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  1. Hallo,
    ich habe gerade mit den Stadtwerken telefoniert, da auch ich zuerst den Vertrag mit immergrün gekündigt hatte und dann die Info erhalten habe, dass zum 19.10. der Betrieb eingestellt wird.
    Die Kündigung für den Netzbetrieb zum 19.10. ( in meinem Fall Gas) ist bereits bei den Stadtwerken durch immergrün eingegangen.
    Da ich sowieso zu den Stadtwerken wechseln wollte, wird mein Versorgungsvertrag zum 19.10. vermutlich vorgezogen.

  2. Ich habe versucht Fuxx wegen einer angekündigten Preiserhöhung zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht wurde mir verweigert. Jetzt kommt di Kündigung zum 20.10. Das ist doch Realsatire!!!

  3. Habe gerade beim Netzbetreiber (Westnetz AG) angerufen. Dort liegt eine Kündigung von immergrün bereits vor! Ich habe ja schon vorher bei immergrün gekündigt und der neue Versorger sollte zum 01.01.2022 starten. Nach Auskunft des Netzbetreibers sieht es jetzt so aus:

    – Die Kündigung von immergrün liegt vor.
    – jetzt wird ein „Rutschen in die Grundversorgung“ vorbereitet und durchgeführt. Dieser Vorgang ist zwingend und automatisch.
    – wenn ich beim Netzbetreiber zum Kündigungstermin in die Grundversorgung rutsche kann ein neuer Lieferant „übernehmen“. Sollte sich da was um ein paar Tage überschneiden dann wird der neue Lieferant auch ein paar Tage rückwirkend akzeptiert.

    Wichtig ist:
    Das „Rutschen in die Grundversorgung“ muss erst verwaltungstechnisch abgeschlossen sein bevor der neue Lieferant übernehmen kann. Ich solle dem neuen Lieferanten mitteilen dass das aktuell in Bearbeitung ist. Die Bearbeitung dauert nur „ein paar Tage“ – dann kann und soll der neue Lieferant sich beim Netzbetreiber melden.

    1. Vielen Dank für Ihre Recherche, Sie sind eine große Hilfe!
      jetzt muss ich arbeiten, werde vielleicht am Mittag die Internetseite aktualisieren können.

      An alle weiteren Betroffenen: Können Sie dies bestätigen?

  4. …habe gerade mit meinem Grundversorger gesprochen ( E-Werk-Mittelbaden):
    Sollte ich in die Grundversorgung rutschen kostet die Kwh 30ct bei einer Grundgebühr von knapp 13 Euro.
    Bei Abschluss eines Liefervertrages wird der Preis rückwirkend dem Vertrag angepasst.

    Gruss Klaus Munz

  5. Es ist definitiv keine „Absichtserklärung“ sondern eine echte Kündigung. Auch wenn das Wort in der Email nicht drinsteht (die ich von immergrün bekommen habe) – nach Login in meinen Kundenbereich steht dort exakt drin
    ##############
    Der aktuelle Vertrag wurde zum: 19.10.2021 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch weiterhin die Belieferung durch immergrün!.
    ##############
    Also werde ich heute beim Netzversorger nachfragen.

    „Ohne Strom dastehen“ ist genauso definitiv nicht möglich. Es liegt keine direkte Leitung von immergrün (oder wem-auch-immer) zu euch – ihr seid am Verbundnetz angeschlossen. Genauso bekommt ihr (auch wenn ihr reinen Ökostrom bezahlt) aus eurer Steckdose stets den Strommix. Lediglich ist garantiert (??) dass die Menge an Energie die ihr verbraucht auch an regenerativer Energie eingespeist wird. Dem Strom erkennt man weder an wie er erzeugt wurde noch welcher Lieferant ihn liefert. Solange wie euer Zähler nicht abgeklemmt wird (und warum sollte er das) bekommt ihr auch Strom. Lediglich die Abrechnung ändert sich.

  6. Also einfach nichts machen und hoffen dass man nicht ohne Strom da steht und warten bis die Grundversorgung kommen , finde ich absolut unmöglich. Nochmal wenn immergrün der Grundversorgung keine Kündigung vorlegt, steht man 100% unter Strom da. So bei uns. Meine Versorgung hat uns mehrmals mitgeteilt dass sie von Immergrün nichts wissen und die Aussage von denen war „Wenn Immergrün uns es nicht Kündigt um es frei zu stellen, werden sie ohne Strom ab den 20.10.21 sein“

    1. Sie werden definitiv nicht ohne Strom dastehen. Die Ersatzversorgung springt ein. Wer hat Ihnen das denn gesagt, etwa immergrün? Wahrscheinlich liegt hier ein Missverständnis vor.
      „Die Versorgung der Verbraucher mit Energie ist jederzeit gesichert.“ Nachweis

      1. @ Matthias Moeschler
        Dies hat mir mein Grundversorger gesagt. Sie Liefern nicht so lange Immergrün den Vertrag bei denen nicht Kündigt. Neuen Vertrag kann ich nicht machen, da der Vertrag mit Immergrün trotz Kündigung von Immergrün noch besteht laut den ganzen Versorger. Von daher sagt Immergrün sie liefern nicht mehr ab den 20.10. und die Grundversorgung auch nicht da der Vertrag noch besteht laut den Akten.

  7. Hallo, steht bei euch im Kundenkonto auch der 19.10 um 00.00 als Lieferstopp drin? Dann sind wir bereits ab dem 19.10 ohne Strom.
    Ich überlege start meine letzte Abbuchung zurück zu holen. Anteilig muss ich nur 18 Tage bezahlen (abzüglich Sofortbonus)
    Oder habe ich einen Denkfehler?

    1. Im Schreiben von immergrün steht „mit Wirkung zum 19.10.2021, 24 Uhr“.
      Ich lese es so, dass Sie 19 ganze Tage mit Energie versorgt werden. Insofern müssten Sie 19/31 des Abschlags zahlen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten.
      Also: Wenn Ihr Abschlag jeden Monat 31 € betrüge, dann wären es 19€, die Sie überweisen müssten. Boni etc. würde ich nicht mit einrechnen.

      Ohne Strom sind Sie nicht, wenn immergrün der Ankündigung folgen wird. Der Ersatzversorger beliefert Sie dann mit Energie.
      Ich tendiere auf ein Schreiben des Grundversorgers zu warten. Dann haben Sie Gewissheit. Ich teile die Ansicht in diesem Kommentar.

  8. Ich bin Kunde der Wunderwerk AG und habe einen Gas Vertrag und bin ebenfalls von der Kündigung zum 20.10. betroffen. Vertrag begann zum 1.2.2021, Abschlag wurde zunächst auf 63 EUR festgelegt.Nach 2 Monaten behauptet Wunderwerk, der Netzbetreiber hätte die Verbrauchsprognose angehoben und der Abschlag wurde auf 102 EUR ( !!!) erhöht. Dem habe ich mehrfach widersprochen und den Netzbetreiber kontaktiert. Dieser hat mehrfach bestätigt, dass Wunderwerk hier falsche Behauptungen heranzieht und hat Wunderwerk mit rechtlichen Schritten gedroht. Nach 6 Monaten Streit, 43 emails und 4 Anrufen hat Wunderwerk eingelenkt und mir eine Entschädigung zugesagt, von der ich bis heute nichts gesehen habe. Der Vertrag ist nun deutlich überzahlt und nun, zu Beginn der Heizperiode die Kündigung.
    Sehr unseriös, die versuchen, die Kunden in der Sommerzeit mit viel zu hohen Abschlägen in Vorkasse zu zwingen und wollen sich dann um den Bonus drücken und in der Heizperiode plötzlich nicht mehr liefern.
    Habe Sorge, all mein Geld nicht wieder zu sehen und habe jetzt die Mehrkosten am Hals.

    1. Vielen Dank für Ihre Schilderung. Es tut mir leid, was Ihnen da passiert ist. Es ist nicht zulässig, dass der Anbieter die Verbrauchsprognose innerhalb des Versorgungsjahres erhöht. Anlass muss die Jahresabrechnung sein, oder wenn Sie Zählerstände unterjährig durchgeben.
      Fordern Sie das Geld schnell zurück und mahnen Sie mir konkretem Datum (z.B.: 20.10.2021).

  9. Zuerst habe ich noch gelacht als ich es im Handelsblatt las:
    zum Glück war ich bei der Kündigung von Immergrün schneller (Kündigung betätigt zum 23.9, mich hat noch ein Mitarbeiter angerufen, ob ich wirklich kündigen will). Aber die Mail von Immergrün war schon im Postfach …
    Sonst wie bei den meisten:
    bin in Bayern, Kündigung zum 31.12.2021, Smarttarif mit 25% Neukundenbonus, Mitteilung zur Beendigung am 7.10 um 16:15 Uhr erhalten.
    Vielen Dank an Dr. Matthias Moeschler für diese umfangreiche Webseite – in den Medien gibt es sonst nur Abschriften vom Artikel des Handelblatts. Leider habe ich diese Webseite erst gefunden, nachdem in meinen Widerruf schon abgesendet habe. Aber ist egal was dort drinsteht, denn aus einen ähnlichen Fall mit der Aachener Bausparkasse befürchte ich, dass nur Post vom Anwalt ernst genommen wird.
    Ich konnte übrigens noch auf der Websteite von Immergrün ein Angebot erstellen lassen, allerdings kostet ein kwh gleich 41 Cent !

  10. BEV ist übrigens im Oktober kollabiert, genau am 16.10.2019. Der Oktober scheint der Schicksalsmonat für die meinsten Stromdiscounter zu sein. Hier wird es wohl nicht anders enden.

    1. Die Chronologie von BEV war folgendermaßen:
      – Dezember 2018: starke Preiserhöhungen wurden ausgesprochen
      – 29.01.2019: Insolvenz wurde angemeldet
      – 16.10.2019: Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  11. Vielen Dank für das Musterschreiben, sehr deutsch alles. Es fehlt nur noch das man mit dem Anwalt droht. Ich möchte anmerken das diese Mail von immergrün kein Kündigungsschreiben ist sondern lediglich eine Information.

    1. Natürlich ist das als Kündigungsschreiben aufzufassen, zumal der Termin 19.10.2021 im persönlichen Portal als „Lieferende“ vermerkt ist!

    2. Ich persönlich sehe es genauso, dass es sich bei der Mail nur um eine Absichtserklärung und um keine Kündigung handelt. Zum einen fehlt es hier, aus meiner Sicht, an der Eindeutigkeit (Es wird in der Mail nicht einmal das Wort Kündigung erwähnt), zum anderen wird die ausschließliche Zustellung einer Kündigung per Mail regelmäßig vor Gericht nicht anerkannt (Stichwort:Spamfilter o.ä.). Für mich wird in der Mail lediglich die Absicht erklärt, dass immergrün ab dem besagten Datum gegen einen rechtsgültigen Vertrag verstossen wird (indem immergrün die Versorgung einstellen wird)!
      Ich werde jedenfalls nicht meinen Versorger aufgrund dieser Mail vorzeitig wechseln (mein neuer Vertrag beginnt am 01.01.22), sondern mich notfalls „grundversorgen“ lassen. Mit einem vorzeitigen Wechsel würde ich die Kündigung gegenüber immergrün aussprechen, und damit unwiderruflich auf meinen Bonus (bei mir immerhin 25%) verzichten.
      Vielen Dank an Dr. Matthias Moeschler für diese Seite!!!

      1. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich teile Ihre Ansicht. Vollständigkeitshalber würde ich den Widerruf versenden.
        In den nächsten Tagen wird es sich dann zeigen, ob die Stromanbieter die Verträge bereits gekündigt haben. In dem Fall wird sich der Grundversorger postalisch bei den betroffenen Kunden melden.

        1. Widerruf per Mail wurde am 08.10.21 versendet. Einschreiben wurde am 09.10.21 zugestellt!
          Ich habe außerdem eben eine Anfrage geschrieben, ob die Bundesnetzagentur bereits Ermittlungen gegen immergrün aufgenommen hat, bzw. beabsichtigt, dies zu tun. Antwort werde ich hier mitteilen.

      2. Sie Kündigen bei Wechsel nicht, man kann auch beim Wechsel angegeben das bereits Gekündigt ist, was ja auch der Fall ist, da Immergrün bereits die Kündigung eingeleitet hat und die Belieferung einstellt.

  12. Ich wurde auch Opfer dieser Machenschaft. Meinen Stromvertrag der bis zum 31.10.2021 lief wurde so wie bei euch zum 19.10. gekündigt. Aus Zufall kam ich auf diese Website hier. Werde nun falls notwendig die Schlichtungsstelle einschalten, um mein Guthaben und meinen Bonus zu erhalten. Sorgt für die Verbreitung dieser Website, ganz wichtig!

  13. Da mir Immergrün ca. 150€ plus 2xBoni schuldet, werde ich meine (Gas)Heizung die nächsten 10 Tage auslassen und mein Haus mit 4 Heizlüftern zu je 2kW/Stunde heizen 😉

    So kann ich den Schaden sicherlich etwas minimieren…

    Ich habe auch festgestellt, leider viel zu spät, dass sich die Beträge bei Vertragsabschluss (24,94 Cent/kWh) zum Onlineportal (25,59 Cent/kWh) und auch die Grundbeträge pro Monat unterscheiden. Wie bereits geschrieben habe ich auch den 30€ Sofortbonus nie erhalten.

    Offenbar war Immergrün schon von Anfang an ein faules Ei…

    Bild berichtet inzwischen auch schon von der Kündigung – ich sehe die Insolvenz eilenden Schrittens herbei eilen, leider 🙁

    Mal gewinnt man, mal verliert man…

  14. Eine Frage ist mir noch eingefallen:
    Kann ich den Zählerstand fotografieren, an immergrün schicken, darauf hinweisen, dass sie den aktuellen Abschlag aus meinem Guthaben begleichen sollen und gleichzeitig der Lastschrift widersprechen, ohne dass ich dadurch in Verzug gesetzt werde / der Abschlag eingefordert wird / mir Mahnkosten entstehen?

  15. Ich war seit 2017 immergrün-Kunde. Den Bonus habe ich also schon lange erhalten. Ich habe bereits einen Wechsel eingeleitet, dieser sollte zum 01.01.2022 stattfinden. Nun diese Email mit der Einstellung der Belieferung. Da ich sowieso zu hohe Abschläge bezahle möchte ich mir das nicht noch zwei weitere Monate antun – ich habe also meinen neuen Versorger davon in Kenntnis gesetzt und werde, wenn alles klappt, tatsächlich zum 20.10. von immergrün „weg“ sein. Spannend wird nur die Endabrechnung. Ich werde einige hundert Euro an Guthaben dort haben. Ob ich die jemals wiedersehe – weiß ich noch nicht. Ich befürchte eine Lawine. Die ersten die sich nachdrücklich um ihre Rückzahlung bemühen könnten noch Glück haben (und ich hoffe da bin ich dabei – die Hoffnung stirbt zuletzt). Es kann aber sein dass (worst case) irgendwann kein Geld mehr da ist (egal ob vor der Insolvenz oder während der Insolvenzabwicklung) – und dann ist finito.

  16. Hallo zusammen,
    ich kann aus Hamburg berichten, dass auch wir ein solches Schreiben gestern von immergrün erhalten haben.
    Der Vertrag war fristgerecht zum 31.01.2022 gekündigt worden.
    Die Kündigung wurde Ende September von immergrün zum 31.01.2022 bestätigt.
    Gestern nun die Benachrichtigung das die Belieferung zum 19.10.2021 eingestellt wird.
    Auch der Netzbetreiber Stromnetz Hamburg wurde schon von immergrün informiert, dass es zum 19.10.2021 zu einen Anbieterwechsel kommt.
    Ich bin nun in Widerspruch bei immergrün gegangen und habe parallel eine Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG an immergrün geschickt. Diesen Vordruck gibt es bei der Bundesnetzagentur zum herunterladen. Hierbei muss der Anbieter innerhalb von 4 Wochen reagieren. Das weitere Procedere ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur nachzulesen.

    Vielen Dank für Ihr Engagement

    1. Bin auch aus HH. Hat sich das Stromnetz HH selber bei Ihnen gemeldet? Woher haben Sie die Info, dass der Grundversorger informiert ist?

      1. Das ist eine sehr gute Frage, Natalie!
        Denn wenn das Stromnetz Hamburg schon informiert wurde, dann würde es bedeuten, dass der Wechselprozess schon eingeleitet wurde. Dieser ist standardisiert und wäre kaum aufzuhalten.

        1. Hallo Mstthias, bei mir in Hamburg hat sich keiner gemeldet. Dazu gab es auch keine Zeit. Normalerweise wird man bei solchen Angelegenheiten angeschrieben.
          Mich erinnert das ganze an die Insolvenz von Teldafax. Das Geld ist hochwahrscheinlich weg. Zumindest habe ich jetzt mein Sepa widerrufen.
          Ich überlege, ob ich die letzte Zahlung zurück hole und nur die 19 Tage bezahle. Ist das sehr aufwendig? Habe sowas noch nie macht.

    1. Irgendwie vermisse ich die Verbrauchersicht. Einfach zu schreiben, dass der Verbraucher nun innerhalb von 11 Tagen einen neuen Anbieter suchen soll, führt zum Missverständnis. Auf die Rechten von Verbrauchern bzw. Versorgerpflichten ist überhaupt nicht eingegangen.

        1. komisch, ich habe kein Abo und kann den Beitrag vollständig lesen.
          Kurz zusammengefasst:
          – Grund seien die stark steigenden Börsenpreise für Strom und Gas
          – Verträge kann man nicht einfach kündigen (bestätigt meine Einschätzung)
          – Zuletzt wird befürchtet, dass weitere Anbieter dem Beispiel von immergrün folgen könnten.

  17. Ich bin seit dem 01.01.2017 bei Immergrün und habe jetzt im September gekündigt zum 31.12.21. Habe eine Bestätigung bekommen. Gestern dann diese Email. Ich finde das nach den Jahren nur noch unter aller sau. Ich hoffe ich stehe mit meinen 4 Kinder bald nicht ohne Strom da. Eine Belieferung von meiner Stadt kann ich erst hoffen wenn Immergrün es auch dennen bescheid sagt. Bis jetzt haben die nur eine Email bekommen. Ich werde am Montag meinen Anwalt anrufen. In eure stelle würde ich euch alle es auch raten, das immergrün ihre strafe bekommt.

    1. Wieso zum Anwalt ? Man kann immergrün nicht zur Weiterbelieferung zwingen.

      In Deutschland steht man nie ohne Strom da außer der Zähler ist gesperrt. Der Strom fließt unabhängig von der Versorgersituation. Ich würde mir bei manchen Kommentaren echt wünschen das die Kunden sich vorher vernünftig informieren bevor sie solche Sätze loswerden

      1. nein ich habe meinen stromanbieter von meiner stadt angerufen und er sagte so lange immergrün keine email zur kündigung gibt liefern sie nicht und mein neuer vertragslieferung ab den 31.12.21 sagte sie können mich nicht beliefern wenn immergrün es nicht frei gibt.

      2. @peter

        nein ich habe meinen stromanbieter von meiner stadt angerufen und er sagte so lange immergrün keine email zur kündigung gibt liefern sie nicht und mein neuer vertragslieferung ab den 31.12.21 sagte sie können mich nicht beliefern wenn immergrün es nicht frei gibt.

        1. Gern erkläre ich es nochmal.

          Der Strom fließt immer, es gibt nur 2 Szenarien bei denen das nicht so ist. Das ist zum einen ein Stromausfall und zum anderen ein gesperrter Zähler.

          Wenn Immergrün sich bis zum 19.10. nicht beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet hat um die Versorgungssituation mit den gekündigten Kunden zu klären erhalten diese trotzdem weiter Strom. Es muss dann nur im Nachgang geklärt werden über wen das ganze abgerechnet wird. In Deutschland gibt es eine sogenannte Ersatzversorgung, also selbst Kunden ohne Vertrag werden mit Strom versorgt.

          1. Es ist richtig, dass es eine Ersatzversorgung gibt. Insofern werden Sie alle weiterhin mit Strom und Gas beliefert.
            Ich habe Melanie so verstanden, dass Sie immergrün auffordern möchte, am Vertrag festzuhalten. Dem kann ich nur zustimmen!
            Aus meiner Sicht kann ein Rechtsanwalt auch nicht viel mehr tun, als ein Schreiben aufzusetzen – analog zu meiner Widerrufsvorlage.
            Ob Sie Sie sich selber wehren möchten oder ob Sie sich wohler fühlen, zu einem Rechtsanwalt zu gehen, ist natürlich Ihre Entscheidung. Die Motivation meiner Seite ist, Kunden kostenlos zu helfen. Denn so können sich alle wehren.

          2. @Peter

            Nochmal ich hatten das Gespräch nun heute mit 3 Geschäftsstellen und dass 10x und dass mit immergrün/ stadt röthenbach stadtwerke wo ich wohne und berlin storm ( neuer anbieter ) die mich ab 31.12 beliefert. und es kommt immer das selbe raus. ab den 20.10 ist der strom aus und stadt röthenbach gibt mir erst strom wenn immergrün auch es sagt. da immergrün nur mit sagt es ist gekündigt und nicht stadtwerke röthenbach wird es kein strom für mich geben. mein strom kommt von stadt röthenbach die aber einen vertrag mit immergrün hat die wiederum aber den stadtwerke nichts gesagt hat nicht akzeptiert die ich bekommen hab. das ist der stand der dinge. berlin kann mich aber nicht strom geben weil stadtwerke röthenbach da go nicht immergrün hat. fakt ist nun ich bin zu 100% am 20. mit keinem strom. und was rechtens ist und was nicht weiss ich nicht ich kann nur sagen was mit immergrün/meine stadt und meine neue versorgen können

  18. Die Begründung des Vorgehens von immergrün ist recht simpel.

    In den vergangenen 8-10 Wochen hat sich der Beschaffungspreis für Strom/Gas teilweise verzehnfacht.
    Immergrün zieht hier einfach die Reißleine, da die aktuellen Tarife dies nicht berücksichtigt haben und für ein wirtschaftliches Unternehmen macht es keinen Sinn mehr weiter aktiv zu bleiben wenn man am Ende drauf legen muss.

    Ich finde es gut das nun einige kleine Anbieter verschwinden werden denn niemand brauch 100 verschiedene Energielieferanten.

  19. Ausgangslage nach emailkündigung durch immergruen-energie:
    Selbst vorgenommene Berechnung bisherigen Verbrauchs seit Vertragsbeginn und Hochrechnung des vermutlichen Verbrauchs bis angekündigtem Belieferungsende.
    Selbstberechnung der hochgerechneten Verbrauchskosten + mtl. Grundgebühren, vermuteter (marginaler) Überschreitung des „Kontingents“ zu den dann fälligen höheren ct/kWh-Kosten sowie Gegenüberstellung mit bisherigen SEPA-Lastschriftamandat-Abschlagszahlungen. (Feststellung: mit dem nächsten Einzug läge meinerseits Überzahlung der selbst berechneten vorr. Gesamtkosten/ erwarteten Schlussrechnung vor (OHNE Berücksichtigung eines im Vertrag genannten „Bonus“, den ich vernachlässigte, weil ich zunächst davon ausgehe, daß dieser nicht gezahlt werden wird/ soll)
    Umstellung der Zahlungsweise auf dem Kundenportal von „SEPA-Lastschriftmandat“ auf „Überweisung“. Eine Bestätigungsmail wurde erhalten. Die Frage ist, ob diese Umstellung der Zahlweise zu einer Mahnung führen wird. Evtl. Mahnkosten in Höhe von 2,50 € (lt. Vertragsunterlagen) wären gegenüber womöglich nicht rückvergüteter Überzahlung zu verschmerzen. Da das angekündigte Lieferende und damit Schlussrechnungsdatum am 19.10.21 0:00 Uhr sein wird, Abschlagszahlung am 15.10. fällig gewesen wäre, gehe ich derzeit davon aus, daß das maximale Kostenrisiko bei dieser Mahngebühr liegen dürfte.
    Eine juristische Bewertung kann ich nicht vornehmen, aber in der meinerseitigen Umstellung der Zahlung von Lastschriftmandat auf Überweisung sehe ich keinen „Vertragsbruch“ meinersesits, der größere „Schadenersatzforderungen“ auslösen könnte.
    Telefonische Sperrung des Lastschriftmandats per 15.10. bei meiner Bank. (Ob dies bei anderen Banken so möglich ist, kann ich nicht mit Sicherheit berichten)
    Nun werde ich in aller Ruhe einen neuen Lieferanten suchen (und wohl zu akzeptablem Preis finden).
    Über den Fortgang der „Angelegenheit“ werde ich berichten.

  20. Sehr geehrter Herr Dr. Möschler,
    Vielen Dank, das war sehr hilfreich für mich. Ihren Mustervorschlag halte ich für sehr gelungen und werde diesen gern -wie vorgeschlagen- nutzen.
    Es ist wirklich großartig, wie Sie uns unterstützen!
    Es ist bereits das zweite Mal, dass ich auf einen Stromanbieter reinzufallen drohe, hoffentlich geht es jetzt -dank Ihrer Unterstützung- besser für mich aus.

    Mit freundlichen Grüßen

  21. Wie oben im Artikel beschrieben, massive Preiserhöhung angekündigt. Von 25,75 Ct/kwh auf 44,80 Ct/kwh ab dem 01.11.2021.
    Jetzt noch das Schreiben mit dem Lieferstopp.

  22. Das ist doch ein Witz, oder ? Vertrag bereits gekündigt zum 01.12.. und Kündigung bestätigt.
    Dann das ? Widerspruch ging heute per Einschreiben und per Mail raus.
    In meiner Region ist Belieferung weiter möglich ( laut aktuellem Tarifrechner Online), also Fake.
    Jetzt kann ich nur warten und den Kopf schütteln über so viel Dreistigkeit.
    Vielen Dank für die schnelle Hilfe Herr Dr. Matthias Möschler. Die Seite ist sehr hilfreich.

  23. Bei Verbraucherzentrale gibt es ein Musterschreiben
    LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN NACH BEENDIGUNG EINES STROM-/GASLIEFERVERTRAGS

    Jetzt werde ich davon gebraucht machen

  24. Lieber Herr Moeschler,
    ich habe gestern genau dasselbe Schreiben bekommen. Ich bin leider schon seit 2017 bei Immergrün Kunde! Knapp 1 Jahr danach bekam ich eine Art Info-Schreiben mit allgemeinem „Gelabere“ Website-Verschönerung etc. und habe das (leider) nicht weiter beachtet. Dahinter versteckte sich aber eine dort nicht zitierte (rechtlich unzulässige) Preiserhöhung, die ich dann bei der nächsten Rechnung (mein Fehler!!) irgendwie übersehen hatte. Im nächsten Jahr fiel mir der ca. 20-25% höhere Preis dann Gott sei Dank auf und ich fragte bei Immergrün nach, warum ich eine Preiserhöhung ohne explizites Anpassungsschreiben bekommen hatte. Man verwies mich auf das nichtssagende Schreiben, das ich oben schon erwähnt habe. Daraufhin hatte ich mir sofort einen Neu-Lieferanten gesucht, der mich unglücklicherweise (anscheinend als „Bonus-Hopper“) vor Vertragsbeginn ablehnte. Dadurch kam dann leider keine Kündigung zustande, so dass ich noch ein weiteres Jahr bei Immergrün hängengeblieben bin. Im Frühjahr diesen Jahres habe ich dann gekündigt und bin zu E.ON gewechselt mit Vertragsbeginn 1.1.2022. Warum jetzt für die letzten 2 Monate noch gekündigt wird, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Als ehemaligem E.ON-Mitarbeiter beschämt mich meine eigene Unaufmerksamkeit natürlich besonders. Ich war aufgrund meiner eigenen Tätigkeit davon ausgegangen, dass die Energieversorger grundsätzlich alle seriös sind. Jetzt endlich ist mir auch klar, dass da eine Menge schwarze Schafe unterwegs sind. Ich hoffe, Sie können mit meinen Anmerkungen etwas anfangen…