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  1. Mein Erfahrungsbericht mit dem Stromanbieter Immergrün, vielleicht hilft es ja der einen oder dem anderen hier in diesem Forum:

    Im April 2021 habe ich mit Immergrün einen Stromvertrag ab Juli 2021 mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit und eingeschränkter Preisgarantie abgeschlossen. Mitte Oktober 2021 kam dann von Immergrün die Info, dass sich die Abschlagszahlung drastisch erhöht. Die Erhöhung der Abschlagszahlung wurde mit höheren Beschaffungskosten begründet. Dieser Abschlagserhöhung habe ich widersprochen mit der Begründung, dass sich weder der individuelle Verbrauch noch der Strompreis erhöht haben.

    Ende Oktober 2021 hat Immergrün per Mail den Arbeitspreis zu Mitte November um ca. 80% erhöht und dies wieder mit höheren Beschaffungskosten begründet. Dieser Preiserhöhung habe ich per Mail und Brief widersprochen. Mit Verweis auf die eingeschränkte Preisgarantie habe ich darum gebeten, den Vertrag zu den vereinbarten Preisen zu erfüllen und verdeutlicht, dass dieser Widerspruch nicht als Sonderkündigung des Vertrages zu verstehen ist.

    Ein paar Tage später hat dann Immergrün den Vertrag zu Anfang Dezember gekündigt, wieder mit Verweis auf die höheren Beschaffungskosten. Der Kündigung habe ich mit Verweis auf die AGB, Vertragslaufzeit und eingeschränkter Preisgarantie umgehend widersprochen. Auf meinen Widerspruch gab es bis zum Datum der ausgesprochenen Kündigung keine Antwort von Immergrün. Daher habe ich mich dann mit der Schlichtungsstelle Energie in Verbindung gesetzt, den Sachverhalt geschildet und um Unterstützung gebeten. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist, dass Immergrün den Vertrag zu den vereinbarten Preisen bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erfüllt. Ein Stromvertrag mit einem neuen Anbieter würde aufgrund der aktuell hohen Kosten ein großes Loch in meine Haushaltskasse reißen.

    Anfang Dezember gab es dann einige überschneidende Entwicklungen. Mein Grundversorger hat mir wegen der Kündigung von Immergrün mitgeteilt, dass er mich ab Dezember zum Grundtarif versorgt. Immergrün schrieb fast zeitgleich, dass sie nun doch den Vertrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit und zu den ursprünglichen Konditionen erfüllen werden und die Kündigung zurücknehmen. Ich vermute, dass die Eröffnung des Schlichtungsverfahrens seine positive Wirkung entfaltet hat. Mein Grundversorger teilte ebenfalls zwei Tage später mit, dass Immergrün nun doch wieder mein Stromlieferant ist und hat den Grundversorgungsvertrag mit mir wieder gekündigt bzw. storniert.

    So wie es jetzt ausschaut, konnte ich erreichen, dass Immergrün den Vertrag erfüllt. Mal schauen, wie die Schlussrechnung Mitte 2022 aussieht und ob der Bonus berücksichtigt wird. Will hoffen, dass Immergrün nicht in die Insolvenz rutscht.

    Mir ist ja durchaus klar, dass insbesondere kleinere Anbieter derzeit vor finanziellen Schwierigkeiten stehen. Der Energiemarkt ist in Bewegung, und das spüren neben den Verbrauchern auch Anbieter, die keine langfristigen Verträge am Markt geschlossen haben. Ich sehe aber nicht ein, dass einige Anbieter ihr unternehmerisches Risiko auf die Kunden abwälzen und in guten Zeiten die Gewinne mitnehmen und in schlechten Zeiten die Verträge nicht erfüllen wollen.

  2. So, jetzt ist wie befürchtet folgendes eingetreten:

    Unberechtigte Sonderkündigung am 9.11. durch immergrün! mit Terminierung Lieferende auf den 22.11.
    Wir haben direkt widersprochen und Vertragsfortsetzung gefordert, und für den Fall, dass der Vertrag tatsächlich einseitig durch immergrün beendet wird, Schadensersatzforderung angedroht.
    Nachdem wir dann von unserem Grundversorger am 15.11. die Mitteilung erhielten, dass immergrün! zum 22.11. die Belieferung einstellt, sind wir am 21.11. zum hiesigen Gasversorger gewechselt. Neuer Vertrag mit Vertragsbindung bis 31.12.2022.
    Wir haben immergrün! erneut angekündigt, zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit (10.10.2022) Schadensersatz in voller Höhe zu verlangen, und das Vergleichsangebot abgelehnt.

    Nun kommt heute Abend, also zwei Wochen nach Lieferende, eine Email von immergrün! mit dem Inhalt, dass immergrün! die Belieferung wieder aufnehmen wird bzw. will, zu den ursprünglichen Konditionen.

    Geht das überhaupt? Wir haben ja einen neuen rechtsgültigen Vertrag mit Mindestlaufzeit.
    Kann uns immergrün! einen Strick daraus drehen, dass wir uns bereits einen neuen Vertrag gesucht haben? Oder ist immergrün! weiterhin in der Pflich, unsere Mehrkosten zu übernehmen, auch ohne uns wieder beliefern zu können, da von uns nicht erwartet werden kann, dass wir beliebig lange in der Grundversorgung bleiben?
    Bis heute ist immergrün! auch in keiner Korrespondenz auf die Möglichkeit eingegangen, die Belieferung wieder aufzunehmen. Es ging einzig und allein immer um ihr Bedauern, dass der Vertrag „beendet werden musste“, und dass uns ja eine (kleine) Entschädigung zustehe.

    1. Ich stehe aktuell vor der gleichen Frage wie Till. Der Schaden durch Ersatzbelieferung durch den Grundversorger liegt nach heutigem Stand in etwa beim 2- bis 3-fachen des Vergleichsangebotes.
      Ich neige zwar dazu, den Vergleich anzunehmen in der Hoffnung, dass die Endabrechnung dann korrekt erfolgt und der Ärger ein Ende hat; aber könnte im Fall der Ablehnung des Angebots dann immergrün tatsächlich den gekündigten Vertrag „wiederaufnehmen“? In der Korrespondenz davor sprach immergrün ja selbst von einer „außerordentlichen Kündigung“ und wie sehr sie diese doch bedauerten …

  3. Nachdem auf meiner Schlussrechnung kein Bonus ausgewiesen wurde, habe ich dies beanstandet und folgende Antwort von immergrün bekommen:

    „“Sehr geehrter Herr XXX,
    wir beziehen uns auf Ihre Nachricht vom 30.11.2021.
    Zur Klärung Ihrer möglichen Ansprüche bitten wir Sie um folgendes:
    Sollte die Abnahmestelle lediglich privat genutzt werden, können Sie uns gerne einen Nachweis vom Netzbetreiber zukommen lassen, in dem dies bestätigt wird.
    Nach Erhalt des Nachweises werden wir gerne den Neukundenbonus als Gutschrift in einer korrigierten Rechnung hinterlegen.
    Wir hoffen Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben.““

    Ich habe den Netzbetreiber Bayernwerk nun mal angeschrieben, ob sie mir einen solchen Nachweis ausstellen würden. Warum muss ICH nachweisen dass ich meinen Strom nur privat nutze? Ich habe weder eine PV-Anlage noch sonst irgendein Gewerbe.

    1. „Ausschließlich privat genutzt“.. Fallstricke gibt es viele.

      Laden Sie auch keinen Dienstwagen; kein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug das zu einem Betriebsvermögen gehört? Z.B. Ihrem Arbeitgeber gehört?

      Oder laden Sie Ihr Betriebshandy zu Hause auf? 😉

      Der Netzbetreiber Bayernwerk wird das kaum überprüfen. Wie soll er das denn seriös bestätigen?!

      1. Bonus-Verweigerungen, weil Sie den Strom nicht ausschließlich privat genutzt haben sollen, können Sie leicht mit meinem Musterschreiben abwehren. Schreiben Sie mich hierzu einfach an. Dann erhalten Sie das Musterschreiben.

        1. So eben habe ich eine „korrigierte Schlussrechnung“ erhalten, welche den Neukundenbonus berücksichtigt. Vielen dank an Herrn Moeschler für die Vorlagen!

  4. IMMERGRUEN-ENERGIE Abrechnung zum Kündigungsdatum
    Die Schlussrechnung wurde übermittelt.
    Ein im 2-stelligen Bereich liegendes, geringes Guthaben wurde zur Zahlung angekündigt.
    Sofortbonus, Bonus wurde NICHT berücksichtigt.
    Allerdings „verrechnet“ sich der Anbieter trotz vorliegender, korrekt übermittelter
    Zählerstände um 200 kwh zu seinen Ungunsten, was einen Gegenwert von etwas über 50 € ausmacht.
    Vorsorglich ist in der Rechnung vermerkt, dass der Verbrauch anhand vorliegender Daten geschätzt wurde und Nachforderungen nicht ausgeschlossen werden.
    Wir werden berichten, sobald es Neuigkeiten zu berichten gibt.

  5. Nach mehreren Korrekturschleifen wegen vergessenem bzw. zu niedrig ausgewiesenem Bonus hat Enstroga uns das Guthaben inkl. Erstjahresbonus überwiesen, obwohl der Vertrag durch die wohl unrechtmäßige Kündigung durch Enstroga vor Ablauf des 1. Jahres gekündigt wurde.

    Ich bin zumindest froh, dass wir die Forderung nicht im Insolvenzregister eintragen haben müssen.

    Kommunikation lief über E-Mail und war ziemlich einseitig. Am Tel. nur ewige Warteschleife.

    1. So ’nen Bonus vergisst man schnell mal. Gerade dann, wenn man ein Computer ist, der alle Vertrags- und Kundendaten in Millisekunden aus der Datenbank holt. *Ironie aus*
      Enstroga gehört m.E. vom zuständigen Staatsanwalt persönlich geschlossen und aufgelöst.

  6. Ich hatte nach Widerspruch gegen die Erhöhung der Vorauszahlung auch die „Abmeldung“ zum 8.11. beim örtlichen Netzbetreiber erhalten.
    Nach 2 Einschreiben und umgehender Eröffnung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle erhielt ich das „Vergleichsangebot“. Das belief sich auf knapp 9ct/kWh für die noch bis zum Ende der Mindestlaufzeit zu erwartenden Liefermenge.
    Das Angebot habe ich angenommen und die Schlußrechnung mit Berücksichtigung aller Boni incl. Überweisung folgte innerhalb von 2 Tagen!!!
    Die Beschwerde habe ich darauf hin zurück gezogen und ich konnte rückwirkend ab 9.11. einen Vertrag beim örtlichen Versorger für ca. 4ct/kWh mehr als bisher bei Immergrün (incl. 25% Bonus) abschließen. Laufzeit aber leider 24 Mon.
    Fazit: Die 365AG nimmt offenbar viel Geld in die Hand, um die Firma zu retten. Eine für sie zwingende Entscheidung zur Fortführung meines Vertrages hätte Monate gedauert. Und das hohe Risiko einer Insolvenz von Immergrün / 365AG in den nächsten Monaten steht im Raum. Dann nützt mir die eingeklagte Fortführung des Vertrages nichts mehr!

    1. @Karsten Oehmichen

      So ganz verstehe ich Ihre Antwort nicht.

      Sie schreiben, dass Sie das „Vergleichsangebot“ von Immergrün für die Restlaufzeit angenommen hätten. Nachfolgend erwähnen Sie aber, dass Sie rückwirkend zum Zeitpunkt der einseitigen Vertragskündigung durch immergrün einen neuen Vertrag beim örtlichen Versorger angenommen hätten. Was denn nun?

      1. @Max
        Das „Vergleichsangebot“ ist als ein Geld-Angebot zum außergerichtlichen Vergleich auch unter Ausschluss der Schlichtungsstelle! D.h. immergrün / 365AG hat mir einen nicht unerheblichen Geldbetrag angeboten und inzwischen auch gezahlt. Der deckt meine Mehrkosten beim nächsten Versorger bzw. in der Grundversorgung bis zum Ende der Mindestlaufzeit bei weitem ab.
        Im Gegenzug ziehe ich meine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle zurück, akzeptiere die unberechtigte Kündigung zum 8.11. und verzichte auf weiter Forderungen aller Art.

        1. Danke für die Rückmeldung. Verstehe.

          Das kann ich sehr gut nachvollziehen dass Sie darauf eingegangen sind, hätte ich auch so gemacht.

  7. Was ich gerade überlege: Weiter unten berichten andere Nutzer, dass ihr Vertrag durch die Schlichtungsstelle Energie bei immergrün fortgesetzt (reaktiviert?) wurde. Allerdings kann ich über die Schlichtungsstelle erst 4 Wochen nach meiner Erst-Beschwerde beim Energieversorger aktiv werden.

    Das heißt für mich: Da der erste Widerspruch am 27.10. erfolgte (ein Tag nach Ankündigung der Arbeitspreiserhöhung durch immergün), kann ich frühestens zum 24.11. ein Schlichtungsverfahren eröffnen. Allerdings wurde uns, wie vielen anderen, durch immergrün einseitig der Vertrag zum 22.11. gekündigt (mit zwei Wochen Vorlaufzeit), d.h. ab dem 23.11. bin ich bereits in der Grundversorgung.

    Falls ich einen neuen Vertrag bei meinem regionalen Versorger abschließe: Ist es dann überhaupt möglich, wieder zu immergrün zu wechseln, falls dies über die Schlichtungsstelle verhandelt wird? Oder müsste ich dazu so lange in der Grundversorgung bleiben, bis sich der Vorgang über die Schlichtungsstelle klärt (oder eben nicht)? Die Anwortfristen lassen dann ja wahrscheinlich auch wieder x Wochen ins Land streichen.
    Der Wechsel von immergrün zu den Stadtwerken (die neben EWE die derzeit günstigsten für uns am Markt sind), bedeuten ca. 1000 Euro extra/Jahr.

    1. Moin!

      Hatte ein ähnliches Problem und die Schlichtungsstelle bereits früher informiert. Die hat sich sehr schnell des Problems angenommen und reagiert. In der Zwischenzeit bin ich in die Grundversorgung gerutscht. Mittlerweile hat immergrün eingelenkt und hält am Vertrag fest. Die Kündigung wurde aufgehoben und immergrün hat alles weitere mit dem Grundversorger geklärt. Es geht am Ende nur um Hartnäckigkeit!
      Grüße

  8. Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Immergrün hat mir riesengroßen Gefallen getan, danke dafür erstmal. Durch die sonderkündigungsmöglichkeit konnte ich noch einen neuen preisgünstigen Vertrag mit hohen Bonus bekommen und drüber hinaus hab ich schon meine schlussrechnung inkl Bonus und das Geld von immergrün bekommen. Hätte ich wie viele hier mich quer gestellt müsste ich jetzt bzw. am 1.1 einen deutlich teureren Anschluss Vertrag abschließen…. Hauptsache man motz hier offensichtlich statt mal sein Hirn zu benutzen, überall werden die Preise deutlich erhöht und ich hab richtig gespart bei immergrüne!

    1. Na, du bist ja unser großes Superschlaule, hoffentlich geht dein hoher Bonus nicht in die Hosen. Wenn dein neuer Energieversorger sich in einem halben Jahr genauso verhält, wie sich immergrün jetzt verhalten hat, kannst du ja schon mal ne Flasche Schampus aufmachen,dann läuft ja deiner Meinung nach…

    2. Ich habe mein Hirn benutzt und versucht, ein neues günstiges Angebot zu finden.
      Hat nicht gut geklappt, ist teurer.
      Wenn ein Stromlieferant den Vertrag nicht einhält und einem dadurch Nachteile entstehen, dann „motzt“ man. Macht für mich sehr viel Sinn.

    3. Und ich kann Ihren Kommentar nicht nachvollziehen: Ihnen ist sicherlich nicht bewusst, wie viele Menschen gerade leiden. Ich bekomme es täglich mit: Viele Kunden wenden sich verzweifelt an mich und wissen nicht weiter.
      Es wurden z.B. Abschlagserhöhungen von 100% und mehr angekündigt. Einige können sich das nicht leisten. Sie wissen nicht, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen.
      Andere Betroffene wollen einfach nicht über den Tisch gezogen werden und fordern, dass die Anbieter sich an den Vertrag halten sollen.
      Ich hoffe Sie können nun besser die Diskussion auf dieser Seite nachvollziehen.

      1. Irgendwie verstehe ich Sie nicht. Das beste wäre doch gewesen das Sonderkündigungsrecht zu nehmen und sich noch im November einen neuen Anbieter zu suchen der noch Bonus bzw. Günstigen Tarif anbietet. Im Januar wird das unmöglich . Da hilft es nix auf den verstaut zu bestehen weil ab Januar wird es dann richtig teuer. Zumal immergrün den Bonus und den Ausgleich zugesagt hat. Ich finde ihre Beratungen führt dazu das die verzweifelten Kunden am Ende deutlich mehr bezahlen werden und Sie sind es auch noch durch ihre falsche Beratung schuld. Gut gemeint ist halt nicht gut gemacht …. Vielleicht vergessen sie mal ihre Verbitterung und versuchen den Menschen zu helfen das Sie günstigen Strom erhalten statt hier ihren persönlichen Verbitterung Feldzug vorantreiben den viele Menschen teuer zu bezahlen haben weil Sie ihnen vertrauen.

        1. 1, Kunden, die selbst (sonder-)kündigen, bekommen keinen Bonus, schrieb dieser seltsame „Immergrün Kundenservice“ hier kürzlich.
          2. Entgangenem Bonus in Prozent des zukünftigen Verbrauchs hinterher zu laufen ist totaler Mist.
          3. Neuverträge im November sind teuer. Teurer als Altverträge. Wer weiß, wie die Preise im Febr., März, usw. werden.
          4. Was macht ein Stromlieferant, wenn ein Kunde nicht zahlt? Inkasso, Anwalt,… Und Verbraucher sollen schön die Schnauze halten, weil Vertragsbruch ein Unternehmerprivileg ist? Ich habe da andere Vorstellung vom Sinn und Zweck von Verträgen.

        2. An Anonymous: Was wollen Sie? Sie sind nicht mal in der Lage Ihren Namen hier zu veröffentlichen!

          Immergrün verstößt gegen aktuelles deutsches Recht u. gegen ihren eigenen AGB und setzen ihre Kunden zeitlich u. durch drastische Abschlagszahlungserhöhungen immens unter Druck.

          Auch aufgrund der Hilfe v. Hrn. Dr. Moeschler hat mir die zwischenzeitlich involvierte Schlichtungsstelle Energie e.V. am 19.11.2021 mitgeteilt, das immergrün den Liefervertrag bei mir erfüllen wird.

          Ihren Hinweis bzgl. Bonuszahlungen bei neuen Anbietern, zeigt ganz klar auf, das Sie das Problem nicht erkennen. Für Sie gerne immergrün! 2.0!

          Bei Ihnen tippe ich auf Energie-Discounter involviert, evtl. dbzgl. politisch aktiv, aber auf jeden Fall dbzgl. ein Opportunist.

          Grüße

          Jörg

    4. Wenn Sie selbst sagen, das Sie hier die ganze Diskussion nicht verstehen, warum schreiben/antworten Sie über eine Thematik, wovon Sie keine Ahnung haben? Ich persönlich kann es mir schon denken!

      Ich habe mich, nach Ihren Worten, quer gestellt u. immergrün wird nun den vertraglich vereinbarten Liefervertrag erfüllen. Diese Bestätigung habe ich gestern, den 19.11.2021, schriftlich. z.B. von der Schlichtungsstelle Energie e.V. erhalten.

      Jan Weber, ich glaube nicht, das Sie Jan Weber heißen!

  9. Was ich hier auch nicht ganz verstehe:
    Wieso kann ein Stromlieferant ungestraft falsche Rechnungen ausstellen. Dass ein Bonus „vergessen“ würde, glaubt doch niemand. Sowas ist ein Betrugsversuch. Und wenn es klappt, ist es gewerbsmäßiger Betrug. Jeder Verbraucher wird für sowas hart bestraft.

    1. ist ganz einfach: Wenn es Betrug wäre, bliebe es nicht ungestraft. Der Nachweis dafür wird allerdings wohl kaum gelingen. Außerdem muss es immer jemanden geben, der die Anzeige macht, und jemanden, der „gewillt“ ist, die Anzeige weiter zu verfolgen. Beides stellt eine Hürde dar.

    2. Ist doch völliger Quatsch , hier schreibt doch jeder das er seinen Bonus bekommen hat , was wollen Sie mit sowas erreichen ??? Bis jetzt haben die Firmen doch sogar schnell abgerechnet und bezahlt…
      Was ist mit der Stromio / Gas.de Preiserhöhung ist die ok ?

      1. Ist leider überhaupt kein „Quatsch“: Ich renne schon seit 6 Wochen bei immergrün meinem Sofortbonus hinterher und habe ihn bis heute noch nicht bekommen. Kannst es gerne auch als „Unterschlagung“ bezeichnen…

        1. Sofern der Vertragsabschluss seinerzeit über Verivox erfolgt ist, folgende Empfehlung:

          Bis ca Mitte Okt. 21 stand auf der Verivox Seite das sogenannte
          „Bonus Versprechen“

          …garantiert Dir, das Du nach einem erfolgreichen Neuabschluss alle Wechselprämien und Boni erhältst…

          Ich habe Verivox aus dem Bonus Versprechen in Anspruch genommen.

          Nach ca. 2,5 Wochen hat mein Anbieter gezahlt.

      2. Dieser „Quatsch“ ist meine naive Sicht. Ich frage mich das ernsthaft. Ich verstehe jetzt, dass Sie meine Sicht nicht teilen. In Ordnung.
        Erreichen will ich hier nicht wirklich viel. Nennen wir es einfach Selbstkundgabe.
        Von irgendwelchen Stromio oder Gas Preiserhöhungen weiß ich wenig. Ist aber auch off-Topic, weil ich das absichtliche Zurückhalten von Boni zum Thema machte.

    3. Bonus-Verweigerungen (insb. aufgrund von PV, Mehrtarifzählern, nicht ausschließlich private Nutzung etc.) ist leider tatsächlich eine häufige Beschwerde. Dies bestätigt die Schlichtungsstelle Energie in Ihren Jahresberichten. Auch ich kann berichten, dass betroffene sich an mich wenden. Zum Glück sind diese Beschwerden meiner Wahrnehmung nach in der letzten Zeit rückläufig.

      Die Frage zur gas.de-Preiserhöhung gilt vermutlich mir. Ich habe diese gerade online gestellt. Da die Preiserhöhung noch nicht wirksam ist, ist diese leicht abwehrbar. Selbst wenn diese schon wirksam wäre, so wäre diese mit meinem Musterschreiben vermutlich leicht abwehrbar (Erfahrungswerte auf Basis vorheriger Preiserhöhungsschreiben).

      1. Da bin ich gespannt. Sicher hätte ich diese mit einem Schreiben versuchen können „abzuwehren“. Der Anbieter wird das aber nicht getan haben weil ihm gerade danach war – sondern weil ihm das Wasser bis zum Halse steht. Er will Kunden mit solchen für ihn unwirtschaftlichen Verträgen loswerden. Wenn die das dann „abwehren“ – könnte das selbe passieren wie bei den jetzt hier hauptsächlich angesprochenen Anbietern: sie „sonderkündigen“ ihren Kunden oder fassen die Abwehr der Erhöhung als Sonderkündigung auf… Und wer aktuell einen Gaspreis von unter 10Ct/kwh erwartet – der hat die Zeit nicht verstanden. Entweder das Unternehmen hat genügend Rücklagen – oder es geht mit solchen Preisen Pleite…

      1. Kann sein, dass es anders heißt. Wie nennt man es, wenn jemand mehr in Rechnung stellt und/oder abbucht als vertraglich vereinbart ist?

          1. Hab’s gerade im StGB nachgelesen. Nach meinem Rechtsverständnis ist das eindeutig gewerbsmäßiger Betrug nach §263 Abs. 3 StGB.
            Sobald ich Zeit habe, mache ich ’ne Online-Anzeige.
            Ich war solidarisch, habe Wehrdienst geleistet und habe mich impfen lassen. Jetzt kann der Staat sich mal revanchieren.

  10. Eben gerade ist mein Guthaben bei Immergrün (entstanden durch zu hohe Abschläge) korrekt und schnell gutgeschrieben worden. Am 05.11. war Rechnungsstellung, heute 775 Euro zurückerhalten. Auch hier: nochmal Glück gehabt.

  11. Hallo,

    nach nun mehrmaligen Anmahnen das ich meinen Sofortbonus(30€) und mein Guthaben(340€ inkl. 15%Bonus) von immergrün! haben möchte kam gestern nun tatsächlich der Sofortbonus und heute das Guthaben. Bin somit erst mal froh aus der Geschichte mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein. Werde mir in Zukunft genau anschauen zu wem ich da wechsle. Ging fünf Jahre lang gut bis nun immergrün! kam.
    Aktuell bin ich beim Grundversorger da es sich überhaupt nicht lohnen würde zu wechseln. Alle ziehen ja die Preise massiv an.
    Danke Herr Möschler für die Unterstützung und ich hoffe andere kommen hier auch gut raus.

    1. Ich rechne damit, dass in den nächsten 7 Tagen viele Grundversorger die Preise deutlich anheben werden. (Grund: Viele Grundversorger erhöhen standardmäßig zum Jahresende die Preise, 6 Wochen vorab müssen sie dies ankündigen).
      Zudem gehe ich davon aus, dass Kunden, die in die Ersatzversorgung fallen (z.B. bei Insolvenz) deutlich höhere Preise zahlen werden, als jene Kunden, die schon länger in der Grundversorgung sind.
      Fazit: Die meisten Preissteigerungen kommen erst noch.

  12. Wieso macht die Bundesnetzagentur ihr Verfahren nur mit Immergrün, wenn die anderen praktisch das gleiche veranstalten?
    Achso, klar, ist ne Behörde, die sich Agentur nennt, damit es schicker klingt. Da geht natürlich alles schon der Reihe nach.

  13. Jetzt rumort es auch bei gas.de. Mein Vertrag ist mit eingeschränkter Preisbindung. Am 19.10. erhilt ich ein Schreiben in dem mein Grundpreis/Verbrauchspreis ab 01.11.2021 von 16,90€ / 5,83ct/kwh auf 20,50€ / 6,94ct/kwh angehoben wurde. Damit konnte ich noch gut umgehen und hätte das akzeptiert. Heute jedoch bekam ich eine weiter Preiserhöhung ab 01.01.2022 auf 26,65€ / 15,90ct/kwh – womit ich nicht mehr umgehen möchte. Sonderkündigungsrecht wurde korrekt erwähnt. Ich werde also wechseln, da Preise aktueller vertrauenswürdiger Quellen deutlich unter dieser Bepreisung liegen. Zu hohe Abschläge und anderer Ärger sind allerdings bei gas.de (Sitz Magdeburg) bei mir nie zu beanstanden gewesen. Rechtsgrundlage der Erhöhung sei §6 der AGBs. Hab ich mir angeschaut – kann so sogar durchgehen. Die „eingeschränkte Preisgarantie“ war also nicht das was ich mir darunter vorgestellt habe 🙂

    1. Kann man sich innerhalb von wenigen Minuten anschauen.
      §6 sagt, dass Kosten angepasst werden können.
      §7 wiederum regelt, dass Kosten gem. §4 Buchstaben a – c nicht abgeändert werden dürfen, solange die Preisgarantie greift.
      §4 Buchstabe a steht für die Beschaffungskosten.

      Also eher ein NEIN bezüglich „kann so sogar durchgehen“.

        1. Weil es sich um ein pdf handelt, beim konvertieren in einfachen Text die ganze Formatierung verloren geht und es sehr mühselig ist das irgendwie wieder hinzubiegen und Anhänge (pdf, png etc.) nicht möglich sind.

  14. kurzes Update zu unserem Enstroga-Rausschmiss:
    – Schlussrechnung wurde zügig erstellt. Der Neukundenbonus wurde dabei allerdings vergessen.
    – korrigierte Schlussrechnung wurde nach schriftlicher Reklamation erstellt. Der Neukundenbonus wurde auf einen Fixbetrag gekappt (der sich ergeben hätte, falls der beim Abschluss geschätzte Verbrauch auch tatsächlich eingetreten wäre; es wurde aber mehr verbraucht), nicht aber als prozentualer Bonus auf die Gesamtkosten, wie es vertraglich vereinbart war.
    – Guthabenauszahlung ist bisher für beide Rechnungen nicht erfolgt.

    1. Dann ist wohl noch eine dritte Rechnung fällig. Und nach dem geplanten Vertragsende natürlich auch Zählerstand ablesen und Mehrkosten- bzw. Schadenersatz verlangen.

  15. Hallo, ich wurde wegen des Widerspruchs gegen eine völlig überzogene (+110%!) sowie völlig unbegründete (nur allgemeines Blabla über Energiekrise) Preiserhöhung nun gekündigt.

    Sowas kann doch nicht zulässig sien, oder?
    Eigentlich müssen die mich doch weiter beliefern, oder?

    Was kann man da tun, damit die weiterliefern müssen?

    1. >Hallo, ich wurde wegen des Widerspruchs gegen eine völlig überzogene (+110%!) >sowie völlig unbegründete (nur allgemeines Blabla über Energiekrise) Preiserhöhung >nun gekündigt.

      Da bist du einer von Vielen…

      >Sowas kann doch nicht zulässig sien, oder?

      Nein, ist es nicht!

      >Eigentlich müssen die mich doch weiter beliefern, oder?

      Ja

      >Was kann man da tun, damit die weiterliefern müssen?

      Anwalt mit Klage auf Weiterbelieferung beauftragen…

    2. > Hallo, ich wurde wegen des Widerspruchs gegen
      > eine völlig überzogene (+110%!) sowie völlig
      > unbegründete (nur allgemeines Blabla über Energiekrise)
      > Preiserhöhung nun gekündigt.

      So isses. Du bist einer von vielen.

      > Sowas kann doch nicht zulässig sein, oder?

      Das ist in der Tat nicht zulässig.

      > Eigentlich müssen die mich doch weiter beliefern, oder?

      Prinzipiell ja. Was aber machst Du, wenn sie es nicht tun?
      Ein dummes Gesicht 🙂

      > Was kann man da tun, damit die weiterliefern müssen?

      Nichts Effektives. Prinzipiell steht Dir der Rechtsweg offen, davon hast Du aber nichts. Es ist vermutlich sinnvoll, daß Du Dich von diesem Anbieter trennst.

      Ich wechsele schon lang Jahr für Jahr den Gas- und den Stromanbieter und habe dabei schon etliches erlebt. Speziell beim Gas (bei dem ich im Winter viel verbrauche und im Sommer wenig, aber Monat für Monat das gleiche bezahle) lege ich Wert auf einen Vertragsbeginn im Herbst (optimal wäre der 01.11.), weil ich dann nämlich in den ersten Monaten weniger zahle, als ich verbrauche. Somit baut sich übers Winterhalbjahr ein implizites Soll auf (der Anbieter hat von mir Geld zu bekommen, nicht ich von ihm). Beginnt der Vertrag z.B. am 01.05., dann zahlt man im Sommer Monat für Monat den Durchschnittspreis, verbraucht aber weniger als das, hat somit bis zum Herbst ein implizites Guthaben aufgebaut. Wenn der Anbieter den Winter durch liefert, gleicht sich das bis zum Ende des Abrechnungsjahres aus (vorausgesetzt, die Abschläge sind korrekt berechnet). Wenn der Anbieter aber pleite geht, ist dieses implizite Guthaben verloren. Von einer insolventen Firma gibt es praktisch nichts zurück (Die Insolvenzquote bei BEV betrug 3%, das heißt: Von einem Guthaben von 700 Euro gab es 21 Euro zurück).

      Wenn es aktuell Schwierigkeiten mit einem Gasanbieter gibt, gilt das Motto: Rette sich, wer kann. Aktuell sind die Preise auch seriöser Alternativanbieter so, daß man sich sinnvollerweise zum Grundversorger zurückbegibt.

      Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wie man finanziell zum Anbieter steht und ob man im Zweifelsfall bereit ist zu streiten oder lieber seine Ruhe haben möchte. Wenn man alles hinnimmt, was der Anbieter von einem will, und auch zahlt, was er von einem will, dann hat man keinen Ärger. Aber man zahlt halt ggf. mehr, als wenn man sich streitet.

      Ich habe hier ein Excelblatt, auf dem ich jede Woche meinen Zählerstand eintrage und Excel ausrechnen lasse, wie hoch die Endrechnung wäre, wenn der Vertrag heute zu Ende wäre. Ich weiß also jederzeit, ob ich zu zahlen hätte oder ich prinzipiell Geld vom Anbieter zu bekommen hätte. Ich weiß auch, wie groß die Beträge sind und kann somit ermessen, ob sich ein Streit lohnt.

      Wenn man bereit ist zu streiten und noch Geld vom Anbieter zu bekommen hat, kann man durchaus erwägen, die beiden letzten Abschläge zurückzuholen. Was man hat, hat man. Grundsätzlich setzt man sich damit ins Unrecht, allerdings ist es unwahrscheinlich, daß der Insolvenzverwalter einen aus formalen Gründen wegen weniger Euro verklagt.

      Mit dieser Strategie (Gas-Vertrag im Herbst beginnen, hartnäckig bleiben) bin ich ganz gut durch die Insolvenz der BEV gekommen: Sie hat die Lieferung Ende Januar eingestellt. Ich habe mir schnell einen alternativen Versorger gesucht und ihn auch gefunden und dann erstmal abgewartet.
      Irgendwann hat mir der Insolvenzverwalter eine Rechnung geschickt. Auf dieser fehlte der Neukundenbonus, der selbstverständlich integraler Teil meiner Kalkulation war. Ich habe diesen dann zeitanteilig vom Rechnungsbetrag abgezogen und den Rest überwiesen, denn ich zahle meine Rechnungen. Andere Betroffene haben des Neukundenbonus wegen geklagt und schließlich Recht bekommen: Wenn der Anbieter den Vertrag kündigt (Insolvenz ist ja auch eine Art Kündigung), verliert der Kunde den Anspruch auf den Neukundenbonus nicht. Ich hätte also (hätte ich das bereits gewußt oder es darauf ankommen lassen), nicht nur einen Teil des Neukundenbonuses abziehen können, sondern sogar den ganzen, woraufhin ich sogar noch Geld zu bekommen gehabt hätte (das natürlich nie gekommen wäre). Egal, ich fand meine Zahlung angemessen und habe selbst nie mehr etwa von BEV oder ihrem Insolvenzverwalter gehört.

      Es ist sehr unwahrscheinlich, daß ein Insolvenzverwalter einen ehemaligen Kunden seiner Insolvenzfirma wegen 70 oder 100 Euro verklagt, wenn doch, hätte ich den Fehdehandschuh angenommen.

      PS: Aktuell ist die Preissituation so, daß man sich um alternative Anbieter nicht zu bemühen braucht. Aktuell geht man zum Grundversorger, bis sich die Preise wieder beruhigt haben und steigt erst dann wieder ein.

  16. Hallo an alle, die in letzter Zeit zu EWE (Strom) gewechselt haben.
    Nachdem bei mir von Immergrün die Lieferung eingestellt wurde, wechselte ich am 01.11.2021 zu EWE (damals hier empfohlen).
    Eine Bestätigung über den Auftragseingang habe ich am 02.11.2021 erhalten.
    Seitdem ist Funkstille, Mails werden nicht beantwortet.
    Aufgrund der Abmeldung von Immergrün bin ich seit gestern, 09.11. beim Grundversorger Süwag.
    Das wollte ich vermeiden.
    Hat bei Euch der Wechsel zu EWE geklappt oder hängt Ihr auch in der Luft?

    1. Hallo,
      habe am 8.11. (also vorgestern) zu EWE gewechselt, weil Wunderwerk zum 19.11. die Belieferung einstellt.
      Auftragseingangsbestätigung kam am gleichen Abend noch.
      Seither aber auch nix mehr.
      Aber wie gesagt, ist erst 2 Tage her.
      Haben wahrscheinlich auch gerade viel zu tun.
      Mal sehen, ob daß bis nächsten Freitag funktioniert, sonst bin ich auch ein Fall für die Grundversorgung.

      Gruß
      Thorsten

      1. Kurze Rückmeldung,
        hat doch noch alles geklappt.
        Heute (18.11.) hat uns EWE die Vertragsbestätigung geschickt.
        Alles gut, müssen doch nicht in die Grundversorgung.
        Wahrscheinlich haben die gerade echt viel zu tun.

        Gruß
        Thorsten

        1. Hallo Thorsten, das ist ja klasse, bei mir auch…
          grad eben mal wieder bei „mein EWE“ reingeschaut und siehe da, seit 19.11. ist der Vertrag da. Sogar rückwirkend ab 09.11., also auch keine Grundversorgung. Es hat zwar 2,5 Wochen gedauert, in der ich nicht wusste, ob das jetzt klappt, aber die haben wohl wirklich viel zu tun.

          Schönen Sonntag noch!

    2. Hat bei mir problemlos geklappt. Am 29.10. zum Termin 08.11. gewechselt und am 03.11. die Auftragsbestätigung erhalten. Allerdings habe ich den Vertrag direkt bei EWE und nicht über ein Portal abgeschlossen. Haben wahrscheinlich momentan seeehr viele zusätzliche Vertragsabschlüsse.

  17. Hallo zusammen,

    folgender immergrün-Gas-Ablauf bei uns:

    Lieferbeginn 11.10.2021 mit 1 Jahr Preisgarantie
    Abschlag 153€ zum 15. des Monats

    26.10. immergrün: Ankündigung Arbeitspreiserhöhung von 6 auf 18 Cent zum 26.11.
    27.10. Wir: Widerspruch per Email mit Verweis auf AGB und Preisfixierung, sowie Entzug des SEPA Mandats
    05.11. Wir: Kopie des Widerspruchs per Einschreiben
    08.11. immergrün: Ankündigung Erhöhung des Abschlags von 156 auf 303 Euro/Monat
    10.11. immergrün: Mitteilung Lieferende zum 22.11., da „keine Zustimmende Reaktion“ auf angekündigte Erhöhungen erhalten
    10.11. Wir: Widerspruch zum erhöhten Abschlag per Email, sowie Aufforderung Auszahlung eines möglichen Guthabens per Überweisung anstatt Verrechnungsscheck

    Momentan überlege ich noch, wie wir bzgl. dem Lieferende vorgehen: Widersprechen und hoffen, dass es noch einige Zeit ohne Belieferungsstopp weitergeht? Oder schnellstmöglichen Wechsel zum regionalen Energieanbieter? Dieser überarbeitet allerdings aktuell seine Tarife und kann frühestens nächste Woche die neuen Preise verkünden, dh Vertragsabschluss frühestens Ende nächster Woche. Das wäre nur wenige Tage vor dem angekündigten „Lieferende“ durch immergrün.

    1. > folgender immergrün-Gas-Ablauf bei uns:

      > Lieferbeginn 11.10.2021 mit 1 Jahr Preisgarantie
      > Abschlag 153€ zum 15. des Monats

      Dazu vermutlich Sofortbonus und am Ende des Jahres Neukundenbonus.

      > 26.10. immergrün: Ankündigung Arbeitspreiserhöhung
      > von 6 auf 18 Cent zum 26.11.

      Verdreifachung des Preises. Das geht so nicht, wenn eine Preisgarantie versprochen ist.

      > 27.10. Wir: Widerspruch per Email mit Verweis auf
      > AGB und Preisfixierung, sowie Entzug des SEPA Mandats

      Gut so.

      > 05.11. Wir: Kopie des Widerspruchs per Einschreiben

      Kann man machen, muß man nicht unbedingt.

      > 08.11. immergrün: Ankündigung Erhöhung des Abschlags von
      > 156 auf 303 Euro/Monat

      > 10.11. immergrün: Mitteilung Lieferende zum 22.11.,
      > da „keine Zustimmende Reaktion“ auf angekündigte
      > Erhöhungen erhalten

      Also Kündigung des Vertrags. Auch gut so 🙂

      > 10.11. Wir: Widerspruch zum erhöhten Abschlag per Email,
      > sowie Aufforderung Auszahlung eines möglichen
      > Guthabens per Überweisung anstatt Verrechnungsscheck

      Gut so.
      Meiner Einschätzung nach wird Immergrün darauf nicht angemessen reagieren.
      > Momentan überlege ich noch, wie wir bzgl. dem Lieferende vorgehen:
      > Widersprechen und hoffen, dass es noch einige Zeit ohne
      > Belieferungsstopp weitergeht? Oder schnellstmöglichen
      > Wechsel zum regionalen Energieanbieter?

      Rein der Form halber würde ich der einseitigen Kündigung des Vertrages durch Immergrün widersprechen und ansonsten die Füße stillhalten. Wenn Immergrün die Lieferung einstellt, fallt ihr auf den Grundversorger zurück, das ist aktuell eine gute Möglichkeit.

      Du kannst dagegen nichts machen. Immergrün meldet beim Netzbetreiber (das sind vermutlich Deine lokalen Stadtwerke), daß sie nicht mehr liefern. Damit ist Immergrün dann draußen, wenngleich formal zu Unrecht. Es lohnt sich nicht, dagegen anzugehen.

      Bitte checke die AGB, ob dort nicht irgendwo ein Haken versteckt ist, der Immergrün dieses Vorgehen erlaubt.

      Und dann ist halt die Frage, ob Du bereit bist zu streiten oder nicht.

      Du schreibst keine Details über Deinen Vertrag, somit spekuliere ich im folgenden ein bißchen und mag damit danebenliegen. Meine Gas-Verträge der letzten Jahre kamen alle mit „Sofortbonus“ und „Neukundenbonus“. Wenn das bei Dir auch so ist, hast Du Anspruch auf beide Leistungen. Wenn der Energieversorger bereits nach 6 Wochen die Lieferung einstellt, dürfte der Preis des in dieser Zeit bezogenen Gases geringer sein als die Summe der Boni. Somit hättest Du prinzipiell von Immergrün Geld zu bekommen und nicht umgekehrt.

      Soweit würde ich das nicht treiben. Ich hätte auch keine Lust dazu, mich um die Preisdifferenz zwischen Immergrün und dem Grundversorger zu streiten, denn Du wirst im ersten Belieferungsjahr vom 11.10.2021 bis zum 10.10.2022 beim Grundversorger mehr Geld bezahlen, als Immergrün Dir vertraglich zugesichert hat (Bei mir wären das 300 bis 400 Euro, darum führe ich von mir aus keinen Prozeß). Sollte allerdings eine Verbraucherzentrale einen Musterprozeß führen wie damals bei BEV, würde ich mich dranhängen.

      Wenn alles so ist, wie hier beschrieben (Bonus etc.), würde ich (ich!) mir die beiden Abschläge vom Oktober und November zurückholen, wenn Immergrün mich dann beim Grundversorger angemeldet haben sollte.

      Was Du machst, ist natürlich Deine Sache.

  18. Immergrün hat mir eine Auszahlungsbestätigung per Mail geschickt:

    Vertragsnummer: xxxxxx

    Sehr geehrter xxx,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Hiermit bestätigen wir Ihnen die Rückzahlung Ihres Guthabens. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr immergrün! Team

  19. Immergrün:
    Stromschlussrechnung korrekt mit Neukundenbonus

    Gasschlussrechnung leider ohne Neukundenbonus, Sofortbonus nur teilweise
    Auf die Bitte um Korrektur natürlich keine Antwort

        1. Es tut mir leid, dass immergrün bei Ihnen keine Reaktion zeigt.
          Sie sollten daher 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Je länger die Unternehmen brauchen, auf Ihre Beschwerde einzugehen, desto teurer wird es für die. Sie sehen, früher oder später werden die reagieren.
          Viel Erfolg dabei!

  20. Hallo Herr Moeschler,

    leider hat immergrün bis heute nicht auf den Widerspruch zur Kündigung reagiert, der Grundversorger bat mich in der Zwischenzeit um die Mitteilung der Zählerstände (bin leider sowohl Gas- als auch Stromkunde bei immergrün). Was tun? Gilt es als Einverständnis zur Kündigung, wenn ich meine Zählerstände melde? Soll ich einen neuen Anbieter suchen? Die Abschlagshöhen sind jenseits von Gut und Böse, es sind wohl auch nur wenige Anbieter auf den Vertragsportalen zu finden (PLZ 74074). Vielen Dank im Voraus

    1. Nur weil man den Zählerstand meldet, heißt es nicht, dass Sie einer Kündigung zustimmen.
      Ich gehe nicht davon aus, dass Sie die Vertragskündigung rückgängig machen können. Mir ist auch kein Fall bekannt, bei dem ein Kunde dies geschafft hat. Aber Sie sollten Schadensersatz einfordern. Nutzen Sie dazu gerne meine Musterschreiben & mein Berechnungstool =>LINK
      Deshalb würde ich wechseln. Ich habe über ein Vertriebsportal für Energiemarkler diese Konditionen gefunden für Ihre PLZ 74074: 6,41 ct/kWh, 94,77 €/Jahr, 24-monatige Preisgarantie. Bei Interesse schreiben Sie mich gerne einfach an: [email protected]

  21. Hallo,

    Wunderwerk hat soeben meine Sonderkündigung bestätigt, nämlich zum 19.11..
    Im Portal steht auch Lieferende 19.11, 0:00 Uhr.
    Und ich solle bitte zum 19.11. den Zählerstand mitteilen.
    Bedeutet daß, die Belieferung endet am 19.11. morgens und ich brauche auch ab diesem Tag einen neuen Lieferanten?
    Oder zählt der 19.11. noch mit und der neue Vertrag müsste ab dem 20.11. laufen?
    Bin mir da etwas unsicher, man kündigt ja auch immer zum 30. Oder 31. des Monats und nicht zum 1..

    Liebe Grüße
    Thorsten

  22. Haben Sie auch das Schreiben mit den 25€-Zusatzkosten erhalten, weil Sie angeblich nicht per E-Mail erreichbar sind? Bitte kommentieren!

    Ich würde per E-Mail widersprechen. Dies könnte etwa so aussehen:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie haben mir Zusatzkosten i.H.v. 25€ angekündigt, weil Sie die Kommunikation mit mir von E-Mail auf Brief umstellen wollen. Sie begründen dies, weil ich angeblich nicht mehr per E-Mail erreichbar sein soll.
    Diese E-Mail belegt, dass der Fehler bei Ihnen liegt: Selbstverständlich bin ich noch per E-Mail erreichbar. Ich habe Ihre E-Mail erhalten und ich habe Ihnen per E-Mail geantwortet. Eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 25 € für etwas, dass Sie zu verantworten haben, ist nicht gerechtfertigt. Meinen Widerspruch habe ich äußern müssen, da Sie eine unzulässige Anpassung des Vertrages vornehmen wollten. Diesen Widerspruch müssen Sie bearbeiten. Selbst wenn keine Kommunikation per E-Mail möglich wäre, so dürften Sie doch höchstens die Porto-Kosten ansetzen. Gerichte haben in ähnlichen Sachverhalten (insb. bei Mahnungen) die Kosten auf 2,5€ begrenzt.
    Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, die Kommunikation per E-Mail fortzuführen und derartige Zusatzkosten zu unterlassen.
    Viele Grüße

    1. Am 06.11.2021 wurde mir von der Fa. Enstroga dieses wenig seriös dargestellte Schreiben zugestellt:

      Angeblich per Email nicht erreichbar und daher zukünftige 25€ Pauschale für eine Kommunikation per Post.
      Preiserhöhung um >125%
      Zeit zur Stellungnahme beträgt <3 Tage bis zum angeblichen Inkrafttreten der Erhöhung trotz Preisgarantie
      Angeblich, ohne jegliche Nachweise, deutlich mehr verbraucht als vorher angenommen

      Insgesamt ist das Unternehmen organisatorisch völlig überfordert.
      Darstellungen entbehren jeglichem Recht
      Fristen utopisch kurz bis hin zu unmöglich, da die Zustellung schon in der Vergangenheit des Inkrafttretens liegt

      Hiermit ein eindeutiges Negativerlebnis mit unbekanntem Ausgang, wobei ich Rechtsmittel definitiv nicht ausschliesse.

      1. > Am 06.11.2021 wurde mir von der Fa. Enstroga dieses
        > wenig seriös dargestellte Schreiben zugestellt:

        > Angeblich per Email nicht erreichbar und daher
        > zukünftige 25€ Pauschale für eine Kommunikation per Post.

        > Preiserhöhung um >125%

        > Zeit zur Stellungnahme beträgt Inkrafttreten der Erhöhung trotz Preisgarantie

        > Insgesamt ist das Unternehmen organisatorisch völlig überfordert.

        Vielleicht steht es auch kurz vor der Pleite?

        > Darstellungen entbehren jeglichem Recht

        Klar. Es gilt allerdings Zivilrecht. Sprich: Du müßtest klagen, wenn Du dagegen angehen willst. Fragt sich halt, ob das sinnvoll ist.

        > Hiermit ein eindeutiges Negativerlebnis mit unbekanntem Ausgang,
        > wobei ich Rechtsmittel definitiv nicht ausschliesse.

        Wenn Du selbst Rechtsanwalt bist oder einen guten (!) Rechtsanwalt an der Hand hast, mach das.

        Ansonsten ist das ein dummer Spruch, den man sich sinnvollerweise verkneift, weil man sich damit nur lächerlich macht.

  23. Jemand schon bei enstroga gekündigt? Halten die ihr Kündigungstermin ein und klappt der Wechsel zum neuen Versorger? Kann mir vorstellen, dass die überlastet sind durch die ganze Kündigungen bzw es hier vielleicht auch noch absichtlich Steine in den Weg gelegt werden?

    Ich hab Kündigungstermin zum 11.11, Wechsel zu EWE aber bisher noch keine Bestätigung oder Rückmeldung erhalten?! Dann habe ich zu EWE recherchiert und die scheinen wohl auch nicht so toll zu sein… Mittelweile ist hier auf dieser Seite auch die EWE Empfehlung entfernt worden…sehr dubios das ganze. Ist jemand erfolgreich zu EWE gewechselt bzw verlief die Kündigung bei enstroga ohne Probleme?
    Danke

    1. Hallo,
      ich habe nach einem überteuerten, telefonischen Angebot (bisher 65 EUR Abschlag/Mon. für 2500 kwh, neu 116 EUR !!!) von enstroga für 2022 einen Vertrag mit EWE abgeschlossen. Die Vertragsbestätigung einschl. online Zugang usw. kam schon nach ein paar tagen per Mail und Post.
      EWE hat für mich die Kündigung übernommen und die Kündigungsbestätigung von enstroga zum Vertragsende (nach 12 Monaten) kam auch bald.
      Nun bekam ich allerdings am vergangenen Freitag eine Mail von enstroga, dass sie die Belieferung in meinem Gebiet zeitnah einstellen und zwar ab 16.11.2021, also genau zwei Monate früher. Hab per Mail Widerspruch eingelegt und darauf bestanden, dass sie die vertragsgemäße Belieferung bis zum Vertragsende einhalten müssen. Habe noch keine Antwort, wird sicher auch keine kommen…

  24. Hallo,
    ich habe meinen bestehenden Stromliefervertrag mit Immergrün im Sommer auf ökostrom umgestellt und gleich verlängert. Der Vertrag beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie.
    Zunächst erhielt ich vor einigen Tagen ein Mail mit der Ankündigung der Erhöhung der Abschlagszahlungen um 30%. Kurz darauf ein weiteres Mail mit der Mitteilung, dass sich der Energiepreis von ca. 30 auf nunmehr 50 Cent erhöhen werde, ich aber von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen könne.
    Vor drei Tagen ging mir dann ein Mail zu, in der immergrün erklärt, dass es meine Sonderkündigung erhalten habe und akzeptieren werden. Und dies, obwohl ich mit der Begründung Preisgarantie den beiden ersten Mails schon widersprochen hatte.
    Ich habe nunmehr erklärt, dass ich gar kein Sonderkündigungsrecht habe und auf die Belieferung zu den im Vertrag genannten Konditionen bestehe. Andernfalls behielte ich mir Rechtsmittel, Schadenersatzklagen und das komplette Onlinebeschwerdeprogramm vor.
    Keine Reaktion vom Anbieter.
    Vor meinem letzten Mail habe ich in der Warteschleife solange ausgeharrt bis jemand ran ging. Hier wurde mir dann ein Vertrag für 39 Cent angeboten. Aber nur weil ich brav zugehört habe. Ansonsten hätte das Gegenüber aufgelegt.
    Unfassbar.
    Viele Grüße
    Stefan Dietl