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  1. 30.10.2021, 21:38
    Auf die Bitte von immergrün habe ich den hier ursprünglich stehenden Kommentar gelöscht. Hierzu möchte ich Stellung nehmen.

    Zuvor möchte ich allen, die hier kommentieren, DANKE! sagen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es eine sehr schwierige Situation für Sie sein muss: Viele von Ihnen haben z.B. keine 100€ oder 200€ pro Monat übrig, die Sie mal eben mehr pro Monat für Strom oder Gas ausgeben können. Zudem haben Sie nun viel Arbeit und machen sich Sorgen, wie es weiter geht.
    Vor diesem Hintergrund bin ich umso dankbarer, dass Sie sich in den >400 Kommentaren freundlich und sachlich gegenseitig unterstützt haben. Das ist wirklich nicht selbstverständlich. Vielen Dank!
    Ich bitte Sie alle, auch in Zukunft freundlich und sachlich zu kommentieren. Unhöflichkeiten dulde ich nicht, weil ich nicht möchte, dass wir uns die Situation hier noch schwerer machen.
    Aufforderungen zum Betrug – auch wenn nur sehr indirekt – dulde ich ebenfalls nicht. Nicht nur, weil dies falsch ist, sondern weil diese „Tipps“ zu noch größeren Problemen führen können. Aus diesem Grund habe ich den ursprünglichen Kommentar gelöscht und durch diesen Text ersetzt. Ich bitte um Verständnis, dass ich auch in Zukunft so handeln werde.

    Liebe immergrün-Mitarbeitenden,
    wenn Ihnen in Zukunft erneut eine (indirekte) Aufforderung zum Betrug o.Ä. auffallen sollte, dann schreiben Sie mir gerne direkt eine E-Mail ([email protected]) und geben Sie mir bitte auch den Permalink dazu an. So sind die Chancen größer, dass ich schnell reagieren kann. Auch wenn Ihnen auffallen sollte, dass ich etwas nicht korrekt dargestellt habe, bitte ich Sie, mich zu kontaktieren.
    Auch wenn die Inhalte meiner Internetseite an Ihre Kunden gerichtet sind, so kann ich auch Ihre Situation nachempfinden: Sicherlich machen Sie sich auch Sorgen (wenn auch andere) und Sie führen bestimmt viele Gespräche mit unzufriedenen Kunden – aufgrund von Entscheidungen, die Sie nicht getroffen haben, sondern lediglich ausführen.
    Bitte haben Sie Verständnis für die Besucher meiner Seite. Sofern Sie sich entscheiden, auch in Zukunft hier einen Kommentar zu schreiben, dann tragen Sie bitte dazu bei, dass wir freundlich und wertschätzend miteinander kommunizieren.

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende,
    Matthias Moeschler

    1. VORSICHT:

      1.) Ist Ihr „Tipp“ trotz der darin versteckten Ironie eine Anleitung zum Betrug, welche selbstverständlich strafbar ist.
      2.) Sind inzwischen (viele) digitale Zähler fernablesbar.
      3.) Bei einem plötzlich erhöhten Stromverbrauch ist es durchaus möglich und in der jetzigen Zeit sogar wahrscheinlich, dass ein vom Grundversorger beauftragter Ableser*in vorbeikommt, um den Zählerstand zu überprüfen.

      Wir bitten doch, zukünftig solche Anleitungen zum Betrug zu unterlassen und denken, dass der Betreiber dieser Seiten Ihren Beitrag schnellstmöglich löschen wird.

      mfg
      immergrün Kundenservice

      1. Hallo immergrün Kundenservice,

        wie begründet Ihr die Einstellung der Belieferung, bzw. Anpassung der Abschlagszahlungen, obwohl eine Vertragsbindung mit Preisgarantie besteht?
        Aus meiner Sicht ist das vertragsbrüchig von eurer Seite.

        MfG
        clavis

  2. Hallo Kenner,

    von Fuxx werde ich nicht mehr beliefert, jetzt beginnt bis zum Vertragsende die Phase in der die meine Nachteile von der Fuxx Sparenergie GmbH ausgeglichen werden. Gekündigt habe ich nicht, die Fuxx Sparenergie GmbH hat auch nicht gekündigt, sondern nur die Lieferung eingestellt.
    Der Schlussabrechnung habe ich widersprochen, mit dem Hinweis, dass dies eine Zwischenabrechnung ist und wir einen Vertrag bis zum Datum xxxxxx haben.
    Habe ich ein Anrecht auf eine monatlichen Zahlung von der der Fuxx Sparenergie GmbH?
    Jetzt jeden Monat die Fuxx Sparenergie GmbH zur Ausgleichszahlung auffordern?

    An wen wendet man sich, wenn man eine Insolvenzverschleppung vermutet?

    MfG
    clavis

  3. Habe heute meine Schlussrechung von immergrün! erhalten.

    Wenigstens wurde der vereinbarte Neukunden-Bonus von 15 Prozent korrekt verrechnet.

    Nun bin ich gespannt, wie lange die Auszahlung des Guthabens dauert…

    Grüße aus Bayern

    Holger K.

    1. Warum Schlussabrechnung, war es nicht eine Zwischenabrechnung, bis zum Vertragsende will immergrün deine dir entstandenen Nachteile ausgleichen?

      Wie wird der Nachteilsausgleich erfolgen?

      MfG
      clavis

  4. Heute morgen habe ich bei immergrün angerufen und nach meiner Endabrechnung gefragt und unglaublich heute Abend bekam ich sie per Email- alles stimmt auf Cent genau. Dann hoffe ich, dass die Auszahlung auf sich nicht warten lassen wird.

  5. Nachdem im ersten Schreiben Abschlag + 120% und im 2. Schreiben Arbeitspreis um + 110% nun im 3. Schreiben ein Rabatt ?

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Ihr Anliegen nehmen wir ernst und es ist uns wichtig, mit Ihnen gemeinsam einen Weg zu beschreiten, der die Notwendigkeiten eines sehr angespannten Energiemarkts mit Ihren berechtigten Interessen versöhnt. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, die zuletzt kommunizierte Höhe der monatlichen Zahlbeträge, noch einmal um 30% abzusenken.

    Daraus ergibt sich ein neuer – in diesem Fall zustimmungspflichtiger – monatlicher Zahlbetrag von 180,00 Euro.

    Um diesem monatlichen Zahlbetrag zuzustimmen, antworten Sie einfach auf diese E-Mail mit „Zustimmung“. Das Angebot ist zeitlich begrenzt (3 Tage ab Erhalt dieser E-Mail).

    Wir hoffen sehr, dass dieses Angebot Ihnen hilft und wir Sie weiterhin als zufriedenen Kunden mit Energie versorgen dürfen.

    Ihre Vertragsnummer: xx

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fuxx Service-Team

  6. Mir hat immergrün gekündigt zum 05.11.2021. Einfach so, kurzfristig. Jetzt steht ich vor einem Problem. Schließlich möchte ich nicht in der Grundversorgung landen. Ich muss mir fast einen anderen Anbieter suchen und dann? Immergrün verklagen auf die höheren Kosten die mir beim neuen Anbieter entstehen?
    Darauf wird hier nicht eingegangen.

      1. Sie meinen die AGB, die Preiserhöhung von nicht hoheitlichen Umlagen ausschließen und eine 6-wöchige Ankündigungsfrist beschreiben?
        Ich dachte, auf die hätten Sie bereits gespuckt!?

        1. Sehr geehrter Chris,

          wir möchten uns hier nicht auf Ihr Niveau begeben.

          Wir versuchen in der jetzigen Situation das Beste für beide Seiten, sowohl Versorger als auch Abnehmer, heraus zu holen!

          mfg
          immergrün Kundenservice

          1. Das Beste ist zunächst einmal Legalität und Vertragstreue.
            Die sehe ich verletzt.
            Unter Ihren Kunden sind auch ältere Menschen, denen Sie mit Ihren Schreiben seelisch Sorgen bereiten. Schon mal daran gedacht? Mit einer normalen Insolvenz könnten einige Kunden besser leben.
            Kann es sein, dass Sie vor allem das Beste für sich wollen?

            Und mein Niveau geht Sie im Übrigen nichts an.

      2. @Immergrün…welch Ironie, das Sie bei Pflichten des Kunden auf Ihre hochgeschätzten AGB verweisen, aber sich selbst in keiner Weise an diese halten. Da werden Widersprüche gegen Abschlagserhöhungen als Sonderkündigung ausgelegt, gerade so wie es Ihnen passt, am Telefon wird man erpresst, entweder man stimmt der Abschlagserhöhung zu und nur dann ziehen Sie die niemals erteilte Kündigung zurück, oder man wird aus dem Vertrag in einer Zeitspanne von 2 Wochen geworfen. Diese Arroganz, die sie selbst auf dieser Seite an den Tag legen ist schlichtweg traurig. Noch nie hatte ich und ich denke auch eine Reihe anderer Kunden so einen Ärger mit einem Stromanbieter und ich hoffe sehr, das sie für solche Vorgehensweise Ihre gerechte Strafe bekommen.

  7. Heute morgen Mail von Wunderwerk bekommen.
    Arbeitspreis (Gas) wird am 27.11. von 4,39 Cent auf 17,10 Cent angehoben.
    Mit Hinweis auf Sonderkündigungsrecht. Das werden wir dann wohl in Anspruch nehmen.

    Gruß
    Thorsten

    1. Genau gleiche Erhöhung bei uns…, gleiches Datum. Nur Benennung der Arbeitspreiserhöhung. Kein Hinweis Höhe Grundbetrag. Keine detaillierte Aufschlüsselung der Preiserhöhung im Dokumentenordner Kundenportal… Gesamtkosten der Erhöhung somit unklar !!!!!

      1. Was ist da aufzuschlüsseln? Ab einem best. Tag steigt der Arbeitspreis von x auf y. Der Grundpreis scheint konstant zu bleiben.
        Die Gesamtkosten ergeben sich dann ja erst zus. mit dem Verbrauch.

  8. Unter Punkt II „Neueste Ereignisse“ mit Datum vom 29.10. ist auf dem veröffentlichten Schreiben die Vertragsnummer nicht geschwärzt – sollte schnellstmöglich geändert werden!

  9. Habe jetzt auch das Kulanzangebot mit den 30 Prozent Rabatt (Milchmädchenrechnung!) bekommen. Einerseits bin ich froh wenn ich aus dem Laden raus bin, andererseits bedeutet ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter in meinem Fall eine saftige Preiserhöhung von knapp 25 %! Die Belieferung mit immergrün startete erst Anfang September, d. h. für die nächsten 10 Monate muss ich 25% mehr zahlen als vereinbart.
    Mehrkosten werde ich natürlich einfordern. Eine Aussicht auf Erfolg wird dies wohl nicht haben, in 10 Monaten wird es immergrün schon lange nicht mehr geben…..

  10. E-Mail von Wunderwerk AG (28.10.2021 19:15)

    Sehr geehrter Herr XXX,

    an der Tankstelle ist es deutlich spürbar und in den Medien ist es fast schon das Top-Thema: Deutschland erlebt eine Energiepreiskrise. Die Preise an den einschlägigen Börsen, an denen Energie gehandelt wird, kennen nämlich nur noch eine Richtung: nach oben. Wir möchten deshalb unsere Kunden vollumfänglich über die aktuellen Geschehnisse informieren, damit sie die Auswirkungen, die diese Situation mit sich bringt, nachvollziehen können.

    Die Corona-Pandemie hat die globale Wirtschaft in eine Art Dornröschen-Schlaf versetzt, aus dem sie nun wieder aufgewacht ist. Entsprechend groß ist plötzlich wieder die Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas. Das alleine treibt schon die Preise hoch. Dazu kommen geopolitische Machtspielchen um Pipelines und Lieferverträge sowie nationale Engpässe durch leere Speicher und fehlende Alternativen in Form erneuerbarer Energie.

    Besserung ist kurz vor dem Winter auch nicht in Sicht, aber trotz der extrem gestiegenen Preisprognosen für die anstehenden Monate mit den höchsten Energieverbräuchen werden wir als Ihr Energieversorger für Ihre sichere Weiterbelieferung zuverlässig sorgen.

    Tarifpreise und die Sicherstellung des Energieeinkaufs müssen zueinander passen. Dies ist die Grundlage für jede sichere Versorgung. An Ihrer Abnahmestelle ist dies aktuell nicht mehr gewährleistet. Eine Anpassung ist deshalb erforderlich.

    Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 21,31 Cent pro Kilowattstunde auf 50,60 Cent pro Kilowattstunde.

    Es gilt selbstverständlich für Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihren Energieliefervertrag, von dem Sie bis zum Inkrafttreten obiger Änderungen Gebrauch machen können.

    Um Ihnen diese Maßnahme so anschaulich und transparent wie möglich zu begründen, sehen Sie im Schaubild, wie sich die Preisentwicklung an der European Energy Exchange (EEX) darstellt. Zur Erzielung marktgerechter Preise legen wir objektive Maßstäbe an und haben die Einkaufspreisentwicklung an mehreren Börsen immer für Sie im Blick:

    Einkaufspreise Futures für Strom / Gas in Euro / MWh

  11. wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung und freuen uns, dass Sie in diesen Zeiten mit uns den Dialog gesucht haben. Wie Sie sicher festgestellt haben, sind gegenwärtig einige Entscheidungen zu treffen, die uns nicht leicht gefallen sind, da sie grundsätzliche Auswirkungen auf unsere Beziehung zu Ihnen als Energieverbraucher haben.
    In den letzten Tagen haben Sie von uns ein Sonderkündigungsschreiben erhalten, da wir aufgrund Ihrer Reaktion auf unsere Preismaßnahmen bzw. Abschlagsanpassungen zunächst davon ausgehen mussten, dass wir Sie zukünftig nicht weiterhin unbeeinträchtigt versorgen können.
    Wir können verstehen, dass Sie sich ebenfalls Gedanken über Ihr Versorgungsverhältnis machen. Uns ist es nun umso wichtiger, Ihnen ein Entgegenkommen im Rahmen des Möglichen anzubieten. Die Politik hat bereits signalisiert, dass sie die EEG-Umlage ab dem 1.1.2022 senken wird und so für Entlastung sorgen will. Daher möchten auch wir versuchen, die Belastungen aus den gestiegenen Beschaffungskosten für Sie kurzfristig zu verringern.
    Wir hoffen, dass es uns gelingt mit Ihnen gemeinsam in der kommenden Winterperiode eine sichere, zuverlässige und wirtschaftlich akzeptable Versorgungsbasis zu erhalten. Gerne würden wir mit Ihnen den Versorgungsvertrag fortsetzen. Dies ist nun wieder möglich!
    Nach erneuter Prüfung der Sachlage können wir Ihnen exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 445,00 €.
    Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Versorgung zu den bekannten Bedingungen wieder aufnehmen. Das Angebot ist begrenzt gültig für 72 Stunden ab Erhalt dieser Nachricht. Um es anzunehmen, antworten Sie einfach direkt auf diese Email mit dem Kennwort: „Rabatt30″.
    Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch zukünftig von uns überzeugen können und garantieren Ihnen eine sichere Versorgung, auch in den kommenden Monaten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr immergrün! Team

  12. Diese Mail habe ich soeben von immergruen erhalten!

    Sehr geehrte Frau Rudolf,
    wir sorgen auch nach der Versorgungseinstellung dafür, dass für Sie keine Nachteile entstehen.
    Wir empfehlen Ihnen, sofort einen anderen günstigen Versorger zu beauftragen.
    Haben Sie schon einen neuen Versorger gewählt, informieren Sie diesen schnellstmöglich über das neue Lieferende 08.11.2021, um den Lieferbeginn anzupassen.
    Sollten dennoch finanzielle Mehrbelastungen durch eine kurzzeitige Belieferung in der Grundversorgung entstehen, werden diese von uns ausgeglichen, sofern Sie die entsprechenden Belege vorlegen. Bitte reichen Sie in diesem Fall die Schlussrechnung des Grundversorgers über die zwischenzeitliche Belieferung ein.
    Bonuskunden erhalten ihren Neukundenbonus anteilig.
    Für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr immergrün! Team

    1. Diese Email haben wir auch erhalten….
      Warum bietet immergrün die kostenübernahme der Mehrbelastung durch die Grundversorgung an ?
      Müssen die das ?
      Kennt jemand den Hintegrund dieser Vorgehensweise ?

  13. Auch wir haben am 26.10.21 per mail, wie auch per Einschreiben gegen die Abschlagerhöhung widersprochen und die Einzugsermächtigung entzogen. Heut, am 28.10.21 die Antwort per mail von Immergrün, dass sie uns vom neuen Abschlag (125,-€) 30% Nachlass anbieten, somit nur 109,-€ Abschlag zahlen würden. Wir sollten doch binnen 48h auf dieser Mail zusagen, sofern wir damit einverstanden sind. Was, wenn wir dies nicht möchten, steht nicht geschrieben und auch kein Daraufeingehen auf den Entzug der Einzugsermächtigung.
    Da unser ursprünglicher Abschlag 72,-€ betrug, werden wir diesen auch nur bezahlen. Denn der Stromverbrauch ist nicht gestiegen.

  14. Mich beschleicht auch der Verdacht dass die Schlussabrechnungen bei Leuten die hohe Rückerstattungen haben absichtlich langsamer bearbeitet werden als bei niedrigen Rückerstattungen. Ich habe den Zählerstand sofort gemeldet – noch keine Schlussabrechnung (immergrün). Ich erwarte fast 700 Euro zurück. Gibt es schon jemanden bei dem mehr als 400 Euro zurückerstattet wurden seit Meldung 19.10.? Wie hoch sind die Rückerstattungen bisher maximal? Vermutlich kann man dagegen nichts machen wenn es tatsächlich so ist. Aber es würde mich schon interessieren…

      1. Hallo,

        bekomme auch 340€ zurück was auch auf der Schlussrechnung stand. Dies ist aber nun schon zwei Wochen her und ich haben noch kein Geld erhalten. Ich bin mal gespannt.

    1. Evtl können Sie noch die Lastschriften der letzten 8 Wochen zurückgeben.
      Haben Sie das schon in Erwägung gezogen?
      Je länger sie damit warten, umso mehr verringert sich Ihre Möglichkeit den eigenen Schaden zu begrenzen.

  15. Ich hatte bis 19.10. Strom und Gasvertrag bei Immergrün.

    Für den Stromvertrag war nach VIER Tagen bereits die Schlussrechnumg da.
    Es wurde tatsächlich der Neukundenbonus von 25% berücksichtigt (nach meiner Rechnung sogar ca. 28%).
    Es wird eine Nachzahlung meinerseits fällig.

    Beim Gasvertrag erwarte ich hingegen eine hohe Erstattung. Ist es ein Zufall, dass die Schlussrechnumg für den Gasvertrag auf sich warten lässt…?

    Aus meiner Sicht (das bestätigen auch die drastischen Abschlagserhöhungen) geht es nur noch darum, kurzfristig möglichst viel Geld einzusammeln, wahrscheinlich um Verbindlichkeiten bedienen zu können…

  16. Guten Tag,

    immergrün hat extreme Preiserhöhungen angekündigt und mitgeteilt, dass daraus zum 26.11.2021 ein Sonderkündigungsrecht für mich besteht.

    Soll ich die Sonderkündigung machen oder soll ich auf die Einhaltung des Vertrages bestehen und mir dadurch etliche Mühen aufhalsen?

    MfG
    G. R.

  17. Es wird nicht mehr lange dauern bis zur Insolvenzanmeldung. Wer da auf die Vertragserfüllung und den Bonus spekuliert und dafür noch den erhöhten Abschlag zahlt, wird die daraus entstehende hohe Gutschrift möglicherweise in der Insolvenztbelle anmelden müssen. Das Risiko ist schwer kalkulierbar. Es könnte schlauer sein die Vertragsbeendigung, sei sie auch nicht rechtmäßig, zu akzeptieren.

  18. Hinweis für Kunden der Wunderwerk AG:
    Im Kundenportal kann das SEPA Lastschriftsmandat deaktiviert und auf Überweisung umgestellt werden. Vorlauf sind drei Tage, so dass heute der letzte Tag ist, falls die erhöhte Abschlagszahlung ab 01.11.2021 gilt.
    Ich habe dem um 116% gestiegenen Abschlag widersprochen, jedoch ist dieser im Kundenportal schon hinterlegt. Eine Anpassung durch den Kunden ist nicht möglich.
    Also schnell handeln und nicht vergessen rechtzeitig den korrekten Abschlag zu überweisen, da wir uns ja im Gegensatz zu Wunderwerk vertragskonform verhalten wollen.

    1. Habe ich schon vor ein paar Tagen ebenfalls gemacht und wurde mir auch per Mail bestätigt. Leider ist das Wunderwerk Kundenportal nun offenbar „weg“, und ich finde auch auf der noch existierenden Website keine Bankverbindung zwecks Überweisung (+ ggf. nötige Angaben / Verwendungszweck).
      Können Sie hier aushelfen? Danke!

      1. Wir haben ebenfalls am
        22.10.2021 die Mail
        mit einer Abschlagserhöhung von Immergrün erhalten. Wir haben darauf hin widersprochen und unser Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen ohne die Einzugsermächtigung zu entziehen. Das alles per Mail und per Einschreiben. Bisher ohne Rückmeldung. Im Kundenportal von immergrün ist lediglich keine Fälligkeit für den erhöhten Abschlag (oder generell ein Abschlag) ersichtlich. Die Kündigung wurde zum 31.10.2021 ausgesprochen. Mal sehen, ob sie abbuchen. Ich will nur raus aus dem Vertag…

  19. Beträgt der Rabatt von immergrün tatsächlich 30%? JA oder NEIN?
    Wenn in der E-Mail das neue Angebot 70€ lautet und der erhöhte Abschlag vom 22.10. 100€ beträgt, dann hat immergrün richtig gerechnet.
    Formel:
    > ’neues Angebot‘ / 0,7 = ‚erhöhter Abschlag vom 22.10.‘
    > 70€ / 0,7 = 100€

    1. Kurze Antwort:
      Die angegebenen 30% sind rechnerisch falsch bzw. nicht nachvollziehbar.

      Begründung:
      Mein ursprünglicher Abschlag lautete auf monatlich 64 €. Dieser wurde mit email-Ankündigung vom 22.10.2021 auf 111 € angehoben. Nach meinem Widerspruch zur Erhöhung der Abschläge erklärte immergrün mit email vom 26.10.2021 die Bestätigung der Sonderkündigung zum 08.11.2021. Dieser Bestätigung habe ich ebenfalls widersprochen, da ich keine Sonderkündigung erklärt habe. Daraufhin bot mir immergrün mit email vom 27.10.2021 einen exklusiven Reduktionsrabatt von 30% an. Mein monatlicher Abschlag betrage daher 97 €. Dieses Angebot sei 72 Stunden gültig. Nähere Informationen zur Ermittlung des Betrages waren nicht enthalten. Rein rechnerisch handelt es sich offensichtlich nicht um 30%! Völlig unklar bleibt auch, ob im Übrigen die Konditionen im Rahmen der Preisgarantie eingehalten werden und es hier „nur“ um eine Erhöhung der monatlichen Abschläge (zur Erhöhung der Liquidität des Unternehmens?) geht. Ein so unprofessionelles Verhalten habe ich bislang bei noch keinem Anbieter erlebt.

      Ich werde immergrün nochmals auffordern, den Vertrag unter Berücksichtigung der vereinbarten Konditionen (Preisgarantie) bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durchzuführen. Viel Hoffnung mache ich mir dabei aber nicht.

        1. Hallo,
          kann das ebenso bestätigen. Der vertraglich vereinbarte Abschlag bei meinem Vertrag beträgt 81,–€. Der von Immergrün dann neu einseitig festgelegte „Wildwest- Abschlag“ wurde mit 141,–€ angesetzt. Jetzt mit den angegeben Preisnachlaß von 30% wurden 123,–€ von diesem „Verein“ ermittelt. Diese Leute können oder „wollen“ nicht richtig rechnen, jedenfalls aber sind sie mit absoluter Vorsicht zu genießen, denn was hier in letzter Zeit abläuft ist der absolute Wahnsinn. Diese praktizierten Machenschaften sind kriminell und ein Fall für den Staatsanwalt. Verträge sind dafür da, diese einzuhalten und nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten versuchen kurz vor „Torschluß“ noch Kasse auf Kosten der Verbraucher zu machen.

        2. Hallo,
          ich habe in der letzten Nacht noch an anderer Stelle hierzu einen Kommentar geschrieben. Als ich nach der Ankündigung der Abschlagszahlung (von 148 € auf 392 € monatlich) diesen Betrag im Kundenportal wieder herabsetzen wollte ist neben dem Feld für den Betrag eine rote Schrift aufgetaucht, nach der der neue Betrag mindestens 215 € betragen müsse. Da mein Vertrag ohnehin nur noch 3 Monate läuft habe ich das akzeptiert und in einem Begleiten-Email hierfür verlangt, das dies nur gilt, wenn Immergrün die bis heute bestätigt. Stattdessen habe ich gestern einen freundlich klingendes Email wieder von Immergrün bekommen, das aber im Wortlaut bis auf die Zahlen vollständig identisch ist, mit dem, das ich gestern von einem anderen Betroffenen auf dieser Plattform gelesen habe. Man verspricht mir als besonderen Kunden, die künftigen Abschlagszahlungen um 30% von 392 € auf 319 € zu reduzieren. DAS SIND ABER KEINE 30%, SONDERN NUR 18,6%! Hierfür verlangt man eine Zustimmung innerhalb von 72 Stunden. Auf das Angebot den Abschlag auf 215€ abzusenken, der im Kundenportal erschien, wird nicht eingegangen.

          Offensichtlich ist das bis auf das letzte Wort ein automatischer Rundschreibentext, bei dem noch nicht einmal die Zahlen richtig ausgerechnet werden, oder man hofft, das die Empfänger genauso schlecht im Rechnen sind.

          Vermutlich taumelt Immergrün hilf- und führungslos – oder mit erheblicher Gesetzlosigkeit – auf den Konkurs zu. Es entsteht eher der Eindruck der Konkursverschleppung.

          Ich habe jetzt im Kundenportal das Einzugsverfahren gekündigt. Eine erneute Anpassung der monatlichen Zahlungsbeträge ist im Kundenportal nicht mehr möglich.

          Hat jemand Rat für das weitere Vorgehen?

          HR

      1. Das Komplizierte an Prozentrechnung ist, dass oft weggelassen wird, auf welchen Betrag sich das Prozent bezieht. Hier scheinen sich die 30% Offenschichtlicht auf die Erhöhung zu beziehen.

      2. Unter Berücksichtigung der anderen Kommentare erschließt sich mir mittlerweile, auf was sich die 30% beziehen:
        ursprünglicher Abschlag 64 €,
        angekündigte Erhöhung auf 111 €,
        Erhöhungsbetrag = 47 €, davon 30% ~ 14 € „Rabatt“

        Damit ist der von immergrün vorgeschlagene Abschlag von 97 € (111 € – 14 €) zwar rechnerisch ermittelbar, aber trotzdem nicht nachvollziehbar bzw. entbehrt jedweder Grundlage!

      3. Die 30% werden nur von der Erhöhung (also neuer Abschlag minus alter Abschlag) abgezogen, nicht(!) vom neuen Abschlagsbetrag! Mehr können wir unseren Kunden leider nicht entgegenkommen.

        1. @ immergrün: Vielen Dank für die Erklärung.

          Ein Reduktionsrabatt von 30% bedeutet, dass die Erhöhung des Abschlags um 30% reduziert wird.

          Dies habe ich anhand von 2 echten Fällen nachgeprüft und es ist korrekt:
          Fall 1: Der Abschlag wurde von 129 € auf 171 € erhöht. Die Differenz beträgt 42€, wovon 30% abgezogen werden (= 12,6 €). 171€ – 12,6€ = 158,4 €. Diese 158€ wurden auch im Schreiben kommuniziert.

          Fazit: Die Kalkulation ist korrekt. Vielen Dank für die Richtigstellung.
          Ich habe den Reduktionsrabatt anders interpretiert und daher anders gerechnet. Ich habe den Rabatt auf den zuletzt kommunizierten Abschlag bezogen.
          Im Beispiel: 171€ x 0,7 = 119,7.

    2. Ich habe den Nachweis für einen Strom- und einen Gas-Vertrag. Das 30%-Rabatt-Angebot beträgt 158€ und 327€ – die Abschläge wurden auf 171€ und 403€ erhöht. Der Rabatt beträgt somit 8% und 19%.

    3. Sehe ich anders. In der Formel fehlt die Höhe des alten Abschlags.
      (Oder ich habe gerade ein Riesenbrett vorm Kopf. Kann auch sein.)

  20. Die von Immergrün werden immer dreister.
    Nach meinem erneuten Widerspruch gegen die Sonderkündigung (die ich nicht ausgesprochen habe), kam nun diese Antwort.
    Vorweg noch, ich habe den Widerspruch nach dem hier hinterlegten Muster – herzlichen Dank an dieser Stelle mal – geschrieben. Da ich am Vertrag der noch bis 30.09. 2022 mit eingeschränkter Preisgarantie läuft festhalten wollte. Grund, mein letztes Jahr abgeschlossener 24 Monat/Vertrag mit sehr günstigen 0,24 €.

    Sehr geehrte Frau Heer,
    wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung und freuen uns, dass Sie in diesen Zeiten mit uns den Dialog gesucht haben. Wie Sie sicher festgestellt haben, sind gegenwärtig einige Entscheidungen zu treffen, die uns nicht leicht gefallen sind, da sie grundsätzliche Auswirkungen auf unsere Beziehung zu Ihnen als Energieverbraucher haben.
    In den letzten Tagen haben Sie von uns ein Sonderkündigungsschreiben erhalten, da wir aufgrund Ihrer Reaktion auf unsere Preismaßnahmen bzw. Abschlagsanpassungen zunächst davon ausgehen mussten, dass wir Sie zukünftig nicht weiterhin unbeeinträchtigt versorgen können.
    Wir können verstehen, dass Sie sich ebenfalls Gedanken über Ihr Versorgungsverhältnis machen. Uns ist es nun umso wichtiger, Ihnen ein Entgegenkommen im Rahmen des Möglichen anzubieten. Die Politik hat bereits signalisiert, dass sie die EEG-Umlage ab dem 1.1.2022 senken wird und so für Entlastung sorgen will. Daher möchten auch wir versuchen, die Belastungen aus den gestiegenen Beschaffungskosten für Sie kurzfristig zu verringern.
    Wir hoffen, dass es uns gelingt mit Ihnen gemeinsam in der kommenden Winterperiode eine sichere, zuverlässige und wirtschaftlich akzeptable Versorgungsbasis zu erhalten. Gerne würden wir mit Ihnen den Versorgungsvertrag fortsetzen. Dies ist nun wieder möglich!
    Nach erneuter Prüfung der Sachlage können wir Ihnen exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 196,00 €.
    Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Versorgung zu den bekannten Bedingungen wieder aufnehmen. Das Angebot ist begrenzt gültig für 72 Stunden ab Erhalt dieser Nachricht. Um es anzunehmen, antworten Sie einfach direkt auf diese Email mit dem Kennwort: „Rabatt30″.
    Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch zukünftig von uns überzeugen können und garantieren Ihnen eine sichere Versorgung, auch in den kommenden Monaten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr immergrün! Team

    Was soll das? Jetzt soll ich den angeblich reduzierten Betrag akzeptieren.
    Von 113 € erhöht auf 232 € und nun gnädigerweise auf 196 € reduziert.

    So langsam habe ich keine Lust mehr.

    __________________________________

  21. – Mein Vertrag mit Immergrün! hat noch eine Mindestlaufzeit bis einschließlich 31.08.2022.
    – Bis zum 31.08.2022 ist eine eingeschränkte Preisgarantie vertraglich vereinbart.
    – Am 26.10. erhielt ich die Ankündigung eines um 60% erhöhten Abschlags.
    – Ich habe der Erhöhung mit Verweis auf die Preisgarantie, der nicht erfolgten (und auch nicht zulässigen) Preiserhöhung widersprochen.
    – Eine Antwort von immergrün! gab es nicht.
    – Stattdessen kann ich seit gestern dem Kundenportal entnehmen, dass der Vertrag ab dem 05.11. 00:00:00 Uhr gekündigt ist. Mit anderen Worten Immergrün! will im November vier Tage liefern und dafür einen vollen Abschlag bekommen.
    – Die Einzugsermächtigung ist natürlich inzwischen gekündigt.
    – Ich habe keine Sonderkündigung ausgesprochen und von Immergrün! auch keine Kündigungsbestätigung bekommen.

    …kein Kommentar…

  22. Bei Wunderwerk AG können seit gestern keine neuen Verträge abgeschlossen werden.
    Ich vermute mal, dass dort in den kommenden Tagen die Lichter ausgeschaltet werden.

  23. Ich habe nun nachdem auch unser Vertrag per Sonderkündigungsbestätigung zum 8.11.21 beendet wurde, den Widerspruch zur Vertragsauflösung abgeschickt, damit man später auf die 25% Neukundenrabatt pochen kann. Ich glaube aber nicht an ein Einlenken von Immergrün. Deshalb werde ich auch den Abschlag für November nur Anteilig überweisen und falls es zu einer Abbuchung kommt diese dann zurückbuchen.
    Die Frage ist eigentlich… Wie man reagieren muss falls die Vertragsauflösung durchgezogen wird und auf der Schlussabrechnung der Bonus nicht erwähnt wird?

    1. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Spätestens sechs Wochen nach Ende des Belieferungszeitraums muss die entsprechende Rechnung gestellt sein.

      Ob dein Anbieter dann noch da ist? *grübel

      Es wird gerade massiv schlussabkassiert.

    2. Wenn du schlau bist und die einzugsermächtigung gekündigt hast, ist es einfach

      die Schlußrrchbubg prüft du genau, rechnest aus, was nach arbeitspreis, Grundpreis und Preisgarantie tatsächlich raus kommen sollte, ziehst deine vertraglich gsrsbtiettrn Boni ab und und widersprichst. it dieser Begründung der gestellten Rechnung in ihrer Höhe. Gleichzeitig kündigt du die Bezahlung deines errechneten Beitrages an und überweist den, die Differenz wird einbehalten. Sinn und Zweck ist es, dass der Anbieter nun im Zugzwang ist, er will sein Geld.

      passieren kann folgendes:
      Mahnung (widersprechen)
      Inkasso (widersprechen mit Verweis auf bisherige Korrespondenz und bitte um klageerhebung)
      Inkasso weißt den Fall in der Regel zurück, dann bleibt dem Anbieter nur der Klageweg.
      spätestens hier passiert in der Regel nichts mehr.
      ixh werde genau so vorgehen und hatte damit schon Unrechtmäßige Forderungen von unitymedia und Internetplattformen abgewehrt

    3. Schau mal weiter oben, was die mir jetzt auf meinen erneuten Widerspruch gegen die Sonderkündigung (die ich auch nicht getätigt habe) geantwortet haben.
      Das ist doch völlige Verarsche…sorry