208 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. kommt man bei immergrün aus dem Vertrag raus ?
    Verlauf : 31.10.2020 mtl. Abschlag bei ca.4500-5000kwh 147 Euro mtl.
    31.10.2021 mtl. +189Nachzahlung und 280Euro mtl. Abschlag
    31.10.2022 mtl.380 Euro Abschlag bei 1000kwh weniger Verbrauch.
    leider ist ein schreiben von immergrün von meinem Vater (Rentner) bei mir auf dem Rechner am 16.8.2022 per Email untergegangen. Somit haben wir auf die Preiserhöhung 2022.10 nicht reagieren können. Er ist seit 2016 bei immergrün. Bei der Preisgestalltung geht immergrün immer noch von 6000kwh vom Vorjahr aus obwohl der Stromverbrauch in einem Jahr um 1000kwh gesenkt wurde .
    kann man ein Sonderkündigungsrecht dursetzten?Automatische Vertragszeit ist leider am 31.10.2022 neu.
    Mfg
    Joachim

    1. @Joachim Fritzen

      Anbieter müssen die Preisänderungen Ihren Kunden mitteilen und zwar in der Regel per Brief. Eine E-Mail genügt nur dann, wenn der Kunde dem Anbieter erlaubt hat, ihn auf diesem Weg zu kontaktieren. Ob dies der Fall ist, können Sie dem Vertrag selbst und in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB des Anbieters nachlesen.

      Die Einstellung in ein KUNDENPORTAL genügt nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht. In einem solchen Fall kann der Verbraucher geltend machen, die Mitteilung nicht erhalten zu haben. Die Preisänderung muss in der Sonderversorgung einen Monat vorher mitgeteilt werden.

      Der Verbraucher kann sein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT nur wahrnehmen, wenn er auch von der Preiserhöhung erfährt. Den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung muss der Energieanbieter beweisen. Wenn dem Verbraucher die Preiserhöhung nicht zugegangen ist, hat er ebenfalls nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Erhöhung erfährt.

      Nachdem Sie von der Preiserhöhung erst jetzt erfahren haben, können Sie natürlich auch erst jetzt Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben. Zudem sollten Sie die PREISERHÖHUNG rein vorsorglich ANFECHTEN.

      Musterschreiben für beide Fälle (Sonderkündigung und Anfechtung) finden Sie hier im Forum.

      Das ist meine persönliche Meinung.

    1. @Natalija Volkova

      Einer zu HOHEN Abschlagsforderung können Sie widersprechen. Hierzu können Sie die von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben verwenden.

  2. Sehr schlechte Erfahrung mit Immergrün. Preiserhöhungen nicht mitgeteilt, Hunderte Euro Nachforderung, wir haben widersprochen und Guthaben auf Grundlage der vereinbarten Preise vorgerechnet und abgefordert, sowie Kündigung erklärt, vorsichtshalber Einzugsermächtigung entzogen, Immergrün hat eiskalt die (unberechtigte )Nachforderung trotzdem abgebucht und Kündigung ignoriert. Angeblich hätten sie alles richtig gemacht. Was für ein mieses Geschäftsgebahren, unfassbar.

    1. @Veron Piece

      Haben Sie Ihren Widerspruch und ihre Kündigung dem Versorger per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen? Falls ja, können Sie den Zugang Ihres Widerspruchs und Ihrer Kündigung nachweisen.

      Wenn der Versorger nach VIER Wochen auf Widerspruch und Kündigung nicht reagiert hat, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

      Die UNBERECHTIGTE Nachforderung können Sie per RÜCKLASTSCHRIFT zurückbuchen lassen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  3. Hallo,
    habe jetzt eine Erhöhung um 200 Prozent. Im November schon um das doppelte und eine Nachzahlung im März von 1600€.
    Wollte wechseln, die lassen mich
    nicht weil es sich um ein Jahr verlängert hätte!! Sie haben keine Ankündigung von Preiserhöhung gemacht, sondern es einfach vom Konto abgebucht. Jetzt kommt vom Inkasso ein Schreiben zu Zahlungsaufforderung. Nach meinem Anruf heißt es entweder zahlen oder ein Schufa Eintrag .
    Ganz unverschämt abgezockt.
    Bei der Suche nach Anbietern wurde vom Immergrün nicht gewarnt erst jetzt habe ich diesen Beitrag entdeckt. Dies muss sofort erscheinen wenn nach Anbietern gesucht wird,damit anderen dies nicht passiert!!!
    Jetzt ist noch meine einzige Hoffnung, das ein Anwalt helfen kann. Denn die könne erhöhen solange sie wollen!!!

  4. Die Infos auf dieser Seite von Herrn Dr. Moeschler helfen!

    Mir wurde mit Wirkung zum 19.10.2021 die Stromlieferung seitens Immergrün gekündigt.
    Immer grün hat in der 1. Abrechnung den Sofort- und Neukundenbonus ignoriert. Auf meine eigene Anforderungsmailan Immergrün kam nur eine allgemeinde Standartablehnung als Antwort.

    Erst nach Versand der Vorlage dieser Seite erhielt ich aktuell eine geänderte Abrechnung mit der Berücksichtigung von Sofort- und Neukundenbonus. Bei mir war der Unterschied knapp 200 EUR.

    Ich habe mich gefreut. Vielen Dank an diese Seite!

  5. Wir können die negativen Bewertungen vollumfänglich bestätigen. Am 10.10.2021 Mitteilung über Einstellen der Strombelieferung zum 19.10.2021! Wäre ausreichend Zeit einen neuen Anbieter zu suchen. Am 30.11.2021 Schlussrechnung mit Rechnungsguthaben, dessen Auszahlung „zeitnah“ erfolgen sollte. Nach Erinnerung Mitteilung wäre angewiesen. Nach weiterer Erinnerung fragt man uns nach der Bankverbindung. Seit dem verweigert immergrün die Auszahlung mit immer neuen Ausreden. Hätten unsere Bankverbindung nicht! Haben Abschläge aber über SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Unseriöses Unternehmen. Nie wieder!!! Darf man eigentlich „kriminell“ sagen?

  6. Meinen Vertrag (Gas) hatte immergrün zu Mitte Oktober gekündigt. Ich war dann bis Ende 2021 beim Grundversorger. Immergrün hatte mir geschrieben, dass sie den Differenzbetrag übernehmen. Diesen habe ich nach Vorlage der Rechnung des Grundversorgers errechnet und bei immergrün angefordert, seit heute ist das Geld auf dem Konto. Also Ärger und Sorge, aber im Endeffekt keinen Verlust gehabt.

  7. Meine Erfahrungen mit immergrün sind katastrophal. Ich habe ein Guthaben von 803 EURO, da meine Abschläge zu hoch waren. Seit Dezember 21 wird mir dieses Guthaben nicht ausbezahlt. Ich habe immergrün mehrfach schriftlich angemahnt und Fristen gesetzt. Auf meine Schreiben reagiert niemand. Die letzte Abschlagszahlung habe ich rückgebucht, hier hat immergrün interessanterweise sofort per E-Mail reagiert und den Betrag angemahnt. Telefonisch ist immergrün grundsätzlich gar nicht zu erreichen. Nach 31 min fliegt man aus der Warteschleife. Jetzt habe ich eine weitere Endabrechnung bekommen, aus welcher hervorgeht, ich hätte mein Guthaben am 15.12.2021 ausgezahlt bekommen, was aber gar nicht stimmt.
    Ich weiß nicht, ob ich jetzt zum Anwalt gehen soll, oder wie ich sonst an mein Guthaben kommen soll.

    1. Hallo Frau Gerst,

      ich hatte auch lange auf die Rückzahlung meines Guthabens gewartet. An Ihrer Stelle würde ich noch einmal schriftlich die Rückzahlung anmahnen unter Fristsetzung und Verweis auf Verzinsung (ich glaube es waren 5% über Basiszins). Danach ging es bei mir „relativ“ schnell. Ihr Betrag ist sicher nicht unerheblich, sodass ein Gang zum Anwalt nach Verstreichen der Frist sicher ratsam ist.
      Ferner können Sie auch über eine Strafanzeige wegen Betrugs nachdenken, aber auch dazu kann Sie dann ein Anwalt besser beraten.

      Freundliche Grüße

    2. Hallo Frau Gerst, das ist genau das immer gleiche Vorgehen von Immergrün. Ich habe daher ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle eröffnet, danach kam prompt die Auszahlung des Guthabens und im nächsten Schritt der Bonus. Im Rahmen der Schlichtung habe ich gerade die entsprechende Forderung auf Schadensersatz gestellt.
      Vielleicht hilft ihnen meine Erfahrung weiter, so dass sie die endlose Zermürbungstaktik von Immergrün umdrehen und Schritt für Schritt ihre Rechte, über den Weg Schlichtungsstelle, einfordern können. Viel Erfolg.

  8. Hallo,
    ich kann nichts von dem bestätigen was auf dieser Seite ausgeführt wird. Lange bin ich schon Kunde bei Immergrün, ohne Probleme.
    Sollte ich die Ausnahme sein und alle anderen die Regel?
    Oder führt hier eine Person einen Rachefeldzug gegen Immergrün und sammelt hinter sich eine kleine Schar von Gleichen?

    1. So schade, dass Heinz Erhardt diesen Kommentar nicht mehr lesen kann. Was hätte er für eine Freude. Sicher müsste er sich vor lauter lachen den Bauch halten und würde sagen,
      lieber Herr Werner Weber, zu diesem Kommentar bleibt mir nur mein Spruch
      „EIN SCHELM DER BÖSES DABEI DENKT!“

      Viele Grüße an immergrün

    2. Ich habe im Oktober eine Kündigung bekommen und im November die Stromabrechnung per Email mit Guthaben zugeschickt bekommen. Das Geld wurde bis jetzt nicht auf mein Konto überwiesen.

      1. Was ein Laden, echt unfassbar. Fordern in der Endabrechnung horrende Summen über 300 Euro. Wofür schreibt dieses Unternehmen nicht. Sondern nennt diesen Posten einfach ext. Verzugskosten. Ignorieren einfach säntliche Anfragen und verweisen auf ihr Inkassounternehmen, für welches sie das Geld scheinbar eintreiben wollen. 2 Monate vorher war das Kundenkonto noch nicht im Minus. Eigentlich sollte ich einen Betrag wieder bekommen nach der Kündigung. Das Inkassounternehmen weiß auch nichts von diesem Posten. immergrün mahnt fröhlich weiter, geht auf sämtliche Anfragen und Widersprüche nicht ein. Schlichtungsstelle ist eingeschaltet, Immergrün hat auch dies bis jetzt komplett ignoriert und diese Forderung einfach wieder an ihr Inkasso abgegeben. Diese mahnen natürlich auch fröhlich weiter und ignorieren auch sämtliche Anfragen worum es sich überhaupt handeln soll. Telefonisch erreichbar ist sowieso niemand und die Inkassoschreiben kommen nur per E-Mail, plötzlich auch nur noch im Spam Ordner, obwohl hier schon Schriftwechsel statt gefunden hat. Keine Ahnung wie lange das gehen soll, seit November geht es nun hin und her und dieses Unternehmen ist einfach nicht erreichbar, nur Mahnungen und Inkassoschreiben können sie schicken.

    3. Schön für Sie, das es bei Ihnen keine Probleme gibt..
      Die Medien + Bundesnetzagentur+ Verbraucherzentralen sagen was anderes!? Und die zigtausende Verbraucher auch!
      Ich frage mich auch, wenn man mit seinem Versorger zufrieden ist , wie kommt man auf diese Seite… 😉

  9. Hallo liebe Geschädigten, die nächste Runde ist angesagt. Mein Vertrag wird bis Vertragsende weitergeführt. Angeblich mit systembedingten neuem Vertrag und neuer Lastschrift. Gleichzeitig das nächste, wenn auch höhere, aber immer noch lächerliche Schadenersatzangebot. Sie versuchen es also immer weiter mit allen Möglichkeiten den Vertrag zu beenden. Also hartnäckig bleiben und erst für das Vertragsende einen neuen Versorger suchen.
    Hier meine aktuelle Korrespondenz:
    Sehr geehrte Frau nn,
    Ihr Kundengebaren ist wirklich immer wieder ein interessantes Szenario um Kunden loszuwerden.
    Sie hätten sich all die Bemühungen mich aus dem Vertrag zu drängen sparen können, aber Ihre zahlreichen Versuchen waren es wohl bei anderen Kunden wert und erfolgreich.
    Auch Ihre nicht genau definierte Schadensersatzpauschale nunmehr in Höhe von 188,13€ ist bei den aktuellen Versorgerpreisen ein Witz.
    Aber vielen Dank für die Bestätigung des Vertragsendes 31.05.2022.
    Der Grundversorger hat sich bisher nicht gemeldet und ich denke, dass Sie meine Belieferung bisher nicht eingestellt haben um gegebenenfalls hohe Schadensersatzzahlungen zu vermeiden.
    Insofern können Sie verwaltungstechnisch machen was Sie wollen. Ich habe weiterhin ein rechtsgültiges ungekündigtes Vertragsverhältnis mit Ihnen bis zum 31.05.2022 und werde auch keinen irgendwie gestalteten neuen Vertrag mit Ihnen abschließen.
    Ich habe mein bisheriges Sepamandat-Lastschrift nach Ihren ersten Aktionen widerrufen und werde auch definitiv kein neues Mandat erteilen. Das können Sie sich sparen. Ich werde weiterhin die bisherige Abschlagszahlung überweisen, auch wenn sie aufgrund der Preisbindung und bisherigen Verbrauchskosten noch zu hoch ist. Die vertraglich gültigen Preise habe ich gerichtsfest dokumentiert und gespeichert.
    Es ist wirklich interessant wie Sie seit nunmehr 5 Monaten mit immer wieder neuen Ideen versuchen Ihr unternehmerisches Risiko auf die Kunden abzuwälzen.
    Unannehmlichkeiten befürchte ich nicht, Sie machen dies doch schon seit 5 Monaten !
    Merken Sie nicht, dass Sie sich das bei mir sparen können ? Versuchen Sie es doch weiterhin bei den anderen Kunden diese zu übervorteilen. vielleicht haben sie da mehr Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Boettcher

    Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 um 13:57 Uhr
    „Von: [email protected]
    Sehr geehrter Herr Boettcher,
    wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie unser Angebot auf Schadensersatz wegen der vorgenommenen Sonderkündigung wie wir es Ihnen in den letzten Tagen unterbreitet hatten, nicht annehmen möchten. Sie wünschen die Fortbelieferung zu den ursprünglichen Konditionen. Hierum werden wir uns nun kümmern.
    In Einzelfällen ist aus technischen Gründen keine nahtlose Belieferung in einem Fortsetzungsvertrag möglich. Dann werden Sie zwischenzeitlich von Ihrem örtlichen Grundversorger im Rahmen der dortigen Ersatzversorgung beliefert. Um einen Ausgleich für eventuelle Mehrkosten hierdurch bei uns geltend zu machen, reichen Sie uns bitte die Rechnung sowie den Zahlungsnachweis zur Prüfung ein.
    Sollte wie geschildert Ihr Vertrag also bereits systemseitig abgewickelt worden ist, haben wir für Sie einen neuen Vertrag, zu den ursprünglichen Konditionen, einzurichten. Sie erhalten hierzu in den nächsten Tagen ein neues Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Zudem erhalten sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Aufgrund der Neuanlage ändert sich auch die Mandatsreferenz für Sie. Dieses schicken Sie uns bitte zeitnah zurück. Alternativ wären Sie Selbstzahler bzw. Überweiser.
    Schon jetzt möchten wir Sie außerdem informieren, dass wir Ihren Vertrag nicht über den Mindestzeitraum hinaus fortführen werden. Vertragsgemäß endet Ihre Belieferung dann zum Ablauf des 31.05.2022, ohne dass es einer weiteren Kündigung durch uns bedarf.
    Wir halten uns zudem nach wie vor an das Angebot einer Schadensersatzpauschale gebunden. Falls Sie zukünftig doch lieber einem anderen Versorger ihr Vertrauen schenken wollen oder weitere Unannehmlichkeiten bei der Versorgung durch immergrün! befürchten, antworten Sie gerne direkt auf diese Mail. Den Zahlbetrag der Pauschale würden wir nunmehr auf EUR 188,13 erhöhen können. Sofern Sie hieran Interesse haben, melden Sie sich gerne bis zum 20.01.2022 bei uns zurück. Wir können Ihnen dann zusagen, dass Sie Ihre Schlussrechnung mit Berücksichtigung der Pauschale innerhalb von 5 Tagen erhalten. Guthaben werden dann parallel ausgezahlt.
    Mit freundlichen Grüßen
    nn
    Team Kundenzufriedenheit“

    1. Hallo Herr Boetcher,
      wir haben ähnliches Thematiken mit immergrün.
      Kann man mit Ihnen irgendwie in Kontakt treten?
      Wir haben heute eine weiteres Schreiben an immergrün gesendet, mal schauen…

  10. Hallo,

    November letzten Jahres erhielt ich von immergrün die Information, dass mein Abschlag erhöht werde (ohne Info darüber, inwieweit sich der Preis für den Strom erhöht). Auf Nachfrage, wie genau sich der Preis pro KW/h erhöht, wurde mir direkt gekündigt (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist). Laut Schlussrechnung, die Mitte Dezember per Mail kam, soll ich „zeitnah“ 43 Euro zurückerhalten. Bis heute (einen Monat später) habe ich jedoch kein Geld erhalten. Telefonisch ist auch nach 30 Minuten Warteschlange niemand zu erreichen und auf meine E-Mails wird nicht reagiert. Was kann ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?

    VG

    1. Mahnen Sie die Guthabenauszahlung schnellstmöglich schriftlich an (vergessen Sie die Hotline, vergeudete Lebenszeit). Am besten per E-Mail und Brief (Einschreiben Einwurf) gleichzeitig.

      Schreiben Sie in den Betreff das Wort „Verbraucherbeschwerde“ und setzten Sie dem Anbieter eine Frist von 4 Wochen. Drohen Sie dem Anbieter schriftlich an, dass Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden, wenn das Guthaben nicht innerhalb der gesetzten Frist eingegangen ist.

  11. Hallo Hr. Moeschler!

    Hilft uns dieser Antrag der Verbraucherzentrale per einstweiliger Verfügung unsere Schadensersatzansprüche (Preisgarantie) jetzt besser durchzusetzen? Mein Gasvertrag wäre ja noch bis 08/2022 gelaufen…

    LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)

    Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht (LG) Köln dem Leverkusener Strom- und Gasanbieter „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG) per einstweiliger Verfügung die Erhöhung von Abschlagszahlungen sowie Belieferungsstopps für Strom- und Gaskund:innen der Marke „immergrün“ untersagt.

  12. Mir wurde von immergrün schon 2mal die Auszahlung meines Guthabens per Email bestätigt aber das Geld geht einfach nicht auf meinem Konto ein.

  13. Kann ich lastschrift zuruckgeben um mein bonus teilweise zuruck zu bekommen .Immergrün reagiert nicht. Mein vertag habe ich wegen preiserhörung gekundigt und ein Email bestätigung erhalten.

    Mfg
    S.Vip

  14. Die Firma ist nicht korrekt, ich habe meine Bonus nichts, bekommen, trotz al das one vorher Ankündigung hamdi abschiläge erhöht. Ich habe sonderkündigung geschickt noch keine Antwort.

  15. Habe ebenfalls Probleme mit Immergrün. Den Vertrag hatte ich gekündigt wegen Preiserhöhung,
    die Schlussabrechnung kam per 4.11.2021, das Guthaben von 300,70€ sollte zeitnah überwiesen werden. Ist aber bis zum 10.12.2021 trotz Anmahnung nicht eingegangen.

  16. Wurde zum 19.11 gekündigt , bekam gerade Mahnung über 1,92 € anschlag November, äh ich hatte den überteuerten Abschlag bereits zum 1 nov bezahlt . Habe nun email geschrieben… mit der Androhung eines Rechtsanwalts
    Auf vorhergehende emails gab es nie antworten.

    1. Mir wurde von immergrün schon 2mal die Auszahlung meines Guthabens per Email bestätigt aber das Geld geht einfach nicht auf meinem Konto ein.

  17. Habe von immergrün eine Erhöhung der Stromkosten um 138 % ( in Worten Hundertachtunddreisig ) erhalten. Habe sofort gekündigt. Befinde mich z.Zt. im Wechsel.
    Leider huldigen die Medien RWE bzgl. der Milliardengewinne
    Niemals mehr RWE

  18. Für meinen Privathaushalt ging ich einen 12monatigen Vertrag mit 4200kw/h bei idealenergie ein. Mir wurde eine Abschlagszahlung von 102,-Euro zugesichert . Nach ablauf von 8 Monaten wurde ohne Ankündigung meine Abschlagszahlung auf 167,-Euro angehoben . Trotz versuch telefonisch und per e-mail jemand bei idealenergie zu ereichen bekam ich keine antwort . Habe umgehend die Abschlagzahlung storniert und den Vertraglich festgestzten Betrag überwiesen . Bis zum heutigen Tag keine Reaktion ( ist jetzt 3 Wochen her ).