immergrün Erfahrungen: viele Probleme
Kunden machen negative immergrün Erfahrungen, weil Abschläge & Preise um bis zu 219% erhöht werden.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen immergrün wehren!
immergrün Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
immergrün Erfahrungen (Strom & Gas)
immergrün Strom & Gas: Bewertungen
Im Folgenden erfahren Sie, welche Probleme die Kunden von immergrün bereits hatten und warum Sie bei der Wahl Ihres Anbieters aufpassen sollten.
- Preiserhöhung: >20%, nicht mitgeteilt
- Kündigung: Verträge werden vorzeitig aufgelöst
- Guthaben: nicht ausgezahlt
- Abschlag: zu hoch; werden bei Guthaben nicht reduziert
- Zusatzkosten: Nichterfüllungsschäden / Grundgebühr nach Umzug
immergrün Erfahrungen
Verbraucher berichten über negative Erfahrungen mit immergrün. Kritisiert werden u.A. Preiserhöhungen >20%, fehlende Auszahlung des Guthabens und unerwartete Zusatzkosten (z.B. Nichterfüllungsschäden). Zudem beschweren sich Kunden, dass Verträge vorzeitig gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale mahnte immergrün am 18.10.2021 ab und die Bundesnetzagentur startete ein Aufsichtsverfahren. Auf Trustpilot bewerten Verbraucher immergrün mit ungenügend.
Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit immergrün haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Ausgewählte negative Kommentare auf Verivox: Probleme mit Preisen
Zum Stand 4.6.2021 haben sich Verbraucher in letzter Zeit insb. über Preiserhöhungen auf Verivox beschwert:
- „Nach 3 Monaten eine Preiserhöhung von 39,9%. Nie wieder immer grün!!“ (4.6.2021)
- „preis stimmt nicht mit dem vorab angezeigten preis überein“ (2.6.2021)
- „Immergrün lockt mit sehr attraktiven Einstiegspreisen Kunden an und erhöht nach drei Monaten den Preis auf ein Niveau, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.“ (30.5.2021)
- „Bereits nach wenigen Wochen wurde mir via Mail mitgeteilt, dass sich mein kWh Preis um fast 30%, wegen operativer Preisanpassungen, erhöhen müsse.“ (23.5.2021)
Am besten Sie lesen hierzu meinen Erfahrungsbericht. Kurz zusammengefasst: Ich habe mich gegen eine versteckte 50%-Preiserhöhung wehren wollen, woraufhin der Stromanbieter mich verklagt hat! Nur aufgrund meiner Unerfahrenheit habe ich kein Recht bekommen. Dadurch sind bei mir, neben der Preiserhöhung, noch ca. 250€ an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten angefallen. Schlimmer als der finanzielle Schaden war jedoch der hohe Arbeitsaufwand und meine schlaflosen Nächte, weil ich die Dreistigkeit des Unternehmens nicht glauben konnte und zum ersten Mal vor Gericht geladen war.
Diese Kundenbewertungen sind mit Vorsicht zu genießen. Bei Hotels sind solche Empfehlungsraten leicht überdurchschnittlich. Bei Stromanbietern hingegen nicht.
Ich persönlich lege wenig Wert auf Kundenbewertungen, weil Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten. Dadurch spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider. Die Probleme, die mit dem Stromanbieter jedoch auftreten können, ereignen sich häufig deutlich später, weil der Wechselprozess standarisiert ist. Die gemessene Zufriedenheit der Verbraucher hängt somit davon ab, wer und wann den Verbraucher nach seiner Zufriedenheit fragt. Dies wird in der folgenden Abbildung deutlich. Die Aussagekraft von Kundenbewertungen ist beschränkt. Die Kundenbewertungen auf Trustpilot zeigen, dass Verbraucher unzufrieden mit immergrün Energie! sind. Dies zeigt sich auch anhand der negativen Kommentare unten auf dieser Seite.
Warnungen von Stiftung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest warnt in der Ausgabe test 2/2014 vor drastischen Preiserhöhungen, falschen Abrechnungen, falschen Bonusversprechen und zu hohen Abschlagszahlungen. Insgesamt wird das Unternehmen 365 AG mit der Vertriebsmarken immergrün Energie! GmbH, idealenergie und Meisterstrom als „nicht empfehlenswert“ eingestuft:
„Die Marken der 365 AG bieten auf ihren Websites keine fairen Tarife an. Der Bonus ist zum Teil an seltsame Klauseln geknüpft.“
Der Bund der Energieverbraucher verlieh dem Unternehmen im März 2016 die „trübe Funzel“ für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten.
Gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Nachfolgegesellschaft der 365 AG) liefen im Jahre 2013 insgesamt 447 Verfahren der Schlichtungsstelle Energie (9% aller behandelten Fälle). Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und dass die Verbraucherzentralen mehrmals gegen 365 AG klagten.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete im Jahr 2017 immergrün Energie in der Kategorie Service mit 54%. Damit schneidet das Unternehmen hinsichtlich Service-Qualität unterdurchschnittlich schlecht ab.
Kundenunfreundliche AGBs
Die AGBs des Unternehmens beinhalten Nachteile für Verbraucher (siehe aktuelle AGB-Studie; da AGBs sich laufend ändern können, können einige AGBs entfallen und neue hinzugekommen sein). Es drohen Bonusverweigerungen und Zusatzkosten (z.B. im Falle eines Umzugs droht eine 60€-Pauschale).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert. Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt und einen Vertrag abschließt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen. Bei den Energieversorgern immergrün Energie (Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert. Dass diese Einschränkungen als unzulässig anzusehen sind und dass es sich lohnt als Verbraucher zu wehren, belegt dieser Erfahrungsbericht eines Verbrauchers mit dem Anbieter Fuxx Sparenergie. Das Gericht hat dem Verbraucher Recht gegeben.
Überraschend für Verbraucher und damit unzulässig war die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat genutzt wird die Abnahmestelle, wenn sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.2) Wenn Verbraucher z.B. einen ebay-Handel nebengewerblich führen, dann gewährt das Unternehmen keinen Bonus. Diese Klausel lag in den AGBs (Abruf 28.01.2021) nicht mehr vor. Stattdessen werden Verbraucher i.S.d. § 13 BGB definiert („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. §13 BGB). Insofern dürfen laut aktuellen AGBs von immergrün Kunden ein Nebengewerbe haben und dennoch den Privatkundentarif wählen – vorausgesetzt, der Energieverbrauch für private Zwecke überwiegt.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit immergrün Energie einer anderen Vertriebsmarke von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) widersprochen haben (AGB 9.1; Abruf 28.01.2021).
Überraschend dürfte ferner sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss in den AGBs beschränkt wurde. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden. Diese AGB-Einschränkung lag am 28.01.2021 nicht mehr vor.
Überraschungen drohen Kunden von immergrün Energie bzw. anderen Marken der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) auch dann, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, wird der Bonus voraussichtlich verweigert werden, denn die AGBs schreiben vor, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.“ (AGB 9.4; Abruf: 28.01.2021) Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist branchenuntypisch und wird lediglich von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Idealenergie), immergrün Energie, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon verwendet. Eine weitere Überraschung droht den Kunden von immergrün Energie und der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG), weil im Falle eines Umzugs eine Pauschale i.H.v. 60€ vorgesehen wird. Früher stand dieser Hinweis in der AGB 13.4. In den AGBs vom Stand 28.01.2021 wird lediglich in Ziffer 11.6 auf die Kosten-und Entgeltliste verwiesen. Dort wird „Änderung der Abnahmestelle“ mit 60€ bepreist (Abruf: 28,01.2021). Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese für Verbraucher überraschend sind und deutlich zu hoch bemessen sein dürften.
In früheren AGBs drohten Verbraucher von immergrün Energie im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Der Energieversorger ist berechtigt, einen beim Kunden durch einen Wasserschaden oder ein vergleichbares außerplanmäßiges Ereignis entstehenden Verbrauch mit 45 Cent/kWh brutto abzurechnen“ (AGB 7.4) Zusätzlich besteht die Gefahr, dass eine Zwischenabrechnung in Rechnung gestellt wird. Diese Klausel lag zum Abrufzeitpunkt 28.01.2021 nicht mehr vor. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch aus älteren AGB-Versionen von Enstroga bekannt.
Zuletzt sehen die AGBs der immergrün Energie vor, dass unter gewissen Umständen das Unternehmen im Falle eines Pakettarifs das gesamte Paket bei vorzeitiger Kündigung abrechnen darf (7.3; Abruf: 28.01.2021).
Kunden der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) / immergrün Energie, denen der Bonus verweigert oder Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sich mit Hilfe dieser Internetseite dagegen wehren.
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Als Kunde von immergrün / Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) empfehle ich Ihnen, alle Dokumente vom Versorger genau zu lesen. Ich habe z.B. eine versteckte Preiserhöhung im Kleingedruckten übersehen. Andere Verbraucher haben Preiserhöhungsschreiben ignoriert, weil die Schreiben als Werbeflyer getarnt waren. Zudem kritisieren Verbraucher, dass die Preiserhöhungen überzogen sind, was ebenfalls nicht zulässig ist.
Wenn Ihre Strom- und Gaspreise vor September (und damit vor den Preisexplosionen an den Großhandelspreisen) um mehr als 15% gestiegen sind, dann biete ich Ihnen kostenlose Antwortvorlagen an, mit denen Sie die Preiserhöhung abzuwehren können (folgen Sie bitte diesen Hinweisen). Anbieterübergreifend bestätigen mir Verbraucher, dass sie mit meiner Vorlage ihr Geld zurückholen konnten. Rezensionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 1, 2, 3) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen.
Bei Preiserhöhungen von >15% – vor September 2021, d.h. vor den Preisexplosionen an den Großhandelsmärkten (!) – liegt die Vermutung nahe, dass immergrün Energie gegen geltendes Recht (BGH (VIII ZR 247/17)) und auch gegen seine eigenen AGBs, weil das Unternehmen sich selbst in seinen AGBs verpflichtet, lediglich Kostensteigerungen weiterzugeben. Es darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Da die Beschaffungs- und Betriebskosten des Anbieters nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen, müssten die Betriebskosten geradezu explodiert sein, um die die Erhöhung der Strom- und Gaspreise zu rechtfertigen! Daher schlussfolgere ich, dass das Unternehmen gegen Recht und seine eigenen AGBs verstößt. Ausnahmen können natürlich bestehen, wenn die Strom- und Gaspreise an den Spot-Märken sehr stark steigen, wie z.B. ab September 2021.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von immergrün.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. immergrün setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist immergrün jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (immergrün-Energie GmbH – Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen immergrün zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von immergrün, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass immergün nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
Verbraucher beschweren sich, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde oder gar ignoriert wurde. Entscheidend für Ihren Erfolg ist, ob die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und ob Sie die Kündigung nachweisen können.
Kündigungsfrist ist abgelaufen: Entscheidend ist nun, ob Sie die fristgerechte Kündigung notfalls vor Gericht nachweisen können. Rechtssicher ist letztendlich nur eine postalische Kündigung per Einschreiben. Gerichte haben aber auch schon Kündigungen per E-Mail akzeptiert. In diesen Fällen lohnt es sich, zunächst per E-Mail sein Recht einzufordern. (Wenn Sie die Kündigung nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail versendet haben, könnten Sie eine Online-Beschwerde auf Reclabox in Erwägung ziehen (s.u.).)
Erkennt das Unternehmen Ihre Kündigung noch immer nicht an, haben Sie die Möglichkeit, eine Online-Beschwerde auf Reclabox einzustellen. In 99% der Fälle konnten die Beschwerden so gelöst werden (Stand: 11/2020). Tragen Sie u.A. diese Angaben ein:
- Firma: Immergrün Energie (Deutschland)
- Ort: Köln
- Überschrift: Kündigung nicht anerkannt
- Beschwerdetext: s.o.
- Ihre Forderung: Anerkennung meiner Kündigung
Probleme mit Vertragsende:
immergrün behauptete gegenüber Verbrauchern, dass sie hätten früher kündigen müssen, weil die 12-monatige Vertragslaufzeit bereits mit Vertragsabschluss und nicht erst mit Versorgungsbeginn startet. Diesem Problem habe ich eine extra Seite gewidmet. Details, wie Sie sich wehren können, entnehmen Sie dieser Seite. Ich möchte Ihnen aber schon an dieser Stelle Mut machen. immergrün gibt nach, wie diese Reclabox-Beschwerde bestätigt.
Probleme nach der Kündigung
Nach der Kündigung eines laufenden Vertrags können weitere Probleme auf Sie zukommen. Verbraucher berichteten, dass immergrün nach der Kündigung das SEPA-Lastschriftmandat kündigt. Die Verbraucher müssen dann die Abschläge manuell überweisen. Nicht alle Verbraucher bekommen dies mit, wodurch sie in Zahlungsrückstand geraten. Dies hat die immergrün anscheinend zum Anlass genommen, um Boni zu verweigern oder Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Dies ist natürlich nicht zulässig, wie ich in diesem Beitrag begründet habe.
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 7-tägige Frist.
Betreff: Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x habe ich fristgerecht per E-Mail / Einschreiben gekündigt. Ich kann somit meine Kündigung nachweisen. Leider haben Sie meine Kündigung nicht bestätigt. Ich fordere Sie daher auf, meine Kündigung zu bearbeiten und mir die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich zuzusenden. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Zu hohe Abschlagszahlungen
Verbraucher beschwerten sich, weil immergrün zu hohe Abschläge fordert. Mir sind Fälle bekannt, in denen die voraussichtlichen Jahreskosten durch 11 und nicht durch 12 geteilt wurden. Müssen die Kunden jedoch 12 Abschläge zahlen (siehe Beispiel), dann ist dies meiner Meinung nach nicht zulässig:
Verbraucher müssen nicht in Vorleistung gehen und die Abschläge haben sich lediglich am Vorjahresverbrauch oder anhand der Prognose zu richten. Aufschläge wie diese sind nicht im Gesetz vorgesehen (§13 StromGVV; §41 II EnWG).
Wenn Ihre letzte Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann können Sie in vielen Fällen Ihre Abschlagszahlungen reduzieren. Verwenden Sie hierzu einfach das zuvor erwähnte Tool. Mit meiner Hilfe berechnen Sie in wenigen Minuten die zulässige Abschlagshöhe. Wenn Sie Ihre Abschläge reduzieren wollen, dann folgen Sie diesen praxiserprobten Hinweisen.
Verzug bei Guthabenauszahlung / Schlussrechnung
Wenn eine Abrechnung oder die Guthabenauszahlung sich verspäten sollte, empfehle ich Ihnen zügig zu mahnen. Für die Erstellung der Stromrechnung hat immergrün Energie 6 Wochen Zeit. Danach muss der Stromanbieter Ihr Guthaben umgehend rückerstatten – spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen.
So signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 10-tägige Frist.
Folgen Sie diesen Hinweisen. Dort finden Sie auch eine Antwortvorlage, die Sie ganz bequem per E-Mail an [email protected] versenden können.
Am besten wäre es jedoch, wenn Sie eine verspätete Guthabenauszahlung bereits im Voraus ausschließen, indem Sie per E-Mail bei der Mitteilung des Zählerstandes bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Betreff: Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Zusatzkosten (z.B. bei Umzug / Nichterfüllungsschaden)
Zukünftig rechne ich mit weiteren Beschwerden, die in Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Bereits heute wehren sich Verbraucher erfolgreich gegen unzulässige Nichterfüllungsschäden. Aber auch die Umzugspauschale i.H.v. 60 €, die seit Mitte 2017 in den AGBs aufgenommen wurden, können Gegenstand von zukünftigen Beschwerden sein. Meiner Einschätzung nach ist so eine Pauschale unzulässig.
Folgen Sie den obigen Links und verwenden Sie die dort hinterlegten Textvorlagen. Senden Sie dann Ihre Beschwerde an [email protected]. Wenn immergrün nicht auf Ihre Beschwerde reagiert, dann sollten Sie im nächsten Schritt eine Online-Beschwerde auf Reclabox einstellen. In den meisten Fällen wird die Beschwerde dann gelöst.
Bonus verweigert
Bereits in den AGBs schränkt immergrün die Gewährung des Neukundenbonus ein (siehe Abschnitt Ic). Am häufigsten wird der Neukundenbonus verweigert, wenn der Kunde eine Photovoltaikanlagen / Wäremepumpe unterhält, wenn Strom oder Gas nicht ausschließlich privat genutzt wird, Sie einen Mehrtarifzähler/ Doppelzähler haben oder wenn Sie weniger als 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Weiterführende Hinweise und kostenlose Antwortschreiben, mit denen Sie sich schnell und effizient wehren können, finden Sie hier.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu immergrün
Bitte kontaktieren Sie immergrün nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: immergrün-Energie GmbH
Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Ich halte immergrün für nicht empfehlenswert, da viele Kunden sich über das Unternehmen beschweren, insb. aufgrund von Preiserhöhungen.
Hinter der immergrün-Energie GmbH steckt die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) mit Sitz in Köln. Neben immergrün gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy zum Konzern. Haupteigentümer ist Antoine Beinhoff.
Nein. Es ist nicht bekannt, dass immergrün insolvent ist. Gleichwohl hat immergrün Probleme. Weil das Unternehmen Preis- und Abschlagserhöhungen vorgenommen hat und Kunden vorzeitig gekündigt hat, wurde immergrün stark kritisiert.
Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen wegen den Preiserhöhungen abgemahnt und die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren aufgrund der Abschlagserhöhungen eingeleitet.
- immergrün gehört zu Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
- zum Unternehmen gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy
- Davor gehörte immergrün zu 365 AG (ehemals almado AG)
- Der Kundenservice und weitere Prozesse werden von GfM betreut
- Mahnungen werden von EWD-Inkasso bearbeitet
- Rechtliche Auseinandersetzungen führen die SMB Rechtsanwälte
Der Tarif Spar Klassik Premium 12 sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag um weitere bei 12 Monate. Beim Tarif Urlaubsenergie (Strom) liegt eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vor. Danach verlängert sich der Vertrag um 24 Monate (Stand Februar 2018). Schauen Sie vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lang Ihre Kündigungsrist beträgt.
Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH setzt ihre Mahnungen mit dem Unternehmen EWD-Inkasso durch. Überprüfen Sie, ob die Mahnbescheide nicht überteuert sind. Diesem Thema habe ich einen separaten Beitrag gewidmet. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten schaltet meines Wissen nach immergrün das Unternehmen SMB Rechtsanwälte ein.
Immergrün Energie unterhält ein Online-Portal. Leider beschwerten sich Verbraucher gegenüber immergrün wegen falschen Zählerständen in den Abrechnungen. Ich empfehle daher, dass Sie Ihren Zählerstand per E-Mail über [email protected] übermitteln und zusätzlich Ihrem Stadtwerk. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie den richtigen Zählerstand übermittelt haben.
Laut immergrün AGB (Stand: 18.02.2018) steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu. „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.“
Beim Umzug können für Kunden von immergrün Energie Zusatzkosten anfallen.
- Der Stromanbieter sieht in seinen AGB vor, dass der Kunden dem Unternehmen vier Wochen vor dem Abzugstermin die neue Abnahmestelle sowie das Einzugsdatum und die dazugehörige Zählernummer mitteilt.
- Das Unternehmen sieht in den AGBs ferner eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ vor, die unzulässig sein dürften (siehe hier) . In diesem Fall sollten Sie einen Nachweis über die Kosten des Umzugs verlangen. Dies steht dem Verbraucher laut AGB der Immergrün zu.
- Wenn der Vertrag wegen dem Umzug nicht fortgeführt werden kann, steht dem Unternehmen laut AGB ferner zu, einen Nichterfüllungsschaden einzufordern. Auch dieser dürfte in den meisten Fällen nicht zulässig sein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
ich ärgere mich sooo sehr!!!
Ich habe auch vor paar Tagen diese Erhöhung per E-Mail im Posteingang gehabt.
Erhöhung des monatlichen Abschlags von 217 € auf 673 € (!!!!). Ich war so fix und fertig. Habe dann denen eine Mail geschrieben, da man ja tefelonisch nicht durchkommt.
Ich habe geschrieben, dass ich max. 250 € bezahlen kann. Die haben mir daraufhin u. a. das hier geantwortet:
„Nach erneuter Prüfung der Sachlage können wir Ihnen exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 465,00 €.
Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Versorgung zu den bekannten Bedingungen wieder aufnehmen. Das Angebot ist begrenzt gültig für 72 Stunden ab Erhalt dieser Nachricht. Um es anzunehmen, antworten Sie einfach direkt auf diese E-Mail mit dem Kennwort: „Rabatt30“.
„.
Da habe ich gedacht, hier ist was nicht richtig. Was wäre wenn ich Rabatt90 geantwortet hätte?
Ich habe natürlich nicht mit Rabatt30 auf die Mail geantwortet, sondern habe gefragt, wie ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen kann?
Darauf haben Sie natürlich nicht direkt geantwortet, sondern es kam eine Antwort mit:
„vielen Dank, dass Sie sich mit immergrün! in Verbindung gesetzt haben.
Ihre monatlichen Zahlbeträge wurden wunschgemäß angepasst. Ab dem 15.11.2021 zahlen Sie 217,00 €.“
War erstmal beruhigt. Aber dann kam eben die Ernüchterung. Aufgrund der Kommentare hier, bin ich auch im Portal von immergrün eingestiegen. Siehe da: Auch bei mir liegt ein Schreiben im Portal vom 25.09.2021, das ich nie erhalten habe. Hier steht, dass ab dem 13.11.2021 (also heute!) der Arbeitspreis von 7,00 Cent auf 17,60 Cent erhöht wird!
Wahrscheinlich haben sie auch mich hingehalten, damit ich nicht von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen kann.
Ich bin so maßlos verärgert! Dennoch versuche ich es mit der Sonderkündigung. Per Mail ist bereits raus. Fahre gleich zur Post, um es noch per Einschreiben mit Rückschein auch doppelt abzusichern.
Vielen Dank für den Austausch hier.
Meine Sonderkündigung ist bei immergrün! nun durch.
Am 30.11.2021 startet der Gasvertrag bei meinem Anbieter um die Ecke. Ich mache keine Experimente mehr (Hopping).
Moin Herr Möschler,
erstmal großes Lob an die Website und Ihre Bemühungen andere zu unterstützen und vor größerem Schaden zu bewahren.
Leider bin Ich auch seit Juli Kunde bei Immergrün.
Habe am 3. und 4.11.21 dann 2x das gleiche Schreiben mit Datum 27.10.21 bekommen das Sie mich nicht per E-Mail erreichen können und mein Abschlag von 157€ auf 222€ erhöhen (E-Mail Adresse war nicht aktuell).
Der Rest des Schreibens viel „lari fari mit wir Armen Energieversorger“ aber keine Angabe zum jetzigen Arbeitspreis.
Nachdem ich nach stundelangem warten in der Hotline endlich dran war meldete sich eine Dame, ich aktualisierte meine E-Mail Adresse und nach Schilderung meines Problems war Sie hörbar genervt.
Man könnte fast Mitleid haben, den wahrscheinlich hatte Sie den ganzen Tag schon solche Gespräche führen müssen.
Sie verwies mich auf §313BGB mit der Aussage das dürften Sie so und fertig.
Nachdem ich mich erstmalig auf der Website bei Immergrün registriert hatte bekam ich nun die Mail mit dem aktuellen Arbeitspreis und zwar angehoben von 32cent/KWh auf stolze 55cent KWh
Ich wollte aber gerne meine guten Konditionen behalten und ärgerte mich über so viel Dreistigkeit, so fand ich Ihre Website.
Ich benutzte am am 8.11.21 das Anschreiben „Betreff: Widerspruch zur Preiserhöhung – KEINE Sonderkündigung“ von Ihnen.
Daraufhin kam am 10.11.21 das „Bedauern“ von Immergrün aber ohne meine Zustimmung können Sie den Vertrag nicht aufrecht erhalte und kündigen mich zum 22.11.21.
Sie sagten mir die genaue Abrechnung mit Berücksichtigung der Boni zu und tschüs.
Ich glaube man sollte sich freuen das man da jetzt weg ist aber irgendwie ärgert es mich das die scheinbar machen können was Sie wollen wenn es um deren Anliegen geht.
Den Ich glaube nicht das Immergrün bei stark fallenden Beschaffungspreisen dem Kunden mit Preisgarantie ein Senkung der Kosten bzw. Abschläge angeboten hätten.
Leider ist man in diesen Sachen solchen Firmen als „Otto Normalverbraucher“ nicht gewachsen und man kommt ohne Rechtshilfe und viel Geld hier nicht weiter.
Fazit: Ich hoffe Ihre Website bewahrt noch viele vor den betrügerischen Machenschaften von Immergrün und Kollegen.
Mit freundlichen Grüßen und weiter so!
Hallo Andreas,
leider habe ich das selbe Problem wie Sie bzw alle hier auf der Seite…
Nach längerem durchsuchen habe ich aber das von Ihnen angesprochene schreiben „Betreff: Widerspruch zur Preiserhöhung – KEINE Sonderkündigung“ nicht gefunden…
Könnten Sie vllt kurz mitteilen wie man auf das schreiben kommt?
Mit freundlichen Grüßen
Kevin
Moin Kevin,
leider erst jetzt gelesen aber besser spät als Nie 😉
https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/musterschreiben-widerspruch-gegen-beendigung-des-strom-gasvertrags/
und dann unter:
Empfohlene Schreiben zur Abwehr von Preiserhöhungen und unterjährigen Abschlagserhöhungen:
Ich empfehle tendenziell außerordentlich zu kündigen (⇒ II. mit Sonderkündigung), auch wenn der Bonus verweigert werden könnte.
Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung:
> Abschlagserhöhung wurde angekündigt: E-Mail | PDF | Ratgeber
> Abschlagserhöhung wurde NICHT angekündigt: E-Mail | PDF
Widerspruch Abschlagserhöhung & Ankündigung Umstellung der Zahlung & Sonderkündigung: E-Mail | PDF
Sonderkündigung widersprechen: E-Mail | PDF
Preiserhöhung anfechten: Preiserhöhung noch nicht wirksam | Hinweise
> Sonderkündigung: E-Mail | PDF
> KEINE Sonderkündigung: E-Mail | PDF
Preiserhöhung anfechten: Preiserhöhung schon wirksam: bitte hierüber anfordern | PDF & Hinweise
Mittlerweile haben ich die Erstattung des Guthabens aus nunmehr korrekten letzten Gas Abrechnung erhalten. Auch habe ich wieder Zugang zum online Konto erhalten., dass ich angeblich selber nicht mehr führen wollte. Dort konnte ich endlich die Bankverbindung finden und habe den letzten niedrigen Abschlag überwiesen, auch wenn er laut Abrechnung und Preisbindung sogar niedriger sein müsste. Ebenso ist mein angeblich getätigtes Somderkündigungrecht mit Vertragsende 8.11.21 vermerkt. Ich habe dem erneut widersprochen und fordere eine Einhaltung des Vertrages bis 31.5.22. Bisher keine Reaktion. Habe ansonsten Klage zur Eintreibung möglicher Mehrkosten mit anderem Anbieter angedroht. Mal sehen was passiert.
Wurde zum 19.11 gekündigt , bekam gerade Mahnung über 1,92 € anschlag November, äh ich hatte den überteuerten Abschlag bereits zum 1 nov bezahlt . Habe nun email geschrieben… mit der Androhung eines Rechtsanwalts
Auf vorhergehende emails gab es nie antworten.
„immergruen!“ Anschriftenänderung des Unternehmens.
Wie dem öffentlich zugänglichen Portal unternehmensregister.de zu entnehmen ist, hat die
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Köln, Im Mediapark 8, 50670 Köln,
(HRB 102538, Köln) in der Gesellschafterversammlung vom 28.10.2021 die Sitzverlegung nach Leverkusen beschlossen. Die Änderung zur Geschäftsanschrift lautet:
Lohrstraße 81, 51373 Leverkusen.
Eingetragen und damit öffentlich bekannt gemacht am 03.11.2021 im Handelsregister
Das IMPRESSUM der website immergruen-energie.de nennt noch immer die „alte“ Anschrift in Köln (Stand 06.11.2021, 11:16 Uhr)
Kann mir jemand die Bankverbindung von immergrün Gas angeben. Nach den ganzen dubiosen Emails und Abschlagserhöhungen habe ich die Lastschrift widerrufen. Wird auch eingehalten. Selbst das Guthaben wurde zügig nach Korrektur überwiesen. Auch mein onlinezugang zum Konto wurde gesperrt, angeblich auf meinen Wunsch. Daher vermute ich das immergrün nunmehr die Kündigung aufgrund Zahlungsverzug durchdrücken will, nachdem ich der angeblichen Sonderkündigung widersprochen habe. Die Bankverbindung finde ich leider nirgends. Würde gerne den vertragsgemäßen Abschlag überweisen und immergrün antwortet nicht auf Nachfrage.
KAM GRAD:
Von: [email protected]
Betreff: Wichtige Mitteilung – Beendigung Ihrer Belieferung [Kontakt #
Datum: 2. November 2021 um 10:03:38 MEZ
An:
Vertragsnummer:
Sehr geehrter Herr,
heute kommen wir mit einer unerfreulichen Nachricht auf Sie zu. Wir halten es für wichtig, dies gleich voranzustellen, damit Sie rechtzeitig über Ihre weiteren Möglichkeiten informiert sind.
Wir möchten Sie hiermit informieren, dass wir mit Wirkung zum 12.11.2021, 24.00 Uhr, in Ihrem Gebiet die Versorgung mit Strom einstellen werden. Dies bedeutet im Ergebnis, dass wir Sie auch nicht mehr in dem von Ihnen gewählten Tarif Strom 24 IG versorgen können.
Sie haben nun die Möglichkeit vor Ablauf des oben genannten Datums zu einem anderen Versorger zu wechseln. Wir empfehlen hier eine Auswahl über die bekannten Preisvergleichsportale zu treffen. Der neue Versorger wird sich dann mit Ihrem Wechselwunsch zum nächstmöglichen Zeitpunkt an uns wenden. In dieser Situation werden wir natürlich kurzfristig Ihrem Wechsel entsprechen können.
Sofern Sie sich nicht entscheiden, zu einem anderen Versorger zu wechseln und uns hierüber zu informieren, werden Sie nach Ablauf der Versorgung durch uns vom örtlichen Grundversorger unterbrechungsfrei mit Strom versorgt. Sie erhalten dann Nachricht von diesem.
Die Regeln des Energiemarktes sehen vor, dass Sie jederzeit kurzfristig zu einem anderen Versorger wechseln können, da es sich dann um einen Wechsel aus der Grundversorgung handelt.
Selbstverständlich erhalten Sie nach Ihrem Wechsel von uns eine Schlussabrechnung. Sofern möglich möchten wir Sie bitten, zum 12.11.2021 eine Ablesung Ihres Stromzählers vorzunehmen, um eine reibungslose Abrechnung zu ermöglichen. Teilen Sie Ihren Zählerstand bitte Ihrem Netzbetreiber Bayernwerk Netz GmbH und uns formlos per E-Mail an [email protected], per Telefon unter 0221 985 999 85 oder über den Kundenbereich auf unserer Internetseite https://kundenportal.immergruen-energie.de mit.
Wir bedauern es sehr, dass wir keine positiveren Nachrichten für Sie haben und sind gleichfalls aber sehr zuversichtlich, dass Sie in diesen Tagen schnell einen neuen, unter Umständen noch günstigeren Versorger finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! Team
Im August 2021 habe ich mich von immergrün Strom wegen dem Preis und 25% Boni auf die Jahresrechnung ködern lassen. Das war ein Fehler. Am 29.10. kam die Ankündigung der Preiserhöhung von 27Cent auf 47Cent = 74%. Das ist reiner Wucher. Man kann doch sofort merken, daß es sich nicht um eine Preiserhöhung wegen erhöhter Beschaffungskosten handelt. Entweder man nimmt das Sonderkündigungsrecht in Anspruch. Dann können sie den Jahresbonus verweigern. Oder man hält an dem Vertrag fest. Dann stoßen sie sich an der eklatanten Preiserhöhung gesund. Warum macht ein Volker Engel sowas? Die sind am Ende!! Wegen dem Urteil vom 23.10.2019 vor dem Landgericht Köln, sind wohl mehrmals Strafen in Höhe von 250.000,-€ fällig geworden. Es wird mich nicht wundern, wenn immergrün in Kürze Insolvenz anmelden muß.
Ich bin zum 1.8.2021 zu immergrün gewechselt. Ich bekam Mitte Oktober eine Mitteilung, dass meine Vorauszahlungen von 83 € auf 135 € angehoben werden sollen. Meine Rückfrage per E-Mail blieb unbeantwortet. Nach mehrfachen Versuchen in der Warteschleife habe ich einen Mitarbeiter telefonisch gesprochen, der mir mitgeteilt hat, dass der kWh-PReis auf 52,40 € (von 23,42 €) angehoben wird. Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ich halte das Geschäftsgebahren für wettbewerbswidrig.
Das Beste aber war, dass ich noch nicht einmal eine Mitteilung per Brief oder E-Mail erhablten habe. Die Mitteilung hat man still und heimlich in den internen Bereich gelegt, wo man sich einloggen kann, was ich aber noch nicht getan hatte, da es keine Veranlassung hierzu gab.
Nie wieder immergrün…
Zur Info: Deshalb hat die Verbraucherzentrale immergrün am 18.10. abgemahnt.
Hallo zusammen, habe auch für 19.10. Stromlieferung von IG eingestellt bekommen.Bin jetzt in der Grundversorgung bis 30.11., Umstellung hat alles geklappt. Preis kann und muss ich eben verschmerzen . Widerspruch per Einschreiben. Am 27.10. Schlussrechnung erhalten, passt sogar , incl. 15% NK-Bonus richtig abgerechnet. Heute Gutschrift auf meinem Konto.Es geschehen also auch noch Wunder. Aber ohne die Hilfe von Herrn Dr. Möschler hätte ich mich sehr schwer getan. Vielen Dank für die unverbindliche Hilfe, machen Sie bitte weiter so. DANKE.
immergrün Kunden Gas:
1. Abschlag erhöht von 101 EUR auf 304 EUR ab 1. November 2021
2. Wir wollten Anbieter wechseln und bekamen dann die Kündigung erst zum 15.9.2022 bestätigt.
3. Preiserhöhung am 27.10.2021 von 3,99 Cent auf 17 Cent pro KWh ab 26.11.2021. Wir haben allerdings eine Preisbindung bis zum 1.1.2022
4. Wir verlangen eine Sonderkündigung zum 26.11.2021 wegen Preiserhöhung.
5. immergrün kündigt uns die Belieferung zum 10.11.2021
Ab dann fallen wir wohl in die Grundversorgung, da sich unser neuer Anbieter im ersten Schreiben zur Lieferung ab dem 1.12.2021 geäussert hatte. Witzigerweise ist die Grundversorgung immer noch billiger als die 17 cent von immergrün.
Der für 2021 geschlossene Vertrag wurde nicht eingehalten.
Die monatliche Abschlagszahlung sollte von 90 EUR auf 153 EUR angehoben werden,
ohne dass ein Mehrverbrauch zum Vorjahr gegeben war.
Die bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Konditionen sollten einseitig zu meinen
Lasten von 23,35 Cent pro Kilowattstunde auf 52,5 Cent pro Kilowattstunden erhöht werden.
Die zum 31. Dezember 2021 von mir eingereichte Kündigung wurde ohne Vereinbarung seitens
immergrün! Energie auf den 10. November 2021 vorverlegt.
Zu allen Punkten widersprach ich!
Hierzu habe ich den Geschäftsführer Herrn Volker Engel angeschrieben, der sich der
Angelegenheit annehmen soll. Insofern keine vertragskonforme Abwicklung erfolgt,
werde ich klagen!
Nach dem bekannten Ablauf:
– Abschlagserhöhung erhalten,
– Widerspruch ohne Kündigung ausgesprochen,
– Bestätigung einer Sonderkündigung, mit Vertragskündigung erhalten,
– Widerspruch gegen die Kündigung ausgesprochen,
habe ich den erhöhten monatlichen Beitrag wieder auf den vertraglichen Betrag reduziert.
– Mail mit Betreff „Informationen zu ihrer Belieferung „, mit Reduktionsrabatt Angebot von 30% erhalten, Zeitfenster 72 Stunden.
Zeitgleich hat immergrün den monatlichen Beitrag auf das Rabattangebot erhöht UND jetzt die Funktion „Anpassung des Zahlbetrages“ deaktiviert, so dass eine Änderung nicht mehr möglich ist.
Also ich denke mal. dass die ursprünglichen Abschlagszahlungen für Immmergrün nicht mehr ausreichen, um derzeit kostendeckend zu wirtschaften. Da immergrün die Strompreise wegen der bestehenden Preisgarantie nicht so einfach erhöhen können, versuchen sie es wohl mit einer Erhöhung der Abschlagszahlungen um wieder an Bargeld zu kommen. Wenn dann Widerspruch eingelegt wird, wird die Kündigung ausgesprochen (ist wahrscheinlich für Immergrüm am besten). Wenn der Kunde nicht mit der Kündigung einverstanden ist, bleibt offenbar alles beim alten.
Oder aber die hohen Abschläge werden vereinnahmt, wenn der Kunde nicht widerspricht.
Ich glaube, dass Immergrün hofft mit dieser Strategie über den Winter zu kommen und sich evtl. die Lage nächstes Jahr wieder normalisiert.
Dann könnte Immergrün auch in der Lage sein, das viel zu viel gezahlte Geld wieder zurück zu zahlen.
Wenn nicht, dass denk ich, werden sie Insolvenz anmelden und diejenigen, die die erhöhten Abschläge bezahlen, werden dann ein Problem haben ihr viel zu viel gezahltes Geld zurück zu bekommen
Habe diese email heute bekommen. was sollte ich am besten tun das ich hier rauskomme?
wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung und freuen uns, dass Sie in diesen Zeiten mit uns den Dialog gesucht haben. Wie Sie sicher festgestellt haben, sind gegenwärtig einige Entscheidungen zu treffen, die uns nicht leicht gefallen sind, da sie grundsätzliche Auswirkungen auf unsere Beziehung zu Ihnen als Energieverbraucher haben.
Wir können verstehen, dass Sie sich ebenfalls Gedanken über Ihr Versorgungsverhältnis machen. Uns ist es nun umso wichtiger, Ihnen ein Entgegenkommen im Rahmen des Möglichen anzubieten. Wir hoffen, dass es uns gelingt mit Ihnen gemeinsam in der kommenden Winterperiode eine sichere, zuverlässige und wirtschaftlich akzeptable Versorgungsbasis zu erhalten.
Daher möchten wir Ihnen als ausgewähltem Versorgungskunden exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 67,00 €
Dieses Angebot ist begrenzt gültig für 72 Stunden ab Erhalt dieser Nachricht. Um es anzunehmen, antworten Sie einfach direkt auf diese Email mit dem Kennwort: „SOFORTABZUG 30″.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch zukünftig von uns überzeugen können und garantieren Ihnen eine sichere Versorgung, auch in den kommenden Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! Team
Hallo. Am 27.10.2021 habe ich mich zum ersten mal seit ich von Immergrün Strom beziehe in diesem Kundenportal angemeldet. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, daß dort am 20.09.21 ziemlich versteckt ein Dokument zur Preiserhöhung ab 15.11.2021 vorliegt. Der Preis steigt von 27 Cent auf knapp 50 Cent pro kw/h.Ausserdem soll sich meine Abschlagszahlung um 77 Euro erhöhen. Ich habe sofort eine Kündigung per Email an Immergrün gesendet und hoffe das diese auch akzeptiert wird,da der Hinweis über die Preiserhöhung ja schon am 20.9.in diesem Kundenportal hinterlegt wurde. Normalerweise schickte mir Immergrün eine Email für Vertragsangelegenheiten,nur jetzt plötzlich wird die Preiserhöhung still und heimlich im Kundenportal abgelegt,in welchem ich nicht mal angemeldet war.
Ich kann das bisher Geschriebene der Kommentare zu 100% bestätigen. Am 22.10.21 eine e-mail mit einer Abschlagserhöhung erhalten, der ich umgehend via e-mail widersprochen habe. Am 27.10. kam dann eine Preisanpassung zum 26.11.21. Ich habe umgehend vom Sonderkündigungsrecht via e-mail Gebrauch gemacht und werde diese heute nochmals via Einschreiben per Post hinterherschicken.
Als ich im Portal die Abschlagszahlung auf den ursprünglichen Betrag angepasst habe, fand ich im Portal einen Hinweis das der Vertrag zum 08.11.21 gekündigt wurde. Ich habe allerdings nichts via e-mail erhalten. Postalisch hat immergrün noch nie mit mir kommuniziert.
Der Verbraucherzentrale habe ich ebenfalls den Fall geschildert.
Ich bin gespannt ob die Kündigung jetzt zum 08.11. oder zum 26.11. aktiv wird bzw ob und wann immergrün sich noch einmal meldet bzw. wie die Endabrechnung aussehen wird.
Neues von IMMERGRÜN
Nach meinem Widerspruch zu a) Erhhöhung des Zahlbetrages und b) gegen meine angebliche Kündigng, nun:
„Sehr geehrter Herr K,
wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung und freuen uns, dass Sie in diesen Zeiten mit uns den Dialog gesucht haben. Wie Sie sicher festgestellt haben, sind gegenwärtig einige Entscheidungen zu treffen, die uns nicht leicht gefallen sind, da sie grundsätzliche Auswirkungen auf unsere Beziehung zu Ihnen als Energieverbraucher haben.
In den letzten Tagen haben Sie von uns ein Sonderkündigungsschreiben erhalten, da wir aufgrund Ihrer Reaktion auf unsere Preismaßnahmen bzw. Abschlagsanpassungen zunächst davon ausgehen mussten, dass wir Sie zukünftig nicht weiterhin unbeeinträchtigt versorgen können.
Wir können verstehen, dass Sie sich ebenfalls Gedanken über Ihr Versorgungsverhältnis machen. Uns ist es nun umso wichtiger, Ihnen ein Entgegenkommen im Rahmen des Möglichen anzubieten. Die Politik hat bereits signalisiert, dass sie die EEG-Umlage ab dem 1.1.2022 senken wird und so für Entlastung sorgen will. Daher möchten auch wir versuchen, die Belastungen aus den gestiegenen Beschaffungskosten für Sie kurzfristig zu verringern.
Wir hoffen, dass es uns gelingt mit Ihnen gemeinsam in der kommenden Winterperiode eine sichere, zuverlässige und wirtschaftlich akzeptable Versorgungsbasis zu erhalten. Gerne würden wir mit Ihnen den Versorgungsvertrag fortsetzen. Dies ist nun wieder möglich!
Nach erneuter Prüfung der Sachlage können wir Ihnen exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 116,00 €.
Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Versorgung zu den bekannten Bedingungen wieder aufnehmen. Das Angebot ist begrenzt gültig für 72 Stunden ab Erhalt dieser Nachricht. Um es anzunehmen, antworten Sie einfach direkt auf diese Email mit dem Kennwort: „Rabatt30″.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch zukünftig von uns überzeugen können und garantieren Ihnen eine sichere Versorgung, auch in den kommenden Monaten.“
Guten Abend!
Genau diese Mail habe ich auf mein vergleichbares „Verhalten“ auch bekommen.
Allerdings scheint es auch mit der Prozent-Rechnung bei den Leutchen nicht so zu klappen.
Sie sind – bei dem 30% „Reduktions-Rabatt“ – von 225 auf 177 € gekommen!?
Und dann in 72 Stunden festlegen…. jetzt wollen die aber noch richtig schnell „Kohle machen“!?
Werde den Burschen erneut schreiben, dass, wenn sie auf der UNBERECHTIGTEN Kündigung bestehen, Regress-Forderungen bekommen werden. Die Differenz aus meinen aktuellen Konditionen – noch bis 30.09.22 – und dann ggf. neuen Beiträgen des Grundversorgers werden nicht ganz unerheblich sein!
Schauen wir mal, was da noch draus werden kann….
Überprüft man die unter https://immergruen-energie.de/rechtliches/agb/ etwas versteckten aber immerhin abrufbaren AGBs von immergrün stellt man fest, dass die unter Umständen geschlossene Preisgarantie eigentlich einen wirksamen Schutz gegen die Schwankungen des Preises am Großmarkt bieten sollte – stellt sich die Frage, ob immergrün nur deshalb versucht die Preise ins astronomische zu erhöhen, damit Kunden ihre Verträge kündigen und die Firma somit aus dem Vertrag kommt? Dem entgegen steht die Tatsache, dass schon der alleinige Versuch die Preise zu erhöhen einen einseitigen Vertragsbruch seitens des Anbieters darstellen würde, aber davon auszugehen ist, dass jeder Kunde erstmal froh ist „rausgekommen“ zu sein – anstatt auf die Einhaltung des geschlossenen Vertrages zu klagen, einen Weg den ich mir gerade zum Spaß überlege (zumal das preislich attraktiv wäre und man mir schriftlich ein Sonderkündigungsrecht bis Ende November eingeräumt hat…)
Ja, ich denke die aktuelle Masche bzgl. der unerlaubten Erhöhung der Abschlagszahlung ist der Versuch Kunden zu „vertreiben“ die unrentable Verträge haben.
Wenn das nicht hilft wird in vielen Fällen unerlaubt der Preis laufender Verträge erhöht, spätestens dann werden vermutlich die meisten Verbraucher das weite suchen und gehen.
Hallo,
habe auch eine E Mail von Immergrün ( am 23.10.) mit einer Abschlagserhöhung um 300 % von
monatl. 70 EUR auf 210 EUR bekommen und daraufhin Ihr Musterschreiben mit dem Widerruf und Küdigung der Einzugsermächtigung an Immergrün gesandt ( am 25.10 . ).
Heute am 27.10. kommt die Antwort von Immergrün, mit der Bestätigung meiner Sonderkündigung !!
Ich bin eigentlich froh, dass ich da scheinbar raus bin und falle nun erstmal in die Grundversorgung.
MfG, H.Schmal
Auch mir wurde nach Widerspruch gegen eine Abschlagserhöhung (62€>>92€) und gleichzeitigem Widerruf des SEPA-Mandats mitgeteilt, dass meine „Sonderkündigung“ akzeptiert wurde und ich zum 8.11.2021 „abgemeldet“ werde!
Ich habe dieser ja nicht erfolgten Kündigung ebenso widersprochen, auf einer Erfüllung des bis mind. 30.6.2021 (Mindestlaufzeit 1 Jahr) laufenden Vertrages bestanden und ggf. auf zu erwartende Schadenersatzforderungen wegen höherer Preise in der Grundversorgung ab 9.11. hingewiesen.
Falls der Abschlag von 92€ am 1.11. trotz erloschenem SEPA-Mandates abgebucht wird, werde ich ihn zurück buchen lassen!
Derzeit habe ich bei Gegenüberstellung von Verbrauch seit Vertragsbeginn (1.7.2021) und geleisteten Vorauszahlungen (4 Monate) ein „Guthaben“, was sicher auch daran liegt, dass man im Sommer weniger Strom verbraucht. Diese „Guthaben“ reicht bis mind. Mitte November. Ich werde also abwarten, was bis bzw. am 8.11. passiert.
Von meinen Daten im Kundenportal auf der Website hab ich einige Screenshots gemacht.
Alle Kommunikation per Email geht parallel per Einschreiben auch mit der gelben Post an die Rheinische… !
Schaue wir mal, wie sich das entwickelt. Vielleicht nimmt sich ja eine Verbraucherzentrale der Sache in diesem Stadium nochmal mit einer Musterklage an und wir können uns dran hängen.
Ich habe auch nach dem musterschreiben den ich per einschreiben gesendet habe jetzt eine sonderkündigung zum 08.11.2021 bekommen.Ich bin seit 01.08.2021 neukunde bei immergrün.Einerseits bin ich froh das ich die loswerde aber bedenken habe ich jetzt mit dem schlussabrechnung.Nicht dass die mir für die restliche monate irgendwie schadenansprüche geltend machen.Wäre dankbar für eure hilfe bezüglich schlussabrechnung nachher.Gruss an alle
Hallo!
Habe am FR um 19:45 Uhr diese „blumige“ Mail mit der Erhöhung des Abschlags bekommen: Von 64 € auf 225 € monatlich.
Habe dann am Wochenende eine Mail (mit dem Hinweis: Einschreiben folgt!) geschickt, mit dem Widerspruch gegen die Erhöhung, Widerruf des Sepa-Lastschrift-Mandates und der Ankündigung, den „alten“ Abschlag fristgerecht zu überweisen. Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass ich keine Preiserhöhung befürchten müsse (Preisgarantie bis 30.09.2022) und einen Bonus von gut 170 € erwarte. Also: Abschlags-Erhöhung unnötig.
Heute kam dann die Mail mit der „Bestätigung durch Sonderkündigung zum frühestmöglichen Termin zum 08.11.2021“! Sie hätten gerne den Zählerstand…
Werde den Burschen jetzt schreiben, dass ich keine Sonderkündigung möchte, sie keinen Grund für eine solche hätten und ich ggf. Regress-Ansprüche anmelden würde – falls sie mich nicht weiter zu den vereinbarten Konditonen bis zum Preis-Garantie-Ende beliefern würden.
Bin gespannt…
Und wünsche hier allen (mir inklusive), dass man solch einer Bude endlich den Garaus macht!!!
Bei mir genau das Gleiche. Habe ebenfalls Freitag die Mail zur Abschlagserhöhung bekommen und dieser widersprochen inkl. Information zur Aufhebung des SEPA-Mandats (aber ohne Sonderkündigung). Heute habe ich die Mail mit der Bestätigung zur Sonderkündigung (allerdings zum 05.11.21) erhalten, obwohl ich die Verträge (bei mir sind es zwei), wie vereinbart ein Jahr, regulär bis zum 31.12.21 laufen lassen wollte. Eigentlich bin ich ganz froh, dass ich weg bin. Aber ich fürchte, dass so auch der Neukundenbonus wegfällt. Wie soll man sich am besten verhalten? Werde morgen meine Antwort verfassen.
Bin auf die Antwort von immergrün gespannt 🙂
LG
Alex B.
Hallo,
ich habe, wie so viele am Samstag, den 23.10.2021eine Mail erhalten. In dieser werde ich über eine Abschlagserhöhung informiert. In meinem Fall von 179€ auf 430€. Das sind fast 150%. Einfach unverschämt. Jetzt wollte ich im Kundenportal die Summe für den Abschlag ändern. Leider ist dies nicht möglich. Hat jemand einen Tipp? Bei anderen hat dies anscheinend funktionier. Oder hat immergrün diese Möglichkeit vielleicht zwischenzeitlich deaktiviert? Ich werde auf jeden Fall die Zahlung zurück buchen lassen.
Ich habe der Erhöhung der mtl. Abschlagszahlungen widersprochen (wegen Preisgarantie im 1. Vertragsjahr).
Heute wird mir das Vertrags-/Lieferende in 10 Tagen aufgrund meines Sonderkündigungsrechts bestätigt! Dabei habe ich gar nicht gekündigt. Ein Sonderkündigungsrecht hat momentan keine der beiden Vertragsparteien.
Genau das habe ich auch gemacht und uns wurde auch gekündigt. Ich will aber mein Jahr vollmachen um den Jahresbonus zu erhalten. Oder würdet Ihr euch gleich einen neuen Anbieter suchen?
abhaken und lieber einen neuen Anbieter suchen… Die scheinen mir schon extrem unseriös zu sein. Da kann man froh sein, wenn man von denen weg ist.
ich werde von immergrün mit Gas versorgt und bezahle einen Abschlag von 128 euro im Monat. Am 23.10.21 bekam ich eine e-mail das sich mein Anschlag ab dem 1.11.21 auf 312 Euro erhöhen soll. Das ist der Hammer. Telefonisch kommt man nicht durch. Auf dem Portal steht bei mir keine Erhöhung des Arbeitspreises und Grundpreises? Es gibt also keine Preiserhöhung und trotzdem erhöhen die den Abschlag. Normal kündigen kann ich nicht mehr, Frist ist abgelaufen oder kann ich von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen? Kann mir jemand helfen? 312 Euro für Gas im Monat können wir uns nicht leisten.
MfG P. Künstler
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Hallo Petra,
ich habe gestern in meinem Kundenportal meinen Zahlbetrag wieder auf meine ursprünglichen 101€ gesetzt und in der Bemerkungsbox geschrieben, das mein zu erwartender Stromverbrauch geringer als der im Vertrag festgehaltene ist. Beträge über 101€ hole ich zurück.
Heute steht in meinem Kundenportal wieder 101€ als Zahlbetrag 🙂
VG
René
Hab ich auch bekommen. 280€ auf 580€. Hab ihnen ein Einschreiben mit Widerspruch geschickt und ihnen das Lastschriftmandat entzogen. Hab mit einem Anwalt telefoniert und von meiner Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme. Anwalt sagt, das geht so nicht. Der vereinbarte Abschlag wird bezahlt, der sich am Vorjahresverbrauch orientiert. Die vereinbarte Preisgarantie bleibt ja laut Aussage der Dame an der Hotline bestehen, so dass der erhöhte Abschlag keinen Bestand hat. Sie können sich gerne bei mir per Mail melden, dann sende ich Ihnen mein Schreiben an den Verein zu. Die lernen mich kennen, die Freunde. Meine Mailadresse ist [email protected]. Liebe Grüße MKP
heute habe ich des öffteren Angerufen bin nicht durchgekommen war meistens besetzt .Habe auch noch keine Antwort auf meine Mails bekommen. Mein Stromabschlag sollte sich von 104€ auf 188€ erhöhen.
immergrün will die kwh ab 01.11.21- derzeit ca.25cent wohl auf 49ct. erhöhen,habe daher
eine Sonderkündigung gemailt. habe ab 01.11.neuen Vertrag mit der ELE gemacht;
ich hoffe, immergrün akzeptiert die Kündigung!
mfG C.J.Brockers
Hallo zusammen,
nachdem ich am 23.10.21 eine email bekommen habe das mein monatlicher abschlag sich ab 01.11.21 von 103 euro auf 152 sich erhöhen wird.Es steht nichts mit preiserhöhung oder sonderkündigungsrecht im email.Auf dem kundenportal kam auch kein pdf datei .Es steht nur im zählerstand erfassen ab 01.11.21 abschlag 152 euro mehr nicht.Im kundenportal habe ich abschlagsänderung auf 103 euro mit der begründung das ich seit 01.08.21 kunde bin und monatlich 103 euro auf dem vertrag abgeschlossen habe geschrieben.Alles was über 103 euro lass ich zurücküberweisen habe ich hinzugefügt.Und heute habe ich den musterschreiben hier auf dieser seite unterschrieben und per einschreiben an immergrün gesendet.Habe ein frist von 14 tagen bis 09.11.21 gegeben.Aber kann ich überhaupt den abschlag am 01.11.21 von 152 euro verhindern wenn kein antwort diese woche kommt.Wie gehe ich am besten fort.Ich bedanke mich an herrn Dr.Moeschler und an alle betroffenen menschen hier.Mfg
Mustafa Dur