Monaten !
Merken Sie nicht, dass Sie sich das bei mir sparen können ? Versuchen Sie es doch weiterhin bei den anderen Kunden diese zu übervorteilen. vielleicht haben sie da mehr Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Boettcher
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 um 13:57 Uhr
„Von: [email protected]
Sehr geehrter Herr Boettcher,
wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie unser Angebot auf Schadensersatz wegen der vorgenommenen Sonderkündigung wie wir es Ihnen in den letzten Tagen unterbreitet hatten, nicht annehmen möchten. Sie wünschen die Fortbelieferung zu den ursprünglichen Konditionen. Hierum werden wir uns nun kümmern.
In Einzelfällen ist aus technischen Gründen keine nahtlose Belieferung in einem Fortsetzungsvertrag möglich. Dann werden Sie zwischenzeitlich von Ihrem örtlichen Grundversorger im Rahmen der dortigen Ersatzversorgung beliefert. Um einen Ausgleich für eventuelle Mehrkosten hierdurch bei uns geltend zu machen, reichen Sie uns bitte die Rechnung sowie den Zahlungsnachweis zur Prüfung ein.
Sollte wie geschildert Ihr Vertrag also bereits systemseitig abgewickelt worden ist, haben wir für Sie einen neuen Vertrag, zu den ursprünglichen Konditionen, einzurichten. Sie erhalten hierzu in den nächsten Tagen ein neues Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Zudem erhalten sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Aufgrund der Neuanlage ändert sich auch die Mandatsreferenz für Sie. Dieses schicken Sie uns bitte zeitnah zurück. Alternativ wären Sie Selbstzahler bzw. Überweiser.
Schon jetzt möchten wir Sie außerdem informieren, dass wir Ihren Vertrag nicht über den Mindestzeitraum hinaus fortführen werden. Vertragsgemäß endet Ihre Belieferung dann zum Ablauf des 31.05.2022, ohne dass es einer weiteren Kündigung durch uns bedarf.
Wir halten uns zudem nach wie vor an das Angebot einer Schadensersatzpauschale gebunden. Falls Sie zukünftig doch lieber einem anderen Versorger ihr Vertrauen schenken wollen oder weitere Unannehmlichkeiten bei der Versorgung durch immergrün! befürchten, antworten Sie gerne direkt auf diese Mail. Den Zahlbetrag der Pauschale würden wir nunmehr auf EUR 188,13 erhöhen können. Sofern Sie hieran Interesse haben, melden Sie sich gerne bis zum 20.01.2022 bei uns zurück. Wir können Ihnen dann zusagen, dass Sie Ihre Schlussrechnung mit Berücksichtigung der Pauschale innerhalb von 5 Tagen erhalten. Guthaben werden dann parallel ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
nn
Team Kundenzufriedenheit“
Hallo Herr Boetcher,
wir haben ähnliches Thematiken mit immergrün.
Kann man mit Ihnen irgendwie in Kontakt treten?
Wir haben heute eine weiteres Schreiben an immergrün gesendet, mal schauen…
Hallo,
November letzten Jahres erhielt ich von immergrün die Information, dass mein Abschlag erhöht werde (ohne Info darüber, inwieweit sich der Preis für den Strom erhöht). Auf Nachfrage, wie genau sich der Preis pro KW/h erhöht, wurde mir direkt gekündigt (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist). Laut Schlussrechnung, die Mitte Dezember per Mail kam, soll ich „zeitnah“ 43 Euro zurückerhalten. Bis heute (einen Monat später) habe ich jedoch kein Geld erhalten. Telefonisch ist auch nach 30 Minuten Warteschlange niemand zu erreichen und auf meine E-Mails wird nicht reagiert. Was kann ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?
VG
Mahnen Sie die Guthabenauszahlung schnellstmöglich schriftlich an (vergessen Sie die Hotline, vergeudete Lebenszeit). Am besten per E-Mail und Brief (Einschreiben Einwurf) gleichzeitig.
Schreiben Sie in den Betreff das Wort „Verbraucherbeschwerde“ und setzten Sie dem Anbieter eine Frist von 4 Wochen. Drohen Sie dem Anbieter schriftlich an, dass Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden, wenn das Guthaben nicht innerhalb der gesetzten Frist eingegangen ist.
Hallo Hr. Moeschler!
Hilft uns dieser Antrag der Verbraucherzentrale per einstweiliger Verfügung unsere Schadensersatzansprüche (Preisgarantie) jetzt besser durchzusetzen? Mein Gasvertrag wäre ja noch bis 08/2022 gelaufen…
LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)
Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht (LG) Köln dem Leverkusener Strom- und Gasanbieter „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG) per einstweiliger Verfügung die Erhöhung von Abschlagszahlungen sowie Belieferungsstopps für Strom- und Gaskund:innen der Marke „immergrün“ untersagt.
Mir wurde von immergrün schon 2mal die Auszahlung meines Guthabens per Email bestätigt aber das Geld geht einfach nicht auf meinem Konto ein.
Wichtig ist, dass Sie schriftlich mahnen. Nutzen Sie dazu meine Musterschreiben. Folgen Sie dann den dort beschriebenen Lösungsweg. Wenn Unternehmen nicht reagieren, können Sie notfalls die Schlichtungsstelle einschalten.
Kann ich lastschrift zuruckgeben um mein bonus teilweise zuruck zu bekommen .Immergrün reagiert nicht. Mein vertag habe ich wegen preiserhörung gekundigt und ein Email bestätigung erhalten.
Mfg
S.Vip
Die Firma ist nicht korrekt, ich habe meine Bonus nichts, bekommen, trotz al das one vorher Ankündigung hamdi abschiläge erhöht. Ich habe sonderkündigung geschickt noch keine Antwort.
Habe ebenfalls Probleme mit Immergrün. Den Vertrag hatte ich gekündigt wegen Preiserhöhung,
die Schlussabrechnung kam per 4.11.2021, das Guthaben von 300,70€ sollte zeitnah überwiesen werden. Ist aber bis zum 10.12.2021 trotz Anmahnung nicht eingegangen.
Wurde zum 19.11 gekündigt , bekam gerade Mahnung über 1,92 € anschlag November, äh ich hatte den überteuerten Abschlag bereits zum 1 nov bezahlt . Habe nun email geschrieben… mit der Androhung eines Rechtsanwalts
Auf vorhergehende emails gab es nie antworten.
Mir wurde von immergrün schon 2mal die Auszahlung meines Guthabens per Email bestätigt aber das Geld geht einfach nicht auf meinem Konto ein.
Habe von immergrün eine Erhöhung der Stromkosten um 138 % ( in Worten Hundertachtunddreisig ) erhalten. Habe sofort gekündigt. Befinde mich z.Zt. im Wechsel.
Leider huldigen die Medien RWE bzgl. der Milliardengewinne
Niemals mehr RWE
RWE AG ungleich Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
Für meinen Privathaushalt ging ich einen 12monatigen Vertrag mit 4200kw/h bei idealenergie ein. Mir wurde eine Abschlagszahlung von 102,-Euro zugesichert . Nach ablauf von 8 Monaten wurde ohne Ankündigung meine Abschlagszahlung auf 167,-Euro angehoben . Trotz versuch telefonisch und per e-mail jemand bei idealenergie zu ereichen bekam ich keine antwort . Habe umgehend die Abschlagzahlung storniert und den Vertraglich festgestzten Betrag überwiesen . Bis zum heutigen Tag keine Reaktion ( ist jetzt 3 Wochen her ).